Parlament Österreich

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

 

9. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 28. Februar 2018

 

 


Stenographisches Protokoll

9. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode            Mittwoch, 28. Februar 2018

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 28. Februar 2018: 9.00 – 18.21 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

2. Punkt: Bericht über den Antrag 29/A der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 35/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird

4. Punkt: Bericht über den Antrag 99/A der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz­liche Budgetprovisorium 2018 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 ge­ändert werden

5. Punkt: Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2015 und 2016

6. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert wird (80/A)

7. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozess­ordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Konsumen­tenschutzgesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Ar­beits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (Verbandsmusterfeststellungsklage­gesetz) (82/A)

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilpro­zessordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Konsu­mentenschutzgesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (Gruppenverfahrengesetz) (96/A)

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabe­gesetz 2006 geändert wird (54/A)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 2

10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz geändert wird (60/A)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 25

Ordnungsrufe ........................................................................................................  42, 175

Geschäftsbehandlung

Unterbrechung der Sitzung .................................................................................  29, 180

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 50

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ................................. 179

Aktuelle Stunde (4.)

Thema: „Sicherheitsoffensive für Österreich!“ ....................................................... 25

RednerInnen:

Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................ 25

Bundesminister Herbert Kickl .................................................................................... 28

Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 31

Angela Lueger .............................................................................................................. 33

Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. ................................................................................. 34

Dr. Nikolaus Scherak, MA ........................................................................................... 36

Dr. Alma Zadić, LL.M .................................................................................................... 37

Karl Mahrer, BA ............................................................................................................ 39

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................... 40

Erwin Angerer .............................................................................................................. 42

Dr. Stephanie Krisper .................................................................................................. 44

Dr. Peter Kolba ............................................................................................................. 45

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 25

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................  46, 117, 122, 126, 186, 189

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Zweiter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ....................................................... 49

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten­schutz betreffend „Rauchverbot in der Gastronomie“ (350/J)   ............................................................................................................................. 126


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 3

Begründung: Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc .......................................................... 131

Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ................................................... ... 135

Debatte:

Philip Kucher .............................................................................................................. 139

Karl Nehammer, MSc ................................................................................................. 141

Peter Wurm ................................................................................................................. 142

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 144

Dr. Peter Kolba ........................................................................................................... 150

Dietmar Keck .............................................................................................................. 152

Barbara Krenn ............................................................................................................ 156

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 157

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 159

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ................................................................................ 161

Eva Maria Holzleitner, BSc ........................................................................................ 163

Vizekanzler Heinz-Christian Strache ....................................................................... 164

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 167

Ing. Christian Höbart ................................................................................................. 169

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 170

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl .......................................................................................... 172

Irene Hochstetter-Lackner ........................................................................................ 173

Hans-Jörg Jenewein, MA .......................................................................................... 174

Cornelia Ecker ............................................................................................................ 176

David Lasar ................................................................................................................. 177

Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................... 178

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Durchführung einer Volksbefragung über ein gene­relles Rauchverbot in der Gastronomie“ – Ablehnung           148, 179

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung des Rauchverbots in der Gastronomie“ – Ablehnung (namentliche Abstimmung) .......................................................................................................  154, 179

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ..................................... 180

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (10 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (20 d.B.) ............................................ 50

2. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 29/A der Ab­geordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert wird (21 d.B.)         ............................................................................................................................... 50

RednerInnen:

Mag. Christian Kern ..................................................................................................... 50

Mag. Dr. Rudolf Taschner ........................................................................................... 52

Stephanie Cox, BA ....................................................................................................... 54

MMMag. Dr. Axel Kassegger ....................................................................................... 55

Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 57

Claudia Gamon, MSc (WU) .......................................................................................... 59

Bundesminister Dr. Heinz Faßmann .......................................................................... 60

Dr. Alfred J. Noll ........................................................................................................... 63


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 4

Ing. Manfred Hofinger .................................................................................................. 63

Philip Kucher ................................................................................................................ 64

Dr. Brigitte Povysil ....................................................................................................... 66

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid .................................................................................. 67

Dr. Maria Theresia Niss, MBA ..................................................................................... 68

Mag. Dr. Martin Graf ..................................................................................................... 69

Nico Marchetti ............................................................................................................... 71

Martina Kaufmann, MMSc, BA .................................................................................... 72

Annahme des Gesetzentwurfes in 20 d.B. ..................................................................... 73

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 21 d.B. .......................................................... 73

3. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 35/A der Abgeordne­ten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (18 d.B.) ....................................................... 73

RednerInnen:

Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................. 74

Angela Baumgartner .................................................................................................... 75

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 76

Walter Rauch ................................................................................................................ 77

Mag. Bruno Rossmann ................................................................................................ 78

Franz Hörl ..................................................................................................................... 78

Ing. Markus Vogl ........................................................................................................... 79

Franz Leonhard Eßl ..................................................................................................... 80

Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs ................................................................. 81

Annahme des Gesetzentwurfes in 18 d.B. ..................................................................... 82

4. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 99/A der Abgeordne­ten Dr. Angelika Winzig, Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetzliche Budgetprovisorium 2018 und das Bun­desfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden (19 d.B.)           ............................................................................................................................... 82

RednerInnen:

Kai Jan Krainer ......................................................................................................  82, 94

Dr. Angelika Winzig ..................................................................................................... 83

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ...................................................................................... 84

Erwin Angerer .............................................................................................................. 86

Mag. Bruno Rossmann ................................................................................................ 87

Ing. Reinhold Einwallner ............................................................................................. 88

Nurten Yılmaz ............................................................................................................... 89

Mag. Ruth Becher ......................................................................................................... 90

Mag. Karin Greiner ....................................................................................................... 91

Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs ................................................................. 92

Bundesminister Hartwig Löger ...........................................................................  93, 95

Annahme des Gesetzentwurfes in 19 d.B. ..................................................................... 96

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2015 und 2016 (III-72/16 d.B.) ...................................................................................................................... 96

RednerInnen:

Josef Schellhorn .......................................................................................................... 96

Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ......................................................... 97

Dr. Dagmar Belakowitsch ........................................................................................... 98


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 5

Josef Muchitsch ........................................................................................................... 99

Mag. Michael Hammer ................................................................................................ 100

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 101

Mag. Christian Ragger ............................................................................................... 102

Alois Stöger, diplômé ................................................................................................ 103

Tanja Graf .................................................................................................................... 108

Dietmar Keck .............................................................................................................. 109

Mag. Ernst Gödl .......................................................................................................... 109

Norbert Sieber ............................................................................................................ 111

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Angriff auf die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen“ – Ablehnung ...  105, 112

Kenntnisnahme des Berichtes III-72 d.B. ..................................................................... 112

6. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. Novem­ber 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert wird (80/A)                                                                       113

RednerInnen:

Dr. Alfred J. Noll ......................................................................................................... 113

Mag. Klaus Fürlinger .................................................................................................. 113

Dr. Peter Wittmann ..................................................................................................... 114

Dr. Markus Tschank ................................................................................................... 115

Dr. Irmgard Griss ....................................................................................................... 116

Zuweisung des Antrages 80/A an den Justizausschuss .............................................. 117

7. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifge­setz, das Konsumentenschutzgesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (Ver­bandsmusterfeststellungsklagegesetz) (82/A) ............................................................. 117

RednerInnen:

Dr. Peter Kolba ........................................................................................................... 117

Andreas Kühberger ................................................................................................... 119

Ing. Markus Vogl ......................................................................................................... 120

Dr. Susanne Fürst ...................................................................................................... 120

Zuweisung des Antrages 82/A an den Justizausschuss .............................................. 122

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktions­norm, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwalts­tarifgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Bundesgesetz gegen den unlau­teren Wettbewerb und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (Gruppenverfahrengesetz) (96/A)     ............................................................................................................................. 122

RednerInnen:

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................. 122

Mag. Stefan Schnöll ................................................................................................... 123

Klaudia Friedl .............................................................................................................. 124

Mag. Christian Ragger ............................................................................................... 125

Zuweisung des Antrages 96/A an den Justizausschuss .............................................. 126


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 6

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmans­dorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desvergabegesetz 2006 geändert wird (54/A)                   181

RednerInnen:

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ............................................................................. 182

Andreas Ottenschläger ............................................................................................. 183

Alois Stöger, diplômé ................................................................................................ 183

Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 184

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................................................ 185

Zuweisung des Antrages 54/A an den Verfassungsausschuss ................................... 186

10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikge­setz geändert wird (60/A) ................... 186

RednerInnen:

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 186

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 187

Walter Bacher ............................................................................................................. 187

Mag. Philipp Schrangl ................................................................................................ 188

Christoph Stark .......................................................................................................... 188

Zuweisung des Antrages 60/A an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie                  189

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 47

Petition betreffend „DON’T SMOKE, das Nichtraucherschutzgesetz muss blei­ben“ (Ordnungsnummer 1) (überreicht von den Abgeordneten Dr. Pamela Ren­di-Wagner, MSc, Mag. Dr. Matthias Strolz und Dr. Peter Kolba)

Bürgerinitiative ............................................................................................................. 47

Bürgerinitiative betreffend „der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch die österreichische Gesetzgebung“ (Ordnungsnummer 42)

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 47

12: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Si­cherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organi­sation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

15: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrs­ordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden

17: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwalt­schaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (Straf­prozessrechtsänderungsgesetz 2018)

Berichte ......................................................................................................................... 47

Vorlage 6 BA: Bericht gemäß § 54 Abs. 12 und § 60 Abs. 3 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) sowie über zuge­stimmte Vorbelastungen im 4. Quartal 2017; BM f. Finanzen

Vorlage 7 BA: Monatserfolg Dezember 2017; BM f. Finanzen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 7

Vorlage 8 BA: Bericht gemäß § 78 Absatz 5 des Bundeshaushaltsgesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanzschulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2017; BM f. Finanzen

Vorlage 9 BA: Bericht über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2017, BM f. Finanzen

III-87: Bericht betreffend Bundespensionskasse AG – Veranlagungsstrategien und Asset Management – Reihe BUND 2018/8; Rechnungshof

III-88: Bericht betreffend Stadt Salzburg – Meldeverpflichtung gemäß Parteienge­setz 2012 – Reihe BUND 2018/9; Rechnungshof

III-89: Bericht betreffend Land Oberösterreich – Meldeverpflichtung gemäß Par­teiengesetz 2012 – Reihe BUND 2018/10; Rechnungshof

III-94: Bericht betreffend Wohlfahrtsfonds des Bundesministeriums für Inneres – Reihe BUND 2018/11; Rechnungshof

III-95: Bericht betreffend Entwicklung ausgewählter Forschungsprogramme des Bundes – Reihe BUND 2018/12; Rechnungshof

III-96: Bericht betreffend Verbund AG – Anteilstausch (Asset Swap 2013) – Reihe BUND 2018/13; Rechnungshof

III-97: Bericht betreffend Jahresvorschau 2018 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des operativen Jahresprogram­mes des Rates; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-98: Bericht betreffend Jahresvorschau 2018 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG; BM f. Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

III-99: Bericht betreffend die Jahresvorschau 2018 auf der Grundlage des Ar­beitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der EU-Ratspräsidentschaften; BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung

III-100: Bericht betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichi­schen Ratsvorsitzes; Verwaltungsbereich Justiz; BM f. Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

III-101: Bericht betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des estnischen, bulgarischen und österreichi­schen Ratsvorsitzes, Verwaltungsbereich Verfassung; BM f. Verfassung, Refor­men, Deregulierung und Justiz

III-102: Bericht über das EU-Arbeitsprogramm 2018; BM f. Europa, Integration und Äußeres

III-103: Bericht betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des Programms des Rates; BM f. öffentlichen Dienst und Sport

III-104: Bericht betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2018; BM f. Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort

III-105: Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2018 zum jährlichen Arbeitspro­gramm der Kommission bzw. des Rates; BM f. Finanzen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 8

III-106: Bericht betreffend Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des Achtzehnmonatsprogram­mes des Rates; BM f. Nachhaltigkeit und Tourismus

III-107: Gemeinsamer Bericht zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommis­sion für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/2018; Bundes­kanzler und BM f. EU, Kunst, Kultur und Medien

III-108: Bericht betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 sowie dem Achtzehnmonatsprogramm des estnischen, bul­garischen und österreichischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union; BM f. Inneres

III-109: Bericht betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/2018; BM f. Frauen, Familien und Jugend

III-110: Bericht betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und Vorhaben des Rates für das Jahr 2018; BM f. Landesverteidigung

III-111: Bericht betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Ge­schäftsjahr 2016 gemäß § 47 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz 2000; Bundesregie­rung

III-112: Bericht betreffend Bundesamt für Wasserwirtschaft – Reihe BUND 2018/14; Rechnungshof

III-118: Bericht betreffend Evaluierung der Umweltförderung des Bundes für 2014-2016; BM f. Nachhaltigkeit und Tourismus

III-119: Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2016; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 49

Aufnahme der Verhandlungen über ein Revisionsprotokoll zum Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Ku­wait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Aufnahme der Verhandlungen über ein Revisionsprotokoll zum Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königrei­ches Bahrain zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steu­ern vom Einkommen und vom Vermögen

Aufnahme der Verhandlungen über ein Revisionsprotokoll zum Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Anträge der Abgeordneten

Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verfolgung religiöser Min­derheiten wie Christen und Bahá’í im Jemen und das religiös motivierte Todesurteil ge­gen Hamid Bin Haidara, einem Mitglied der Bahá‘í (100/A)(E)

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen betreffend das planmäßige Inkrafttreten und die volle Finanzierung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes (101/A)(E)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Allgegenwärtige Überwachung im Internet der Dinge auf Kosten des Konsumentenschutzes (102/A)(E)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 9

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inkassobüro (103/A)(E)

Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend den österrei­chischen Tourismus und den Klimawandel (104/A)(E)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Allgegenwärtige Überwachung im Internet der Dinge auf Kosten des Konsumentenschutzes – insbesondere der Smart-Cars (105/A)(E)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Chancenindex (106/A)(E)

Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG geändert wird (107/A)

Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) BGBl. 118/2004, zuletzt geändert mit BGBl. Nr. 148/2017, geändert wird (108/A)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (109/A)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes aus 1993 geändert wird und das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen geändert wird (110/A)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern geschaffen und das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) BGBl. I Nr. 131/2000, idF BGBl. I Nr. 15/2015, aufgehoben wird (111/A)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kollektivverträge für Bundesmuseen und Nationalbibliothek (112/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bibliothekengesetz (113/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Definition von künst­lerischer und gewerblicher Tätigkeit durch die Finanzbehörden (114/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Begüns­tigung von Investitionen in den Denkmalschutz (115/A)(E)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum ÖVP/FPÖ-Überwachungspaket! (116/A)(E)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umverteilung der Steu­erlast hin zu Vermögen und Vermögensübertragungen (117/A)(E)

Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz für Lebensmittel“ (118/A)(E)

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mi­kroplastik in Kosmetika (119/A)(E)

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des Dieselprivilegs in Österreich (120/A)(E)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 10

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Heizöl (121/A)(E)

Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Mag. Roman Haider, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend humanitäre Versorgung und Wiederherstellung der Sicherheit für die Zivilbevölkerung in Afrin (122/A)(E)

Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenrechnung der NSchG-Belastungen (123/A)(E)

Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend abschlagsfreies Sonderruhegeld (124/A)(E)

Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des Jugendvertrau­ensrates (JVR) (125/A)(E)

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung von Rechtssicherheit im Pflegebereich (126/A)(E)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lohn- und Sozialdumping eu­ropaweit effektiv bekämpfen! (127/A)(E)

Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des AMA-Gütezei­chens (128/A)(E)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend Europabildung in Schulen stärken (129/A)(E)

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 24. Oktober 1967 betreffend den Familienlastenaus­gleich durch Beihilfen (Familienlastenausgleichsgesetz 1967) geändert wird (130/A)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prozesskostenersatz bei Frei­spruch im Strafverfahren (131/A)(E)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Vom Strong Inno­vator zum Innovation Leader (132/A)(E)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend einer ORF Gre­mienreform (133/A)(E)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Medienförderung Neu (134/A)(E)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines unabhängigen Expertenforums für analytische Begleitung des Brexit-Prozesses zur Steigerung der diesbezüglichen Reaktionsgeschwindigkeit der Bundesregierung (135/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vernetzung Land­wirtschaft und Tourismus (136/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend globale Agrar­märkte und regionale Produktion (137/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung ausrei­chender Holzmobilisierung (138/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenfassung und Ver­einfachung steuerlicher Familienleistungen (139/A)(E)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 11

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend KMU Finanzierung durch Entlastung (140/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Industrie als Teil der Lösung bei Stromnetzstabilität (141/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend industrielle Abwärme besser nutzen (142/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Klein- und Mittelunternehmen durch Umdenken in der Kapitalmarktpolitik (143/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Haftung von Logistikunterneh­men sowie zollrechtliche und umsatzsteuerrechtliche Änderungen für die Spediteur_in­nen (144/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen Antrag der Abgeordneten
Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen gemäß Art. 49b B-VG iVm § 26 GOG-NR auf Durchführung einer Volksbefragung über ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie (145/A)

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der un­sinnigen Absiedelungspläne für das Umweltbundesamt (146/A)(E)

Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung des Parlaments bei der Erarbeitung einer integrierten Klima- und Energiestrategie (147/A)(E)

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung des Parlaments bei der Erarbeitung einer integrierten Klima- und Energiestrategie (148/A)(E)

Zurückgezogen wurde das Verlangen auf Durchführung einer ersten Lesung binnen drei Monaten über den Antrag der Abgeordneten

Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbrau­cher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz – KSchG), StF: BGBl. Nr. 140/1979, geändert wird (81/A) (Zu 81/A)

Anfragen der Abgeordneten

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Flächendeckende Versorgung mit postali­schen Dienstleistungen im ländlichen Raum (194/J)

Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend die Schändung einer Grazer Moschee am 05.05.2016 (195/J)

Irene Hochstetter-Lackner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend Polizeistation am Bahnhof Villach sowie erhöhtem Planstellenbedarf für das SPK Villach (196/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend die österreichische Position zur Republika Srpska vor dem Hintergrund blauer Liebäugeleien mit den Nationalisten (197/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentli­chen Dienst und Sport betreffend Aufklärung, Aufarbeitung, Opferschutz und Präven­tion bei Missbrauchsfällen im Sport, in Schulen und Internaten (198/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 12

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Aufklärung, Aufarbeitung, Opferschutz und Prävention bei Missbrauchsfällen im Sport, in Schulen und Internaten (199/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufklärung, Aufarbeitung, Opferschutz und Prävention bei Missbrauchsfällen im Sport, in Schulen und Internaten (200/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Aufklärung, Aufarbeitung, Opferschutz und Prävention bei Missbrauchsfällen im Sport, in Schulen und Internaten (201/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend Ausgestaltung und Auswirkungen des neuen Versammlungsgesetzes (202/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Parteipolitisch motivierte Postenbeset­zung in der Justiz? (203/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Insolvenz der Immobiliengesellschaft WW Holding AG und Konsequenzen für die Bundespensionskasse AG (204/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Glückspielabgabe (205/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Spionageaffäre im Palais Dietrichstein – Rolle des Vizekanzlers (206/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ak­tion 20.000 (207/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Aktion 20.000 (208/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Aktion 20.000 (209/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Aktion 20.000 (210/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltig­keit und Tourismus betreffend Aktion 20.000 (211/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung betreffend Aktion 20.000 (212/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Aktion 20.000 (213/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milien und Jugend betreffend Aktion 20.000 (214/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Aktion 20.000 (215/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Aktion 20.000 (216/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 13

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, In­tegration und Äußeres betreffend Aktion 20.000 (217/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Aktion 20.000 (218/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Aktion 20.000 (219/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Aktion 20.000 (220/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung betreffend Ausschöpfung der Budgetmittel 2017 (221/J)

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Kryptowährungen (222/J)

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Kryptowährungen (223/J)

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Kryptowährungen (224/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend österreichische Ratspräsidentschaft 2018 (225/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentli­chen Dienst und Sport betreffend österreichische Ratspräsidentschaft 2018 (226/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend österreichische Ratspräsidentschaft 2018 (227/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend österreichische Ratspräsidentschaft 2018 (228/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend österreichische Ratspräsi­dentschaft 2018 (229/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend österreichische Ratspräsidentschaft 2018 (230/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend österreichische Ratspräsidentschaft 2018 (231/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend österreichische Ratspräsidentschaft 2018 (232/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend österreichische Ratspräsidentschaft 2018 (233/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend österreichische Ratspräsidentschaft 2018 (234/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend österreichische Ratspräsidentschaft 2018 (235/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend österreichische Ratspräsident­schaft 2018 (236/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 14

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Di­gitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend österreichische Ratspräsident­schaft 2018 (237/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend österreichische Ratspräsidentschaft 2018 (238/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausschöpfung der Budgetmittel 2017 (239/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Auslaufen der Erlassregelung für erwerbstä­tige Studierende (240/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Studienförderung (241/J)

Walter Bacher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend der personellen Situation der Polizei in Österreich (242/J)

Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhal­tigkeit und Tourismus betreffend längst überfällige Finanzierung des Fernwärme- und Fernkälteausbaus (243/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend mutmaßlicher Täter von Stiwoll bei Graz (244/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend ÖVP-Spendenproblematik im Immobi­lienbereich (245/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Baukulturreport“ (246/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhal­tigkeit und Tourismus betreffend Mitarbeiter_innen des Kabinetts im BMNT (247/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend die Einsetzung eines Generalsekretärs und umfangreiche Organisa­tionsänderungen im Ressort (248/J)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend der von der Bundesregierung angestrebte Subsi­diaritätspakt (249/J)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Vorbereitung der österreichischen Ratspräsident­schaft (250/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Nachbesetzungen in der Sektion VII des BMEIA (251/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Freihandelsabkommen EU-Mercosur (252/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Öffentliche Kostenübernah­me für Homöopathika (253/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 15

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend weniger Steuerprüfer, weniger Steuergerechtigkeit – schwarzblaue Schonzeit für Steuersünder? (254/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Monatserfolg Dezember 2017 (255/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Un­zulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen – Besuch des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung und des Landeshauptmannes der Steiermark an der Volksschule Murfeld“ (256/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schu­len – Besuch des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung und des Landeshauptmannes der Steiermark an der Volksschule Murfeld“ (257/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen – Besuch des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung und des Landeshauptmannes der Steiermark an der Volksschule Murfeld“ (258/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend „Abschleicher“ aus der Schweiz und Liechtenstein (259/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Katastererhebung der noch erhaltenen histori­schen Dachstühle im UNESCO Weltkulturerbe – Historisches Zentrum von Wien“ (260/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Vollzug der Registrierkassenpflicht 2017 (261/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milien und Jugend betreffend die Mitgliedschaft des Österreichischen Pennäler Rings (ÖPR) in der Bundesjugendvertretung (262/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milien und Jugend betreffend die Zahlung von Förderungen an den Österreichischen Pennäler Ring (ÖPR) (263/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend eine vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebene Internet-Seite, welche unter anderen auch den Österreichischen Pennäler Ring (ÖPR) bewirbt (264/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ausnahmen im Einkommensteuergesetz (265/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Ressourcen für Betriebsprüfungen (266/J)

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Einrichtung eines Be­hindertenrates als offizielles Beratungsgremium der Bundesregierung (267/J)

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler be­treffend Einrichtung eines Behindertenrates als offizielles Beratungsgremium der Bun­desregierung (268/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 16

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Fördermittel für den Österreichischen Pen­nälen Ring (ÖPR) (269/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Entwicklung der Arbeiter­kammerpensionen und Rückstellungen (270/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Sport (271/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Re­formen, Deregulierung und Justiz betreffend Übergriffe auf Justizwachebeamte (272/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend der Pläne der Regierung bezüglich einer möglichen Einstellung bzw. Umstrukturierung des Radiosenders FM4 (273/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Forschung auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit durch den Hauptverband (274/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend personelle Veränderungen im BMASGK (275/J)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bil­dung, Wissenschaft und Forschung betreffend Personalkosten im Schulbereich (276/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Zusammenbruch der EDV-Systeme des Innenministeriums bei der Unterstützung von Volksbegehren (277/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltig­keit und Tourismus betreffend Recycling von Kunststoffmüll (278/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Erbringung von Dienstleistungen an das BKA im Jahr 2017 (279/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMVIT im Jahr 2017 (280/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Erbringung von Dienstleistun­gen an das BMVRDJ im Jahr 2017 (281/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMNT im Jahr 2017 (282/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMLV im Jahr 2017 (283/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMI im Jahr 2017 (284/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMF im Jahr 2017 (285/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 17

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Di­gitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMDW im Jahr 2017 (286/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bil­dung, Wissenschaft und Forschung betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMBWF im Jahr 2017 (287/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ar­beit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Erbringung von Dienst­leistungen an das BMASGK im Jahr 2017 (288/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMEIA im Jahr 2017 (289/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMÖDS im Jahr 2017 (290/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMFFJ im Jahr 2017 (291/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMEKKM im Jahr 2017 (292/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Burschenschaften (293/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Reisekosten und Funktion des Bundesmi­nisters und seiner Ehefrau bei den Olympischen Spielen (294/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Anzahl der Rückverweisungen des BVwG an das BFA (295/J)

Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltig­keit und Tourismus betreffend Notifizierungsverfahren des KWK-Punkte-Gesetzes bei der EU-Kommission (296/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend mehr Plätze in Frauenhäusern und Notunterkünften für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder (297/J)

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend österreichische Position zum Handelsabkommen EU-Mercosur (298/J)

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend österreichische Position zum Handelsabkommen EU-Merco­sur (299/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Re­formen, Deregulierung und Justiz betreffend Mensuren in Österreich (300/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Re­formen, Deregulierung und Justiz betreffend Burschenschaften (301/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 18

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend die Wiener akademische Burschenschaft Bruna Sudetia (302/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Re­formen, Deregulierung und Justiz betreffend die Wiener akademische Burschenschaft Bruna Sudetia (303/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Erlass bezüglich Betriebsprüfungen (304/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erlass bezüglich GPLA (305/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Erlass bezüglich GPLA (306/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Zielwerte des Arbeitsinspekto­rat (307/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Freihandelsabkommen EU-Mercosur (308/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Rechte obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächlichen Aufenthalt von Minderjährigen ergeben (309/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung betreffend Rechte obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächli­chen Aufenthalt von Minderjährigen ergeben (310/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Rech­te obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächlichen Aufenthalt von Min­derjährigen ergeben (311/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Rechte obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächlichen Aufenthalt von Minderjährigen ergeben (312/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Rechte obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächlichen Aufenthalt von Minderjährigen ergeben (313/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Rechte obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächlichen Aufenthalt von Minderjährigen ergeben (314/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milien und Jugend betreffend Rechte obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächlichen Aufenthalt von Minderjährigen ergeben (315/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wis­senschaft und Forschung betreffend Rechte obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächlichen Aufenthaltsort von Minderjährigen ergeben (316/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Rechte obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächlichen Aufent­halt von Minderjährigen ergeben (317/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 19

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Rechte obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächlichen Aufenthalt von Minderjährigen ergeben (318/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Rechte obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächlichen Aufent­halt von Minderjährigen ergeben (319/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltig­keit und Tourismus betreffend Rechte obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächlichen Aufenthalt von Minderjährigen ergeben (320/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Rechte obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächlichen Aufenthalt von Minderjährigen ergeben (321/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Rechte obsorgeberechtigter Eltern, die sich aus dem hauptsächlichen Aufenthalt von Minderjährigen ergeben (322/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Zurückziehung der Ankla­ge gegen Gerhard Dörfler durch die WKStA (323/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Finanzausgleich 2017 – Was bleibt vom Einstieg in den Umstieg? (324/J)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend der Integration der Westbalkanstaaten (325/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Österreichische Wahlbeobachter auf der Krim (326/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Österreichische Wahlbeobachter auf der Krim (327/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Österreichische Wahlbeobachter auf der Krim (328/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Österreichische Wahlbeobachter auf der Krim (329/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend steuerrechtliche Bevorzugung intransparenter Vermögensstrukturen in Liech­tenstein (Folgeanfrage) (330/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der westlichen Bahninfrastruktur und dessen Kosten (331/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Neubesetzung des ÖBB Aufsichts­rates und damit einhergehende Kosten (332/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Medikamentenkommission (333/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 20

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Geplante Inserate anlässlich des österreichischen EU-Ratsvorsitzes (334/J)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Geplante Inserate anlässlich des österrei­chischen EU-Ratsvorsitzes (335/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Geplante Änderungen des Abstimmungsverhaltens Österreichs in Bezug auf Israel und den Nahostkonflikt in Gremien der Vereinten Natio­nen (336/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Wolfsmanagement in Österreich (337/J)

Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend belastender Individualverkehr in Freizeit- und Tourismusregionen (338/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Sonderstaatsanwaltschaften gegen Computerkriminalität und Hass im Netz (339/J)

Klaudia Friedl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend der Abschaffung der Beschäftigungs­aktion 20.000 in der Politregion Oberwart (340/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Verfahren bezüglich Stadter­weiterungsfonds und Integrationsfonds (341/J)

Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend den Verkauf von Hunden und Katzen im Zoofachhandel in Österreich (342/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend den Erwerb von Versicherungsmonaten für die Pensionsversicherung durch Strafgefangene (343/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend den Erwerb von Versicherungs­monaten für die Pensionsversicherung durch Strafgefangene (344/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Frauen, Familien und Jugend betreffend verzögerte Bearbeitung von Anträgen auf Kinderbetreuungsgeld (345/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Voraussichtliche Kürzung des EU-Agrarbud­gets (346/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Unterlizenzierung von Microsoft-Arbeitsprogrammen (347/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung betreffend Vereinigte Altösterreichische Militärstiftung (VAM) (348/J)


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Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhal­tigkeit und Tourismus betreffend Verbot von Mikroplastik in Kosmetika (349/J)

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Rauchverbot in der Gastronomie (350/J)

*****

Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend „Organisationsaudit durch die Agentur Roland Berger“ (3/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Doug­las Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (30/AB zu 31/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (31/AB zu 32/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (Zu 31/AB zu 32/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (32/AB zu 39/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (33/AB zu 69/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolle­ginnen und Kollegen (34/AB zu 33/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kolle­gen (35/AB zu 43/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schell­horn, Kolleginnen und Kollegen (36/AB zu 34/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen (37/AB zu 85/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Ma­ximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (38/AB zu 42/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (39/AB zu 40/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (40/AB zu 52/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unter­rainer, Kolleginnen und Kollegen (41/AB zu 36/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (42/AB zu 53/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kolle­gen (43/AB zu 51/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 22

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (44/AB zu 37/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kolle­gen (45/AB zu 45/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (46/AB zu 50/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (47/AB zu 41/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen (48/AB zu 54/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (49/AB zu 48/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (50/AB zu 47/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (51/AB zu 35/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. (FH) Maxi­milian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (52/AB zu 46/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Doug­las Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (53/AB zu 57/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (54/AB zu 56/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen (55/AB zu 55/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (56/AB zu 58/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (57/AB zu 59/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (58/AB zu 60/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (59/AB zu 67/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (60/AB zu 86/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duz­dar, Kolleginnen und Kollegen (61/AB zu 89/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 23

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (62/AB zu 88/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (63/AB zu 61/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolle­ginnen und Kollegen (64/AB zu 71/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (65/AB zu 73/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (66/AB zu 64/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (67/AB zu 70/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (68/AB zu 75/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (69/AB zu 76/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (70/AB zu 77/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (71/AB zu 78/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (72/AB zu 79/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (73/AB zu 80/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (74/AB zu 81/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (75/AB zu 82/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (76/AB zu 92/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (77/AB zu 83/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Mu­na Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (78/AB zu 91/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen (79/AB zu 84/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (80/AB zu 65/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 24

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (81/AB zu 62/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (82/AB zu 87/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen (83/AB zu 90/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (84/AB zu 63/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (85/AB zu 93/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (86/AB zu 68/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (87/AB zu 74/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen (88/AB zu 72/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Ga­mon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (89/AB zu 94/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (90/AB zu 95/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (91/AB zu 110/J)

*****

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (2/ABPR zu 2/JPR)


 


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 25

09.00.45Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

*****

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich er­öffne die 9. Sitzung.

Die Amtlichen Protokolle der 7. und der 8. Sitzung vom 31. Jänner sind in der Parla­mentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Hanger, Mag. Ofenauer, Her­bert, Schartel und Steger.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mittei­lung gemacht:

Herr Bundeskanzler Sebastian Kurz wird durch Herrn Vizekanzler Heinz-Christian Stra­che vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in ei­nem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl wird durch den Bundesminister für Inneres Herbert Kickl vertreten.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 10.45 Uhr live übertragen wird. ORF III überträgt diese Sitzung in voller Länge, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.40 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.

09.02.08Aktuelle Stunde

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Sicherheitsoffensive für Österreich!“

Als Erster ist Herr Abgeordneter Walter Rosenkranz zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


9.02.24

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ge­schätzte Zuseherinnen und Zuseher! Sicherheitsoffensive ist das Thema dieser Aktuel­len Stunde. Wir Freiheitlichen sind in den Wahlkampf gegangen, die Politik der letzten Jahre logisch fortsetzend, uns als klare Sicherheitspartei zu positionieren. Wenn es heute Sicherheitsoffensive heißt, dann kann ich Sie alle versichern, es bleibt nicht bei diesem einen Schritt, der jetzt zur Diskussion steht, um Österreich einfach sicherer zu machen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 26

Sie sehen hier auf der Regierungsbank Minister; ich sehe zum Beispiel den Verteidi­gungsminister, der auch für einen Bereich der Sicherheit zuständig ist, ich sehe den Verkehrsminister, auch die Verkehrssicherheit ist sehr wichtig, aber heute geht es ins­besondere um die Fragen der inneren Sicherheit. Daher freut es mich, unseren Innen­minister Herbert Kickl bei uns in dieser Aktuellen Stunde zu begrüßen, der in weiterer Folge auch Ausführungen machen wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Worum geht es? – Es geht darum, dieses Land und insbesondere die Bürger in diesem Land einfach sicherer zu machen. Was bedeutet dieser Sicherheitsbegriff im engeren Sinn? – Er bedeutet die Verhinderung von Verbrechen und, wenn sie leider passieren, die Aufklärung von Verbrechen. Um nichts mehr, aber auch um nichts weniger geht es dabei.

Da sieht man, dass sich Verbrecher – und das war eigentlich schon zu allen Zeiten der Geschichte so – eines zunutze machen wollen und wollten, nämlich technischen Vor­sprung. Jetzt gibt es Methoden, bei denen man fragen kann: Na ja, wenn sich der Staat dieser Methoden der Technik enthält, leistet er dadurch Verbrechen Vorschub? Und damit gerät man in ein Spannungsfeld. Das Spannungsfeld lautet schlicht und einfach: der Schutz der Grund- und Freiheitsrechte im privaten Bereich. Wir Freiheitlichen ha­ben uns auch ganz klar dazu bekannt, dass wir aus unserer Tradition heraus eine Grundrechtspartei sind. Genau in diesem Spannungsfeld müssen wir uns bewegen, wenn wir einerseits die Grundrechte achten wollen, aber umgekehrt unsere Bürger vor Anschlägen schützen wollen.

Eines kann nicht passieren – und das sage ich jetzt zu manchen, die hier bereits aus der Opposition Unkenrufe geäußert haben –, nämlich dass man sagt: Nein, nein, nein, in die Privatsphäre eingreifen, das dürft ihr jetzt nicht! – ich komme später noch dazu, warum das schon geht –, aber wenn dann etwas passiert, ein terroristischer Anschlag – wir haben das im europäischen Ausland bereits gesehen, wenn auf Weihnachtsmärk­ten irgendwelche Leute mit ihren Lkws hineinfahren und Menschen töten, oder wie das in Frankreich passiert ist –, zu sagen: Ja, aber der Innenminister ist schuld, denn er hat ja nicht alles getan, um das zu verhindern! Nein, ein freiheitlicher Innenminister kann sich nicht hinstellen und nach einem allfälligen Attentat – bei dem es vielleicht Verletz­te, Gott behüte, Tote, vielleicht sogar auch tote Kinder gegeben hat, wie das der Fall war – sagen: Na, ich habe halt leider nicht alles getan! – Das kann nicht passieren. (Bei­fall bei FPÖ und ÖVP.)

Die Verhinderung von Verbrechen wird letztlich nie zu 100 Prozent gelingen können, aber wenn etwas passiert ist, muss man mit ruhigem Gewissen sagen können: Ich ha­be alles getan, um es zu verhindern. Das ist der Anspruch, den wir stellen.

Natürlich, der Eingriff in Grundrechte passiert, aber die Frage ist: Wann und wie? – Dafür gibt es klare Grenzen. Es wird jetzt versucht, es so darzustellen – diese Ausdrü­cke sind ja bereits gefallen –, dass jetzt von der Regierung, im Falle einer Beschluss­fassung durch das Parlament, sämtliche Bürgerinnen und Bürger dieses Landes unter Generalverdacht gestellt werden. Das kann ich sofort ganz klar verneinen und auch be­gründen.

Warum? – Es ist folgendermaßen: Der Eingriff in Grundrechte kann nur passieren, wenn es einen entsprechenden Anfangsverdacht gibt und wenn es – und das ist für uns Freiheitliche das besonders Wichtige – den entsprechenden Rechtsschutz gibt. Das heißt nicht Polizeiwillkür. Es wird so dargestellt: Na ja, da gibt es einige Polizisten, de­nen ist vielleicht im Nachtdienst ein bissel fad, und die sagen sich, schauen wir halt ein bissel in den Computer, schauen wir uns halt irgendwelche Überwachungskameras oder Ähnliches an! – Nein, so spielt es sich nicht ab.

Für uns in unserem Rechtsstaat zählt nach wie vor eines: Wir haben neben der Exe­kutive und neben der Legislative, der Gesetzgebung, auch die Judikative, sprich: das


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unabhängige Gericht, und das hat für uns einen hohen Stellenwert. Wir vertrauen nicht nur den österreichischen Polizisten, sondern auch der österreichischen Richterschaft, dass sie mit all diesen Mitteln entsprechend umgeht. Und da geht es jetzt nicht um den sehr oft strapazierten kleinen Hendldieb, sondern da geht es darum, dem Terrorismus, den staatsfeindlichen Aktionen, der Schwerkriminalität wie zum Beispiel dem Drogen­handel im großen Stil Herr zu werden; da geht es wirklich nicht um die kleinen Dinge. Wir glauben, dass dieser Rechtsschutz sichergestellt wird.

Wir waren auch – das wird uns jetzt sogar als Umfaller ausgelegt – bei manchen Maß­nahmen skeptisch, aber wir haben, als das sogenannte Staatsschutzgesetz gekommen ist, gemeinsam – es war der nicht mehr in unserer Mitte befindliche Kollege Pilz, der das mit uns gemacht hat – eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Der Verfassungsgerichtshof hat uns eine Handlungsanweisung, einen quasi Beipack­zettel, gegeben, hat ganz klar gesagt, wann und unter welchen Umständen es möglich ist, tatsächlich einzugreifen, wobei die richterliche Kontrolle dabei das Entscheidende ist.

Auf diesen Dingen aufbauend haben wir nun ein Sicherheitspaket aus dem Innenres­sort vorliegen; es hat eben auf bestimmten Dingen aufgebaut, die auch schon begut­achtet wurden. Manche Dinge wurden auch herausverhandelt, aber man hat sich da­rauf geeinigt, das in den parlamentarischen Prozess einzubringen und für ein sicheres Österreich zu beschließen.

Wenn man da jetzt sozusagen mit Äpfeln und Birnen arbeiten möchte, so kann ich et­was zitieren, denn ich finde das nahezu grotesk. Ich werde mich jetzt nicht mit Einlas­sungen des Herrn Altbundeskanzlers Kern beschäftigen, der jetzt gar nicht da ist. Herr Kollege Schieder, was haben Sie gemeint? – Sie haben gesagt: Es ist schlimm, man muss sich fürchten, wenn der Herbert Kickl als Innenminister etwas dazulernt.

Nun eines: Lifelong Learning ist etwas, was wir sogar von einer roten Bildungsminis­terin immer vorgeschrieben bekommen haben. (Abg. Jarolim: Die Frage ist, was er dazulernt!) Herr Jarolim, Sie dürfen sich nachher eh melden. Jetzt kommt ihr natürlich ein bisschen mehr in den Saft, aber das ist auch gut so, wenn wir Sie jetzt einmal an einem wunden Punkt erwischen. Ich sage Ihnen eines: Vor Menschen, die lernen, die ewig lernen und die ihr ganzes Leben lang lernen, braucht man sich nicht zu fürchten.

Aber, Herr Schieder, wenn Sie derartig mit Ihrem Allwissenheitsanspruch antreten, wundert man sich nicht, wenn Sie sogar in Ihrer eigenen Partei in Wien scheitern (Abg. Schieder: Rauchen Sie sich eine an!), denn vor jemandem, der komplett allwissend ist, vor dem muss man sich am besten fürchten; da gehören Sie eindeutig dazu, wenn Sie nahezu gottähnlich allwissend sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Nein, wir entwi­ckeln uns weiter, so wie sich das Land weiterentwickelt.

Eine kleine Anmerkung dazu: Von Herrn Schnabl von der Sozialdemokratie Niederös­terreich hieß es: „Auch die Ausweitung der KFZ-Erfassung [...] durch die Erfassung von Lenker, Kennzeichen sowie Automarke, Typ und Farbe sind Maßnahmen, die Schnabl ablehnt“.

Worum geht es dabei? – Da geht es nicht darum, dass jetzt jeder Autofahrer sofort durchleuchtet wird, es geht um die Nacheile. Ich gebe zu, das ist ein gewisser anti­quierter Begriff: die Nacheile. Es geht aber darum, dass bisher, wenn es heißt, ein Bankräuber ist geflohen, wir haben ein Autokennzeichen, der Zuweiser dazugesagt hat, das Auto hat diese oder jene Farbe und so weiter. Warum? – Weil auch der Polizist ein Recht hat, zu wissen, da kommt unter Umständen ein gefährliches Auto daher, und sich entsprechend darauf vorbereiten zu können, denn bevor er das Nummerntaferl le­sen kann, ist er möglicherweise bereits selbst in Gefahr. Und dann ist von einem ehe­maligen Polizeigeneral zu hören, dass solche Maßnahmen, die dem Schutz von Poli-


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zisten dienen, abgelehnt werden! Ich bin sicherlich kein Freund des ehemaligen ÖVP-Innenministers Strasser, aber wenn ich das lese, glaube ich, er hat die richtige Ent­scheidung getroffen, dass er diesen Polizeigeneral abgesetzt hat, der sich nicht schüt­zend vor seine Polizisten stellen möchte. Das ist meiner Meinung nach eine ganz uner­hörte Stellungnahme, vor allem ist sie auch sachlich falsch. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Sicherheitspolitik in diesem Land muss eindeutig anders aussehen. Ich habe es schon gesagt: Verbrecher haben einen technischen Vorsprung, und es wäre fahrlässig, die­sen technischen Vorsprung nicht aufzuholen – unter strenger richterlicher Aufsicht.

Was zum parlamentarischen Prozess gesagt wurde – und das jetzt von hier aus –, Drü­berfahren oder Ähnliches: Wir haben die einzelnen Maßnahmen bereits begutachtet, aber – und das sei an die Vertreter der Opposition gerichtet – wir werden heute an alle Fraktionen herantreten, um selbstverständlich Möglichkeiten im Ausschuss, im parla­mentarischen Prozess einzubringen; es gibt Vorschläge für eine Ausschussbegutach­tung, es gibt Vorschläge für ein Expertenhearing, wir werden so etwas selbstverständ­lich machen. Dazu wird es heute bereits Gespräche geben, weil uns das wichtig ist. Wir werden nichts durchpressen, wir werden Argumente hören und abwägen. So schaut freiheitliche Politik gemeinsam mit unserem Partner ÖVP aus. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

9.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer einleitenden Stellungnahme gelangt der Herr Bundesminister für Inneres Herbert Kickl zu Wort. – Bitte.

 


9.13.03

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Herr Präsident! Meine Herren auf der Re­gierungsbank! Hohes Haus! Ich freue mich sehr darüber, dass wir heute im Zuge die­ser Aktuellen Stunde die Gelegenheit haben, über das Thema Sicherheit, das ja durch­aus kontroversiell diskutiert wird, unter einem ganz wesentlichen Aspekt zu diskutieren, nämlich unter dem Aspekt einer Offensive, weil ich glaube, dass es in diesem Bereich eine Offensive braucht.

Ich möchte am Beginn mit einer sehr, sehr allgemeinen Frage beginnen: Meine sehr geehrten Damen und Herren, was glauben Sie denn eigentlich, wofür wir als Politiker in einer Demokratie da sind? Was glauben Sie, wofür wir da sind? (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Aus meiner Sicht – Herr Jarolim, Sie sollten ganz besonders genau zuhö­ren! – sind wir dafür da, um die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst zu nehmen (Beifall bei FPÖ und ÖVP) und daran zu arbeiten, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen, um diese Ängste abzubauen.

Das ist ein ganz, ganz entscheidender Punkt. Ich nenne das, nach dem, was wir in den vergangenen Jahren erlebt haben, eine Rückbesinnung auf wesentliche Tugenden des politischen Geschehens. Diese Bundesregierung bekennt sich zu dieser Rückbesin­nung, das ist eine der edelsten und eine der vornehmsten Aufgaben, die der Politik zu­kommt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Geist dieser Aufgabe haben wir unser Regierungsprogramm verfasst und in diesem Geist gehen wir Schritt für Schritt daran, quer durch alle Bereiche der Politik die entsprechenden Maßnahmen umzuset­zen.

Wenn ich von den Sorgen und Nöten der Bevölkerung spreche, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann steht das Thema Sicherheit ganz zentral im Mittelpunkt und im Fokus der gesamten Aufmerksamkeit: Sicherheit – ich rede von ihrem Schutz, ich rede von ihrer Verteidigung, ich rede von ihrem Ausbau und ich rede von ihrer Bewah­rung auch im Zusammenhang mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit als solcher und na­türlich auch im Zusammenhang mit den bürgerlichen Freiheiten. Das ist kein Wider­spruch, sondern das sind zwei Komponenten, die einander ergänzen.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lade Sie ein, insbesondere vonseiten der Opposition, sich mit uns zu freuen. Freuen Sie sich mit uns darüber, dass in Zeiten, in denen wir aufgrund von vielen, vielen Fehlentscheidungen der Vergangenheit sparen müssen, im Bereich der Sicherheit nicht gespart wird! Das ist doch ein Grund zur Freu­de, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Freuen Sie sich darüber, dass wir mehr Geld im Sicherheitsbereich zur Verfügung ha­ben, was es uns ermöglicht, ein ambitioniertes Personalpaket auf den Weg zu bringen! 2 000 Ausbildungsplanstellen mehr, 2 000 Planstellen mehr für die Exekutive (Zwi­schenruf des Abg. Leichtfried), 4 000 im Verlauf der gesamten Periode: Damit schlie­ßen wir eine wesentliche Lücke im Sicherheitsbereich. Das ermöglicht uns mehr Prä­senz – und mehr Präsenz ist ein Garant für eine bessere und effektivere Prävention. Das sorgt für eine Entlastung bei den Überstunden (Zwischenruf des Abg. Wittmann), das motiviert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, statt sie weiter zu frustrieren, was of­fensichtlich die Idee der Linken in diesem Land wäre. (Beifall bei der FPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

Wir schaffen es damit auch, die entsprechenden personellen Antworten auf Herausfor­derungen der Zukunft zu geben. Sie können es sich noch so sehr wünschen, die Krimi­nalität entwickelt sich weiter, die Herausforderungen stellen uns vor neue Aufgaben. (Abgeordnete der Liste Pilz, die Masken mit den Gesichtszügen von Bundesminister Kickl aufgesetzt haben, tragen Überwachungskameraattrappen und Transparente mit der Aufschrift „Nein zur Überwachung“ durch den Saal.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte Sie, das in dieser Form zu unterlassen und die Würde des Hohen Hauses wiederherzustellen.

Ich unterbreche die Sitzung und bitte die Klubobleute zu mir.

*****

(Die Sitzung wird um 9.17 Uhr unterbrochen und um 9.22 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder auf­nehmen und den Herrn Bundesminister ersuchen, fortzufahren.

 


Bundesminister für Inneres Herbert Kickl (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. – Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich bin gar nicht unglücklich über diese Maßnahme, die Sie hier gesetzt haben, weil es eines ganz klar und deutlich zeigt: wo in diesem Haus die Kräfte sitzen, die eine verantwortungsbewusste Politik vorantreiben (ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ), und wo diejenigen sitzen, die mit dem Begriff der Verantwortung offensichtlich nicht wirklich umgehen können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das müssen Sie sich halt gefallen lassen, wenn Sie mit solchen Aktionen arbeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich von einer Sicherheitsoffensive spreche, dann spreche ich nicht nur von der Personaloffensive, die ich gerade ange­sprochen habe, dann spreche ich auch von einer Rückführungsoffensive; das ist ein ganz, ganz wesentliches Anliegen, das diese Bundesregierung vorantreibt. Ich darf Sie davon in Kenntnis setzen, dass wir bei der Zahl der Rückführungen im Jänner dieses Jahres einen deutlich höheren Wert erreicht haben als im Jänner des Vorjahres. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit in diesem Land, meine sehr geehrten Da­men und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Wenn ich von einer Sicherheitsoffensive spreche, dann spreche ich natürlich auch vom sogenannten Sicherheitspaket, und ich finde, dass dieses Paket diesen Namen voll­kommen zu Recht trägt. Ich werde Ihnen jetzt ein paar Dinge dazu sagen und würde Sie ersuchen, zuzuhören, damit Sie nicht weiter Ihren eigenen Vorurteilen auf den Leim gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von der Liste Pilz! (Zwischenruf bei der Liste Pilz.)

Dieses Sicherheitspaket, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist kein gefährliches Überwachungspaket für die Masse. Das ist eine falsche Behauptung, da werden ganz gezielt falsche Bilder produziert, um die Bevölkerung zu verunsichern. Ich halte das für unseriös, und ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich halte das für unverantwortlich. Und wenn man es noch etwas deutlicher auf den Punkt bringt, dann könnte ich sagen, ich halte es für unangebrachte Angstmacherei, die hier betrieben wird.

Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Sicherheitspaket ist so etwas wie eine Firewall. Das Sicherheitspaket ist ein Schutzschirm für die Bevölkerung. Wovor wird die Bevölkerung geschützt? – Sie wird vor kriminellen Aktivitäten Einzelner ge­schützt, das heißt, die Masse wird geschützt, indem Einzelne im Anlassfall und auf rich­terliche Genehmigung hin überwacht werden können.

Was sind das für Einzelne, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Das sind Per­sonen, die im Verdacht stehen, eine schwere Straftat begangen zu haben, oder von denen wir wissen, dass sie eine solche begangen haben, und nach denen gefahndet wird. Das sind nicht die Hendldiebe und das sind nicht die Leute, die am Sonntag viel­leicht vergessen, beim Zeitungsständer ein paar Cent einzuwerfen, sondern wir reden da von schweren Straftaten, wir reden da von Extremismus, wir reden von Terrorismus, und wir reden von organisierter Kriminalität, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Ich bin davon überzeugt, dass diesen Elementen der Boden nach Möglichkeit entzogen werden muss.

Wir alle hier herinnen wissen doch eines ganz genau: Aufgrund einer richterlichen An­ordnung – genau einer solchen richterlichen Anordnung wie jener, von der ich jetzt ge­sprochen habe – darf bei einem begründeten Verdacht gegen eine einzelne Person oder eine Gruppierung – und wenn ich von Gruppierungen rede, dann sind wir bei der organisierten Kriminalität, dann sind wir bei Menschenhandel und bei der Schlepperei, dann sind wir beim Suchtgifthandel und bei diesen Dingen – bereits heute das Festnetz dieser Person überwacht werden; es darf bereits heute das Mobiltelefon dieser Person überwacht werden, es darf bereits heute die SMS-Korrespondenz dieser Person über­wacht werden, und es darf bereits heute die E-Mail-Korrespondenz dieser Person überwacht werden. Und ich denke, dass es gut ist, dass wir diese Möglichkeiten für die Ermittlungsbehörden haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was nicht überwacht werden darf, das ist der Bereich von WhatsApp und von anderen Messengerdiensten in diesem Zusammenhang. Das wissen diese Kriminellen ganz genau, das wissen sie, und deswegen weichen sie genau in diese Bereiche aus, weil sie sich dort sicher fühlen, weil sie sich dort geschützt fühlen und weil sie dort bisher ungestört ihre kriminellen Aktivitäten zu unser aller Schaden betreiben können. – Wol­len Sie wirklich die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese riesige Lücke, dieses sicherheitsmäßig unbearbeitete Feld für diese Kriminellen offen bleibt? Wollen Sie diese Verantwortung übernehmen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könn­te keine Minute mehr ruhig schlafen, wenn ich nicht alles unternehmen würde, um die­se Sicherheitslücke zu schließen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Ich bringe es auf den Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Nicht der Tro­janer, der auf dem Handy eines einzelnen Verdächtigen im Anlassfall und auf richter-


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liche Anordnung installiert wird, ist böse, sondern jene Person, bei der ein hochgradi­ger Verdacht besteht, dass es um schwere kriminelle Straftaten geht, um organisierte Kriminalität, um Extremismus oder Terrorismus, diese Person ist mit hoher Wahr­scheinlichkeit böse, und deshalb wird als letzte Maßnahme dann auch diese sicher­heitstechnische Methode implementiert – im Interesse aller unserer Bürgerinnen und Bür­ger, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

Ich darf Sie daher darum ersuchen, aufklärend zu wirken und keine unnötige Verängs­tigung zu betreiben; denn das, was Sie da tun, ist, hin und wieder ein Bild zu erzeugen, als würde jeder in Österreich abgehört, als hätte jeder auf seinem Handy einen solchen Trojaner implementiert. – Das ist völliger Unfug! Erst dann, wenn der Verdacht besteht, gegen eine einzelne Person, geschützt von einem ordentlichen Rechtspaket, wird als eine der letztmöglichen Maßnahmen, die man im Kampf gegen Kriminelle und gegen organisierte Verbrecher setzen kann, zu dieser Maßnahme gegriffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein anderes Beispiel: die Kennzeichenerfas­sung. Sie wissen ganz genau, dass es bereits jetzt Kennzeichenerfassungssysteme gibt. Da werden Nummerntafeln automatisiert aufgenommen, und diese Nummernta­feln werden verglichen. Ja, womit werden diese Nummerntafeln verglichen? – Sie wer­den mit einer Fahndungsdatei verglichen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und in eine Fahndungsdatei kommt man nicht so ohne Weiteres hinein. Wenn es eine automatisiert festgestellte Übereinstimmung dieser Nummerntafeln gibt, dann tritt wiederum der Einzelfall ein, von dem wir sprechen. In diesem Einzelfall der Überein­stimmung ist mit den neuen Möglichkeiten dann auch gesichert, dass wir zu mehr Informationen über dieses Fahrzeug kommen. Dann wissen wir nicht nur die Num­merntafel, dann wissen wir auch: Das ist ein rotes Fahrzeug, das ist diese und jene Marke, und da sitzt diese und jene Person am Steuer. Das machen wir nicht aus Jux und Tollerei, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern das machen wir des­halb, damit man dieses Fahrzeug dann auch entsprechend anhalten und aus dem Ver­kehr ziehen kann und um nicht noch zusätzlich unsere Polizistinnen und Polizisten bei der Amtsausübung zu gefährden.

Das ist alles ein Beitrag zur Sicherheit, und deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich an Sie appellieren: Die Maßnahmen dieses Sicherheitspakets – ich habe nur zwei davon genannt, man könnte es bei allen durchdeklinieren – sind zielge­richtet, sie sind treffsicher, sie sind dosiert, sie sind, um es so zu formulieren, fast chi­rurgisch genau, sie sind einzelfallbezogen, und sie sind mit einem entsprechenden Pa­ket von Rechtsschutzmitteln ausgestattet.

Ich glaube, es ist uns gelungen, hier das rechte Maß zwischen dem, was die Erhaltung und die Förderung der Sicherheit erfordern, und dem, was notwendig ist, um Grund- und Freiheitsrechte zu schützen, zu finden. Deshalb bitte ich Sie um ehrliche Informa­tion und um Unterstützung für diesen Kurs der Sicherheit. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Amon. – Bitte.

 


9.31.39

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Das war ja eine interessante Vorführung der verbliebenen Repräsentanten


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der sogenannten Liste Pilz, allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, was das gewesen ist, denn der Aschermittwoch ist ja an sich schon vorbei, ein traditioneller Perchtenlauf war es, glaube ich, auch nicht (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Deimek); somit kommt allenfalls noch infrage, dass hier ein Vergehen gegen das Voll­verschleierungsverbot vorliegt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Herr Innenminister, ich glau­be, der Steuerzahler kann sich über kleine Einnahmen aus Verwaltungsstrafen, die hier möglicherweise zu verhängen sind – ich weiß es nicht genau –, freuen.

Jedenfalls ist das, glaube ich, ein bisschen eine Ablenkung der Liste Pilz und einzelner Repräsentanten davon, dass sie jetzt schon eine heftige interne Diskussion darüber haben, wer für Peter Pilz, der wegen schwerer Vorwürfe der sexuellen Belästigung sein Mandat nicht angenommen hat (Abg. Rossmann: Waren Sie dabei?), endlich das Mandat freigibt. (Zwischenruf des Abg. Noll.) Einerseits ein Vergehen gegen das Voll­verschleierungsverbot (Zwischenruf des Abg. Kolba), andererseits ein Peter Pilz, der wegen schwerer Vorwürfe der sexuellen Belästigung das Mandat nicht angenommen hat – also ich glaube, diese Partei und die Sicherheitsdebatte (Zwischenrufe der Abge­ordneten Rossmann und Zadić), das geht irgendwie nicht zusammen, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Weil Sie ja versucht haben, es hier so darzustellen, als ginge es um eine Generalüber­wachung: Wissen Sie, das ist von den ganz linken Kräften in diesem Land schon im­mer ein bisschen falsch verstanden worden (Abg. Holzinger-Vogtenhuber: Das kann man nicht falsch verstehen!), indem man nämlich, anstatt den Opferschutz ins Zentrum zu stellen, immer den Datenschutz dafür hergenommen hat, um eigentlich einen Tä­terschutz vorzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Ich sage Ihnen, das ist der völlig falsche Ansatz, den Sie hier haben.

Wir haben hier ein Paket vorgelegt, das die Bundesregierung am 21. Februar be­schlossen hat, das bereits in der letzten Legislaturperiode einer langen Begutachtung – sechs Wochen lang – unterzogen wurde; es hat über 9 000 Stellungnahmen gegeben, die je nach Beurteilung auch entsprechend eingearbeitet worden sind. Das ist ein Paket, das wohlausgewogen ist, das sich auf den Einzelfall konzentriert, das sicher­stellt, dass nicht ohne Einbeziehung des Rechtsschutzbeauftragten des Innenministe­riums Maßnahmen gesetzt werden, dass nicht ohne richterliche Einbeziehung Maß­nahmen gesetzt werden. Das ist ein wohlausgewogenes Paket, meine Damen und Herren, das wir jetzt im Ausschuss mit allen parlamentarischen Möglichkeiten, die wir in der Geschäftsordnung vorfinden, noch sehr ordentlich besprechen und behandeln werden.

Die Darstellung, die Sie vorgenommen haben, einer Verunsicherung, einer General­überwachung der Bevölkerung, eines planlosen Datensammelns, wie das manche Staaten tun mögen, trifft nicht zu. Sie sehen auch anhand der sehr kurzen Speicher­vorschriften, die es gibt – 14 Tage, maximal vier Wochen in einzelnen Bereichen –, dass wir hier sehr, sehr sensibel, sehr zurückhaltend vorgehen, meine Damen und Herren. Die Sicherheit ist uns eben wichtig. Es ist bei der Kennzeichenerfassung so streng geregelt, dass eigentlich kaum ein Missbrauchspotenzial gegeben ist. Es ist bei dem, was hier immer als Bundestrojaner bezeichnet wird, einfach eine Frage der Not­wendigkeit, dass wir auf die neuen Technologien reagieren.

Es kann doch wohl nicht sein, dass die organisierte Kriminalität geschützt im Bereich von Messengerdiensten aktiv ist, die keine Chance auf Überwachung bieten, wenn ein konkreter Anlassfall besteht. Ja wen wollen Sie schützen, meine Damen und Herren? Wen wollen Sie schützen? Ich bin der Meinung, dass es in diesen Fällen unter Einbe­ziehung des Rechtsschutzbeauftragten, unter Einbeziehung eines Richters sehr wohl möglich sein muss, eine entsprechende Überwachung vorzunehmen. Natürlich macht auch eine Registrierung bei den Prepaidkarten, bei den Wertkartenmobiltelefonen


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Sinn, weil es ja gleichsam absurd ist, dass wir der organisierten Kriminalität durch so­genannte Wegwerfhandys Tür und Tor öffnen. – Also wenn Sie die alle schützen wol­len, meine Damen und Herren, dann sind Sie sicher kein Garant dafür, die Sicherheit in Österreich zu gewährleisten. Diese Bundesregierung nimmt das ernst und tut das auch. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

9.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Angela Lueger. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Sicherheitsexpertin der SPÖ!)

 


9.37.16

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Die Herren Minister! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Das Sicherheitspaket und seine Geschichte: Am 10. Juli 1917 haben das Innen- und das Justizministerium das alte Sicherheitspaket in Begutachtung geschickt. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Zwischen 13. Juli und 21. August sind viele Stellungnahmen eingegangen. (Bundesminister Kickl – den Kopf wiegend –: 1917? – Abg. Rosenkranz: Ist eine ziemlich lange Begutachtung!) Es ist sogar so weit gegan­gen, dass das Justizministerium zeitweise die Mails blockiert hat, mit denen Stellung­nahmen eingegangen sind. Somit hat man Tausende Menschen ignoriert, die damals eine Stellungnahme abgegeben haben – und das sind nicht irgendwelche Menschen, und da sind auch Institutionen darunter, die sich wirklich ausführlich mit Datenschutz beschäftigen: Epicenter.works, der Oberste Gerichtshof, Ispa, die Sozialdemokrati­schen Rechtsanwälte, Kija, das Amt der Wiener Landesregierung, das Rote Kreuz; über 9 000 Personen haben kritische Stellungnahmen abgegeben. (Abg. Belakowitsch: 9 000 Personen und acht Millionen ...!)

Und dann kam der 26.7. (Ruf bei der FPÖ: 1917!) Am 26.7. des Vorjahres (Abg. Ro­senkranz: Also hundert Jahre später!) hat sich der damalige Noch-nicht-Minister Kickl hingestellt und folgende Aussendung gemacht – wenn Sie heute sagen, Herr Minister, es sei kein gefährliches Überwachungspaket, nicht für die Masse, und es sei unseriös, es zu bekritteln, dann möchte ich Sie noch einmal mit Ihren Aussagen vom 26.7. konfrontieren –: „Sicherheitspaket der ÖVP ist gefährliche Drohung und wird von der FPÖ abgelehnt“, ein „Papier der Grässlichkeiten“, es zeichnet das „autoritäre Denk­muster [...], das sich auch in deren staatspolitischen Vorstellungen widerspiegelt“ (Abg. Kassegger: Reden wir jetzt vom selben? Ist das Sicherheitspaket ...?) – hören Sie weiter zu! (Abg. Belakowitsch: Das ist ja ein anderes ...! – neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kassegger) –, ein Vergleich mit den „Phantasien von Erich Mielke“ und „Kri­tik des Rechtsanwälte-Präsidenten Rupert Wolff“, der damals auch gesagt hat, bei die­sem Gesetz stehen einem die Haare zu Berge, „DDR 4.0“. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kassegger: Nur weil es Sicherheitspaket heißt, ist es nicht dasselbe!)

Sie haben damals gesagt, Herr Minister, mit diesem Gesetz würden einem Spitzel­system Tür und Tor für geöffnet (Abg. Haider: Mit dem damaligen Gesetz! – Zwi­schenruf der Abg. Belakowitsch) und es werde niemals Sache der FPÖ sein (Abg. Schieder: Hört! Hört!) und auch nicht im Interesse der FPÖ. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Kickl. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dann rückt Sobotka aus und macht eine Pressekonferenz, bei der er sagt, alle innerhalb und außerhalb des Parlaments, die gegen gesetzliche Anpassungen sind, planen einen Anschlag auf die österreichi­sche Sicherheit.

Was passiert dann im Ministerrat letzte Woche? (Abg. Belakowitsch: Waren Sie da dabei? – Abg. Höbart: Da sind Sie ja nicht mehr dabei!) – Da wird das neue Sicher­heitspaket beschlossen. (Abg. Rosenkranz: Das neue, genau!) Herr Minister Kickl, Sie haben gesagt, ich glaube, es ist nichts Verbotenes, gescheiter zu werden – das finde ich recht positiv (Abg. Belakowitsch: Das ist das, was bei Ihnen noch nicht eingetreten


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ist! Das wäre jetzt einmal Zeit!) –, aber es geht da um das größte Überwachungspaket der Zweiten Republik!

Schauen Sie sich an, was für IT-Pannen alleine in den Ministerien passieren! Wenn Sie jetzt von Sicherheit sprechen, Herr Minister, dann ist das verwegen. Im Zusammen­hang mit den beiden Volksbegehren, für die man zurzeit Unterstützungserklärungen abgeben kann, war tagelang von Systemabstürzen die Rede, es gab lange Wartezei­ten, man spricht von Serverpannen, man spricht von Problemen mit der zentralen Wählerevidenz. Sie wissen nicht wirklich, wo das Problem tatsächlich liegt, haben Sie damals gesagt – ein Schelm, der jetzt im Zusammenhang mit dem alten Sicherheits­paket Böses denkt. Bis letzten Freitag ist die Website des Innenministeriums nicht ge­gangen, und viele Experten, etwa jene von Cert.at, sagen, dass keine sicheren Verbin­dungen vorhanden sind.

Wenn ich mir das Überwachungspaket anschaue, das jetzt neu vorgelegt wird, dann muss ich sagen: Ja, es gibt Veränderungen. Es werden zum Beispiel die Aufbewah­rungsfristen von drei auf fünf Jahre beziehungsweise von einem Jahr auf drei Jahre ausgedehnt. Wir werden ja noch viele Möglichkeiten haben, das alles zu diskutieren und zu besprechen. Dass es, wie ich heute gehört habe, doch eine Ausschussbegut­achtung und ein Expertenhearing geben soll, halte ich für sehr positiv.

Wenn Sie heute sagen, es gehe um den Kampf gegen schwere Kriminalität und gegen staatsfeindlichen Terrorismus und auch das subjektive Sicherheitsgefühl sei zu stär­ken, dann möchte ich Ihnen antworten: Ihre eigene Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit hat gemeint, wir sind, wie die Kriminalstatistik zeigt, gut aufgestellt. (Abg. Rosenkranz: Na dann brauchen wir überhaupt keine Polizisten mehr, eigentlich!) Die Anzeigen gehen zurück, die Aufklärungsrate steigt, nur bei der Cybersicherheit, da sind wir ganz schlecht – und von der Wirtschaftskriminalität rede ich erst gar nicht.

Herr Minister, da Sie vorhin die Polizisten – diese leisten hervorragende Arbeit! – und das Thema Überstunden erwähnt haben: Bereits jetzt gibt es eine Urlaubssperre für die Zeit der EU-Ratspräsidentschaft. Da bin ich gespannt, wie die Polizisten ihre Über­stunden abbauen können. Und hinsichtlich des Personalausbaus, von dem wir schon sehr lange hören, der bis 2022 erfolgen soll, bin ich gespannt, ob dieser – wir werden ja bald das Budget diskutieren und beschließen – finanzierbar sein wird.

Herr Minister! Begutachtung, Expertenhearing  ja! Kein Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung, keine Massenüberwachung! Herr Minister, das Leben ist kein Pony­hof. Kümmern Sie sich um diese Dinge und vergessen Sie Reiterfantasien! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz. Abg. Rosenkranz: Wenn ich mir das jetzt so anhöre, stimmt dann die Sozialdemokratie letztlich zu! Weiterer Ruf bei der FPÖ: Schlechte Rede!)

9.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Johann Gudenus. – Bitte.

 


9.42.45

Abgeordneter Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Rede meiner Vorrednerin sehr aufmerksam verfolgt und kann Folgendes feststellen: Erstens respektieren wir Ihre Meinung – überhaupt keine Frage. (Abg. Scherak: Das ist aber nett!) Wir als Regierungspartei respektieren Ihre Meinung (Abg. Scherak: Also bitte!), aber bitte versetzen Sie Ihre Meinung mit etwas mehr Ahnung! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Sie können ja nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Sie reden von einem Sicherheitspaket, das Ihrer Meinung nach 1917 auf den Weg gebracht wur­de – das haben Sie gesagt, es war aber hundert Jahre später –, von einem Sicher-


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heitspaket von vor einem Jahr, das sich eben von dem Sicherheitspaket unterscheidet, von dem wir heute sprechen. Das sind zwei Paar Schuhe! (Abg. Schieder: Aber jetzt erklären Sie die Unterschiede!) Unser Innenminister Kickl hat schon Entschärfungen vorgenommen, nämlich im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und im Sinne der Grundrechte und der Bürgerrechte, und das ist gut so, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.  Abg. Schieder: Was sind die Unterschiede?)

