Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung, 31. Jänner 2018 / Seite 74

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Die Zukunft Österreichs zu sichern heißt auch, die Universitäten nachhaltig zu stärken. Das war das Ziel eines Abänderungsantrages vom Juni 2017, mit dem den Universitä­ten mehr Geld zugesagt wurde, und es ist auch das Ziel des heute erfolgten Minister­ratsbeschlusses und des weitergeleiteten Gesetzesvorschlags zur Universitätsfinanzie­rung Neu, mit dem ein neues Finanzierungsregime in den Universitäten begonnen wer­den kann. Mit diesem Konzept verabschiedet sich die Universitätsfinanzierung vom Traditionellen – wir machen es so, wie wir es immer gemacht haben, und jede Univer­sität bekommt so viel, wie es in der letzten Förderperiode der Fall war – und geht ganz klar in Richtung Honorierung der Aufgaben und Leistungen, die eine Universität voll­bringt.

Das Universitätsbudget wird sich in Zukunft aus der Summe der betreuten aktiven Stu­dierenden, gewichtet nach Fächergruppen, und aus der Zahl der Forschenden, ge­wichtet nach Fächergruppen, plus weiteren Wettbewerbskomponenten berechnen. Wenn eine Universität sehr erfolgreich im Einwerben von Drittmitteln ist, dann wird sie mehr bekommen, und wenn eine Universität sehr freundlich ist – studierendenbezogen sehr freundlich ist – und viele Studierende zur Graduierung bringt, dann wird sie unter dem Titel dieser Wettbewerbskomponente ebenfalls belohnt werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte hier auch sagen, dass die Universitätsfinanzierung Neu zwei klare Ziele hat: Auf der einen Seite geht es um die Verbesserung der Forschung an den Universi­täten und damit um Infrastruktur, Geräteausstattung und Personal, und auf der ande­ren Seite sollen die Bedingungen für das Studium verbessert werden. Die langen Stu­dienzeiten, der hohe Drop-out – auch wenn es sich dabei nicht immer um einen echten Drop-out handelt, das weiß ich schon –, aber auch die relativ geringen Graduierten­quoten sind ernsthafte Kritikpunkte am universitären System.

Mit 500 Stellen – es können aber je nach Entscheidung der autonomen Universität auch mehr sein, wenn man nicht nur auf Professuren, sondern vielleicht auch auf Se­nior Lecturer oder andere Stellenprofile abstellt; es wird auf alle Fälle mehr Personal an den Universitäten geben – kann man an der Studierbarkeit einzelner Curricula etwas verändern.

Dazu muss ich aber auch sagen, dass planbare Studienplätze eine Voraussetzung für verbesserte Studienbedingungen sind. Die Universitäten sollen ihre Sorgfaltspflicht den Studierenden gegenüber wahrnehmen können, und dazu benötigen sie Instrumente, um die Zahl der Aufgenommenen mit den Kapazitäten in Übereinstimmung zu bringen. Eine bestimmte Anzahl von Professoren und Professorinnen kann eben nur eine be­stimmte Anzahl von Studierenden verantwortungsbewusst betreuen.

Wenn es an einer Universität einen plötzlichen Run auf ein spezifisches Curriculum gibt, dann darf die Universität auch den jeweils zuständigen Fachminister um Hilfe er­suchen, um sagen zu können, wie über faire Zugangsmanagementverfahren eine rea­listische Zahl hergestellt werden kann. Aufnahmeverfahren sind im Gesetz vorgese­hen, aber solche, die auch so etwas wie Eignungsfeedback beinhalten – eine an sich sehr vernünftige Idee –: Studierende sollen bereits vor der Zulassung selbst erkennen, ob sie für dieses oder für jenes Studium geeignet sind. Solch eine Eignungsüberprü­fung ohne weitere bindende Kraft für das Zulassungsverfahren setzt auf die reflexive Kraft der jeweiligen Studierenden.

Es freut mich daher, dass die Rektoren als Vertreter der Universitäten insgesamt un­seren Vorschlägen grundsätzlich positiv gegenüberstehen und die neue Finanzierungs­systematik – ich zitiere – als großen, guten und erfreulichen Schritt in die europäische Normalität betrachten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Strolz.)

Mein letzter Punkt im Zusammenhang mit Forschung und Zukunft: Ich kündige die Be­arbeitung und Erarbeitung einer Post-2020-Forschungsstrategie an. Das ist eine For-


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