Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 105

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Stöger, Katzian, Keck, Knes, Ing. Vogl, Ulrike Königsber­ger-Ludwig, Gabriele Heinisch-Hosek

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Angriff auf die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2015 und 2016

Der Angriff auf die Rechte im ArbeitnehmerInnenschutz würde bei Umsetzung der im Regierungsprogramm genannten Vorhaben unter dem Vorwand von zu viel Bürokratie die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Die Gesundheit der arbeitenden Menschen hat für die Regierung keinen Wert. Die verheerenden Folgen sind absehbar: Mehr mensch­liches Leid, mehr arbeitsbedingte Erkrankungen und mehr Arbeitsunfälle.

Die Bundesregierung will die Regulierungslast für Unternehmer abbauen, erkennt aber nicht den Sinn und Zweck von Schutzvorschriften, die die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen gewährleisten. Anstatt den staatlichen Aufgaben nachzu­kommen und Schwächere mehr zu unterstützen und zu helfen, steuert die Regierung in die gesundheitspolitische Katastrophe. Alles nur zu dem Zweck höhere Profite auf Kosten der Gesundheit der vielen arbeitenden Menschen zu machen.

Was steht im Regierungsprogramm zum ArbeitnehmerInnenschutz:

•             Finanzieller Aderlass der AUVA – Prävention stünde vor dem Aus:

o            Durch die unüberlegt angekündigte Senkung des Unfallversicherungsbeitrags von 1,3% auf 0,8% steht das Haftungsprivileg für Arbeitgeber auf dem Spiel (Die Un­fallversicherung löst die Haftpflicht des einzelnen Unternehmers ab und begründet eine auf öffentlich-rechtlicher Basis beruhende Gesamthaftung aller Unternehmen; § 333 ASVG).

o            Die AUVA hatte 2015 rund 1,4 Milliarden Euro an Aufwendungen. Diese um 500 Millionen pro Jahr zu senken, wird ohne massive Leistungskürzungen schlichtweg unmöglich sein.

o            Die Bundesregierung droht zugleich der AUVA mit ihrer Auflösung, falls sie das „Einsparungsziel“ bis Ende 2018 nicht erreicht. Rote Zahlen sind vorprogrammiert.

o            Die Prävention stünde vor ihrem Aus. Das Haftungsprivileg würde ausgehöhlt.

•             „Beraten STATT Strafen“ bricht mit ILO-Übereinkommen und EU-Rahmenricht­linie:

o            Die Arbeitsinspektion würde ihrer Kontrollfunktion und ihrem Überwachungs­auftrag beraubt.

o            Zur Beratung stehen Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen, Arbeits- und OrganisationspsychologInnen und die AUVA bereit.

o            Die Arbeitsinspektion berät bevor sie (sehr selten) Strafanträge stellt. Es gilt der Grundsatz: Beraten VOR Strafen.

•             Reduktion der Beauftragten:

o            Beauftragte sind Expert/innen, die einen Mehrwert für den Betrieb darstellen und keine bürokratischen Hindernisse.

o            Bei der Abschaffung bestimmter Beauftragter würde Österreich auch gegen EU-Recht und internationale Abkommen verstoßen.

 


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