Ich frage mich überhaupt, wenn ich so die Ausführungen seitens der Opposition höre – hier und auch in den Medien –, wo da der Anlass für Aufregung ist, wenn man nach vielen Jahren der Verunsicherung der Bevölkerung endlich mehr Sicherheit umsetzen will. Wo kommt da wirklich die Aufregung her? 2015 – roter Bundeskanzler –: offene Grenzen, Steigerung der Kriminalität, Steigerung der sexuellen Übergriffe, um 54 Pro­zent mehr Kriminalität bei Asylwerbern. – All das haben Sie verursacht, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, und jetzt stellen Sie sich her und regen sich auf, wenn man für mehr Sicherheit sorgen will. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Der ehemalige Herr Bundeskanzler und sein Vorgänger, aber auch der ehemalige ÖBB-Chef – wie hat er geheißen?, ich glaube, auch Kern – haben dafür gesorgt, dass die Grenzen so weit offen waren wie Scheunentore und mehr Unsicherheit und Krimi­nalität nach Österreich und nach Europa importiert wurden. (Abg. Wittmann: Wer war da Innenminister? Weiterer Ruf bei der SPÖ: Lernen Sie Geschichte!) Das ist Ihr Ver­sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, und damit werden wir Schluss machen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Jetzt haben wir einen Innenminister, der durch ganz Österreich fährt, der zu den Bür­gern fährt, die der Schuh drückt, und der auch dort hinschaut, wo die Polizei vielleicht da oder dort etwas zu wenig gut ausgestattet ist, zum Beispiel in Kärnten, in Klagen­furt. Da wird jetzt dafür gesorgt, dass vor dem Hauptbahnhof mehr Polizei präsent ist, um für mehr Sicherheit zu sorgen. (Abg. Schieder: Warum hat das nicht der Vor­gänger gemacht?) Der Herr Bundesminister kam, der Herr Bundesminister sah, und der Herr Bundesminister sorgt für mehr Sicherheit, und das ist gut so, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum nächsten Punkt: Dieser sogenannte Bundestrojaner ist natürlich auch sehr wichtig und sehr gut, um dafür zu sorgen, dass eventuelle zukünftige Terroranschläge seitens radikaler Islamisten unterbunden werden. (Abg. Schieder: Das hat der Abgeordnete Kickl damals abgelehnt!)

Wir mussten in der gesamten EU schon viele Anschläge erleben, und wir mussten se­hen, dass dafür auch viele Asylwerber, die über die Balkanroute, über die offenen Grenzen – damals waren Sie (in Richtung SPÖ) verantwortlich – gekommen sind, ver­antwortlich waren. Daher ist es gut so, dass wir jetzt endlich die Möglichkeit haben, unter Wahrung der Bürgerrechte dafür zu sorgen, dass solche terroristischen Aktivitä­ten schon frühzeitig erkannt und eingedämmt werden. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sorgen für mehr Sicherheit in Österreich! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Allein die personelle Aufstockung bei der Polizei – wie schon erwähnt wurde: mehr als 4 000 Polizisten mehr in Österreich, nämlich mehr als 2 000 Planstellen und mehr als 2 100 Ausbildungsplätze mehr in Österreich – ist dazu geeignet, nicht nur das subjek­tive Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen, sondern auch die objektive Sicherheit hier in Österreich. Ich kann mich erinnern, wie oft, als ich noch im Wiener Landtag tätig war, Bürgermeister Häupl von der gescheiterten SPÖ daran erinnert und versprochen hat, dass es in Wien 1 000 Polizisten mehr geben wird. Nichts davon haben wir ge­sehen! Ein Innenminister Kickl macht es jedoch möglich. Ich sage herzlich Danke


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schön – als Österreicher, als Bürger, als Wiener, als jemand, der will, dass in unserer Heimatstadt die Sicherheit wieder großgeschrieben wird. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Jarolim: Da hat der Innenminister ver­sagt ...!)

9.47


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Niko­laus Scherak. – Bitte.

 


9.47.23

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Vielleicht vorweg kurz ein Wort zur ÖVP: Herr Kollege Amon, Sie haben schon recht, es ist keine anlasslose Massenüber­wachung. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, wäre es aber genau das, also insofern ist das etwas Positives, was die Freiheitlichen diesbezüglich eingebracht haben. Ihre Vorstellung, die Vorstellung der Überwachungspartei ÖVP, war immer die anlasslose Massenüberwachung, das haben Sie in den letzten Jahrzehnten zur Genüge bewie­sen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

Herr Kollege Rosenkranz! Herr Kollege Gudenus! Man kann die Debatte differenziert führen. Herr Bundesminister Kickl, ja, Sie haben Dinge hineinverhandelt, das muss man Ihnen ohne Weiteres zugestehen. Es soll diese Maßnahmen in Zukunft nur bei ei­nem Anfangsverdacht geben, es soll in Zukunft eine richterliche Genehmigung erfor­derlich sein, und, ich habe es schon gesagt, wenn es nach der ÖVP gegangen wäre, wäre das ohne das alles gekommen. Das ändert aber trotzdem nichts daran, dass Sie sich schließlich sehr wohl an den hemmungslosen Überwachungsfantasien Ihres Koali­tionspartners beteiligen. Die Vorgeschichte haben wir schon gehört: Sie haben von Stasimethoden und DDR gesprochen. Und Sie haben jetzt eingemahnt, Sie hätten gerne ehrliche Informationen, und gesagt, man soll keine falschen Behauptungen ver­breiten.

Kollege Amon hat von all diesen linken Kritikern in Österreich gesprochen. Herr Kolle­ge Amon, die österreichische Rechtsanwaltskammer ist ein Hort des linkslinken was auch immer? – Das müssen Sie dann Ihren ÖVP-Kollegen in der Rechtsanwaltskam­mer erklären. Ich glaube es nicht. (Abg. Rädler – auf den Redner deutend –: Sie waren gemeint!) Auch die Vereinigung aller Informatikfakultäten in Österreich ist, glaube ich, an und für sich nicht das, was so als linkslinks wahrgenommen werden kann – richtige Informationen und falsche Behauptungen, Herr Bundesminister Kickl.

Sie haben den Bundestrojaner mit der Möglichkeit verglichen, das Festnetz zu überwa­chen, dass man bei einem entsprechenden Anfangsverdacht einen Festnetzanschluss oder ein Handy abhört. Kollege Gudenus hat gerade gesagt, man will ja mit diesem Bundestrojaner terroristische Straftaten entsprechend verhindern. Da haben Sie sich aber offensichtlich nicht ausreichend mit diesem Mechanismus des Bundestrojaners beschäftigt. Der Bundestrojaner will genau das machen, was normalerweise Terroris­ten machen. Sie verabschieden sich als Bundesregierung bewusst von IT-Sicherheit und nehmen in Kauf, dass wir Sicherheitslücken öffnen – und es sind genau diese Si­cherheitslücken, die dann von Terroristen verwendet werden, die in Form von Cyberkri­minalität terroristische Straftaten begehen. Das ist das große Problem. Sie müssten sich mit diesen technischen Details befassen, und dann müssten Sie so etwas auch entsprechend verhindern. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie agieren genau so wie all die Kriminellen, all die Hacker, die Sicherheitslücken ab­sichtlich offenlassen. Sie müssen diese Lücken in Zukunft natürlich offen halten, damit auch der Bundestrojaner dort hineingehen kann, und das ist nachhaltig gefährlich für die österreichische Bevölkerung.


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In dem Paket ist Quick Freeze drinnen. Ja, ich gebe Ihnen recht, grundsätzlich ist Quick Freeze etwas Besseres als die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, nur: Das, was Sie hier als Quick Freeze bezeichnen, ist von dem, was man eigentlich unter Quick Freeze versteht, doch einigermaßen weit entfernt. Es gibt eine viel längere Da­tenspeicherung, es gibt keine Einschränkung des Personenkreises, es gibt keine räum­liche Einschränkung  insofern ist auch das jedenfalls problematisch.

Sie wollen als Nächstes – diesen Teil haben Sie gar nicht angesprochen – die Mög­lichkeit des Zugriffs auf Video- und Tonaufnahmen im öffentlichen Raum. Ich finde es schon grundsätzlich beunruhigend, wenn die Polizei auf alle Kameras im öffentlichen Raum zugreifen kann, und ich finde das noch beunruhigender, wenn man weiß, wie sich die Software zur automatischen Gesichtserkennung weiterentwickelt. Das ist na­türlich der Schritt zu einem umfassenden Überwachungsstaat, weil Sie diese Möglich­keiten schaffen. Das Problem ist nämlich, wo die Möglichkeiten da sind, ist auch immer Missbrauchsanfälligkeit vorhanden; und das ist die große Gefahr dahinter: Sie schaffen Möglichkeiten, und irgendwann einmal werden genau diese Möglichkeiten auch ge­nutzt werden.

Sie haben die Überwachung im Straßenverkehr angesprochen. Es sollen in Zukunft die gesamten Kennzeichen erfasst werden können, der Autotyp, die Marke, die Daten des Lenkers, und Sie wollen die Lokalisierung von Geräten durch IMSI-Catcher. Das sind alles Überwachungstechnologien, die weitaus mehr können als das, was Sie im Gesetz vorsehen. Sie wollen die Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten. Sie wollen die Ausweitung des Lauschangriffes. Sie wollen die Einschränkung des Briefgeheimnis­ses – das ist eines der fundamentalen und ältesten Grundrechte in Österreich, und die­ses Grundrecht wollen Sie einschränken! Sie wollen durch Sicherheitsforen eine Block­wartmentalität in Österreich etablieren.

Da entstehen riesige Probleme, das ist gefährlich! Das ist kein Sicherheitspaket, son­dern das ist eines der größten Unsicherheitspakete, die wir je in Österreich hatten. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte Sie, „Blockwartmentalität“ zurückzuneh­men. (Abg. Gudenus: Genau, unglaublich!)

 


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (fortsetzend): Ich nehme „Blockwartmentali­tät“ zurück; das ändert nichts daran, dass die Sicherheitsforen etwas Gefährliches dar­stellen.

Die FPÖ hat jetzt angekündigt, sie will eine Ausschussbegutachtung, ein Experten­hearing. Ich nehme sie dabei beim Wort. Ich halte das für zwingend notwendig.

Sehr geehrte Damen und Herren von der FPÖ, ich bitte Sie wirklich um eines, und ich weiß ja, dass Ihnen das grundsätzlich auch ein Anliegen ist: Lassen Sie sich im Zusammenhang mit Datenschutz von der Überwachungspartei ÖVP nicht über den Tisch ziehen und hören Sie auch mit diesem tätlichen Angriff auf die Freiheit, auf die Privatsphäre und auf die Rechtsstaatlichkeit in Österreich auf! (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der SPÖ. Abg. Rosenkranz: Nein, das passiert eh nicht! Aber lassen Sie sich von Frau Präsidentin Griss über die Qualität der österreichi­schen Richterschaft aufklären! Frau Präsidentin Griss hat eine eigene Wahrnehmung über die Qualität österreichischer Richter! Daher glaube ich ...!)

9.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau National­rätin Alma Zadić. – Bitte.

 


9.52.52

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M (PILZ): Herr Präsident! Hohes Haus! Diese Ak­tuelle Stunde hat ja sehr ungewöhnlich begonnen (Abg. Rosenkranz: Ja, der Herr


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Kickl hat zuerst so einen ähnlichen Anzug angehabt wie der, den Sie jetzt anhaben!) – steht ihm ja hoffentlich gut! –, wir hatten aber keine andere Wahl. Die Aktion hat Ihnen vor Augen geführt, was heute verabschiedet werden soll, nämlich kein Sicherheits­paket, sondern ein Überwachungspaket – und das Ganze ohne Begutachtung, ohne Einbindung der Bevölkerung und ohne Berücksichtigung der Meinung der Expertinnen und Experten. Somit beweisen Sie, was Sie vom Parlament, von Debatten, von Ex­pertenmeinungen und unseren eindringlichen Warnungen halten – nämlich nichts, rein gar nichts. Wenn das gesprochene Wort Sie nicht wachrüttelt, dann hoffentlich unsere bildliche Veranschaulichung.

Das Überwachungspaket enthält eine große Ausweitung der Überwachungsbefugnis­se, die größte in der Geschichte der Zweiten Republik. In den letzten Tagen haben wir über 5 000 E-Mails zu diesem Thema erhalten. Die Bevölkerung macht sich große Sorgen. Sie macht sich Sorgen, dass unsere freie und offene Gesellschaft einer scheinbaren Sicherheit, einem subjektiven Sicherheitsgefühl zum Opfer fällt. So eine sensible Materie, meine Damen und Herren, darf nicht hinter geschlossenen Türen be­schlossen werden. Der Überwachungsstaat darf nicht wie das Trojanische Pferd am Parlament vorbei ins Gesetz reingeschmuggelt werden.

Doch was ist so schlimm an diesem Überwachungspaket? Viele sagen, als unbeschol­tener Bürger, als unbescholtene Bürgerin kann mir ja nichts passieren. (Abg. Rosen­kranz: Das ist richtig!) Fürchten müssen sich ja nur jene, die im Verdacht stehen, terroristische, radikale oder schwere Straftaten zu begehen. (Abg. Rosenkranz: Rich­tig!) Doch, meine Damen und Herren, das ist nicht so, das ist ganz und gar nicht so, und ich möchte Ihnen kurz aufzeigen, warum.

Der Bundestrojaner ist eine Schadsoftware, mit der die Regierung unbemerkt in unsere Handys und in unsere Computersysteme eindringen kann. (Abg. Rosenkranz: Wieso in Ihre? Was heißt „in unsere“?) Somit gelangt sie an alle Daten, sowohl im Handy als auch in unserem Computer. (Abg. Rosenkranz: Sie haben gesagt, „in unsere“! Was heißt „in unsere“?) Das kommt einer Hausdurchsuchung gleich, nur ist es viel schlim­mer, und ich erzähle Ihnen auch gleich, Herr Rosenkranz, warum.

Diese Software kann nur dann unbemerkt in unserem Computersystem installiert wer­den, wenn wir Sicherheitslücken offen lassen, wenn wir Schwachstellen des Betriebs­systems offen lassen. Das bedeutet, der Staat muss diese Sicherheitslücken zukaufen wie manche kriminelle Organisationen und muss sie geheim halten, und noch viel mehr: Der Staat hat Interesse daran, dass diese Sicherheitslücken offen bleiben, und darum mache ich mir Sorgen. Diese Sicherheitslücken gefährden jeden Einzelnen von uns, und diese Sicherheitslücken gefährden unseren Staat. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. Abg. Rosenkranz: Also Kriminelle dürfen zukaufen, aber der Staat nicht?)

Somit öffnen Sie, liebe Bundesregierung, die Tür zur Cyberkriminalität. Ich möchte zum Stichwort Cyberkriminalität noch etwas sagen: Zum Glück sinken ja die allgemeinen Kriminalitätszahlen, während die Aufklärungsrate steigt, und daher möchte ich an die­ser Stelle auch ganz herzlich unserer Polizei für diese großartige Arbeit danken. (Abg. Rosenkranz: Kein Applaus seitens der Liste Pilz!) Es gibt aber einen Bereich, der regelrecht boomt, und das ist die Cyberkriminalität. Im Vergleich zum letzten Jahr ist die Cyberkriminalität um ein Drittel gestiegen, und Studien zeigen auch, dass drei Viertel unserer Unternehmen von Cyberkriminalität betroffen waren. Das Offenlassen von Sicherheitslücken, von Schwachstellen im System ist grob fahrlässig, ja, unser Strafgesetz spricht sogar von Begünstigung; daher könnten Sie sich in diesem Falle auch zu Beitragstätern machen. (Abg. Gudenus: Sonst noch was?!)

Wenn Sie, Herr Innenminister, glauben, Sie könnten diese Sicherheitslücken geheim halten, dann möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass auch der US-ameri-


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kanische Auslandsgeheimdienst NSA geglaubt hat, Windows-Sicherheitslücken ge­heim halten zu können. Wir haben ja gesehen, was nach WannaCry passiert ist. Die Informationen über diese Sicherheitslücken sind in die Hände von Kriminellen geraten, und das hat dazu geführt, dass das britische Gesundheitssystem lahmgelegt wurde, dass Unternehmen erpresst wurden, dass also ein Milliardenschaden entstanden ist. (Beifall bei Liste Pilz und NEOS. Zwischenruf der Abg. Winzig.)

Dazu kommen viele weitere Grauslichkeiten, von denen ja heute schon gesprochen wurde, nämlich auch die zentrale und flächendeckende Videoüberwachung auf öffentli­chen Plätzen. Wir werden in Zukunft auf Schritt und Tritt von der Regierung überwacht werden. Einen Vorteil hat es ja: Die Familienfotos brauchen wir nicht mehr selbst zu schießen, wir können sie von unserem Innenminister holen. (Abg. Rosenkranz: Ist das jetzt ein Beitrag zur sachlichen Diskussion?) Diese Maßnahme und viele andere schränken unsere Freiheit massiv ein. Diese Freiheit ist der Grundstein unserer lebhaf­ten Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie.

Liebe FPÖ, es liegt an Ihnen! Werden Sie nicht zum Werkzeug der ÖVP-Überwacher! Bleiben Sie Ihren Wählerinnen und Wählern treu! (Beifall bei der Liste Pilz. Abg. Ro­senkranz: Herr Minister, ich hätte gerne ein paar Fotos für mein Familienalbum, wo darf ich die bestellen?)

9.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Karl Mahrer. – Bitte.

 


9.58.49

Abgeordneter Karl Mahrer, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanz­ler! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Zusehe­rinnen und Zuseher! Zuerst darf ich ganz kurz auf die Worte der letzten beiden Redner eingehen: Ich bitte Sie vielmals, der Bundesregierung nicht pauschal zu misstrauen und vor allem den Polizistinnen und Polizisten nicht zu misstrauen und nicht zu glau­ben, dass sie ihre Rechte missbrauchen, sondern vielmehr die Polizistinnen und Poli­zisten bei ihrer tagtäglichen Arbeit zu unterstützen, im Zuge derer sie ihr Leben für unsere Sicherheit einsetzen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. Abg. Schieder: Wir miss­trauen halt dem Gesetz!)

Meine Damen und Herren, eines der wichtigsten Ziele dieser Bundesregierung ist es, Österreich noch sicherer zu machen und auch dafür zu sorgen, dass sich die Men­schen in diesem Land sicher fühlen, denn Sie wissen alle, nur wer in Sicherheit lebt, kann letztlich auch in Freiheit leben.

Dazu braucht es ausreichend Personal, darüber ist heute schon gesprochen worden. Dazu braucht es Rückhalt für die Polizei und dazu braucht es auch zeitgemäße Ge­setze.

Meine Damen und Herren, es geht auch um Rückhalt für die Polizei; das ergibt sich für mich aus der heutigen Diskussion schon sehr deutlich. Wir unterstützen daher Bundes­minister Herbert Kickl und auch Staatssekretärin Edtstadler bei ihrem Vorhaben, deut­lich höhere Strafdrohungen und Mindeststrafen im Falle von Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten einzuführen.

Natürlich liegt mir das Sicherheitspaket aufgrund meiner beruflichen Herkunft ganz be­sonders am Herzen. Meine Damen und Herren, dieses Sicherheitspaket war schon im Vorjahr in ausführlicher Begutachtung. Ich danke Bundesminister Kickl ausdrücklich dafür, dass er jetzt rasch und zügig, unter Berücksichtigung zahlreicher Anmerkungen und Anregungen, eine Regierungsvorlage erstellt hat, die wir im Parlament behandeln können.


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Worum geht es? – Es geht um moderne Ermittlungsmethoden, es geht um die An­passung an technische Gegebenheiten. Meine Damen und Herren, ein Beispiel: Die Tageszeitung „Der Standard“ zitiert einen Bericht der Rundfunk und Telekom Regu­lierungs-GmbH RTR. Demnach ist die „Anzahl der Gesprächsminuten im Fest- und Mobilnetz [...] zwischen 2012 und 2016 um 13 Prozent zurückgegangen, die Anzahl von SMS um 61 Prozent“. Wir wissen auch, dass die Österreicherinnen und Österrei­cher über 16 Jahren zu 73 Prozent WhatsApp nutzen.

Meine Damen und Herren, es ist also dringend notwendig und auch völlig logisch, dass die Polizistinnen und Polizisten bei Fällen schwerer Kriminalität, bei entsprechendem Verdacht im Einzelfall – und das war auch in der ursprünglichen Fassung der Regie­rungsvorlage enthalten – auch die internetbasierte Kommunikation von Tatverdächti­gen überwachen dürfen – unter Einbeziehung des gesamten Rechtsschutzsystems, des richterlichen Auftrags, des Rechtsschutzbeauftragten. Das ist wichtig.

Ebenso wichtig ist die Registrierung der Prepaid-SIM-Karten. Es kann doch nicht sein, dass Kriminelle Mobiltelefone anonym nutzen! Die Nutzung von Videoüberwachung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sehe ich auch als sehr positiv. Wir werden das auch im Ausschuss intensiv behandeln.

Meine Damen und Herren, das neue Sicherheitspaket bietet nicht nur viele Möglich­keiten der Kriminalitätsbekämpfung, sondern – und das spricht mich auch persönlich an – stärkt auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Warum? – Aus langjähriger Erfahrung weiß ich, dass man das Sicher­heitsgefühl der Menschen dann stärken kann, wenn man Lösungen für Sicherheitsan­liegen auf regionaler Ebene gemeinsam, unter Einbeziehung der Menschen, findet. Es freut mich daher, dass die Sicherheitsforen, die auch Kernstück der Initiative Ge­meinsam.Sicher sind, nunmehr auch von dieser gesetzlichen Regelung umfasst wer­den. Meine Damen und Herren, auch von der SPÖ, im Übrigen: Diese Sicherheitsforen sind in Wien im Zusammenwirken und in Partnerschaft mit der Stadt Wien bereits Realität. Die gesetzliche Verankerung wird den Informationsaustausch noch wesentlich verbessern.

Zum Schluss, meine Damen und Herren: Ich bin als Polizeisprecher in vielen Polizei­dienststellen unterwegs. Ich kann Ihnen versichern: Die Polizistinnen und Polizisten sind dieser Bundesregierung sehr dankbar für mehr Personal, für mehr Rückhalt und für zeitgemäße Gesetze.

Ich bin auch viel bei den Menschen in diesem Land unterwegs. Die Menschen wollen eines: Sie wollen, dass wir Wahlversprechen einhalten. Die Regierungsparteien halten das ein, was sie vor der Wahl versprochen haben. Wir haben versprochen, dass Öster­reich noch sicherer wird, dass sich die Menschen sicher fühlen können. Meine Damen und Herren, dieses Versprechen halten wir Schritt für Schritt und sehr verlässlich ein! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johan­nes Jarolim. – Bitte.

 


10.04.35

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundes­minister! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister Kickl, ich gebe Ihnen völlig recht, dass Sie mehr oder weniger einen Trümmerhaufen – so kann man das ja nahezu nennen – an Innenministerium übernommen haben und sich jetzt natürlich bemühen, aus dem Ganzen wieder etwas Positives zu errichten.

Zur Polizei, Herr Kollege Mahrer, möchte ich noch sagen, dass die Polizisten und Poli­zistinnen eigentlich jene sind, die in dem System, das jetzt zehn Jahre lang unter der


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ÖVP geherrscht hat, wirklich unter die Räder gekommen sind. Sie können uns glau­ben: Wir sind daran interessiert, dass es denen besser geht, denn damit ist Sicherheit nämlich wirklich zu erreichen, und nicht mit diesem eigenartigen Sicherheitspaket. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Etwas anderes wundert mich aber, auch seitens der FPÖ: Auf Wunsch der ÖVP – ich nehme an, das kommt vom Herrn Bundeskanzler – diskutieren wir über dieses Sicher­heitspaket, das in drei Monaten hier zur Debatte stehen wird, zu einem Zeitpunkt, zu dem wir ganz andere Dinge zu diskutieren hätten. Da findet wieder einmal ein Ablen­kungsmanöver statt, nämlich etwa vom Rauchverbot. Das ist das, was heute, jetzt ge­rade, hinter den Türen diskutiert wird.

Wir werden damit konfrontiert, dass eine FPÖ, die im Wahlkampf immer erklärt hat, dass es bei 100 000 Unterschriften eine Volksabstimmung geben soll, jetzt, bei 400 000 Unterzeichnern eines Volksbegehrens (Abg. Gudenus: Einleitung!), nach wie vor versucht, nicht nur das Rauchverbot zu verhindern, sondern noch dazu damit ein Gesetz, das mit großer Mehrheit hier im Hause beschlossen worden ist, rückabzuwi­ckeln, zu verunmöglichen. (Abg. Rosenkranz: Aber dass das auch ein Wahlverspre­chen - -!) Das ist ein Eklat, das ist eine Missachtung des Wählerwillens! (Abg. Ro­senkranz: Es ist schade, dass Kollege Jarolim nicht bei FPÖ-Wahlveranstaltungen ...!) Ich denke, dass Sie sich nicht nur schämen, sondern auch der Bevölkerung draußen klarmachen müssen, wie Sie eigentlich dazu kommen! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Nächster Fall, Erwachsenenschutz-Gesetz: Meine Damen und Herren, wir erleben, dass ein Gesetz, das wir mit 100 Prozent Zustimmung hier beschlossen haben – alle haben zugestimmt! –, nunmehr jedenfalls einmal um zwei Jahre verzögert werden soll. Der damalige Vizekanzler und Justizminister ist landauf, landab im Wahlkampf herum­gelaufen und hat das als seinen Erfolg verkauft. (Abg. Gudenus: Stimmt nicht! – Abg. Rosenkranz: Das stimmt alles nicht! – Vizekanzler Strache: Das stimmt ja nicht! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren, die Briefe vom Justizminister sind schon bei den Behörden eingelangt, und die Leute haben begonnen, die Zahl ihrer Mitarbeiter zu kürzen. Das ist beschämend! Ich weiß nicht, was Ihnen diese armen Leute getan haben, dass Sie hier so grausam verfahren. Wir werden jedenfalls dage­genhalten, da können Sie sicher sein! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz – in Richtung ÖVP –: Wer macht die tatsächliche Berichtigung? Machts ihr die? Ist ja euer Minister!)

Jetzt zur Sache: Selbstverständlich wollen auch wir die Kriminalität bekämpfen, das ist ja überhaupt keine Frage. Mit diesem Paket wird das aber wahrscheinlich sehr schwer gehen. Ich habe überhaupt nicht verstanden – ich danke Ihnen, Herr Innenminister, Sie haben ja letztlich jetzt noch die Kurve gekratzt –, dass das ja nicht in Begutachtung gehen sollte. Ich kann Ihnen auch sagen, warum: Die Richtervereinigung, die Staatsan­wälte, Universitätsprofessoren, die Universitäten selbst und auch die Rechtsanwalts­kammer haben nämlich vehemente Einwendungen.

Ich frage Sie: Was haben Sie gegen die Stimme der Vernunft? Man kann das nicht mit Emotionen und damit begründen, dass der Bevölkerung vorgegaukelt wird: Wir ma­chen jetzt alles besser! – Die Maßnahmen, die tatsächlich alles besser machen könn­ten, nämlich dass Sie endlich einmal bei der Polizei aufstocken, werden aber nicht ge­setzt. Wir werden auch darauf schauen, dass das wirklich kommt und dass auch die Bevölkerung darüber Bescheid weiß.

Ich kann nur eines sagen: Ärger als so, wie die FPÖ hier agiert, kann man wirklich nicht mehr umfallen. Herr Bundesminister Kickl, ich habe vor der Nationalratswahl noch Ihre Reden bewundert, als Sie hier erklärt haben, warum das alles ein Wahnsinn sei. Jetzt plötzlich klingt das aber alles ganz anders.


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Abseits des Bundestrojaners, den wir ja sowieso noch diskutieren, möchte ich diesen Wahnsinn der Sicherheitsforen noch einmal aufgreifen: Wir sind damit konfrontiert, dass in der Bevölkerung mitteilungsbedürftige Wichtigtuer als Privatsheriffs engagiert werden sollen. (Zwischenruf des Abg. Mahrer.) Die werden dann von der Polizei aner­kannt, damit Sie besondere Informationen bekommen; die erklären dann in ihrem Be­reich: Ja, auf Stiege 3 im zweiten Stock ist jemand, den schauen wir uns an, und auf Stiege 1 auch. Meine Damen und Herren, das ist die Blockwartsystematik, die wir aus dem Dritten Reich kennen! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Gudenus – die Hand hebend –: Entschuldigung! – Zwischenrufe bei der ÖVP sowie der Abg. Kitzmül­ler.) Das kann sicherlich nicht mit uns ...

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte Sie, diesen Ausdruck zurückzunehmen! (Ruf bei der FPÖ: ... Frechheit!)

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Was wir wirklich brauchen, sind endlich 1 000 Polizisten – 1 300 haben wir versprochen (Abg. Neubauer: Sie sollen das zurücknehmen!) –; keine unnötige Schreibstubenarbeit für Polizisten; Geschwin­digkeitsmessungen kann man mittels Radar machen, dazu brauchen wir nicht Men­schen einzusetzen; und endlich die personelle und technische Ausstattung unserer Polizei.

Meine Damen und Herren, was nicht bekannt ist: Die technische Ausstattung der Poli­zei in diesem Land ist eine der schlechtesten in ganz Europa; und dann sollen die armen Teufel wirklich etwas suchen! (Abg. Gudenus: Zwölf Jahre roter Bundeskanz­ler!) Dort sollten Sie einmal etwas investieren! (Ruf bei der FPÖ: So wie ihr! So wie ihr das gemacht habt jahrelang! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Mir wurde selbst etwa mitgeteilt, als ich im vierten Stock einem Polizisten Unterlagen gab, dass das Pech sei, denn der Kopierer stehe im ersten Stock. (Ruf bei der FPÖ: Zehn Jahre ver­sprochen, nichts gehalten! – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) – ÖVP: zehn, 15 Jahre, meine Damen und Herren!

Ich kann Ihnen nur eines sagen: Gegen all das, was Sie hier versuchen, um das Land auf den Kopf zu stellen, zulasten der Armen, zulasten derer, die bedürftig sind, werden wir uns ganz vehement stellen, damit Sie diese Republik, die wir gemeinsam aufgebaut haben, nicht zerstören werden. Darauf können Sie Gift nehmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

10.09

10.09.49*****

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Jarolim, für den Ausdruck „Blockwart“, da Sie ihn nicht zurücknehmen, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Ruf bei der SPÖ: Seit wann ist das ein Ordnungsruf? – Abg. Rosenkranz: Der Begriff „Blockwart“ ist schon negativ konnotiert ...!)

*****

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Erwin Angerer. – Bitte.

 


10.10.05

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren! Geschätzte Herren Minister! Hohes Haus! Zuerst vielleicht zu Herrn Jarolim: Bitte hören Sie auf mit Ihren Fake News, Herr Jarolim, auf dem Rücken der Behinderten! Das Erwachsenenschutz-Gesetz tritt in Kraft, wie es vorgesehen ist, und das, was Sie heute hier behauptet haben, ist einfach unwahr. (Beifall bei der FPÖ


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und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Jarolim. – Abg. Königsber­ger-Ludwig: Mit der Finanzierung!)

Jetzt aber zurück zum Thema dieser Aktuellen Stunde, zum Thema Sicherheit: Viel­leicht hat jeder von Ihnen einen Freund oder mehrere Freunde, die es ins Ausland ge­zogen hat. Ich habe einen Freund, der in Chile lebt, er hat dort seine Familie, er hat sich dort seine Existenz aufgebaut. Wie jeden heimatverbundenen Kärntner zieht es ihn natürlich auch in seine Heimat zurück, und vor einigen Jahren sind wir einmal zu­sammengesessen und er hat gesagt: Was mir eigentlich in meiner neuen Heimat Chile wirklich abgeht, ist die Sicherheit, die ihr hier habt in eurem Land, in der Heimat, in unserem Kärnten, in unserem Österreich. Passt auf, dass das so bleibt! (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.)

Heute, einige Jahre danach, müssen wir über dieses Sicherheitsthema diskutieren und eine Sicherheitsoffensive starten, weil uns eine linke Regierung hier in Wien und in Kärnten ein riesiges Sicherheitsproblem hinterlassen und die Sicherheit in diesem Land massiv geschädigt hat. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Königsberger-Ludwig: Ent­schuldige?! – Zwischenruf des Abg. Scherak. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich stelle mir oft die Frage, ob das berechnend war – was ja sehr schlimm wäre (Abg. Königsberger-Ludwig: ... Realitätsverweigerung!) – oder eine Strategie oder einfach politisches Versagen. Diese Frage stelle ich mir oft.

Schauen wir uns an, was Sie beim Bundesheer gemacht haben: hinuntergewirtschaf­tet, Mittel entzogen, den Wehrdienst infrage gestellt, den Hubschrauberstützpunkt in Klagenfurt zugesperrt. (Abg. Königsberger-Ludwig: Und die Polizeiinspektionen ha­ben auch alle wir zugesperrt?!) Alle diese Dinge haben Sie gemacht, bis das Bundes­heer nicht mehr einsatzfähig war. Da rede ich nicht einmal von einem militärischen Einsatz, sondern von einem zivilen Einsatz im Katastrophenfall, der für die Bevölke­rung wichtig ist. Alles das haben Sie gemacht!

Letzte Woche stehe ich mit offenen Augen und Ohren bei der Angelobung in Greifen­burg und der Landeshauptmann von Kärnten, Herr Kaiser, verkündet: Wir müssen das Bundesheer fördern, wir müssen das Bundesheer unterstützen. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Bitte, lieber Herr Minister Kunasek, gib dem Bundesheer die Mittel, die es braucht! – Man möchte ja glauben, in Kärnten sind nächste Woche Wahlen. Also ich habe mich echt gewundert, dass er, der Klatscher, der mitgeklatscht hat, als Darabos und Klug dieses Bundesheer hinuntergewirtschaftet haben, dort steht und von unserem Minister einfordert, dass er dieses Bundesheer unterstützt. Meine Damen und Herren von der linken Seite, der Herr Minister wird das tun, aber nicht auf Zuruf von Ihnen, sondern weil es notwendig ist und weil er ein Bundesheerler ist und das Bundesheer vertritt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und was hat uns diese linke Regierung in Kärnten und Wien noch hinterlassen? – 22 geschlossene Polizeidienststellen, und heute plakatieren Sie in Kärnten: „Kärnten gewinnt!“. Die Grünen schreiben drauf: Das schaffen nur wir. – Stimmt, das schaffen nur Sie (Zwischenruf des Abg. Plessl – Ruf: ... ein Allparteienantrag! – Ruf bei der FPÖ: Geh, geh, geh!): Ausländeranteil auf 10 Prozent angehoben, wir sind vor Nieder­österreich – „Kärnten gewinnt!“, das schaffen nur wir –; Durchgriffsrecht beschlossen, in 50 Prozent der Kärntner Gemeinden Asylquartiere geschaffen – das schaffen nur wir, „Kärnten gewinnt!“ –; sieben Asylgroßquartiere, die meisten in Österreich – das schafft nur die SPÖ, „Kärnten gewinnt!“ –; Wohnbauförderungsgesetz für Asylwerber geöffnet – das schafft nur die SPÖ in Kärnten.

Man muss ehrlich sagen, was da in den letzten Jahren angerichtet worden ist, schreit zum Himmel, und das Schlimmste habe ich noch gar nicht erwähnt, ich könnte diese Liste unendlich fortsetzen.


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Klagenfurt ist mittlerweile die Drehscheibe – leider nicht wirtschaftlich, sondern beim Drogenmissbrauch. Klagenfurt ist Spitze im Drogenkonsum. Wir haben die meisten Drogentoten – danke, meine Herren, das schaffen nur wir, „Kärnten gewinnt!“. Das also hat linke Politik dem Land Kärnten gebracht. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann besuche ich die Vollzugsanstalt in Klagenfurt und die Mitarbeiter dort sagen mir: Ja, da sitzen die Drogendealer, die sind eher harmlos, die kommen aus dem Süden; da drüben, das sind eher die Gewaltbereiten, die kommen eher aus dem Osten, und die meisten von ihnen sind ja alte Bekannte. (Abg. Rossmann: Herr Kollege, wird am Sonntag in Kärnten gewählt?) Ich muss Ihnen sagen, da ist der Herr Justizminister gefordert: Die sollen alle ein Ticket bekommen, aber ein One-Way-Ticket, und dann sollen sie ihre alten Bekannten in ihrer alten Heimat besuchen und dort bleiben, und sich nicht bei uns, in unseren Justizanstalten durchfüttern lassen und dort drinnen Ur­laub machen, um dann wieder rauszugehen und unsere Kinder zu vergiften. Dort ge­hören sie hin! (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Schlusssatz für meinen Freund in Chile: Unsere Herren Minister Kickl und Kunasek und diese Regierung werden dafür sorgen, dass Österreich wieder so sicher wird, wie es einmal war. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stepha­nie Krisper. – Bitte.

 


10.15.19

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrter Herr Innen­minister! Für Sicherheit zu sorgen ist eine der Kernaufgaben des Staates, insbeson­dere unsere Polizistinnen und Polizisten erfüllen diese Aufgabe dankenswerterweise gewissenhaft. Die Zahlen sprechen eine unmissverständliche Sprache, da können die Damen und Herren der Regierungsfraktionen Teufel an die Wand malen und die Men­schen verunsichern, was sie wollen, die Kriminalitätsstatistik beeindrucken sie damit nicht, sie ist durchwegs positiv.

Der Status quo ist die eine Sache, ihn so effizient und effektiv wie möglich beizubehal­ten ist die andere. Wer sich diesem Ziel verschreibt und es auf Basis von Fakten, unter sorgfältiger Abwägung und mit kühlem Kopf verfolgt, tut Richtiges, wer es mit Verunsi­cherung, Angstmache und Halbwahrheiten vermischt, sicher nicht. Umso problemati­scher wird es, wenn die eigentlichen Probleme gar nicht im Fokus stehen, sondern Symbolpolitik und Schattenboxen dominieren.

Ihre ersten Entscheidungen, Herr Innenminister, sprechen dafür, dass Sie Ihre Funk­tion als Generalsekretär der FPÖ weiterführen. Verunsichern und Ängste schüren, sich opportunistisch auf Nebenschauplätzen aufhalten, gleich ob beim bundestrojanischen Pferd oder bei der Polizeikavallerie (Abg. Rosenkranz: Das war jetzt richtig witzig!): Die Symbolik – momentan besonders martialisch und pferdelastig – ist hier offenbar wichtiger als die tatsächlichen Herausforderungen. (Abg. Neubauer: Die da wären?) – Kommt!

Die Aktuelle Stunde titelt „Sicherheitsoffensive“: Da sollten wir über Cybercrime reden, wo es von Jahr zu Jahr Anstiege von 30 Prozent und eine gewaltige Dunkelziffer gibt. (Abg. Belakowitsch: Freie Rede, nicht freie Lesung!) Wir sollten darüber reden, dass es in der Cybercrimeabteilung des BKA – und auch sonst – an Polizistinnen und Polizisten mangelt, mit dem Ergebnis von über 6,7 Millionen Überstunden. (Abg. Bela­kowitsch: Sie sollen’s nicht lesen!) Ein Polizist schrieb mir vorgestern: Wenn keine Leute da sind, dann gibt es eben keine Planquadrate, keine Bahnhofsstreifen und kei­ne Schulwegsicherung, und es läuft nur das Nötigste; wir können uns nicht zerreißen!


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Was ist die Lösung? Pferde? – Auf dieser Idee muss ich jetzt ein wenig herumreiten, diese Idee kann wirklich nicht Ihr Ernst sein, Herr Innenminister. Dagegen sind nicht nur Menschen mit Herz für Tiere und Sicherheitsexperten, selbst die Polizeigewerk­schaft will sie nicht, und Polizisten meinen, das sei die unnützeste Idee, von der sie jemals gehört haben, sie bringe nichts und koste Geld. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Also dass die NEOS auf die Gewerk­schaft hören, ist mir auch ...!) Bitte reiten Sie auf der Idee nicht trotzig herum, lassen Sie doch auch das Pilotprojekt sein, auch das Pilotprojekt kostet Geld. (Ruf bei der FPÖ: Die FSG ist dagegen, oje!)

Was ist die Lösung? Strafverschärfung bei Sexualdelikten? – Auch da zäumen Sie, sehr geehrter Herr Innenminister, gern das Pferd von hinten auf, wenn es um Symbol­politik geht. Keinem Opfer eines Sexualdelikts bringt es etwas, wenn nach zwei Jahren nochmals der Strafrahmen erhöht wird. Daher sind auch alle dagegen, von der Rich­tervereinigungspräsidentin über Experten bis hin zu den Opferschutzorganisationen. Da spricht wieder der Generalsekretär der FPÖ aus Ihnen, er denkt sich seine eigene Verfassungsbestimmung: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom natürlichen Rechtsempfinden einer Handvoll Social-Media-Poster aus. – So das Statement Ihrer Staatssekretärin.

Wir brauchen ein strafferes, schnelleres Aufnahmeverfahren für Exekutivbeamte mit sinnvollen Aufnahmekriterien und ein Besetzen der vorhandenen Planstellen. Wir brau­chen eine Entbürokratisierung des Arbeitsalltags der Polizei und Geld für die Arbeit von Sexualpädagogen, Pädophilieprogramme und Männerberatungsstellen. (Abg. Belako­witsch: Das ist ja keine Leseübung da herinnen!) Der Herr Innenminister träumt aber von einer Welt, in der uns Polizisten auf Pferden auf der Straße und trojanische Pferde auf unseren Computern überwachen. Beiden Maßnahmen ist gemein, dass sie unser Leben nicht sicherer machen.

Ich erneuere daher meine Aufforderung, dass Sie, Herr Innenminister, sich in Ihrer Ver­antwortung einfinden und den FPÖ-Generalsekretär sein lassen – für die Sicherheit in unserem Land! (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Königsberger-Ludwig. – Abg. Rosenkranz: Die Lesung hat einen Pferdefuß!)

10.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Kolba. – Bitte. (Abg. Rosenkranz: Das ist der Chef der Karnevalstruppe! – Abg. Kol­ba – auf dem Weg zum Rednerpult –: Der Herr Rosenkranz ist auch schon bereit für einen Zwischenruf! – Abg. Gudenus: Immer! – Ruf bei der FPÖ: Die Maske hat eh ganz gut ausgeschaut! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


10.20.00

Abgeordneter Dr. Peter Kolba (PILZ): Herr Präsident! Meine Herren von der Bundes­regierung! Die Damen sind nicht da. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auch die Zuseher auf der Galerie und auch jene begrüßen, die uns übers Fernsehen zusehen. (Abg. Neubauer: Die Maske hat Ihnen ganz gut gepasst!)

Der Titel dieser Aktuellen Stunde ist „Sicherheitsoffensive für Österreich!“. Wir diskutie­ren jetzt hier seit geraumer Zeit Sicherheit in einer sehr eingeschränkten Art und Wei­se, nämlich ausschließlich Sicherheit vor terroristischen Anschlägen beziehungsweise vor organisierter Kriminalität, und wir diskutieren darüber, ob das, was Sie hier vorle­gen, ein Sicherheitskonzept oder ein Überwachungsgesetz mit einem Generalverdacht betreffend die gesamte Bevölkerung ist. (Abg. Rosenkranz: Das ist es nicht!)

Ich möchte diesen Begriff der Sicherheit deutlich ausdehnen. Ich bin der Gesundheits­sprecher unserer Partei, und ich habe in den letzten Wochen sehr viel mit Menschen in


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diesem Land gesprochen, zum Beispiel mit Senioren. Für diese bedeutet Sicherheit, dass sie nach einem arbeitsreichen Leben die Sicherheit haben, in Würde und bei gu­ter Gesundheit alt zu werden. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Also, Kickl, mach was!) Das heißt, für diese Personen bedeutet Sicherheit viel mehr als Ihre Aufrüstung der Polizei, die Sie vorhaben. (Abg. Rosenkranz: Aber wehe, es werden die Herzschläge überwacht!)

Ich habe auch mit AlleinerzieherInnen gesprochen, die die Unsicherheit haben, ob die Unterhaltsbeiträge, die geleistet werden, wirklich kommen und ob die Unterhaltsvor­schüsse entsprechend kommen. (Abg. Schimanek: Wir sind schon dabei!) – Dass Sie sagen, dass wir dabei sind, ist gut. Vor der Wahl haben alle Parteien zugesagt, dass man das rasch beschließen werde. Wenn Sie sagen: „Wir sind schon dabei!“, dann werden wir schauen, wie schnell es geht oder wie lange es noch dauert, dass da Si­cherheit geschaffen wird. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Ich habe mit vielen kranken Menschen gesprochen, die Sorge haben, ob unser Ge­sundheitssystem auf dem guten Niveau, das es jetzt hat, verbleibt und dass dort nicht Geld hineingegeben, sondern Geld herausgenommen wird. (Abg. Rosenkranz: Die Liste Pilz möchte einen einzigen Minister haben, der alles macht!) Ich habe mit Men­schen gesprochen, die ganz einfach sagen: Es ist ja für jeden Volksschüler klar, dass man, wenn man die Ärztearbeitszeiten reduziert, dann mehr Ärzte braucht. (Abg. Ro­senkranz: Sie sollten auch mit Menschen sprechen, die keinen Drogenhandel wollen, damit die Kinder gesund bleiben!) – Für die Zuseher an den Fernsehschirmen: Das war jetzt Herr Rosenkranz, der schreit bei mir immer rein! (Zwischenruf der Abg. Schimanek.)

Ich habe auch mit Arbeitslosen in diesem Land gesprochen, und zwar zum Beispiel mit jenen, die über 50 sind und keine Aussicht haben, noch einen Job zu finden. In diesem Zusammenhang haben Sie beschlossene Hilfe verweigert. (Abg. Rosenkranz: Reden Sie mit Verbrechensopfern!)

Das heißt, mein Appell an die Regierungsparteien lautet: Verstehen Sie Sicherheit brei­ter, verstehen Sie Sicherheit so, wie die Menschen in diesem Land Sicherheit brau­chen und wollen! (Beifall bei der Liste Pilz. – Zwischenruf des Abg. Gudenus.)

Versuchen Sie nicht nur, die Polizei auszurüsten, sondern schauen Sie, dass Sie eine Politik machen, bei der sich AlleinerzieherInnen, Senioren, arbeitende Menschen und arbeitslose Menschen in unserer Gesellschaft ebenfalls sicher fühlen können! – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Neubauer: Schützen Sie die Frauen vor Peter Pilz!)

10.23


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.23.49Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 194/J bis 350/J

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 3/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 30/AB bis 91/AB

Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 31/AB

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 2/ABPR


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 47

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsord-
nung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (15 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden (Strafprozessrechtsände­rungsgesetz 2018) (17 d.B.)

4. Antrag:

Zurückziehung des Verlangens auf erste Lesung binnen drei Monaten: Zu 81/A

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs.4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 und § 60 Abs. 3
BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) so­wie über zugestimmte Vorbelastungen im 4. Quartal 2017 (Vorlage 6 BA)

Monatserfolg Dezember 2017, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorla­ge 7 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 78 Absatz 5 des Bundeshaushalts­gesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanz­schulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2017 (Vorlage 8 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2017 (Vorlage 9 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 1 betreffend "DON’T SMOKE, das Nichtraucherschutzgesetz muss blei­ben", überreicht von den Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Dr. Mat­t­hias Strolz und Dr. Peter Kolba

Bürgerinitiative Nr. 42 betreffend "der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch die österreichische Gesetzgebung"

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (12 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundespensionskasse AG – Veranlagungs­strategien und Asset Management - Reihe BUND 2018/8 (III-87 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Stadt Salzburg – Meldeverpflichtung gemäß Parteiengesetz 2012 - Reihe BUND 2018/9 (III-88 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Land Oberösterreich – Meldeverpflichtung ge­mäß Parteiengesetz 2012 - Reihe BUND 2018/10 (III-89 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Wohlfahrtsfonds des Bundesministeriums für Inneres - Reihe BUND 2018/11 (III-94 d.B.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 48

Bericht des Rechnungshofes betreffend Entwicklung ausgewählter Forschungspro­gramme des Bundes - Reihe BUND 2018/12 (III-95 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Verbund AG - Anteilstausch (Asset Swap 2013) - Reihe BUND 2018/13 (III-96 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesamt für Wasserwirtschaft - Reihe BUND 2018/14 (III-112 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Außenpolitischer Ausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres über das EU-Arbeits­programm 2018 (III-102 d.B.)

Ausschuss für Familie und Jugend:

Bericht der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Arbeitspro­gramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Ra­tes für 2017/2018 (III-109 d.B.)

Finanzausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2018 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission bzw. des Rates (III-105 d.B.)

Gesundheitsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Jahresvorschau 2018 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-98 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bericht des Bundesministers für Inneres betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 sowie dem Achtzehnmonatsprogramm des estnischen, bulgarischen und österreichischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union (III-108 d.B.)

Justizausschuss:

Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz be­treffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeits­programms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatspro­gramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes; Verwal­tungsbereich Justiz (III-100 d.B.)

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und Vorhaben des Rates für das Jahr 2018 (III-110 d.B.)

Sportausschuss:

Bericht des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Jahresvor­schau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission so­wie des Programms des Rates (III-103 d.B.)

Umweltausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Jahresvor­schau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des Achtzehnmonatsprogrammes des Rates (III-106 d.B.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 49

Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Evaluierung der Umweltförderung des Bundes für 2014-2016 (III-118 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die Jahresvorschau 2018 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der EU-Ratspräsidentschaften (III-99 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz be­treffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeits­programms der Europäischen Kommission für 2018 sowie des Achtzehnmonatspro­gramms des estnischen, bulgarischen und österreichischen Ratsvorsitzes, Verwal­tungsbereich Verfassung (III-101 d.B.)

Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2018 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2017/2018 (III-107 d.B.)

Bericht der Bundesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Geschäftsjahr 2016 gemäß § 47 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz 2000 (III-111 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Jah­resvorschau 2018 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kom­mission sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates (III-97 d.B.)

Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2016, vorgelegt vom Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie (III-119 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bericht der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2018 (III-104 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Revisionsprotokoll zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Kuwait zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Aufnahme der Verhandlungen über ein Revisionsprotokoll zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Bahrain zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen

Aufnahme der Verhandlungen über ein Revisionsprotokoll zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

*****

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters teile ich mit, dass der Zweite Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.


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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punk­te 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

10.24.58Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Dr. Rendi-Wagner, Kollegin­nen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 350/J der Abgeordneten Dr. Rendi-Wagner, Kollegin­nen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Kon­sumentenschutz betreffend „Rauchverbot in der Gastronomie“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Ge­schäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 93, SPÖ und FPÖ je 83 sowie NEOS und Liste Pilz je 28 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte die Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit angenommen.

10.25.381. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (10 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (20 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 29/A der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert wird (21 d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kern. – Bitte.

 


10.26.35

Abgeordneter Mag. Christian Kern (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren im Saal und vor den Fernsehgeräten! Wir erleben heute eine Plenarsitzung, in der die neue Bundesregierung, konstituiert aus ÖVP und FPÖ, die ersten Gesetzesanträge mit ihren Fraktionen im Parlament an das Hohe Haus herangetragen hat. Ich denke, es


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lohnt sich, sich diese Gesetze etwas näher anzusehen, wobei zwei Punkte dabei be­sonders bemerkenswert sind.

Wir werden heute noch eine Abstimmung über die Aufhebung des Rauchverbots erle­ben. Diese Abstimmung kann jetzt plötzlich gar nicht mehr schnell genug gehen: Man versucht, entgegen dem Rat aller Experten, entgegen dem Rat von Ärzten und entge­gen der Meinung der Bevölkerung, die Abschaffung des Rauchverbots an diesem Tag durchzuziehen.

Die zweite bemerkenswerte Materie, mit der wir heute konfrontiert sind, ist das Hoch­schulwesen. Hinsichtlich des Hochschulwesens sind wir uns einig, dass es sich dabei um eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Fragestellungen unserer Zeit handelt. Wissen ist der Rohstoff der Zukunft, und ich denke, wir alle miteinander teilen die Ein­schätzung, dass wir wollen, dass unsere Kinder an den besten Universitäten studieren können, und das in Österreich. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Wir sind der Auffassung, dass diese Universitäten auch ordentlich und anständig finan­ziert werden müssen. Das war der Grund dafür, dass wir gegen den Willen der ÖVP in der vorigen Legislaturperiode eine entsprechende Dotierung hier im Hohen Haus durch­gesetzt haben.

Aber wir wissen auch, dass wir hier einen Reformweg vor uns haben, dass es not­wendig ist, an der Verbesserung der Universitäten zu arbeiten. Diese Fragestellung sollten wir unter der Perspektive der zukünftigen Rolle der Universitäten bearbeiten. Es geht darum, festzustellen, was Universitäten eigentlich in Zukunft leisten müssen. Es geht darum, festzustellen, wie eine Universität der Zukunft eigentlich aussehen muss. Ganz besonders geht es mir außerdem auch um die Frage, wie wir dafür sorgen können, dass alle, die studieren wollen und dazu auch befähigt sind, die Möglichkeit haben, ein Studium an unseren Hochschulen zu absolvieren. (Abg. Kassegger: Durch ein differenziertes Aufnahmeverfahren!)

Was wir bei dem Antrag der Bundesregierung allerdings erleben, ist, dass wir hier kein umfassendes Reformkonzept und auch nicht einmal eine Reformdebatte sehen. Viel­mehr ist das, was Sie hier vorschlagen, in Wahrheit eine Beschränkung der Zahl der Studienplätze. Was wir sehen, ist, dass Wissen, ein entscheidender Faktor der Zu­kunft, im Zugang limitiert wird, indem nämlich dafür gesorgt wird, dass ein Fünftel der Studienplätze für Studienanfänger einfach gestrichen wird.

Aber nicht nur das: Wir haben im zuständigen Ausschuss auch einen Antrag vorgelegt, der dafür sorgen soll, dass berufstätige Studierende keine Studiengebühren zahlen. Das ist ein Anliegen, mit dem wir leider in der Minderheit geblieben sind, weil das der ÖVP und der FPÖ offenbar nicht so wichtig ist und weil man sich entschlossen hat, wieder Studiengebühren einzuführen.

Der spannende Punkt dabei ist: Man beginnt in diesem Zusammenhang zunächst ein­mal bei den Berufstätigen. Wir reden also über Studenten, die sich ihr Studium durch Erwerbsarbeit finanzieren müssen. Diese sind die Ersten, die mit den Studiengebühren drankommen. Ich finde das deshalb interessant, weil Sie immer wieder versprochen haben, dass Sie keine neuen Steuern wollen. Der erste Beschluss, den Sie in diesem Hohen Haus fassen werden, sind jedoch in Wahrheit Steuern für berufstätige Studie­rende. (Beifall bei der SPÖ.)

Was man auch unterstreichen muss – und ich bin der Auffassung, dass das kein Zufall ist, sondern dass es sich dabei um ein Muster handelt –: Wir haben in den letzten Wo­chen und Monaten immer wieder gehört, dass es ums Sparen im System geht. Ich hal­te das für die größtmögliche Irreführung der österreichischen Bevölkerung! Das ist re­gelrecht Orwellʼscher Neusprech. Das ist eine Umdeutung der Realität.


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Was ist nämlich gestern geschehen? – Als es in den Gremien des AMS um die Arbeits­marktpolitik und um die Mittel, um den Arbeitnehmern einen Wiedereinstieg in den Be­ruf zu erlauben, gegangen ist, sind die nächsten Kürzungen gekommen!

Nicht, dass wir uns missverstehen: Ich glaube, dass auch hier, genauso wie bei den Universitäten, ein Reformprozess notwendig ist. Ich glaube, dass es notwendig ist, über Effizienz nachzudenken und sorgfältig zu schauen, ob mit dem Steuergeld sorg­sam umgegangen wird. Aber was da gestern vorgeschlagen wurde, ist ein massiver Kahlschlag bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Das ist etwas, was nicht ohne Auswirkungen bleibt. Genauso wie Ihre Politik auf dem Rücken der Studierenden endet, wird sie in diesem Fall auf dem Rücken der älteren Arbeitslosen enden. Die Frau Sozialministerin ist hier gesessen und hat uns erklärt, dass die Aktion 20 000 gar nicht gestoppt ist, dass sie noch evaluiert werden wird. Gestern haben Sie die Mittel dafür aber restlos gekürzt, und die Konsequenz ist, dass Menschen, die über 50 sind und aus dem Arbeitsmarkt hinausfliegen, keine Berufs­perspektive mehr bekommen.

Und nicht nur das: Das endet nicht nur bei den älteren Arbeitslosen, sondern jetzt sind auch die Lehrlinge betroffen, weil aus diesen Mitteln die überbetrieblichen Lehrwerk­stätten bezahlt werden, und das bedeutet im Klartext, dass Lehrlingen, die keine Chan­ce haben, in Unternehmen eine Ausbildung zu bekommen, und die bislang die Chance hatten, in einer überbetrieblichen Lehrwerkstätte unterzukommen, diese Möglichkeit gestrichen wird.

Sie betreiben eine Politik, die zulasten der Studierenden und der Berufstätigen geht, eine Politik, die zulasten der älteren Arbeitslosen und der Lehrlinge geht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gudenus: Wovon sprechen Sie eigentlich?)

All das kann man tun, aber dann erzählen Sie uns bitte nicht mehr den Lavendel vom Sparen im System, denn Sie kürzen direkt bei den Menschen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rudolf Taschner. – Bitte.

 


10.32.23

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Dr. Kern! (Abg. Deimek: Er ist Magister und nicht Doktor!) Sie werden mir verzeihen: Ich werde mich auf den Gesetzentwurf betreffend Universitäten laut Ta­gesordnung, bei dem Studiengebühren nicht einmal genannt werden, konzentrieren.

Weil Sie fragten, was die Universitäten in Zukunft sollen: Einmal, als der berühmte Ma­thematiker Harold Davenport nach einem Kongress gefragt wurde, was er denn von dem Kongress halte, hat er geantwortet: Well, they did what could be done. – Auf Deutsch: Besonderes ist nicht herausgekommen.

Genau das ist bei der Wissenschaft der Punkt: Wissenschaft besteht darin, dass bei ihr das Unerwartete, das Besondere, das Außerordentliche herauskommt, und Universitä­ten sind der Ort, an dem dieses Besondere und Außerordentliche geschehen soll. Das ist das Wesen von Universitäten, und es ist tatsächlich die Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass dieses Wesentliche an Universitäten ermöglicht wird und dass die Grund­legung dafür geschaffen wird. Dafür steht dieses Gesetz.

Es gibt in der Geschichte sehr wohl Beispiele, dass das gelungen ist. Sie werden sich erinnern können: Als in deutschen Landen Kleinuniversitäten gegründet worden sind,


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etwa in Erfurt, in Tübingen, in Göttingen, in Mannheim, war das so geschickt gemacht, dass plötzlich, wie durch ein Wunder, Dichter wie Hölderlin und Schiller hervorgekom­men sind, dass Denker wie Fichte und Hegel hervorgekommen sind, dass Mathema­tiker wie Gauß und Dirichlet hervorgekommen sind, die uns heute noch etwas zu sa­gen haben.

Und das ist auch in diesem Lande geschehen: Mitte des 19. Jahrhunderts wurde durch die liberalen Ideen von Thun-Hohenstein die Möglichkeit geschaffen, die Universität frei für das Außerordentliche zu machen. Da sind plötzlich eine Schule der Nationalökono­mie durch Menger und Böhm-Bawerk, eine Medizinische Schule durch Rokitansky und Billroth und eine Schule der neuen Physik durch Mach und Boltzmann entstanden. Da­raus entwickelte sich der Wiener Kreis, daraus entstanden die großen philosophischen Ideen von Wittgenstein, von Gödel bis hin zu Lise Meitner, und all das ist aufgrund ei­nes klugen politischen Universitätsgesetzes gelungen. (Rufe und Gegenrufe zwischen SPÖ und FPÖ.)

Genau heute finden wir nunmehr wiederum ein Universitätsgesetz, das solche Freiräu­me schaffen wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wie gelingt es, solche Freiräume zu schaffen? – Ich will zwei Punkte hervorheben: Zu­nächst wird jetzt nicht mehr gezählt, wie viele Inskribenten wir haben, sondern es kommt darauf an, dass wir die Personen wirklich fordern und fördern, die für das Stu­dium geeignet sind und geneigt sind, ein Fach zu studieren. Genau diese Möglichkeit, dass man forschungsgeleitete Lehre durchführen kann, wird in diesem Gesetz von der Grundvorlesung an gegeben. (Zwischenruf des Abg. Knes.)

Sie müssen bedenken, meine sehr verehrten Damen und Herren: Der bedeutende Physiker Zeilinger, der wirklich Weltgeltung hat, ist sich nicht zu schade, eine Grund­vorlesung in Physik zu halten, und er hat, wenn dieses Gesetz durchkommt, Studieren­de vor sich, von denen wir wissen, dass sie geeignet und geneigt sind, ein entspre­chendes Studium zu absolvieren; und das sind diejenigen, von denen Sie sagen, dass sie an die Universitäten ja nicht mehr herankommen, dass sie Hörsäle nur sporadisch und Seminarräume nie erblickt haben.

Ein zweiter Punkt sei genannt: In diesem Gesetz wird die Möglichkeit des Opportunity Hiring geschaffen, die Möglichkeit, dass man auf kurzem Wege Spitzenkräfte hierher nach Österreich bringen kann. Diese sind tatsächlich interessiert, nach Österreich zu kommen, weil wir eine gute Universitätslandschaft haben, und diese Spitzenkräfte schnell zu uns zu bekommen, das ist eine wirklich besonders beeindruckende Maß­nahme, die gesetzt werden kann. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS.)

Herr Dr. Noll! Sie werden sagen, dass damit ein Risiko verbunden ist. – Jawohl, es ist ein Risiko damit verbunden, aber das Risiko ist dazu da, dass die Universitäten die Möglichkeit haben, das Außerordentliche zu leisten, auf das es ankommt, und nicht nur zu tun, what could be done.

In der Politik ist es aber ein Lob, wenn man sagt: You did what could be done. Sie ha­ben wirklich das getan, was man machen konnte: Der Rahmen ist geschaffen worden. Der Rahmen ist geschaffen worden dafür, dass Universitäten hier in Österreich Au­ßerordentliches leisten, dass sie exzellent sein können. Der Rahmen ist durch diese Gesetzesvorlage geschaffen worden, und wir hoffen, dass dieses Gesetz ein Baustein ist, um die Universitäten zum Wohle unseres Landes weiterhin besser und attraktiver zu machen. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

10.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stepha­nie Cox. – Bitte.

 



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10.38.06

Abgeordnete Stephanie Cox, BA (PILZ): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ich erinnere mich noch ganz genau an eine Facebook-Diskussion und einen Thread, in dem es um mich ging und in dem jemand sagte, wenn ich wirklich gut wäre, dann wäre ich schon längst nach Deutschland, in die USA oder nach China ausgewandert. – Vielen ForscherInnen geht es genauso, und ich musste schmunzeln, denn als das geschah, war ich tatsächlich gerade auf dem Sprung nach Berlin, habe mich aber dann dagegen entschieden, weil ich hier in diesem Haus mit an­packen möchte.

Was mich aber noch viel mehr zum Nachdenken gebracht hat, ist die Frage: Warum gibt es diesen Glaubenssatz? Warum müssen talentierte ForscherInnen ins Ausland abwandern, um Erfolg zu haben? – Ich glaube, die Antwort auf die Frage wird klar, wenn wir uns anschauen, welche Rolle Österreich spielt, wenn es um die großen Inno­vationen und Trends geht, die die Welt verändern und die in der Regel an den Univer­sitäten geboren werden, wie etwa Artificial Intelligence, Autonomous Vehicles, 4D-Prin­ting und noch vieles mehr. Die Antwort auf die Frage nach Österreichs Rolle ist ein­fach, aber traurig: Wir spielen keine große Rolle!

Welche Anreize sollen die klügsten Köpfe haben, um hier zu bleiben oder zu uns zu kommen? – Das beste Beispiel dafür ist Josef Penninger, ein weltweit führender For­scher im Bereich Biomedizin, den wir vor Kurzem an Kanada verloren haben. Herr Penninger mag ein außergewöhnliches Beispiel sein, Fakt ist aber: Er ist nicht der Ein­zige.

Braindrain, also das Abwandern von Wissen und Talent, gehört zu Österreich wie der grantige Kellner oder die grantige Kellnerin ins Wiener Kaffeehaus. Umgekehrt schaf­fen wir es nicht, genügend ausländische SpitzenforscherInnen nach Österreich zu ho­len, um diesen Braindrain auszugleichen.

Aber woran liegt das? – Österreich bietet SpitzenforscherInnen nicht das richtige Um­feld, in dem etwas weitergeht. Die Bedingungen für Spitzenforscherinnen und -forscher hierzulande sind einfach nicht attraktiv genug – noch nicht attraktiv genug –, und der Grund dafür sind chronische Unterfinanzierung und Überregulierung. Ich würde mir wünschen, dass wir dort anpacken; das fehlt mir noch ein wenig. Wir brauchen eine Erhöhung der Hochschulausgaben von aktuell 1,5 auf 2 Prozent des BIPs.

Errichtung von Exzellenzinitiativen: Deutschland ist da schon viel weiter, da können wir uns einiges abschauen. Weiters müssen Anreize geschaffen werden, Talente natürlich auch hierzubehalten, aber sie auch nach Österreich zu holen. Die Förderung von weiblichen Studierenden in technischen Studienrichtungen ist nur ein Beispiel, das jetzt schon und nicht erst in den nächsten Jahrzehnten angepackt werden muss. All das sind Aufgaben der Politik, meine Damen und Herren – Aufgaben der Politik! –, das be­deutet, wir müssen uns hier damit auseinandersetzen.

Dass es möglich ist, zeigt ein Beispiel aus jüngster Vergangenheit. Josef Penninger hat mit seinem Institut für Molekulare Biotechnologie genauso wie Thomas Henzinger mit dem Institute of Science and Technology Austria gezeigt, dass wir großartige Forsche­rInnen von Eliteunis wie dem MIT, Stanford und der ETH Zürich zu uns bekommen können.

Wir wissen auch, dass wir in den Bereichen Informatik, Biowissenschaften, Quanten­physik und Mathematik gut unterwegs sind. Das bedeutet, es gibt also Chancen. Aller­dings braucht es noch mehr Taten als Worte, mehr Entschlossenheit und weniger Selbstbeweihräucherung.

Egal, wie man es dreht und wendet, wenn diese Regierung ihre selbstgesteckten Ziele ernst nimmt, wird sie mehr in Forschung investieren müssen und ein besseres – auch


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politisches! – Umfeld für Forscherinnen und Forscher schaffen müssen. Passiert das nicht, bleibt die Innovationsführerschaft leider noch in weiter Ferne. (Beifall bei der Liste Pilz.)

10.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kasseg­ger. – Bitte.

 


10.42.07

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben das Gesetz zur Universitätsfinanzierung heute Gott sei Dank an sehr prominenter Stelle, zu guter Sendezeit auf der Tagesordnung. Das gibt mir einmal die Gelegenheit, die Sache von der anderen Seite anzugehen, nämlich mich mit den Fragen, mit denen sich die neue Bundesregierung intensiv beschäftigt, auseinan­derzusetzen. Die Antworten auf diese Fragen sind auch in dem die Wissenschaft be­treffenden Abschnitt des Regierungsprogramms und auch in diesem Gesetz erkenn­bar.

Was sind die wichtigen Fragen, die man sich diesbezüglich als Regierung stellen soll­te? – Frage eins: Was wollen eigentlich die Studierenden? – Die Studierenden wollen gute Lehrende; die Studierenden wollen Lehrende, Professoren, die ausreichend Zeit haben, um sich mit den Studierenden zu beschäftigen. (Abg. Krainer: Sie wollen stu­dieren dürfen!) Die Studierenden wollen eine gute Infrastruktur, sie wollen nicht auf der Stiege sitzen oder irgendwo im Juchhe. Die Studierenden wollen gute Betreuungsver­hältnisse; die Studierenden wollen, dass die Studien studierbar sind, das heißt, dass sie zum Beispiel auch in der Lage sind, in Mindestzeit zu studieren, und die Rahmen­bedingungen dergestalt vorliegen.

Nichts davon liegt derzeit auf den Universitäten vor, nichts von diesen Punkten liegt vor! Das liegt selbstverständlich auch in der Verantwortung der SPÖ, die die Bildungs- und Hochschulpolitik in den letzten Jahren ja maßgeblich mitzuverantworten hatte. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Die zweite wichtige Frage, die wir uns stellen: Was wollen die Universitäten? – Die Universitäten, die Führungskräfte in den Universitäten wollen Planbarkeit, Verlässlich­keit. Die Universitäten wollen selbstverständlich ausreichende Mittel; die Universitäten wollen genug Kapazitäten, gute Kapazitäten, Laborplätze, Hörsäle et cetera. Sie wollen natürlich – auch zu Recht – mehr Personal, um bessere Betreuungsverhältnisse si­cherzustellen, und – das ist das Ergebnis von vielen Gesprächen, die ich mit Profes­soren und Rektoren führe – sie wollen weniger Verwaltung. Die Verwaltung bringt die Universitäten nahezu um. Also auch da besteht ganz erheblicher Aufholbedarf – ein Zustand, den die SPÖ mitzuverantworten hat. Und ich gebe Ihnen völlig recht, Herr Kollege Kern, es ist notwendig, vieles zu verbessern, und wir beginnen jetzt damit, indem wir diesen Paradigmenwechsel einleiten! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Diese Zeiten sind vorbei, neue Zeiten brechen an! Wir haben in den Fokus unserer Hochschulpolitik Dinge wie Qualität, Leistung, effektiver und effizienter Umgang mit Ressourcen, Outputorientierung – wir sollten uns auch die Frage stellen, was am Ende herauskommen soll, und nicht immer nur die Frage, wie viel Geld wir zu Beginn hi­neinstecken! –, Planbarkeit und Transparenz gestellt.

