18.13.43

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Lieber Kollege Schellhorn, natürlich ist es zu befürworten, dass wirtschaftspolitische Maßnahmen auf Sinnhaftigkeit und Nutzen evaluiert werden. Der gegenständliche An­trag betrifft ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, und es geht wie auch in der heutigen Aktuellen Stunde um das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten und um das österreichische Spezifikum, dass nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen gemeint sein können.

Eine Anpassung des Grundrechts auf Datenschutz an die europäische Situation konnte im Datenschutzgesetz 2018 leider nicht mehr vorgenommen werden, da am Ende der letzten Gesetzgebungsperiode die notwendige Mehrheit nicht mehr vorhanden war. Weiters ist noch offen, ob bis zum 25. Mai 2018 von der Bundesregierung noch eine diesbezügliche Anpassung vorgeschlagen wird.

Ich möchte auch auf das in Begutachtung befindliche Datenschutz-Anpassungsge­setz – Bundeskanzleramt – hinweisen, welches sich ebenfalls mit der Problematik per­sonenbezogener Daten beschäftigt. Wir unterstützen daher eine gemeinsame Bera­tung dieses Antrags mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz. Allerdings finde ich die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie eher falsch. Ich verstehe es, Kollege Schellhorn, das ist deine Spielwiese, da willst du es haben. Ich denke, im Ver­fassungsausschuss wäre es besser aufgehoben gewesen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15

Präsidentin Doris Bures|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl. – Bitte.