o Das Kippen des generellen Rauchverbotes in der Gastronomie ist gesundheitspolitisch unverantwortlich, da viele Menschen durch Tabakrauch sterben (in Österreich ca. 14.000 pro Jahr). Das zeugt von Verantwortungslosigkeit gegenüber der zu schützenden Bevölkerung und macht Österreich wieder zum Schlusslicht in der EU beim NichtraucherInnenschutz.
o Für die Beschäftigten in der Gastronomie ist besonders relevant, dass PassivraucherInnen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Eine rauchfreie Gastronomie ist essenziell für den Schutz der Gesundheit von tausendenden Beschäftigten in Österreich und einer noch viel größeren Anzahl von KundenInnen. PassivraucherInnen sind langfristig mit den gleichen Risiken konfrontiert, wie RaucherInnen selbst – sie haben die gleichen krebserregenden Substanzen im Körper. Von den 6 Millionen Menschen, die jährlich an den Folgen des Rauchens sterben, sind jährlich 600.000 PassivraucherInnen. Sie trifft das Ende des Rauchverbots in der Gastronomie ganz besonders.
o Die Konsequenz der Verbannung von Jugendlichen bis 18 aus Raucherlokalen wäre, dass zahlreiche Gastronomiebetriebe keine jugendlichen Lehrlinge mehr ausbilden dürfen („Lehrlingsverbot“ für Raucherlokale).
o Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie zählt in Europa mittlerweile zum Standard, dem Österreich noch immer hinterherhinkt. Mit einer Aufhebung der 2015 beschlossenen Novelle des Tabakgesetzes geht Österreich weiterhin als „Europas Aschenbecher“ einen isolierten Weg. Es ist völlig unverständlich, die endlich begonnene Trendwende jetzt plötzlich wieder umzukehren und nachhaltig vernichten zu wollen.
Statt dieses Angriffs auf die Sicherheit und Gesundheit der Menschen, sollte es mehr Personal für die Arbeitsinspektion geben. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO – International Labour Organization) legt im Übereinkommen Nr. 81, Artikel 10, als Richtwert für industrielle Marktwirtschaften eine/n Aufsichtsbeamt/in pro 10.000 Beschäftigte fest. Schon 2015 waren rund 3,2 Millionen ArbeitnehmerInnen von der Arbeitsinspektion erfasst. Der ILO-Richtwert wird bundesweit gesehen somit gerade nicht mehr erreicht! In Oberösterreich ist man bereits weit davon entfernt. Entgegen den Plänen der Regierung bedarf es hier dringend einer Erhöhung des Personalstandes in den Arbeitsinspektoraten und im Zentral-Arbeitsinspektorat.
Auch der Rechnungshof fordert in seinem Bericht zum „Arbeitnehmerschutz in Österreich“, dass die Arbeitsinspektion eine Aufstockung des Personals um etwa das 7-fache bräuchte, um ihrem Auftrag adäquat nachgehen zu können. Der Rechnungshof verdeutlichte auch, dass die aktuellen Überprüfungsintervalle zu verkürzen und die Reichweite der Arbeitsinspektion zu erhöhen sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, keinerlei Maßnahmen zu setzen, die die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen gefährdet und stattdessen mehr Personal für die Arbeitsinspektion zur Verfügung zu stellen.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
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