Dieses Gesetz ist ein erster Schritt, ein richtiger Schritt, ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die Bundesregierung sorgt mit diesem Gesetz für die Erreichung folgender Ziele: Die Bundesregierung sorgt dafür, dass es durch diese Maßnahmen selbstver­ständlich eine Qualitätsverbesserung in der Lehre, eine massive Verbesserung der Be­treuungsverhältnisse und somit eine Qualitätsverbesserung gibt. Die Bundesregierung


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sorgt mit diesem neuen Finanzierungsmodell selbstverständlich dafür, dass die Plan­barkeit aus Sicht der Universitäten deutlich besser wird. Die Bundesregierung sorgt mit diesem Gesetz selbstverständlich auch dafür, dass Transparenz und Zielsicherheit der Finanzierung deutlich erhöht werden. Wir haben ein neues Modell, kein Gießkannen­modell, sondern ein Dreisäulenmodell, das klar zwischen Mitteln für die Lehre, Mitteln für die Forschung und Mitteln für die Infrastruktur differenziert – das ist also eine deut­liche Verbesserung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Lassen Sie mich bitte zwei, drei Sätze zu einem Dauerthema sagen! Seitens der SPÖ wird uns immer vorgeworfen, die FPÖ sei bei den Zugangsbeschränkungen umgefal­len. Ich habe dazu zwei Punkte. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.) Erster Punkt: Die Lage hat sich in den letzten 20 Jahren auf den Universitäten massiv verändert. Jetzt kann man auf zweierlei Arten darauf eingehen: Die eine Art ist, die eigene Politik beharrend fortzuführen, sozusagen ideologiegetrieben, dogmengetrieben zu beharren, sich einzu­bunkern und starr weiterzufahren. Das wäre die eine Möglichkeit, die ist uns eher nicht so sympathisch. (Zwischenruf des Abg. Drozda.) Das kennen wir eher von der SPÖ, dass sie mit ihrer Politik fortfährt, ohne zu reagieren, ohne auf geänderte Lagebedin­gungen einzugehen, wissend, dass die Politik in Wahrheit nicht passt, weil man an der Realität schon erkennt, dass die eine oder andere Sache nicht so funktioniert, wie man sich das vorgestellt hat. In diesem Fall beharrt man auf seiner Position betreffend Zu­gangsbeschränkungen. (Zwischenruf des Abg. Keck.)

Im Übrigen: Wo ist die SPÖ bei den Zugangsbeschränkungen gestanden? – Die letz­ten Regierungen haben ja bereits massivste Zugangsbeschränkungen eingeführt. Ist da die SPÖ nicht umgefallen? Wo waren Sie damals?, frage ich Sie, wenn Sie uns das jetzt vorwerfen.

Was wir jetzt gemacht haben, ist, auf Grundlage des Iststandes, nämlich bestehender Zugangsbeschränkungen, diese zu adaptieren, besser zu machen, fairer zu machen und transparenter zu machen, also die Prozesse, die Zugangsprozesse transparenter und zielorientierter zu machen.

Ich möchte das Stichwort ETH-Zürich-Modell vielleicht in zwei, drei Sätzen erklären. Worum geht es denn eigentlich? – Es geht darum, dass den Studierenden ausreichend Zeit gegeben werden muss, um festzustellen, ob man zu einer Universität passt, und dass der Universität Zeit gegeben werden muss, um festzustellen, ob dieser Studieren­de oder diese Studierende zur Universität passt.

Da sind wir uns völlig einig, Herr Kollege Kern, wenn Sie sagen – und ich habe mir das genau aufgeschrieben –, „alle, die studieren wollen und dazu auch befähigt sind“, sol­len auch studieren dürfen. – Dieses Modell stellt genau das sicher. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein kurzer Satz sei auch noch zum zweiten Thema, das Sie uns immer wieder vorwer­fen, gesagt, nämlich zu den Studiengebühren. Sie sagen, wir zocken jetzt die berufs­tätigen Studierenden ab, indem wir diese Studiengebühren wieder einführen.

Zur sachlichen Richtigstellung: Erstens geht es da darum – das wissen Sie ja auch –, dass Studiengebühren in diesem Fall nur bei Überschreitung der Mindeststudiendauer plus zusätzlicher Toleranzsemester anfallen. Sie stellen das immer so dar, als ob da die Studierenden von Beginn an sofort mit einer Steuer abgezockt würden. Im Übrigen ist das keine Steuer, sondern gibt es ja eine Gegenleistung, also kann das keine Steu­er sein. Gebühr und Gegenleistung sind genau die richtigen Ausdrücke in diesem Zu­sammenhang. Wir fordern natürlich von den Universitäten auch entsprechende Gegen­leistungen für diese Gebühren, geben den Universitäten aber auch Freiheiten und Mög­lichkeiten, sich, was ihre eigenen Leistungen betrifft, im Rahmen ihrer universitären Au­tonomie auf Grundlage des UG 2002, das auch von einer schwarz-blauen Regierung


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beschlossen wurde und nach wie vor ein moderner Meilenstein in der Universitätsge­setzgebung ist, bestmöglich zu entwickeln. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich fasse zusammen: Selbstverständlich findet hier ein Paradigmenwechsel statt – das mag jetzt der SPÖ nicht gefallen –, ein Paradigmenwechsel in Richtung Qualität, in Richtung Leistung, in Richtung verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen, in Rich­tung Planbarkeit und Transparenz. Wir vergessen aber selbstverständlich die soziale Komponente nicht; das wird auch immer unter den Tisch gekehrt. Wir vergeben nach wie vor 220 Millionen Euro an Sozialstipendien. Also tun Sie bitte nicht so, als ob wir im sozialen Bereich nicht auch ausreichend Vorsorge träfen! (Abg. Rosenkranz: Genau!)

Wir haben dafür gesorgt – Sie haben den vor der Sommerpause gefällten Beschluss von SPÖ, FPÖ und Grünen auch schon angesprochen, da war auch die Freiheitliche Partei maßgeblich daran beteiligt –, den Universitäten deutlich mehr Mittel zur Verfü­gung zu stellen, nämlich 1,35 Milliarden Euro mehr Mittel. Es gibt also mehr Geld. Kei­ne einzige Universität bekommt weniger Geld, sondern alle bekommen in der nächsten Leistungsperiode 2019 bis 2021 eine Erhöhung im Bereich von 7 Prozent bis 15 Pro­zent.

Wir sorgen für eine transparente Finanzierung; wir schaffen mit diesem Gesetz mehr IT-Plätze, und wir schaffen ein faires Aufnahmeverfahren. Neu ist auch, dass nicht zu­gelassene Studierende im Rahmen dieses Aufnahmeverfahrens die Möglichkeit haben, einen Feststellungsbescheid zu verlangen, und damit auch Rechtsmittel ergreifen kön­nen. Weitere Schritte werden noch folgen.

Unser Ziel ist es, Österreich wie in vielen anderen Bereichen auch im Hochschulbe­reich vom Pannenstreifen wieder auf die Überholspur zu bringen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

10.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Andrea Kuntzl. – Bitte.

 


10.51.50

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann jetzt nicht umhin, eingangs etwas zur Stellungnahme der Freiheitlichen Partei zu sa­gen. Es ist schon abenteuerlich, welche Form von – sagen wir einmal – Geschmeidig­keit Sie in den letzten Wochen entwickelt haben und an den Tag legen. (Abg. Winzig: Der Zickzackkurs der SPÖ!) Man fragt sich wirklich, was von dem, was Ihnen vorher angeblich so wichtig war, überhaupt noch gilt – von den Studienplätzen bis hin zur direkten Demokratie. (Abg. Stefan: Das war ganz eindeutig!) Es scheint so, als wäre das Einzige, was Ihnen in dieser Republik noch wichtig ist, abgesehen davon, dass Sie in der Regierung sind, dass man weiter rauchen darf – sonst ist Ihnen gar nichts mehr wichtig! (Beifall bei der SPÖ. – Heftiger Widerspruch bei der FPÖ.)

Schauen wir einmal, da das hier seitens der Regierungsparteien ein bisschen vernebelt wurde – das passt zum Rauchen –, was dieses Gesetz wirklich mit sich bringt (Abg. Rosenkranz: Ich habe nie bei einer Wahlkampfveranstaltung ...! Da schauen wir ein­mal wirklich!), Herr Klubobmann, und zwar, was das für die Lebenschancen von jungen Leuten in diesem Land bedeutet. Das ist ja das Wichtige, das sollte uns hier besonders wichtig sein, wenn wir über Studienplätze reden.

Mit dem Gesetzentwurf, den Sie hier heute vorlegen, nehmen Sie einen Kahlschlag bei den Anfängerplätzen, beim Zugang zu den Universitäten vor (Abg. Stefan: Inwiefern?), und zwar, und das ist das besonders Erstaunliche, ohne einen Funken darüber nach­zudenken: Was können wir den jungen Leuten, die jetzt diese Ausbildung nicht mehr


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machen können, weil Sie zumachen, an Ersatz, an Alternativen bieten, wo sollen die jetzt hin, was sollen die machen? (Abg. Stefan: Wie war das früher bei der Medizin?) – Keine Antwort; das ist für Sie überhaupt kein Problem – keine Frage! (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Stefan.)

Dieses Streichen von Studienplätzen an den Universitäten verbinden Sie mit Aufnah­meverfahren und setzen damit in Gang, wie wir in den letzten Jahren schon bei der Medizin beobachten mussten (Abg. Rosenkranz: Haben Sie das beobachtet oder haben Sie gestaltet?), dass sich ein Markt an teuren Kurssystemen entwickelt, die die jungen Leute absolvieren müssen, damit sie überhaupt eine Chance haben (Zwischen­ruf des Abg. Deimek), bei diesen Aufnahmeverfahren zu bestehen. (Abg. Rosen­kranz: Haben Sie die letzten zehn Jahre regiert oder nur zugeschaut? – Weitere Zwi­schenrufe bei der FPÖ.) Und wenn Sie unserem Antrag betreffend die Studiengebüh­ren heute nicht zustimmen, dann machen Sie den Schritt dahin gehend, dass ab dem Herbstsemester 30 000 – 30 000! – junge Menschen, die neben dem Studium arbeiten, um sich das Studium finanzieren zu können, jetzt auch noch durch Studiengebühren belastet werden. (Abg. Schimanek: Situationselastisch!)

Also in Summe ist das ein Paket, mit dem Sie den jungen Leuten in diesem Land die Startbedingungen in ihr Leben schwerer machen und sie nicht dabei unterstützen. Das ist beschämend, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie streichen ein Fünftel der Anfängerplätze, das sind ungefähr 20 000 Anfängerplätze in den kommenden drei Jahren weniger. (Abg. Kassegger: Das entspricht nicht einmal der Hälfte der ...!) Und das ist nur der Einstieg in dieses neue System, das ist nur der Beginn, weil Sie auch Mechanismen eingebaut haben, die einen Dominoeffekt auslö­sen werden. Aus heutiger Sicht können wir nicht einmal abschätzen, welche Dynamik das entfalten wird. Wir wissen, es werden in den nächsten Jahren jedenfalls mindes­tens 20 000 Plätze weniger sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Erstaunliche an dieser Debatte ist meiner An­sicht nach immer, dass der Eindruck erweckt wird, dass man da Hürden einbauen muss, weil Österreich ein Sonderfall ist, jeder an die Universität kann und weil das zu viele sind. Das Gegenteil ist der Fall, sehr geehrte Damen und Herren. Wenn Sie sich die Statistiken der OECD anschauen, sehen Sie, dass es nicht so ist, dass Österreich im Spitzenfeld wäre – ganz im Gegenteil, wir sind Nachzügler! (Abg. Kassegger: Also ist in den letzten 15 Jahren ...!) Wir sind Nachzügler im internationalen Vergleich, ja­wohl (Abg. Rosenkranz: Das wird jetzt geändert! – weitere Zwischenrufe und Heiter­keit bei der FPÖ – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen), und zwar nicht nur, was die Akademikerquote betrifft.

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frau Abgeordnete ist am Wort!

 


Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (fortsetzend): Beruhigen Sie sich, sehr geehrte Her­ren der Freiheitlichen Partei! (Abg. Rosenkranz: Wir müssen das Versagen der roten Regierung verändern! – Abg. Jarolim: Ein Armutszeugnis ist das!) Wir sind also nicht nur Nachzügler, was die Akademikerquote betrifft, sondern auch, was die Anfänger und Anfängerinnen betrifft. Wir sind, was die OECD betrifft, da an 27. Stelle, also weit hinten. (Abg. Rosenkranz: Und das seit Jänner 2018?)

Jetzt kann man sagen, dass in den letzten Jahren (Abg. Rosenkranz: Zehn Jahre lang!) die soziale Durchmischung beim Zugang zu den Universitäten zu langsam wei­tergegangen ist. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir haben sehr gedrängt da­rauf – wir waren auch nicht alleine in der Regierung –, aber es ist nicht in dem Ausmaß verbessert worden, wie wir uns das vorgestellt haben. (Zwischenruf des Abg. Rosen­kranz. – Ruf bei der FPÖ: Zehn Jahre lang! Zehn Jahre lang!)


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Aber, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Paket, das Sie heute vorlegen (Abg. Rosenkranz: ... Sie auch gesagt! Beobachterstatus in der Regierung!) – weniger Stu­dienplätze, Studiengebühren, teure Kurse absolvieren müssen –, schnüren Sie ein Pa­ket, womit jetzt der Weg in die Gegenrichtung beschritten werden wird. Es wird viel schwerer werden für junge Menschen, die aus einem Elternhaus kommen, in dem die Eltern nicht die Möglichkeit haben, in dem Ausmaß zu helfen und zu unterstützen, sei es finanziell oder durch das Wissen, das sie haben. (Abg. Schimanek: Das ist nicht wahr! – Abg. Kassegger: Das ist eine Hypothese!) Für diese jungen Menschen mit dünnen Brieftaschen wird der Zugang zu einer guten Ausbildung schwerer werden. (Abg. Rosenkranz: Das ist nur Klassenkampf aus dem Bauch heraus! Das ist nicht erwiesen!)

Das tun Sie nicht nur bei der höheren Bildung, Sie streichen ja auch die Plätze bei den außerbetrieblichen Lehrwerkstätten, die so wichtig wären. Man kann Ihnen eine gewis­se Konsequenz beim Verbauen von Chancen von Jugendlichen nicht absprechen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Sie sprechen von Meilensteinen, die Sie hier vorlegen. Die Wahrheit ist, sehr geehrte Damen und Herren, mit diesen Steinen verbauen Sie die Zukunft von sehr vielen jun­gen Menschen. Das ist beschämend! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haider: So eine Trenzerei!)

10.57


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Claudia Gamon. – Bitte.

 


10.57.55

Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Wissenschaftsminister! Ich möchte zuerst sagen, dass ich diese Novelle für einen unglaublich wichtigen ersten Schritt hin zu einer ernst gemeinten Stu­dienplatzfinanzierung sehe. Das ist auch der Grund dafür, warum NEOS diesem wich­tigen Reformvorhaben zustimmen wird.

Es ist im Ausschuss oft davon geredet worden, es sei ein Paradigmenwechsel und dass sich wahnsinnig viel ändern werde. Ich glaube, es ist zumindest ein Hoffnungs­schimmer am Weg zu einem Paradigmenwechsel, wie wir Hochschulpolitik sehen. Ja, die Finanzierungsreform, die neue Art der Budgetierung an den Universitäten ist enorm wichtig. Das Opportunity Hiring gibt den Universitäten mehr Flexibilität, um auch Top­forscherInnen aus der ganzen Welt anzuheuern. Der Paradigmenwechsel in der Wis­senschaftspolitik, in der Forschungspolitik muss aber im Kopf passieren – und da sind wir noch nicht angelangt. Da geht es um eine politische Prioritätensetzung, weil wir wissen, dass für eine ernst gemeinte Studienplatzfinanzierung wesentlich mehr Mittel notwendig sind als jene, die wir jetzt zur Verfügung stellen.

Wir wissen auch, dass es um eine Bewusstseinsbildung geht, es braucht einen Zu­kunfts-, einen Technikoptimismus; es muss der gesamten Bevölkerung immer wieder auch erklärt werden, was wir eigentlich alle gemeinsam von der Forschung haben, was wir alle gemeinsam von unseren Hochschulen haben, was das zur Entwicklung unserer Gesellschaft beiträgt. Da geht es um eine politische Prioritätensetzung, nicht unbedingt Austria first, sondern Future first. Die Zukunft wartet nicht darauf, dass es die Re­gierung für politisch opportun hält, in irgendeinen Bereich zu investieren.

Der Hochschulbereich, der Forschungsbereich hat in Österreich eigentlich seit Jahren mit Mangelverwaltung zu kämpfen. Da ging es gar nicht mehr darum, wo wir Schwer­punkte setzen können, wo wir investieren können, das war Mangelverwaltung – auch in der Grundlagenforschung, was man erkennt, wenn man sich die Finanzierung des FWF anschaut. Es gab Unterfinanzierung an den Universitäten, was zu schlechten Stu-


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dienbedingungen führt, was es wiederum gerade für Studierende mit einem schlech­teren sozialen Hintergrund, mit schlechterer sozialer Absicherung umso schwieriger macht, im Studium voranzukommen. Das sind auch die Konsequenzen von schlechten Studienbedingungen. Da wird keine Exzellenz gefördert, da wird das Mittelmaß einze­mentiert. Wie wir wissen, sind wir ein kleines Land, trotzdem haben wir kluge Köpfe, gute, junge Forscherinnen und Forscher, die trotz der widrigen Bedingungen enorme Erfolge für unser Land, für unseren Forschungsstandort erbringen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Was ist gut? – Die Ausgestaltung der Finanzierung, auch der Umstand, wie die Mittel jetzt neu verteilt werden, wie die Budgetierung ausschaut, und auch die zusätzlichen Möglichkeiten, die im sogenannten Zugangsmanagement für die Universitäten ge­schaffen werden. Auch die Uniko ist mit diesem Reformvorhaben weitgehend zufrie­den; das ist ja an sich schon einmal ein gutes Zeichen.

Was fehlt? – Für eine echte Studienplatzfinanzierung fehlt, wie schon gesagt, eine ech­te Kapazitätsorientierung, die es den Universitäten auch ermöglichen würde, selbst mitzubestimmen: ob sie die Ziele überhaupt erreichen werden und über das Geld, das dafür notwendig ist.

Dieser Schritt, den wir jetzt gehen, nämlich einerseits die Budgetierung zu ändern, den Universitäten auch gewisse Indikatoren vorzugeben – was ich als enorm wichtig an­sehe –, ihnen aber auf der anderen Seite nicht alle Möglichkeiten einzuräumen, diese Ziele auch zu erreichen, fördert einen sehr interessanten Konflikt zutage. Dadurch, dass das Zugangsmanagement eben nicht von jeder Uni selbst, autonom gestaltet wer­den kann, nehmen wir ihnen eigentlich wieder ein wenig von der Uniautonomie weg. Sie haben nicht alle erforderlichen Möglichkeiten zur Verfügung, die Budgetziele zu erreichen, weil sie nicht selbst darüber entscheiden können, wie es sich ausgeht, ob es sich ausgeht, wie sie den Zugang gestalten, welche Studenten sie haben möchten.

Schlussendlich möchte ich noch ein Thema ansprechen, das nicht erwähnt wird, das aber ganz, ganz dringend ist, und das ist das Thema Grundlagenforschung, das ist das Thema Finanzierung des FWF. Wir wissen alle – und das haben wir im Wissenschafts­ausschuss auch angesprochen –, dass die Finanzierung des FWF und auch die Erhö­hung der Mittel, die letztes Jahr versprochen wurde, nicht gesichert sind. Ich möchte jetzt nicht zu meinen Kolleginnen und Kollegen sprechen, sondern zu allen Stakehol­dern im Wissenschaftsbereich, auch zu allen Unirektoren und Unirektorinnen, und ih­nen sagen, dass ich mir von ihnen allen Solidarität erwarte, Solidarität mit dem FWF. Das betrifft nämlich alle. Wenn die Finanzierung und die Erhöhung der Budgetmittel für den FWF nicht gesichert sind, dann ist das ein schlechtes Zeichen für die Priori­tätensetzung im Wissenschaftssektor ganz allgemein. Daher muss für alle, die in die­sem Bereich tätig sind, das Prinzip gelten: Einer für alle, alle für einen! In den nächsten paar Tagen und Wochen sollten also alle Stimmen für die Mittelerhöhung für den FWF sehr laut werden. Das erwarte ich mir und das erhoffe ich mir von allen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Cox.)

11.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Dr. Heinz Faß­mann zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


11.03.02

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich vermeide es, redundant zu sein, und werde nicht das wiederholen, was in Bezug auf die positiven Aspekte dieses Gesetzes schon wiederholt worden ist. Ich möchte nur zu manchen Äußerungen Stellung beziehen, die ich, glaube ich, so nicht stehen lassen kann.


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Herr Klubobmann Kern! Was müssen Universitäten leisten? Wohin sollen sie sich ent­wickeln? Wie sollen sie finanziert werden? – Das sind unzweifelhaft extrem wichtige Fragen, aber glauben Sie mir und glauben Sie auch den Universitäten, diese Fragen stellen sie sich ununterbrochen und sie reflektieren darüber. Dieses Gesetz ist auch nicht Ausfluss, wenn Sie so wollen, einer zweimonatigen Ministerschaft meinerseits, sondern das Endergebnis eines zehn Jahre dauernden Diskussionsprozesses darüber. Dieser zehnjährige Diskussionsprozess hat tatsächlich diesen Wechsel gebracht: Uni­versitäten sollen nach Leistungen finanziert werden. Ich habe viele Leistungsvereinba­rungsverhandlungen mit den Ministerien erlebt. Dort wurden Budgets nach historischen Verteilungsmustern vergeben. Alles andere wäre sehr schwierig, aber wahrscheinlich auch sehr konfliktreich gewesen, und deswegen hat man diese Art der Diskussion ver­mieden. Jetzt wird es eine andere Komponente geben, nämlich: Finanzierung tatsäch­lich nach Leistung, und eine Ausbildungsleistung ist unzweifelhaft eine Ausbildungs­leistung.

Wie viele Studierende an einer Universität ausgebildet werden können, ist wichtig. Der Paradigmenwechsel – und es ist wirklich ein Paradigmenwechsel – in Richtung stu­dienplatzorientierte Finanzierung ist wesentlich, aber dazu müssen Studienplätze auch definiert, müssen Studienplätze geschaffen und errichtet werden. Und glauben Sie mir, Herr Klubobmann Kern, ein Studienplatz in Chemie beispielsweise ist nicht von heute auf morgen errichtet! Dafür müssen Labore geschaffen werden, es müssen qualifizierte Professoren und Professorinnen berufen werden. Das Berufen von Professoren und Professorinnen geht aber nicht von heute auf morgen, sondern das dauert ein Jahr, zwei Jahre und manchmal auch fünf Jahre.

Weil es um Studienplätze geht und die Studienplätze eine Stabilität haben, muss man klarerweise auch die Frage klären, was passiert, wenn es mehr Interessenten für diese Studienplätze gibt. Herr Klubobmann Kern, ich habe mir auch den Satz notiert: Man muss dann sicherlich entscheiden, dass alle studieren sollen, die es wollen, aber auch dazu befähigt sind. – Diese Form einer gewissen Befähigung – wer hat tatsächlich das Zeug dazu, Chemie zu studieren?, um bei meinem Beispiel, bei meinem Bild zu blei­ben – entspricht der Form eines Zugangsmanagements nach Prinzipien, nach fairen, nichtdiskriminatorischen Prinzipien. All das sollte gewährleistet sein, und das wird von meiner Seite aus sicherlich auch beobachtet werden.

Es gibt also mehr Geld im System. Für diese glückliche Fügung im Frühsommer 2017 bin ich auch dankbar, gar keine Frage, aber wir müssen jetzt danach trachten, das Geld so zu verteilen, dass es nicht irgendwo im System zerrinnt, sondern dass das er­reicht wird, was erreicht werden muss. Dazu darf ich eines sehr deutlich sagen: Wir wollen nicht weniger Studienplätze haben, wir wollen auch nicht weniger Studierende zum Erfolg führen, aber, Frau Kuntzl, wir wollen aktive Studierende haben, und die ak­tiven Studierenden sollen auch eine Chance haben, aktiv zu sein. Dafür braucht es einen Zusammenhalt zwischen den Ressourcen, die man auf der einen Seite hat, den Kapazitäten, die man auf der einen Seite hat, und denjenigen, die diese Ressourcen und Kapazitäten in Anspruch nehmen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Frau Kuntzl, eines darf ich auch zurückweisen – aber ich weiß, das ist natürlich ein politischer Diskurs und ein politischer Jargon, der hat auch eine andere Art der Präzi­sion als ein wissenschaftlicher Diskurs –: Wenn Sie sagen, dass wir und indirekt auch ich, ohne einen Funken darüber nachzudenken, hinter diesem Gesetz stehen, dann sage ich Ihnen, das stimmt überhaupt nicht! Natürlich denke ich darüber nach, denken wir darüber nach, denken die Universitäten darüber nach, wie sie mit den Chancen der jungen Menschen fair umgehen. Frau Kuntzl, das ist die Raison d’être der Universität, dass sie Chancen für junge Menschen schafft. Jetzt den Universitäten vorzuwerfen,


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dass sie gar nicht darüber nachdenken, das halte ich schon für einen wirklichen poli­tischen Diskurs. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Frau Kuntzl, ich habe Ihnen am Montag in unserer konstruktiven Ausschusssitzung, die ich eigentlich genossen habe, weil sie klug und strukturiert war, auch gesagt, dass es ungezählte Studiengänge gibt, für die wir sehr gerne mehr Studierende hätten. Wir ha­ben eine Konzentration auf einige wenige Studiengänge zu verzeichnen und wir haben viele Ressourcen in anderen Studiengängen. Also dort gibt es Chancen, und diese Chancen können auch genützt werden.

Ich will Sie darauf hinweisen, dass es schon auch einen Teil im tertiären System gibt, wo wir ein Zugangsmanagement haben, wo wir Studiengebühren haben und wo wir ein hohes Ausmaß an sozialer Durchmischung erreichen, und das ist der Fachhochschul­sektor. Also ein bisschen etwas könnten die Universitäten von diesem Fachhochschul­sektor ohne Weiteres lernen. (Abg. Kuntzl: Ausbau!) – Sie meinen, damit werden we­nige Studierende erreicht? (Abg. Kuntzl: Nein! Sie bauen dort wenig aus!) – Ausbau, ja, dazu bekenne ich mich. (Abg. Kuntzl: Zu gering!) Wir haben derzeit 52 000 Studie­rende im Fachhochschulbereich, wir haben 180 000 Studierende, die im universitären Bereich aktiv sind. Man sieht, da ist schon eine ganz vernünftige Relation hergestellt, und dass dieser Bereich ausgebaut werden soll, darin stimme ich überein. Das steht auch so im Regierungsübereinkommen, und das wird erledigt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Kassegger: Steht drin!)

Frau Präsidentin, ich weiß nicht, wie lange ich sprechen darf, aber eine Sache würde ich gerne noch erwähnen.

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, das entscheiden Sie, wie lange Sie sprechen wollen.

 


Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann (fort­setzend): Danke für diese Freiheit, ich werde aber dennoch Ihre Geduld nicht überbe­anspruchen.

Ich möchte nur noch die Wortspenden von Frau Cox und von Frau Gamon aufgreifen. Beide haben auf die Bedeutung der Forschung, insbesondere der Grundlagenfor­schung, hingewiesen, und ich kann klarerweise das, was sie gesagt haben, nur un­terstreichen und unterstützen. Wir müssen in Österreich, glaube ich, sehr viel mehr da­rüber nachdenken, wie wir Zukunft gestalten, und Zukunft gestalten wir auch über eine Grundlagenforschung, die dann zu einer innovativen Forschung wird und die dann auch noch, wenn man so will, unsere Wirtschaft, die Industrie, den Dienstleistungssek­tor mit innovativen Ideen befruchten wird. Wir sind ein kleines Land, eine Hochlohn­region, und das ist gut so, dass wir eine Hochlohnregion sind, aber wir werden im in­ternationalen Wettbewerb nur dann bestehen können, wenn wir hinsichtlich der Innova­tionskapazität immer noch etwas nachlegen können. Das haben die beiden Damen vollkommen richtig dargestellt.

Wir sind in manchen Bereichen wirklich Weltspitze, und das muss man auch einmal ansprechen, obwohl das hier im Hohen Haus höchstwahrscheinlich eher selten disku­tiert werden wird. Im Bereich der Quantenphysik sind wir wirklich gut, im Bereich der Biowissenschaften sind wir wirklich gut, im Bereich der Pharmazie sind wir ausgezeich­net. Ich muss jetzt aufpassen, weil das Fernsehen live dabei ist, dass die Kollegen, die ich jetzt nicht nenne, die aber alle gut sind, dann nicht auf mich beleidigt sind. Wir sind wirklich in vielen Bereichen sehr gut! Diese Bereiche müssen wir pflegen und weiter­entwickeln, und wir werden auch im Bereich der Grundlagenforschung, sprich im Be­reich des FWF, etwas machen. Das kann ich zusagen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abg. Cox.)

11.11



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 63

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Al­fred Noll. – Bitte.

 


11.11.53

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin ja gegen diese Reform des Universitätsge­setzes, das ist kein Geheimnis. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich meine, dass es einige Gründe dafür gibt, dagegen zu sein, trotzdem – lassen Sie mich ausreden, vielleicht werden Sie dann glücklicher! – halte ich die Stoßrichtung des Gesetzes insgesamt für eine richtige und gute. Ich halte das zusätzliche Geld für die Universitäten für notwen­dig. – Es ist zu wenig neues Geld, es sollte mehr sein.

Ich halte die Drei-Säulen-Finanzierungslösung insgesamt für eine taugliche, bei der man weiter gehen sollte, allerdings habe ich ein Problem bei der genauen Zuweisung der budgetären Mittel, weil diese nach § 12 Abs. 7 im Verordnungsweg erfolgen soll; da bin ich als Verfassungsrechtler ein gebranntes Kind. Ich halte die Formulierung im Gesetz selbst, wonach nach wettbewerblichen Indikatoren vorgegangen werden soll, für eine zu geringe gesetzliche Determinierung, um diese Verordnungen inhaltlich dann auch zu bestimmen. Das kann – es muss nicht, aber es kann – dazu führen, dass die Universitäten unter die Kuratel einer budgetären Notlage kommen, die dann letztlich die Autonomie der Universitäten eher senkt, als dass sie sie stärkt.

Kollege Taschner hat auf eine sehr sympathische und freundliche Art ein bisschen Wis­senschaftsgeschichtserdichtung betrieben. – Ganz so war es ja nicht, dass die Heroen der Wissenschaftsgeschichte aus den Universitäten erwachsen wären. Sehr oft muss­ten sie sich gegen die Universitäten behaupten. In diesem Zusammenhang muss man in diesem Land nicht nur Freud nennen, da kann man auch Leibniz oder Alexander von Humboldt nennen, die fern der Universitäten gewerkt haben. (Zwischenruf des Abg. Taschner.) – „In deutschen Landen“ haben Sie gesagt, als Sie Ihre Wissenschaftsge­schichtserdichtung begonnen haben. Ich würde bei Friedrich II. und Neapel anfangen, dort findet man nämlich sehr viel bessere Begründungen für die Universität und auch für die Unterstützung der Studenten. (Abg. Jarolim: Danke für die Aufklärung!)

Ein letzter Punkt zu diesem Opportunity Hiring: Das Opportunity Hiring heißt ja nicht nur so, es bietet auch ein Einfallstor für Opportunität. Wenn der Rektor ohne Aus­schreibung, ohne Qualifikationsprüfung Professoren bestellen kann, gleichzeitig aber der Rektor in seiner Wiederbestellung weiterhin vom Wohl der Universitätsräte ab­hängig bleibt, dann können wir vor dem Hintergrund der Beschickung der Universitäts­räte, wie wir in den letzten Wochen erfahren haben, auch nicht ausschließen, dass die Rektoren dem Einfluss mancher Universitätsräte ausgesetzt sind. Das ist keine gute Grundlage für die Bestellung neuer Professoren, zumal diese neuen Professoren ein ganz grobes Ungleichgewicht in die Universität selbst hineinbringen. Sie sind dort näm­lich Privilegierte unter anderen, ziehen einen Rattenschwanz an Mittelbau mit, den wir vorher nicht abschätzen können und der als Lockmittel dienen kann.

Ich bin gegen dieses Opportunity Hiring, ich bin aber gar nicht dagegen, dass an den österreichischen Universitäten für die dort lehrenden und forschenden Professoren bes­sere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Dazu ist dieses Gesetz eine Möglichkeit, aber man sollte mit größerer Entschiedenheit weiterarbeiten. – Danke für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der Liste Pilz.)

11.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Man­fred Hofinger. – Bitte.

 


11.15.39

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kuntzl, ich möchte ganz kurz auf


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Sie replizieren, denn es ist schon interessant, dass jetzt, nachdem Sie in den vergan­genen Jahrzehnten viel Verantwortung dafür gehabt haben, im Universitätsbereich auf einmal alles schlecht sein soll. (Abg. Kuntzl: Wer war Wissenschaftsminister?! Waren wir in einer Alleinregierung?!) Das sehen wir wirklich nicht so! Es gibt natürlich einige Verbesserungsmöglichkeiten, und das sehen wir natürlich auch so.

„Die Presse“ titelte im Jahr 2016: „Wieder keine österreichische Uni unter Top-100“, und es gibt uns natürlich schon auch zu denken, dass es leider nicht besser geworden ist. Auch 2018 scheint in den Times Higher Education World Reputation Rankings leider keine österreichische Universität unter den besten 100 auf. 2011 war das letzte Mal, dass die Universität Wien unter den besten 100 gewesen ist. Genau das ist auch der Grund dafür, dass wir unseren Universitäten neue Chancen und Rahmenbedingun­gen bieten müssen, um in diesem Ranking nicht weiter abzusacken.

Ich glaube, mit diesem neuen Gesetz zur Universitätsfinanzierung schaffen wir eine Qualitätsverbesserungsoffensive, sodass es in Zukunft weniger Studienabbrecher und auch bessere und prüfungsaktivere Studenten geben wird. Das ist auch etwas, was schon im Plan A des Kollegen Kern gestanden ist, heute aber komischerweise wieder negativ dargestellt wird.

Das Bachelorstudium dauert im Durchschnitt ungefähr acht Semester, das Masterstu­dium fünf Semester. Auch da haben wir noch Luft nach oben. Daher ist es umso wichtiger, dass wir genau diese finanziellen Aufstockungen mit 1,34 Milliarden zu­stande bringen, um für die Studentinnen und Studenten mehr Professorinnen und Pro­fessoren berufen zu können. Das verbessert natürlich die Ausbildungsqualität und die Betreuungsintensität, was in weiterer Folge natürlich dazu führt, dass die Studien weniger lang dauern und die Studierenden dann schnell in den Arbeitsmarkt eintreten.

Mit dem neuen Drei-Säulen-Modell für die Bereiche Forschung, Lehre und Infrastruktur bringen wir mehr Transparenz in die Budgetierung. Wie der Herr Minister schon ange­sprochen hat: Durch nach Leistungskatalogen und Anforderungsprofilen zugeordnete Budgets wird es mehr Transparenz geben.

Mit den neuen Zugangsregelungen setzen wir eine Forderung der Hochschulkonferenz um, die den aktuellen Bedürfnissen der Hochschulen entsprechen werden. Genau die­se kapazitätsorientierten und effizienten Zugangsregelungen müssen wir einführen, weil es natürlich in den Massenstudien wichtig ist, auch die Qualität der Lehre und For­schung aufrechtzuerhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte dem Herrn Bundesminister zu diesem ambitionierten Programm für die Weiterentwicklung unserer Universitäten gratulieren. Es ist, glaube ich, auch ein wichti­ger Baustein, um in den internationalen Rankings nach vorne zu kommen.

Lassen Sie mich aber bitte ganz kurz noch die Fachhochschulen ansprechen: Ich persönlich bin ein ganz großer Befürworter der Fachhochschulen, weil sie sehr stark in den Regionen verankert sind, eine sehr hohe Ausbildungsqualität bieten und vor allem Facharbeiter für unsere Wirtschaft ausbilden, die die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Ich bin froh, dass unsere Regierung laut ihrem Regierungsprogramm genau diese for­cieren möchte; dafür stehe ich auch. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.19


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte.

 


11.20.03

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister Faßmann, wenn Sie sich die Rede des Kollegen Hofinger soeben angehört haben, können Sie


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sich auf einiges gefasst machen, da fliegen die Hackln im Nachhinein tief. Im Nach­hinein ist es doch so gewesen, dass scheinbar alle ÖVP-Wissenschaftsminister eine reine Katastrophe in Österreich produziert haben. Die Nachrede, die man als ÖVP-Bil­dungsminister aus den eigenen Reihen hat, ist nicht die allerbeste. Ich hoffe, das wird sich in Zukunft ändern. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich wüsste zumindest nicht, wo die große Unterstützung durch Kollegen Hofinger war, als wir gemeinsam, auch mit Wissenschaftsminister Mitterlehner, dafür gekämpft ha­ben – oft gegen den ÖVP-Finanzminister –, dass es eine Erhöhung der Stipendien gibt, dass es einen Ausbau der Fachhochschulstudienplätze gibt, dass es endlich mehr Budget an den Universitäten gibt. Das waren alles Dinge, die wir mühevoll erkämpfen mussten.

Nachdem Kollege Taschner heute schon den großen philosophischen Überbau zu er­klären versucht hat, möchte ich ganz profan zu den konkreten Auswirkungen dieses Gesetzes kommen. Was wir heute hier diskutieren, das sind konkrete Auswirkungen auf das Leben, auf die Chancen, auf die Hoffnungen und Träume von jungen Men­schen, jungen Menschen, die heute, gerade zu dieser Uhrzeit, in den Schulen sitzen, sich auf Schularbeiten vorbereiten, vielleicht schon in den Pausen miteinander diskutie­ren, was sie einmal studieren möchten, welche Hoffnungen und Träume sie haben, welchen Lebensweg sie einschlagen möchten. Diesen jungen Menschen sagt man heute: Ene, mene, muh, und raus bist du! Jeder Fünfte von euch wird keinen Platz an der Universität bekommen! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Panikmacher!)

Das Allerschlimmste ist, dass es vor allem diejenigen Menschen trifft, die vielleicht Talente haben, die gut drauf sind, deren Eltern aber einfach nicht das Geld haben, um sich diese Vorbereitungskurse um Hunderte Euro, im Medizinbereich um über 1 000 Eu­ro leisten zu können. Denen sagt man: Du bist vielleicht gut drauf, du könntest viel für Österreich, für die Zukunft beitragen, aber es wird sich leider nicht ausgehen! (Abg. Kassegger: Die schaffen das alles!) Diese Menschen vergisst man einfach. Das ist wirklich tragisch und auch traurig.

Im Wahlkampf wurden sehr oft zwei Punkte thematisiert, die ich ansprechen möchte; der eine betrifft die Leistungsgerechtigkeit, wo die ÖVP in Sonntagsreden immer be­hauptet, sie ist die Partei der Leistungsträger, und die FPÖ redet immer von Fairness, und da frage ich Sie: Ist es fair, dass man junge Menschen, die arbeiten müssen, um sich ihr Studium leisten zu können, die während der Studienzeit durchgehend arbei­ten – und das ist die Mehrheit, die Studierenden-Sozialerhebung zeigt das auch –, die eben nicht aus einem Elternhaus sind, von dem sie Geld bekommen, sondern arbeiten müssen, dass man diese jungen Menschen in Zukunft bestraft? Ist das leistungsge­recht?

Ist es fair, dass man jetzt 30 000 jungen Menschen, die neben dem Studium arbeiten müssen, Studiengebühren aufbrummt, wobei mit jedem Mal Arbeiten das Studium noch länger dauert? – Das ist nicht intelligent, das ist unfair, und es ist vor allem leis­tungsfeindlich. (Abg. Kassegger: Wann zahlen sie Studiengebühren?) Das ist nicht so­zial gerecht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kassegger: Wann zahlen die Studiengebüh­ren? Sie tun so, als ob die sofort zahlen müssten, das ist ja falsch!)

Ist es fair, dass man Menschen bestraft, die in der Früh, in der Nacht in unterschiedli­chen Bereichen arbeiten müssen? Das sind einzelne Schicksale von jungen Men­schen. Das heißt, den einen, deren Eltern vielleicht das Geld nicht haben, sagen Sie konkret: Du kannst noch so gut drauf sein, du kommst gar nicht erst auf die Uni!, und die anderen Menschen, die heute bereits arbeiten müssen, müssen noch mehr arbei­ten, weil sie Studiengebühren zahlen. Das ist in Wahrheit eine letztklassige, rückwärts­gewandte Politik. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

11.23



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 66

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Bri­gitte Povysil. – Bitte.

 


11.23.31

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Wis­senschaftsminister! Sehr geehrte Damen und Herren im Plenum! Sehr geehrte Damen und Herren in den Medien! Ich möchte den etwas lautmalerischen Vokalen und Kin­derreimen meines Kollegen jetzt konkret antworten, indem ich sage: Was will unser Gesetz, dieses Gesetz, das wir jetzt auf den Weg gebracht haben? – Wir wollen eine ganz klare und zum ersten Mal durchgeführte echte Studienplatzfinanzierung. Wir wol­len eine Übersicht, eine Gesamtsicht auf die Universitätsentwicklung, einen gesamten österreichischen Universitätsentwicklungsplan. Und wir wollen, ganz wichtig, für jeden, der ein Studium beginnt, klare Zugangsregelungen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Das, meine Damen und Herren, ist ein erster großer Schritt in Richtung einer zukunfts­orientierten Universitätsentwicklung.

Was sind die Ziele, die wir vor Augen haben? – Ziel ist zum einen ein gerechter Zu­gang für alle Gesellschaftsschichten. Ziel ist, jungen Menschen ihre Berufsträume zu erfüllen, zu ermöglichen. Und Ziel ist, die Universitäten für die Anforderungen der Zu­kunft fit zu machen.

Da gibt es natürlich viel zu tun, das ist uns auch bewusst. Nehmen wir meine Stu­dienrichtung: Es beginnen jetzt an allen Universitäten und Fakultäten in Österreich 1 476 Medizinstudenten – das sind die letzten Zahlen aus dem Ministerium –, und man muss natürlich schon wahrnehmen, dass acht Medizinstudenten derzeit um einen Stu­dienplatz rittern. Das ist uns bewusst! Wir wissen auch, Österreich braucht Ärzte. Wir brauchen sie aufgrund des rasanten medizinischen Fortschritts, wir brauchen sie auf­grund unserer Bevölkerungsstruktur – wir alle haben das Glück, länger zu leben (Abg. Rendi-Wagner: Außer man raucht!), früher zu beginnen, später aufzuhören –, und wir alle wissen, dass bei den Ärzten eine Pensionierungswelle auf uns zukommt. Das heißt, wir haben schon zu wenig Ärzte für Lehre und Forschung, für die Altersheime, für die Spitäler. Wir haben zu wenig Ärzte am Land. Wir werden vielfältige Maßnahmen einsetzen, wir haben vielfältige Ideen, um zu verwirklichen, dass wir genügend Ärzte in unserem Land haben werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, das war auch schon der letzten Regierung bewusst, es hat das Ministerium auch schon Studienplätze zugekauft, und zwar an der Salzburger Pa­racelsus Privatuniversität. Wir sind für vielfältige, qualitätsgesicherte universitäre Aus­bildungsmöglichkeiten (Abg. Kuntzl: Wieso machen Sie das dann?), aber es ist uns auch ein großes Anliegen und wir werden auch darauf achten, dass, da die medizini­sche Versorgung ja eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist, auch genügend öffentliche Studienplätze im Medizinstudium zur Verfügung stehen werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, es liegt aber schon auch an den Universitäten, aktiv die Studenten für Forschung, für Lehre zu begeistern. Es liegt an den Universitäten, aktiv eine universitäre Karriere zu ermöglichen, zu motivieren, dass diese eingeschlagen wird. Es liegt an den Universitäten, den Stellenwert einer allgemeinmedizinischen, für Österreich, für das Land so wichtigen Versorgung im Curriculum klar darzustellen und zu motivieren, damit das von den Studenten angenommen wird.

Ich denke, wir haben einen großen Schritt getan, aber ich bin mir sicher, wir werden ei­nen Sprint anschließen, einen Sprint gerade im medizinisch-universitären Bereich, um die medizinische Versorgung, die Lehre, die Forschung in unserem Land wirklich zu­kunftsfit zu machen und zu halten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.28



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 67

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Sonja Hammerschmid. – Bitte.

 


11.28.29

Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Fernsehschirmen! Ich habe jetzt so viele Bälle in der Luft, die ich fangen könnte, so vieles, was aufzuklären wichtig wäre; zum einen, dass Medizinstudienplätze gar nichts mit der medizinischen Versorgung und dem Engpass an Allgemeinmedizinern zu tun haben – ein Blick auf die Zahlen lohnt und man sieht sofort, was Sache ist (Abg. Povy­sil: Falsch!) –, aber darauf will ich mich gar nicht konzentrieren.

Ich möchte auch klarstellen, dass die SPÖ die österreichischen Universitäten sehr, sehr schätzt und dass der SPÖ sehr wohl bewusst ist, was Universitäten heute leis­ten – wir sehen das sehr, sehr klar – und trotz der Rahmenbedingen schon geleistet haben. Viele haben es in einzelnen Studienfächern bis zur Weltspitze geschafft. Das ist hoch anzuerkennen, da wir Verhältnisse und Rahmenbedingungen haben, die im inter­nationalen Vergleich suboptimal sind.

Dieses Gesetz, das heute hier zur Diskussion steht, habe ich in vielen Funktionen begleiten dürfen – ich war ja Universitätsrätin, lange Rektorin, Präsidentin der Universi­tätenkonferenz, Spiegelministerin und jetzt bin ich Abgeordnete im Hohen Haus. Als Rektorin begrüße ich diese Gesetzesvorlage nach zehnjähriger Diskussion, denn man stellt bei der Finanzierungslogik für österreichische Universitäten auf die Kapazitäten der Universitäten ab.

Es ist ein Gesetz, das dazu führen soll, dass die Betreuungsverhältnisse an den Uni­versitäten besser werden. Es geht ganz klar um die Qualität der Bildung und Ausbil­dung unserer jungen Menschen. Es geht um Employability, es geht um Beschäfti­gungsfähigkeit, und diese kann nur mit ausreichender Qualität sichergestellt werden. Es geht um ein Gesetz, das auch sicherstellen soll, dass Forschung wieder in den Mittelpunkt rückt, denn es geht um forschungsgeleitete Lehre, die wir an den Univer­sitäten anbieten. Uns unterscheidet ganz stark von den Fachhochschulen und anderen Hochschultypen, dass wir unseren Studierenden forschungsgeleitete Lehre anbieten können.

Es geht um ein Gesetz, das mehr Transparenz bringen soll, weil es auf Indikatoren ba­siert und weil es auf drei Säulen abstellt, die ganz klar getrennt werden. Fakt ist aber schon, dass wir da eine Gesetzesvorlage haben, mit der genau diese Transparenz eben nicht in ausreichendem Maße gewährleistet wird. Ich als Abgeordnete würde mir schon wünschen, dass wir, wenn wir so einem Paradigmenwechsel, und das ist es, zustimmen sollen, mehr Transparenz bekommen. Wir müssen besser sehen können, wie verteilt wird, denn: die drei Säulen, deren Gewichtung, die Verteilung der Bud­gets – in eine Verordnung ausgelagert; die Einteilung der Fächergruppen, die Gewich­tungsfaktoren, wie sie zustande kommen – in eine Verordnung ausgelagert; die Indikatoren, wie sie definiert werden – in eine Verordnung ausgelagert; die Betreuungs­verhältnisse, wie diese verbessert werden – wahrscheinlich nicht in der Verordnung, sondern in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten entsprechend geregelt, jedoch gibt es da nicht einmal ein Ziel im Gesetz, das konkret formuliert ist; die soziale Dimension – angerissen als Ziel, aber sehr vage. Mir fehlen konkrete Maßnahmen, die schon im Gesetz festgehalten werden sollten, sodass ich ernst nehmen könnte, dass Ihnen diese soziale Dimension wirklich ein Anliegen ist.

Die Reduktion der Studienplätze an den österreichischen Universitäten, die damit ein­hergeht: Ja, da braucht es einen Plan, wie wir damit umgehen, denn es geht um un­sere jungen Menschen, um talentierte junge Menschen mit viel Potenzial, die dann möglicherweise keinen Platz finden. Es braucht Alternativen für diese jungen Men-


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schen, denn Österreich kann es sich nicht leisten, auf das Potenzial und die Talente unserer jungen Menschen zu verzichten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

Herr Bundesminister, bitte nehmen Sie die soziale Frage wirklich, wirklich ernst! Schauen Sie genau hin, darum bitte ich Sie wirklich!

Ich bitte Sie auch: Sie sind das erste Mal in der Lage, einen gesamten Entwick­lungsplan, eine gesamte Strategie für den tertiären Raum machen zu können. Alle Hochschultypen sind in Ihrem Ressort, die Pädagogischen Hochschulen genauso wie die Universitäten, die Fachhochschulen, die Privatuniversitäten. Sie sind jetzt in der Lage, einen gesamttertiären Strategieplan und ein Maßnahmenpaket zu entwickeln und auch entsprechend steuern zu können, auch mit den Studienplätzen, denn wenn Sie diese an den Universitäten reduzieren, müssen Sie sie an den Fachhochschulen hochschrauben. Sie haben schon gesagt, Sie werden das tun, aber das eine ist ein Bekenntnis, das andere ist ein in Zahlen gegossenes strategisches Werk, das ich mir von Ihnen auch wünschen würde.

Herr Bundesminister, bitte handeln Sie! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

11.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Maria Theresia Niss. – Bitte.

 


11.33.41

Abgeordnete Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte ZuseherInnen auf der Galerie und vor den Fernsehge­räten! Wer mich kennt, weiß, dass ich eine Befürworterin von Begriffen wie Effizienz, Exzellenz und Transparenz bin, dass ich eine Befürworterin von Begriffen wie Verant­wortung, Wettbewerb und Innovation bin. Genau diese Begriffe prägen die Novelle zum Universitätsgesetz, und auch deshalb ist diese für mich eine sehr gute.

Jetzt könnte man meinen, dass die Universitäten in Österreich eigentlich nicht so schlecht sind, nicht in den Toprankings, aber immerhin ist die Arbeitslosenquote von Universitätsabsolventen mit 3,6 Prozent doch relativ weit unter der generellen Arbeits­losenquote von 7,6 Prozent. Wir müssen uns aber schon fragen, in welchen Zeiten wir uns befinden. Wir befinden uns in Zeiten, in denen wir zwar einerseits in die Zukunft in­vestieren wollen, aber auch den nächsten Generationen gegenüber eine Verantwor­tung haben. Wir müssen sparen und den Schuldenrucksack abbauen.

In diesem Zusammenhang müssen wir uns fragen, ob die Mittel im Universitätsbereich bisher effizient eingesetzt wurden. Und das wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln. Ich frage mich – das wurde heute auch schon angesprochen –: Was ist eigentlich die Auf­gabe der Universitäten? – Das haben wir heute auch schon gehört, viele sind hier der gleichen Meinung: Das ist einerseits die Grundlagenforschung, Forschung, die Antwor­ten auf gesellschaftliche Probleme sucht und hoffentlich auch findet, und eine For­schung, die Innovationen hervorbringt, die zur Marktreife geführt werden können, denn dort liegen die zukünftigen Arbeitsplätze. Ich freue mich daher, dass die zusätzlichen Mittel, die den Universitäten zur Verfügung gestellt werden, die zusätzlichen 500 Pro­fessuren, natürlich auch den Forschungsbereich entscheidend stärken werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Durch die Einteilung in die drei Säulen Lehre, Forschung und Infrastruktur und die da­mit geschaffene Transparenz müssen wir nun aber auch dafür sorgen, dass das Geld auch tatsächlich in der Forschung ankommt, denn ich glaube, da haben wir Verbesse­rungspotenzial.

Die zweite Aufgabe der Universitäten ist, zu lehren. Gerade in Bereichen wie Informatik fehlen uns heutzutage schon 10 000 Arbeitskräfte, das heißt, die Arbeitsplätze sind da,


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wir brauchen aber qualifizierte Arbeitskräfte dazu. Genau darauf zielt die Novelle ab: mehr prüfungsaktive Studierende, die rascher studieren, und vor allem mehr Absolven­ten.

Frau Kollegin Kuntzl, Sie haben von einem „Kahlschlag“ geredet. Wir haben auch im Ausschuss schon über einen Abbau von 20 000 Studienplätzen diskutiert. Meiner Mei­nung nach geht es nicht darum, wie viele Leute inskribiert sind, wie viele Leute stu­dieren, denn die Unis sind kein Zeitvertreib, sondern es geht darum, wie viele Studen­ten erfolgreich das Studium absolvieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Drop-out-Quote in Jus: 70 Prozent; in Fremdsprachen: 68 Prozent. (Abg. Schie­der: Und jetzt kann keiner mehr anfangen!) Ich selbst habe Jus studiert, die Hörsäle waren bummvoll, zwei Stunden vorher musste man dort sein, um einen Sitzplatz zu bekommen. (Abg. Schieder: Jetzt braucht man nicht kommen, weil man keinen Platz bekommt, bravo!) – Darf ich bitte aussprechen? (Abg. Schieder: Sie können eh aus­sprechen!) Die Professoren haben wir teilweise nicht gekannt, ich habe zwar vor zwei Jahrzehnten studiert, aber wie ich höre, ist das heutzutage am Juridicum im ersten Abschnitt nicht wirklich besser. – Qualitätsvolles Studium nenne ich etwas anderes. Die Universitäten haben eine Verantwortung, wir müssen ihnen auch die Möglichkeit ge­ben, diese wahrzunehmen.

Die Zugangsregeln ermöglichen einerseits eine bessere Steuerung der Studierenden­ströme und einen Abbau von Massenfächern, auf der anderen Seite haben sie dort, wo sie eingeführt wurden, auch schon Wirkung gezeigt: Medizin studieren die Studenten mittlerweile zwei Semester schneller und sind zu 90 Prozent erfolgreich beim Absol­vieren. Ich frage mich: Ist das so schlecht?

Am Ende darf ich noch ganz kurz etwas zum Wettbewerb sagen: Die Wettbewerbs­komponente ist bei der Verteilung der Gelder ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Exzellenz. Wir haben uns dieser Exzellenz im Regierungsprogramm verschrieben, und da spielt sicher der FWF eine wesentliche Rolle. Ich begrüße daher auch die Möglich­keit des Opportunity Hiring, denn es erlaubt uns, rasch auf exzellente internationale Lehr- und Forschungspersönlichkeiten zuzugreifen, und diese besten Köpfe brauchen wir für Österreich. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.38


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Martin Graf. – Bitte.

 


11.38.24

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es ist schon viel zum heutigen Thema gesagt worden, einiges vonseiten der Opposition ist auch nachvoll­ziehbar gewesen, aber ich möchte einen kleinen Bogen von Kern über Kuntzl bis Ham­merschmid spannen.

Herr Kollege Kern war einmal Bundeskanzler dieser Republik, sein Wort ist durchaus gewichtig – nehme ich an –, auch in den oppositionellen Reihen. Er sagt, die wichtigste gesellschaftspolitische Einrichtung sind die Universitäten, gibt eine Wortspende ab, war nicht im Ausschuss – ich habe ihn nicht gesehen –, es war ihm nicht wichtig genug (Abg. Kuntzl: Wichtig genug, dass er hier spricht!), und nach seiner Wortspende geht er wieder. Der ist ja diskussionsunfähig, wenn ich mir das so anschaue, oder er will gar nicht hören! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Also wenn mir etwas wichtig ist, dann nehme ich an der Diskussion teil. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.– Zu Ihnen komme ich schon noch, Frau Kollegin Kuntzl, ich bin über


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Ihre Ausführungen sehr, sehr dankbar. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Ihr Gesetzes­antrag hängt nicht mit der Universitätsreform des UG 2002 zusammen, sondern ist Ihr Antrag, der eben keine Mehrheit gefunden hat; das mag sehr traurig sein.

Wir wollen uns aber schon erinnern, dass am 12.12.2016 der Oberste Gerichtshof (Abg. Kuntzl: Der Verfassungsgerichtshof!) – der Verfassungsgerichtshof – diese Re­gelung betreffend die Werkstudenten aufgehoben hat. Soweit ich mich erinnern kann, sind Sie zwölf Monate danach noch in der Regierung gesessen. (Abg. Kuntzl: Das kann man ja neu regeln!) Warum haben Sie es nicht repariert? (Abg. Kuntzl: Haben wir ein Gegenüber gehabt?) Warum haben Sie es nicht repariert? (Abg. Schieder: Das war gestern im Wissenschaftsausschuss!) – Ja, ja. (Abg. Schieder: Wer hat es nieder­gestimmt? – Sie!) Sie wollen immer dann reparieren, wenn Sie keine Möglichkeiten ha­ben, es zu reparieren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schieder: Sie wollen es überhaupt nicht reparieren, das ist der Unterschied!) Sie haben einfach vergessen, dass es ein Regierungsprogramm gibt, in dem vieles in Aus­sicht genommen ist und das festschreibt, dass vieles gemacht wird. (Abg. Schieder: Warum haben Sie dagegengestimmt, wenn Sie eh dafür sind?)

Schauen Sie, Ihre zwölfmonatige Untätigkeit müssen Sie vor Ihren Wählern verantwor­ten. (Abg. Schieder: Was ist mit Ihrem Umfaller?) Wir sind auf jeden Fall tätig gewor­den und haben eines sichergestellt: mehr Geld für die Universitäten, so viel wie noch nie – sowohl für die Lehre als auch für die Forschung und für die Infrastruktur. Unsere Aufgabe wird es sein, hier gemeinsam etwas Kontrolle dahin gehend auszuüben, ob das Geld ausreichend effizient ausgegeben wird.

Wenn ich mir die Beiträge der Kollegen von der SPÖ, insbesondere von Kollegin Ham­merschmid anhöre, dann muss ich sagen, es wundert mich, warum sie eigentlich nicht zustimmt. Das Einzige, was Kollegin Hammerschmid offensichtlich nicht verstanden hat, ist, dass es 2002 zu einer Autonomie der Universitäten gekommen ist und daher nicht alles bis ins letzte Detail in einem Gesetz zu regeln ist, sondern einiges festzu­legen noch der Autonomie überlassen werden sollte. Das ist vielleicht nicht der Zugang von Kollegin Hammerschmid. Alle anderen Punkte hat sie eigentlich begrüßt, es ist da­her verwunderlich, dass sie dann gegen das Gesetz ist.

Ich sage auch noch zu Kollegin Cox ein Wort: Also ich finde es hervorragend, wenn ös­terreichische Wissenschafter einen Ruf ins Ausland bekommen. Das ist die beste Visi­tenkarte für uns Österreicher, die zeigt, dass wir hier eigentlich gute Verhältnisse und hervorragende Forscher haben. Ich bin stolz, wenn sie so einem Ruf folgen und sich dadurch noch weiter verbessern und einen Beitrag für die Gesellschaft sowohl national als auch international leisten können. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich wäre auch stolz – ich bin kein Gegner einer Massenuniversität, das habe ich auch immer gesagt –, wenn sich in Österreich Studierende zwei Stunden für eine Vorlesung anstellen würden, weil der Vortragende so gut ist. Das wäre einmal etwas. Ich kenne das aus dem Ausland, da stellt man sich zwei, drei, vier Stunden, manchmal sogar viel länger an, um einen Vortragenden zu hören, der herausragend ist – und das muss un­ser Ziel sein.

Ich sage auch immer: Wer es nie erlebt hat, in einem vollen oder übervollen Hörsaal zu studieren, der hat auch ein bissel was beim Studium versäumt, kann man doch die Zeit des Wartens durchaus auch sinnvoll nützen.

Eingeführt hat die Studienzugangsbeschränkungen letztlich die SPÖ in ihrer Regie­rungszeit, das müssten Sie schon wissen. Frau Kollegin Hammerschmid, Sie haben sogar eine Uni geleitet, an der Sie das ganz restriktiv gehandhabt haben – und jetzt wundern Sie sich, dass wir es nicht wegverhandelt haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Eines haben wir aber schon gemacht: Wir haben geschaut, dass es mehr Plätze für Studierende gibt als unter einer SPÖ-dominierten Regierung unter einem Bundeskanz­ler Kern – und das ist ein Erfolg! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.44


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte.

 


11.44.23

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister Faßmann! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Sprecher für die Anliegen der Studierenden sind für mich natürlich die Verbesserungen im Bereich der Lehre entscheidend. Jetzt gibt es 510 Millionen Euro mehr im Rahmen dieser Universi­tätsfinanzierung Neu. Weil die Kollegen von der Liste Pilz gesagt haben, das ist viel zu wenig: Ich habe es mir ausgerechnet, das wären circa 212 Millionen Kickl-Fotomasken, die Sie vorhin verwendet haben. Ich finde, das ist ganz schön ordentlich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Stellen wir uns einmal vor, das hier ist ein Hörsaal, und das wäre nicht einmal der größte, den es in Österreich gibt. Mit diesem neuen Paket, das wir heute hier beschlie­ßen wollen, ist es so, dass nur noch 40 Studierende auf einen wissenschaftlichen Mitarbeiter kommen anstatt der bis zu dreifachen Zahl, wie es im Moment der Fall ist. Dieses Betreuungsverhältnis wäre ein gutes, denn stellen Sie sich vor, dann könnte ich jetzt vor nur 40 von Ihnen in diesem Kurs Universitätsfinanzierung Neu referieren, dann könnte ich sogar intensiv auf die Details und Widersprüche der Kollegen der SPÖ eingehen; die sind nämlich massenhaft vorhanden. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie von der SPÖ haben nämlich gefordert – im Kurs haben Sie vielleicht vergessen, mitzuschreiben –, dass die Unis mehr Geld bekommen, dass das Geld indikatorbasiert und kennzahlenbasiert dort ankommt – und genau das beschließen wir heute!

Ich möchte auch sagen, dass ich es interessant finde, wenn Abgeordneter Kern, der die Diskussionen ja nicht mitverfolgt, von uns sagt, wir machten eine Inszenierung, und uns ironischerweise per Facebook-Video ausrichtet, dass wir hier ein Elitenprojekt star­ten würden.

Ich sage Ihnen etwas: Es hilft keinem einzigen jungen Menschen in diesem Land, wenn er ein Studium begonnen hat, sondern es hilft ihm, wenn er das Studium auch tatsächlich abgeschlossen hat. Und darum geht es uns hier bei diesem Universitätspa­ket. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Schieder: Wann schließt denn der Herr Kurz sein Studium ab?) Die Anzahl der prüfungsaktiven Stu­denten wollen wir damit nämlich um 4,5 Prozent erhöhen, und darum geht es uns. Ich meine, es ist gut, wenn die Studenten, die wirklich studieren wollen, verlässlich in die Kurse reinkommen und in den Kursen eine Qualität geboten bekommen, die auch wirk­lich entsprechend ist. Mit den 500 zusätzlichen Professuren, die wir jetzt damit sicher­stellen, ist das gegeben.

Ich frage Sie jetzt: Ist es ein Elitenprojekt, wenn man verlangt, dass ein Student das Studium auch abschließt? (Abg. Schieder: Verlangen Sie das einmal vom Herrn Bundeskanzler Kurz, bevor Sie uns anreden!) Ist das wirklich ein Elitenprojekt? – Ich würde sagen, nein, das ist einfach das, was man auch verlangen kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wenn Sie hier großzügig über offene Universitäten reden, dann müssen Sie schon auch dazusagen: Unter Ihrer Regentschaft wurden die Studieneingangsphase und die Knock-out-Prüfungen beschlossen. Das ist die Realität an den Universitäten (Abg. Schieder: Deswegen hat der Kurz nicht fertig studiert!), und deswegen sind viele Stu-


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denten frustriert und kommen gar nicht weiter. Also was Sie hier sagen, ist reine Theo­rie und auch ziemlich polemisch, meine ich. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte mich aber auf der anderen Seite ausdrücklich bei den NEOS und im Spe­ziellen bei Kollegin Gamon bedanken, denn sie haben vorgezeigt, wie konstruktive Op­position im Sinne der Studierenden geht. Ich glaube, da können sich die Kollegen von der SPÖ echt eine Scheibe abschneiden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Abschließend möchte ich noch sagen: Ein positiver Punkt ist auch – es ist schon er­wähnt worden –, dass wir es jetzt mit einem vereinfachten System schaffen, schnell zu reagieren und internationale Spitzenkräfte an unsere Universitäten zu bringen. Damit macht man die Lehre wettbewerbsfähig, gut und besser für uns Studierende, weil wir von Topvorlesenden wirklich etwas lernen können.

Uns Jungen wird immer gesagt, wir sollen aufstehen, wenn wir etwas verändern wol­len. Ich bitte Sie alle: Stehen Sie heute für uns auf! Das ist eine echte Verbesserung. So können Sie uns Studenten wirklich helfen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS.)

11.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Martina Kaufmann. – Bitte.

 


11.48.54

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc, BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Aber vor allem: Liebe Zuseherinnen und Zuseher, die Sie heute der Plenarsitzung folgen! Ich freue mich als Grazer Abgeordnete, meine erste Rede hier zu einem Thema zu halten, das meine Heimatstadt als Studienstandort enorm betrifft.

Wir haben in Graz 51 000 Studierende an den vier Universitäten, daher ist natürlich dieses Thema für uns besonders wichtig. Die Lehrenden, die Studierenden und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prägen unseren Standort, aber natürlich auch un­seren Arbeitsmarkt. Mit dem vorliegenden Gesetz gelingt es, die Humanressourcen zu erhöhen. So kann auf der einen Seite den jungen Wissenschaftlerinnen und Wissen­schaftlern eine Karriereperspektive geboten werden, und auf der anderen Seite ist es durch die Änderung des Betreuungsschlüssels möglich, Qualitätsverbesserungen in der Lehre herbeizuführen.

Dies ist meiner Meinung nach besonders wichtig, denn wer von uns kennt das nicht, man hat eine Vorlesung in einem übervollen Hörsaal? Das ist etwas, was jeder Stu­dentin, jedem Studenten in Österreich geläufig ist. Man ist einfach eine Nummer, eine Nummer, die komplett anonym ist. Eine Nachfrage bei einer Professorin, bei einem Professor ist einfach unmöglich – auch kein Wunder, denn in Studienrichtungen wie Pädagogik haben wir einen Betreuungsschlüssel von 1 : 123, bei Fremdsprachen 1 : 73 und bei den Rechtswissenschaften 1 : 70. Dadurch haben wir, wie heute auch schon einige Male angesprochen, eine relativ hohe Drop-out-Quote, nämlich zum Beispiel 72 Prozent bei den Rechtswissenschaften und 68 Prozent bei den Fremdsprachen. Das sollte für uns klarer Auftrag sein, genauer hinzuschauen und den Betreuungs­schlüssel zu ändern und damit auch ein Mehr an Qualität herauszuholen – und nicht ein Weniger, wovon die Kolleginnen und Kollegen der SPÖ die ganze Zeit sprechen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Auch ich selbst war vor einigen Jahren Teil dieser Drop-out-Quote. Ich habe mich zum damaligen Zeitpunkt für ein effizienteres System entschieden, die Fachhochschule,


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nicht etwa weil ich an der Universität schlechte Lehrende hatte, sondern weil einfach die Zahl der Studierenden für die Kapazitäten zu hoch war. In der Fachhochschule war es möglich, dass wir konkret Themen und Fragestellungen mit unseren Vortragenden erörtern und diskutieren, und genau das muss uns auch an den Universitäten gelingen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Mir ist es gelungen, diese Bildungskarriere, ein Studium abzuschließen, nur die Frage, die wir uns hier alle stellen sollten, ist: Was passiert mit denjenigen, denen das nicht gelingt? Wir haben als Abgeordnete die Verantwortung, die Rahmenbedingungen für die Universitäten, die Lehrenden und die Studierenden zu schaffen, die dafür sorgen, dass eine Drop-out-Quote in dieser Höhe gar nicht erst zustande kommt. Mit dem Plus von 1 350 000 000 Euro gelingt es uns, 500 Professuren sowie Assistenzpersonal zu­sätzlich zu finanzieren. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Ausstiegsszenarien zu ver­ringern und mehr prüfungsaktive Studierende in unserem Land zu haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Gerade junge Akademikerinnen und Akademiker haben gute Jobchancen in unserem Land, und das ist für uns besonders wichtig, dass wir auch gut ausgebildetes Personal für die Wirtschaft zur Verfügung stellen.

Abschließend möchte ich noch sagen: So kann Österreich in der Forschung und Ent­wicklung weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Schaffen wir mit diesem Gesetz die Rah­menbedingungen, die unsere Studierenden und Lehrenden in Österreich verdient ha­ben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.53


11.53.49Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, samt Titel und Eingang in 10 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für den Gesetzentwurf aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Ich komme sogleich zur dritten Lesung.

