Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 107

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o            Das Kippen des generellen Rauchverbotes in der Gastronomie ist gesundheits­politisch unverantwortlich, da viele Menschen durch Tabakrauch sterben (in Österreich ca. 14.000 pro Jahr). Das zeugt von Verantwortungslosigkeit gegenüber der zu schüt­zenden Bevölkerung und macht Österreich wieder zum Schlusslicht in der EU beim NichtraucherInnenschutz.

o            Für die Beschäftigten in der Gastronomie ist besonders relevant, dass Passiv­raucherInnen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Eine rauchfreie Gastronomie ist essenziell für den Schutz der Gesundheit von tausendenden Beschäftigten in Öster­reich und einer noch viel größeren Anzahl von KundenInnen. PassivraucherInnen sind langfristig mit den gleichen Risiken konfrontiert, wie RaucherInnen selbst – sie haben die gleichen krebserregenden Substanzen im Körper. Von den 6 Millionen Menschen, die jährlich an den Folgen des Rauchens sterben, sind jährlich 600.000 Passiv­raucherInnen. Sie trifft das Ende des Rauchverbots in der Gastronomie ganz beson­ders.

o           Die Konsequenz der Verbannung von Jugendlichen bis 18 aus Raucherlokalen wäre, dass zahlreiche Gastronomiebetriebe keine jugendlichen Lehrlinge mehr ausbil­den dürfen („Lehrlingsverbot“ für Raucherlokale).

o            Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie zählt in Europa mittlerweile zum Standard, dem Österreich noch immer hinterherhinkt. Mit einer Aufhebung der 2015 beschlossenen Novelle des Tabakgesetzes geht Österreich weiterhin als „Europas Aschenbecher“ einen isolierten Weg. Es ist völlig unverständlich, die endlich begonne­ne Trendwende jetzt plötzlich wieder umzukehren und nachhaltig vernichten zu wollen.

Statt dieses Angriffs auf die Sicherheit und Gesundheit der Menschen, sollte es mehr Personal für die Arbeitsinspektion geben. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO – International Labour Organization) legt im Übereinkommen Nr. 81, Artikel 10, als Richt­wert für industrielle Marktwirtschaften eine/n Aufsichtsbeamt/in pro 10.000 Beschäftigte fest. Schon 2015 waren rund 3,2 Millionen ArbeitnehmerInnen von der Arbeitsinspek­tion erfasst. Der ILO-Richtwert wird bundesweit gesehen somit gerade nicht mehr er­reicht! In Oberösterreich ist man bereits weit davon entfernt. Entgegen den Plänen der Regierung bedarf es hier dringend einer Erhöhung des Personalstandes in den Ar­beitsinspektoraten und im Zentral-Arbeitsinspektorat.

Auch der Rechnungshof fordert in seinem Bericht zum „Arbeitnehmerschutz in Öster­reich“, dass die Arbeitsinspektion eine Aufstockung des Personals um etwa das 7-fa­che bräuchte, um ihrem Auftrag adäquat nachgehen zu können. Der Rechnungshof verdeutlichte auch, dass die aktuellen Überprüfungsintervalle zu verkürzen und die Reichweite der Arbeitsinspektion zu erhöhen sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, keinerlei Maßnahmen zu setzen, die die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen gefährdet und stattdessen mehr Personal für die Arbeitsinspektion zur Verfügung zu stellen.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

 


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