o Das Konzept, Beauftragte zu bestellen, hat sich viele Jahrzehnte bewährt. Eine bessere Alternative dazu ist nicht in Sicht.
• Kein Stand der Technik mehr - Steinzeitmaschinen treffen dann auf Steinzeitgrenzwerte:
o Die Bundesregierung will die technischen Anforderungen verringern, so dass künftig ein „Stand der Praxis“ genügt.
o Der „Stand der Praxis“ hätte schwerwiegende negative Auswirkungen. Unsichere und veraltete Arbeitsmittel (Maschinen und Anlagen) dürfen dann weiter betrieben werden. Die Arbeitsplatzevaluierung wäre überflüssig, weil keine Maßnahmen mehr gesetzt oder erzwungen werden könnten. Beispielsweise müssten Emissionen trotz technischer Machbarkeit nicht reduziert werden. Steinzeitmaschinen treffen auf Steinzeitgrenzwerte.
• Rücknahme von Gold-Plating:
o In diesem Zusammenhang gibt es eine Vielzahl konkreter Bestimmungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und seinen Durchführungsverordnungen, welche „besser sind“ als die EU-Mindestvorschriften in ihren Richtlinien (nur ein Beispiel: Schutz bei Arbeiten im Freien vor natürlicher UV-Strahlung = die Sonne).
o Die Rücknahme besserer Regelungen hat jedoch ihre Grenzen: Die EU-Rahmenrichtlinie bestimmt, dass aus Anlass der innerstaatlichen Umsetzung keine national besseren Regelungen eingeschränkt werden dürfen (vgl. RL 89/391/EWG).
• Abbau der Meldeverpflichtung für Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP):
o SVP vertreten die Interessen der ArbeitnehmerInnen im ArbeitnehmerInnenschutz.
o Kommt es zum Abbau der SVP-Meldeverpflichtung beraubt man die Arbeiterkammern um den Zugang zu Informationen um SVP zielgerichtet und effizient betreuen zu können.
• Abschaffung des Arbeitsschutzausschusses (ASA):
o Der ASA ist das einzige betriebliche Forum, welches die AkteurInnen des betrieblichen ArbeitnehmerInneschutzes gezielt versammelt.
o Der strukturierte Rahmen ermöglicht die Diskussion von aktuellen und zukünftig anstehenden Themen, gewährleistet gemeinsame Lösungen von betrieblichen Fragestellungen sowie die zeit- und praxisnahe Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
o Nicht zuletzt stellt er durch „kurze Wege“ den notwendigen Informationsfluss von oben nach unten und umgekehrt sicher.
• 12-Stunden-Arbeitstage machen krank:
o Aus arbeitsmedizinischer und arbeitswissenschaftlicher Sicht sind Arbeitszeiten von 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich abzulehnen. Durch die lange Arbeitsdauer entstehen körperliche und psychische Belastungen, welche die Gesundheit der Arbeitnehmer/innen enorm gefährden.
o Längere Arbeitszeiten machen krank, führen zu einem progressiven Anstieg der Ermüdung, zu geringerer Leistung pro Zeiteinheit, zu einem höheren Arbeitsunfallrisiko, zu einem Anstieg des Krankenstandes und zu gesundheitlichen Problemen in Bezug auf die Aufnahme und den Abbau von gesundheitsschädigenden Arbeitsstoffen im Körper.
• Österreich wieder Schlusslicht beim NichtraucherInnenschutz:
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