Wer in der dritten Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Wis­senschaftsausschusses, seinen Bericht 21 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Bericht auch zur Kenntnis genommen.

11.54.443. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 35/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (18 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.


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Ich begrüße Herrn Bundesminister Hartwig Löger und Herrn Staatssekretär DDr. Hu­bert Fuchs.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte.

 


11.55.30

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, es ist Budgetausschuss und der Herr Finanzminister geht nicht hin! Das würden wir ja verstehen, wenn er krank wäre, keine Frage – krank gekommen ist nämlich der Herr Staatssekretär als seine Vertretung. Das würden wir auch verstehen, wenn er sich im Ausland befunden hätte, in Brüssel beispielsweise; aber soweit wir der Austria Presse Agentur entnehmen konnten, ist der Herr Finanzminister am Tag des Budget­ausschusses um 15.30 Uhr in Klagenfurt gewesen und hat in einer Bank einen Vortrag gehalten.

Warum sage ich das zu Beginn? – Ich glaube, das ist kein sehr freundlicher Akt gegen­über den Ausschussmitgliedern, auch nicht (in Richtung des mit Abg. Berlakovich spre­chenden Bundesministers Löger), wenn sich der Herr Finanzminister jetzt mit dem Herrn Abgeordneten Berlakovich unterhält und uns nicht seine Aufmerksamkeit schenkt. (Abg. Neubauer: Der Kern war überhaupt nicht da! Kehren Sie im eigenen Haus!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es waren wichtige Materien im ersten großen Bud­getausschuss behandelt, den wir abhalten konnten. Wir hatten einen Tagesordnungs­punkt, der quasi ein Irrläufer im Budgetausschuss war, weil er in den Sozialausschuss gehört hätte, der genau einen Tag vorher getagt hat. Also es wäre jede Möglichkeit ge­geben gewesen, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz dort zu diskutieren, wo es hin­gehört, aber nein, wir haben es im Budgetausschuss diskutiert, wo es eigentlich gar nicht hingehört.

Worum geht es, sehr geehrte Damen und Herren? – Der Verfassungsgerichtshof hat im Jahr 2015 eine Neuberechnung der Einheitswerte für bäuerliche Betriebe festgelegt, und dem ist die letzte Regierung auch gefolgt, was dazu geführt hat, dass es auch zu einer Neuberechnung der Sozialversicherungsbeiträge kommen musste. Diese Vor­schreibung der Beiträge ist vorige Woche im Budgetausschuss von den Mehrheitspar­teien wieder einmal nach hinten verschoben worden. Das bedeutet, sehr geehrte Da­men und Herren, einen Beitragsentfall von exakt 40 Millionen Euro, wovon vor allem die bäuerlichen Großbetriebe profitieren.

Wie ich und VorrednerInnen vor mir schon gesagt haben: Den einen wird gegeben, den anderen wird genommen, und wem genommen wird, das liegt auch klar auf der Hand. Die FPÖ dreht sich wie eine Fahne im Wind und hat nichts mehr übrig für Arbeit suchende Menschen, hat nichts mehr übrig für die sogenannten kleinen Leute und hat nur mehr ganz viel übrig für die Reichen in diesem Land. (Abg. Winzig: Etwas anderes fällt euch nicht mehr ein?)

Ich sage nur, im Probebetrieb haben 4 400 Arbeit suchende ältere Frauen und Männer einen Arbeitsplatz gefunden, den sie ohne Unterstützung nicht gefunden hätten. (Abg. Winzig: Wie weit weg sind Sie von der Realwirtschaft? – Abg. Belakowitsch: Sie ha­ben überhaupt keine Ahnung von der Sozialpolitik! Nur weil Sie jetzt zufällig im Sozial­ausschuss sitzen! Lesen Sie einmal nach!) Ganz viele junge Menschen, sehr geehrte Damen und Herren, haben in überbetrieblichen Lehrwerkstätten einen Job gefunden; diese geben den jungen Leuten bis 25 die Ausbildungsgarantie. Sie streichen dem Ar­beitsmarktservice 600 Millionen Euro (Abg. Winzig: Das ist auch richtig!), und genau


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die Leute, die zu vertreten Sie vorgegeben haben, werden jetzt leiden. Und die ÖVP war sowieso nie dabei, das wissen wir eh. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Angela Baumgartner. – Bitte.

 


11.59.27

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren im Hohen Haus und auch zu Hause! Ich bin sehr froh und stolz, meine erste Rede hier im Hohen Haus zu einem für unsere Bäuerinnen und Bauern äußerst wichtigen The­ma halten zu dürfen.

Warum ist der Einheitswert so wichtig? – Der Einheitswert ist die Basis für viele Ab­gaben, Steuern, Beiträge und Beihilfen, zum Beispiel für die Grundsteuer, für Abgaben an das Finanzamt, für die Einkommensteuer, für die Grunderwerbsteuer bei bäuerli­chen Übergaben, für den Kirchenbeitrag, Studienbeihilfen und eben für die bäuerliche Sozialversicherung. Und warum gibt es neue Einheitswertbescheide? – Über viele Jahre hindurch wurde die Bewertung des Grundbesitzes in Österreich verschoben. Die letzte eigentliche Bewertung aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Grund­stücke fand zum 1.1.1988 statt. Es war daher auch aus verfassungsrechtlichen Grün­den höchste Zeit für eine Anpassung der Einheitswerte an die aktuellen Ertragsverhält­nisse.

Im November 2012 wurde dafür im Nationalrat die gesetzliche Grundlage geschaffen, mit Stichtag 1.1.2014. In der Folge wurden vom BMF Bewertungsrichtlinien erarbeitet und verlautbart und die Erklärungsformulare versandt. Die Arbeit für die Programmie­rung und die Erstellung der fast 600 000 Bescheide wurde von der Finanzverwaltung offensichtlich unterschätzt. Jedenfalls konnte der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehal­ten werden und es kam zu erheblichen Verzögerungen. Die letzte große Aussendungs­welle an neuen Bescheiden, insbesondere für die Pächter, erfolgte erst im Dezem­ber 2017 beziehungsweise Jänner 2018.

Alle Einheitswertbescheide, die von den Finanzämtern erlassen werden, sind dann auch noch der Sozialversicherungsanstalt der Bauern zu übermitteln und von dieser für die Vorschreibung der neuen Beiträge zu verarbeiten. Die Einheitswertbescheide ent­falten ihre sozialversicherungsrechtliche Wirksamkeit grundsätzlich mit dem auf die Zu­stellung an den Versicherten folgenden Quartalsbeginn. Diese Regelung findet sich im BSVG und gilt einheitlich, gleichgültig, ob es sich um eine Steigerung oder eine Sen­kung des Einheitswertes handelt.

Nun sind wir mit der Tatsache konfrontiert, dass eine große Zahl von Bescheiden erst nach dem 31. Dezember 2016 zugestellt wurde. Das bedeutet für unsere Bäuerinnen und Bauern unterschiedliche Wirksamkeitstermine bei einem gleichen Sachverhalt, nämlich der Berechnung der Beiträge aufgrund der aktuellen Einheitswerthauptfeststel­lung. Das bringt für die Versicherten eine Ungleichbehandlung, die nicht zu akzeptieren ist, und stellt die SVB überdies vor nahezu unüberwindbare verwaltungstechnische Hindernisse. Mit den unterschiedlichen Wirksamkeitsterminen ist nämlich der gesetz­lich festgelegte einheitliche Stichtag, der nach bisherigem Gesetzestext mit 1. Jänner 2017 determiniert war, nicht mehr gegeben.

Im neuen Regierungsübereinkommen ist die Verschiebung der Einheitswerthauptfest­stellung festgelegt. Mit dem heutigen Beschluss wird diesem Punkt Rechnung getra­gen. Die Bescheide zur Einheitswerthauptfeststellung werden mit 1. April 2018 wirk­sam. Das bedeutet für die bäuerlichen Betriebe endlich Gleichbehandlung und Rechts­sicherheit: Gleichbehandlung deshalb, weil es jetzt einen einheitlichen Stichtag gibt,


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Rechtssicherheit deshalb, weil damit drohende Rückaufrollungen bis zum 1. Jänner 2017 und dadurch unter Umständen sehr hohe Nachzahlungen für die Betriebe vermie­den werden können. Damit haben die bäuerlichen Familien wieder Planungssicherheit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Der beschlossene spätere Wirksamkeitstermin garantiert also einen einheitlichen neu­en Stichtag für die bisher schon gesetzlich festgelegten Übergangsbestimmungen und auch die teilweise Abfederung von durch größere Einheitswerterhöhungen bedingte Beitragssteigerungen für kleinere und mittlere Betriebe. Zudem wird mit der Verschie­bung der sozialversicherungsrechtlichen Wirksamkeit auch die Administration in der SVB erleichtert, die jetzt nach einem einheitlichen Stichtag erfolgen kann.

Ich bitte aber, nicht zu glauben, dass deswegen seit 2014 für die Bäuerinnen und Bau­ern keine Beitragserhöhung angefallen ist. Die Beitragsvorschreibungen werden näm­lich jedes Jahr automatisch angepasst. Die Aufwertungszahl wird gesetzlich festgelegt, und sie beträgt zum Beispiel 2,9 Prozent für das Jahr 2018.

Ich freue mich, dass wir mit diesem Beschluss vielen Bäuerinnen und Bauern Rechts­sicherheit und damit Planungssicherheit geben können. Das ist gut und wichtig, denn die Landwirtschaft braucht vor allem eines: Rahmenbedingungen, auf die Verlass ist. Dass wir mit der neuen Regelung auch zur Vereinfachung der Durchführung und admi­nistrativen Umsetzung beitragen können, ist eine erfreuliche Tatsache. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.05


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loa­cker. – Bitte.

 


12.05.17

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Was wir hier vor uns liegen haben, ist ein Gesetz direkt aus der Schreibmaschine des Bauernbundes. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS so­wie des Abg. Vogl.)

Das Abgabenänderungsgesetz 2012 hat eine neue Festsetzung der Einheitswerte not­wendig gemacht, und okay, die Bescheidausgabe hat ein bisschen gedauert, und die Kammervizepräsidentin Theresia Meier hat daher im Jahresbericht der SVB 2016 ge­schrieben, man könne auf der Homepage mit dem Beitragsrechner ausrechnen, mit wie viel man jetzt rechnen muss, daher sei die Rechtssicherheit sichergestellt, man wisse, ob es zu einer Nachzahlung komme.

Im April 2017 – anders, als die Frau Bürgermeisterin ausgeführt hat – hat Dr. Weich­selbraun von der Landwirtschaftskammer auf der Homepage der LWK publiziert: „Die Einheitswerthauptfeststellung ist mit einer Aussendungsquote von 97 bis 98 Prozent weitgehend abgeschlossen.“ – Seit April dürften noch weitere Leute einen Bescheid bekommen haben, und für die paar Übrigen braucht es jetzt ein Gesetz? – Nein, es braucht kein Gesetz!

Was ist wirklich passiert? – Für vier Landtagswahlen hat der Bauernbund ein Ge­schenk für die eigene Klientel gebraucht. Man kann nämlich seit Dezember in jeder Bauernbundzeitung nachlesen, dass wir die „Entlastungen direkt zu den Höfen“ brin­gen, wie Bauernbundchef Strasser seine miserable Klientelpolitik formuliert. (Heiterkeit bei NEOS und SPÖ. – Widerspruch bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Loacker, ich würde Sie bitten, sich in der Ausdrucksweise zu mäßigen! Sie wissen, das hat nicht der Würde des Hauses ent­sprochen.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (fortsetzend): Ja, Frau Präsidentin, Entschuldi­gung! Also: wie er seine Klientelpolitik, die ich verachte, in Worte fasst.


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Jetzt fehlen der SVB 40 Millionen Euro aus höheren Beiträgen, aber das kann der SVB wurscht sein, weil sie im Wesentlichen ohnehin steuerfinanziert ist. Das heißt, die Ge­meinschaft der Steuerzahler hat dem Bauernbund dieses 40-Millionen-Euro-Wahlge­schenk finanziert. So ist es ja vor gut einem Jahr mit dem Bauernquartal, das wir den Bauern zur Hälfte geschenkt haben, auch verlaufen. Das ist ein Wahlgeschenk und als Zahlstelle dient die SVB. Es ist der ÖVP da nichts zu schade.

Da fragt man sich: Wie kann das zustande kommen? – Offensichtlich hat man bei den Freiheitlichen irgendwelche Lieder im Keller gesungen (Abg. Winzig: Na bitte!), der Finanzminister war gar nicht im Ausschuss, man hat die Materie auch nicht in den zu­ständigen Ausschuss geschickt, sondern an den Experten des Sozialausschusses vor­beigedrechselt und im Budgetausschuss untergebracht. – Zustände wie in Albanien, Sie sollten sich genieren! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)

12.07


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wal­ter Rauch. – Bitte.

 


12.07.57

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es sind ja abenteuerliche Ausführungen der beiden Oppositionsparteien hier von diesem Rednerpult vonstattengegangen – im wahrs­ten Sinne des Wortes.

Frau Kollegin Heinisch-Hosek! Ich war ja bei diesem Ausschuss dabei. Sie haben sich echauffiert, Sie haben sich - - (Abg. Krainer: Sie haben nicht einmal gewusst, was die Kosten sind! Das ist ja peinlich!) – Herr Krainer, Sie sind der Nächste, der dran ist! Sie sind der Nächste. Sie kennen sich bei einem Ausschuss nicht einmal in der Geschäfts­ordnung aus. Okay, das ist die eine Schiene; aber wenn sich hier eine Abgeordnete, die selbst einmal Ministerin war, darüber echauffiert, dass sich ein Minister durch einen Staatssekretär vertreten lässt, dann finde ich das peinlich, dann finde ich das echt peinlich. (Abg. Heinisch-Hosek: Das habe ich erklärt!) Das finde ich peinlich. (Abg. Heinisch-Hosek: Das habe ich erklärt! Die Gründe habe ich erklärt!)

Zusätzlich geht man noch her und wertet den Ausschuss als falsch zuständig, obwohl man genau weiß, dass es zum Zeitpunkt des Einbringens dieses Antrages noch keinen Sozialausschuss gab (Zwischenruf des Abg. Plessl) – na bitte, dann war ganz klar, dass diese Maßnahme im Budgetausschuss thematisiert wird. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und ganz ehrlich, Herr Krainer hat sich dort echauffiert bezüglich: Es gibt keine Ex­perten im Ausschuss!, und, und, und. Der Sozialminister, Ex-Sozialminister Stöger hat sich implizit und explizit intensiv auf dieses Thema vorbereitet und auch entsprechend inhaltlich referiert. Also wenn Sie Ihre eigenen Experten in Ihrer Partei nicht mehr wahrnehmen, na dann gute Nacht, SPÖ! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der Schritt, dass wir den Wirksamkeitsbeginn der Einheitswertfeststellung auf den 1. Ap­ril 2018 verlegen, ist ein wichtiger Schritt. Warum? – Es gibt sehr, sehr viele kleinbäu­erliche Familien, die durch diese Maßnahme im Endeffekt sehr, sehr, sehr intensiv be­troffen sein werden oder auch sind. Und da ist es wichtig, dass es eine einheitliche Feststellung gibt, um Rechtssicherheit für alle bäuerlichen Betriebe, die wichtig sind in unserem Land, die wichtig sind für unseren Tourismus und die natürlich auch wichtig sind für eine familiäre Struktur in diesem Bereich, aufrechtzuerhalten.

Ich weiß von der SPÖ, das war nie Ihr Steckenpferd, das war es nie (Abg. Plessl: Das stimmt nicht! Wer hat ...?), aber es ist wichtig für unsere Gesellschaft, wichtig für unser


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Land, dass es in diesem Bereich wirklich Maßnahmen gibt, die diese Betriebe entlas­ten und Rechtssicherheit bieten, und das ist entscheidend für uns. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Diese Planungssicherheit ist auch eine Existenzgrundlage für diese Betriebe. Das sind meistens Kleinbetriebe, die auch entsprechend geschützt werden müssen. Wir wissen auch, dass es in der Vergangenheit bei der Bescheidzustellung Probleme gegeben hat, und diese Maßnahme wird in der Zwischenzeit repariert. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann. – Bitte.

 


12.11.26

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eines geht gar nicht, Herr Bundesminister: Wenn wir die erste größere Sitzung des Budgetausschusses haben, Sie uns in der ersten Sitzung des Budgetaus­schusses gesagt haben, dass wir qualitätsvolle Debatten in diesem Ausschuss führen sollen, und Sie erst gar nicht zu dieser Ausschusssitzung erscheinen, weil Sie es of­fenbar für notwendig empfunden haben, einer Wahlkampfveranstaltung bei Ihrem frü­heren Dienstgeber in Kärnten beizuwohnen – wir haben das nicht sehr geschätzt, um es offen zu sagen und freundlich auszudrücken, Herr Finanzminister.

Wenn es um Geschenke an die Bauern geht, dann kann es nicht schnell genug gehen, dann muss das am zuständigen Ausschuss, am Sozialausschuss, vorbeigehen. Ich kann den Worten meines Vorredners, dem Kollegen Rauch, überhaupt nichts abgewin­nen. Was hätte uns daran gehindert, diese Materie in jenen Ausschuss zu geben, wo sie hingehört, um die entsprechende qualitätsvolle Debatte auch in diesem Ausschuss zu führen? – Das wurde wohl aber nicht für notwendig empfunden, denn es geht um Klientelpolitik und um gar nichts anderes. Und es war schon peinlich, dass uns der Herr Staatssekretär keine Auskunft darüber geben konnte, wie hoch denn die Kosten für diese Klientelpolitik für die Bauern sind, die sich aus der Verschiebung der Wirk­samkeit der Einheitswertfeststellung ergeben.

40 Millionen Euro, haben wir heute in der Früh erfahren. Und jetzt frage ich Sie, Herr Finanzminister (Zwischenruf des Abg. Rädler) – ich lese ja auch das Koalitionsüberein­kommen, meine Damen und Herren von der ÖVP, und dort steht klipp und klar drinnen, dass Maßnahmen, die zu budgetären Kosten führen, auch eine Gegenfinanzierung brauchen –, sagen Sie mir, Herr Finanzminister, wie die Gegenfinanzierung dieser 40 Mil­lionen Euro ausschaut!

Einen Vorgeschmack dafür haben wir ja gestern bekommen. Da haben wir gesehen, dass das aktive Arbeitsmarktbudget um ein Drittel gekürzt werden soll. Dient das etwa dazu, um diese Maßnahme für die Bauern zu finanzieren? Geben Sie uns eine Antwort darauf, Herr Bundesminister! – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Winzig: Geh bitte!)

12.13


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte.

 


12.13.59

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Frau Bundesminister a. D., Frau Heinisch-Hosek! Es geht eben bei diesem Gesetz nicht um Großbetriebe, das ist ein Irrtum, sondern es geht genau um die 10 Prozent der 25 000 Betriebe, die in Österreich Reiten organisieren. (Abg. Loacker: Reiten?) Es


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geht also ausdrücklich um die Kleinbetriebe, und ich denke, wir haben heute Morgen von Sicherheit gesprochen, jetzt sprechen wir von Klarheit und Gerechtigkeit (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Krainer und Vogl): 25 000 Betriebe, 120 000 Pferde vermitteln Freude, Sport, auch die Realität des Lebens am Bauernhof mit Sterben und Leben, Liebe zu den Tieren und so weiter (Abg. Heinisch-Hosek: Ich habe nicht vom Reiten geredet! Sie reden vom Reiten!), und ich denke, dass das eine kleine, feine Truppe ist, die wir hier regeln.

Es gibt nämlich schon lange die Diskussion zwischen den gewerblichen Betrieben und jenen, die heute im landwirtschaftlichen Betrieb Pferde halten, und da konnten wir auch im Anschluss an die Änderung der Gewerbeordnung Klarheit für diese Betriebe schaf­fen. Es gab auch keinen Versicherungsschutz mehr für diese kleinen Betriebe, und auch das gelingt jetzt, dass wir das hier komplementieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt also Klarheit in Bezug auf die Abgrenzung zwischen den gewerblichen Reiter­betrieben und den bäuerlichen, Klarheit für die Höfe und Klarheit für die Betriebe und Gerechtigkeit in der Versicherung, und ich denke, dass wir hier auch einen Beitrag ge­leistet haben.

Lieber Herr Mag. Loacker, erstens möchte ich Ihnen sagen, dass unsere Bauern nicht mehr Schreibmaschinen verwenden, sondern E-Mails. (Beifall der Abg. Kirchbaumer.) Sie brauchen sich nur den umfangreichen Förderungsaufwand, den die Bauern heute leisten müssen, anzuschauen, dann wissen Sie, wie gut man mit E-Mails umgehen kann.

Zweitens – gerade an Sie, Frau Heinisch-Hosek –, wenn wir von Gerechtigkeit spre­chen: Diese Regierung nimmt eine Entlastung der Unternehmen in der Größenordnung von etwa einer Milliarde Euro mit, indem wir den Insolvenz-Entgelt-Fonds reduziert ha­ben und indem wir auch eine Entlastung beim Flaf herbeigeführt haben. In diesen Ta­gen kommt die Reduktion der Mehrwertsteuer wieder dorthin, wo sie hingehört, näm­lich auf 10 Prozent. Der Kollege Schellhorn wird sich darüber freuen, dass wir dieses Unrecht, das man dem Tourismus angetan hat, auch entsprechend wieder klarstellen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger und Königsberger-Ludwig.)

Ich denke, die vielen Tourismusbetriebe in unserem Land haben es verdient, dass wir sie da unterstützen, und wenn wir gerade – und das ist wirklich Gerechtigkeit – die niedrigen Einkommen bis 1 940 Euro entlasten, indem wir sie vom Arbeitslosenversi­cherungsbeitrag freistellen, dann ist das ein Beitrag genauso wie der Familienbonus, den Sie so bekämpfen. Herr Kollege Krainer ist, glaube ich, nicht hier – oder ist er schon hier? –, der müsste doch seiner Fraktion beibringen, dass man Steuererleichte­rungen und -abzugsfähigkeit nur dort machen kann, wo auch Steuern geleistet werden.

Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir in unserem Land auch diejenigen, die die Leistung bringen, die Steuern bezahlen, entlasten; das ist ohnehin der geringere Teil. Bei 4,4 Millionen Erwerbstätigen und 1,1 Millionen Pensionisten zahlen nur 3,3 Millio­nen Österreicher Steuern, und wenn wir diejenigen, die die Leistung bringen, entlasten wollen, dann sind wir hier auf dem richtigen Weg. Ich denke, dass wir auch mit diesem kleinen, aber feinen Gesetz Klarheit und Gerechtigkeit geschaffen haben – Gerechtig­keit, die Sie immer predigen, die wir umsetzen. – Herzlichen Dank, Herr Minister! (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.17


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Vogel. – Bitte.

 


12.17.38

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Der letzte Budgetausschuss war, glaube ich, auch ein gutes Sittenbild der Arbeitsweise dieser neuen Bundesregierung. (Abg. Povy­sil: Boah! – Zwischenruf des Abg. Wurm.) Es ist ja schon im Vorfeld aufgezeigt wor­den, dass dieser vorliegende Gesetzentwurf eindeutig eine Materie des Arbeits- und


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Sozialausschusses ist, und der ehemalige Arbeitsminister Stöger hat es, glaube ich, auch sehr gut ausgeführt, und die Antwort seitens der ÖVP darauf war: Man sieht ja, dass sozusagen eh Expertise zu diesem Thema in diesem Ausschuss vorhanden ist. Das heißt, wenn ich diesen Gedanken jetzt weiterführe, werden wir eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung in Zukunft im Außenpolitischen Ausschuss diskutieren oder wie? Denn dort sitzt mit dem Kollegen Jörg Leichtfried ein ausgewiesener Experte im Verkehrsbereich.

Was aber gut funktioniert, sind die Solidarität und der Zusammenhalt zwischen den beiden Koalitionspartnern. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Die FPÖ ist sofort eine Entlastungsoffensive geritten, das Problem war nur: Die blauen Rauchschwaden ha­ben dem Reiter die Sicht genommen, wenn man sich das Argument anhört, dieser Ge­genstand konnte nur deshalb im Budgetausschuss behandelt werden, weil es am 20. Dezember den Arbeits- und Sozialausschuss noch nicht gegeben hat. Liebe Kol­leginnen und Kollegen, dieser ist am 21. Dezember konstituiert worden, und wir haben hier eine Materie, die seit vielen Jahren offen ist, und auf einmal haben wir es eilig. Wir könnten diese Materie immer noch dem Arbeits- und Sozialausschuss zuweisen, er tagt am 7. März, und wir würden immer noch rechtzeitig in die Umsetzung kommen. Da sieht man also, wie an den Haaren herbeigezogen diese ganze Argumentation ist. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Wir hätten natürlich auch gern im Ausschuss gefragt: Was kostet denn das Ganze? Wir haben heute in der Früh die Antwort bekommen: Die Fahrlässigkeit und das Nichthan­deln des ehemaligen Finanzministers Schelling kostet den Steuerzahler 40 Millionen Euro. Wir konnten es nicht erfragen, was auch ein Sittenbild ist, wie man mit diesem Hohen Haus umgeht. Es ist das gute Recht des Ministers, sich durch seinen Staats­sekretär vertreten zu lassen. Die Frage ist nur, warum.

Da ist eindeutig eine schwarze Genossenschaftsbank in ihrer Wertigkeit und Wichtig­keit über das österreichische Parlament gestellt worden. Und wenn ich jetzt frage: Warum können wir nicht 17 Millionen Euro für das Erwachsenenschutzgesetz aufbrin­gen, die dringend notwendig wären? (Abg. Winzig: Das stimmt ja nicht! Lügen! Un­wahrheiten! – Zwischenrufe der Abgeordneten Schwarz und Strasser. – Gegenruf der Abg. Königsberger-Ludwig), dann können wir uns anschauen, wie die Wertigkeit die­ser Bevölkerungsgruppe im Verhältnis zu anderen gesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

12.19


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte.

 


12.20.02

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kol­leginnen und Kollegen! Offensichtlich entzündet sich heute die Diskussion an der Fra­ge, in welchem Ausschuss die Gesetzesvorlage behandelt worden ist. Für mich ist wichtig, dass es ein gutes Gesetz wird, und nicht, in welchem Ausschuss es behandelt wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Kitzmüller.)

Wenn Frau Kollegin Heinisch-Hosek sagt, dieses Gesetz wäre für die Großen, dann irrt sie, denn gerade bei diesem Gesetz ist es eher umgekehrt, insofern als nämlich vor­nehmlich kleinere Betriebe begünstigt werden. Das Hauptziel des Gesetzes ist aber nicht, jemanden zu begünstigen, sondern dass man das Wirksamwerden und Inkraft­treten von Bestimmungen betreffend Sozialversicherungsbeiträge vereinheitlicht, sonst hätten wir fünf, sechs, sieben verschiedene Inkrafttretenszeitpunkte, weil ja, wenn ein Bescheid nach dem 1.1.2017 zugestellt wird, dieser natürlich frühestens mit dem da­rauffolgenden Quartal in Kraft treten und wirksam werden kann. Um das zu verhindern, ist dieses Gesetz heute zu beschließen.


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Wenn sich natürlich auch der Kollege Rossmann wieder einmal echauffiert und von Geschenken an die Bauern spricht, wenn der Kollege Loacker neidisch sagt, dass der Bauernbund gute Politik macht, na ja, dann erkenne ich ihm diesen Neid zu: Die NEOS schaffen es ja nicht, gute Politik zu machen, darum brauchen wir einen starken Bau­ernbund – dafür brauchen wir uns nicht zu schämen – mit einer starken ÖVP im Hinter­grund! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Diese gute Politik ist wichtig und dieses Gesetz ist auch wichtig, nämlich für die bäu­erlichen Betriebe. Ich will, dass es den bäuerlichen Familienbetrieben gut geht, und auch die ÖVP will das und die gesamte Regierung (Abg. Rosenkranz: Genau! Ich auch!) will, dass es den Bäuerinnen und Bauern entsprechend gut geht. Darum verein­heitlichen wir mit diesem Gesetz das Wirksamwerden der Einheitswerte für die Berech­nung der Sozialversicherungsbeiträge.

Vielleicht gibt dieses Wort – Einheitswerte – für den einen oder anderen Zuseher nicht das her, was es will, aber das ist im Grunde die Bemessungsgrundlage für das pau­schalierte Einkommen, für Steuern und Abgaben. Ich glaube, wir haben es auch in der Vergangenheit bereits geschafft, mit diesem Einheitswert auf Ertragswertbasis, mit der Pauschalierung unbürokratische Lösungen für unsere bäuerlichen Betriebe, für die Bäuerinnen und Bauern zur Verfügung zu stellen. Da könnten sich andere Bereiche vielleicht noch etwas abschauen. (Abg. Rossmann: ... Pauschalierung, um keine Steu­ern zu zahlen!)

Das gemeinsame Wirksamwerden ist, glaube ich, eine ganz wichtige Angelegenheit und soll so beschlossen werden.

Ich bedanke mich auch dafür, dass der Rückerstattungsbetrag gemäß § 24d des Bau­ern-Sozialversicherungsgesetzes, der seit der Steuerreform 2015 zur Verfügung steht, in voller Höhe auch an jene Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt beziehungsweise bei diesen gegenverrechnet werden kann, die eine Einheitswerterhöhung über 10 Prozent haben, dass das zielgerecht möglich ist. Das kommt wiederum, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, vornehmlich den kleineren bäuerlichen Betrieben zugute – diese Regierung schaut, dass es diesen entsprechend gut geht.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass man auch darüber hinaus, in die Zukunft blickend, noch schauen kann, ob es nicht noch andere Möglichkeiten für eine dauerhafte Entlas­tung gibt – Stichwort Freibetragsregelung bei den Direktzahlungen oder Ähnliches.

Ein Letztes noch – dazu hat Kollege Hörl ja bereits Stellung genommen –: Wir haben in der letzten Regierungsperiode bereits beschlossen, dass die Einstellung von Reitpfer­den bis zu 25 Stück unter die bäuerliche Urproduktion fällt, allerdings mit einer Lücke, was den Unfallversicherungsschutz betrifft. Diese Lücke schließen wir heute, und dafür darf ich mich ebenfalls herzlich bedanken.

Es ist also ein gutes Gesetz, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen. Stimmen Sie dem Gesetz zu! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.24


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Staatssekretär DDr. Hubert Fuchs zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


12.24.42

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn ich hier von der SPÖ höre, dass wir es auf einmal eilig hätten, dann haben Sie vollkommen recht: Wir sind hier angetreten, um das Regierungsprogramm so rasch wie möglich Schritt für Schritt abzuarbeiten, insbesondere um auch die Versäumnisse der Vergan­genheit wieder wettzumachen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. –


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Abg. Jarolim: Ich glaub’, Sie haben den falschen Partner! – Abg. Wöginger: Das hö­ren wir nicht, Jarolim!)

Im Übrigen kann man es im Regierungsprogramm nachlesen, es sind wiederum zwei wichtige Punkte, die wir hier zur besseren Absicherung der Land- und Forstwirte um­setzen (Abg. Wöginger: Jawohl!), nämlich zum einen die Einführung einer geeigneten Abfederung der stark steigenden Sozialversicherungszahlungen aufgrund der neuen Einheitswerte, und zwar – und da muss ich Ihnen widersprechen – insbesondere bei kleineren Betrieben und bei den Pachtbetrieben und nicht bei den Großbetrieben.

Zum anderen geht es um eine Verschiebung der Wirksamkeit der Einheitswerthaupt­feststellung für die Sozialversicherung vom 1.1.2017 auf den 1.4.2018. Die Verschie­bung der Wirksamkeit um fünf Quartale gewährleistet eine Gleichbehandlung aller be­troffenen Betriebe und den Schutz dieser Bauern. Es wäre nicht einzusehen, dass ein Teil der Bauern die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der erhöhten Einheitswerte zu bezahlen hat, nur weil eine Zustellung der Hauptfeststellungsbescheide bereits er­folgte, während diejenigen, die noch keinen neuen Hauptfeststellungsbescheid erhal­ten haben, die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der niedrigeren Einheitswerte zu bezahlen hätten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das wäre eine gesetzliche Willkür, die es im Sinne einer Gleichbehandlung der Bauern zu vermeiden gilt. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.27


12.27.03Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Ein­gang in 18 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung an­genommen.

12.27.524. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 99/A der Abgeordneten Dr. An­gelika Winzig, Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Gesetzliche Budgetprovisorium 2018 und das Bundesfinanz­rahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden (19 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


12.28.30

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier das Budget für die kommenden Jahre. Im Moment gilt ja noch ein Provisorium, das heute zu einem gesetzlichen Provisorium wird, aber in


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wenigen Wochen muss diese Bundesregierung, muss der Finanzminister Farbe beken­nen, da müssen sie die Karten auf den Tisch legen, wie das Budget der kommenden Jahre tatsächlich aussehen soll.

Wenn wir uns in Erinnerung rufen, was die Regierung vor der Wahl, auch nach der Wahl gesagt hat, dann war da ja viel Vernünftiges dabei. Sie haben gesagt, wir wollen die Verwaltung effizienter machen – das kann man unterschreiben. Sie haben gesagt, wir wollen nicht bei den Menschen sparen, wir wollen im System sparen – da kann man eigentlich gar nichts dagegen sagen. Sie haben gesagt, Sie wollen Österreich ge­rechter machen, Sie wollen Österreich besser machen – das wollen wir wohl alle, des­wegen sind wir ja in der Politik, um Österreich besser zu machen, um Österreich ge­rechter zu machen.

Wenn wir uns jetzt aber ansehen – und das kann nur die Spitze des Eisberges sein –, wie dann tatsächlich die Budgetpolitik aussehen wird, was tatsächlich geplant ist oder was tatsächlich bereits passiert ist, dann zeigt sich ein ganz anderes Bild. Angetreten sind Sie mit den Worten: Wir wollen die Verwaltung effizienter machen!, was aber ha­ben Sie gemacht? – Sie haben Politkommissare eingesetzt. Sie nennen sie General­sekretäre, aber Sie haben in Wahrheit in den Ministerien Politkommissare eingesetzt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Was ist der Unterschied zwischen einem blauen und einem roten Generalsekretär? – Abg. Gudenus: Politkommissar, das ist eher Ihre Philosophie, ...!)

Damit haben Sie nichts effizienter gemacht, damit haben Sie die Verwaltung aus­schließlich teurer gemacht.

Sie haben gesagt, Sie wollen im System sparen und nicht bei den Menschen. – Das, was seit gestern herausgekommen ist und in allen Medien zu lesen ist, zeigt, dass Sie genau das Gegenteil machen: Sie sparen im System null, Sie sparen direkt bei den Menschen. Sie sparen bei jenen Menschen, die es im Leben ohnehin schwierig haben, denen es alles andere als gut geht. Wir reden von Personen, die über 50 sind und keine Arbeit haben, die am Arbeitsmarkt diskriminiert werden – denen streichen Sie die Mittel, durch die sie eine Chance haben, in den Arbeitsmarkt zu kommen. Wir reden von den Lehrlingen, die Ausbildungen in Lehrwerksbetrieben, in überbetrieblichen Lehr­werkstätten machen wollen. Und was machen Sie? – Das Geld streichen Sie diesen Menschen! (Abg. Winzig: Das ist ja überhaupt nicht wahr!) Wir reden von den Kriegs­flüchtlingen, hinsichtlich deren wir alle gesagt haben, sie sollen eine Art Zivildienst machen, sie sollen ein Integrationsjahr machen, sie sollen lernen, wie Österreich funk­tioniert, wie es tickt (Abg. Gudenus: Eben nicht! Schutz auf Zeit! ... nach Hause!), und am Arbeitsmarkt Fuß fassen. Was machen Sie hier? – Sie streichen das Geld! Das ist das Gegenteil von dem, was Sie gesagt haben! Sie sparen bei den Menschen, und zwar bei denen, denen es ohnehin nicht gut geht! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie glauben, dass Sie damit Österreich gerechter oder besser machen, dann irren Sie sich. Sie machen Österreich schlechter, und dafür sollten Sie sich schämen! (Beifall bei der SPÖ.)

12.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in An­gelika Winzig. – Bitte.

 


12.31.44

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Fi­nanzminister! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Krainer, Sie outen sich gerade nicht als Lehrlingsexperte. Es wird sicherlich nicht bei der Lehr­lingsförderung gestrichen. Und: Es gibt nicht nur die Lehre in den überbetrieblichen Institutionen, es gibt sie vor allem im Betrieb, und das ist eine nachhaltige Lehre. (Bei­fall bei ÖVP und FPÖ.)


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Herr Kollege Rossmann, ich bin heute sehr enttäuscht von Ihnen (Oh-Rufe), denn Sie haben gesagt, eine qualitativ hochwertige Diskussion im Ausschuss sei nicht möglich gewesen, da der Herr Finanzminister nicht da war. Ich muss sagen, der Herr Staats­sekretär MMag. DDr. Fuchs hat die Fragen hervorragend beantwortet, hat sich hervor­ragend der Diskussion gestellt (Abg. Kassegger: Der kann schon was!) und hat auch seine großartigen Erfahrungen aus der Praxis eingebracht. Vielleicht sollte man einmal überlegen, Herr Kollege Rossmann, und Herr Kollege Krainer, die Fragen strukturierter zu stellen. Vielleicht steigt dann die Qualität der Diskussion. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir haben am 21. Dezember hier im Hohen Haus ein gesetzliches Budgetprovisorium sowie eine Änderung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2017 bis 2020 beschlossen, da es nach Neuwahlen und Regierungsbildung aufgrund der zeitlichen Vorgabe nicht möglich war, das Bundesfinanzgesetz 2018 auszuverhandeln. Ansonsten wäre das neue Ressort des Vizekanzlers, die UG 17 – Öffentlicher Dienst und Sport –, nicht in vollem Umfang handlungsfähig gewesen, was sicherlich nicht im Sinne unserer Bürge­rinnen und Bürger gewesen wäre.

In den Erläuterungen zu diesem gesetzlichen Budgetprovisorium wurden bereits Ände­rungen in Aussicht gestellt, die sich aus der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 er­geben, und deshalb haben Kollege Angerer und ich heute diesen Antrag eingebracht. Geändert werden neben Bezeichnungen auch die Budgetstruktur, der Personalplan, weiters erfolgen Umschichtungen von Detailbudgets. Diese Änderungen bilden somit die Grundlage für das kommende Doppelbudget 2018/2019. Die Gesamtsumme der Obergrenze 2018 bleibt natürlich unverändert.

Kolleginnen und Kollegen, wir stehen kurz vor der Budgetrede und kurz vor dem Bud­getprozess im Nationalrat. Das sollte man nicht verwechseln, Herr Kollege Krainer, wir diskutieren heute nicht das Budget 2018.

2017 konnten wir aufgrund des Wirtschaftswachstums von 3 Prozent, das wir in erster Linie durch die Exporttätigkeiten unserer Unternehmerinnen und Unternehmer erreicht haben – ein herzliches Dankeschön dafür –, die Fiskalregeln im Wesentlichen erfüllen. Das strukturelle Defizit wird voraussichtlich geringer als 0,5 Prozent ausfallen (Abg. Krainer: Sie reden aber auch zum Rechnungsabschluss!), und die Schuldenquote wird von 83,6 Prozent auf 77,7 Prozent des BIP sinken. Nichtsdestotrotz hat uns der Prä­sident des Fiskalrates, Professor Felderer, eindringlich vor einer expansiven Budget­politik in einer Phase der Hochkonjunktur wie der jetzigen, die wir hoffentlich noch lan­ge haben werden, gewarnt, zumal wir ja auch, vor allem dank der SPÖ, im Vorwahl­kampf schon einen entsprechenden finanziellen Rucksack aufgebaut haben. (Ironische Heiterkeit des Abg. Plessl.)

Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Ich kann Ihre Zielsetzung Richtung struktu­relles Nulldefizit nur unterstreichen, denn Österreich soll ein Land der Möglichkeiten sein, und Schulden verhindern Zukunftschancen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

12.35


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer. – Bitte.

 


12.35.58

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wo­rum geht es heute? – Es geht darum, dass wir den zweiten Teil der Vorlage zur Be­schlussfassung des Budgetprovisoriums vor uns liegen haben, konkret die Vorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetzliche Budgetprovisorium 2018 und das Bundes­finanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden. Die Vorgehensweise und auch


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der Antrag sind an und für sich okay, sind in Ordnung, lege artis gemacht, aber wir können trotzdem nicht mitstimmen, werden also dagegen stimmen, weil die Gesetze aus vielerlei Gründen einfach nicht gut gemacht sind.

Konkret geht es bei unserer Kritik darum, dass auf der Ausgabenseite ständig Zuwäch­se zu verzeichnen sind. Und wo? – Genau bei den Klassikern – wir kennen sie alle –: Pensionen, soziale Sicherheit, Gesundheitswesen. (Abg. Neubauer: Warum sind Sie gegen Pensionen?) Und die nächste Baustelle haben wir letztes Jahr vor der Wahl aufgemacht, und zwar mit der Abschaffung des Pflegeregresses. Sie erinnern sich alle, das war ein Wahlzuckerl, das vor ungefähr einem halben Jahr beschlossen wurde. Hin­sichtlich der Kosten, die damit verbunden sein werden, wurde uns eine Zahl von unge­fähr 100 Millionen Euro genannt. Wir waren damals die Einzigen, die nicht mitgestimmt haben, und zwar aus einem guten Grund: nämlich nicht, weil wir nicht darüber disku­tieren können oder wollen, sondern deswegen, weil wir gesagt haben, die Zahlen stim­men einfach nicht.

Es ist inzwischen ein halbes Jahr später, und was ist passiert? – Wir alle wissen bis heute nicht, wie viel uns die Abschaffung des Pflegeregresses wirklich kosten wird – es ist einfach so –, und wir wissen auch nicht, wer am Ende des Tages die Kosten dafür übernehmen wird. Die Gemeinden sagen ganz richtig – und ich verstehe das vollkom­men, das ist nachvollziehbar –, sie können es sich nicht leisten. Die Länder richten uns oder richten der Bundesregierung über die Medien aus, sie schaffen es auch nicht. Also wer wird es heben? – Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Jetzt kann man natürlich sagen, das hat mit der jetzigen Bundesregierung nichts zu tun und man muss in die Zukunft schauen. – Ja, aber es wurden auch von der ÖVP und von der FPÖ im Wahlkampf zwei ganz, ganz wichtige Reformen angesprochen, die uns als NEOS auch sehr am Herzen liegen, nämlich die Abschaffung der kalten Pro­gression und die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung.

Jetzt möchte ich Herrn Bundesminister Löger ansprechen: Herr Bundesminister, wir kommen beide aus großen Konzernen, aus großen Unternehmen, und wir wissen da­mit, glaube ich, sehr gut, wie große Reformen in solchen Institutionen umzusetzen sind. Wir wissen, was man normalerweise macht, wenn man so etwas Großes angeht: Es braucht zunächst einmal frischen Wind, es braucht neue Köpfe. Im nächsten Schritt geht es darum, dass man natürlich versucht, diese Reformen dann umzusetzen, wenn die Wirtschaft stabil ist, wenn es dem Unternehmen gerade gut geht. Und man schaut sich an: Was sind die Quick Wins, also diese schnellen Dinge, die man umsetzen kann und die sofort Auswirkungen haben und Wirkung zeigen?

Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Was die neuen Köpfe betrifft, so haben Sie ja Expertinnen und Experten in die Bundesregierung geholt. Die Wirtschaft wächst und brummt, wir sind in einer Hoch-Zeit – die wird nicht ewig andauern. Und es gibt zwei Reformen, die auf dem Tisch liegen, nämlich die Abschaffung der kalten Progression und die Verankerung der Schuldenbremse. Beides können Sie schnell machen, es sind diese sogenannten Quick Wins – beides könnte bis zum Sommer umgesetzt sein, Sie könnten das jetzt sofort beschließen. Was dem Ganzen aber fehlt, ist schlicht und einfach ein Zeitplan. Wenn man nachfragt, dann heißt es immer: Ja, das wird in den nächsten paar Jahren schon passieren, und es ist gut und richtig!, aber es ist nichts Konkretes.

Deswegen würden wir wirklich sagen: Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung, Sie haben im Wahlkampf viel versprochen, und Sie haben im Wahlkampf auch viele gute Dinge versprochen – auch das wurde schon gesagt –, aber die gehören umge­setzt, und zwar jetzt, denn jetzt haben Sie die dafür nötigen Rahmenbedingungen.

Wir als NEOS werden in der Zwischenzeit das machen, was wir unseren Wählerinnen und Wählern versprochen haben, nämlich dass wir Ihnen ganz genau auf die Finger


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schauen und dass wir als Reformturbo genau bei diesen Themen weiter anschieben werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

12.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Erwin Angerer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.40.01

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatsse­kretär! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Vielleicht zuerst noch ein Wort zu Herrn Kai Jan Krainer, damit man das vielleicht noch einmal aufgreift, was er gesagt hat. Ich hoffe, dass euer zukünftiger Parteichef bei Ihrer Rede mitgehört hat. Der Herr Kaiser soll ja, wie man hört, auf dem Weg von Kärnten nach Wien sein (Oh-Ruf des Abg. Haider), und Frau Schaunig soll dann an seiner Stelle Landeshauptfrau werden. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Neuerlicher Oh-Ruf des Abg. Haider. – Abg. Gudenus: Hört, hört! Fliegender Wechsel!) Ich hoffe also, dass er das gehört hat, denn in Kärn­ten – Stichwort Sparen bei den Menschen – hat er den Teuerungsausgleich abge­schafft, den die Freiheitlichen eingeführt haben, er hat den Heizkostenzuschuss ge­kürzt, und er hat das Babygeld abgeschafft. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) So viel zu Sparen bei den Menschen, die es brauchen, gell, Herr Kai Jan Krainer? (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Drozda.)

Und jetzt zum Bundesfinanzrahmengesetz und zu dem, worüber wir heute eigentlich reden, nämlich zum Budgetprovisorium – also nicht über das neue Budget, denn das werden unsere Verantwortlichen in den Ministerien schon noch erarbeiten, und wir wer­den noch viel Zeit haben, hier darüber zu diskutieren. Im Grunde ist das nichts anderes als eine Anpassung an die jetzige Ministerienstruktur, damit die Ministerien ihre ent­sprechenden finanziellen Mittel und auch das Personal zugeteilt bekommen. Also das Provisorium des Budgets ist angepasst worden, nichts anderes ist in diesem Gesetz enthalten.

Ein Punkt noch zum neuen Budget und vielleicht zu den NEOS, weil Sie, Frau Dop­pelbauer, heute noch einmal den Pflegeregress angesprochen haben, und Herr Loa­cker hat ja auch vollmundig im „Report“ über die Bürgermeister geschimpft, weil sie dem Pflegeregress zugestimmt haben. (Abg. Loacker: Ja, Herr Bürgermeister!) – Ich komme gleich dazu! Das ist ein sehr gutes Thema, und ich komme gerne darauf zu sprechen.

Im neuen Budget wird es eine Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung geben. Das ist etwas ganz Wichtiges, und da weiß ich, wovon ich rede, weil ich seit über 15 Jahren Bürgermeister bin (Bravoruf des Abg. Rosenkranz) und auch einige Jah­re hier im Parlament sitze. Es ist ganz wichtig, dass man Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung zusammenführt.

Was den Pflegeregress betrifft, bin ich tausendprozentig dabei, dass man den Men­schen hilft. Die stehen nämlich dann bei mir im Büro, die kommen nämlich dann zu mir ins Bürgermeisterbüro und stehen vor mir, wenn ein gepflegter Angehöriger gestorben ist und sie dann das Haus versteigern müssen, weil sie die Rechnung, die sie vom Land bekommen, nicht bezahlen können. Die stehen bei mir! Hier herein können sie ja nicht gehen, weil wir hier immun, abgeschottet sind und Sie hier herinnen über die Bür­germeister schimpfen, die Sie als „Ortskaiser“ bezeichnen.

Die Bürgermeister sind also mit diesen Problemen konfrontiert, und deswegen stehe ich dazu, dass dieser Pflegeregress abgeschafft wurde und dass hier eine Entlastung dieser Bürger und dieser Menschen passiert, zu 100 Prozent. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Nur stehe ich genauso dazu, dass man darüber reden muss, wie man das finan-


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ziert. (Abg. Loacker: Sie haben einem Gesetz zugestimmt, dessen Finanzierung nicht gut war!)

Man kann das natürlich nicht auf Kosten der Gemeinden machen, und deshalb gibt es Gespräche, die von der Sozialministerin auch schon angekündigt wurden, mit unseren Interessenvertretungen, mit dem Gemeindebund, wo das dann besprochen wird, eine gemeinsame Finanzierung, aufgeteilt auf alle Gebietskörperschaften, die Sie ja ab­schaffen wollen. Sie wollen ja den Föderalismus in Österreich abschaffen und einen europäischen Superstaat gründen, wir aber wollen den Föderalismus leben, denn wir werden eben nicht von Großkonzernen und Freimaurern gelenkt wie Sie. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Rosenkranz. – Abg. Jaro­lim: ... national-deutsch! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Da stellt sich die Frage, was ein Geheimbund ist! Das müssen Sie einmal den Kern fra­gen! – Abg. Zanger: Es schweige der Unwissende!)

12.43


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann. – Bitte.

 


12.43.53

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Wann bin ich dran? Wann komme ich dran?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie sind jetzt dran. Ihnen habe ich das Wort erteilt, Sie haben recht.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin! – Frau Kollegin Winzig, wenn ich von qualitätsvollen Debatten spreche, dann meine ich, dass wir auch die entsprechenden Unterlagen dafür kriegen, sodass wir auch auf dieser Ba­sis diskutieren können. Wenn wir aber erst heute in der Früh erfahren, dass diese Re­gierungsvorlage 40 Millionen Euro kostet, dann kann man wohl nicht davon ausgehen, dass da qualitätsvolle Unterlagen vorhanden sind. Wir wissen auch bis heute nicht, obwohl das Gesetz schon beschlossen wurde, wie das finanziert werden wird. Jetzt weiß ich nicht, irgendjemand wird uns das einmal erklären müssen! (Ruf bei der ÖVP: Da gibt es einen Finanzminister!) Vielleicht tut es der Herr Finanzminister doch noch im Nachhinein.

Frau Kollegin Winzig, qualitätsvolle Debatten bedeuten auch, im Ausschuss Richtiges darzustellen. Der Herr Staatssekretär hat uns dort erzählt, dass dieses Gesetz keine Auswirkungen auf das Budget haben wird, sondern nur auf die Sozialversicherungs­träger. Wenn aber den Sozialversicherungsträgern Einnahmen fehlen, hat das natürlich Auswirkungen auf das Budget, denn die Bauernsozialversicherung bezieht erhebliche Zuschüsse aus dem Budget. Also natürlich geht das eins zu eins in das Budget hi­nein! – So schaut es nämlich aus!

Und wenn Sie der SPÖ den Schuldenrucksack umhängen wollen, Frau Kollegin Win­zig, dann möchte ich Sie und Ihre Partei schon daran erinnern, dass Sie seit 1986
in ununterbrochener Reihenfolge in Regierungsverantwortung sind, und jeder Euro
und jeder Schilling, der an Schulden aufgenommen wurde, von Ihnen mitverantwortet werden muss. – So schaut es aus! (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Nun zur vorliegenden Regierungsvorlage, zum gesetzlichen Budgetprovisorium. Also ich habe nicht ganz verstanden, warum man jetzt plötzlich dieses gesetzliche Budget­provisorium novellieren muss. Warum diese Eile? – Es hätte überhaupt keine Eile be­standen! In früheren Gesetzgebungsperioden hat man das mitgenommen im Budget und die entsprechenden Umschichtungen bei den Ausgaben und beim Personal vorge­nommen.


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Aber eines habe ich überhaupt nicht verstanden, nämlich warum das gesetzliche Bud­getprovisorium – in der ursprünglichen Variante – mit 8. Jänner in Kraft getreten ist. Warum ausgerechnet mit 8. Jänner? Wozu führt das nämlich? – Das führt dazu, dass für das heurige Jahr zwei Rechnungen geführt werden müssen: eine bis zum 7. Jänner und eine andere ab dem 8. Jänner. Das nennen Sie Verwaltungsvereinfachung?! – Al­so bitte! Das ist Regieren neu! Ja, das ist Regieren neu, so wie Sie und die FPÖ sich das vorstellen, von Einsparungen in der Verwaltung kann man aber nicht reden. Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall.

Und da finde ich es schon ein bisschen seltsam, wenn Herr Kanzler Kurz gestern da­von gesprochen hat, dass wir einen schlanken Staat brauchen, um die Steuern für die arbeitenden Menschen senken zu können. Wir alle kennen die Versprechungen, die diese Regierung den Menschen macht (Abg. Gudenus: Zwei Monate im Amt, bitte!), vom Familienbonus über die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, die Kör­perschaftsteuersenkung für Großspender à la Pierer, kalte Progression und derglei­chen mehr. Alles das begünstigt aber die oberen beiden Einkommensdrittel, und da stellt sich für mich sehr wohl die Frage: Wer wird das finanzieren?

Finanzieren wird das vorwiegend das untere Einkommensdrittel (Abg. Winzig: Den Familienbonus?), denn Sie werden mir ja nicht erzählen können, Frau Kollegin Winzig, oder auch Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ, dass sich das mit 2,5 Milliarden Euro Einsparungen in der Verwaltung bewerkstelligen lassen wird. (Zwischenruf des Abg. Gudenus. – Abg. Rosenkranz: Die Nicht-Steuerzahler!)

Einen Vorgeschmack haben wir ja gestern gesehen: Das Budget der Arbeitsmarktver­waltung soll um ein Drittel gekürzt werden. Und wer sind denn da die Betroffenen? – Das sind nicht die Begünstigten aus den oberen beiden Einkommensdritteln, nein, das sind Menschen aus dem unteren Einkommensdrittel, das sind zum Beispiel Flüchtlinge, das sind Arbeitslose.

Aber bleiben wir beim Beispiel der Flüchtlinge und der Integration: Da hat uns der Herr Staatssekretär im Budgetausschuss auf meine Frage, ob die Programme für die Inte­gration von Flüchtlingen weitergeführt werden, gesagt: Ja, sie werden weitergeführt, weil das eine Maßnahme ist, die der Fiskalrat empfohlen hat. – Gestern aber musste ich lesen und erfahren, dass diese Maßnahme um 50 Millionen Euro gekürzt wird, also genau das Gegenteil ist der Fall.

Schenken Sie uns endlich reinen Wein ein und sagen Sie, wen die Finanzierung dieser Steuergeschenke an die oberen beiden Einkommensdrittel treffen wird! – Vielen Dank. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Da sehen Sie, wir machen Be­schäftigungspolitik für Sie, Herr Rossmann! – Zwischenruf des Abg. Gudenus.)

12.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Reinhold Einwall­ner zu Wort. – Bitte.

 


12.48.54

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Auch ich kann es Ihnen, Herr Finanzminister, eingangs nicht ersparen, zu erwähnen, dass man als neuer Abgeord­neter schon sehr überrascht ist, wenn man zu einem Budgetausschuss kommt und der Finanzminister ist nicht anwesend. Sie waren, wie Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek ausgeführt hat, zumindest in Kärnten – in Kärnten, das ausgezeichnet von Peter Kaiser und der SPÖ regiert wird (Abg. Rosenkranz: Aber nicht mehr lange!), und das werden die Kärntnerinnen und Kärntner am Sonntag auch eindrucksvoll bestätigen, meine Da­men und Herren, sodass dieser erfolgreiche Kurs fortgesetzt werden kann. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: 2018 muss man keinen Kaiser mehr haben!)


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Und wenn wir schon von der Qualität im Ausschuss sprechen, dann muss ich sagen, es ist schon sehr verwunderlich – da bin ich auch anderes gewohnt –, dass man auf Nachfragen nicht die konkreten Zahlen bekommt und diese erst viel später nachgelie­fert bekommt. Beim vorliegenden Budgetprovisorium bestätigen sich leider unsere Be­fürchtungen, die wir von Anfang an gehabt haben, und unsere Kritik bestätigt sich. (Abg. Rosenkranz: Fürchte dich nicht!) Auch bei allem, was bis jetzt von Ihren Budget­plänen durchdringt, werden sich leider unsere Befürchtungen bewahrheiten: Einerseits bekommen einige wenige Steuerzuckerl, und jene, die die notwendige Unterstützung dringend brauchen, bleiben auf der Strecke.

Das aktuellste Beispiel sind die Einsparungen beim AMS, die Streichung der Mittel für die Aktion 20 000 – und nicht nur das! Sie streichen auch Qualifizierungsmaßnahmen und Sie kürzen bei den überbetrieblichen Lehrwerkstätten. Und, liebe Frau Kollegin, es ist schon - - (Abg. Winzig: Weil die Lehrlinge in den Betrieben fehlen!)

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Winzig – Herr Abgeordneter Einwallner, ich glaube, die Rede, die Sie heute hier halten, ist Ihre erste Rede –, ich würde bitten, dass die Usance, die wir im Haus haben, nämlich bei der Erstrede keine Zwischenrufe zu tätigen, auch Herrn Abgeordnetem Einwallner zugutekommt. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz sowie der Abg. Krisper.) – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin! Ich halte das schon aus, rufen Sie einfach dazwischen! Ich habe einen Vorteil: Ich habe das Mikrofon und die besseren Argumente auf meiner Seite. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Lassen Sie mich den Gedanken zu Ende bringen: Gerade die überbetrieblichen Lehr­werkstätten und diese Menschen brauchen die Unterstützung ganz besonders, und wenn man dort streicht, ist das auch ein Sittenbild dieser Politik, die hier an den Tag gelegt wird.

Jetzt bringe ich noch ein letztes, abschließendes Beispiel, wie diese Regierung agiert, und das betrifft das Erwachsenenschutz-Gesetz. Da gibt es ein unwürdiges Hin und Her. Da wird verschoben, dann kommt eigentlich die größte Chuzpe heraus, indem man sagt: Wir machen es, aber wir haben keinen Finanzrahmen dafür!, und jetzt kommt es – vielleicht – doch wieder.

Wissen Sie, was Sie hier betreiben? – Hier betreiben Sie Verunsicherung und eine Ge­ringschätzung der Betroffenen, der Angehörigen, aber auch jener Menschen, die in die­sem Bereich arbeiten und tätig sind und Menschen betreuen. Wenn das der neue Stil dieser Bundesregierung ist, dann können wir uns auf einiges gefasst machen, was da noch alles auf uns zukommt; daher: von unserer Seite ein klares Nein zum vorliegen­den gesetzlichen Budgetprovisorium und ein ganz, ganz klares Nein zu den bis jetzt durchgesickerten Budgetplänen von Ihnen, Herr Finanzminister! – Danke schön. (Bei­fall bei SPÖ und Liste Pilz.)

12.52


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz zu Wort. – Bitte.

 


12.52.44

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im vergangenen Jahr das Inte­grationsjahrgesetz mit dem Integrationsjahr für Kriegsflüchtlinge beschlossen. Ziel war es, die Kriegsflüchtlinge, die bei uns Schutz gefunden haben, so schnell wie möglich in die Gesellschaft zu integrieren, aber auch in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Maßnahme, dieses Gesetz wurde von den Sozialpartnern, von den Kammern, den


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Gewerkschaften, der Industriellenvereinigung und von vielen Migrationsexpertinnen und -experten sehr unterstützt und auch gewollt.

Was erfahren wir gestern Nachmittag? – Dass die neue Bundesregierung, Schwarz-Blau, dieses Gesetz zurückfährt, streicht. Sie sind nicht interessiert an der Integration der Menschen, die hier sind, die auch hier bleiben werden, und Sie streichen die Maß­nahmen, die wir vor einem halben Jahr beschlossen haben, wo die Programme auch schon begonnen haben. Es interessiert Sie nicht, und das finde ich sehr, sehr schade, denn mit dieser Maßnahme lösen Sie keine Probleme des Zusammenlebens. Im Ge­genteil: Was Sie machen, ist, die Probleme von morgen jetzt schon in die Wege zu leiten, und das finde ich sehr, sehr schade. Das wird nicht nur für die Menschen, die in unserem Land Schutz gefunden haben, zu einem Problem werden, sondern auch für alle Österreicherinnen und Österreicher.

Wir wollen nicht, dass diese Menschen zum Nichtstun verdammt werden, herumlun­gern, nicht arbeiten dürfen und auch nicht unsere Sprache lernen. Und das ist schon ein Problem, da wir doch wissen, dass diese Menschen in Österreich bleiben wer­den. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz sowie der Abg. Krisper.)

12.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Ruth Becher. – Bitte.

 


12.55.19

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zurzeit gilt das Budgetprovisorium. Im Verwaltungsrat wurden gestern die geplanten Kürzungen vorgestellt, das Förder­budget des AMS – wir haben es heute ja schon des Öfteren gehört – soll um fast 600 Millionen Euro gekürzt werden. Das zeigt, dass auch ein weiteres österreichisches Erfolgsmodell infrage gestellt wird – das ist bereits von Vorrednern angesprochen worden –: Mit den vorgesehenen Mitteln sind die überbetrieblichen Lehrwerkstätten weder in der bisherigen Qualität noch in der Quantität aufrechtzuerhalten. Einem jun­gen Menschen das Gefühl zu geben, dass er nicht gebraucht wird, ist eigentlich das Schlimmste, was man ihm antun kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Im vorigen Jahr haben 40 Prozent aller Pflichtschulabgänger eine Lehrstelle gesucht. Für sie hat sich die Aufgabe gestellt, Bewerbungen zu schreiben, und auf diese jungen Menschen traf das zu; am Schreiben Dutzender Bewerbungen, Hunderter Bewerbun­gen zerbrechen sehr viele Menschen, auch Erwachsene. Wenn Sie zum AMS gehen und mit den Betroffenen sprechen: Die haben das Gefühl, in der Berufswelt nicht mehr gebraucht zu werden und keinen Platz zu finden. Das gilt auch für junge Menschen, und es gilt für jeden zehnten Jugendlichen, der keine Lehrstelle in der Privatwirtschaft findet. Wir als politisch Verantwortliche können diese Menschen in ein schwarzes Loch fallen lassen, wo es dann auch immer schwieriger wird, Anschluss zu finden und in die Berufswelt einzusteigen, oder wir sagen: Hier greifen die überbetrieblichen Lehrwerk­stätten!

Was will diese Regierung? – Diesbezüglich kann man nachlesen, der Blum-Bonus soll wieder hervorgeholt und neu gefördert werden. Er ist eigentlich 2008 eingestellt wor­den, weil er nicht mehr den Erfolg gebracht hat, den man sich vorgestellt hat. Grund­sätzlich geht es bei den Lehrlingsförderungen aber immer um die Frage, dass Geld in die Betriebe gesteckt wird, anstatt dass es den Menschen dort zugutekommt, wo sie jetzt sind, in den guten Einrichtungen. Sie beabsichtigen, das Geld aus diesen Ein­richtungen, die sehr viel Kompetenz und Leistungsfähigkeit aufweisen, zu nehmen. In meinem Wahlkreis gibt es eine Reihe solcher überbetrieblicher Lehrwerkstätten. Al­leine in einer, nämlich in jener in der Puchgasse, gibt es die Möglichkeit für die jungen


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Menschen, über 96 Lehrberufe abzuschließen. Die arbeiten dort mit großer Begeiste­rung, und die Hälfte schafft es auch in die Betriebe; die andere Hälfte macht ihren Lehrabschluss dort.

Ich weiß nicht, ob Sie, die Regierung, ein Bild davon haben, wenn Sie das zerstören. Die jungen Menschen bauen darauf, sie bauen auf diese Einrichtungen. Begehen Sie nicht den Fehler, diese überbetrieblichen Einrichtungen zu zerstören! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag.a Karin Grei­ner. – Bitte.

 


12.59.04

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn wir einen Blick auf unsere Wirtschaftsdaten werfen, dann sehen wir, diese sind durchwegs positiv. Wir verzeichnen ein Rekordwachstum, die Staatsverschuldung sinkt, die Beschäftigungszahlen entwickeln sich nach oben. Unbefriedigend sind die Beschäf­tigungszahlen bei den über 50-Jährigen, was auch der Grund dafür war, dass sich die SPÖ so vehement dafür eingesetzt hat, dass die Aktion 20 000 starten kann. Sie wurde in diversen Testregionen in Österreich gestartet, und über diese Aktion haben 4 400 Per­sonen eine Arbeit bekommen. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Jetzt sagt man, 4 400 ist eine Zahl; aber hinter dieser Zahl stehen Gesichter, Lebens­läufe, Familien, die Hoffnung geschöpft haben. Was machen Sie? – Sie streichen die Aktion 20 000 ersatzlos. Sie kürzen die AMS-Mittel um 600 Millionen Euro, die 400 Mil­lionen Euro für die Aktion 20 000 gibt es nicht mehr. Warum? Es ist unverständlich. Warum ist es so unverständlich? – Ich gebe Ihnen ein Beispiel aus der Steiermark: Die Region Graz-Umgebung-Voitsberg, die ich hier politisch vertrete, war auch eine Testre­gion. Wir wissen von allen Regionen, in denen die Aktion 20 000 gelaufen ist, dass die Beschäftigungszahlen bei über 50-Jährigen gestiegen sind. Die Arbeitslosenzahlen sind dort um durchschnittlich 5 Prozent gesunken. In Voitsberg sind die Arbeitslosen­zahlen bei den 50-Jährigen um 45,2 Prozent gesunken, sie haben sich nahezu halbiert. Damit war Voitsberg österreichweit die erfolgreichste Testregion. (Beifall bei der SPÖ.) Dort versteht kein Mensch und keine der betroffenen Familien, warum Sie diese Aktion streichen. Es ist nicht nur unverständlich, es ist nahezu zynisch, Langzeitarbeitslosen, die endlich wieder Fuß zu fassen beginnen, Unterstützung zu verweigern; aber das be­eindruckt Sie offenbar wenig. Was ist Ihnen wichtig? – Ihnen ist wichtig, Steuerge­schenke für Großbetriebe zu verteilen. (Abg. Neubauer: Geh, hören Sie auf mit die­sem klassenkämpferischen Blödsinn!)

Herr Finanzminister, Ihr kolportierter Plan, Steuerprüfer abzubauen, ist wahrlich kein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit oder Transparenz. Der Rechnungshof hat mehr­fach bestätigt, dass jeder Betriebsprüfer, insbesondere jeder Großbetriebsprüfer sich im Vergleich zu dem, was er kostet, 14-fach bis 30-fach rechnet. Und Sie wollen diese Prüfer nicht. Wir brauchen sie und wir wollen sie. Wir wollen wissen, welche Gewinne in welchen Betrieben erwirtschaftet werden. Wir wollen, dass diese Gewinne dort ver­steuert werden, wo sie erwirtschaftet werden. Betriebsprüfer einzusparen ist Steuerge­schenkpolitik. (Zwischenrufe der Abgeordneten Haubner und Winzig.)

Oder der Tourismus: Die Branche boomt und Sie senken die Umsatzsteuer auf Über­nachtungen von 13 Prozent auf 10 Prozent. Das ist ein Steuergeschenk für die Touris­musbetriebe in der Höhe von 120 Millionen Euro pro Jahr. Das ist Ihnen wichtiger, als einem Familienvater, der über 50 Jahre alt ist, die Chance zu geben, einer Arbeit nach­zugehen, bis er in Pension gehen kann. Das können wir nicht unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.02



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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr.

Zu Wort hat sich Herr Staatssekretär Fuchs gemeldet. – Bitte schön.

 


13.02.30

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf ein paar Dinge richtigstellen: Zum einen – vielleicht war es doch nur ein Versprecher vom Abgeordneten Krainer – diskutieren wir nicht das Budget für die kommenden Jahre. Das Budget ist derzeit in Arbeit. Nicht einmal wir im BMF ken­nen das fertige Budget, und ich glaube nicht, dass Sie ein Hellseher sind und die Bud­getzahlen kennen. (Abg. Rosenkranz: Herr Krainer kennt sich aus, der war im Prater bei der Kristallkugel! – Abg. Krainer: Das Bundesfinanzrahmengesetz diskutieren wir gerade! Kennen Sie die Tagesordnung nicht? Das Bundesfinanzrahmengesetz liegt heute vor, für fünf Jahre!)

Darüber hinaus möchte ich auch festhalten, dass das gesetzliche Budgetprovisori­um 2018, welches wir hier im Dezember beschlossen haben, aufgrund der Bundesmi­nisteriengesetz-Novelle 2017 einer Anpassung bedarf, und diese Anpassung, Herr Kol­lege Krainer, ist saldenneutral. (Abg. Krainer: Bundesfinanzrahmengesetz liegt hier heute vor! – Abg. Rosenkranz: Herr Staatssekretär, bitte verständlich sprechen für Herrn Krainer!) Das heißt, der Nettofinanzierungsbedarf bleibt insgesamt unverändert. Es wird weder ein Euro mehr noch ein Euro weniger ausgegeben als von der Vorgän­gerregierung beschlossen. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz. – Abg. Krainer: Ich weiß schon, was ich sage! Der Bundesfinanzrahmen ist heute auf der Tagesordnung!) Das heißt, es wird kein Euro mehr ausgegeben. Dieses gesetzliche Budgetprovisorium bildet die Grundlage für die Struktur, die Ausgangsbasis für das Doppelbudget 2018/2019.

Zum Kollegen Rossmann, den ich an und für sich sehr schätze (Ruf bei der Liste Pilz: „An und für sich“? – Abg. Noll: Na was jetzt, an oder für sich? – Abg. Loacker: ... der Minister kann ja auch etwas sagen!): Wir haben eine Bundesministeriengesetz-Novelle, welche am 8. Jänner 2018 in Kraft getreten ist. Es wäre in der Wirtschaft undenkbar, dass man bei Umstrukturierungen – und wir haben hier im übertragenen Sinn eine Um­strukturierung, weil neue Ministerien entstanden sind – einen Jahresabschluss für sie­ben Tage und einen für 358 Tage macht. Das wäre in der Praxis undenkbar. Das heißt, es ist selbstverständlich, dass man im Sinne der Transparenz einen Jahresabschluss für das gesamte Jahr aufstellt.

Nichts anderes haben wir mit dieser Verrechnungsbestimmung gemacht, und diese Verrechnungsbestimmung in diesem Initiativantrag stellt sicher, dass die neue Struktur rückwirkend ab 1.1.2018 an die geänderte Kompetenzlage angepasst wird.

Zur Abgeordneten Greiner: Das sind keine Steuergeschenke, wenn wir eine Reduktion der Mehrwertsteuer von 13 Prozent auf 10 Prozent vornehmen. Damals, als unter Ihrer Regierungsägide die Mehrwertsteuer als sogenannte Gegenfinanzierungsmaßnahme erhöht wurde – in Wirklichkeit war es ein Angriff auf den Tourismusbereich (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP – Abg. Königsberger-Ludwig: War das nicht ein ÖVP-Finanzminister?) –, konnte die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von der Masse der Tourismusbetriebe nicht weitergegeben werden. (Zwischenrufe der Abge­ordneten Königsberger-Ludwig und Plessl.)

Wenn wir jetzt eine Reduktion von 13 Prozent auf 10 Prozent vornehmen, dann setzen wir ein entsprechendes Zeichen, weil der Tourismus einer der zentralsten Wirtschafts­faktoren in Österreich ist. Wir haben da eine direkte und indirekte Wertschöpfung von 56,5 Milliarden Euro, das sind über 16 Prozent des BIPs. 490 000 Arbeitnehmer sind im Bereich der Hotellerie und der Gastronomie beschäftigt. Das betrifft Familien, die ihre Kinder ernähren müssen, und die profitieren natürlich jetzt auch von einem abge­sicherten Arbeitsplatz. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)


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Im Übrigen hat Deutschland hinsichtlich dieser Beherbergungsleistungen einen Mehr­wertsteuersatz von 7 Prozent, wir haben jetzt 10 Prozent; vorher hatten wir mit 13 Pro­zent fast das Doppelte von Deutschland. (Abg. Plessl: Zehn und 13 ist nicht das Dop­pelte! – Abg. Rosenkranz: Sieben mal zwei ist 14, das ist das Doppelte von Deutsch­land!) Die Reduktion der Mehrwertsteuer stärkt unseren gesamten Wirtschaftsstandort und ist für die österreichische Tourismuswirtschaft eine maßgebliche Verbesserung.

Ein letzter Punkt zur Abgeordneten Doppelbauer und ihrer Aussage, dass es keinen Plan im Regierungsprogramm gibt: Na selbstverständlich gibt es einen Plan, einen ganz genauen Fahrplan hinsichtlich der Steuerreform. Wir haben mit dem Familienbo­nus Plus bereits einen ersten Schritt vollzogen. Mit dem Familienbonus Plus wird die Abgabenquote als erster Schritt in Richtung 40 Prozent gesenkt. Darüber hinaus pla­nen wir, das unleserliche Einkommensteuerrecht vollkommen umzukrempeln und neu aufzusetzen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Es liegt in der Natur der Sache, dass es für ein EStG 2020 eines entsprechenden legistischen Vorlaufs bedarf. Es wird aller Vo­raussicht nach nächstes Jahr in Begutachtung gehen und in der Herbstlegistik 2019 beschlossen werden und am 1.1.2020 in Kraft treten. So steht es auch im Regierungs­programm, so habe ich das auch im Budgetausschuss gesagt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.08


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Staatssekretär.

Zu Wort hat sich Herr Minister Löger gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


13.08.24

Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Gäste auf der Galerie! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ich freue mich, nach so vielen Zurufen heute auch einmal die eine oder andere Klarstellung vor­nehmen zu können. Ich bewundere teilweise die hellseherischen Fähigkeiten mancher Abgeordneter, die heute offensichtlich schon genau wissen, wie das Budget 2018/2019 inhaltlich aufgebaut ist und welche Detailmaßnahmen geplant sind. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Ich gestehe, ich höre da oder dort Zurufe, auch heute vonseiten der Opposition, aber ich kann Sie beruhigen, Sie sind in Ihren hellseherischen Fähigkeiten noch nicht genau am Punkt. Sie werden am 21. März die Chance haben, in der Budgetrede dann wirklich die Wahrheit in diesem Bereich zu hören. Sie werden vielleicht positiv verwundert sein, dahin gehend, dass diese Regierung – so wie in vielen Punkten heute schon darge­stellt – dafür steht, gerade bei den kleinen Einkommen Entlastungen umzusetzen. Auch dazu haben wir heute im Ministerrat entsprechende Schritte gesetzt. Das heißt, es gibt im Bereich der Arbeitslosenversicherungsbeiträge eine Senkung und im Bereich des Familienbonus – der noch diese Woche in Begutachtung gehen wird – gerade bei den kleinen und mittleren Einkommen einen Meilenstein der Entlastung für die Öster­reicherinnen und Österreicher. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Diese Geduld noch zu haben bitte ich alle, damit wir die Chance haben, dann, wenn es wirklich um das Budget der nächsten beiden Jahre gehen wird, zur Diskussion der Punkte überzugehen. Jeden Unkenruf, der medial in irgendeiner Form hervorgezaubert wird und den Tatsachen nicht entspricht, jetzt zu kommentieren hat, glaube ich, nicht die Qualität, die Sie selber in diesem Bereich einfordern.

Zum Budgetausschuss, und das ist eigentlich der Grund, warum ich mich heute zu Wort melde: zum einen ein Dankschön an meinen Staatsekretär, der mich in diesem Budgetausschuss, wie ich höre, in sehr hoher Qualität und mit großer Expertise ver­treten hat. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


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Da meine Absenz bei diesem Budgetausschuss in vielfacher Form angesprochen wur­de – ich habe die Ehre und Freude gehabt, beim ersten Budgetausschuss persönlich dabei gewesen zu sein –: Ich entschuldige mich noch einmal – ich habe das bereits bei Herrn Krainer persönlich gemacht, als wir uns in Brüssel getroffen haben –, nachdem meine Entschuldigung, wie ich merke, Ihren Dank in einer anderen Form erzeugt hat. Nur zur Klarstellung: Es wurden heute mehrmals auch die Lehrlinge als wichtiges Element im Sinne der Arbeitsplätze, als wichtiges Element in der österreichischen Wirtschaft angesprochen. Ich hatte die Ehre, vorige Woche, am Mittwoch, gemeinsam mit Herrn Landeshauptmann Kaiser in Velden – und ja, das ist in Kärnten – an einer großen Veranstaltung teilzunehmen. Wir hatten große Freude, dass viele Lehrlinge aus Kärnten für die Leistungen, die sie bei ihren Arbeitgebern verrichten, geehrt wurden. Sie haben dort Preise bekommen, die Landeshauptmann Kaiser und ich gemeinsam überreichen konnten. Wir haben ihnen gratuliert, wir haben ihnen zusätzlich Freude und Motivation gegeben. Ich denke, es war ein guter, wichtiger Beitrag vonseiten der Bundesregierung, dort Präsenz zu zeigen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zur weiteren Beruhigung: Ich habe die Chance genutzt, am nächsten Tag in der Fi­nanzverwaltung der Region, in Klagenfurt präsent zu sein. Wir haben dort wichtige Themen im Bereich der Finanzverwaltung mit den Führungskräften diskutiert. Ich habe dann aber auch viel Zeit gehabt, um mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu dis­kutieren, die derzeit sehr viel Einsatz zeigen, gerade in dieser Phase – März, April –, in der in der österreichischen Finanzverwaltung eine Vielzahl von Anfragen servicemäßig zu erledigen sind.

Da gab es viele Themen, die bei mir platziert wurden, und ich kann jedem versichern – auch wenn es irgendwie anders dargestellt wird –, dass ich im Zuge meines Besuchs in Kärnten keinen meiner ehemaligen Kollegen aus meiner vorherigen Tätigkeit getrof­fen habe. Ich weiß nicht, woher dieses Gerücht kommen mag. (Abg. Haider: Krainer!) In diesem Sinn freue ich mich, wenn wir am 21. März hoffentlich gemeinsam die Chan­ce haben, über ein gutes Budget 2018/2019 zu sprechen; eines, auf das wir gemein­sam – ich gehe davon aus – stolz sein können. Wir arbeiten derzeit noch hart daran, und so gesehen bitte ich um Verständnis, dass es heute um andere Punkte geht.

Eine letzte Klarstellung auch bezüglich der Komplexität: Ja, es gibt eine Verzögerung, ja, die lag auch im Bereich der Verantwortung des Finanzministeriums. Man muss letzt­endlich dafür geradestehen, wenn etwas in dem Bereich nicht hundertprozentig funk­tioniert, aber es gibt auch die Klarstellung, dass die Rückrechnung nicht mit 8. Jänner, sondern mit 1. Jänner erfolgen wird, also damit gibt es auch in diesem Bereich zumin­dest eine kleine Verbesserungsmaßnahme, was die Komplexität betrifft. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.13


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank, Herr Minister.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte. (Abg. Höbart: Der Zauber­lehrling! – Abg. Haubner: Münchhausen! – Ruf bei der FPÖ: Der Herr war noch nie in der Wirtschaft!)

 


13.13.57

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, das ist total super, wenn Sie bei einer Veranstaltung für Lehrlinge sind, das finde ich auch vollkommen in Ordnung; die war ja auch am Mitt­woch und der Ausschuss war am Donnerstag. Und ich bin auch nicht davon ausge­gangen, dass Sie am Donnerstag im Kaffeehaus sitzen oder Urlaub machen, aber mir stellt sich schon eine Frage: Wenn ich am Mittwochabend einen Abendtermin in Kla­genfurt habe, kann ich am Donnerstag um 10 Uhr schon auch wieder in Wien sein.


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Ganz ehrlich, es waren Abgeordnete aus Kärnten beim Budgetausschuss, die am Vor­abend bei derselben Veranstaltung waren. Es geht sich aus, und wie man das macht, ist eine Frage des Umgangs mit dem Hohen Haus.

Zweitens: Nein, wir haben keine hellseherischen Fähigkeiten, also ich jedenfalls nicht (Abg. Haubner: Das wissen wir! – Abg. Angerer: Was hat das mit dem Tagesord­nungspunkt zu tun? – Zwischenruf des Abg. Wöginger), aber wir bekommen Informa­tionen, direkt oder indirekt aus den Medien, wo wir sehen, was diese Bundesregierung plant. Kollegin Königsberger-Ludwig hat zum Beispiel erfahren, dass es bereits Briefe vom Justizministerium gibt, dass das Erwachsenenschutz-Gesetz erst später in Kraft treten wird.

Wir als Opposition werden unserer Aufgabe nachkommen, werden aufzeigen und da­rauf hinweisen, was Sie vorhaben, worauf Ihre Politik abzielt, und dann ist es für uns keine positive Überraschung, sondern eine große Freude, wenn Sie diesem Druck nachgeben und sagen: Okay, das war ein Fehler, wir führen doch das Erwachsenen­schutz-Gesetz ein und wir finanzieren es auch! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Winzig: Das war kein Druck! – Abg. Steinacker: Was ist das für ein Gerede? – Abg. Angerer: Zur Sache, bitte!) Und umso mehr, sage ich Ihnen, freuen wir uns, wenn Sie die Maß­nahmen, die gestern im Verwaltungsrat des AMS vorgestellt wurden, nämlich die Kür­zung der Maßnahmen im Lehrlingsbereich, bei den älteren Arbeitslosen und beim In­tegrationsjahr, bis 21. März zurücknehmen. Das wäre uns eine große Freude, und es wäre auch etwas Richtiges, wenn Sie das tun, denn der Weg, den Sie hier gehen, ist der falsche Weg. (Abg. Haubner: Der sozialistische wäre der richtige!)

Überlegen Sie sich das bis 21. März und nehmen Sie diese Kürzungen zurück! – Dan­ke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.16


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke schön.

Zu Wort hat sich noch einmal Herr Minister Löger gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


13.16.19

Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Ich danke dem Abgeordneten Krainer und ich erkläre es noch einmal und letztmalig im Rahmen eines Redebeitrags – viel­leicht können wir es dann bilateral klären, um das Hohe Haus nicht zu sehr zu belas­ten. (Abg. Rossmann: Ich will das auch wissen!)

Um Ihnen noch einmal eine Wegstreckenerklärung zu geben: Ja, ich war Mittwoch­abend in Velden, das ist auch in Kärnten, aber nicht Klagenfurt. Ich habe am nächsten Tag, am Donnerstag, um 9 Uhr – das war auch schon langfristig geplant – die Chance genützt, in der Finanzverwaltung in Klagenfurt bis 13 Uhr eine Mitarbeiter- und Füh­rungskräfteinformation, eine Diskussion und einen Austausch abzuhalten, und das ist, wie gesagt, der Hintergrund, warum ich nicht gleichzeitig im Ausschuss vor Ort sein konnte. Da gab es Themen, die notwendigerweise geklärt und diskutiert werden muss­ten.

Im weiteren Zusammenhang kann ich Ihnen heute sagen – ich weiß nicht, was Sie alles glauben und ob Sie nur den Medien glauben –: Geben Sie uns Zeit, am 21. März werden Ihnen etwas liefern, an das Sie glauben dürfen! (Abg. Rosenkranz: Das wird ein Frühlingsbeginn werden!) Alles, was Sie jetzt in dieser Form infrage stellen, wird ganz klar Grundlage der Umsetzung sein. Das heißt, wir haben das, auch was die Maßnahmen in Richtung Erwachsenenschutz-Gesetz und so weiter betrifft, nie infrage gestellt; dass es aus Diskussionen über die interne technische Refinanzierung nach außen gesickert sein mag, ist ein Faktum. Es ist aber von Beginn an von allen – vom Kanzler über den Vizekanzler und über alle Ministerien – immer ganz klar formuliert ge-


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wesen: Das ist ein Thema, das wir umsetzen, weil es auch so beschlossen ist. Gerade diese Zielgruppe braucht unsere Unterstützung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.17


13.18.17Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Minister.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 19 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

13.18.485. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Bericht des Bundes­ministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Tätigkeit der Ar­beitsinspektion in den Jahren 2015 und 2016 (III-72/16 d.B.)

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen jetzt zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist Herr Abgeordneter Schellhorn gemeldet. – Bitte.

 


13.19.27

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzte Frau Minister! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Stellen Sie sich einen Tischler im Bundes­land Salzburg vor, in Krimml! Hubert M. hat rund 20 Mitarbeiter und fühlt sich als Teschek der Nation. Er ist einer dieser Betroffenen, die im Tätigkeitsbericht erwähnt werden.

Der Tätigkeitsbericht aus dem Ministerium besagt nämlich: Im Jahr 2016 wurden 46 000 Arbeitsstätten besucht, dazu noch 15 000 Baustellen. Es gab rund 68 000 Kon­trollen; 115 000 Übertretungen wurden festgestellt, also fast jeder Zweite, 45 Prozent waren es, war zu beanstanden. Es ist dann auch insofern ein bissel skurril, wenn es, wie es der „Falter“ auch veröffentlicht hat, dazu sozusagen einen Befehl gab, eine Be­fehlsausgabe in dieser Hinsicht vonseiten des Ministeriums unter Minister Stöger.

Der Bericht hat immerhin 74 Seiten, und zieht man jetzt von diesen 74 Seiten die Gruß­worte und die Höflichkeitsformeln vorab ab – das sind vier Seiten –, dann bleiben 70 Sei­ten übrig, was in diesen Grußworten höflicherweise erwähnt wurde. Dann gibt es aber noch eine nicht veröffentlichte Grußbotschaft, die haben Sie herausgegeben; die nicht veröffentlichte Grußbotschaft ist, dass Sie einen Erlass zur Eintreibung ausgegeben haben, wonach immerhin 38 Prozent an Beanstandungen vorgewiesen werden müs­sen. Sie haben sozusagen in der Befehlsausgabe die Arbeitsinspektoren dazu ange­wiesen, dass die Unternehmer in diesem Land ein bissel bestraft werden müssen, viel­leicht ein bissel zu sehr bestraft.

Erstaunlicherweise steht nämlich auf der Homepage des Arbeitsinspektorats: beraten statt bestrafen. Das ist, glaube ich, bei 38 Prozent, knapp 40 Prozent der Fall. Also von


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zehn erwischt es vier, die beanstandet werden, was auch kein Wunder ist. Diese ge­setzliche Vorlage zur Eintreibung, weil ja grundsätzlich jeder Unternehmer einmal ein schlechter Unternehmer sein muss, ist etwas skurril, denke ich.

Ich glaube, wenn man das noch näher beleuchtet, dann kommt man drauf: Im Bericht ab Seite 47 sind Rechtsvorschriften aufgelistet – ich zitiere –, die „für den Arbeitnehme­rInnenschutz von wesentlicher Bedeutung sind“. Es sind dies sage und schreibe 85 un­terschiedliche Verordnungen und Regelungen. 85! Es ist ein Leichtes für jeden Arbeits­inspektor, dass er da etwas findet. Das wissen wir, und das wissen Sie auch.

Gleichzeitig haben wir einen Minister für Deregulierung, der vollmundig sagt: Es muss alles dereguliert werden, und es muss alles entbürokratisiert werden. – Wohin kommen wir da, wenn wir diese Regelungen, diese 85 Regelungen, die nicht einmal Arbeitgeber klar verifizieren können, geschweige denn die ArbeitnehmerInnen klar verifizieren kön­nen, wohin kommen wir da, wenn wir das nicht einmal aus dem Weg räumen? – Zu einem leichten Spiel für das Sozialministerium, für die Arbeitsinspektoren, auch hier zu bestrafen!

Ich sage Ihnen noch etwas: Es gibt Unternehmer, die sagen mir – leider ist jetzt der Herr Finanzminister schon gegangen –, wenn der Finanzprüfer da und der Betrieb in Ordnung ist, dann sagt der Finanzprüfer: Na, bei Ihnen kriege ich nichts zusammen, da kriege ich keine Punkte! – Das sind verdammte Auswüchse unserer Regierung! Das sind verdammte Auswüchse auch insofern, als wir die Unternehmen in diesem Land bestrafen und sie hänseln – aber das sollte nicht sein!

Dann kommt noch etwas dazu: dass der Salzburger Landeshauptmann auf einmal sagt, das ist alles ein Skandal. – Jetzt wollen wir nur erwähnen: Seit wann ist der Fi­nanzminister von der ÖVP? Seit wann sitzt die ÖVP in der Regierung? Seit wann könnte man all das beiseiteschaffen und wirklich beraten statt bestrafen? – Diese Poli­tik des Bestrafens der Unternehmer in diesem Land muss ein für alle Mal aufhören, das muss beendet werden! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Wir haben aus diesem Grund nicht nur bei Ihnen eine Nachfrage gestartet: Wie ist das mit den GPLA-Prüfungen bei der Gebietskrankenkasse? Wie ist das – und da haben wir auch den Finanzminister befragt, und wir werden in drei Monaten Bescheid wis­sen – im Finanzministerium? Gibt es da auch einen Erlass zur Eintreibung, welche Quo­te erfüllt werden muss?

Das möchten wir genau wissen, weil ich glaube, es gehören die Unternehmer in die­sem Land nicht bestraft, sondern beraten. Und Sie haben da etwas anderes vor. (Bei­fall bei den NEOS.)

13.24


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminister. – Bitte.

 


13.25.10

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich darf ein paar Dinge klarstellen.

Zuerst einmal, Herr Abgeordneter, lassen Sie mich klarstellen: Was ist eigentlich das Ziel des ArbeitnehmerInnenschutzes? – Das Ziel ist es, dass die Beschäftigten sicher und gesund arbeiten. Sie sollen so gesund, wie sie morgens in die Arbeit gehen, am Abend wieder nach Hause kommen und schließlich die Arbeitsfähigkeit ein ganzes Berufsleben lang erhalten. Es ist in beider Interesse, sowohl im Interesse der Arbeitge­ber und Arbeitgeberinnen als auch der MitarbeiterInnen, im Sinne des Erfolges für ein Unternehmen zu arbeiten.


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Der Bericht zeigt Ihnen sehr deutlich, was hier geleistet wurde. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang auch, mich bei allen Arbeitsinspektoren und -inspektorinnen für ihre Arbeit zu bedanken!

Dass Beraten meiner Meinung nach ein wichtiges Kriterium ist, und zwar Beraten im Sinne der Prävention, das dürfen Sie mir glauben, Herr Abgeordneter. Und ich meine, diesen Erlass hätte es unter meiner Führung nie gegeben! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Ich habe ihn sofort quasi gecancelt und es wird jetzt einen neuen Erlass geben, in dem Beratung, Prävention vorgesehen ist und keine Bestrafung.

Ich halte es auch für die Arbeitsinspektoren unzumutbar, solche Dinge zu machen, sa­ge ich Ihnen, denn damit schaffe ich einen Druck auf die Arbeitsinspektoren, der ein­fach nicht notwendig ist, weil sie beste Arbeit machen. Sie machen beste Arbeit, und deswegen braucht man solche Zielvorgaben nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Man braucht solche Zielvorgaben nicht. Ich war Controller, wie Sie wahrscheinlich wis­sen, als Controller arbeite ich mit Kennzahlen, und Kennzahlen sollen positiv formuliert sein. Deshalb ist mir die Beratung sehr, sehr wichtig und sie wird in Zukunft auch Zielvorgabe sein. Wir werden ein entsprechendes Monitoring machen, damit klar ist, wie die Arbeitsinspektoren in den einzelnen Bundesländern arbeiten. Es wird keine, sage ich einmal, Sollzielvorgabe geben, wie viel sie zu bestrafen haben. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Vorbeugen ist einfach besser als, sage ich einmal, Mängel aufzuzeigen und zu behe­ben. Also Vorbeugen ist eine präventive Maßnahme, damit man Mängel behebt und nicht bestraft. Das ist unser Ziel, und das wird jetzt auch entsprechend unserem Regie­rungsprogramm so eingerichtet.

Es wird – und das ist sowieso das Allerwichtigste – natürlich nicht zu einer Verschlech­terung des Arbeitnehmerschutzes kommen, denn der Arbeitnehmerschutz ist für mich als Sozialministerin auch ein wichtiges Kriterium. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Frau Minister.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.

 


13.28.06

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir sprechen über den Bericht des Arbeitsins­pektorates. Wir haben von meinem Vorredner und von der Frau Minister schon von ei­nem sogenannten umstrittenen Erlass gehört. Ich gebe meinem Vorredner recht: Na­türlich ist eine planwirtschaftliche Bestrafung etwas, was vollkommen indiskutabel und abzulehnen ist. Die Problematik hat sich ergeben – danke an die Frau Ministerin, dass sie diesen Erlass sofort zurückgenommen hat –, weil hier offensichtlich seit Jahren in einer planwirtschaftlichen Art und Weise geschaut wurde: Wo kann man Strafen ein­treiben? – Das ist schlecht!

Ich möchte jetzt kurz auf den Bericht der Arbeitsinspektion eingehen, denn dieser zeigt schon auch ein anderes Bild. Da steht nicht nur etwas über die Reorganisation der Arbeitsinspektion drin, da steht vor allem etwas drin, das mir ein sehr wichtiges Anlie­gen ist – und auch verlinkt auf die Webseite –, nämlich dass die Beratung im Vorder­grund steht, die Beratung vor allem bei gesundheitsschädlichen Materialien.

Wir wissen, dass es sehr viele kanzerogene Stoffe gibt, die in Umlauf sind, mit denen Menschen heute in Berührung kommen. Oftmals ist es den Betroffenen nicht bewusst, es ist den Firmen insgesamt nicht bewusst. Da ist es, glaube ich, die notwendige Auf­gabe vor allem der Arbeitsinspektorate, beratend einzugreifen, da auch wirklich Hilfe-


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stellungen zu geben und zu erklären. Das ist eines der wesentlichen Dinge, und die sollte man auch verstärkt hervorheben.

Ich bin auch froh darüber, dass wir das im Regierungsprogramm genau so drinnen ha­ben, dass eben Beratung vor Bestrafung stehen soll, denn eines muss uns allen ge­meinsam ein Ziel sein: Wir wollen ja unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so lange wie möglich gesund im Erwerbsleben halten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Nie­mand hat etwas von kranken Menschen, am wenigsten übrigens die Arbeitgeber sel­ber, wenn sie gute Arbeitnehmer haben, daher ist mir das wirklich eine Herzensangele­genheit.

Ich stehe auch nicht an, zu sagen, dass dieser Bericht, der ja noch unter Minister Stö­ger geschrieben wurde, wirklich ein guter und übersichtlicher ist, dass es vor allem auch in diese Richtung gehend offensichtlich endlich ein Umdenken gegeben hat und dass man versucht, die wirklichen Probleme herauszuarbeiten. Daher werden wir die­sen Bericht natürlich auch zu Kenntnis nehmen.

Noch einmal: Ich bin froh darüber, dass dieser umstrittene Erlass zurückgenommen wird. Ich hoffe auch, dass wir in diesem Österreich nie wieder in die Zeiten einer Plan­wirtschaft zurückfallen, weil ich glaube, dass damit niemandem geholfen ist und dass man Strafen nicht planen kann. Dass es bei schweren Verstößen und Vergehen wei­terhin Strafen geben wird, ist ganz klar. Das muss auch so sein, schwarze Schafe müs­sen immer getrennt werden.

In diesem Sinne bitte ich um Ihre Unterstützung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.30


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Frau Abgeordnete.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.31.04

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Ich glaube, wenn man sich jetzt die ersten drei Redebei­träge angehört hat, hat man teils unterschiedliche Positionen erkennen dürfen, aber auch viel Gemeinsames und Positives.

Fakt ist, dass dieser Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion, wie es meine Kollegin vor­hin bereits mitgeteilt hat, vieles aufzeigt, und zwar auch, was die gesamte Reorganisa­tion betrifft – eine Reorganisation, die die Arbeitsinspektion insgesamt in Österreich ef­fizienter macht, wo wir in der Planung, in den Wissenstransfers, in den überschnei­denden Arbeiten viel Positives aus 2015 und 2016 in diesen Reorganisationsprozess, der bis 2021 fortgesetzt werden soll, mitnehmen.

Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, um mich bei jenen Sozialministern dieser Re­publik zu bedanken, die diese Reorganisation eingeleitet haben: bei Bundesminister Hundstorfer und bei Bundesminister Stöger. Vielen Dank für die Einleitung dieses Pro­zesses! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte mich aber wie die Frau Bundesministerin auch bei den Beschäftigten be­danken: 325 Kolleginnen und Kollegen sind in der Arbeitsinspektion tätig und versu­chen tagtäglich diesen Spagat zwischen Überprüfen, Beraten und Mängelbehebung.

Wenn hier von Kollegen Schellhorn gesagt wird, dass das Schikanen sind und dass Strafen vorrangig ist, bringe ich nur vier Zahlen zur Kenntnis: Bei über 220 000 Kontrol­len wurden bei 45 Prozent – 115 000 – Übertretungen festgestellt; wenn von diesen 115 000 Übertretungen durch Beratungen viele Mängel behoben werden konnten und letztendlich nur jede 71. Übertretung zu einer Strafe geführt hat, dann beweist das, dass wir schon längst dort sind, dass wir zuerst beraten, bevor wir strafen.


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Wenn ich es in anderen Zahlen ausdrücken darf: Wenn bei 1 000 Übertretungen nach Beratungen in den Betrieben mit den Unternehmern letztendlich über einige, die nicht belehrbar sind, dass Arbeitnehmerschutz für die Menschen in diesem Land wichtig ist, über 14, Strafen verhängt werden, sehr geschätzte Frau Bundesministerin, dann sind wir schon dort: Wir beraten jetzt schon, bevor wir strafen. Bei denjenigen, die nicht be­lehrbar sind, muss es aber auch in Zukunft möglich sein, dass entsprechende Strafen verhängt werden dürfen, und diese müssen auch verhängt werden.

Zum letzten Punkt, was den Aufwand für Überprüfungen, sprich Beratungen betrifft: Sowohl der Rechnungshof als auch die ILO empfehlen Österreich ganz klar, mehr Per­sonal in der Arbeitsinspektion einzusetzen, einfach deshalb, damit wir noch effizienter sind. Ich denke, die Schikanen, die hier mit Einzelbeispielen genannt werden, das mag so sein, aber das findet im breiten Bogen nicht statt.

Ich glaube, die Zahlen sprechen für sich. Deshalb wäre es wichtig, dass wir alle hier in diesem Hohen Haus einer Meinung sind: Der Arbeitnehmerschutz für die 3,65 Millionen Beschäftigten in diesem Land geht uns alle etwas an! Und es muss unser großes Ziel sein, dass wir gerade bei diesen schwierigen Veränderungen der Arbeitsprozesse, wo es immer mehr krebserregende Stoffe und Mittel gibt, mehr überprüfen und mehr be­raten, damit der Arbeitnehmerschutz gewährleistet ist und bleibt. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

13.35


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Abgeordneter.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.35.19

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man muss ja den NEOS fast dankbar sein, dass wir diesen Bericht des Arbeitsinspektorats heute hier im Plenum diskutieren (Abg. Scherak: ... einfach dankbar sein!) – dankbar sein! – und ihn nicht im Ausschuss enderledigt haben. Wir haben dort auch schon eine intensive Diskussion geführt, aber ich glaube, gerade auch das, was medial in den letzten Tagen diskutiert wurde, macht es einfach notwendig, das auch hier ins richtige Licht zu rücken.

Es gab, und das hat dieser Erlass – er wurde schon zitiert – zum Ausdruck gebracht, in der Vergangenheit natürlich oftmals vonseiten des Sozialressorts eine falsche, teilwei­se völlig unternehmerfeindliche Philosophie, die da geprägt worden ist. Das mündet auch in diesen Mindestbeanstandungserlass – das muss man sich ja auf der Zunge zergehen lassen –, wo dieser Ansatz gewählt wurde. Ich glaube, es ist notwendig – und die Frau Bundesministerin hat auch diesen Weg gewählt –, da die Notbremse zu ziehen und die Philosophie dort zu verändern.

Es ist wichtig, und es gibt uns auch die Gelegenheit, das heute wirklich zu zeigen. Wir bekennen uns alle – und das ist wichtig, Kollege Muchitsch hat das auch angespro­chen – dazu, den Arbeitnehmerschutz in den Vordergrund zu stellen; aber das muss vernünftig geschehen, und da muss auch Unterstützung gegeben sein. Ich glaube, es ist schon wichtig, eine Einrichtung wie das Arbeitsinspektorat auch entsprechend auf­gestellt zu haben. Ich darf mich dem Dank für die geleistete Arbeit anschließen: Es ist – die Zahlen wurden schon genannt – eine Vielzahl, was an Kontrollen, an Prüfun­gen und auch an Beratungen durchgeführt wird.

Ich glaube, das ist auch das, was das Regierungsprogramm abbildet. Wir brauchen ein Arbeitsinspektorat, das wirklich den ArbeitnehmerInnenschutz in den Mittelpunkt stellt, das nicht durch überzogene Kontrollen und oftmals durch Herumreiten auf Formalbe­stimmungen – meine Kollegen, die nach mir ans Rednerpult kommen, werden da auch


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noch Fallbeispiele nennen – die Betriebe, aber auch die ArbeitnehmerInnen schika­niert, sondern durch Service und Beratung an einer echten Verbesserung des Arbeit­nehmerschutzes arbeitet, denn nur das nützt schlussendlich der Sicherheit der Arbeit­nehmerInnen, und das sollte man auch sicherstellen.

Wichtig ist – und das wurde auch schon gesagt –, dass bei festgestellten Übertretun­gen – und die gibt es natürlich – beraten wird, dass der Missstand abgestellt werden kann – auch das nützt ja – und dass wirklich nur am Ende der Kette die Bestrafung ste­hen kann. Das Regierungsprogramm sieht ganz klar die Entbürokratisierung der Ar­beitsinspektorate vor und dass ganz gezielt der Ansatz Beraten statt Strafen in den Mit­telpunkt gestellt wird.

Wichtig ist – das ist schon eine Innovation, und ich begrüße das sehr – die Ombuds­stelle, bei der die ArbeitnehmerInnen genauso wie die Unternehmer die Möglichkeit ha­ben, sich zu beschweren und Missstände aufzuzeigen, weil dort oftmals vermittelt wer­den kann. Einige Bundesländer, zum Beispiel Oberösterreich, haben auf Initiative des Wirtschaftslandesrates des Öfteren auch einen Runden Tisch zum Thema Arbeitsins­pektorate einberufen, weil man da einfach gewisse Dinge, die die Unternehmer stören, die aber auch die Arbeitnehmervertretung stören, ausreden kann und wirklich einen ver­nünftigen Zugang wählen kann. Das ist der richtige Zugang.

Wir diskutieren ja heute auch noch einen Entschließungsantrag der SPÖ mit, der ein Kraut-und-Rüben-Antrag ist und der da wirklich Dinge der falschen Philosophie, die man in der Vergangenheit gewählt hat, untermauert. Diesen lehnen wir natürlich ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.38


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke schön, Herr Abgeordneter.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.

 


13.38.58

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen
und -bürger! Der Bericht des Arbeitsinspektorats über die Tätigkeit in den Jahren 2015 und 2016 zeigt den enormen Stellenwert dieser Institution für die Implementierung auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber auch für die Einhaltung wesentlicher Ar­beitnehmerInnenschutzbestimmungen.

Demnach wurden im Rahmen der letzten Jahre, also 2015 und 2016, jährlich rund 70 000 Arbeitsstätten kontrolliert und über 380 000 Arbeitstage von BerufslenkerInnen überprüft. In knapp der Hälfte dieser Fälle wurden Übertretungen festgestellt, wie be­reits ausgeführt worden ist – das sind nicht Bestrafungen, sondern lediglich festgestell­te Übertretungen.

Die Arbeitsinspektion ist aber nicht dazu da, jeden kleinen Verstoß zu sanktionieren oder abzukassieren, sondern, ganz im Gegenteil, um die Kolleginnen und Kollegen, die MitarbeiterInnen in den Betrieben vor Ort zu unterstützen und dementsprechend Be­ratung hinsichtlich der Einhaltung der Normen statt Bestrafung in den Vordergrund zu stellen.

Gestraft wird nur dann, wenn es zu schwerwiegenden Vorwürfen kommt. Ich habe die Darstellungen von Kollegen Schellhorn dermaßen übertrieben empfunden, denn im Jahr 2015 sind von rund 450 000 kontrollierten Fällen nur 1 800 Fälle bestraft worden, das sind 0,4 Prozent. Somit: Beratung statt Bestrafung. Das Arbeitsinspektorat knechtet keine Betriebe, sondern schaut nur, dass die Arbeitnehmerschutzstandards auch wirk­lich eingehalten werden. (Beifall bei der Liste Pilz. – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)


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Die offensichtlich modern gewordene Kritik an dieser Regulierungsflut – wie sie ge­nannt wird – im Arbeitsbereich ist deshalb meiner Meinung nach mit Vorsicht zu genie­ßen, insbesondere dann, wenn sie nicht nur vom Regierungsblock kommt, sondern auch noch mit Unterstützung neoliberaler pinker Schützenhilfe und teilweise auch im Plan A durchschimmert. (Neuerlicher Beifall bei der der Liste Pilz.) Kritik am Arbeitsins­pektorat ist ja auch im Wahlkampf ein heißes Thema gewesen. (Abg. Hammer: Sie waren ja auch einmal dabei!)

Eines ist klar, wenn es um das Ziel geht, Menschen ein Berufsleben zu ermöglichen, das sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen und ohne Spätfolgen durchleben können, Frau Ministerin, wenn Sie sagen, so gesund, wie sie morgens in die Arbeit ge­hen, sollen sie abends auch wieder nach Hause kommen, dann braucht es klare Re­gelwerke und Einrichtungen wie das Arbeitsinspektorat, das nicht nur ein Papiertiger ist, sondern schlussendlich auch sanktionieren kann, wenn es zu Übertretungen kommt. Das ist uns hier herinnen im Prinzip auch allen klar. Es dürfte nicht einmal von dieser Regierung irgendwie erwogen werden, dass wir zum Beispiel Alkoholkontrollen im Straßenverkehr abschaffen oder unter dem Titel des Bürokratieabbaus vielleicht sogar Geschwindigkeitsbeschränkungen völlig abschaffen. Nein, wir würden schlussendlich wirklich selbst darunter leiden, weil wir Teilnehmer im Straßenverkehr sind, und, und, und.

Geht es aber um Arbeitsmarktpolitik, dann schaut die Sache wieder ganz anders aus; dann reden wir, wie es auch im Koalitionspakt drinnen steht und wie es sich die Regie­rung vorgenommen hat, über – ich zitiere – die Durchforstung der ArbeitnehmerInnen­schutzbestimmungen im Hinblick auf ihre Sinnhaftigkeit. Wenn ich das lese, kommt es eher einem angedachten und geplanten Kahlschlag gleich, dessen Spätfolgen dann natürlich die nächste Regierung wieder aufräumen muss, was man auch als schwarz-blaue Tradition sehen kann. Diese Maßnahmen, die man sich hier vornimmt, sind aber eher als Drohung denn als Unterstützung zu verstehen.

Liebe ÖVP, liebe FPÖ! Bevor Sie sich deshalb hier dazu entscheiden und Gedanken machen, wie man die Institution des Arbeitsinspektorats und dessen Befugnisse be­schränken kann, würde ich Ihnen raten, sich einmal Gedanken über den Anstieg der Berufserkrankungen von über 10 Prozent in den letzten Jahren zu machen, was eben­falls im Ausschuss diskutiert worden ist. Wir haben heute noch Maßnahmen wie zum Beispiel die Einführung des 12-Stunden-Arbeitstages oder die Streichung des Nichtrau­cherschutzes in der Gastronomie auf der Tagesordnung. Herr Staatssekretär Fuchs hat 490 000 Arbeitsplätze in der Gastronomie, in der Hotellerie erwähnt, die allesamt von einer Aufhebung des Nichtraucherschutzes betroffen sind. (Abg. Hammer: Na geh! – Abg. Rädler: So ein Blödsinn!) Das heißt, wir reden hier von einer Situation, in der wir einen Anstieg von 10 Prozent bei den Berufserkrankungen haben, und Sie den­ken noch darüber nach, wie man diese Gruppe weiter belasten kann.

Wenn Sie darauf Wert legen, ordentliche Politik zu machen, werden wir Ihnen gerne helfen. (Abg. Hammer: Keine Ahnung!) Voraussetzung dafür wäre aber, dass man in den Ausschüssen einmal Arbeit zulässt und nicht wie im letzten Ausschuss für Arbeit und Soziales 100 Prozent aller Anträge ins Nirwana vertagt. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

13.43


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ragger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.43.49

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministe­rin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Da es meine Jungfernrede ist, werde ich mir auch


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 103

erwarten dürfen, dass keiner zurückredet. Ich darf der Kollegin vielleicht etwas aus der Praxis mitgeben, weil ich jedes Jahr 20 bis 40 Verfahren habe. (Abg. Hammer: Ja, ge­nau!) Es ist positiv zu vermerken – wie auch vom Herrn Minister außer Dienst –, dass die Zahl der Arbeitsunfälle gesunken ist und dass man auch die tödlichen Unfälle re­duzieren konnte. Wir sollten uns aber trotzdem anschauen, wie es in der Praxis abläuft. Es ist nämlich nicht nur im Ministerium für Soziales, sondern auch in anderen Minis­terien der Fall, dass einfach Quoten vorgegeben sind. Prinzipiell bin ich überhaupt kein Freund von welcher Quote auch immer, sei es eine Frauenquote oder sei es auch eine Arbeitsinspektionsquote, sondern im Endeffekt ist einzig und allein die Effizienz aus­schlaggebend.

Wenn Sie das bedenken, kann ich Ihnen ein praxisrelevantes Beispiel erzählen. Ich hatte einen Investor, der 30 Millionen Euro in Österreich investiert hat. Er hat eine neue Produktionsstätte ins Leben gerufen, hat Arbeitnehmer angestellt, und am Ende jedes Monats ist das Arbeitsinspektorat gemeinsam mit dem Finanzministerium gekommen und hat ihm eine Strafe auferlegt. Glauben Sie wirklich, dass das sinnvoll ist, dass das Willkommenspolitik ist, dass man damit dem Unternehmertum als förderlich er­scheint? – Das glaube ich nicht!

Ganz im Gegenteil: Er hat Hunderttausende Euro an Strafen bekommen, hat das jedes Mal bekämpfen müssen, und wir haben es erst durch ein wirklich intensives Zusam­menwirken mit der Finanz und den Arbeitsinspektoraten zum Schluss geschafft, dass das abgestellt worden ist. Warum? – Weil es eine Quote gegeben hat. Man hat es nie offiziell gesagt, aber hinter vorgehaltener Hand hat man gesagt: Wir müssen ja kon­trollieren kommen! Es ist nicht die Aufgabe der Arbeitsinspektion, es ist nicht die Auf­gabe eines Gesetzgebers, Unternehmer zu drangsalieren. Ich bin bei Ihnen: Kontrolle ja, Strafen als Ultima Ratio, niemals als einziges Mittel dafür, wie man effizient wird!

Ich bin abschließend insofern auch beim Kollegen Schellhorn – das steht auch im Re­gierungsprogramm –, dass man eine gemeinsame Entwicklung der Arbeitsinspektorate schafft, denn: Einer legt es so aus, und der andere legt es ganz anders aus. Daher sollte man im Ministerium darüber nachdenken, wie man eine einheitliche Linie, eine einheitliche Interpretation der Auslegung der Gesetze durch die Arbeitsinspektoren veranlasst. (Abg. Hammer: Ja, genau!) Man sollte aber nicht hergehen und am Ende des Tages den Unternehmer dafür bestrafen, dass er letztendlich nicht seinen gesetzli­chen Aufgaben nachgekommen ist. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.46


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stöger. – Bit­te, Herr Abgeordneter.

 


13.46.54

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herz­lich willkommen im schwarz-blauen Chaos! (Abg. Rosenkranz: Das Chaos kommt erst ab 3 Uhr!) Nichtraucherschutz: einmal Ja, einmal Nein. (Anhaltende Zwischenrufe und Heiterkeit bei der FPÖ.) Hartz IV: einmal Ja, einmal Nein. Erwachsenenschutz-Gesetz: einmal Ja, einmal Nein. Aktion 20 000: einmal Ja, einmal Nein. (Abg. Belakowitsch: Das war schon immer Nein!) Und was kommt? – Die Betroffenen wissen es nicht, und die Regierungsmitglieder widersprechen sich laufend. (Abg. Rosenkranz: Chaospoli­tik, da waren Sie einer der Ersten!)

Jetzt ist es so, dass man in zwei Punkten relativ schnell ist, nämlich wenn es darum geht, in schwarz-blau umzufärben, Posten zu verändern. Da ist man schnell, da bringt man etwas zusammen. (Abg. Rosenkranz: Das hat man vom Gusenbauer gelernt!)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 104

Das Zweite ist, wenn es um den Abbau von Arbeitnehmerschutz und die Verschlech­terung von Arbeitsbedingungen geht. (Abg. Belakowitsch: Wie viele Illegale haben Sie ins Land geholt?) Da will man unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus die Arbeits­bedingungen verschlechtern. Man will, dass man in Zukunft nicht nur den Stand der Technik verlangt, sondern den Stand der Praxis. Bei der Dampfmaschine ist der Stand der Praxis uralt.

Ich möchte allen Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren Danke sagen, sie si­chern das Leben der Menschen in Österreich am Arbeitsplatz. Ich bitte die Regierungs­parteien: Fragen Sie Ihren Minister Moser, warum er verlangt hat, dass es einen sol­chen Erlass gibt! (Abg. Belakowitsch: Sie können Ihren Erlass nicht verteidigen! Der war schlecht!) Er hat nämlich gesagt, dass die Arbeitsinspektoren dorthin gehen sollen, wo es ein Risiko gibt, nicht ins Büro, sondern in die Werkstatt. Darum geht es. (Neuer­licher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Das Motto: weniger Regulierung, Schutzvorschriften reduzieren, Österreich auf EU-Mi­nimalanforderungen zurückfahren – das geht nicht. Es soll der Arbeitsschutzausschuss in den Betrieben reduziert oder abgeschafft werden. Es soll die Arbeitsinspektion ihrer Kontrollfunktion beraubt werden – nur beraten, das geht nicht. Daher hat der Rech­nungshof zu Recht eine Personalaufstockung und auch kürzere Überprüfungsintervalle gefordert. (Abg. Belakowitsch: Sie haben die Quote eingeführt!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie gefährden die Gesundheit, damit die Profite bei einigen wenigen steigen. Es wird zum Beispiel der 12-Stunden-Tag verlangt. Das führt zu Übermüdung, das steigert das Unfallrisiko. (Abg. Rädler: Geh, hör einmal auf!) Österreich wird das Schlusslicht beim Nichtraucherschutz sein. Das geht alles auf Kosten der Bediensteten. (Anhaltende Zwischenrufe und Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehen Sie sich das an, das weiß jeder, der rechnen kann: Wenn man 500 Millionen Euro bei der Unfallversicherung einsparen will – das steht in eurem Regierungsübereinkommen, -abkommen, oder wie ihr es nennt –, dann kann das nur zu Leistungskürzungen führen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Angriff auf die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, keinerlei Maßnahmen zu setzen, die die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen gefährdet und stattdessen mehr Personal für die Arbeitsinspektion zur Verfügung zu stellen.“

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Ihr eigenes Versagen steht in dem Antrag! – Abg. Rosenkranz: Eine geschickte Vertuschung Ihres Unver­mögens! – Abg. Rädler: Ein Wischiwaschi-Antrag! Eine reine Verzweiflungstat!)

13.51

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 105

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Stöger, Katzian, Keck, Knes, Ing. Vogl, Ulrike Königsber­ger-Ludwig, Gabriele Heinisch-Hosek

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Angriff auf die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2015 und 2016

Der Angriff auf die Rechte im ArbeitnehmerInnenschutz würde bei Umsetzung der im Regierungsprogramm genannten Vorhaben unter dem Vorwand von zu viel Bürokratie die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Die Gesundheit der arbeitenden Menschen hat für die Regierung keinen Wert. Die verheerenden Folgen sind absehbar: Mehr mensch­liches Leid, mehr arbeitsbedingte Erkrankungen und mehr Arbeitsunfälle.

Die Bundesregierung will die Regulierungslast für Unternehmer abbauen, erkennt aber nicht den Sinn und Zweck von Schutzvorschriften, die die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen gewährleisten. Anstatt den staatlichen Aufgaben nachzu­kommen und Schwächere mehr zu unterstützen und zu helfen, steuert die Regierung in die gesundheitspolitische Katastrophe. Alles nur zu dem Zweck höhere Profite auf Kosten der Gesundheit der vielen arbeitenden Menschen zu machen.

Was steht im Regierungsprogramm zum ArbeitnehmerInnenschutz:

•             Finanzieller Aderlass der AUVA – Prävention stünde vor dem Aus:

o            Durch die unüberlegt angekündigte Senkung des Unfallversicherungsbeitrags von 1,3% auf 0,8% steht das Haftungsprivileg für Arbeitgeber auf dem Spiel (Die Un­fallversicherung löst die Haftpflicht des einzelnen Unternehmers ab und begründet eine auf öffentlich-rechtlicher Basis beruhende Gesamthaftung aller Unternehmen; § 333 ASVG).

o            Die AUVA hatte 2015 rund 1,4 Milliarden Euro an Aufwendungen. Diese um 500 Millionen pro Jahr zu senken, wird ohne massive Leistungskürzungen schlichtweg unmöglich sein.

o            Die Bundesregierung droht zugleich der AUVA mit ihrer Auflösung, falls sie das „Einsparungsziel“ bis Ende 2018 nicht erreicht. Rote Zahlen sind vorprogrammiert.

o            Die Prävention stünde vor ihrem Aus. Das Haftungsprivileg würde ausgehöhlt.

•             „Beraten STATT Strafen“ bricht mit ILO-Übereinkommen und EU-Rahmenricht­linie:

o            Die Arbeitsinspektion würde ihrer Kontrollfunktion und ihrem Überwachungs­auftrag beraubt.

o            Zur Beratung stehen Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen, Arbeits- und OrganisationspsychologInnen und die AUVA bereit.

o            Die Arbeitsinspektion berät bevor sie (sehr selten) Strafanträge stellt. Es gilt der Grundsatz: Beraten VOR Strafen.

•             Reduktion der Beauftragten:

o            Beauftragte sind Expert/innen, die einen Mehrwert für den Betrieb darstellen und keine bürokratischen Hindernisse.

o            Bei der Abschaffung bestimmter Beauftragter würde Österreich auch gegen EU-Recht und internationale Abkommen verstoßen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 106

o            Das Konzept, Beauftragte zu bestellen, hat sich viele Jahrzehnte bewährt. Eine bessere Alternative dazu ist nicht in Sicht.

•             Kein Stand der Technik mehr - Steinzeitmaschinen treffen dann auf Steinzeit­grenzwerte:

o            Die Bundesregierung will die technischen Anforderungen verringern, so dass künftig ein „Stand der Praxis“ genügt.

o            Der „Stand der Praxis“ hätte schwerwiegende negative Auswirkungen. Unsiche­re und veraltete Arbeitsmittel (Maschinen und Anlagen) dürfen dann weiter betrieben werden. Die Arbeitsplatzevaluierung wäre überflüssig, weil keine Maßnahmen mehr gesetzt oder erzwungen werden könnten. Beispielsweise müssten Emissionen trotz technischer Machbarkeit nicht reduziert werden. Steinzeitmaschinen treffen auf Stein­zeitgrenzwerte.

•             Rücknahme von Gold-Plating:

o            In diesem Zusammenhang gibt es eine Vielzahl konkreter Bestimmungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und seinen Durchführungsverordnungen, wel­che „besser sind“ als die EU-Mindestvorschriften in ihren Richtlinien (nur ein Beispiel: Schutz bei Arbeiten im Freien vor natürlicher UV-Strahlung = die Sonne).

o            Die Rücknahme besserer Regelungen hat jedoch ihre Grenzen: Die EU-Rah­menrichtlinie bestimmt, dass aus Anlass der innerstaatlichen Umsetzung keine national besseren Regelungen eingeschränkt werden dürfen (vgl. RL 89/391/EWG).

•             Abbau der Meldeverpflichtung für Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP):

o            SVP vertreten die Interessen der ArbeitnehmerInnen im ArbeitnehmerInnen­schutz.

o            Kommt es zum Abbau der SVP-Meldeverpflichtung beraubt man die Arbeiter­kammern um den Zugang zu Informationen um SVP zielgerichtet und effizient betreuen zu können.

•             Abschaffung des Arbeitsschutzausschusses (ASA):

o            Der ASA ist das einzige betriebliche Forum, welches die AkteurInnen des be­trieblichen ArbeitnehmerInneschutzes gezielt versammelt.

o            Der strukturierte Rahmen ermöglicht die Diskussion von aktuellen und zukünftig anstehenden Themen, gewährleistet gemeinsame Lösungen von betrieblichen Frage­stellungen sowie die zeit- und praxisnahe Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

o            Nicht zuletzt stellt er durch „kurze Wege“ den notwendigen Informationsfluss von oben nach unten und umgekehrt sicher.

•             12-Stunden-Arbeitstage machen krank:

o            Aus arbeitsmedizinischer und arbeitswissenschaftlicher Sicht sind Arbeitszeiten von 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich abzulehnen. Durch die lange Ar­beitsdauer entstehen körperliche und psychische Belastungen, welche die Gesundheit der Arbeitnehmer/innen enorm gefährden.

o            Längere Arbeitszeiten machen krank, führen zu einem progressiven Anstieg der Ermüdung, zu geringerer Leistung pro Zeiteinheit, zu einem höheren Arbeitsunfallrisi­ko, zu einem Anstieg des Krankenstandes und zu gesundheitlichen Problemen in Be­zug auf die Aufnahme und den Abbau von gesundheitsschädigenden Arbeitsstoffen im Körper.

•             Österreich wieder Schlusslicht beim NichtraucherInnenschutz:


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 107

o            Das Kippen des generellen Rauchverbotes in der Gastronomie ist gesundheits­politisch unverantwortlich, da viele Menschen durch Tabakrauch sterben (in Österreich ca. 14.000 pro Jahr). Das zeugt von Verantwortungslosigkeit gegenüber der zu schüt­zenden Bevölkerung und macht Österreich wieder zum Schlusslicht in der EU beim NichtraucherInnenschutz.

o            Für die Beschäftigten in der Gastronomie ist besonders relevant, dass Passiv­raucherInnen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Eine rauchfreie Gastronomie ist essenziell für den Schutz der Gesundheit von tausendenden Beschäftigten in Öster­reich und einer noch viel größeren Anzahl von KundenInnen. PassivraucherInnen sind langfristig mit den gleichen Risiken konfrontiert, wie RaucherInnen selbst – sie haben die gleichen krebserregenden Substanzen im Körper. Von den 6 Millionen Menschen, die jährlich an den Folgen des Rauchens sterben, sind jährlich 600.000 Passiv­raucherInnen. Sie trifft das Ende des Rauchverbots in der Gastronomie ganz beson­ders.

o           Die Konsequenz der Verbannung von Jugendlichen bis 18 aus Raucherlokalen wäre, dass zahlreiche Gastronomiebetriebe keine jugendlichen Lehrlinge mehr ausbil­den dürfen („Lehrlingsverbot“ für Raucherlokale).

o            Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie zählt in Europa mittlerweile zum Standard, dem Österreich noch immer hinterherhinkt. Mit einer Aufhebung der 2015 beschlossenen Novelle des Tabakgesetzes geht Österreich weiterhin als „Europas Aschenbecher“ einen isolierten Weg. Es ist völlig unverständlich, die endlich begonne­ne Trendwende jetzt plötzlich wieder umzukehren und nachhaltig vernichten zu wollen.

Statt dieses Angriffs auf die Sicherheit und Gesundheit der Menschen, sollte es mehr Personal für die Arbeitsinspektion geben. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO – International Labour Organization) legt im Übereinkommen Nr. 81, Artikel 10, als Richt­wert für industrielle Marktwirtschaften eine/n Aufsichtsbeamt/in pro 10.000 Beschäftigte fest. Schon 2015 waren rund 3,2 Millionen ArbeitnehmerInnen von der Arbeitsinspek­tion erfasst. Der ILO-Richtwert wird bundesweit gesehen somit gerade nicht mehr er­reicht! In Oberösterreich ist man bereits weit davon entfernt. Entgegen den Plänen der Regierung bedarf es hier dringend einer Erhöhung des Personalstandes in den Ar­beitsinspektoraten und im Zentral-Arbeitsinspektorat.

Auch der Rechnungshof fordert in seinem Bericht zum „Arbeitnehmerschutz in Öster­reich“, dass die Arbeitsinspektion eine Aufstockung des Personals um etwa das 7-fa­che bräuchte, um ihrem Auftrag adäquat nachgehen zu können. Der Rechnungshof verdeutlichte auch, dass die aktuellen Überprüfungsintervalle zu verkürzen und die Reichweite der Arbeitsinspektion zu erhöhen sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, keinerlei Maßnahmen zu setzen, die die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen gefährdet und stattdessen mehr Personal für die Arbeitsinspektion zur Verfügung zu stellen.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 108

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Graf. – Bitte. (Zwischenrufe bei ÖVP, FPÖ und SPÖ.)

 


13.51.18

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Wir debat­tieren heute im Februar 2018 den Arbeitsinspektionsbericht der Jahre 2015 und 2016. Dieser Zeitraum ist bereits Geschichte, genauso wie der damalige Auftraggeber Bun­desminister Stöger außer Dienst. Was uns aber geblieben ist, ist ein ungeheuerlicher Erlass.

Als Salzburgerin darf ich hier unseren Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer zitieren: Mit einem Erlass zu verfügen, wie viele Kontrollen mit Beanstandungen zu enden ha­ben, egal, ob es tatsächlich Beanstandenswertes gibt, zeige einmal mehr, in welchem Ausmaß die vielen familiengeführten kleinen und mittleren Unternehmen mit Hürden und Schikanen belegt wurden. Das ist schlicht und einfach ein Skandal. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir wehren uns nicht gegen vernünftige Regeln, aber Schikanen sind eindeutig unnötig. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind ohnehin durch zu viele Rechtsvorschrif­ten, Verordnungen, Erlässe und Richtlinien gelähmt. Mittlerweile haben wir über 1 200 Vor­schriften, das sind mehr gesetzliche Regelungen, als Jusstudenten während ihres Stu­diums lernen müssen. Wir haben nicht nur zu viele Gesetze, sondern auch Gesetze, die einander komplett widersprechen.

Eines kann ich Ihnen sagen: Einen Bodenbelag zu finden, der den Hygienebestim­mungen und dem Arbeitnehmerschutz entspricht, ist wirklich eine Herausforderung – um es einmal milde auszudrücken. Ich bitte hier im Namen aller leidgeprüften Unter­nehmer, diesen Widerspruch zu beseitigen.

Die Arbeitsinspektoren sollten auch besser geschult werden. Es wäre gut, wenn die Arbeitsinspektoren bei der Teilnahme an Betriebsanlagenverfahren nach gleichen Maß­stäben beurteilen. Manche Inspektoren haben viel Erfahrung und bringen die jeweilige Praxis mit, andere wieder nicht. Ich darf ein haarsträubendes Beispiel aus einer ländli­chen Region vortragen: Ein Arbeitsinspektor hat in einem bestehenden Gastbetrieb, der sich noch dazu in einem historischen Gebäude befindet, wegen weniger Zentimeter Raumhöhe den Umbau für Monate verhindert. Dabei hat er noch sechs Arbeitsplätze blockiert. Meiner Meinung nach ist das eindeutig fahrlässig.

Leider gibt es viel zu viele Beispiele, die zum Schaden der Wirtschaft sind. Davon be­troffen sind die Unternehmer und ihre Mitarbeiter. Die Arbeitsinspektoren sollten als verantwortungsbewusste Partner der Unternehmer auftreten. Nicht der Staat schafft wertschöpfende Arbeitsplätze, sondern es sind wir Unternehmerinnen und Unterneh­mer, die das machen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das Bestreben verantwortungsvoller und zukunftsweisender Politik ist logischerweise, die Wirtschaft und die Wirtschaftstreibenden, denen wir unseren Wohlstand verdanken, zu unterstützen und nicht zu blockieren. Aufgabe der Politik ist es, für richtige Rahmen­bedingungen zu sorgen.

Das Arbeitsinspektorat gibt es bereits seit 135 Jahren, 1883 wurde das entsprechende Gesetz – wohlgemerkt einstimmig – beschlossen. Das zeigt, wie wichtig schon damals die Sicherheit der Arbeitnehmer war und auch heute noch ist. Unternehmer investieren ständig in die Modernisierung der Anlagen und sorgen so dafür, dass die Mitarbeiter sicher arbeiten können. Es braucht einfach mehr Hausverstand bei der Gestaltung von Vorschriften und bei deren Kontrollen.

Wir wünschen uns ein Arbeitsinspektorat, das nicht durch überzogene Kontrollen und Herumreiten auf Formalbestimmungen die Betriebe und Arbeitnehmer blockiert, son-


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dern durch Service und Beratung zu einer echten Verbesserung des Arbeitnehmer­schutzes beiträgt. Ich bin zuversichtlich, dass unsere neue Bundesministerin die Har­monisierung der Gesetze und Vorschriften auf den Weg bringen wird.

Beraten statt strafen ist genau der richtige Ansatz, den wir brauchen. Als Vertreter der Wirtschaft sind wir gerne Partner bei diesem Projekt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.55


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.55.53

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Der Tä­tigkeitsbericht der Arbeitsinspektion 2015 und 2016 stand ja im Zeichen eines großen Reorganisationsprozesses in der Arbeitsinspektion. Das Projekt wurde 2015 unter dem damaligen Bundesminister Alois Stöger mit dem Ziel gestartet, größere Arbeitsinspek­torate zu schaffen, um den Wirkungsgrad der Organisation mit den zur Verfügung ste­henden Ressourcen zu steigern und Reibungsverluste an den Schnittstellen zu redu­zieren.

Alois Stöger hat aber auch viele Punkte aus dem Rechnungshofbericht umgesetzt. Ein ganz wichtiger war jener Punkt, dass die durch das Arbeitsinspektorat kontrollierten Be­triebe sogenannte Risikobetriebe sein müssen, das heißt, dass die Arbeitsinspektoren nicht nur in Büros, sondern wirklich in die Risikobetriebe gehen sollen. Es wird hier immer von einem Erlass mit einer Vorgabe von 38 Prozent gesprochen. Meine Damen und Herren, dieser Erlass mit den 38 Prozent ist am 11. Jänner 2018 erlassen worden, also nicht von Herrn Bundesminister Stöger, denn da war er schon nicht mehr im Amt. Ich finde diesen Erlass, in Risikobetriebe zu gehen, auch richtig, meine Damen und Herren.

Ich bin mittlerweile seit knapp 30 Jahren Belegschaftsvertreter in einem sehr großen Betrieb in Österreich, in der Voestalpine. Wir setzen dort mit den Arbeitsinspektoraten, mit der Belegschaft und mit dem Unternehmen viele, viele Maßnahmen um, und ich kenne keinen einzigen Fall, in dem das Unternehmen von den Arbeitsinspektoraten ge­straft wurde. Gestraft wird nur, wenn Vorschläge oder Maßnahmen, die vom Arbeits­inspektorat vorgeschlagen werden, nicht umgesetzt werden; dann werden Strafen vom Arbeitsinspektorat vorgenommen. Ich kann Ihnen sagen: Ich bin sehr froh, dass wir die Arbeitsinspektoren haben, gleichzeitig auch die Sicherheitsvertrauenspersonen bei uns im Unternehmen, die haben dafür gesorgt, dass dieses Unternehmen ein Vorzei­geunternehmen in Sachen ArbeitnehmerInnenschutz geworden ist. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Wir arbeiten sehr, sehr gut mit den ArbeitsinspektorInnen zusammen. Ich möchte mich wirklich beim ehemaligen Bundesminister Alois Stöger, aber auch bei der Sektions­chefin und bei allen Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen für die Arbeit, die sie hier in Österreich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet haben, recht herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

13.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gödl. Ich möchte die Abgeordneten darauf hinweisen, dass das rote Lämpchen defekt ist und wir da leider ein Problem haben. – Bitte schön.

 


13.58.22

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen und Damen und Herren vor den Bildschirmen! Es versteht sich ja von selbst, dass Vorschriften natürlich dazu


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da sind, dass sie eingehalten werden, und dass es in einem funktionierenden Rechts­staat auch Kontrollorgane geben muss, die die Einhaltung dieser Vorschriften überprü­fen.

Die Website der Arbeitsinspektion möchte ich wirklich als vorbildhaft anführen, viel­leicht können Sie sie auch nebenbei aufrufen. Dort wird jeden Monat ein positives Bei­spiel angeführt, wenn Arbeitsinspektoren zu Betrieben kommen, in denen sie eben be­ratend tätig werden, um einen unzufriedenstellenden Zustand im Sinne des Arbeitneh­merschutzes unter dem Motto beraten statt bestrafen zu beheben. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig, dass das das Ziel der Arbeitsinspektion insgesamt sein soll. Es werden von Betrieben dann aber auch immer wieder gerade an uns Politikerinnen und Politiker Vorfälle herangetragen, bei denen es eben anders aussieht, einfach Vorschrif­ten tendenziös gegen Interessen von Unternehmen ausgelegt werden und auch der ganz normale Hausverstand abhandengekommen ist.

Vor einigen Tagen hat „Die Presse“ unter der – zugegeben sehr reißerischen – Über­schrift (einen Zeitungsartikel in die Höhe haltend) „Arbeitsinspektor an die kurze Leine“ berichtet. Da wurde auch ein Beispiel angeführt, das lautet:

„Die Arbeitsinspektoren beanstandeten, dass sich die Raumhöhe dadurch“ – durch die Verlegung eines Holzbodens in einem Ausweichquartier eines Unternehmens – „von 250 auf 248 cm reduzierte. Der Holzboden musste weg.“ (Ruf bei der ÖVP: Bravo, Herr Stöger!)

Das ist ein typisches Beispiel, wo der Mangel an Hausverstand dazu führt, dass den Unternehmen völlig unverständliche Anweisungen gegeben werden. Da kommt dann folgendes Motto zum Tragen: Vurschrift is Vurschrift! Das muss nun einmal so sein!

Es ist beileibe unbestritten, dass Vorschriften, die die Gesundheit und die Sicherheit des einzelnen Arbeitnehmers und der Arbeitnehmerin betreffen, rigoros einzuhalten sind, aber dort, wo es um Ordnungsvorschriften geht, wo es auch um organisatorische Details geht, darf schon erwartet werden, dass ein gewisser Ermessensspielraum zum Tragen kommen kann, dass auch der Hausverstand Platz hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Sie, Herr Bundesminister außer Dienst, Herr Stöger – wir kennen uns schon län­ger aus der Tätigkeit im Bundesrat, und ich schätze Sie ja auch sehr als Person und auch Ihre Haltung –, jetzt sagen, diese Regierung setze alles daran, alles zu ver­schlechtern, möchte ich Sie daran erinnern: Am 31. Jänner des Vorjahres haben Sie ein Pressegespräch gegeben, nach dem die Überschrift in den Medien lautete (erneut einen Zeitungsartikel in die Höhe haltend): „Arbeitsinspektorat: Stöger will jetzt aufräu­men“. „Unzeitgemäße Verfahren sollen gestrichen, einzelne Gesetze überarbeitet wer­den.“ (Ruf: Schöne Worte!) – Ja, Herr Bundesminister außer Dienst, genau das ma­chen wir jetzt. Genau das haben wir jetzt vor. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordne­ten der FPÖ.)

Ich möchte Ihnen noch ein kleines Beispiel geben, wo auch der Hausverstand gefehlt hat. Ein Unternehmen in meinem Bundesland hat das Headquarter in einer alten gro­ßen Villa. In dieser Villa gibt es in der Mitte einen Stiegenaufgang, der nur auf der rech­ten Seite ein Geländer hat, damit man nicht abstürzen kann, aber auf der linken Seite des Stiegenaufganges, zwei, drei Meter breit, keinen Handlauf. Der Arbeitsinspektor beziehungsweise die Sicherheitsfachkraft sagt, eigentlich müsste da ein Handlauf sein. Der Denkmalschutz sagt, das Haus darf nicht verändert werden, man darf da keinen Handlauf montieren.

So, jetzt kommt eine im Auftrag der Vollziehung der Gesetze tätige öffentliche Person und sagt, liebe Geschäftsführung, ich empfehle Ihnen, ich halte Sie dazu an, schreiben Sie an Ihre Bediensteten im Haus, sie mögen, wenn sie sich auf dieser Stiege befinden und Übelkeit verspüren, bitte an der rechten Seite gehen, damit sie sich rechtzeitig am Handlauf anhalten können.


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Ich meine, das kostet jetzt nichts, aber ich frage Sie: Wissen Sie, wem solch ein Schreiben an die Bediensteten am meisten schadet? – Es schadet uns hier, denn die Menschen fragen uns, ob wir deppert sind, dass wir so etwas regulieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das verstehen wir unter Bürokratieabbau, dass der Haus­verstand einen Platz hat. Die Bürokratie ist das größte Hindernis, der größte Feind des Hausverstandes. Es ist die Aufgabe dieses Parlaments, von uns allen übrigens und von der Regierung im Besonderen im Vollzug, Regelungen zu finden, die klar und ver­ständlich sind, und im Vollzug auch einen Ermessensspielraum auszunutzen, wo der Hausverstand einen Platz hat. Nur dann werden uns die UnternehmerInnen und auch die, die arbeiten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, folgen und auch der Politik, glaube ich, mit Ernsthaftigkeit gegenübertreten können.

Diese Bundesregierung mit dieser großen Mehrheit in diesem Parlament, hoffe ich, ist genau dazu angetreten, Bürokratie zurückzuschrauben und der Eigenverantwortung und dem Hausverstand wieder ein bisschen mehr Platz zu geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.04


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist Herr Abgeordneter Sieber gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.04.32

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute den Bericht des Arbeitsinspektorats, und ich möch­te mich für diesen Bericht sehr herzlich bedanken, denn er zeigt sehr gut, dass gut gemachte Kontrollen, mit Augenmaß gemachte Kontrollen wichtig für ArbeitnehmerIn­nen und ArbeitgeberInnen sind und oft auch zum erwünschten Ziel führen können.

Nun geht es mir wahrscheinlich so wie Ihnen allen, dass ich, wenn ich bei Betriebs­besuchen draußen bin und mit den Unternehmerinnen und Unternehmern, den Arbeit­geberinnen und Arbeitgebern spreche, sehr oft mit Klagen über absolut überbordende Kontrolltätigkeiten konfrontiert werde und auch über Kontrollen, die sehr wenig wert­schätzend durchgeführt werden. Das wird von den UnternehmerInnen im Besonderen abgelehnt. Die Unternehmerinnen und Unternehmer wünschen sich und wir wünschen uns ein Arbeitsinspektorat, das nicht auf überzogenen Kontrollen und Herumreiten auf Formalbestimmungen beruht, das die Betriebe und die ArbeitnehmerInnen nicht schi­kaniert, sondern dass Service und Beratung zu einer echten Verbesserung des Arbeit­nehmerschutzes führen. Das wäre das Ziel ebendieser Kontrollen.

Nun sind das Jammern und die Klagen, die man bekommt, aber nicht allein auf dieses Arbeitsinspektorat gerichtet, sondern auf die Masse, die Summe der Kontrollen, unter denen die Betriebe zu leiden haben. Ich habe mir jetzt einmal erlaubt, zusammenzu­zählen, welche Kontrollen ein lebensmittelverarbeitender, ein fleischverarbeitender Be­trieb im Laufe eines Jahres bekommt. (Abg. Schellhorn: Die Bauern ...!)

Das beginnt zunächst einmal mit einem betriebsinternen Qualitätsmanagement, das natürlich obligat durchgeführt wird. Danach kommt die Überprüfung der Tierkennzeich­nung, danach die tierärztliche Lebendbeschau, nach der Tötung natürlich auch die Tot­beschau, dann kommt es zu einem Einsatz des Klassifizierungsdienstes. Unbedingt notwendig ist natürlich auch, dass beim Schlachtkörper eine bakterielle Untersuchung plus eine Rückstandskontrolle gemacht werden müssen, dann kommen noch die Post­kontrollen, das sind die Fleischetikettierungssysteme, die ebenfalls kontrolliert werden müssen.

Da wir in Österreich ein wunderbares AMA-Gütesiegel haben, müssen natürlich auch die Kriterien nach dem AMA-Gütesiegel entsprechend kontrolliert werden. Im Anschluss


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daran finden die Schlachtprämienkontrollen statt, und wenn das Tier nun ein Biotier war – und erfreulicherweise haben wir in Österreich einen immer höheren Anteil an Bio­landwirtschaft – muss natürlich auch die Kontrollstelle für Bio die entsprechenden Un­terlagen kontrollieren.

In Vorarlberg haben wir ein wunderbares Ländle Gütesiegel, und natürlich müssen auch diesbezüglich die Kriterien überprüft und kontrolliert werden. Natürlich muss auch überprüft werden, ob alle Produktkriterien dieses Ländle Gütesiegels eingehalten wer­den. Dann gibt es noch die Lebensmittelkontrolle, sprich die Produktdeklaration, und zum Drüberstreuen gibt es noch die arbeitsrechtlichen Kontrollen.

Das Führen von Dokumentationen der Rückverfolgbarkeit und das Ausfüllen von Da­tenerhebungsbögen der Statistik Austria können hier eigentlich nur noch nebenbei erwähnt werden. (Abg. Schellhorn: Danke, ÖVP!) Nicht ganz unerheblich sind auch die Überprüfungen der Betriebsanlagen, die auch einiges an Zeit in Anspruch nehmen. Dann kommt noch das ganze weite Feld des Brandschutzes. Ich will Ihnen ersparen, aufzuzählen, was da alles überprüft werden muss.

Dann gibt es noch – und damit kommen wir wieder zu unserem Bericht – das ganze Thema des Arbeitnehmerschutzes, wo das Arbeitsinspektorat ja hervorragende Arbeit leistet, und zwar im Sinne der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen, zumindest meistens.

Meine Damen und Herren! Diese Liste ist absolut unvollständig, und wenn ich gewusst hätte, dass das rote Licht heute nicht funktioniert, hätte ich die Liste auch vervollstän­digt. Sie sehen daran, mit welcher Dichte an Überprüfungen unsere Regierung, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Betriebe zu kämpfen haben. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Große Betriebe halten sich für diese Überprüfungen einen Stab, in KMUs und bei Kleinunternehmern bleibt diese Arbeit am Betriebsführer beziehungs­weise am Eigentümer der Firma hängen. Das ist so ganz einfach nicht zumutbar.

Diese Regierung, meine Damen und Herren, ist angetreten, um eine Entlastung der Betriebe vorzunehmen. Dabei geht es nicht darum, notwendige Kontrollen und Über­prüfungen ersatzlos zu streichen, aber wir wissen alle, dass es eine Vielzahl an Dop­pelgleisigkeiten gibt. Die gilt es zu beseitigen, und auch manche Überprüfungen sind überholt. Wir glauben also, dass diesbezüglich einiges an Entlastung möglich ist. Ich hoffe, nein, ich bin überzeugt davon, dass diese Regierung das mit viel Enthusiasmus angehen wird. Wir sind an ihrer Seite. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

14.09


14.09.36Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke schön.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wenn auch das Lichtlein nicht funktioniert, Sie haben da die Uhr mitlaufen, sodass das auch kein Problem sein dürfte.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter noch ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den vorliegenden Bericht III-72 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Muchitsch, Kollegen und Kolleginnen betreffend „Angriff auf die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen“.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

14.10.476. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert wird (80/A)

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile nun dem Antragsteller, Herrn Abgeordnetem Dr. Noll, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.11.16

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist kurz, aber ich hoffe, wir können hier einmal etwas einmütig weiter­bringen.

Sie wissen, dass die österreichischen Gerichtsgebühren mehr als das bedecken, was die Justiz insgesamt an Geld braucht. Wir finanzieren die Justiz mit 111 Prozent über­reichlich. Alle Betroffenen, Richter, Rechtsanwälte, Parteienvertreter, auch Recht­schutzvereinigungen sind sich darüber klar und haben Gewissheit, dass wir zu viel an Gebühren einheben, dass unsere Gerichtsgebühren insbesondere im Rechtsmittelver­fahren fast prohibitiven Charakter gewonnen haben.

Ein erster Schritt für alle Beteiligten, etwas zu tun, wäre, dass diejenigen Streitteile, die sich in der ersten Verhandlung rechtswirksam vergleichen, ähnlich, wie es vor Jahr­zehnten ja auch schon gewesen ist, und so, wie es beim prätorischen Vergleich heute immer noch ist, 50 Prozent der entrichteten Pauschalgebühr zurückbekommen.

Es gibt die Ankündigung, dass im Justizbereich gespart werden soll. Der Mehraufwand und der Zusatzaufwand der Justiz besteht seit vielen Jahren darin, dass die Verfahren komplexer, intensiver und umfangreicher werden. Wir müssen und können, glaube ich, auf vertretbare Art und Weise sowohl den Parteien als auch den Parteienvertretern ei­nen Anlass bieten, für weniger Verfahren zu sorgen, zumal jeder Praktiker und jede Praktikerin aus der Erfahrung weiß, vergleichen kann man im gerichtlichen Verfahren in der ersten Verhandlung, jeder weitere Vergleichsversuch scheitert fast immer an den entstehenden Kosten.

Ich meine, dass wir das im Justizausschuss beraten sollten, und hoffe, dass wir hierbei etwas fraktionsübergreifend zustande bringen, was allen Beteiligten im Justizwesen dient und in weiterer Folge möglicherweise auch für eine Ersparnis im Justizwesen ein Anlass sein wird. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

14.13


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Herr Abgeordneter.

Zu Wort ist Herr Abgeordneter Fürlinger gemeldet. – Bitte.

 


14.13.31

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Kollege Noll! Danke selbstverständlich für Ihre Anregung! Ich glaube, es ist unstrittig, dass die Anregung bezüglich der Gerichtsgebühren eine richtige ist. Die Regierung, die in vielerlei Bereichen Entlastung und Deregulierung in ihr Programm geschrieben hat,


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hat auch diese Punkte, insbesondere auch jenen Punkt, den Sie heute hier eingebracht haben, in ihrem Programm stehen. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Ich muss eine kleine Korrektur für die Öffentlichkeit machen. Sie sprechen von der Überfinanzierung der Justiz. Das ist halt nur bis zu dem Punkt richtig, an dem der berühmte Strafvollzug mit all seinen Folgen, auch was die Gesundheitsthemen im Maß­nahmenvollzug betrifft, miteinbezogen wird, weshalb natürlich durch die Gerichtsge­bühren keine vollüberdeckende Finanzierung der Justiz gegeben ist.

Ich sage aber auch dazu, dass die budgetäre Frage insbesondere im Zusammenhang mit der Justiz nicht die abschließende sein kann. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Justiz eine wesentliche Aufgabe des Staates ist, die nicht nur von der Selbstfinanzierung, von der Wirtschaftlichkeit abhängig gemacht werden kann. Sie ist eine der Gewalten dieses Staates.

Es wird daher mit Sicherheit weitreichende Debatten zu geben haben, nicht nur im Zu­sammenhang mit den Gebühren, sondern auch darüber, wo die Justiz einzustufen ist – ist sie in den Bereich Sicherheit einzustufen? –, damit wir diese staatliche Kernaufgabe ernst nehmen und auch erfüllen können.

Eine kleine Anregung zu diesem Antrag möchte ich aber trotzdem machen. Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, jetzt einen Punkt aus diesem Gebührensystem herauszu­nehmen, herauszupicken, sich damit zu beschäftigen und dann zu sagen, wenn wir das abgehakt haben, ist alles gut. Es gibt in diesem Gebührengesetz, das natürlich auch eine nicht unkomplexe Regelung für all jene, die sich damit beschäftigen, ist, eine ganze Reihe von Befreiungen, aber auch Belastungen, die durchaus nicht mehr zeitge­mäß und auch nicht mehr der neuen Art der Verfahren angemessen sind.

Ich rege das an und ich freue mich auf eine breit angelegte Diskussion im Justizaus­schuss nicht nur zu diesem einen Punkt, sondern auch zu vielen anderen im Gebüh­rengesetz. Diese Regierung steht für Entlastung, sie wird es auch in diesem Bereich tun können. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Schimanek.)

14.15


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Abgeordneter.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.16.03

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ich kann dem Antrag schon vieles abgewinnen und habe nicht ganz verstanden, was mein Vorredner gesagt hat, denn: Gerichtsgebühren sind dafür gedacht, dass die Leistungen des Staates von den Rechtsuchenden abgegolten werden – Leistungen, die bei Gericht und nicht im Strafvollzug erbracht werden.

Es gibt seit zehn Jahren 110 Millionen Euro Gewinn bei diesen Gebühren. Wenn man das über zehn Jahre aufrechterhält, dann muss man wohl von einer Steuer sprechen und kann nicht mehr von einer Gebühr sprechen. Eine Gebühr würde nämlich bedeu­ten, dass man nur jene Leistungen des Staates abgilt, die auch durch den Staat er­bracht werden, während eine Steuer die Finanzierung des gesamten Justizwesens nach sich ziehen könnte. Man kann aber nicht Gerichtsgebühren, die dafür gedacht sind, dass jene Leistungen, die der Staat bei Gericht erbringt, abgegolten werden sol­len, dafür verwenden, dass man andere Löcher stopft.

Der erste Anwalt, der das sozusagen vor den Verfassungsgerichtshof bringt, nämlich die Dauer des Gewinnmachens über diese Gebühren, zeigt eindeutig, dass wir in Rich­tung Steuer unterwegs sind. Da gibt es gewisse Toleranzgrenzen, die der Verfassungs­gerichtshof anerkennt, die liegen aber bei ungefähr fünf Jahren. Alles, was darüber


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hinausgeht, würde also wahrscheinlich schon bedeuten, dass das eine Steuer und keine Gebühr mehr ist. Man muss sich nur verständigen, was man damit will. Den Schritt aber, zunächst einmal eine Entlastung in der ersten Instanz vorzunehmen und damit anzuregen, die Leistungen des Staates gar nicht in Anspruch zu nehmen, son­dern das im Vorfeld zu erledigen, halte ich für richtig, und wir werden das unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.18


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Abgeordneter.

Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Tschank das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.18.20

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Bundesregierung! – Es ist (in Richtung Regierungsbank blickend) niemand mehr da. – Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Fern­sehbildschirmen! Ich möchte einmal sagen, der Zugang zum Recht soll natürlich ver­bessert werden, und es soll rascher, unkomplizierter und kostengünstiger für alle wer­den. Das kann ich aus Sicht eines Rechtsanwaltes auf jeden Fall vertreten.

Wir von der FPÖ haben das auch in der Vergangenheit immer gefordert, und es ist vor allen Dingen auch ein großes Anliegen der österreichischen Bundesregierung. Wenn Sie sich ansehen, was im Regierungsprogramm steht, so finden Sie darin, dass wir de­zidiert die Senkung und Deckelung der Gerichtsgebühren inklusive Streitgenossenzu­schläge für die zivilgerichtlichen Verfahren angeführt haben. Das ist das erklärte Ziel der österreichischen Bundesregierung, diesen Weg wollen wir verfolgen und einschla­gen.

Die Initiative der Liste Pilz übernimmt daher letztlich vor allen Dingen die Position des Regierungsprogramms. Es freut mich natürlich sehr und es freut die österreichische Bundesregierung sehr, dass Sie letztlich unsere Anliegen unterstützen und auch ge­meinsam mit uns umsetzen wollen. Es gilt hier jedoch nicht – der Kollege von der ÖVP hat es ja auch schon angesprochen –, einzelne Maßnahmen herauszugreifen, sondern eben an einer Gesamtlösung zu arbeiten, ein sogenanntes Gesamtkonzept zu entwi­ckeln.

Grundlage für so ein Gesamtkonzept könnte insbesondere sein, die Finanzierbarkeit zu prüfen. Das heißt, die Deckung der Kosten für Zivilverfahren muss in der Republik si­chergestellt sein. Die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs muss im Vordergrund stehen. Der Zugang zum Recht – vor allen Dingen für sozial Schwächere – gehört verbessert und sichergestellt. Die Deckelung der Pauschalgebühren soll und muss eingeführt wer­den. Bei all diesen Punkten werden wir uns sicherlich finden, sehr geehrter Herr Kolle­ge Noll.

Bei der Begründung Ihres Antrages ist mir etwas aufgefallen. In der Begründung ver­wechseln Sie offenbar Gerichtsgebühren mit Rechtsgeschäftsgebühren. Ich weiß nicht, ob Ihnen das aufgefallen ist. Im Grundsatz haben diese beiden Materien jedenfalls natürlich nichts miteinander zu tun. Ich kann Sie aber beruhigen, die österreichische Bundesregierung hat auch hier Handlungsbedarf erkannt und wird auch beim Thema Rechtsgeschäftsgebühren handeln und eine Evaluierung des Gebührenrechts vorneh­men – mit dem Ziel, die Rechtssicherheit zu stärken, Umgehungskonstruktionen zu ver­meiden und letztlich sogar die Abschaffung der Gebührenpflicht gewisser Rechtsge­schäfte vorzunehmen, wo diese ganz einfach nicht mehr zeitgemäß ist.

An dieser Stelle gilt es vor allen Dingen auch, meinem Kollegen von der Freiheitlichen Partei, Kollegen Schrangl, sehr zu danken, weil er im letzten Jahr das Thema Gebühr für die Wohnraummiete federführend verhandelt hat und diese senken konnte. Danke an dieser Stelle. (Beifall bei der FPÖ.)


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Meine Empfehlung: Setzen wir uns zusammen, arbeiten wir im Ausschuss an einer gemeinsamen Lösung! Ich freue mich drauf. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.21


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Herr Abgeordneter.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Griss. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

 


14.21.57

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Österreich ist Europameister, wenn nicht sogar Weltmeister bei den Gerichtsgebühren. Wir haben vor Jahren im Netzwerk der Höchstgerichtspräsidenten der Europäischen Union eine Umfrage gemacht, wie hoch die Gerichtsgebühren in den einzelnen europäischen Staaten sind. Ich kann mich noch gut daran erinnern: Als wir dann die Ergebnisse einander gegenübergestellt haben, waren meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Mitgliedstaaten der EU erstaunt, sie waren weg, dass Ge­bühren – Pauschalgebühren, Gerichtsgebühren – in einer derartigen Höhe verrechnet werden, wie es in Österreich der Fall ist. Die Zahlen sind schon genannt worden. 111 Prozent bringen die Gerichtsgebühren ein, 80 Prozent, wenn man den Strafvollzug hinzurechnet. Das ist wirklich absoluter Rekord.

Jetzt könnte man ja sagen: Ja, warum nicht? Wir finanzieren damit weitgehend das Justizsystem, finanzieren sogar den Strafvollzug zu einem großen Teil mit. (Abg. Ro­senkranz: Verfahrenshilfe!) – Verfahrenshilfe, das stimmt, die ist für die Armen, die sehr wenig haben. Wer aber – und es ist gerade ein Anliegen dieser Regierung, die kleineren und mittleren Einkommen zu entlasten – ein mittleres oder kleineres – also nicht ein ganz kleines – Einkommen hat, der zahlt die vollen Gebühren und den trifft diese Härte.

Warum ist das so negativ? – Dafür gibt es drei Gründe. Der erste Grund ist ein euro­parechtlicher Grund. Gebühren sollen immer den Aufwand widerspiegeln, der mit der Leistung verbunden ist. Wenn jemand die österreichische Grundbuchseintragungsge­bühr beim EuGH anficht, dann haben wir ein Problem, denn die ist nicht mit dem Auf­wand vereinbar. Das heißt, unsere derzeitige Lösung ist europarechtlich bedenklich.

Der zweite ganz wesentliche Grund ist, dass die hohen Gerichtsgebühren ein Anlass sind, einen Vergleich zu erpressen, oder auch ein Grund sind, dass jemand ein Verfah­ren aus anderen Gründen gar nicht weiterführen kann, weil die Gefahr so groß ist, dass er letztlich mit so hohen Gebühren belastet wird.

Der dritte ganz wesentliche Grund ist der Zugang zum Recht. Wie oft höre ich von Leuten, dass sie es sich gar nicht leisten können, eine Klage einzubringen, weil sie dann Pauschalgebühren in der und der Höhe zahlen müssten, ohne zu wissen, wie das Verfahren ausgehen wird. Das können die sich gar nicht leisten.

Das heißt, dieser Antrag ist nicht mehr als ein erster bescheidener Schritt. Was not­wendig ist, ist, die Gerichtsgebühren insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und vor allem auch bei den Gerichtsgebühren – genauso wie bei den Anwaltskosten – eine De­ckelung einzuführen. Es ist ja eigentlich unglaublich, dass wir zum Beispiel in der drit­ten Instanz 2,4 Prozent vom Revisionsinteresse plus den Fixbetrag verrechnen, auch bei Beträgen, die sehr, sehr hoch sind, Millionen Euro betragen. Das heißt, der Bund nimmt hier sehr viel ein. Und – ich habe das einige Male erlebt – was kriegt der Revi­sionswerber? – Der Revisionswerber kriegt einen Dreizeiler: Die Revision war zurück­zuweisen, weil keine erhebliche Rechtsfrage zu lösen war.

Also das ist etwas, was die Menschen nicht verstehen. Und daher, glaube ich, muss es ein Anliegen von uns allen sein, hier zu einer Lösung bei den Gerichtsgebühren zu


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kommen, die europarechtlich vertretbar ist, die keine Möglichkeit für Erpressungen schafft und die den Zugang zum Recht gewährleistet. Das bedingt eine völlige Überar­beitung. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

14.26


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 80/A dem Justizausschuss zu.

14.26.257. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilpro­zessordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbe­werb und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (Verbandsmus­terfeststellungsklagegesetz) (82/A)

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile zunächst dem Antragsteller, Herrn Abgeordnetem Kolba, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.27.08

Abgeordneter Dr. Peter Kolba (PILZ): Frau Präsidentin! Von der Bundesregierung ist leider niemand mehr da und es ist besonders - - (Abg. Rosenkranz: Bei der ersten Lesung ist nie jemand da!) – Sie brauchen nicht reinzurufen, ich werde nämlich Ihre Ministerin, Frau Hartinger-Klein, loben (Abg. Rosenkranz: Davon gehen wir aus! – Heiterkeit und demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der FPÖ), und daher brauchen Sie nicht dazwischenzurufen, sondern das können Sie ihr ausrichten.

Und zwar werde ich sie deshalb loben, weil sie die Stirn hatte, dass sie die Arbei­terkammer beziehungsweise den Arbeiterkammerpräsidenten dazu gebracht hat, dass er auch zustimmt – nach langer, jahrelanger Überlegungszeit –, dass der Verein für Kon­sumenteninformation gegen den VW-Konzern mit Sammelklagen vorgehen darf. Das ist gut so. (Abg. Rosenkranz: Alles in dieser Regierung ist gut! Das ist nichts Neues!)

Das einzige Problem, das da besteht, ist – auch das hat sie richtig erkannt und ge­sagt –, dass die Ansprüche der Geschädigten in Österreich Mitte September dieses Jah­res verjähren. Da setzt meine Skepsis an, denn binnen sechs Monaten eine Sammel­klage nach dem bestehenden Recht – also eine Sammelklage nach dem österreichi­schen Recht, wie wir sie vor circa 15 Jahren im VKI erfunden haben – für 340 000 Ge­schädigte in Österreich zu organisieren, das halte ich für logistisch unmöglich.

Ich habe daher aus meiner Erfahrung auch im Verbraucherschutz einen Initiativantrag für eine Verbandsmusterfeststellungsklage eingebracht. Dieser Entwurf orientiert sich – das muss ich zugeben – am Entwurf des Kollegen Jarolim, aber in einem Kernpunkt ist er anders: Es ist eben nicht die Fortführung einer Gruppenklage, sondern mein Entwurf orientiert sich an dem, was in den Niederlanden Gesetz und Praxis ist, und an dem, was in Deutschland als Musterfeststellungsklage diskutiert wird.

Was sind die Vorteile dieses Modells? – Erstens: Klagsberechtigte Verbände nach dem Konsumentenschutzgesetz, aber auch ad hoc zu gründende gemeinnützige Rechtsträ­ger können direkt und ohne dass sie Geschädigte einsammeln müssen, den Schädiger beim Handelsgericht Wien – und zwar nur dort – mit dieser Feststellungsklage klagen.


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Das macht Sinn, weil das Handelsgericht Wien über Jahre Erfahrung mit der Abwick­lung großer Massenverfahren hat. Daher ist es das richtige Gericht, bei dem man das einbringen sollte.

Gerichtet ist diese Feststellungsklage auf die Klärung von Rechts- und Tatfragen, die für sämtliche Geschädigte der Gruppe von Relevanz sind.

Das Einbringen der Klage – und das ist ein ganz wesentlicher Effekt – hemmt für sämt­liche österreichische Geschädigte – ich habe es schon gesagt, es sind 340 000 Perso­nen – die Verjährung dieser Ansprüche für die Dauer dieses Verfahrens. Und weil die­se Verjährung gehemmt ist, haben wir einen weiteren Effekt, nämlich den, dass der Be­klagte aus der Verzögerung des Verfahrens im Grunde keinen Vorteil ziehen kann. Da­her haben wir ein Anreizsystem, dass sehr rasch zu einem Vergleich verhandelt wer­den kann und wird.

Ein solcher Vergleich sollte aus meiner Sicht – und damit haben die Niederländer wirk­lich gute Erfahrungen gemacht – als ein Opt-out-Vergleich gestaltet sein. Das heißt, der erzielte Vergleich wird veröffentlicht und die Geschädigten können dann binnen einer bestimmten Frist erklären, dass sie sich aus dem Vergleich abmelden. Wer das nicht tut – und die Erfahrung in den Niederlanden zeigt, dass das die große, große Mehrheit ist –, wird von den Wirkungen erfasst, bekommt einen Teil seines Schadens ersetzt, kann aber dann nicht weiter gegen den Schädiger noch einmal vorgehen und mehr fordern.

Was sind die Vorteile dieses Verfahrens? Es gibt erstens eine Konzentration der Ver­fahren bei einem spezialisierten Gericht. Es gibt zweitens dadurch, dass wir es auf Verbände beziehungsweise ad hoc gegründete gemeinnützige Rechtsträger beschrän­ken, professionelle Kläger, die auch professionelle Unterstützung durch einen Prozess­finanzierer für die Tragung des Kostenrisikos dazunehmen können. Es gibt weiters die Geschädigten, die ihre Ansprüche nicht abtreten oder sich anmelden müssen und ins­besondere eben auch keine Kostenrisiken übernehmen müssen, und die Verjährung der Ansprüche für sämtliche Geschädigte ist gehemmt.

Ich glaube, wer österreichischen Geschädigten im Frühjahr 2018 verspricht, dass man alles tun wird, um gegen den VW-Konzern, der durch gewerbsmäßigen Betrug Behör­den und Konsumenten geschädigt hat, vorzugehen und den VKI beauftragt, entspre­chende Sammelklagen einzubringen, der muss auch die Bedingungen schaffen, damit das funktionieren kann. Meines Erachtens ist es völlig unmöglich, das mit der Sam­melklage nach österreichischem Recht bis zum September 2018 zu organisieren.

Daher fordere ich Sie, aber insbesondere eben auch die Regierungskoalition auf, mit uns gemeinsam dieses Verbandsmusterfeststellungsklagegesetz rasch auf den Weg zu bringen. Das kann, wenn wir es ordentlich behandeln und beraten, bis 1. Juni, 1. Ju­li in Kraft treten. Und das ist leistbar für den VKI, dass er rechtzeitig vor Septem­ber 2018, vor der Verjährung dieser Ansprüche die entsprechende Klage beim Han­delsgericht einbringt.

Ich glaube, dass es im Interesse der Regierung ist, dass wir Instrumente zur Verfügung stellen, die es ermöglichen, Versprechen, die MinisterInnen machen, auch wirklich um­zusetzen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz beziehungsweise vor allem um eine gemeinsame Beratung im Ausschuss und in der Folge um eine rechtzei­tige Beschlussfassung, um gegen den VW-Konzern effektiv vorgehen zu können. – Dan­ke schön. (Beifall bei der Liste Pilz.)

14.34


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das war nahezu eine Punktlandung. Sie haben die Redezeit Ihrer Fraktion aufgebraucht.

Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Kühberger das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 



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14.34.29

Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Zum Antrag 82/A der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Professor Alfred Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend das soge­nannte Verbandsmusterfeststellungsklagegesetz, beziehungsweise besser bekannt als Sammelklage, möchte ich Folgendes festhalten, und ich möchte auch gleich auf den Punkt kommen:

Die neue Gruppenklage verspricht Vereinfachungen. Das Gegenteil ist aber der Fall. Sie würde sogar zu mehr Verfahrensbürokratie bei den Gerichten und bei den Betrie­ben führen. So sind die neuen Verfahrensmodelle bekannterweise wesentlich kompli­zierter als die bestehenden Möglichkeiten der Sammelklage österreichischer Prägung und auch langwieriger in ihrer Umsetzung.

Im aktuellen Regierungsprogramm „Zusammen. Für unser Österreich.“ ist die Einfüh­rung von derartigen Sammelklagen nicht vorgesehen. Die Europäische Kommission hat aber bereits angekündigt, im Rahmen der Revision der Unterlassungsklagenricht­linie auch Elemente des kollektiven Rechtsschutzes aufnehmen zu wollen. Details wurden noch nicht bekannt gegeben, aber der Vorschlag wurde für den 11. April 2018 angekündigt – also demnächst.

Somit ist für uns klar: Die Diskussion auf europäischer Ebene muss zunächst abge­wartet werden, ein Alleingang Österreichs ist nicht zielführend. Ich halte aber fest, dass wir uns grundsätzlich nicht gegen neue sinnvolle Regelungen beziehungsweise Ergän­zungen und Erweiterungen des bestehenden Systems der Sammelklage österreichi­scher Prägung stellen.

Der Ansatz ist folgender: Materielle Rechte, die Verbrauchern und Unternehmern zu­kommen, müssen gleichwertig garantiert sein sowie verfahrensmäßig wirksam umge­setzt werden. Wir wollen gleiche Spielregeln für alle. Es darf keine Bevorzugung von Gruppen gegenüber Einzelpersonen und einzeln Klagenden geben. Jeder potenzielle Anspruchsinhaber muss nach unserer Auffassung die Möglichkeit haben, aktiv und selbstbestimmt an einem Prozess teilzunehmen. Das wäre bei Sammelklagen kaum zu gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Sammelklagen bergen auch die Gefahr von einseitiger Privilegierung einer Prozesspar­tei – bei den Kosten zum Beispiel oder beim Beweismittelrecht. Des Weiteren wollen wir sicherstellen, dass in Österreich nicht amerikanische Verhältnisse Einkehr halten. Dort geht es vor allem darum, bei Sammelklagen auf Unternehmen und Handwerksbe­triebe so lange durch Strafandrohung und durch Aufbauen von medialem Druck einzu­wirken, bis freiwillig Kulanzlösungen gefunden werden. Das brauchen wir in Österreich nicht.

Daher bergen Sammelklagen auch erhebliches Potenzial für Missbrauch. In Amerika gehört es zum Kalkül, Unternehmen öffentlich anzuprangern. Das heißt – und das hat bereits dazu geführt –, dass die häufigen Sammelklagen und die damit verbundene Rechtsunsicherheit ein Standortnachteil für Amerika sind. Herr Dr. Kolba, ich möchte nicht wissen, was passieren würde, wenn diese Lampe (auf die Lampe am Rednerpult deutend) drüben im Senat ausginge (auf die Lampe deutend und klopfend, worauf diese plötzlich leuchtet) – halt, jetzt geht sie wieder! (Heiterkeit) –, da gäbe es nämlich eine Klage! Ich möchte nicht die Firma in Amerika sein, die diese produziert hat, denn da gäbe es gleich eine Sammelklage, aber im Parlament in Österreich ist das noch kein Problem, da repariert sie der Abgeordnete. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Da müssen wir mit Bedacht darauf schauen, dass wir nicht amerikanische Zustände in Österreich bekommen. (Abg. Kolba: ... VW, toll!) Herr Dr. Kolba – da Sie gerade da-


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zwischenrufen und damit es die Fernsehzuseher auch hören –, Sie haben selber in einem Interview zugegeben: Na ja, es wird halt amerikanische Verhältnisse geben, und einige Rechtsanwaltskanzleien werden sich gesundstoßen. (Abg. Kolba: Aber nicht mit meinem Prozess!) Aber das wollen wir in Österreich nicht! (Abg. Kolba: Sie haben den Vorschlag ja nicht einmal gelesen!) In Österreich wollen wir mit Bedacht darangehen, damit nicht die gleichen Straf- und Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe und eine eigene Klagsindustrie wie in Amerika entstehen. Das brauchen wir in Österreich wirk­lich nicht! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kolba: Wenn Sie meinem Antrag zustimmen, kriegen wir das auch nicht!)

Herr Dr. Kolba, es soll wirklich um den tatsächlich entstandenen Schaden gehen, die­ser muss im Mittelpunkt stehen. Ein neues System würde, wie gesagt, eine gewisse – und davor habe ich Angst – Amerikanisierung bei uns zulassen, wo wahrscheinlich hinter den Anwälten auch noch Prozessfinanzierer stehen, die dann auch fest mitkas­sieren.

Wir werden aber dieses Thema – und darauf freue ich mich – noch zur Genüge in un­serem Justizausschuss beraten. – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Abg. Kolba: Ich mich auch!)

14.39


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Herr Abgeordneter. Danke auch da­für, dass Sie das Lamperl wieder zum Blinken und Leuchten gebracht haben.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vogl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.40.21

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Als SPÖ-Konsumentenschutzsprecher freue ich mich natürlich über diese Initiative und darüber, dass wir zum ersten Mal über das Thema Konsumentenschutz in diesem Hohen Haus diskutieren. Ich freue mich des­halb, weil ich fürchte, wir werden das nicht sehr oft machen.

Es ist vorhin schon auf das Regierungsprogramm „Zusammen. Für unser Österreich.“ verwiesen worden; ich darf dort auf die Seite 120 verweisen (ein Exemplar in die Höhe haltend und auf den entsprechenden Abschnitt zeigend): Das ist der Bereich, der euch zum Konsumentenschutz eingefallen ist, und da geht es hauptsächlich darum, den Verein für Konsumenteninformation zu verstaatlichen. Ansonsten findet sich da drinnen gar nichts zum Konsumentenschutz.

Kollege Peter Wurm ist jetzt leider Gottes nicht da. Ich habe ihn in der letzten Gesetz­gebungsperiode als sehr engagierten Kämpfer für die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten erlebt, und ich kann ihm nur von dieser Stelle aus versichern: Wir werden ihn in seinem Kampf um die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land gegen dieses gallische Dorf der Konsumentenschutzverweigerer, hier rechts von mir, unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.41


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Herr Abgeordneter.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Jarolim: Auf welche Zeit ist die Uhr eingestellt?)

 


14.41.43

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen! Der vorliegende Initiativantrag zur Reformie­rung und Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes stößt eine wichtige und kons­truktive Diskussion an. Die Stärkung der Verbraucherinteressen ist auch für die Frei­heitliche Partei immer ein aktuelles und wichtiges Anliegen. Wir haben ein Wirtschafts-


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leben, in dem es im Rahmen von standardisierten Massengeschäften mitunter zu un­rechtmäßigen Verhaltensweisen kommt, und dadurch entsteht für eine Vielzahl von Verbrauchern ein gleichartiger Schaden. Wenn der erlittene Nachteil im Einzelfall sehr gering ist, werden die Schadenersatz- oder -erstattungsansprüche von den Betroffenen oft individuell nicht verfolgt.

Zum einen wird der erforderliche Aufwand in zeitlicher und finanzieller Hinsicht ge­scheut. Man ist gehemmt, zu Gericht zu gehen, oder der Aufwand erscheint im Verhält­nis zum erlittenen Schaden einfach nicht als verhältnismäßig. Die Verbraucher lassen ihre Ansprüche unter den Tisch fallen, und ein durchaus auch rechtswidriges Verhalten von Unternehmen wird nicht sanktioniert. Der sich unrechtmäßig verhaltende Unter­nehmer hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem sich rechtmäßig verhaltenden. Das ist durchaus eine unbefriedigende Situation, und es gibt daher seit Jahren eine Diskussion auf nationaler und auch auf internationaler Ebene darüber, wie man den kollektiven Rechtsschutz stärken kann. So gibt es auch eine Empfehlung der Europäi­schen Kommission aus dem Jahr 2013, in der gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadenersatzverfahren entwickelt wurden, und auch in Deutsch­land gibt es ja jetzt parallel eine Diskussion über die Einführung einer Musterfeststel­lungsklage.

Effektive Rechtsdurchsetzung erfordert wirksame Instrumente des zivilprozessualen Rechtsschutzes. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie von den Verbrauchern tatsäch­lich in Anspruch genommen werden. Durch einen vereinfachten Zugang zu gerichtli­chen Verfahren ist nicht nur dem Verbraucherschutz gedient, sondern auch der Allge­meinheit, die ja ein Interesse an einem funktionierenden und sicheren Rechtsverkehr hat. Ein Musterfeststellungsverfahren wäre eine Ergänzung zu bereits vorhandenen ge­setzlichen Möglichkeiten. Verbraucherverbände und auch spontan gegründete Rechts­träger – da muss man aber sicherlich noch darüber diskutieren, wie das wirklich ausge­staltet ist – können mit dieser Klage anstelle, aber eben zugunsten der Geschädigten das Vorliegen zentraler Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs feststellen lassen. Darauf aufbauend ist dann die Durchsetzung des individuellen Anspruchs des Einzelnen erheblich vereinfacht, da der Sachverhalt und die Rechtsfrage schon geklärt sind.

Es wird durch eine Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes also nicht nur der Ver­braucherschutz gestärkt und der Zugang zur Justiz erleichtert, sondern sie dient auch der Verfahrensökonomie, weil es sinnvoll ist, dass ein Sachverhalt und die gleiche Rechtsfrage von einem Richter entschieden wird und nicht von einer größeren Anzahl von Richtern, die womöglich dann divergierende Urteile erlassen. Dadurch entsteht Rechtsunsicherheit. Zudem soll natürlich auch eine Entlastung der Gerichte bewirkt werden.

Alle diese Vorteile rechtfertigen auf jeden Fall eine Diskussion über den Ausbau des kollektiven Rechtsschutzes. Was man hier zum Schluss jedoch noch anmerken muss und was auch der Kollege von der ÖVP betont hat: Man darf dabei auf keinen Fall auf die Interessen der Unternehmer vergessen oder diese unberücksichtigt lassen. Der kollektive Rechtsschutz kann ja auch für die Unternehmen zu mehr Rechtssicherheit führen, wenn sie dadurch eben nicht mit einer großen Anzahl von verschiedenen Ver­fahren konfrontiert sind, sondern eine Streitfrage einheitlich beurteilt und entschieden wird.

Was jedoch nicht sein darf – und das mache ich jetzt ganz kurz, da es schon ange­sprochen worden ist –, ist, dass bei uns amerikanische Verhältnisse eingeführt werden. Der Entwurf der Liste Pilz grenzt sich zugegebenermaßen von diesen amerikanischen Sammelklagen strikt ab. Es muss wirklich bedacht werden, dass die Reise nicht in


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diese Richtung geht, denn eine Verunsicherung der Wirtschaft ist auf keinen Fall in un­serem Interesse und auch nicht im Sinne der Verbraucher.

Es geht in dieser Frage also einerseits darum, dass die berechtigten Interessen der Verbraucher an einer einfachen und gerechten Rechtsdurchsetzung gestärkt werden. Andererseits muss man ganz vorsichtig und mit Bedacht darauf schauen, dass die Si­tuation der Unternehmen nicht verschlechtert wird. Alles Nähere werden wir dann im Justizausschuss diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.46


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 82/A dem Justizausschuss zu.

14.47.148. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivil­prozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wett­bewerb und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (Gruppen­verfahrengesetz) (96/A)

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile Herrn Abgeordnetem Jarolim das Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

 


14.47.47

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Kollegin Fürst zu ihrer Rede gratulieren. Ich glaube, das wurde selten so profund zum Ausdruck gebracht. Es ist nun aber Tatsache, dass wir die Diskussion über die Sam­melklage, Musterklage, um die kollektive Rechtsdurchsetzung allgemeiner Ansprüche schon ewig lange führen. Mit dem Zugang, wie ihn Kollegin Fürst jetzt dargelegt hat, wären wir, glaube ich, relativ rasch bei einer sachlichen Lösung, um die es ja letztlich auch geht. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Kolba.) – Der Applaus ist Kollegin Fürst gewidmet. (Der Redner selbst spendet auch Beifall.)

Im Grunde genommen geht es darum – wir erleben es ja immer wieder, zuletzt auch in der Angelegenheit VW –, dass wir eine Reihe von Rechtsfragen haben, die viele tref­fen. Das müssen nicht immer die größten Schäden sein, das können auch kleine Schä­den sein, bei denen man halt eine Hürde hat, die man relativ ungern überspringt, weil dahinter natürlich Kostenrisiken stehen. Ein derartiges Überlegen, derartige Verhältnis­se bevorzugen natürlich vielfach die schwarzen Schafe in der Industrie, und daher verstehe ich auch die ÖVP überhaupt nicht, die hier seit Jahren mauert, weil ja genau jene Industrieunternehmen, die die Leute eben nicht an der Nase herumführen, die sich nicht derartiger Praktiken bedienen, davon profitieren würden, dass es ein effekti­ves Mittel gegen diese schwarzen Schafe gibt. Das hat ja Kollege Kolba auch schon gesagt. Wenn wir hier eine Allianz der Vernunft zusammenbringen, dann sollten wir wirklich einen Schritt weiterkommen.

Ich kann diese unsäglichen Hinweise – ich weiß nicht, wer das da herumerzählt – auf amerikanische Verhältnisse schon nicht mehr hören. Kolleginnen und Kollegen! Es liegt an uns, die Gesetze so zu gestalten, dass wir keine amerikanischen Verhältnisse haben; das will auch keiner hier im Land. Was wir jedoch nicht wollen, ist, dass Betrü-


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gereien, die immer wieder stattfinden, seien das irgendwelche Adressenverkaufsgesell­schaften oder Unternehmen, die ganz einfach Klumpert, und zwar wirklich wissend, produzieren – der Wert des einzelnen Stücks ist 10 Euro, das geht aber auf einen sehr, sehr breiten Markt, das kaufen Millionen – und damit kalkulieren, es passiert ihnen oh­nedies nichts. Wer von uns wünscht sich das wirklich?

Daher kann man wirklich nur einladen, meinetwegen auch während eines längeren Zeit­raums, aber ohne dass man immer sagt, ja wir diskutieren, wir diskutieren und verta­gen das, hier eine wirklich effiziente Lösung zu finden. Die Richtervereinigung und auch die Richter selbst rufen nach derartigen Konzentrationsmechanismen, nach denen man Verfahren zusammenführen kann, weil das natürlich auch in den Prozessen eine Er­leichterung für die Richter bedeuten würde. (Abg. Kassegger: Konzentration ist ein ge­fährliches Wort!)

Daher würde ich meinen, dass man vielleicht wirklich einen Schritt zurückgeht aus der Verbissenheit, wie wir sie in der Vergangenheit hatten. Kollegin Fürst bot da wirklich, das muss ich sagen, eine traumhafte Darstellung der Rechtsfrage. Gehen wir es noch einmal an und schauen wir, ob wir da nicht wirklich über die eigenen Schatten springen und uns vor allem von Voreingenommenheiten wie jener von den amerikanischen Ver­hältnissen befreien können, von denen, wenn man sie hinterfragt, ohnehin keiner weiß, was damit gemeint sein soll. Wenn man es einmal weiß, dann kann man ja das Ge­fürchtete mit legistischen Vorkehrungen auch verhindern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Kolba.)

14.51


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke schön, Herr Abgeordneter.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schnöll. – Bitte.

 


14.51.11

Abgeordneter Mag. Stefan Schnöll (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Zu dieser Sachfrage ist für uns eines klar, dass natürlich jeder die Möglichkeit haben muss, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Das ist einmal ganz klar; dazu gibt es auch ein Bekenntnis im Regierungsprogramm. Aus meiner Sicht ist eines relevant, nämlich die effiziente und rasche Ausgestaltung der Verfahren, die wir in Österreich teilweise haben, teilweise nicht haben. Vor allem geht es um Großverfahren, bei denen wir eine kürzere Verfahrensdauer brauchen. Da könn­te vor allem, und das wäre das Interessante, das auch im Regierungsprogramm ange­sprochen worden ist, ein Fortschritt mit der elektronischen Aktenführung erreicht wer­den.

Ich kann mich selbst daran erinnern: Ich habe meine Gerichtspraxis bei der Staatsan­waltschaft in Wiener Neustadt gemacht und habe diese Aktenberge mit dem Einkaufs­wagerl durchs Gericht geschoben. Das sind unheimlich große Berge, wodurch die Ver­fahren auch verschleppt werden, und da könnte man auch Effizienz erreichen.

Vor allem sind natürlich die Staatsanwaltschaften mit diesen großen Datenmengen be­lastet, und durch eine IT-unterstützte Aufbereitung und Analyse solcher Datenmengen könnten vor allem im Ermittlungsverfahren erhebliche Beschleunigungen erreicht wer­den.

Ein wichtiger Punkt ist auch das Sachverständigen- und Dolmetscherwesen, das auch einen großen Teil dazu beiträgt, dass die Verfahren sehr umfangreich sind und lange dauern. Ich glaube, da tut man gut daran, wenn man da endlich eine Reform auf den Weg bringt.

Ein interessanter Punkt sind auch die Einführung einer neuen Wirtschaftsgerichtsbar­keit, den wir im Regierungsprogramm unter dem Primat der Verfahrensbeschleunigung


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und Verfahrensökonomie festgeschrieben haben, vor allem zur Stärkung des Wirt­schaftsstandorts, in Anlehnung an das Konzept der Kartellgerichtsbarkeit und die Neuerung der Setzung von Entscheidungsfristen. Der Punkt Senkung und Deckelung von Gerichtsgebühren ist auch schon angesprochen worden.

Zum Antrag möchte ich noch etwas sagen: Man darf nicht vergessen, den europäi­schen Aspekt mitzudenken. Wir haben einen europäischen Binnenmarkt, der auch eine europäische Rechtsdurchsetzung verlangt. Die Europäische Kommission hat ja ange­kündigt – wie das der Kollege von mir schon angesprochen hat –, im Rahmen der Re­vision der Unterlassungsklagenrichtlinie auch Elemente des kollektiven Rechtsschut­zes aufnehmen zu wollen. Das heißt, wir tun gut daran, wenn wir da keinen Alleingang wagen, sondern eine gesamteuropäische Lösung anstreben. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass wir, wie Herr Dr. Kolba schon angesprochen hat, in Österreich mit der Sammelklage österreichischer Prägung ein Rechtsinstrument haben, um das uns andere beneiden. Und es gibt eine Expertengruppe im Justizministerium, die mit der Weiterentwicklung beauftragt worden ist. (Abg. Kolba: Die Arbeitsgruppe tagt nicht!)

Für uns ist klar, dass wir gleiche Spielregeln für alle wollen, keine Bevorzugung von Gruppen gegenüber Einzelpersonen, einen Schutz der Unternehmer vor medialen Vor­verurteilungen und vor allem keine Straf- und Schadenersatzzahlungen in Millionenhö­he. Ich möchte jetzt nicht das Beispiel der amerikanischen Verhältnisse bemühen, aber was dort abgeht, ist teilweise wirklich skurril.

Ein Beispiel nur: Eine Reinigungsfirma ist wegen einer verlegten Hose auf 67 Millio­nen Euro verklagt worden. Das ist nur ein Ausdruck dafür, wie skurril das dortige Rechtssystem teilweise ist. Es gibt sogar einen eigenen Award für skurrile Klagen, der sich Stella-Award nennt. Wir tun gut daran, darauf Bedacht zu nehmen. Herr Dr. Ja­rolim, Sie haben schon recht. Wir haben es selbst in der Hand, diese amerikanischen Verhältnisse nicht bei uns einkehren zu lassen. Es kann nicht unser Ziel sein, dass sich da durch eine Reform einige Anwaltskanzleien oder Prozessfinanzierer eine goldene Nase verdienen.

Letzter Punkt: Was die Effizienz der Verfahren anbelangt, darf man nicht vergessen, dass es nicht nur auf die Rechts- und Tatfrage ankommt, sondern dass das teilweise nur ein Bruchteil der zu klärenden Rechtsfragen bei Gruppenverfahren ist. Das heißt, es ist durchaus fraglich, ob es im Zuge dieser Sammelklagen dann wirklich zu einer effizienteren Ausgestaltung kommt.

In diesem Sinne: Wir wollen jedem den Zugang zum Recht gewähren, unabhängig davon, ob er vermögend ist oder nicht, egal, woher er kommt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.55


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Friedl. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.55.15

Abgeordnete Klaudia Friedl (SPÖ): Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zuerst möchte ich betonen, dass der VKI, also der Verein für Konsumen­teninformation, federführend ist, wenn es darum geht, Verbandsklagen und Musterpro­zesse zu führen. Er ist für Konsumentinnen und Konsumenten ein unheimlich wichtiger Partner zur Vertretung derer Interessen. Der VKI führt großartige Rechtsberatungen durch und gibt den Menschen vor allem Sicherheit.

Hohes Haus! Im Regierungsprogramm auf Seite 120 steht, dass die Arbeiterkammer als ordentliches Mitglied aus dem VKI hinausgedrängt werden soll und dass stattdes­sen ausschließlich das Konsumentenschutz- und das Justizministerium über den VKI


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bestimmen sollen. Ein Vorgehen, wie es diese Regierung an den Tag legt, lehne ich ab, denn es kann nicht sein, dass sich die Regierung den unabhängigen VKI unter den Nagel reißen will. Die Regierung hat auch in dieser Frage die Interessen der Wirtschaft im Auge und nicht die Interessen der Menschen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Nun zum Gruppenverfahren: Es geht darum, dass es in Massenschadensfällen wie zum Beispiel dem berühmten VW-Abgasskandal viele einzelne Geschädigte gibt, die einem mächtigen Schädiger gegenüberstehen und die natürlich alle dasselbe Problem haben. Viele Betroffene scheuen wegen der hohen Kosten den Weg vor Gericht, denn die derzeitige Gesetzeslage ermöglicht ja nur, einzeln zu klagen. Risken wie Kosten, teure Gutachten und dergleichen hindern natürlich viele oder machen viele unsicher, und die gehen dann nicht vor Gericht und klagen nicht. Das Thema Sammelklage ist ein Thema, das wir schon seit Langem betreiben, aber, meine Damen und Herren, das scheiterte bis dato am Veto der ÖVP, und damit sind (in Richtung ÖVP) Sie verant­wortlich, dass vielen Menschen die Möglichkeit genommen wurde, zu ihrem Recht zu kommen.

Warum ist dieser Gesetzentwurf der SPÖ nun so wichtig? – Weil das vorliegende Gruppenverfahrengesetz nur Vorteile bringt. Konsumentinnen und Konsumenten wird zu ihrem Recht verholfen, das Prozessrisiko wird von einem auf mehrere Kläger ver­teilt. Auch kleinere Schäden können daher natürlich einfacher eingeklagt werden, aber auch Unternehmer sollen vor unlauteren Methoden ihrer Mitbewerber geschützt wer­den. Und last, but not least wird dadurch auch die Justiz entlastet. Durch die Einfüh­rung des Gruppenverfahrengesetzes können Musterprozesse geführt werden, ohne dass den Menschen Geld verloren geht. Das ist für unsere Konsumentinnen und Kon­sumenten ein großer Schritt zur Rechtssicherheit vor Gericht.

Ich glaube, dass das ein sehr guter Gesetzesvorschlag ist, sehr geschätzte Damen und Herren, der hoffentlich eine große Zustimmung in diesem Haus bekommen wird, denn es ist Zeit, dieses Gesetz, das den Staat nichts kostet, von dem die Menschen nur profitieren, endlich zu beschließen. Es wäre höchst an der Zeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Herrn Abgeordneten Ragger fragen: Sie haben jetzt noch 2 Minuten Zeit, um Ihre Rede zu beginnen. (Abg. Ragger: Ich bin in eineinhalb Minuten fertig!) – In eineinhalb Minuten. Dann sage ich herzlichen Dank. – Bitte.

 


14.58.39

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Ministerin! Liebe Kollegen! Ich halte es für einen Abwägungsprozess, und wir werden uns das im Ausschuss sehr genau anschauen müssen. Einerseits ist mir aus der Praxis klar: Wenn wir uns die Bestimmungen in § 187 ZPO fortfolgend an­schauen, dann ist klar, dass Zusammenlegungen von einzelnen Parteien wie auch im­mer auf der klagenden oder beklagten Seite vonstattengehen können. Aber anderer­seits ist es auch ein großes Risiko, Massenverfahren anzustrengen, die letztendlich dazu führen, dass wir eine unausgeglichene Vorgehensweise beziehungsweise im Be­reich des Gerichts einen unausgeglichenen Zugang haben. Daher bin ich absolut der Überzeugung, dass wir dieses Gruppenverfahren durchaus brauchen, wir es uns aber auch im Regelungsinhalt genauestens anschauen müssen, sodass es nicht zu einer überbordenden, einseitigen Klärung der Mächtigeren, die in einem Gerichtssaal mittler­weile auftreten, kommen kann.

Daher: Wir haben viele Instrumente gesetzt, und wir haben zuvor auch schon über das Gerichtsverfahren, nämlich über die Gerichtsgebühren, gesprochen. Wir verändern in


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Österreich jetzt mittlerweile leicht die Lage, dass der wirtschaftlich Stärkere agiert und der wirtschaftlich Schwächere unterliegt, weil er auch die finanziellen Mittel dazu nicht mehr hat.

Daher glaube ich, dass dieses Gruppenverfahren ein notwendiges Instrument ist. Wie es aber rechtlich, inhaltlich ausgestaltet sein wird, das, glaube ich, sollte man im Aus­schuss intensiv diskutieren und darüber dementsprechend auch eine rechtliche Rege­lung vollziehen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 96/A dem Justizausschuss zu.

15.00.27Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz be­treffend „Rauchverbot in der Gastronomie“ (350/J)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 350/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Ich bin fassungslos. Verhinderung des Rauchverbots in Gastronomie wäre Wahnsinn - gegen jeden wissenschaftlichen Beweis“, so kommentierte der Wiener Lungenkrebs­spezialist Robert Pirker das Vorhaben der schwarz-blauen Bundesregierung das gene­relle Rauchverbot in der Gastronomie zurückzunehmen (APA0264 vom 11.12.2017).

Diesem Befund kann man sich nur anschließen. Das Kippen des generellen Rauchver­bots in der Gastronomie ist ein enormer gesundheitspolitischer Rückschritt.13.000 bis 14.000 ÖsterreicherInnen sterben jährlich an den Folgen des Tabakkonsums.

Die internationale Gesundheitspolitik der letzten Jahre bewegt sich klar in Richtung NichtraucherInnenschutz. Die Debatte dazu wird bereits seit Jahrzehnten geführt, zahl­reiche Länder haben aufgrund der klaren wissenschaftlichen Fakten mittlerweile gene­relle Rauchverbote in der Gastronomie eingeführt, darunter die Mehrheit aller EU-Staa­ten. Diese haben in Folge zu einem signifikanten Rückgang der Tabak-assoziierten Er­krankungen in diesen Ländern geführt. Kaum wo ist der gesundheitliche Nutzen wis­senschaftlich so gut dokumentiert wie beim NichtraucherInnenschutz.

In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der RaucherInnen in Europa um 6 Prozent zu­rückgegangen. Auch weltweit sind die Raucherquoten gesunken, was zu besserer Ge­sundheit und zu einem geringeren Risiko für einen frühzeitigen Tod für Millionen Men­schen geführt hat. Nur ein OECD-Mitgliedsland ist da ständig gegen den Strom ge­schwommen: Österreich.

In Österreich blieb der Anteil der täglichen RaucherInnen über Jahrzehnte erstaunlich konstant. Es waren 23,5 Prozent im Jahr 1979, 24,3 Prozent in den Jahren 1997 und 2014. Im selben Zeitraum ist z.B. die Rate der täglich Rauchenden in den USA von 33,5 Prozent auf 20,3 Prozent und dann auf 12,9 Prozent zurückgegangen, in Groß­britannien von 39,5 Prozent auf 27,5 Prozent und schließlich auf 19 Prozent.

Die Auswirkungen des Rauchverbotes bedeuten nicht nur, dass weniger Menschen rauchen, sondern es werden auch weniger Zigaretten pro RaucherIn geraucht. In Ös-


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terreich sind diese Zahlen ebenfalls schlechter als im EU-Schnitt: 14 Zigaretten pro Tag raucht der/die durchschnittliche RaucherIn in der EU, in Österreich sind es 20 Zi­garetten pro Tag.

In den letzten Jahren haben zahlreiche EU-Staaten generelle Rauchverbote eingeführt, was Studien zufolge auch zu einer Senkung der RaucherInnenzahlen geführt hat. In Irland zum Beispiel herrscht seit 2004 ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie und auch dort gibt es einen deutlichen Rückgang an RaucherInnen von 28 Prozent auf
21 Prozent.

Österreich ist in Sachen NichtraucherInnenschutz seit Jahren trauriges Schlusslicht. In kaum einem anderen Land der EU rauchen so viele Menschen wie hier, während die RaucherInnenzahlen in anderen Staaten sinken, stagnieren sie in Österreich.

Das von der SPÖ und ÖVP jahrelang verhandelte und im Jahr 2015 beschlossene NichtraucherInnenschutzgesetz sollte genau diesen Entwicklungen Einhalt bieten. Dem gegenüber steht nun das Vorhaben der neuen schwarz-blauen Bundesregierung, das Gesetz noch vor Inkrafttreten am 1. Mai 2018 rückgängig zu machen.

Dabei sprechen sich zahlreiche Expertinnen und Experten klar für einen aktiven NichtraucherInnenschutz in der Gastronomie aus. So hat der Krebsspezialist Christoph Zielinsky erst kürzlich festgehalten, dass am „längst beschlossenen Rauchverbot“ fest­gehalten werden muss und die Politik durch ein Kippen des Gesetzes „mehr Kranke und Tote in Kauf“ nimmt.

Eine rezente wissenschaftliche Untersuchung der Medizinuniversität Graz zeigt darü­ber hinaus, dass ein generelles Rauchverbot rund 1.500 Spitalsaufenthalte in Öster­reich pro Jahr bei Kindern bis 14 Jahren verhindern würde. "Wenn man weiß, wie viele Kinder aufgrund von Passivrauch schwer krank werden, dann muss man handeln. Rauchen in Lokalen schädigt unsere Kinder und Jugendlichen", so einer der Experten dieser Studie, Florian Stigler, Allgemeinmediziner und Gesundheitswissenschafter der Public Health School der Medizinischen Universität Graz.1

Aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien ist bekannt, dass der aktive wie passive Tabakkonsum negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen hat. Krebser­krankungen sind in Österreich die zweithäufigste Todesursache. Während die Sterb­lichkeit bei Krebs durchgehend rückläufig ist, ist bei der Sterblichkeit durch Lungen­krebs bei Frauen in den letzten zehn Jahren hingegen ein deutlicher Anstieg zu beob­achten. Lungenkrebs hat im Jahr 2016 den Brustkrebs als Krebserkrankung mit dem höchsten Sterberisiko bei Frauen abgelöst.2

Der Lungenkarzinomspezialist an der Klinischen Abteilung für Onkologie von MedUni Wien und AKH Robert Pirker meinte dazu in einer Presseaussendung (APA0264 vom 11.12.2017): "85 Prozent der Lungenkrebserkrankungen in Österreich sind auf das Rauchen zurückzuführen und wären somit vermeidbar. Ich sehe jeden Tag Tragödien. Die Fünf-Jahres-Überlebensrate bei Lungenkarzinomen beträgt nur 15 Prozent. Die Erkrankung zerstört ganze Familien, weil die Kinder dann ohne Mutter oder Vater auf­wachsen müssen. Jeder zweite Raucher stirbt vorzeitig".

Bernd Lamprecht, Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie meinte in der Presseaussendung APA0171 vom 12.12.2017 zu den Plänen von Schwarz-Blau das Rauchverbot wieder zu kippen: "Daten aus Irland und Italien zeigen eindeutig, dass es durch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie bei Aktiv- wie bei PassivraucherInnen zu einer raschen Reduktion von kardiovaskulären Ereignissen bis hin zum Herzinfarkt kommt. Rauchverbote würden zu einem Rückgang des Rau­chens sowohl in der Gesamtbevölkerung als auch im kritischen Jugendalter führen, we­niger Menschen beginnen zu rauchen und mehr Menschen geben ihre Sucht auf. Da­durch entstehen weniger Lungenkrebs- und COPD-Neuerkrankungen sowie Herz-Kreis-


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lauferkrankungen. Insbesondere auf Kinder hat diese Maßnahme günstige Auswirkun­gen: So kommt es beispielsweise zu weniger Krankenhausaufnahmen wegen kindli­chen Asthmas. Rauchverbote bewirken aber auch einen besseren Schutz des ungebo­renen Kindes vor den negativen Auswirkungen des Aktiv- und Passivrauchens der Mut­ter. All dies hat man nun leichtfertig aufgegeben."

Zu all diesen Expertenstimmen kommen jetzt die Hilferufe aus der Bevölkerung. Zuerst durch die Unterzeichnung der von der österreichischen Krebshilfe gestarteten Petition „DON`T SMOKE, das Nichtraucherschutzgesetz muss bleiben“, bei der fast 470.000 Per­sonen ihren Unmut kundgetan haben und für ein generelles Rauchverbot in der Gast­ronomie eintraten und nun durch die massive Unterstützung des von der Ärztekammer Wien und der österreichischen Krebshilfe initiierten Volksbegehrens „don`t smoke“, welches schon vor seinem offiziellen Start, nämlich bei der Abgabe von Unterstüt­zungserklärungen, die 415.000-Unterschriften-Marke innerhalb von zwei Wochen über­schritten hat.

Das ist ein mehr als deutliches Votum der Österreicherinnen und Österreicher für das geplante Inkrafttreten des generellen Rauchverbotes in der Gastronomie mit 1. Mai 2018.

Doch was tut diese schwarz-blaue Regierung? Sie drückt sich vor der Verantwortung.

Nicht nur, dass sie nicht in der Lage ist eine Regierungsvorlage mit ihren Plänen in Begutachtung zu schicken, sondern einen Initiativantrag durch die Koalitionsparteien im Parlament einbringen lässt, zieht es die zuständige Gesundheitsministerin vor, auf konkrete Anfragen im Sozialausschuss zu diesem Vorhaben nicht zu antworten. Als ob die Gesundheit der Menschen sie gar nichts anginge. Anstatt Überzeugungsarbeit bei den ParteikollegInnen zu leisten, verschweigt sich die Ministerin. Dabei hat sie noch in einem Interview in der ZIB2 am 2. Jänner 2018 gesagt, dass sie als Gesundheitsmi­nisterin mit der Aufhebung des Rauchverbots „keine Freude“ hätte.

Nun kommt eine neuerliche Herausforderung vor allem auf die FPÖ zu: die Forderung nach einer Volksabstimmung.

Noch 2010 hat die Abgeordnete und Gesundheitssprecherin der FPÖ Dagmar Belako­witsch-Jenewein explizit eine Volksabstimmung gefordert:

Die freiheitliche Gesundheitssprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein hielt heute fest, dass das "leidige Thema" Rauchverbot mittels einer Volksabstimmung abzuhandeln sei. „Wir Freiheitliche sind ohnehin eine Partei, die für Volksabstimmun­gen eintritt. Ich hielte das auch für einen guten und einen richtigen Weg, weil dann viel­leicht auch diese leidige Diskussion einmal zu Ende wäre - dieses ewige Hin und Her.“(OTS 174, 5.7.2010).

Allerdings gilt das heute anscheinend nicht mehr, denn Vizekanzler und Parteivorsit­zender Strache meint: Keine Volksabstimmung vor 2021!

Die Gesundheit der Bevölkerung wird von dieser schwarz-blauen Bundesregierung nicht geschützt, auch nicht jene unserer Jugendlichen. Österreich hatte laut OECD-Da­ten bereits 1993 die höchste RaucherInnenrate unter den 15-Jährigen und hatte diese ebenso noch im Jahr 2013. In diesen 20 Jahren verringerte sich die Quote von 30 auf nur 27 Prozent. Auch hier belegen zahlreiche Studien, dass durch Rauchverbote be­reits das Einsteigen in den Tabakkonsum bei Jugendlichen signifikant zurückgeht.

Dass PassivraucherInnen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, ist besonders für die Beschäftigten in der Gastronomie relevant. Eine rauchfreie Gastronomie ist essenziell für den Schutz der Gesundheit von tausenden Beschäftigten in Österreich und einer noch viel größeren Anzahl von KundInnen. PassivraucherInnen sind langfristig mit den gleichen Risiken konfrontiert, wie RaucherInnen selbst – sie haben die gleichen krebs-


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erregenden Substanzen im Körper. Von den 6 Millionen Menschen, die jährlich an den Folgen des Rauchens sterben, sind jährlich 600.000 PassivraucherInnen. Sie trifft das Ende des Rauchverbots in der Gastronomie ganz besonders.

Die ÖsterreicherInnen haben das gleiche Recht auf Schutz vor Passivrauch wie es die BürgerInnen anderer Staaten seit Jahren genießen. Man muss das generelle Rauch­verbot in der Gastronomie endlich umsetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

Dringliche Anfrage

1. Wie viele der 28 EU-Staaten haben generelle Rauchverbote in der Gastronomie ein­geführt?

2. Welche Auswirkungen hatten die generellen Rauchverbote in der Gastronomie auf die RaucherInnenzahlen in diesen Ländern? Sind die Zahlen danach gesunken? Wenn ja, um wie viel, aufgelistet nach den einzelnen Ländern?

3. Wie hoch liegt aktuell die Quote an Raucherinnen und Rauchern gemessen an der Gesamtbevölkerung in Österreich? Wie hoch ist diese Zahl im Vergleich zu den anderen EU-Ländern? Wie hoch ist diese Zahl im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern?

4. Hat sich die Quote an Raucherinnen und Rauchern gemessen an der Gesamtbevöl­kerung in EU- und OECD-Ländern mit generellen Rauchverboten in der Gastronomie vor und nach Einführung des Rauchverbots verringert? Wenn ja, um wie viel durch­schnittlich, aufgelistet nach Ländern?

5. Wie hoch ist die Quote an jugendlichen Raucherinnen und Rauchern (11 bis 18 Jah­re) gemessen an der Gesamtpopulation der Jugendlichen in Österreich?

6. Wie hoch ist die Quote an jugendlichen Raucherinnen und Rauchern (11 bis 18 Jah­re) gemessen an der Gesamtpopulation der Jugendlichen in den anderen EU-Ländern (durchschnittlich) und in den anderen OECD-Ländern (durchschnittlich)?

7. Hat sich die Quote an jugendlichen Raucherinnen und Rauchern gemessen an der Gesamtpopulation der Jugendlichen in Ländern mit generellen Rauchverboten in der Gastronomie vor und nach Einführung des Rauchverbots verringert? Wenn ja, um wie viel durchschnittlich?

8. Wie hat sich die Quote an jugendlichen Raucherinnen und Rauchern gemessen an der Gesamtpopulation der Jugendlichen in Österreich in den letzten 10 Jahren entwi­ckelt?

9. Wie hat sich die Quote an jugendlichen Raucherinnen und Rauchern gemessen an der Gesamtpopulation der Jugendlichen in anderen EU-Ländern in den letzten 10 Jah­ren entwickelt?

10. Wie hat sich die Quote an jugendlichen Raucherinnen und Rauchern gemessen an der Gesamtpopulation der Jugendlichen in anderen OECD-Ländern in den letzten 10 Jah­ren entwickelt?

11. Wie haben sich die RaucherInnenzahlen in den letzten 10 Jahren in Österreich ent­wickelt? Wie auf EU-Ebene (Durchschnitt aller EU-Länder)? Wie auf Ebene der OECD-Länder (Durchschnitt aller OECD-Länder)?

12. Die European Tobacco Control Scale der Association of European Cancer Leagues ist ein Indikator, der die Umsetzung gesetzlicher Tabakkontrolle auf Ebene der europäi-


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schen Nationalstaaten misst3. Wie wird der NichtraucherInnenschutz in Österreich nach der „European Tobacco Control Scale“ eingestuft? Welchen Platz belegt Öster­reich nach dieser Skala? Welche Länder haben bessere NichtraucherInnenschutzmaß­nahmen als Österreich?

13. Lässt sich die angedachte Novellierung des TNRSG mit der völkerrechtlichen Ver­pflichtung der Republik Österreich – festgeschrieben in der WHO Framework Conven­tion on Tobacco Control – den NichtraucherInnenschutz zu verbessern bzw. zu halten, in Einklang zu bringen?

14. Welche sind die häufigsten zehn Erkrankungen, die den Informationen des Ge­sundheitsressorts zufolge durch das Rauchen begünstigt oder ausgelöst werden und die durch Nichtrauchen verhindert werden könnten?

15. Gibt es in diesem Zusammenhang einen Unterschied zwischen aktivem und passi­vem Tabakkonsum?

16. Für wie viel Prozent der Krebserkrankungen in Österreich ist den Informationen des Gesundheitsressorts zufolge Tabakkonsum verantwortlich? In wie vielen Fällen davon handelt es sich dabei um PassivraucherInnen?

17. Für wie viel Prozent der Todesfälle in Österreich ist den Informationen des Gesund­heitsressorts zufolge Tabakkonsum verantwortlich? In wie vielen Fällen davon handelt es sich dabei um PassivraucherInnen?

18. Welche gesundheitlichen Auswirkungen hat der passive Tabakkonsum auf Kinder?

19. Welche Kosten verursachte der aktive wie passive Tabakkonsum auf Seiten des österreichischen Gesundheitssystems in den letzten zehn Jahren gesamt und nach Jah­re aufgeschlüsselt?

20. Lässt sich das Vorhaben von FPÖ und ÖVP das NichtraucherInnenschutzgesetz zu kippen mit der im Bundesministeriengesetz verankerten Aufgabe des Gesundheits­ressorts den „Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevöl­kerung“ sicherzustellen, vereinbaren?

21. Wie stehen Sie heute zu dem von Ihrer Partei und der freiheitlichen Parlaments­fraktion geplanten Vorhaben, das generelle Rauchverbot in der Gastronomie zu kip­pen?

22. Welche Bemühungen haben Sie unternommen, um Ihrer Aufgabe als Gesundheits­ministerin gerecht zu werden, Ihre Fraktion sowie den Regierungspartner ÖVP zu ei­nem Umdenken zu gewinnen?

23. Wie stehen Sie persönlich zum lange verhandelten und 2015 beschlossenen gene­rellen Rauchverbot in der Gastronomie?

24. Welche konkreten Maßnahmen wird Ihr Ressort zur Senkung der RaucherInnen­zahlen in Österreich in den nächsten fünf Jahren umsetzen?

1derstandard.at/2000074623348/Dont-Smoke-Gastro-Bann-wuerde-1500-Kinder-Spitalsaufenthalte-verhindern

2http://www.statistik.at/web_de/presse/113292.html

3http://www.tobaccocontrolscale.org/wp-content/uploads/2017/03/TCS-2016-in-Europe-COMPLETE-LoRes.pdf

*****

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Frau Abgeordneter Rendi-Wagner als erster Fragestellerin zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Ge­schäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort erteilen. – Bitte.

 



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15.00.48

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir schreiben das Jahr 2018. Warum sage ich das? – Weil es eine Schande ist, dass wir in diesem Jahr schon wieder und noch immer über dieses Thema diskutieren müssen. Es ist auch eine Schande, dass Sie, sehr geehrte Abgeordnete der FPÖ und ÖVP, im Jahr 2018 ein Gesetz wieder rückgängig machen, das wir bereits 2015 hier im Hohen Haus, aus gutem Grund und mit aller wissenschaftlichen Evidenz begründet, beschlossen haben. Es ist auch eine Schande, dass wir im Jahr 2018 noch immer um diese Selbstver­ständlichkeit kämpfen müssen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zanger: Vernünftig ist das! – Abg. Rädler: Dann macht ihr irgendwas falsch!)

Ihr Vorhaben, das Rauchverbot in der Gastronomie wieder aufzuheben, wirft uns Jah­re, wenn nicht Jahrzehnte im NichtraucherInnenschutz und gesundheitspolitisch zurück und macht Österreich einmal mehr zum Aschenbecher Europas.

Wie Sie wissen, war es meine Vorgängerin, Gesundheitsministerin Sabine Oberhau­ser, deren Todestag sich übrigens vor ein paar Tagen zum ersten Mal gejährt hat, die hier im Hohen Haus im Jahr 2015 dieses Gesetz gemeinsam mit dem damaligen ÖVP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner erarbeitet und verhandelt hat. Es war nicht einfach. Der Weg dorthin war lang und schwierig. Viele Gespräche, lange Verhandlun­gen mit Wirten, Hoteliers, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gastronomie gingen diesem Gesetz voraus.

Dennoch war es am Ende ein Kompromiss mit der ÖVP, das Gesetz erst nach einer dreijährigen Übergangsfrist am 1. Mai 2018 in Kraft treten zu lassen; und genau dieser Kompromiss, sehr geehrte Damen und Herren, hat dazu geführt, dass wir heute da stehen, wo wir stehen, nämlich dass das Rauchverbot gekippt wird, bevor es über­haupt in Kraft treten konnte. Aber nicht nur das: Aus Angst vor Reaktionen, Stellung­nahmen der Bevölkerung, der Organisationen, der Expertinnen und Experten, kippen Sie, die Bundesregierung, das Rauchverbot ohne jegliche Begutachtung und für unbe­fristete Zeit – sprich ewig.

Stattdessen bringen Sie einen sogenannten Initiativantrag ein. Damit nehmen Sie nicht nur den österreichischen Expertinnen und Experten, sondern auch der Öffentlichkeit, den Menschen hier in diesem Land die Möglichkeit, öffentlich Position zu beziehen, Stellungnahmen abzugeben. Sie schließen die Bevölkerung aus diesem Prozess schlicht aus, genau als jene Partei, die sich Bürgerbeteiligung, mehr direkte Demokra­tie immer wieder lautstark auf ihre Fahnen geheftet hat.

Was Sie in Ihrem Initiativantrag als Jugendschutz bezeichnen, ist für mich als Ärztin und Gesundheitsexpertin eine reine Heuchelei. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz. – Zwischenruf des Abg. Hörl.) Denn es steht außer Zweifel: Der beste Jugend­schutz gesundheitlicher Art ist ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie, da kön­nen Sie Experten aus allen verschiedenen Richtungen fragen.

Sabine Oberhauser hat am 8. Juli 2015, an jenem Tag, an dem das NichtraucherIn­nenschutzgesetz beschlossen wurde, gesagt, ich zitiere: „Für mich ist das [...] ein Tag, den ich [...] mit Freude erwartet habe. Das ist für mich [...] eine seit 2008 gehende Geschichte.“ – Seit 2008, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ehrlich gesagt er­schüttert, dass ich heute, zehn Jahre danach, in diesem Plenarsaal vor Ihnen stehe und das gleiche Thema, die gleichen Argumente wieder anführen, auf den Tisch legen muss. (Abg. Belakowitsch: Wo waren Sie 2008?) Es sind genau die gleichen wie vor zehn und auch vor 20 Jahren. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Deimek: Ja, weil sie nicht besser geworden sind, sondern schlechter!)

Unter Ihnen, sehr geehrte Abgeordnete der ÖVP, sind 28 Abgeordnete, die damals vor drei Jahren mit uns einstimmig für das Rauchverbot gestimmt haben. Ich frage mich


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persönlich: Wie geht es Ihnen heute damit? (Abg. Kitzmüller: ... gescheiter geworden!) Wie geht es Ihnen jetzt damit, dass Sie in die gegenteilige Richtung von Ihrem damali­gen Beschluss gehen müssen? Wie erklären Sie das Ihrem Gewissen, Ihren Kindern, Ihren Enkelkindern, Ihren Überzeugungen? Wie erklären Sie das Ihren Wählerinnen und Wählern? (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Und: Was ist die Meinung der Gesundheitssprecherin der ÖVP dazu? Zu all diesen Fragen habe ich von keinem von Ihnen eine klare Stellungnahme gehört; und das, ob­wohl sich mehr und mehr ÖVP-Landesräte, ÖVP-Bürgermeisterinnen und ‑Bürgermeis­ter aus ganz Österreich medial für das Rauchverbot aussprechen, sich hinter dieses Volksbegehren stellen.

Es geht noch weiter: Auch der ehemalige ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner und Ex-Landeshauptmann Erwin Pröll haben eben öffentlich ihre Unterstützungserklärung für das Don’t-smoke-Volksbegehren abgegeben. (Abg. Rosenkranz: Das war schon im­mer ein großer Freund der Sozialdemokraten!) Gestern konnte ich im Fernsehen se­hen, dass auch Josef Pühringer sich dazu ganz klar äußert und sogar von einem Volksaufschrei spricht, einem Volksaufschrei, der seitens dieses Parlaments ernst ge­nommen werden muss.

Dabei stelle ich mir die Frage: Ist es der Koalitionspakt mit der FPÖ tatsächlich wert, die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel zu setzen, quasi zu verkaufen? (Abg. Dei­mek: Vorsicht! Die haben Sie aufs Spiel gesetzt, Sie von der SPÖ!) Für mich ist eins klar geworden in diesen Monaten: Die Meinung und die Positionierung der ÖVP zu Ge­setzen, die sie bereits einstimmig beschlossen hat, ändern sich offenbar je nachdem, wer gerade ihr Koalitionspartner ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Sache steht fest: Wir, die Sozialdemokratie, werden nicht aufhören, uns für dieses Thema einzusetzen und weiter dafür zu kämp­fen. Wir werden nicht einfach tatenlos zusehen, wie Sie die Gesundheit der Menschen in diesem Land, die Gesundheit der Kinder, der Jugendlichen nur aus politischem Kal­kül riskieren. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Jeder von uns weiß: Gesundheit ist nicht käuflich. Ich sage aber auch klar: Sie darf nie­mals verkäuflich sein. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Also, bei dieser Zehnklassenmedizin, die Sie eingeführt haben, ist Gesundheit sehr wohl käuf­lich! Das ist sehr kühn!)

Wir wissen mittlerweile, dass jedes Jahr 13 000 Menschen in Österreich ihr Leben ver­lieren, weil sie Tabakrauch ausgesetzt sind – ich sage bewusst: ausgesetzt sind, denn es sind bei weitem nicht nur die aktiven Raucherinnen und Raucher betroffen. Nein, Sie wissen ganz genau, es sind auch die Nichtraucher. Jeder achte Rauchertote ist Nichtraucher. Tausende Rauchertote könnten jedes Jahr in Österreich verhindert wer­den, wenn wir ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie einführen und die Rau­cherquoten in diesem Land endlich, endlich senken würden.

Woher wissen wir das? – Wir wissen es aus den Erfahrungen vieler EU-Länder, OECD-Länder, die seit vielen Jahren ein generelles Rauchverbot eingeführt haben und stetig sinkende Zahlen an RaucherInnen und damit assoziierten Erkrankungen verzeichnen können. Was ist in Österreich der Fall? – In Österreich haben wir seit Jahren stagnie­rend hohe Raucherzahlen, und in den letzten vier Jahrzehnten, in den letzten 40 Jah­ren haben wir in Österreich einen konstanten Anteil von 25 Prozent an Rauchern in der Bevölkerung. Das ist jeder vierte Österreicher, jede vierte Österreicherin.

Schauen wir in die USA! Schauen wir nach Großbritannien! Dort gibt es seit geraumer Zeit ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Genau in diesen 40 Jahren ist es diesen Ländern gelungen, ihre Raucherquoten zu halbieren, während unsere 40 Jahre lang konstant geblieben ist. Was ist der Unterschied zwischen uns und diesen Län-


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dern? – Es ist das generelle Rauchverbot in der Gastronomie. Weniger Raucher und Raucherinnen in Österreich und in allen Ländern heißt in Folge weniger raucherasso­ziierte Tote, weniger Herzinfarkte, weniger Lungenerkrankungen, weniger Fehlgebur­ten – all das nachzulesen in medizinischer Literatur. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz. – Abg. Kassegger: Sehr sportlicher Schluss!)

Wir haben auch schon konkrete Zahlen aus Österreich. Eine aktuelle Studie der Medi­zinischen Universität Graz hat sich mit den konkreten Auswirkungen einer rauchfreien Gastronomie auf die Kindergesundheit in Österreich befasst, und das Ergebnis dieser Studie ist eindeutig: 1 500 Krankenhausaufenthalte von Kindern und Jugendlichen könn­ten jedes Jahr verhindert werden, wenn wir eine rauchfreie Gastronomie hätten – 1 500! Was heißt diese Zahl? – Es ist eine theoretische Zahl, aber konkret geht es um Kinder, um Kinder mit schweren Lungenentzündungen, mit schweren Asthmaanfällen, um Früh­geburten, kleine Babys sind hier betroffen!

Schauen wir uns die Situation in Österreich aus medizinischer Sicht näher an: Krebser­krankungen sind in Österreich die zweithäufigste Todesursache. Die Sterblichkeit bei Krebs ist durchgehend rückläufig, das hat viele Gründe, aber es gibt eine einzige Aus­nahme bei der Rückläufigkeit der Sterblichkeit der Krebsfälle, nämlich Lungenkrebs. Es ist kein Zufall, dass es ausgerechnet der Lungenkrebs ist, der die große Ausnahme darstellt, sondern es ist ganz klar: Dieser ist zum größten Teil mit Rauchen assoziiert, und genau das ist der Unterschied. Die Zahlen an Lungenkrebserkrankungen in Öster­reich sind in den letzten Jahren nicht gleich geblieben, sie sind in den letzten zehn Jahren gestiegen, vor allem bei Frauen. (Abg. Belakowitsch: Unter der SPÖ-Regie­rung! – Abg. Heinisch-Hosek: So peinlich kann das nur die FPÖ sagen!) Ich sage Ih­nen ehrlich: Für mich als Ärztin sind diese Zahlen alarmierend, und auch für Sie in der Politik sollten es alarmierende Zahlen sein, denen wir alles entgegensetzen sollten.

Wir wissen auch: Fast alle Lungenkrebserkrankungen sind mit dem Rauchen asso­ziiert, und das ist die gute Nachricht, denn das heißt, sie sind vermeidbar. Genau hier müssen wir ansetzen. Eine Erkrankung wie Lungenkrebs, was heißt denn das? – Das ist kein banaler Schnupfen. Das heißt, dass Sie innerhalb von fünf Jahren nach Dia­gnosestellung eine 15-prozentige Überlebenschance haben. 15 Prozent – damit zählt Lungenkrebs zu den aggressivsten Krebsarten und Krebsentitäten, die wir in der Medi­zin kennen. Diese Erkrankung zerstört Leben, sie zerstört Familien. Sie nimmt Kindern Vater oder Mutter.

Sehr geehrte Damen und Herren, für mich ist NichtraucherInnenschutz keine politische Frage, nein, es ist auch keine ideologische Frage, und es ist schon gar keine Frage, ob man als Abgeordneter einer linken oder rechten Partei in diesem Parlament angehört. Es ist für mich eine Frage der politischen Verantwortung, und es ist eine Frage der reinen Vernunft. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Deimek: Aber es ist inkonse­quent, wenn Sie alles andere erlauben wollen!) Genau aus diesen Gründen spreche ich heute nicht nur als Politikerin zu Ihnen, nein, ich spreche in erster Linie als Ärztin zu Ihnen, als eine Ärztin, die nichts unversucht lassen möchte, um aufzuzeigen, welche Konsequenzen Ihre Vorhaben, die Sie heute planen und eingebracht haben, für die Gesundheit der Bevölkerung in diesem Land haben werden.

13 000 Menschen kostet der Tabakkonsum in Österreich jedes Jahr das Leben. Ich habe mir das ausgerechnet: Bis zum Ende Ihrer Legislaturperiode werden es insge­samt über 60 000 Menschenleben sein, und viele davon könnten durch einen aktiven Nichtraucherschutz, durch ein totales Rauchverbot in der Gastronomie gerettet wer­den. Das steht außer Zweifel. Ich weiß, dass das Thema Rauchen in den vergangenen Jahren sehr emotional diskutiert wurde und auch in den letzten Wochen und Tagen von sehr viel Emotion überschattet wurde. (Abg. Rosenkranz: Gott sei Dank versach­licht die SPÖ derartig!)


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Ich will hier auch klarstellen, dass es mir nicht darum geht, mit dem Finger auf ver­meintlich Schuldige zu zeigen. (Abg. Belakowitsch: Nein?!) – Nein, es geht schon gar nicht um ein Match Raucher gegen Nichtraucher. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dei­mek und Zanger.) Das ist nicht die Debatte, die wir hier führen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.) Dieses Match Raucher gegen Nichtrau­cher wollen Sie, liebe Abgeordnete der FPÖ, wir machen da nicht mit. (Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Zanger.) Die meisten Befürworter des NichtraucherIn­nenschutz-Volksbegehrens sind Raucher, jedenfalls die, die ich kenne.

Worum es hier geht, kann ich Ihnen ganz klar sagen: Die Menschen in Österreich wollen einen Nichtraucherschutz. Die Menschen in Österreich wollen eine rauchfreie Gastronomie, die Menschen in Österreich wollen mehr Gesundheit, und darauf haben sie ein Recht. Um dieses Recht kämpfen sie, und eine halbe Million Unterschriften im Rahmen der Online-Petition der Krebshilfe und jetzt fast eine halbe Million Unterstüt­zungserklärungen im Rahmen des Don’t-smoke-Volksbegehren trotz technischer Pro­bleme sind ein Aufschrei, wie Josef Pühringer das genannt hat. Und es wird weiterge­hen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie wissen sehr genau, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ: Diese Stimmen können Sie nicht einfach ignorieren. Diese Stimmen im Volk müssen gehört werden. Zu sagen, wir warten das Ergebnis des Volksbegehrens ab, kippen aber heute gleich­zeitig das Gesetz, ohne Begutachtung (Abg. Rosenkranz: Ah so? Was machen wir heute? – Abg. Belakowitsch: Heute kippen wir gar nichts!), ist mehr als eine Farce, sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine Ohrfeige. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.) Es ist eine Ohrfeige für all jene engagierten Menschen, die sich hinter dieses Volksbe­gehren stellen und die ihre Unterstützung hiefür bereits abgegeben und dafür oft stun­denlange Wartezeiten in Kauf genommen haben. Es zeigt aber auch in einer ungeahn­ten Deutlichkeit, wie groß Ihre Ignoranz gegenüber dem Bevölkerungswillen ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der ÖVP und FPÖ, Sie können nicht sagen: Wir sind für die Gesundheit der Bevölkerung, aber für den NichtraucherInnenschutz sind wir nicht. Und Sie können auch nicht sagen: Wir sind für mehr direkte Demokratie, aber eine Volksabstimmung zum Nichtrauchen wollen wir vielleicht erst 2022 machen. (Abg. Belakowitsch: Hat keiner gesagt!)

Auch Sie, Frau Bundesministerin Hartinger-Klein, können nicht sagen, Sie hätten keine Freude mit der Aufhebung des Rauchverbots, und gleichzeitig aber offensichtlich nicht sehr viel unternehmen, um es zu verhindern, und stattdessen schlicht meinen, es sei nicht Ihre, sondern Aufgabe und Sache des Parlaments. Ich darf Sie erinnern, dass Sie als Gesundheitsministerin dieses Landes in dieser Funktion dafür zuständig sind – ich zitiere –, den „Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Be­völkerung“ sicherzustellen, und ich weiß, wovon ich hier spreche. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich darf Sie daher auffordern, Ihrer Aufgabe als Gesund­heitsministerin dieser Republik nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass das Rauchverbot so in Kraft tritt, wie wir es in diesem Hohen Haus bereits beschlossen haben, so, wie es alle Expertinnen und Experten dieses Landes gutheißen, im Sinne der Gesundheit der Menschen in diesem Land. – Vielen Dank. (Lang anhaltender Bei­fall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

15.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Bundesminis­terin.

 



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15.18.24

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Frau Bundesminis­terin a.D.! Gestatten Sie mir, mit den Fragen 21 bis 24 zu beginnen, weil das vielleicht ein paar grundsätzliche Dinge erklärt.

Ich darf vorweg sagen, dass ich Ihnen unzählige Anfragebeantwortungen zeigen könn­te, wo sozialdemokratische Minister sich dahinter versteckt haben, dass ihre persönli­che Meinung oder die Vorhersage der Zukunft nicht Gegenstand der Vollziehung seien und sie daher Fragen dazu nicht beantworten. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Obernosterer. – Abg. Deimek: ... sozialistische Politik ...!) Ich, meine Damen und Her­ren, werde mich nicht verstecken.

Also, wie stehe ich persönlich zum Rauchverbot in der Gastronomie? – Österreich ist ein sehr gastfreundliches Land. Wir haben eine lange Tradition im Tourismus, und ab­gesehen vom Geschäft sind viele Gastwirte einfach auch sehr gastfreundliche Men­schen, die ihren Mitmenschen gerne eine Zeit lang Unterschlupf gewähren, und wir unterstützen die Gäste bei der Befriedigung ihrer persönlichen Bedürfnisse. Wir geben den Gästen zu essen, wir geben ihnen zu trinken, wir bieten ihnen Schutz vor extremer Hitze und wie heute vor eisigen Temperaturen. Selbstverständlich maßregelt der Gast­geber seine Gäste nicht, wenn sie kleinere Schwächen haben, doch die letzte Bundes­regierung, meine Damen und Herren, hat die Gastfreundschaft in unserem Land ge­genüber einer bestimmten Gruppe von Menschen verboten.

Sie haben verboten, dass Gastwirte Raucher – mit all ihren kleinen Schwächen – be­wirten. (Abg. Jarolim: Das ist in ganz Europa so!) – Bitte, Herr Kollege. (Abg. Jarolim: Aber das ist doch lächerlich! Rufe bei der FPÖ: Das stimmt ja nicht!  Abg. Kitz­müller: Das stimmt ja überhaupt nicht!) Sie haben verboten, dass Reisende mit all ihren Bedürfnissen bei eisigen Temperaturen ein paar Stunden bis zu ihrem nächsten Termin aufgenommen werden dürfen. Sie haben den Gastwirten ihre Gastfreundlich­keit verboten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie haben den Gastwirten die Gastfreundlichkeit verboten, und weil Sie gewusst ha­ben, wie grauslich dieses Gesetz ist, haben Sie eine Übergangsfrist beschlossen, da­mit Ihre Regelungen erst unter der nächsten Regierung in Kraft treten. (Abg. Schieder: Können Sie einmal zur Beantwortung kommen?! Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte um Ruhe. (Abg. Schieder: Das ist eine Dringliche Anfrage, da gibt es Antworten! Abg. Rosen­kranz: Also was glauben denn Sie eigentlich! Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Bundesministerin Hartinger-Klein: Herr Klubobmann, Entschuldigung - -!) Ich bitte da­rum, die Antwort auch geben zu lassen! Ich darf um allgemeine Beruhigung ersuchen, die Emotion ist eine inhaltliche. (Abg. Schieder: Ich habe sie nicht gefragt, wann die Gastwirte die Gastfreundlichkeit ...!)

 


Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein (fortsetzend): Weil Sie gewusst haben, wie grauslich die­ses Gesetz ist, haben Sie eine Übergangsfrist beschlossen, damit Ihre Regelungen erst unter der nächsten Regierung in Kraft treten. Sie haben eigentlich versucht, die Verantwortung abzuschieben. – Es tut mir leid. (Beifall bei der FPÖ. Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, jedes Gesetz braucht eine Mehrheit im Parlament. Der Initiativantrag kommt auch nicht aus meinem Ressort, sondern es ist ein Antrag der Damen und Herren Abgeordneten. Die Möglichkeit einer Einflussnahme auf den Ge­setzwerdungsprozess ist mir durch die in der Verfassung verankerte Gewaltenteilung


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(Abg. Wittmann: Sie sind Gesundheitsministerin! Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr!) – Herr Kollege, hören Sie bitte zu! – weitgehend entzogen; dies unterliegt der Selbstkontrolle des Parlaments. (Abg. Schieder: Zu welcher Frage war das?) – 21 bis 24, Herr Klubobmann! Ich habe es am Anfang gesagt. (Abg. Schieder: Aber ich habe nicht erkannt - -! Das ist nicht gefragt worden! Lesen Sie einmal die Fragen vor! Abg. Rosenkranz: Schlechte Verlierer in der SPÖ! Weder Bürgermeister noch Bundeskanz­ler ...!)

Meine Damen und Herren der Opposition! Sie können sich jetzt zurücklehnen und da­rauf warten, dass die Österreicherinnen und Österreicher darüber abstimmen, dann dominiert die Mehrheit die Minderheit, aber dem sozialen Frieden im Land wird es nicht dienen. Sie können ja gerade beobachten, was passiert, wenn man Verbote zu weit treibt. Das wäre mit einem echten sozialen Frieden nicht möglich.

So, jetzt komme ich zur Beantwortung der Frage 1:

Es besteht ein absolutes Rauchverbot in 13 Ländern und in drei Bundesländern – Bay­ern, Saarland und Nordrhein-Westfalen – in Deutschland. Ansonsten sind in anderen EU-Staaten mit teils unterschiedlichen Ausprägungen, Vorgaben und Einschränkungen Rauchverbote in der Gastronomie in Geltung. (Abg. Lausch: Na schau!)

Zur Frage 2:

Generell kann gesagt werden, dass Tabakkontrollmaßnahmen wie Tabaksteuer, Wer­beverbote, Einschränkungen der Verfügbarkeit et cetera zu einer Reduktion der Anzahl der RaucherInnen führen. Vorliegende Zahlen aus Deutschland, England, Irland und Italien weisen in die Richtung, dass von einer Reduzierung des Tabakkonsums aus­zugehen ist. Detailzahlen zu den übrigen EU-Ländern liegen unserem Ministerium ak­tuell nicht vor, sodass derzeit keine darauf bezugnehmenden Angaben gemacht wer­den können.

Zur Frage 3:

26 Prozent der Bevölkerung der Europäischen Union rauchen. Laut den beiden aktu­ellsten Befragungen im Hinblick auf das Rauchverhalten in der Bevölkerung rauchen 24 Prozent der Altersgruppe 15 plus täglich.

Betrachtet man die Ergebnisse der Erhebungsreihe Befragung zu Substanzgebrauch, so zeigt das aktuelle Ergebnis einen Rückgang im Tabakkonsum, der nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Rauchverbot steht. Die Ergebnisse der Gesund­heitsbefragung der Statistik Austria dokumentieren in der untersuchten Zeitspanne gleichbleibende Werte.

Im europäischen Vergleich liegt Österreich bei den täglich Rauchenden mit 24 Prozent über dem EU-Durchschnitt von 19 Prozent. Der EU-28-Durchschnitt bei Rauchenden insgesamt – täglich und gelegentlich – liegt bei 24 Prozent, in Österreich sind es 33 Pro­zent. (Abg. Wittmann: Unfassbar!) – Was ist jetzt unfassbar, wenn ich Ihre Fragen be­antworte, Herr Kollege? (Abg. Krist: Das war eine allgemeine Bemerkung!)

OECD: Durchschnittlich rauchen in den 34 OECD-Ländern 18,4 Prozent der erwachse­nen Bevölkerung.

Zur Frage 4:

Es gibt einen Rückgang, dieser steht aber nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Rauchverbot, sondern ist auf Maßnahmen der Bewusstseinsbildung zurückzu­führen. Hierbei wird jedoch der Konsum von anderen, rauchlosen Tabakprodukten wie zum Beispiel Lutschtabak nicht berücksichtigt.


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Zur Frage 5:

Laut den beiden aktuellsten Schülerbefragungen HBSC 2014 und Espad 2015 rauchen aktuell 10 beziehungsweise 16 Prozent der 15-Jährigen dreimal täglich. Etwas weniger als die Hälfte der 15-jährigen SchülerInnen gibt an, bereits erste Erfahrungen mit dem Rauchen von Tabak gemacht zu haben.

Zur Frage 6:

Die Quote der jugendlichen Raucherinnen und Raucher in den anderen OECD-Län­dern beträgt im Durchschnitt 11,7 Prozent. Im Vergleich dazu: In Österreich sind es 14,5 Prozent.

Zur Frage 7:

Einschlägige Studien beziehungsweise Erhebungsergebnisse in Bezug auf das Kon­sumverhalten Jugendlicher im Falle genereller Rauchverbote in der Gastronomie lie­gen meinem Ministerium nicht vor. Aussagekräftige relevante Angaben dazu können daher in Ermangelung eines Vorliegens solcher Ergebnisse derzeit nicht gemacht wer­den.

Zur Frage 8:

Die Raucherprävalenz bei Kindern und Jugendlichen hat sich seit dem Jahr 2002 hal­biert. Im europäischen Vergleich liegt Österreich nach diesem Rückgang je nach Er­hebungsreihe leicht beziehungsweise deutlich über dem Durchschnitt.

Zur Frage 9:

Soweit Aussagen und Ergebnisse betreffend die Quote jugendlicher RaucherInnen ge­messen an der Gesamtpopulation vorliegen, ist ein Vergleich insofern nur bedingt oder kaum möglich, als in entsprechenden Surveys und Befragungen dazu unterschiedliche Altersgruppen zugrunde gelegt werden.

Allgemein ist zu bemerken, dass ein Trend in Richtung Reduktion des Tabakkonsums in den EU-Ländern und auch in Österreich beobachtet werden kann.

Zur Frage 10:

Laut OECD ergibt sich in den letzten zehn Jahren ein kontinuierlicher Rückgang an jugendlichen Raucherinnen und Rauchern in den OECD-Ländern.

Zur Frage 11:

Folgt man den Studien und Befragungen zum Substanzkonsum, kann davon ausge­gangen werden, dass es in den letzten zehn Jahren einen signifikanten Rückgang an täglich Rauchenden in der Bevölkerungsgruppe 15 plus gab. Auf EU-Ebene ist insge­samt ein Rückgang zu verzeichnen.

Nach der Espad-Auswertung 2015 ergibt sich durchschnittlich ein starker Rückgang an jugendlichen Rauchern und Raucherinnen in den EU-Ländern ab 2013.

Zur Frage 12:

Das Ergebnis der österreichischen Tabakkontrollpolitik: Österreich erhielt beim Euro­pean Tobacco Control Scale 36 Punkte und liegt damit an 34. Stelle. Bessere Plätze beim European Tobacco Control Scale belegten beispielsweise UK, gefolgt von Irland und Island.

Zur Frage 13:

Die angedachte Novelle des TNRSG steht im Einklang mit der sich aus dem FCTC ergebenden völkerrechtlichen Verpflichtung, da die derzeitige Regelung für die Gastro-


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nomie beibehalten werden soll und die Schutzvorschriften für Kinder und Jugendliche wesentlich verschärft werden.

Zur Frage 14:

Zu den Spätfolgen des Tabakkonsums zählen Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herz­infarkt oder Schlaganfall, Atemwegserkrankungen wie COPD, chronische Bronchitis oder Asthma und bösartige Neubildungen wie zum Beispiel Lungenkrebs, Kehlkopf- und Speiseröhrenkrebs, Harnblasenkrebs oder Bauchspeicheldrüsenkrebs.

Zur Frage 15:

Glimmende Zigaretten geben eine Menge kleiner Teilchen mit einer hohen Schadstoff­konzentration ab. Dazu kommt der inhalierte und wieder ausgeatmete Rauch. Die fei­nen Rauchpartikel sammeln sich an Vorhängen, Decken, Wänden und anderen Ge­genständen und belasten als kalter Rauch die Umgebungsluft, auch wenn gar nicht mehr geraucht wird.

Beim Passivrauchen wird Tabakrauch aus der Umgebungsluft aufgenommen. Dieser Rauch enthält die gleichen giftigen und krebserregenden Substanzen wie der beim Rau­chen inhalierte Rauch.

Zahlreiche Studien haben dokumentiert, dass auch beim unfreiwilligen Einatmen von Zigarettenrauch, bei der Konsumation von second-hand smoke, eine Gesundheitsge­fährdung besteht. Durch Passivrauchen gelangen krebserregende Substanzen in die Atemwege. Die WHO schätzt, dass 10 Prozent der Lungenkarzinome von Nichtrau­chern auf Passivrauchen zurückzuführen sind.

Zur Frage 16:

Rauchen stellt zweifelsfrei eine Ursache für Lungenkrebs dar. Weltweit sind 30 Prozent aller Krebstodesfälle auf Tabakkonsum zurückzuführen, wobei der Zusammenhang zwischen Rauchen und Lungenkrebs am eindeutigsten dokumentiert ist. Eine seriöse Schätzung, welcher Anteil der Neuerkrankungen durch Passivrauchen verursacht wird, ist nicht möglich. Wie aus der Antwort zu Frage 15 ersichtlich ist, belaufen sich die Schätzungen der WHO auf 10 Prozent.

Zur Frage 17:

Jährlich sterben laut Expertenschätzungen zwischen 11 000 und 14 000 Österreichern an den Folgen des Rauchens. Der Anteil der Passivraucher kann nur geschätzt wer­den. (Abg. Strolz: Da gibt es Studien dazu! Das ist nicht korrekt, Frau Minister! – Zwi­schenruf des Abg. Stöger.)

Zur Frage 18:

Da sich die Organe und das Immunsystem von Kindern noch entwickeln, ist ihre Ge­sundheit durch Passivrauchen besonders bedroht. Außerdem haben Kinder in Relation zu ihrem Körpergewicht eine höhere Atemfrequenz als Erwachsene. Das Risiko des plötzlichen Kindstodes ist bei von Passivrauchen belasteten Säuglingen mindestens doppelt so hoch wie bei Säuglingen, die in einer rauchfreien Umgebung aufwachsen.

Kinder, die Tabakrauch ausgesetzt sind, leiden oft unter einer Beeinträchtigung des Lungenwachstums und der Lungenfunktion. Auch akute und chronische Atemwegser­krankungen und Asthma sowie Mittelohrentzündung und Meningitis treten häufiger auf.

Zur Frage 19:

Gemäß der IHS-Studie aus dem Jahr 2008 zu den volkswirtschaftlichen Effekten des Rauchens betrugen die durch das Rauchen verursachten Nettokosten im Jahr 2003 256,8 Millionen Euro. Der fiskalische Nutzen aus dem Tabaksteueraufkommen für die


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öffentliche Hand beträgt im Gegensatz dazu im Lebenszyklusmodell rund 30,42 Mil­liarden Euro beziehungsweise 1,09 Milliarden Euro als Annuität.

Zur Frage 20:

Seit dem Jahr 2005 ist der Nichtraucherschutz insbesondere für Kinder und Jugendli­che ständig erhöht worden; in diesem Bereich stehen auch weitere Verschärfungen bevor. Im Übrigen ist aber auch die individuelle Entscheidungsfreiheit angemessen zu­grunde zu legen.

Die Fragen 21 bis 24 habe ich bereits zu Beginn beantwortet. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schieder: Eine echte Niederlage für eine Gesundheitsministerin!)

15.31


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zu­kommt.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Kucher. Ich erteile es ihm.

 


15.31.52

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Strache, ich tu mir wirklich schwer. (Rufe bei der FPÖ: Herr Minister! Abg. Winzig: Vizekanzler!) Wie führt man hier im Parlament eine Debatte, wenn man das Gefühl hat, dass Fakten, internationale Studien und alles Weitere keine Rolle spielen? Wir sind es gewohnt, Fakten und Stu­dien auszutauschen. Pamela Rendi-Wagner hat ja nicht nur als Ärztin, sondern auch als Gesundheitsexpertin einiges zitiert, und auch die Gesundheitsministerin hat Zahlen genannt, die mich echt nachdenklich machen.

Wenn man hört, dass das Risiko für einen plötzlichen Kindstod im Zusammenhang mit Passivrauchen doppelt so hoch ist, dann muss man ja sehen, dass das dramatische Folgen sind, und wir wissen das in Wahrheit alle. Die Frage ist: Wie gehen wir in dieser Debatte damit um, wenn das Gefühl da ist, dass die Fakten eigentlich völlig egal sind?

Erlauben Sie mir, mit einer Metapher zu helfen, damit wir diesen Weg vielleicht ein bisschen überdenken! Vor einigen Jahren sind Wolfgang Schüssel und Jörg Haider – Sie kennen die berühmten Bilder – gemeinsam im Porsche gesessen, jetzt haben Sie es sich gemeinsam mit Sebastian Kurz im Dienstwagen gemütlich gemacht, sind auch gemeinsam unterwegs. Wenn Sie auf der Autobahn unterwegs sind und merken, es kommt Ihnen ein Auto entgegen, dann können Sie sagen: Wahnsinn, da ist ein Geister­fahrer unterwegs! Beim zweiten Auto, wenn dann Sebastian Kurz sagt: Du, H.-C., da kommt uns schon wieder ein Geisterfahrer entgegen!, könnte man vielleicht anfangen, nachzudenken. Wenn das dritte oder vierte Auto auf der Autobahn entgegenkommt, müsste man irgendwann anfangen, nachzudenken, ob man nicht vielleicht selber der Geisterfahrer ist oder ob es sein kann, dass alle anderen falscher Meinung sind? – Und genau so ist es in dieser Debatte! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz. Abg. Zanger: Das ist ein super Kärntner Schmäh, gell? Der Witz geht ...!)

Es ist ja wirklich absurd. Man geht ja in dieser Debatte nicht nur gegen die Vernunft, gegen den Hausverstand vor, den Sie oft zitieren, sondern eigentlich gegen alles, wo­ran wir hier glauben sollten. Man geht gegen den Willen der Bevölkerung vor: Eine hal­be Million Menschen hat unterschrieben – und das ist völlig egal! (Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Lugar.) Man geht auch gegen die eigene Gesundheitsmi­nisterin vor: Der Frau Gesundheitsministerin hat Parteichef Strache ausgerichtet, das


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sei ihre Privatmeinung. – Ja, kein Wunder, dass Sie sich heute gar nicht zu sagen trau­en, wir müssen die Bevölkerung schützen, wenn es heißt, das ist Ihre Privatmeinung. – Unglaublich! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

Man ist heute gegen das, was man vor der Wahl versprochen hat. Wo ist denn die di­rekte Demokratie? Das ist ja alles unglaubwürdig! Die Hälfte der ÖVP-Abgeordneten – ihr tut mir ja direkt leid – hat hier für einen Nichtraucherschutz gestimmt, und auf ein­mal müsst ihr heute eure Meinung um 180 Grad ändern, völlig entgegen eurer vorigen Ansicht. Herr Präsident Sobotka, ich bitte Sie wirklich, reden Sie persönlich mit Sebas­tian Kurz und sagen Sie ihm, dass die Damen und Herren der ÖVP ihrer Meinung, ih­rem Gewissen folgen können sollen! Das ist ja erbärmlich, was hier abgeht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz. Zwischenruf der Abg. Schimanek. Abg. Wöginger: Regieren ist kein Honiglecken!)

Ich darf noch einen Ausflug nach Kärnten machen: Gernot Darmann, mitten im Wahl­kampf – hier sitzt der Wahlkampfleiter Angerer –, fordert eine Volksabstimmung. (Abg. Schimanek: Der Kärntner Landtag ...!) Wir alle wissen, dass die FPÖ Kärnten bundes­weit ohnehin nichts zu reden hat, aber Sie, Kollege Angerer, fordern in Wahrheit in Kärnten eine Volksabstimmung und wollen hier in Wien, kaum sind sie über die Pack, gar nichts mehr davon wissen. Warum kämpfen Sie nicht für direkte Demokratie und eine Volksabstimmung? Unglaublich! Unfassbar! (Heiterkeit, Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz.)

Gesundheitssprecherin Belakowitsch hat vor einigen Jahren noch gesagt: Bitte handeln wir dieses leidige Thema ab, machen wir eine Volksabstimmung! – Das war Ihr Vorschlag! Es kann doch Politik nicht bedeuten, dass Sie gestern dieser Meinung waren und morgen jener Meinung sind. Ich weiß nicht, das ist ja alles nur noch belie­big. Unglaublich! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz. Abg. Hau­ser: Das haben wir bei euch gelernt!)

Einen Punkt noch: Man fragt sich in dieser ganzen Debatte schon: Warum haben wir in Österreich eigentlich keinen Bundeskanzler? Wenn ein derartiges Chaos ausbricht, jeder anderer Meinung ist, die Gesundheitsministerin auf einmal die Tourismus- und die Wirtschaftsagenden übernimmt, dann muss es doch einen Bundeskanzler geben, der seinen Job macht! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.) Da muss er entweder eine Stellenausschreibung machen und eine Gesundheitsministerin suchen oder alle an einen Tisch holen und alle Expertinnen und Experten miteinbeziehen. Sebastian Kurz hat nicht nur in dieser Frage ungefähr jede Meinung schon einmal vertreten. Das ist erbärmlich, was hier abgeht. Unglaublich! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz. Abg. Zanger: Du hast selbst einmal geraucht, so wie du dich auf­führst! Abg. Lausch: Unglaublich!)

Noch abschließend, und das sage ich als jemand, der selbst Raucher ist – einer der wenigen Punkte, die ich mit H.-C. Strache gemeinsam habe –: Es ist zumutbar, dass man auf die Straße geht, es ist vielleicht bei der Kälte nicht ganz angenehm, das ist aber eh super, weil es gesünder ist, dass man weniger raucht. Es ist doch möglich, dass man im Freien raucht. Man lernt einander kennen – die Raucher sind im Normal­fall auch kommunikative Menschen –, man redet miteinander, auch fraktionsübergrei­fend. Das wird doch wohl zumutbar sein, dass man auf die Straße geht.

Es gibt sehr viele Menschen, die rauchen, die überhaupt kein Problem haben, zu sa­gen: Ja, ich bin für den Nichtraucherschutz, weil mir Kinder und Menschen, die in der Gastronomie arbeiten, am Herzen liegen. Das muss doch wohl möglich sein! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz. Abg. Martin Graf: Aber Sie rau­chen ja auch im Wirtshaus! Ich habe Sie schon gesehen, wie Sie im Wirtshaus rau­chen! Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Ich habe es gerade gesagt: Man kann auf die Straße gehen und dort ganz genauso die Zigarette konsumieren, wenn es schon sein muss. (Zwischenrufe bei der FPÖ. Präsi­dent Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Ich darf bei allen Emotionen, die da vorhanden sind, um Folgendes bitten: Herr Vize­kanzler Strache – und auch Sebastian Kurz möge man diese Botschaft ausrichten –, beenden wir diese peinliche Debatte und lassen wir die Bevölkerung abstimmen! (Bei­fall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz. Abg. Jarolim: Wo ist der Herr Bundeskanzler? Zwischenrufe bei der FPÖ. Präsident Sobotka gibt das Glocken­zeichen.)

15.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Karl Nehammer. – Bitte.

 


15.37.25

Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Minister! (Rufe bei der Liste Pilz: -in! Das ist eine Frau! Abg. Zanger: Das ist Blunzn! Rufe bei der ÖVP: Er hat eh gesagt „Frau Minister!“) – Vielen Dank. Philip – ich darf Philip sagen, wir kennen einander schon länger; ich weiß auch, dass du ab und an gerne rauchst, auch im Wirtshaus, aber jetzt unabhängig davon –, du hast hier eine sehr polemische Rede gehalten. (Rufe bei der SPÖ: Polemisch? Was war da polemisch? Abg. Stefan: Polemisch? Wirklich?)

Wenn ich jetzt darüber nachdenke, dass Frau Kollegin Wagner hier zu Recht etwas festgestellt hat, dann möchte ich das auch verstärken. (Ruf bei der SPÖ: Rendi-Wag­ner heißt sie!) – Ich sehe, ihr seid heute sehr genau, Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ. Die Zwischenrufe hört man im Fernsehen nicht, aber ich darf sagen, es geht sehr munter zu, und es wird auch wirklich zugelassen, dass man ausreden darf. – Ein herz­liches Danke dafür.

Frau Kollegin Wagner hat ganz klar gesagt: Gesundheit ist ein wichtiges Gut, und die Gesundheit gilt es weiter zu schützen, auch durch unseren Antrag. Der Eindruck, der erweckt wird, ist nämlich falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Rauch­verbot im öffentlichen Raum bleibt bestehen, und die Rauchverbotsregelung in der Gastronomie bleibt bestehen, ausgenommen Extraräume. Das heißt, man muss einmal mit dem Mythos aufräumen, dass jetzt alles anders wird, nur weil dieser Antrag kommt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Frau Kollegin Rendi-Wagner – auch ich kann mich korrigieren, Frau Kollegin – hat auch gesagt, dass der Nichtraucherschutz wichtig ist. Der Nichtraucherschutz wird in diesem Antrag auch dadurch gestärkt, dass wir zum ersten Mal in dieser Zweiten Re­publik ganz klar festhalten, dass Jugendschutz vorgeht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Da muss aber noch ein Abänderungsantrag kommen!) Mit dieser Re­gelung wird es in Zukunft verboten sein, dass Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Ta­bakwaren kaufen. Es wird den Jugendlichen verboten sein, sich in Räumlichkeiten auf­zuhalten, in denen geraucht wird.

Sie haben vorhin gerade gesagt, wie wichtig der Nichtraucherschutz ist. (Abg. Krainer: Das steht nicht drin im Antrag!) – Das kann in diesem Antrag so auch nicht drinnen ste­hen, Kollege Krainer, weil es – Sie wissen das als Parlamentarier ja – Länderkompe­tenz ist. (Abg. Schieder: Aber dann sagen Sie’s nicht! – Abg. Krainer: Dann behaup­ten ...!) – Ohne Aufregung, Kolleginnen und Kollegen! Die Jugendreferenten aller Bun­desländer haben sich dazu verpflichtet, diesen Nichtraucherschutz einzuführen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Ja, ja! – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Sie haben vorhin gesagt, Gesundheit darf nicht Spielball der Polemik und der Partei­politik sein. Es tut mir leid, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer jetzt Ihre Zwi-


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schenrufe und die Show, die Sie hier abziehen, nicht sehen können. (Abg. Königsber­ger-Ludwig: ... ja gar nichts!) Uns geht es in Wahrheit bei dieser Regelung um den Nichtraucherschutz für Jugendliche; den werden wir auch umsetzen. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Es geht auch bei den bestehenden Regelungen darum. Dass es da eine Übereinstimmung gibt, sehr geehrte Damen und Herren, daran kann doch kein Zweifel bestehen.

Es gibt niemanden hier im Raum, der nicht sein höchstes Ziel darin sieht, die Folgen des Nikotinkonsums zu bekämpfen. (Abg. Schieder: Geh, geh, geh!) Rauchen ist schädlich, dazu bekennt sich jeder hier im Raum, da gibt es überhaupt keinen Dissens. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Strolz: Sie sind ein Zyniker!) – Wenn wir es ernst nehmen, Kollege Strolz, dann wird es zynisch, wenn man Ihren Zwischenruf jetzt hört; dann wird es zynisch (Abg. Strolz: Zyniker!), denn die effizienteste Maßnahme, um junge Menschen zu schützen, ist noch immer die Verhaltensprävention. Was heißt das? – Man muss ansetzen, bevor junge Menschen zur Zigarette greifen. (Abg. Strolz: Das ist der Punkt! – Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.)

Ich sage es Ihnen: Ich bin selbst Raucher gewesen, vor acht Jahren habe ich aufge­hört. Mein Einstieg war mit 15, ganz klassisch. Da wäre es wichtig gewesen, eine Stim­mung zu haben, in der man sieht, dass es uncool ist, zu rauchen. Man muss im Rah­men der Verhaltensprävention informieren, motivieren, schützen und unterstützen. (Abg. Rendi-Wagner: Das reicht nicht! – Abg. Rosenkranz: Verbieten?! – Abg. Kitz­müller: Alle Zigaretten verbieten?!) Das ist eine wirklich richtige und wichtige Maßnah­me. Das ist eine Forderung an uns Politiker und Politikerinnen, an uns alle.

Ich lade herzlich dazu ein: Kämpfen wir gemeinsam für den Nichtraucherschutz und für den Schutz der Jugend! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Nach dem Schlusswort glaube ich, die ÖVP zieht den Antrag zurück!)

15.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte. (Abg. Schieder: Gebt einmal dem Generalsekretär den richtigen Antrag bei der nächsten Rede!)

 


15.42.28

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Minister! Werte Kollegen hier im Plenum und werte Zuseher! Es ist eine, wie erwartet, sehr emo­tionale Diskussion, Rauchen ist ein emotionales Thema. Ich habe selbst in den letzten Jahren einige sehr emotionale Reden zu diesem Thema gehalten. Heute werde ich mich bemühen, das möglichst sachlich abzuhandeln. Ich hoffe, es gelingt mir.

Vielleicht noch einmal zum Start, um das klarzustellen, denn da wird natürlich bewusst sehr viel Propaganda betrieben, daher möchte ich das noch einmal festhalten, Frau Ex-Minister (Ruf bei der SPÖ: -in!) Rendi-Wagner, Sie sollten es eigentlich wissen: Wir haben seit zehn Jahren in Österreich ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Wir haben aber – und da kann man sagen: Gott sei Dank! – in Österreich eine Lösung für ein friedliches und tolerantes Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern gefun­den. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben ganz spezifische - - (Abg. Schieder in Richtung des mit Präsident Sobot­ka sprechenden Vizekanzlers Strache : Was macht der Vizekanzler am Präsidium?) – Hören Sie einfach zu, das würde Ihnen nicht schaden! (Abg. Schieder: Nein, weil ehr­lich gesagt: Wir haben eine Hausordnung!) Wir haben ganz spezifische Ausnahmen, wann man in der Gastronomie einen Raucherbereich zulassen darf. (Abg. Schieder: Entschuldigung ...!) Diese Ausnahmen werden selbstverständlich in dieser Form wei­terbestehen. (Abg. Kuntzl: Was macht der Vizekanzler am Präsidium?)


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Was 2015 passiert ist, werde ich in Folge noch genau erklären: 2015 hat die damalige Regierung ein totales Rauchverbot beschlossen. Ein totales Rauchverbot: Allein der Begriff ist schon sehr brutal, wenn Sie mich fragen. (Oh-Rufe und Heiterkeit bei Abge­ordneten von SPÖ und NEOS.) Ich frage Sie ernsthaft: Wollen Sie ein totales Rauch­verbot in Österreich haben? (Abg. Scherak: Ist das ernsthaft, die Formulierung?) Wir wollen das nicht. (Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Schieder.)

Ich werde Ihnen noch einmal ganz kurz sagen, was wir Freiheitliche immer wollten; wir wollten zwei Dinge erreichen: Wir wollen die freie Wahlmöglichkeit von erwachsenen Menschen, von freien Bürgern beibehalten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kuntzl: Wie geht das bei Passivrauchern?) Der zweite Bereich, der uns sehr, sehr wichtig, extrem wichtig war, ist der Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Auch diesen Bereich werden wir – mein Vorredner hat es erklärt – ausbauen und intensivieren. Da lautet mein Vorwurf an die Ex-Ministerin Rendi-Wagner schon: Sie haben es nicht geschafft, diesen Kinder- und Jugendschutz in einem Gesetz zu fixieren. (Zwischenrufe der Ab­geordneten Rendi-Wagner und Schieder.) Das haben Sie nicht geschafft.

In der Vergangenheit hat sich ja leider Gottes kaum jemand das Gesetz von 2015 ge­nau angeschaut. Ich werde ganz kurz erklären, was damals beschlossen wurde. Es wurde kein einziger Passus betreffend Jugendschutz beschlossen, nicht einer. Wenn Sie mir einen nennen können, Frau Ex-Minister, dann machen Sie das jetzt gleich! Kei­nen einzigen gibt es, keinen einzigen. (Abg. Rendi-Wagner: Der beste Schutz ist das generelle Rauchverbot, Herr Kollege! – Abg. Rosenkranz: Wo?) Ein zweiter Bereich - - (Abg. Stefan: Wo denn? – Zwischenruf des Abg. Gudenus. – Abg. Rendi-Wagner: Es gibt keinen besseren Schutz!) Ein zweiter Bereich zeigt ja - - (Abg. Rosenkranz: Bei Säuglingen zu Hause ist’s wurscht?! – Zwischenruf des Abg. Schieder. – Weiterer Ruf bei der FPÖ: ... verbieten, oder wie? – Abg. Rosenkranz: Wir wissen ja ...! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: ... die Sozialdemokraten ...! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter Wurm ist am Wort! – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: ... aus der eigenen Fraktion stören die Rede!)

 


Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Ein zweiter Bereich in diesem Gesetz von 2015 war der Bereich der E-Zigaretten, die Dampfergeschichte, wenn Sie sich erin­nern. Daran sieht man eigentlich ganz deutlich, dass es Ihnen nicht darum gegangen ist, Passivrauchen zu verhindern. Bei E-Zigaretten ist eines ganz klar: Man kann strei­ten, ob E-Zigaretten für einen persönlich zu 99 Prozent unschädlich sind, aber sie sind nachweislich zu 100 Prozent unschädlich für alle anderen, die E-Dampf einatmen. Das ist nachweislich gesichert. In dem Gesetz von 2015 haben Sie aber die gesunde Va­riante, nämlich Dampfen, genauso verboten. Darüber hinaus haben Sie im Vereinsbe­reich Verbote auferlegt, sogar im Freien. Dieses Gesetz von 2015 war also ein grot­tenschlechtes Gesetz und es tritt Gott sei Dank 2015 (Abg. Kassegger: 18!) nicht in Kraft. (Beifall bei der FPÖ.)

Man sollte vielleicht auch sagen – ich glaube, das muss man irgendwann einmal klar­stellen –, um es doch ein bisschen emotional zu machen: Es gibt nicht die bösen Rau­cher und die guten Nichtraucher. (Zwischenrufe der Abgeordneten Königsberger-Lud­wig und Rendi-Wagner.) Diese Propaganda, die seit Jahren landauf, landab läuft, hilft niemandem weiter. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir Freiheitliche stehen auf dem Standpunkt: Es müssen die Kinder und Jugendlichen geschützt werden, aber erwach­sene, freie Bürger in einem freien Land müssen selbst entscheiden können, wie sie ihre Privatzeit verbringen. Bei der Gastronomie sprechen wir von einem Privatbereich. Der Gastronom kann selbst entscheiden, ob er ein Nichtraucherlokal oder ein Raucher­lokal mit Ausnahmen macht.


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Noch einmal, zur Erwähnung: In Österreich sind bereits 90 Prozent (Abg. Rendi-Wag­ner: Es ist verantwortungslos, was Sie machen!) der Restaurants – Gott sei Dank! – rauchfrei. Also machen Sie nicht ein Drama aus Dingen, die sich ohnehin in eine richtige Richtung entwickeln! (Zwischenruf des Abg. Keck. – Weiterer Ruf bei der SPÖ: ... kön­nen 10 Prozent ...!)

Zum Abschluss vielleicht noch ganz kurz, weil das ja auch ein Thema der direkten De­mokratie war: Es hat in den letzten Jahren unzählige Volksbegehren gegeben, die von Rot, Schwarz und Grün keinerlei Beachtung gefunden haben. Wir Freiheitliche haben immer ganz klar gesagt, wir wollen die direkte Demokratie und wir werden der direkten Demokratie zum Siegeszug verhelfen. (Abg. Schieder: Genau, und jetzt tretet ihr sie mit Füßen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich bin ganz, ganz froh und kann es kaum noch erwarten, dass alle hier vertretenen Parteien der direkten Demokratie in Österreich zum Sieg verhelfen und jedes Anliegen (Zwischenruf des Abg. Keck) von Bürgern in Österreich gleich viel Gewicht hat. Jede Unterschrift eines Bürgers in Öster­reich, egal zu welchem Thema, auch wenn es Ihnen ideologisch nicht passt, hat den gleichen Stellenwert zu haben; und ein Volksbegehren hat nicht nur Gewicht zu haben, wenn es Ihnen ins politische Konzept passt – das kann nicht sein. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ein Schlusssatz, weil es sehr schön ist: Ich habe nicht oft die Gelegenheit, den „Stan­dard“ als Referenz herzunehmen, das ist ja nicht unbedingt unser Hofberichterstatter. (Abg. Schieder: Nehmen Sie sonst nur Hofberichterstatter?) Heute im „Standard“, wer es gelesen hat: „Don’t smoke – ein Schritt in die Knechtschaft? Wo bleiben denn Min­derheitenschutz oder die Freiheit des Einzelnen?“ – Das schreibt der „Standard“ heute. Dem kann ich nichts mehr hinzufügen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Matthias Strolz. – Bitte.

 


15.49.49

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Das ist die Debatte zur rauchfreien Gastronomie – ja oder nein. Ich finde, es ist eine un­glaublich zynische Debatte. Das ist eine Entscheidung auf Leben und Tod, und da kann man so viel mit den Augen rollen, wie man will, das, was Sie hier machen, ist verant­wortungslos, und Sie wissen es haargenau. Das ist verantwortungslos! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

Frau Gesundheitsministerin, was ist mit Ihnen? Sie sind für die Gesundheit der Men­schen verantwortlich, und es gibt genügend Studien, die die Schädlichkeit von Tabak­rauch einwandfrei belegen. Ich bin kein Visionär, der glaubt, dass morgen die drogen­freie Gesellschaft ausbricht. (Abg. Belakowitsch: Aber ihr wollt es!) H.-C. Strache und ich haben auch schon gemeinsam eine Zigarette geraucht, so ist es nicht. (Oh-Rufe und Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Gudenus: Sapperlot! – Ruf bei der FPÖ: Das ist zynisch!)  Das ist eben nicht zynisch! (Ruf bei der FPÖ: ... Tschick!) Dass Sie so etwas erheitert, zeigt nur, dass Sie überhaupt nichts verstanden haben! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Neubauer: Aber Sie auch nicht! – Abg. Stefan: Das habe ich jetzt nicht verstanden!)

Sie sind in einer Art ignorant: Sie nehmen bewusst Tote in Kauf. Sie nehmen bewusst Tote in Kauf! (Ruf bei der FPÖ: Na geh! – Abg. Stefan: Das habe ich jetzt nicht ver­standen! – Abg. Gudenus: Unfassbar!) So hart ist es! (Abg. Stefan: Dann verbieten wir es total! – Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Wenn Sie befragt werden, Frau Mi­nisterin: Wir haben in Österreich jedes Jahr 13 000 Tote durch Spätfolgen des Rau-


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chens zu verzeichnen. 13 000 Tote! (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Die Frage ist: Wie viele davon sind Passivraucher? (Abg. Stefan: ... überhaupt keiner rauchen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Präsi­dent, darf ich fortsetzen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, ich habe schon geläutet.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Wie viele davon sind Passiv­raucher? Sie sagen: Das kann man nur schätzen. – Frau Ministerin, das stimmt nicht! Ich erwarte, dass Sie sich mit der Wissenschaft beschäftigen. (Abg. Stefan: Aus der Gastronomie oder zu Hause oder aus dem Auto? – Zwischenruf des Abg. Rosen­kranz.) Es gibt zum Beispiel Studien der Universität Wien, gemeinsame Studien der Forscher der MedUni Wien und des Messerli Forschungsinstitutes, die besagen, dass es im Jahr 2017 allein in Österreich 1 000 Personen waren, die durch Passivrauchen starben. Das sind zwei bis drei Österreicher, die täglich durch Passivrauchen sterben! (Abg. Belakowitsch: Aber wo rauchen sie passiv? – Zwischenrufe der Abgeordneten Angerer und Gudenus.)

Jetzt sagen Sie, das soll weiterhin so sein. Sie sagen, weiterhin sollen täglich zwei bis drei ÖsterreicherInnen durch Passivrauchen sterben. (Ruf bei der FPÖ: Wo? – Abg. Stefan: Zu Hause verbieten! – Zwischenruf des Abg. Gudenus. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Der Ort, an dem das Passivrauchen am häufigsten stattfin­det, ist die Gastronomie. Es ist die Gastronomie, und es wird weiter die Gastronomie bleiben. Sie wissen - - (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es gibt noch 17 Redner, Sie können noch ge­nügend Argumente vorbringen. Ich bitte, den Redner ausreden zu lassen!

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Sie wissen das und Sie haben ein schlechtes Gewissen. (Ruf bei der FPÖ: Nein!) Sie entscheiden sich fürs Sterben.

Alle, die eine Ahnung von Gesundheit haben, reden nicht. Wo ist die Gesundheitsspre­cherin der ÖVP? Frau Schwarz, Sie kommen nicht heraus und sprechen nicht, weil Sie ein schlechtes Gewissen haben. (Abg. Schwarz: Nein!) Wo ist der Apotheker Keniak von der FPÖ? (Abg. Rosenkranz: Kaniak! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Kaniak! – Abg. Rosenkranz: Ich berichtige tatsächlich: Kaniak!) Sie wissen es, Sie kommen nicht he­raus, Sie sprechen nicht. Wo ist Frau Belakowitsch? Sie als Ärztin wissen es, aber Sie kommen nicht heraus, Sie sprechen nicht.

Wo ist Herr Abgeordneter Smolle? Er war Chef der MedUni Graz. (Abg. Rosenkranz: Es ist auch gefährlich, wenn man sich so aufregt!) Herr Smolle, Sie wissen, dass Sie hiermit das Sterben und den Tod befördern. Sie wissen es, aber Sie kommen nicht raus, Sie stellen sich nicht der Diskussion, Sie werden sich damit weiterhin für das Sterben entscheiden. (Ruf bei der FPÖ: ... die Duracell einmal raus?) Das ist nicht okay! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Sie stellen parteipolitische Taktik über den Tod von zwei bis drei Österreichern pro Tag. (Ruf bei der FPÖ: Hören Sie auf damit!) Das ist die wissenschaftliche Evidenz. (Abg. Belakowitsch: Beruhigen Sie sich bitte wieder!) Sie müssen sich schon fra­gen  - (Abg. Stefan: Sind die im Gasthaus?) – Das ist die wissenschaftliche Evidenz. (Abg. Rosenkranz: Nein! Sind die im Gasthaus? – Abg. Belakowitsch: Wo? – Abg. Stefan: Sind die im Gasthaus, oder wo? – Präsident Sobotka gibt das Glockenzei­chen. – Abg. Rosenkranz: Ist die Säuglingskrippe im Gasthaus im Raucherstüberl?)

Noch einmal: Es gibt zwei bis drei Tote durch Passivrauchen in Österreich pro Tag, das ist wissenschaftlich erwiesen. (Abg. Belakowitsch: Aber wo?) Im gesellschaftli­chen Kontext ist die Gastronomie jener Ort, an dem Passivrauchen am häufigsten stattfindet. (Abg. Rosenkranz: Für Säuglinge?) Das sind Zentren des gesellschaftli-


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chen Lebens. (Abg. Stefan: Wie viele Stunden verbringt man zu Hause und wie viele im Gasthaus? – Ruf bei der FPÖ: Es muss ja niemand hingehen, wenn ...! – Abg. Neu­bauer: ... mit den NEOS! – Abg. Zanger: Ich gehe jetzt auch ins Säuglingscafé! – Zwi­schenruf der Abg. Belakowitsch.)

Schauen Sie: Hätten Sie den Mut zur Aufrichtigkeit, dann würden Sie den Klubzwang aufheben – und dann haben Sie keine Mehrheit, das wissen Sie haargenau. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Ah-Rufe bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Martin Graf. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie entscheiden sich fürs Sterben und für Ihre parteitaktische Linie. Das ist meines Erachtens nicht in Ordnung.

Frau Ministerin, Sie wissen, es geht natürlich um den Rauch, es geht aber auch um die Zusatzstoffe. Wir wissen, dass es Hunderte Zusatzstoffe sind. Insgesamt 90 davon werden von Gesundheitsexperten als wahrscheinlich krebserzeugend oder krebserzeu­gend kategorisiert. Sie wissen, dass es Stoffe wie zum Beispiel Acrolein gibt. (Abg. Rosenkranz: Ich täte langsam das Autofahren abschaffen!) Das sind teils toxische Zu­satzstoffe, die dem Tabak beigefügt sind. Diese Stoffe werden sogar über die Haut auf­genommen und haften, sagen Experten, an Tischplatten, an Kleidung, an Vorhängen, an Stofftieren. All diese wissenschaftliche Evidenz haben wir. (Abg. Stefan: Zu Hause verbieten!) – Nein, nicht zu Hause verbieten! (Ruf bei der FPÖ: O ja! – Abg. Rosen­kranz: O ja, das ist ja das Ungesunde! Da ist ja das Sterben!)

Schauen Sie: Ich sage, es gibt keine drogenfreie Gesellschaft. Die Menschen werden weiterhin rauchen. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glocken­zeichen.) Noch einmal: Ich rauche selbst auch ab und an eine Zigarette. (Ruf bei der FPÖ: Jetzt wissen wir’s!) Ich bin aber hier verdammt noch mal ein Politiker und habe Verantwortung! (Abg. Gudenus: Sie nehmen Tote in Kauf! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung, ich bitte, Herrn Abgeordneten Strolz ausreden zu lassen. Es gibt noch genügend Möglichkeiten, die Gegenargumente vorzubringen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Es ist sicherlich in unserem Hohen Haus ganz klar, dass wir ausreden lassen (Abg. Krainer: Es gibt ja keine Gegenargu­mente!) – auch den Präsidenten, Herr Abgeordneter Krainer! – Danke. (Abg. Martin Graf: Er behauptet von uns, wir sind Mörder, und ...!)

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Ich erwarte von jedem Einzel­nen von Ihnen, dass Sie Rollenklarheit bekommen! Sie handeln hier als Politiker, und Politik ist der Ort, wo wir uns ausmachen, wie wir miteinander leben. Haben wir darü­ber Evidenz, dass in Österreich zwei bis drei Personen pro Tag durch Passivrauchen sterben, dann haben wir dagegen etwas zu unternehmen, dann haben wir die rauch­freie Gastronomie zu gewährleisten. Sie wissen das alle, Sie drücken das weg und ent­scheiden sich fürs Sterben. Ich finde, das ist absolut grotesk.

Wenn ich Ihnen zuhöre, Herr Strache, und Sie sagen: Ich will eh eine Volksabstim­mung, aber ich kann nicht, weil mich die ÖVP fesselt!, und dann Herrn Kurz höre, der sagt: Ich will eh eine Volksabstimmung, aber ich kann nicht, weil mich die FPÖ fesselt!, dann frage ich mich: Ist diese Regierung ein Selbstfesselungsverein? Ist das ein Bondageklub? Oder was ist mit euch? (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Gudenus: Kabarett vom Feinsten!)

Sie haben hier für das Volk den Rahmen zu setzen. Es ist beklemmend, es ist erbärm­lich und verantwortungslos, was Sie hier machen!

Gabriel Obernosterer, du bist der Einzige von den 28, die sich damals schon einmal für eine rauchfreie Gastronomie entschieden haben, der nachher noch sprechen wird. Ja, was ist mit dir? (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Was sind die Argumente dafür, dass du eine 180-Grad-Wende machst?


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Die anderen haben nicht einmal den Mumm, herauszukommen, die ducken sich weg. Gegen jede wissenschaftliche Evidenz entscheiden sie sich für das Sterben. Herr Smolle, Rektor einer medizinischen Universität, noch einmal: Haben Sie einen auf­rechten Gang oder nicht? (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Dann können Sie hier nicht mitstimmen! Dann müssen Sie hier gegen die Klublinie stimmen! Dann machen Sie einen Aufstand im Parlamentsklub der ÖVP! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Habt ihr Cojones oder nicht? Das geht so nicht! (Heiterkeit bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz. – Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Ruf bei der FPÖ: Schande! – Zwi­schenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte darum, diesen Ausdruck zurückzuneh­men, und zwar sofort, oder ich erteile einen Ordnungsruf. (Ruf bei der FPÖ: Frauen­feindlichkeit! Unerhört! – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Ich bitte um Ruhe! (Anhal­tende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Ich nehme das zurück! Haben Sie Mumm oder nicht? Ich nehme diesen spanischen Ausdruck zurück!

Es ist schon so, dass das beklemmend ist, was Sie da aufführen. Das ist ein wirkliches Trauerspiel. (Abg. Schimanek: So ein Schatzi!) Sie können erhobenen Hauptes hier rausgehen und sich für den Antrag entscheiden, den wir heute einbringen. Wir sagen, wir führen das einer Volksbefragung zu (Ruf bei der FPÖ: Schade, dass ihr keinen Me­diziner habt!), daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Durchführung einer Volksbefragung über ein generelles Rauchverbot in der Gastrono­mie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen An­trag auf Durchführung einer Volksbefragung vorzulegen. Die Fragestellung soll lauten: Sind Sie für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie? JA oder NEIN“

*****

Diese Volksbefragung kann rasch für Klarheit sorgen und Sie können Ihrer Verantwor­tung gerecht werden. Wir werden in einem weiteren Schritt, sobald wir Ihren Gesetzes­vorschlag im Gesundheitsausschuss beraten, natürlich auch eine Volksabstimmung beantragen.

Wenn Sie, Herr Strache, liebe FPÖ, die Leute nicht verschaukeln wollen, sondern für voll nehmen, wenn Sie das tun wollen, was Sie vor dem Wahltag verkündet haben, nämlich das Volk einzubinden, dann können Sie sich doch nicht gegen solche Dinge stellen! (Abg. Rosenkranz: Also einen nehme ich nicht mehr für voll!) Geben Sie in dieser Frage – fast eine halbe Million Menschen haben das innerhalb von zwei Wo­chen schon unterstützt – dem Volk die Chance, die Weichen zu stellen! Hören Sie auf, Wahltaktik über Menschenleben zu stellen! Das ist unwürdig! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das ist Ihrer nicht würdig, und das ist eine Verletzung Ihrer Amtspflichten als Politiker und gewählte Volksvertreter in diesem Land. Das wissen Sie haargenau. Schämen Sie sich! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Gudenus: Der Fasching ist schon vorbei, Herr Strolz! – Abg. Strolz – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Schämen Sie sich!)

15.59


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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Durchführung einer Volksbefragung über ein generelles Rauchverbot in der Gast­ronomie

eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage betreffend Rauchverbot in der Gastronomie

Im Jahr 2015 fasste das Parlament – unter Setzung einer mehrjährigen Übergangsfrist – mit Mehrheit den Beschluss für ein absolutes Rauchverbot in Gastronomiebetrieben. Nach der Nationalratswahl 2018 wurde im Regierungsprogramm festgehalten, dass das beschlossene Gesetz nicht wie geplant im Mai 2018 in Kraft treten soll. Ausgelöst wurde damit ein Aufschrei der Zivilgesellschaft in Form eines Volksbegehrens für das absolute Rauchverbot. Das Volksbegehren „Don’t Smoke“ hat innerhalb weniger Tage mehr als 400.000 Unterschriften mobilisiert. Die Vorstellungen eines großen Teils der Bevölkerung von einer zeitgemäßen Gesundheitspolitik hat sich in den letzten Jahren weit davon wegentwickelt, was die Mehrheitsparteien im Regierungsübereinkommen zum Tabakrauchen festgeschrieben haben.

Die von Vizekanzler Strache medial erst für das Jahr 2021 avisierte Volksabstimmung über ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie läuft nicht nur gesundheitspoliti­schen Überlegungen und Evidenzen sondern auch den Interessen der Unternehme­rinnen und Unternehmer diametral zuwider, die vor allem Rechts- und Planungssicher­heit brauchen. Ein weiterer zeitlicher Aufschub hätte nur zur Folge, dass die Unsi­cherheit darüber, ob und wann eine generelles Rauchverbot in der Gastronomie gilt, um drei Jahre verlängert würde.

Was die Regierung für den Bereich des Jugendschutzes rund um den Tabakkonsum angekündigt hat, kann die Lösung der Frage über ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie nicht kompensieren. Vielmehr geht es darum, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen (so weit der Jugendschutz überhaupt in die Gesetzgebungskompe­tenz des Bundes fällt).

Gesundheitliche Risiken

Laut OECD rauchen in Österreich 24,3 % der Bürger_innen täglich. Damit belegt unser Land den drittschlechtesten Platz innerhalb der Europäischen Union. Expert_innen schätzen die Zahl der Toten, die jährlich an den Folgen des Rauchens sterben, zwi­schen 11.000 und 14.000. Lungenkrebs ist in der EU die häufigste Todesursache. Neun von zehn Lungenkrebsfällen sind auf Tabakrauch zurückzuführen.

Tabakrauchen ist das schwerwiegendste gesundheitliche Risiko, das selbst beeinflusst werden kann. Besonders deutlich steigt das Risiko, wenn man schon in jungen Jahren zu rauchen beginnt. Es besteht auch ein wissenschaftlich nachgewiesener direkter Zu­sammenhang zwischen dem Konsum von Zigaretten und dem höheren Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Je mehr und so länger man raucht, desto höher ist die Zahl der Zellmutationen. Diese Dosis-Wirkungs-Beziehung kann nur beendet werden, indem man mit dem Rauchen aufhört.

Lungenkrebs und andere Krebsarten (wie beispielsweise Krebserkrankungen der Spei­seröhre, Leber, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Blut, Kehlkopf oder Bronchien, etc.) stel­len aber bei weitem nicht das einzige gesundheitliche Risiko dar, das durch Tabakkon­sum ausgelöst wird: So ist Rauchen einer der wichtigsten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs aber auch Diabe-


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tes Typ 2. Es schädigt nahezu jedes Organ im Körper eines Menschen: Schäden an Augen, Beeinträchtigung der Mundgesundheit, des Verdauungstraktes und des Kno­chenbaus sind ebenso nachgewiesen, wie eine Schädigung der Geschlechtsorgane und der Fruchtbarkeit.

Dafür verantwortlich ist nicht nur Tabak an sich, sondern es sind vor allem auch die mehr als 600 Inhalts- und Zusatzstoffe, die sich in Zigaretten oder anderen Tabakpro­dukten finden und von denen viele als toxisch und kanzerogen eingestuft werden: Rund 90 davon wurden von Expertengremien als krebserzeugend oder wahrscheinlich krebserzeugend eingestuft (vgl. Öffentliches Gesundheitsportal Österreich). Diese Stof­fe wirken sich auch besonders auf Nichtraucher_innen aus, die dadurch oft zum Pas­sivrauchen gezwungen werden.

Denn nicht nur Raucher_innen selbst sind betroffen, sondern auch Passivraucher_in­nen erleiden zum Teil enorme gesundheitliche Schäden. Laut Schätzungen der Welt­gesundheitsorganisation (WHO) sterben weltweit pro Jahr circa 600.000 Menschen durch Passivrauchen. Allein in Österreich sterben zwei bis drei Personen täglich, weil sie dem Qualm von Zigaretten ausgesetzt sind. Das haben Forscher der MedUni Wien und vom Messerli Forschungsinsitut in einer Sudie im März 2017 herausgefunden und publiziert (vgl. https://www.nature.com/articles/srep45067?shunter=1489658586817). Schuld daran ist beispielsweise die Verbindung Acrolein (Acrylaldehyd), einer der vie­len teils toxischen Zusatzstoffe, die dem Tabak oft beigefügt werden und selbst über die Haut aufgenommen werden können. Solche Stoffe können überall anheften, etwa an Tischplatten, an der Kleidung, an Vorhängen, aber auch an Stofftieren. Das kann dazu führen, dass Kinder oder andere besonders vulnerable Gruppen mit dem Stoff in Berührung kommen und dadurch gesundheitliche Schäden verursacht werden.

Rauchen schadet also nicht nur den Raucher_innen selbst, sondern auch jenen Men­schen, die sich in ihrer Umgebung aufhalten, oder jenen, die sich nach ihnen in Räu­men aufhalten, in denen geraucht wurde.

OECD Daten zeigen, dass es seit 2000 in fast allen Mitgliedsländern einen Rückgang der Quote der Raucher_innen gab. Lediglich in Österreich, Lettland, Indonesien und Griechenland stieg die Zahl weiter an. Österreich schneidet beim Nichtraucherschutz besonders schlecht ab, vor allem was Jugendliche betrifft: Hierzulande beginnen Ju­gendliche besonders früh und häufig mit dem Rauchen. 14,5 Prozent der 15-Jährigen rauchen mindestens 1x pro Woche, zählt man Gelegenheitsraucher_innen dazu, dann steigt dieser Prozentsatz sogar auf gut 23 %. Damit liegen wir weit über dem OECD-Schnitt. Gerade der Umstand, dass in Gastronomiebetrieben, häufig Zentren des ge­sellschaftlichen Lebens, nach wie vor geraucht werden kann, führt zu einer Wahr­nehmung des Phänomens als gesellschaftliche Normalität. Will man diese Auffassung ändern, muss man vor allem auch früh ansetzen und versuchen, den Kontakt von Kindern und Raucher_innen auf ein Minimum zu begrenzen. Wenn man ein ehrliches Interesse am Schutz von Kindern und Jugendlichen hat, so wie es die aktuelle Bundes­regierung auch vorgibt, ist ein Rauchverbot in der Gastronomie auch in diesem Sinne eine unumgängliche Maßnahme.

Ökonomische Argumente

Zwar geht ähnlich wie in Österreich auch in Deutschland die Zahl der Schankgast­stätten zurück. Doch selbst der Sprecher des Gaststättenverbands Dehoga sieht die Sachlage nüchtern, wie die FAZ am 02.01.2017 aus Anlass von zehn Jahren Rauch­verbot berichtet: „Das Rauchverbot ist dafür nur ein Grund von vielen“, sagt Dehoga-Sprecher Christopher Lück. „Die Eckkneipe stirbt auch deshalb, weil das kommunika­tive Element bei den jungen Leuten nicht mehr eine so wichtige Rolle spielt wie früher. Die wollen Entertainment, die wollen „Life-Style“.“ Die Zahl der Bars stieg im selben Zeitraum um mehr als 200 auf deutschlandweit knapp 2000.


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Das jahrelange Gezerre rund um das österreichische Rauchverbot wächst sich viel­mehr zum wirtschaftlichen Hemmschuh aus. Für Unternehmer_innen steht vor allem Rechts- und Planungssicherheit im Zentrum. Durch das permanente Hick-Hack um (Nicht‑)Raucherschutz werden Unternehmen unnötig verunsichert und gegängelt. Zu­erst soll der Gastronom in getrennte Räumlichkeiten für Nicht-Raucher_innen und Rau­cher_innen investieren, dann werden diese Investitionen nichtig, weil ein vollständiges Rauchverbot kommen soll. Nun plant die Regierung eine Rückabwicklung der Neure­gelung, aber 2021 soll dann doch wieder darüber abgestimmt werden. Mittelfristig ist wohl – so die allgemeine Einschätzung – von einer rauchfreien Gastronomie auszuge­hen, da die gesundheitspolitische Evidenz zu erdrückend ist. Insofern ist das geplante Manöver der Regierung einmal mehr als temporäre Regelung zu kategorisieren. Ein­mal mehr ist also die Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen nicht gegeben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen An­trag auf Durchführung einer Volksbefragung vorzulegen. Die Fragestellung soll lauten: Sind Sie für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie? JA oder NEIN“

*****

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, genügend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Das Wort erhält als Nächster Herr Abgeordneter Peter Kolba. – Bitte.

 


16.00.11

Abgeordneter Dr. Peter Kolba (PILZ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Minister! Aber auch sehr geehrte Zuseher und Zu­seherinnen hier im Saal und insbesondere vor den Fernsehbildschirmen! (Abg. Rosen­kranz – in Richtung Abg. Strolz –: Auch sich aufregen kann gesundheitsgefährdend sein!) – Herr Abgeordneter Rosenkranz, bitte sich ein bisserl zu beruhigen! (Abg. Ro­senkranz: Sprechen Sie!) Jaja.

Ich mag ein bisserl zur Beruhigung beitragen und wende mich vielleicht insbesondere an jene von uns und auch an jene Menschen, die uns via Fernsehgerät zuschauen, die in den letzten 20, 30 Jahren nicht nur in der österreichischen Gastronomie Unter­schlupf gesucht haben, sondern die möglicherweise auch das Ausland besucht haben, die vielleicht in Irland, vielleicht auch in Italien waren, die vielleicht festgestellt haben, dass, seit das Rauchverbot in Irland, in Italien in Kraft ist, die Gastronomiebetriebe dort offensichtlich völlig leer sind. Dort gibt es niemanden mehr, daher müssen sie die In­teressen der Gastronomie in Österreich verteidigen.

Ich glaube, ich verstehe den Grant der Gastronomen in Österreich. Ich verstehe, dass sie fragen, warum man ihnen zuerst erlaubt, Nichtraucherbereiche zu schaffen, wenn sie sie dann wieder herausreißen dürfen. Ich habe das miterlebt, als im Cafe Drechsler, meinem Stadtbüro, das heute übrigens angekündigt hat, dass es die Pforten schließen wird (Abg. Rendi-Wagner: Nicht deswegen!) – nicht deswegen –, in diesem wunder­schönen Kaffeehaus, irgendwo eine Trennwand für den Nichtraucherschutz eingebaut worden ist, die man jetzt wieder herausreißen darf. Ich verstehe, dass die Gastrono­men diese Art von Schildbürgergesetzgebung von ÖVP und SPÖ nicht goutieren. Das sehe ich ein. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)


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Ich glaube aber auch, dass die Gastronomen überzeugen sollte, was die Mediziner zu der Frage des Passivrauchens zu sagen haben. Wir haben heute schon viele Zahlen gehört, und wenn Sie sich im Moment jetzt in der Diskussion über das Volksbegehren die Stellungnahmen verschiedenster angesehener Ärzte, angesehener - - (Abg. Gude­nus: Die selber rauchen!) – Ja, die rauchen selber, aber nicht im Lokal. (Abg. Rosen­kranz: Im Krankenhaus! In den illegalen Raucherstüberln im Krankenhaus!) Also für die Zuseher vor den Fernsehbildschirmen: Das ist wieder der Abgeordnete Rosen­kranz, der da aus der ersten Reihe besonders gerne mit mir in den Dialog tritt. (Heiter­keit bei der FPÖ.) Das ist sehr schön von ihm, das können wir dann auch weiter fort­setzen.

Das, was ich jetzt zitieren möchte, ist zum Beispiel eine Stellungnahme von Herrn Pe­ter Schenk, dem Präsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie.

„Rauchverbote“ – sagt er – „führen zu einem Rückgang des Rauchens sowohl in der Gesamtbevölkerung als auch im kritischen Jugendalter. [...] beginnen weniger Men­schen zu rauchen und mehr Menschen geben ihre Sucht auf. Dadurch entstehen weni­ger Lungenkrebs- und COPD-Neuerkrankungen sowie Herz-Kreislauferkrankungen.“

Das geht so weiter. Sie können solche Stellungnahmen auch von Onkologen hören und so weiter. Also ich meine, man braucht nicht darüber zu diskutieren, dass es wich­tig ist, vor dem Passivrauchen zu schützen.

Wenn Sie jetzt betonen, dass Sie neue Jugendschutzbestimmungen festlegen, und meinen, diesen Ihren Initiativantrag, den Sie eingebracht haben, damit irgendwie legiti­mieren zu können, dann muss ich Ihnen sagen, wenn man sich die Jugendschutzmaß­nahmen anschaut, zum Beispiel was den Alkohol betrifft, dann muss man festhalten, die sind löchrig und nicht wirklich greifend. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Man braucht sich nur vorzustellen, was denn bitte ein 17-, 18-Jähriger machen wird, wenn er in ei­nem Lokal ist und seine Freunde im Raucherzimmer sitzen. Er setzt sich dazu, das ist doch ganz klar!

Also diese papierenen Schutzvorschriften, die Sie vorhaben, geben Sie ja nur vor, da­mit Sie Ihre Initiative, die ausschließlich darauf hinausläuft, ein schon beschlossenes Rauchverbot zu kippen, vielleicht legitimieren können.

Wenn die ÖVP – und das war für mich wirklich eine Überraschung –, wenn die Frau Umweltministerin Köstinger – ich halte sehr viel von ihr – erklären, sie müssen da aus Pakttreue mitstimmen, und wenn Pakttreue tatsächlich über die Frage der Gesundheit der österreichischen Staatsbürger, der Mitbürger gestellt wird, wenn Pakttreue über das gestellt wird, was in einem Volksbegehren ganz offensichtlich eine sehr breite Un­terstützung findet (Abg. Belakowitsch: Das wissen wir noch nicht! Es gibt noch kein Volksbegehren!), dann ist das, meine Damen und Herren von der ÖVP, schlicht und einfach jämmerlich. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn Sie Ihren Abgeordneten wirklich einräumen wollen, dass sie frei und nach ihrem Gewissen abstimmen können, dann sollten Sie – und darauf können Sie sich vorberei­ten, ich glaube, das wäre ein klares Zeichen – eine namentliche und eine geheime Ab­stimmung zulassen. Dann schauen wir uns an, wie Ihre Abgeordneten abstimmen, wenn sie vom Klubzwang befreit sind.

Ich bitte insbesondere die ZuseherInnen, sich durch die Diskussionen über Volksbe­gehren, Volksbefragung, Volksabstimmung, die wir hier führen, nicht verwirren zu las­sen. Im Moment kann man in den Gemeindeämtern eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren abgeben, und wenn dieses Volksbegehren eine entsprechend star­ke Unterstützung erhält, dann, davon bin ich überzeugt, werden sich die Regierungs­fraktionen nicht trauen, diese Regelung, die sie jetzt hier vorgelegt haben, wirklich durchzuziehen.


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Daher ist mein Appell an alle, die Passivraucher in Österreich stärker schützen wollen, das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Die Initiatoren haben heute angekündigt, dass das noch bis 4. April möglich sein wird, daher bitte ich Sie: Auf in die Gemeindeämter zum Schutz der Nichtraucher in Österreich! – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte.

 


16.07.55

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Bundes­ministerin! Ich möchte die Emotionen beschwichtigen, muss aber sagen: Wer mir heute leidtut, das ist die Frau Gesundheitsministerin. Die Frau Gesundheitsminister muss heute anscheinend Aussagen tätigen, die sie eigentlich nicht tätigen will. (Abg. Rosen­kranz: Na das ist ein Psychologe!)

Es hat von ihr – warten Sie ein bisserl, Herr Abgeordneter – schon viele Aussagen in Bezug auf das NichtraucherInnenschutzgesetz gegeben. Ich zitiere zum Beispiel aus einem Interview mit der „Kronen Zeitung“, in dem eine Frage gelautet hat:

„Ihr Parteichef Strache hat das geplante Rauchverbot in Lokalen gekippt. Was meint die neue Gesundheitsministerin dazu?“

Ihre Antwort: „Damit bin ich nicht glücklich. Was Heinz-Christian Strache persönlich betrifft, werde ich alles versuchen, damit er aufhört zu rauchen! Schließlich soll er gesund bleiben.“

Damit impliziert sie ja schon: Rauchen macht krank.

„Erfolgsgarantie kann ich allerdings keine geben.“

Herr Strache ist ja willensschwach, er schafft es nicht, das Rauchen aufzugeben. (Ruf bei der FPÖ: Er möchte Bundespräsident werden! – Heiterkeit bei der FPÖ.)

„Bezüglich Rauchen ist mein großes Anliegen“ – so die Aussage der Frau Gesund­heitsministerin – „eben das Aufhören“, dass die Raucher mit dem Rauchen aufhören.

Das ist ihre persönliche Meinung, die sie in einem Interview abgegeben hat. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) Zu dieser Meinung kann man ja stehen, meine Damen und Herren, das ist in Ordnung. Aber das, was sie heute gesagt hat, ist die FPÖ-Linie und nicht die Meinung der Frau Bundesministerin. Denn heute hat sie sagen müssen, das Rauchverbot ist ein grausliches Gesetz. (Abg. Hauser: Das ist ja kein Widerspruch! Sinnerfassend lesen! Das ist ja kein Widerspruch! – Abg. Belakowitsch: Wir haben es verstanden!) Sie steht nicht zu ihrer Meinung, meine Damen und Herren! Ich kann nur sagen, Frau Bundesminister, lassen Sie sich nicht von dieser Parteilinie beeinflussen, denn bis jetzt haben schon 430 000 Österreicherinnen und Österreicher mit ihrer Un­terschrift das Don’t-smoke-Volksbegehren unterstützt! (Beifall bei der SPÖ.)

Doch wer glaubt, dass die türkis/schwarz-blaue Regierung dieses Signal der Bevölke­rung zum Anlass nimmt, über die falsche Politik, die sie betreibt, nachzudenken, dem kann man, angesichts der Strategien, die die FPÖ, die Strache-Partei, hat, nur sagen, er irrt. Diese ist vom Ankündigungsriesen zum Umsetzungszwerg geworden, seit sie in der Regierung vertreten ist. Das Brechen von Wahlversprechen hat ja schon Tradition, seit Sie in der Regierung sind. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lausch: Na, na, na! Bei der SPÖ meinen Sie! – Heiterkeit der Abg. Schimanek.) Sie haben kein einziges eingehal­ten!

Was sagt denn die FPÖ dauernd? – Sie haben groß angekündigt, Sie wollen mehr di­rekte Demokratie. Ich kann mich daran erinnern, wie Strache als Klubobmann hier ge-


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standen ist und vom Schweizer Modell gesprochen hat, davon, dass 250 000 Unter­schriften reichen müssen, um eine direktdemokratische Volksabstimmung abzuhalten. Und wie schaut es jetzt aus? Wie schaut jetzt das Motto der FPÖ aus? – Direkte Demokratie ja, aber nur wenn es ihr passt; ansonsten kommt sie nicht in Frage. (Abg. Schimanek: Aber geh! Ceta haben wir voll unterstützt!) All das, was man zuletzt von der FPÖ zu hören bekommen hat, zeigt ja, dass Ihnen die Meinung der Bevölkerung egal ist.

Welche Argumente hat nun die FPÖ gegen das Rauchverbot? – Das Rauchverbot wür­de Tausende Arbeitsplätze in der Gastronomie und die österreichische Wirtshauskultur gefährden. Sie will keine wirtschafts-, gastronomie- und bürgerfeindliche Zwangsver­ordnung, wie sie laut Strache – das waren seine Aussagen – in Bayern eingeführt wurde.

Meine Damen und Herren! Wie schaut es jetzt tatsächlich in Bayern aus? – In Bayern erfährt die Zustimmung zum Rauchverbot ein Allzeithoch. Vier von fünf Bayern loben das Verbot, auch mehr als die Hälfte der Raucher und neun von zehn jungen Erwach­senen befürworten die Umsetzung des Rauchverbots. Das besagt eine Umfrage des GfK; hochaktuell, die hält. Von Umsatzeinbußen, wie immer behauptet wurde, wisse man – so das Ergebnis der Umfrage – in Bayern nichts. Im Gegenteil, die Umsätze sanken nach der Einführung des Rauchverbots nicht, sondern sie stiegen danach so­gar an. Das heißt, alle Argumente, die inzwischen von Herrn Strache gekommen sind, sind Argumente, die einfach nicht mehr passen.

Es gibt aber noch weitere Scheinargumente, die Herr Strache ins Treffen führt. In Be­zug auf die Beschäftigten argumentiert er beispielsweise in der „Presse“ wortwörtlich – ich zitiere –:

„[...] Arbeitnehmer in der Gastronomie hätten sich ja frei für diesen Arbeitsplatz ent­schieden [...] Beeinträchtigungen durch Staub oder andere unangenehme Dinge kä­men aber auch in anderen Berufen vor, etwa in der Stahlindustrie oder bei Zahntech­nikern [...]. Die belasteten Arbeitnehmer könnten etwa eine Zulage bekommen.“

Herr Strache, gut, dass Sie heute hier sind, denn ich muss Ihnen sagen, Sie waren vermutlich das letzte Mal vor 30 Jahren oder noch nie an Arbeitsplätzen in der Stahl­industrie, und als Zahntechniker sind Sie auch schon lange nicht mehr beschäftigt, sonst müssten Sie wissen, es ist in der Stahlindustrie undenkbar, dass Beschäftigte, die Belastungen durch Staub oder andere Dinge ausgesetzt sind, ohne entsprechende Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Schutzmasken mit den dazugehörigen Filtern ihre Arbeit verrichten dürfen. Von den Beschäftigten in der Gastronomie verlangen Sie das aber und wollen sie wegen dieser Gesundheitsgefährdung mit Zulagen abspeisen. Diese Menschen dürften Ihnen wirklich egal sein, denn Sie sagen, sie entscheiden sich frei für diesen Arbeitsplatz mit massiven gesundheitlichen Belastungen, sie entschei­den sich wohl wissend, dass sie erkranken können und eine verkürzte Lebenserwar­tung haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Eines, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen dazu schon sagen: Diese Jobs wer­den nicht angenommen, weil sie so super sind, sondern weil die Betreffenden keinen anderen finden. Ich möchte schon die Reaktion eines Gastwirts sehen, wenn ein Kellner, der bei ihm beschäftigt ist, erklärt, dass er im Raucherbereich nicht serviert, dass er im Raucherbereich nicht abkassiert, weil das gesundheitsschädigend ist. – Die­ser Kellner hat den Job dort gehabt, der ist weg!

Wenn ich an die Verordnung, die heute hier immer wieder zitiert wird, denke oder an das Gesetz, daran, was Sie die Jugendlichen betreffend alles gesagt haben, dann muss ich sagen: Es ist in Bezug auf die Jugendlichen nichts im Gesetz festgeschrie­ben, sondern Sie wollen das durch Verordnungen regeln. Sie schreiben nichts im Ge­setz fest, sondern Sie wollen das durch Verordnungen festlegen, gesetzliche Regelun­gen gibt es nicht.


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Meine Damen und Herren! Ich denke, das ist die erste österreichische Bundesregie­rung, der die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher egal ist. Die tür­kis/schwarz-blaue Regierung geht mit der Aufhebung des Rauchverbots wirklich einen Schritt zurück in längst vergangene verqualmte Zeiten. Damit das nicht so ist, bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „keine Aufweichung des Rauchverbots in der Gastronomie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, den eindeutigen Willen der österreichischen Bevölkerung im Sinne eines umfassenden Gesundheitsschutzes um­zusetzen und mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass die bestehende Regelung zum NichtraucherInnenschutz im Tabakgesetz hinsicht­lich des generellen Rauchverbotes in der Gastronomie, wie vorgesehen mit 1.5.2018 in Kraft treten kann.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

16.15

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner Kolleginnen und Kollegen

betreffend keine Aufweichung des Rauchverbots in der Gastronomie

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage Rauchverbot in der Gastro­nomie

Das Kippen des totalen Rauchverbots in der Gastronomie ist ein enormer gesundheits­politischer Rückschritt.13.000 bis 14.000 ÖsterreicherInnen sterben jährlich an den Fol­gen des Tabakkonsums.

Die meisten europäischen Länder haben bereits vor Jahren Rauchverbote eingeführt. Die Folge: eine signifikante Abnahme von Herzinfarkten, Atemwegserkrankungen und Frühgeburten. Kaum wo ist der gesundheitliche Nutzen wissenschaftlich so gut doku­mentiert wie beim NichtraucherInnenschutz.

Die internationale Gesundheitspolitik der letzten Jahre bewegt sich klar in Richtung NichtraucherInnenschutz. Die Debatte dazu wird bereits seit Jahrzehnten geführt, zahl­reiche Länder haben aufgrund der klaren wissenschaftlichen Fakten mittlerweile gene­relle Rauchverbote in der Gastronomie eingeführt, darunter die Mehrheit aller EU-Staa­ten. Diese haben in Folge zu einem signifikanten Rückgang der Tabak-assoziierten Er­krankungen in diesen Ländern geführt. Kaum wo ist der gesundheitliche Nutzen wis­senschaftlich so gut dokumentiert wie beim NichtraucherInnenschutz.

In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der RaucherInnen in Europa um 6 Prozent zu­rückgegangen. Auch weltweit sind die Raucherquoten zurückgegangen, was zu bes­serer Gesundheit und zu einem geringeren Risiko für einen frühzeitigen Tod für Mil­lionen Menschen geführt hat. Nur ein OECD-Mitgliedsland ist da ständig gegen den Strom geschwommen: Österreich.


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In Österreich blieb der Anteil der täglichen Raucher über Jahrzehnte erstaunlich kons­tant. Es waren 23,5 Prozent im Jahr 1979, 24,3 Prozent in den Jahren 1997 und 2014. Im selben Zeitraum ist z.B. die Rate der täglich Rauchenden in den USA von 33,5 Pro­zent auf 20,3 Prozent und dann auf 12,9 Prozent zurückgegangen, in Großbritannien von 39,5 Prozent auf 27,5 Prozent und schließlich auf 19 Prozent.

Die Auswirkungen des Rauchverbotes bedeuten nicht nur, dass weniger Menschen rauchen, sondern es werden auch weniger Zigaretten pro RaucherIn geraucht. In Ös­terreich sind diese Zahlen ebenfalls schlechter als im EU-Schnitt:

14 Zigaretten pro Tag raucht der durchschnittliche Raucher in der EU, in Österreich sind es 20 Zigaretten pro Tag.

Zahlreiche EU-Staaten haben in den letzten Jahren generelle Rauchverbote eingeführt, was Studien zufolge auch zu einer Senkung der RaucherInnenzahlen geführt hat. In Irland zum Beispiel herrscht seit 2004 ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie und auch dort gibt es einen deutlichen Rückgang an RaucherInnen von 28 Prozent auf
21 Prozent.

Österreich ist in Sachen NichtraucherInnenschutz seit Jahren trauriges Schlusslicht. In kaum einem anderen Land der EU rauchen so viele Menschen wie hier, während die RaucherInnenzahlen in anderen Staaten sinken, stagnieren sie in Österreich.

Das von der SPÖ und ÖVP jahrelang verhandelte und im Jahr 2015 beschlossene NichtraucherInnenschutzgesetz sollte genau diesen Entwicklungen Einhalt bieten. Dem gegenüber steht nun das Vorhaben der neuen schwarz-blauen Bundesregierung, das Gesetz noch vor Inkrafttreten am 1. Mai 2018 rückgängig zu machen.

Ein Argument gegen das Rauchverbot in Lokalen ist die Befürchtung der Wirte, dass die Umsätze der Gastronomen zurückgehen würden. Seit 20 Jahren ist jedoch wissen­schaftlich belegt, dass es durch Rauchverbote in der Gastronomie zu keinem wirt­schaftlichen Schaden für die Branche komme.

In Bayern gibt es z.B. seit 7 Jahren, seit 2010, ein generelles Rauchverbot in der Gast­ronomie. Seither gibt es ein Umsatzplus in der Gastronomie, sowohl in der Speise- als auch Getränkegastronomie.

Auch in Italien gibt es seit 2005 ein Rauchverbot in der Gastronomie. Und obwohl es dort die Möglichkeit gibt, kleine Raucherräume einzurichten, wird das eher nicht ge­macht. Die positiven Auswirkungen des Rauchverbots sind in Italien eindeutig: Um
4 Prozent weniger Menschen wurden in den ersten beiden Jahren wegen Herzinfarkts ins Spital gebracht. Auch die Sterblichkeit ist in diesem Zeitraum um drei Prozent ge­sunken.

Österreich hatte laut OECD-Daten 1993 die höchste Raucherrate unter den 15-Jäh­rigen, ebenso noch im Jahr 2013. In diesen 20 Jahren verringerte sich diese Quote von 30 auf nur 27 Prozent.

Doch auch für PassivraucherInnen besteht ein erhöhtes Risiko und das ist besonders für die Beschäftigten in der Gastronomie relevant. Eine rauchfreie Gastronomie ist es­senziell für den Schutz der Gesundheit von Tausendenden Beschäftigten in Österreich und einer noch viel größeren Anzahl von Kunden. Wenn jemand nur den Rauch von anderen inhaliert, hat er längerfristig die gleichen Risiken wie ein Raucher selbst – er hat die gleichen krebserregenden Substanzen im Körper. Von den 6 Millionen Men­schen, die jährlich an den Folgen des Rauchens sterben, sind jährlich 600.000 Passiv­raucherInnen. Sie trifft das Ende des Rauchverbots in der Gastronomie ganz beson­ders.

Viele Expertinnen und Experten warnen vor dem „Aus“ für das Rauchverbot in der Gastronomie. So auch der Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Pneumolo-


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gie: „Rauchverbote führen zu einem Rückgang des Rauchens sowohl in der Gesamt­bevölkerung als auch im kritischen Jugendalter, weniger Menschen beginnen zu rau­chen und mehr Menschen geben ihre Sucht auf. Dadurch entstehen weniger Lungen­krebs- und COPD-Neuerkrankungen sowie Herz-Kreislauferkrankungen. Insbesondere auf Kinder hat diese Maßnahme günstige Auswirkungen: So kommt es beispielsweise zu weniger Krankenhausaufnahmen wegen kindlichen Asthmas. Rauchverbote bewir­ken aber auch einen besseren Schutz des ungeborenen Kindes vor den negativen Aus­wirkungen des Aktiv- und Passivrauchens der Mutter. All dies hat man nun leichtfertig aufgegeben," warnt die ÖGP.

Seit dem Bekanntwerden des Vorhabens das generelle Rauchverbot in der Gastro­nomie zu kippen, hat sich in der Zivilgesellschaft sehr viel getan. Hunderttausende Menschen haben ihren Unmut gegen die Abschaffung des Rauchverbots Luft gemacht. Zunächst haben fast 470.000 Menschen die Petition der österreichischen Krebshilfe „DON`T SMOKE“ unterschrieben und derzeit läuft äußerst erfolgreich die Unterstüt­zungsaktion für ein Volksbegehren, initiiert durch die Wiener Ärztekammer. Bereits über 415.000 Menschen haben innerhalb von zwei Wochen ihre Unterstützungsunter­schrift geleistet.

Dieses klare Bekenntnis der österreichischen Bevölkerung zum generellen Rauchver­bot in der Gastronomie, darf die Regierung nicht einfach übergehen.

Der Angriff der schwarz-blauen Bundesregierung auf die Gesundheit der Bevölkerung kann so nicht hingenommen werden. Deshalb wird die SPÖ jede demokratische Mög­lichkeit, bis hin zu einem Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung nutzen, um diesen gesundheitspolitischen Irrsinn zu verhindern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, den eindeutigen Willen der österreichischen Bevölkerung im Sinne eines umfassenden Gesundheitsschutzes um­zusetzen und mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass die bestehende Regelung zum NichtraucherInnenschutz im Tabakgesetz hinsicht­lich des generellen Rauchverbotes in der Gastronomie, wie vorgesehen mit 1.5.2018 in Kraft treten kann.“

*****

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht da­her mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Krenn. – Bitte. (Abg. Jarolim: Ich ha­be geglaubt, der Herr Vizekanzler ist jetzt am Wort! – Abg. Höbart: Das werden Sie schon noch hören, wenn es so weit ist, Herr Kollege! – Abg. Schimanek: Mein Gott na! – Abg. Höbart: Rednerliste lesen! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Jarolim und Höbart. – Abg. Schimanek – auf Abg. Krenn weisend –: Jetzt ist die Kollegin am Wort!)

 


16.15.26

Abgeordnete Barbara Krenn (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Öster-


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reicher! Gestern haben mich Journalisten angerufen und mich natürlich mit der Frage konfrontiert: Frau Abgeordnete, wie stehen Sie zum Nichtraucherschutzgesetz? Wis­sen Sie, was ich geantwortet habe? – Auch als Bürgermeisterin habe ich mit meinem Regierungspartner etwas ausgemacht und das hat gehalten, immer wieder. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Ich bin auch als Abgeordnete linientreu und pakttreu, denn wo kämen wir denn hin, wenn das, was ausgemacht ist, dann, wenn es einmal schwierig wird, nicht hält?

Als Wirtin kann ich das Nichtrauchergesetz aber auch so befürworten, wie es jetzt ist, denn ich kenne sehr viele Gastronomen, die umgebaut und sehr viel Geld in den Nicht­raucherschutz investiert haben. Das muss man auch einmal berücksichtigen. Man darf auch die Wirtinnen und die Wirte nicht vergessen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Als Mutter und Lehrlingsbeauftragte für die Gastronomie in der Steiermark ist mir be­sonders wichtig, dass das Rauchverbot für Jugendliche jetzt von 16 auf 18 Jahre ange­hoben wird und dass in der Landesjugendkonferenz ein Präventionsschwerpunkt be­schlossen wird: Verhaltensänderung statt Verhältnisänderung.

Noch ein Wort zur gesamten Debatte: Es heißt, überall, in der ganzen EU gilt das Rauchverbot. – In Deutschland gilt es nur in drei Bundesländern, in Griechenland gilt ein generelles Rauchverbot, aber Griechenland ist Schlusslicht bei der Zahl der Rau­cher. Darum sind wir mit der Anhebung des Rauchverbots für Jugendliche auf 18 Jahre wirklich auf einem guten Weg. Prävention statt Strafe, mehr Eigenverantwortung statt mehr Gesetze.

Ich weiß, das ist ein emotionales Thema. Wir haben schon mehr als 400 000 Unter­schriften zur Unterstützung des Volksbegehrens; das ist nicht von der Hand zu weisen. Freunde aus Nachbarländern haben aber kürzlich gesagt, wir leben eigentlich in einem sehr glücklichen Land, es geht uns wirklich sehr gut, denn dass die Debatte zu diesem Nichtrauchergesetz solche Wellen schlagen kann, das zeigt, es muss uns wirklich gut gehen, wenn wir keine anderen Sorgen haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die Gesundheit ist uns allen wichtig, der NichtraucherInnenschutz auch, aber eines ist klar: Es muss mehr Eigenverantwortung geben, und jeder Gast kann selber entschei­den, in welches Wirtshaus er geht oder nicht. (Beifall und Bravorufe bei ÖVP und FPÖ.)

In diesem Sinne ein steirisches Glückauf und danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lugar. – Bitte.

 


16.20.18

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (FPÖ): Wir haben von der SPÖ gehört, dass ein sehr, sehr großer Schaden dadurch entsteht, dass wir ein Gesetz beibehalten wollen, das sie gemacht hat. Es stimmt natürlich, dass Sie viele furchtbare Gesetze gemacht haben, da gebe ich Ihnen recht, aber in diesem einen Fall ist das nicht der Fall. Dieses Gesetz war praktikabel. Dieses Gesetz hat allen und auch mir mit meinen Kindern ermöglicht, dass ich in einem rauchfreien Bereich in einem Restaurant meine Speisen genießen kann; das ist möglich. Dieses Gesetz ermöglicht allen, die nicht von Tabak­rauch belästigt werden wollen, dass das auch nicht sein muss. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.)

Das heißt, wir wollen nichts anderes als ein Gesetz beibehalten, das Sie gemacht ha­ben, das praktikabel ist und das es jedem ermöglicht, rauchfrei seine Speisen zu ge­nießen und ein Lokal zu besuchen.


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Dieses Gesetz haben Sie damals gemacht; darauf muss man immer wieder hinweisen, dass Sie dieses Gesetz gemacht haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Was wir auch wollen, ist, dass ein Raucher die Möglichkeit hat, selbst zu entscheiden. Das wollen Sie aber nicht, denn Ihre sozialistische Ideologie, die ja im Kommunismus schon so her­vorragend gescheitert ist (Heiterkeit bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz), versucht, den Menschen passend zu machen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das heißt, da ist die Ideologie, und dann versucht man, den Menschen passend zu machen, indem man ihm Gesetze aufs Auge drückt und ihm sagt, was er zu tun und was er zu unterlassen hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was wäre das Nächste? Gibt es dann ein Alkoholverbot? (Abg. Rendi-Wagner: Pas­sivtrinken!) Sie haben uns erzählt, wie viele Menschen durchs Rauchen sterben. Wis­sen Sie, wie viele Menschen durch den Alkoholkonsum sterben? Oder gibt es ein Fettverbot oder ein Zuckerverbot oder ein Schweinsbratenverbot? (Abg. Rendi-Wag­ner: Es gibt kein Passivschweinsbratensterben!) Wenn ich so in Ihre Reihen schaue und wenn ich mir die Gewerkschafter so ansehe, dann ist es ganz augenscheinlich, dass diese einiges falsch machen. Was wollen Sie denn da machen? Wollen Sie da auf jede Konditorei ein Schild mit: Verboten für all jene mit Übergewicht!, draufkle­ben? (Abg. Rendi-Wagner: Es gibt keine Passivdiabetes!)

Das ist genau das Problem, vor dem wir stehen. Das heißt, wir wollen, dass der Bürger selbst entscheiden kann. (Ruf bei der SPÖ: Passivbürger, Kollege Lugar!) Ich weiß, die SPÖ will das nicht. Die SPÖ und Frau Rendi-Wagner haben sich ja selbst entlarvt. Sie haben ja allen Ernstes hier heraußen behauptet, dass mehr als die Hälfte von denen, die unterschrieben haben, Raucher sind. (Abg. Rendi-Wagner: Habe ich nicht behaup­tet! Zuhören!) Das haben Sie heute hier behauptet.

Erstens kann das nur falsch sein, weil Sie das gar nicht wissen können. Oder haben Sie bei jedem danach geschaut, ob er Raucher ist oder nicht?

Und zweitens: Wollen Sie allen Ernstes hier behaupten, dass ein Raucher von Ihnen gezwungen werden muss, in den Nichtraucherbereich zu gehen? Wollen Sie das allen Ernstes behaupten? Glauben Sie, dass ein Raucher Sie mit einem Volksbegehren bit­tet, ein Gesetz zu machen, das es ihm verbietet, in den Raucherbereich zu gehen? Glauben Sie das allen Ernstes? (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Schieder: Herr Präsident, ...!)

Wenn ein Raucher – ich bin selbst eine Zeit lang Raucher gewesen – sein Essen rauch­frei genießen will, dann geht er in den Nichtraucherbereich. Das ist möglich. (Abg. Jarolim: Eine erschütternde Rede!)

Das Problem, das die Sozialisten haben, ist ihr Weltbild. Sie haben ein Weltbild, in dem der mündige Bürger nicht vorkommt. (Abg. Schieder: Was haben Sie?) Es geht über­haupt nicht darum, weil wir heute vom Herrn Strolz gehört haben - - Ich weiß nicht, was er geraucht hat, dass er heute so einen Vortrag hier abgeliefert hat. (Abg. Strolz: Du bist ein Zyniker, du entscheidest dich fürs Sterben! Zwei bis drei! – Abg. Rosenkranz – in Richtung des Abg. Strolz –: Ich bedanke mich für den sachlichen Zwischenruf! – Abg. Schieder: Ich bedanke mich für den sachlichen Redebeitrag!) Da war wahr­scheinlich Strolzium in der Zigarette, die Sie geraucht haben, kein Strontium. Sie ha­ben uns heute hier allen Ernstes vorgeworfen, dass wir für tausend Tote verantwortlich sind, nur weil wir die Wahlfreiheit zulassen. (Ruf bei der SPÖ: Genau!) Na glauben Sie, dass sich irgendjemand vom Rauchen abhalten lässt? Sie haben es ja selbst gesagt: Die gehen dann raus vor die Tür und rauchen. Ist das dann besser? (Ironische Hei­terkeit und Ja-Rufe bei SPÖ und NEOS.) Ich bin der Allererste, der sagt: Jeder, der mit dem Rauchen aufhört, ist ein Gewinn für die Volksgesundheit. Jeder! Aber das muss er selbst entscheiden. Genauso wie die Gewerkschafter möglicherweise ein bisschen we-


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niger essen müssen, das ist auch gesund. (Ironische Heiterkeit und Ruf bei der SPÖ: Geht’s noch ein bissl tiefer, Herr Kollege?) Letztlich ist das Leben wahnsinnig unge­sund, und es führt immer zum Tod.

Man kann natürlich viel tun, um gesund zu bleiben, nur macht das null Spaß; und das ist genau der Punkt. Das heißt, Ihre spaßfeindliche Einstellung, die sollten Sie sich abgewöhnen. (Abg. Schieder: Ist das ein Spaß, was Sie da reden? Das ist kein Spaß! – Abg. Rendi-Wagner: Es geht ums Passivrauchen, das ist nicht spaßig! Es geht um Leben und Tod!) Mir ist vollkommen klar, dass Sie in die Fußstapfen der Grünen, die leider oder Gott sei Dank nicht mehr im Parlament sind, als Verbotspartei treten wollen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir sehen das aber anders, wir wollen keine Verbotspartei sein, sondern wir sind die Partei der mündigen Bürger, und das wollen wir auch bleiben. (Abg. Strolz: Du bist ein zynischer Opportunist!) Und das mit der Verbotspartei, das ist Ihr Bier. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.

 


16.25.26

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Es ist nicht verwunderlich, dass sich die FPÖ auf dem politischen Transfermarkt Robert Lugar eingekauft hat, da sich alle Per­sonen, die sich mit der Materie auskennen, für eine solche Rede nicht hergeben wür­den. (Heiterkeit und Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.) Frau Dr. Belakowitsch als Gesundheitssprecherin würde nie hier stehen und so einen Unfug zum Besten geben. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Es würde Frau Dr. Povysil als Ärztin niemals so etwas zum Besten geben, und es würde natürlich der Apotheker Mag. Kaniak auch nie so über ein Gesundheitsthema sprechen, weil es diese Personen in ihrer Intellektualität selbst beleidigen würde. (Abg. Rosenkranz: Ein bissl mehr Toleranz würde ich mir schon erwarten!) Deswegen brauchen Sie solche Zugänge in Ihrem Klub. Man ist wirk­lich beschämt, hier so etwas zu sehen. (Abg. Jarolim: Herr Kollege, man sieht auch, dass Unverstand ...!)

Es ist unstrittig, dass in jedem Land, das ein Rauchverbot in der Gastronomie einge­führt hat, augenblicklich die Anzahl der Schlaganfälle zurückgegangen ist, die Anzahl der Herzinfarkte augenblicklich zurückgegangen ist. Natürlich zieht es sich bei Themen wie Lungenkrebs etwas länger hin, bis man die positiven Effekte sieht. Aber so etwas können Sie nicht abstreiten. Jeder, der sich auskennt, muss sich jetzt des Redens ent­ziehen, sonst wäre er heraußen beschämt.

Auf der ÖVP-Seite ist es nicht viel besser: Herr Professor Smolle kommt auch nicht heraus und bezieht Stellung, von Gesundheitssprecherin Gabi Schwarz habe ich zum Thema Rauchverbot noch gar nichts gehört, außer einer eher schwurbeligen Äußerung gegenüber Radio Burgenland (Abg. Schwarz: Recherche!) ist da nicht viel gekommen.

Es ist auch kein Zeichen von Stärke, wenn man alle möglichen Leute ans Rednerpult schmeißt plus die ganzen Gastronomen, die man in den Reihen hat, aber die, die sich mit Gesundheit beschäftigen, verschweigen sich zum Thema. Ich halte das schon für hochgradig schwach! (Abg. Neubauer: Sie sind ja ein ausgewiesener Gesundheits­experte!) – Herr Kollege Neubauer, mit Ihnen nehme ich es mit dem linken Finger auf. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS. – Abg. Rosenkranz: Wie viele linke Finger ha­ben Sie? – Abg. Gudenus: Zehn linke Finger!)

Es gibt an diesem Gesetz, das im Mai in Kraft treten sollte, durchaus einiges zu ver­bessern, wir haben das damals bei der Beschlussfassung schon vorgebracht. Zum Bei-


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spiel wird in die Vereinsfreiheit eingegriffen, in die private Sphäre der Vereine. Das wäre nicht notwendig gewesen. Reparaturen in diesem Punkt nehmen Sie natürlich nicht vor.

Wenn Sie heute mit dem Auto von Graz nach Wien oder von Salzburg nach Wien fah­ren und Sie nehmen jemanden mit, und der gibt Ihnen 5 Euro oder 10 Euro Benzin­geld, dann ist das eine entgeltliche Fahrt und Sie müssen in Ihrem Auto ein Rauch­verbot ausschildern. Derartige Blödsinnigkeiten bleiben im Gesetz drin. Das zu ändern beantragen Sie nicht, stattdessen beantragen Sie, die Dinge zu ändern, die gesund­heitspolitisch tatsächlich eine Auswirkung hätten.

Sie behaupten auch, Sie machen etwas für den Jugendschutz, und dann kommen sol­che Dinge wie dass Leute, die in der Gastronomie ausgebildet werden, bitte überwie­gend im Nichtraucherbereich ausgebildet werden sollen. Ich kann Ihnen sagen, wo die ausgebildet werden, nämlich überwiegend dort, wo die Arbeit anfällt, und nicht dort, wo der Qualm ist oder nicht ist. Sie müssen einmal dem Leben ins Auge schauen! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)

Man muss sich das Thema Arbeitnehmerschutz vor Augen führen: Die Freiheitlichen sehen sich auf den Plakaten als soziale Heimatpartei. Ich würde Arbeitnehmerschutz als soziales Anliegen sehen, aber dazu höre ich von Ihnen gar nichts. In keiner an­deren Branche mutet man den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, in diesem Qualm zu arbeiten, und in der Gastronomie wollen Sie es ihnen zumuten. Das ist nicht in Ordnung! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)

Es wird vonseiten der Gastronomie ins Treffen geführt, das wäre für die Umsätze der Gastronomie so schädlich: Sogar der Sprecher des Deutschen Gaststättenverbandes Dehoga, Christopher Lück, sagt: Wirtschaftlich hat sich die Lage nach kurzer Zeit wie­der eingependelt. – Nach der Einführung des Rauchverbots gibt es einen kurzen Knick, und dann pendelt sich das wieder ein, sagt sogar der Sprecher der Gastronomen. Und die Gastronomen, das wissen wir ja – der Sepp hört kurz weg –, sind das Jammern ge­wöhnt, das ist bei ihnen normal. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Frau Abgeordnete Krenn hat ausgeführt, es hätten Gastronomen in Sachen Nichtrau­cherschutz im Gasthaus investiert. Ja, und deswegen ist mit dem Gesetzesbeschluss beim letzten Mal auch eine Sonderregelung getroffen worden, wie sie diese Investition steuerlich geltend machen können, damit sie nicht darauf sitzen bleiben. (Abg. Wurm: Was seid ihr als NEOS, liberal und wirtschaftsfreundlich? Herr Loacker, was heißt li­beral?)

Der Gipfel ist, wenn MinisterInnen wie Frau Köstinger sagen, wir müssten jetzt das Rauchverbot aufschieben, weil es angeblich um Rechtssicherheit gehe. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wurm.) – Ja wenn es um Rechtssicherheit ginge, Kollege Wurm, dann müsste das Gesetz, das in diesem Haus beschlossen worden ist, auch zum vor­gesehenen Datum in Kraft treten. Wenn aber der Vizekanzler sagt, wir machen 2021 eine Volksabstimmung darüber, dann frage ich mich: Welche Rechtssicherheit? Sie lassen die Gastronomen dann drei weitere Jahre in der Unsicherheit schweben. Ich ha­be keine Vorstellung davon, was Sie sich unter Rechtssicherheit ausmalen. (Abg. Wurm: Schwache Rede, Herr Loacker!)

Ich habe noch eine Frage an all jene 28 ÖVP-Abgeordneten, die hier vor zwei Jahren für das Rauchverbot gestimmt haben: Wenn ich hier herinnen 8 500 Euro verdiene, Herr Professor Smolle, Gabi Schwarz und viele andere, bin ich dem Wähler die Cou­rage schuldig, zu meiner Meinung zu stehen, oder habe ich mir für 8 500 Euro die Cou­rage abkaufen lassen? (Abg. Strolz: Jawohl!) Fragen Sie sich das! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)

16.31



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 161

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Nationalrat Martha Bißmann. – Bitte.

 


16.31.48

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Herr Präsident! Herr Vizekanz­ler! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger auf der Galerie und vor den Fernsehbildschirmen! Meine liebe FPÖ, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit! (Ruf bei der FPÖ: So lieb sind wir gar nicht!) Ich stelle Ihnen jetzt nämlich eine Frage: Was ist jetzt mit Ihrer vielgelobten direkten Demokratie? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Mehr Mitbestimmung und so weiter, gilt das nur, wenn Ihnen das Thema zu Gesicht steht, wenn es Ihnen genehm ist? (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Sie liefern wieder einmal ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie heuchlerisch Ihr Umgang mit Demokratie ist. (Abg. Belakowitsch: Nix heuchlerisch! – Abg. Neu­bauer: Ordnungsruf!) Das Volk darf gerne mitreden, aber nur, wenn es uns in den Kram passt.

Was ist passiert? – Am 11. Dezember 2017 haben Sie, liebe ÖVP, und Sie, liebe FPÖ, gemeinsam beschlossen, das Nichtraucherschutzgesetz in der Gastronomie zu kippen. Warum haben Sie das gemacht, liebe FPÖ? – Ich nehme an, um einen Popularitätszu­gewinn zu erreichen. (Abg. Gudenus: Das ist Ihr Zugang!) In Wirklichkeit aber ist das gescheiterte Klientelpolitik, denn mit dem, was passiert ist, haben Sie sicher nicht gerechnet, mit diesem massiven Widerstand aus der Bevölkerung.

Die von der Österreichischen Krebshilfe initiierte Onlinepetition hat in wenigen Tagen 470 000, fast eine halbe Million Unterschriften gesammelt. (Abg. Rosenkranz: Dann liegt die Liste Pilz in den Meinungsumfragen jetzt auch so hoch!) Von wegen politikver­drossen: Die Menschen wollen mitreden, sie wollen mitgestalten, vor allem wenn es um ihre Gesundheit geht. Es ist unsere Aufgabe hier im Hohen Haus, nein, es ist un­sere Pflicht, den besorgten Bürgerinnen und Bürgern Gehör zu verschaffen, ihnen zuzuhören, ihnen eine Stimme zu geben. (Abg. Belakowitsch: Das machen wir ja eh!)

Die Opposition hat geschlossen diesen Ruf gehört, und sie hat etwas getan. (Abg. Belakowitsch: Was denn?) Klubobmann Peter Kolba von der Liste Pilz, Matthias Strolz, Klubobmann von den NEOS, und Pamela Rendi-Wagner (Abg. Gudenus: Eine geballte Ladung!) haben diese Petition im Petitionsausschuss eingebracht. Vielen, vie­len Dank dafür, ich war gestern in diesem Ausschuss.

Was ist da passiert? – FPÖ und ÖVP haben gegen die Zuweisung in den Gesundheits­ausschuss gestimmt, und damit haben Sie verhindert, dass wir jetzt rechtzeitig dieses wichtige, emotionale, politisch hochgradig brisante Thema im Plenum diskutieren, de­battieren, uns damit beschäftigen können. (Abg. Rosenkranz: Was? Was erzählen Sie da alles?) – Indem sie dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird, wird sie vor dem 1. Mai behandelt, und damit rechtzeitig behandelt. (Abg. Rosenkranz: Kann ich Ihre Märchen vielleicht einmal meinem Sohn erzählen, er schläft dann besser?!) – Ob ich Märchen erzähle oder nicht, das dürfen gerne die Zuseher und die Zuhörer hier im Saal beurteilen. (Abg. Rosenkranz: Wirklich, das ist unglaublich!)

Es ist aber nicht nur die Petition, die Sie missachten und kleinreden, es ist auch das Volksbegehren, das heute schon einige Male zur Sprache gekommen ist, das Don’t-smoke-Volksbegehren, für das gerade Unterschriften gesammelt werden. Heute in der Früh hatten es 420 000 Menschen unterschrieben, jetzt sind es schon 432 000. 12 000 Menschen haben heute während dieser Sitzung unterschrieben (Abg. Belako­witsch: Das wird immer weniger!), trotz stundenlanger Wartezeiten in den Gemeinde­ämtern, trotz IT-Problemen im Innenministerium. Trotzdem erreichte dieses Volksbe­gehren bereits mehr als 430 000 Stimmen. (Abg. Rosenkranz: Diese 420 000 sind schon die absolute Mehrheit für Österreich! Das ist ja rechnerisch klar bei Ihnen! –Neu­erlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)


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Die FPÖ nennt dieses Volksbegehren „unseriös“ und „politisch motiviert“. Das ist wirk­lich ein Blödsinn, „politisch motiviert“ von der SPÖ – die Initiatoren dieses Volksbegeh­rens – Ärztekammer Wien, Krebshilfe Österreich – sind renommierte unabhängige Fach­leute, politisch motiviert wohl nur von der politisierten Öffentlichkeit, die bereit ist, ihr Schicksal gegenüber einer ignoranten Regierung selbst in die Hand zu nehmen. Das, was Sie hier sehen, ist ein Aufschrei der Zivilgesellschaft, das ist gelebte Demokratie, im Gegensatz zur gelenkten Demokratie, die Ihnen offensichtlich lieber wäre. (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. – Zwischenruf des Abg. Gudenus.)

Zum Thema Gesundheit wurde heute schon viel gesagt. Frau Bundesministerin Hartin­ger-Klein, Sie haben in Ihrer Beantwortung eindrucksvoll geschildert, was die Gesund­heitsfolgen des Rauchens sind, obwohl Sie bei der Frage zum Passivrauchen ausge­wichen sind. Es gibt wissenschaftliche Evidenz, wir haben das heute auch gehört. Sie tun mir persönlich ein bisschen leid, dass Sie ein so großes intellektuelles Opfer in der Ausübung Ihres Amtes bringen müssen. Sie haben den Auftrag, sich um die Gesund­heit der Bürgerinnen und Bürger zu kümmern und müssen hier wirklich etwas tun, das dem nicht entspricht. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Herr Strache, ich kann mich noch gut daran erinnern, Sie sind im Wahlkampf in den Fernsehdiskussionen gesessen und haben den Mund sehr voll genommen und gesagt: Wir haben sicher keine Angst vor der Meinung des Volkes. (Abg. Gudenus: Haben wir auch nicht! – Abg. Rosenkranz: Richtig! So ist es!) Jetzt aber in der Regierung schaut die Welt anscheinend schon ganz anders aus. Das haben wir von Ihnen schon öfters erlebt und das werden wir noch öfters erleben. (Abg. Rosenkranz: Nein! – Abg. Gude­nus: Im Gegenteil!) – Na ja, dann stimmen Sie doch der Volksbefragung zu! Volks­abstimmung geht vielleicht wirklich zu weit, denn das bindet Sie ja. (Abg. Rosenkranz: Ist das schon abgeschlossen? War das schon im Parlament?) – Es gibt heute einen Antrag, Sie können ja zustimmen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Mit Ihrem Verhalten, das Sie jetzt gerade an den Tag legen, beweisen Sie ja nur etwas, worauf wir immer hingewiesen haben (Abg. Belakowitsch: Wer ist „wir“?), Sie sind nicht die soziale Heimatpartei, gar nicht, Sie tun vor der Wahl nur so. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Jetzt wissen wir’s!)

Noch ein paar Sätze zur direkten Demokratie: Im Wahlkampf hat Sebastian Kurz für di­rekte Demokratie geworben. Er wollte, dass es, wenn 10 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung ein Volksbegehren unterschreiben, zu einer verpflichtenden Volksabstim­mung kommt. Die FPÖ hat die Schranke sogar noch viel tiefer gesetzt, Sie wollten 4 Prozent. (Abg. Wurm: War super von uns, gell?!) Dann sollte es zu einer verbindli­chen Volksabstimmung kommen. Und was ist jetzt nach der Wahl passiert? – Sie ha­ben die beiden Zahlen addiert, 14 Prozent daraus gemacht, und das erst ab dem Jahr 2022 (Abg. Gudenus: Besser spät als nie!), dann, wenn diese Regierung nicht nur zeitlich, sondern auch moralisch schon längst am Ende sein wird. (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das, was heute passiert, setzt der ganzen Sauerei noch die Krone auf. (Abg. Rosen­kranz: „Heuchelei“, „Blödsinn“, „Sauerei“, die hat ja mittlerweile schon ein Ordnungs­ruf-Tourettesyndrom!) Sie bringen einen Initiativantrag ein, der das Nichtraucherschutz­gesetz in Lichtgeschwindigkeit kippen soll, ohne Begutachtungsfrist, die bei solch wich­tigen Gesetzen hier im Parlament üblich ist. Im Eiltempo peitschen Sie durch, Sie ver­weigern sich dem sachlichen Dialog und hoffen, dass die Leute das bald vergessen. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich verspreche Ihnen, fürchten Sie sich vor den Wählern, die vergessen das nämlich nicht! Wir, geschlossen als Opposition, werden auch dafür sorgen, dass die Wähler


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das nicht vergessen. (Abg. Rosenkranz: Und ich gratuliere Ihnen zu Ihren Umfrage­werten, weil offensichtlich treffen Sie den Nerv der Bevölkerung genau!)

Den beiden Regierungsparteien sei abschließend gesagt: Wenn Sie sich dem Dialog mit der Bevölkerung verweigern, werden wir Sie dazu zwingen. Wir bringen die Stim­men der Menschen hierher ins Parlament.

Herr Strache, lassen Sie Ihren Worten Taten folgen! Sie wollten mehr Mitbestimmung, Sie wollten mehr direkte Demokratie. Ich gebe Ihnen jetzt symbolisch die Hand und überreiche Ihnen damit die 432 000 Stimmen der Unterstützer des Volksbegehrens. (Abg. Rosenkranz: Ob das alle 432 000 so wollten?!)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit, Sie waren wirklich aufmerksam. Ich bin begeistert! (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner. – Bitte.

 


16.40.12

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Ganz zu Beginn möchte ich noch kurz korrigieren: Kol­legin Rendi-Wagner hat nicht davon gesprochen, dass die Hälfte der Unterzeichnerin­nen und Unterzeichner Raucherinnen und Raucher sind, sondern die Hälfte derjenigen, die sie persönlich kennt. Das ist ein Unterschied. (Abg. Lugar: Das hat sie aber nicht gesagt!)

Und von einem Passivschweinsbraten kriege ich maximal Hunger, aber vom Passiv­rauchen kann ich durchaus auch Krebs kriegen. Also das ist ein Unterschied. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Jedenfalls ist diese Aufhebung des Verbots ein Rückschritt für Österreich, auch wenn es hier oft negiert wird. In vielen Ländern der EU ist es Usus, dass ein Rauchverbot gilt. 2004 war Irland das erste Land Europas, das das Rauchverbot einführte, und wur­de so für viele Länder zum Vorbild – nicht aber für die ÖVP/FPÖ-Regierung in Öster­reich.

Die Aufhebung dieses Verbots geht zulasten der Gesamtbevölkerung Österreichs, aber insbesondere zulasten der Jungen und Kleinen in unserer Bevölkerung. Im schwarz-blauen Antrag findet sich absolut nichts, was die Jugend effektiv vor dem Rauchen schützt. Eine Abschaffung des Rauchens in der Gastronomie würde zumindest einen Schritt in die Richtung setzen, dass Jugendliche weniger zum Rauchen verleitet wer­den. Jugendliche beginnen meistens zwischen zwölf und 18 Jahren mit dem Rauchen, und gerade in dieser Zeit sind sie durch das soziale Umfeld geprägt. Ein Rauchstopp in Lokalen hat positive Effekte auf die Anzahl der jugendlichen Raucherinnen und Rau­cher. (Beifall bei der SPÖ.)

Nach wie vor rauchen 20 Prozent der österreichischen Jugendlichen täglich, das ist mehr als in allen anderen europäischen Ländern. (Abg. Stefan: Und das trotz roter Re­gierung bisher! Wahnsinn!) Das ist eine Bilanz, die sich nicht signifikant ändern wird, solange nicht ein flächendeckendes Rauchverbot in der Gastronomie eingeführt wird. (Abg. Stefan: So ein schlechtes Zeugnis stellen Sie der roten Regierung aus?) Die Tobacco Control Scale besagt, dass Österreich am letzten Platz liegt, was die Umset­zung wirksamer Strategien der Tabakkontrolle betrifft. Dazu gehören Informationskam­pagnen, dazu gehören Entwöhnungsangebote und auch Rauchverbote. (Abg. Stefan: Was ist bisher passiert? – Abg. Rosenkranz: Was hat da die SPÖ bis jetzt versäumt?)

Die Analyse diverser PsychologInnen bestätigt, junge Menschen leiden vor allem beim Fortgehen unter Gruppenzwang, so auch beim Rauchen. Wenn die Freunde im Lokal


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rauchen, ist es sicherlich schwerer, dem blauen Dunst zu entsagen, gerade für junge Personen.

Ein Rauchverbot im Auto ist sicherlich sehr interessant und würde eine Verbesserung für die jüngeren Mitfahrerinnen und Mitfahrer bedeuten. Die Polizei merkt aber selber an, dass so ein Verbot sehr schwierig zu exekutieren wäre. Eine Geschwindigkeits­kontrolle kann man mit der Radarpistole vornehmen, aber bei 140 km/h – je nachdem, ob es dann mehr wird oder nicht – auf der Autobahn ist es schwierig, a) zu beob­achten, ob jemand im Auto raucht, und b) zu sehen, ob sich eventuell hinter den ver­dunkelten Scheiben minderjährige Personen befinden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lu­gar: Aber beim Anschnallen muss es gehen, gell? – Ruf bei der FPÖ: Und beim Han­dy-Telefonieren auch!)

Außerdem fehlt uns ein wichtiger Punkt: Neben dem Rauchverbot bis 18 sind Präven­tion und Aufklärung – das haben wir heute schon mehrfach gehört – über die Folgen des Rauchens gerade bei jungen Menschen extrem wichtig. Wir müssen den Jungen rechtzeitig aufzeigen, wieso das Rauchen so schädlich ist und man am besten gar nicht damit anfangen sollte, auch nicht in späteren Jahren. Ohne Aufklärung und Prä­vention beispielsweise in der Schule ist ein Verbot des Verkaufs von Zigaretten auch irgendwie zahnlos, das muss man dazusagen, und man schafft nicht das entsprechen­de Bewusstsein bei den Jungen. Konkrete aktive Konzepte dazu liegen aber nicht auf dem Tisch!

Liebe ÖVP, liebe FPÖ! Nehmt die direkte Demokratie und die zahlreichen Unterschrif­ten des Volksbegehrens ernst, erst recht, wenn es um Kinder und Jugendliche in Ös­terreich geht! Nehmt euch Irland und zahlreiche andere Staaten in der EU zum Vorbild! Fortschritt ist immer besser als ein Rückschritt oder ein Stillstand. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

16.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Vizekanzler Heinz-Christian Strache. – Bitte.

 


16.45.00

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst: Ich bitte meine Stimme zu entschuldigen, da ich verkühlt bin. (Rufe bei der SPÖ: Das ist vom Rauchen! Zu viel geraucht!) Trotz Verkühlung habe ich es mir aber nicht nehmen lassen, heute hier im Hohen Haus zu sein und der Debatte zu folgen, weil es auch um eine Wertschätzung des Hohen Hauses geht, dass man, auch wenn man krank ist, seiner Aufgabe nach­kommt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Stöger.)

Ja, es ist heute sehr, sehr viel Richtiges und auch Vernünftiges gesagt worden. (Abg. Strolz: Danke!) Selbstverständlich sind Gesundheit und Prävention – ich glaube, das wird niemand irgendeinem anderen Abgeordneten in diesem Hohen Haus absprechen wollen – Werte, die uns allen wichtig sind. Wenn es um Gesundheit und Prävention geht, haben wir eine Verantwortung in unserer Gesellschaft, und da hat die Kollegin gerade zuvor etwas sehr Richtiges gesagt: Wir müssen im Bereich der Prävention bei den Kindern beginnen, auf die Gefahren, die es in den unterschiedlichsten Bereichen unserer Gesellschaft gibt, rechtzeitig aufmerksam machen. Da gibt es unterschiedliche Gefahren, unter anderem ist Rauchen schädlich; das ist völlig außer Streit gestellt. Das heißt, wir haben die Verantwortung, in den Schulen unsere Kinder auch dahin gehend aufzuklären: Fangt bitte nicht zu rauchen an! – Das ist das eine.

Zum Zweiten wissen wir, dass, wenn man gerade im Jugendschutzbereich die Gesetze optimieren will, vieles landesgesetzlich zu regeln ist, wenn es etwa darum geht, dass man hoffentlich dafür Sorge tragen wird, dass junge Menschen bis zum 18. Lebensjahr


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nicht in Raucherlokale gehen dürfen, keine Zigaretten kaufen dürfen et cetera. Vieles ist auch über den Verordnungsweg zu regeln. Das zu realisieren ist notwendig und wichtig, weil man aufgrund der Studien weiß, dass junge Menschen, die bis zum 18. Lebensjahr nicht zu rauchen begonnen haben, in der Regel auch nicht mehr zu rauchen beginnen werden. Daher ist das der richtige Ansatz.

Ja, Rauchen ist schädlich, und wir haben die Verantwortung, Passivrauchen zu verhin­dern. Wir haben dafür Sorge zu tragen, dass Nichtraucher, die nicht belästigt werden wollen, auch nicht belästigt werden. – So weit, so richtig.

Diese Debatte wurde ja sehr emotional geführt. Ich habe schon ein bisschen Angst ge­habt bei Ihnen, Herr Kollege Strolz, weil Sie sich so aufgeregt haben, dass ich fast den Eindruck hatte, Sie gefährden Ihre Gesundheit und stehen knapp vor dem Herzinfarkt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das sei Ihnen aber unbenom­men, das ist Ihre Eigenverantwortung. Das ist Ihre persönliche Freiheit. Das ist Ihre ei­gene Entscheidungsfreiheit, die Sie zum Glück haben. Und das wird in diesem Bereich völlig außer Acht gelassen, denn es geht hier um persönliche Freiheit und Eigenverant­wortung eines jeden Menschen – so wie jeder Mensch die freie Wahl hat, sich unge­sund zu ernähren, wenn er das will. Da haben wir ihm nicht vorzugeben, nicht zu sa­gen, der Schweinsbraten ist ungesund für dich, den verbieten wir. Selbstverständlich nicht! (Abg. Keck: Damit gefährdet man aber nicht jemand anderen!) Diese persön­liche Eigenverantwortung hat jeder, auch der Extremsportler, der seine persönliche Ge­sundheit gefährdet. Auch derjenige, der Medikamentenmissbrauch lebt, hat diese Ei­genverantwortung. (Abg. Strolz: Das ist ja nicht dasselbe wie Passivrauchen! Hallo!) Und der Raucher, der die freie Entscheidung trifft, zu einer Zigarette greifen zu wollen, hat auch diese persönliche Entscheidungsfreiheit.

Genau darum geht es! Es geht um die Themen Eigenverantwortung, Selbstbestim­mung, Bürgerfreiheit und auch Eigentumsrechte der Wirte. Diese Bereiche, diese Wer­te haben Sie heute völlig links liegen gelassen. Genau darum geht es: Wo bleibt die Freiheit des Einzelnen, wenn man permanent versucht, staatlicherseits alles mit Zwangsverordnungen festzulegen, alles mit Geboten und Verboten zu regeln? Das ist nicht die freie Gesellschaft, die ich mir wünsche, Herr Strolz! Das ist genau der ent­scheidende Punkt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Frau Abgeordnete Rendi-Wagner, Sie haben heute zu Recht gesagt, Sie haben Ge­setze verändert. – Ja, es hat vor Jahren die Situation gegeben, dass die Gastronomen, und zwar jeder Einzelne, Zigtausende Euro in den Betrieb investiert haben (Abg. Gu­denus: Millionen!), damit der gute Kompromiss, der gefunden wurde, gelebt werden kann, nämlich einerseits einen gesetzlichen Nichtraucherschutz für die Nichtraucher zu gewährleisten und andererseits abgeschlossene Raucherbereiche für die Raucher anbieten zu können, wo keiner gezwungen ist, vom Nichtraucherbereich in den Rau­cherbereich zu gehen. Das war ein guter Kompromiss.

Damals haben die Gastronomen investiert, und dann gibt man ihnen keine Rechtssi­cherheit und kommt im Jahr 2015 her und sagt, jetzt wollen wir das totale Rauchver­bot – das heißt, auch für jene, die freiwillig und aus einer Freude heraus nach der Ar­beit – für viele die letzte Freude – ins Kaffeehaus, ins Beisl gehen wollen, um einmal ein Zigaretterl bei einem Kaffee oder bei einem Bier rauchen zu können. (Heiterkeit bei SPÖ und NEOS.) Nein, denen vergönnt man nicht einmal nach der Arbeit mehr diese Freiheit. Das ist genau der entscheidende Punkt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Nichtraucherschutz und Wahlfreiheit sind überhaupt kein Widerspruch. Genau um die­sen Kompromiss geht es, dass beide Seiten selbstverständlich ihre Wahlfreiheit haben und keiner den anderen belästigt, keiner den anderen gesundheitlich gefährdet. Im


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Gegenteil! Genau das erwarten die Bürger von uns, abseits von emotionalen und pole­mischen Debattenbeiträgen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

So gesehen sind natürlich die unterschiedlichen Meinungen ernst zu nehmen. Jede Meinung ist wichtig, jede einzelne Meinung ist wichtig. Ich habe auch meine Meinung, ich habe auch meine Position. Alle Meinungen und Positionen, die wir diskutieren, sind in der Demokratie selbstverständlich nicht nur erlaubt, sondern auch legitim, und die soll man auch sachlich durchdiskutieren.

Ich trete dafür ein, dass die Bürger diese persönliche Freiheit haben, um eben auch in Zukunft die freie Wahl treffen zu können, angefangen beim Gastronomen, der bei seinem Eigentum, in das er investiert hat, sagen können soll: Ich will, dass in meinem Lokal gar nicht geraucht wird, das soll ein Nichtraucherlokal sein. – Dann ist das gut, es ist die Entscheidung des Wirts und Gastronomen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Ar­beitnehmerInnenschutz!) Oder der Gastronom sagt: Neben den gesetzlich vorgegebe­nen Nichtraucherschutzbereichen möchte ich meinen Kunden einen Raucherbereich anbieten, sodass der Gast die freie Wahl, die freie Entscheidung hat, wo er sitzen will. (Abg. Königsberger-Ludwig: ArbeitnehmerInnenschutz, Herr Vizekanzler! Es gibt kein Passivschweinsbratenessen!)

Was ist denn heute die Realität? – Die Realität ist, dass in den Hotels zum Beispiel 99 Prozent Nichtraucherflächen vorhanden sind. Das Hotel hat aber die Möglichkeit, eine kleine Raucherlounge anzubieten. Sie wollen das verbieten! Sie wollen das ver­bieten, Sie sagen: Geht hinaus auf die Straße rauchen! Da braucht ihr zwar keine Angst zu haben, dass ihr - - (Abg. Königsberger-Ludwig: Wir wollen schützen, nicht verbieten! – Abg. Schieder: Die Wahrheit ist, Sie pfeifen auf Arbeitnehmer! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Rauchen ist ungesund, irgendwann einmal besteht die Gefahr, dass man erkrankt und vielleicht sogar Lungenkrebs bekommt, keine Fra­ge, aber bei den Temperaturen draußen stirbst du vorher an Lungenentzündung! (Bei­fall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Königsberger-Ludwig: Zynis­mus! Zynismus! – Abg. Rendi-Wagner: Das ist zynisch!)

Da muss man schon einmal weiterdenken. Ein totales Rauchverbot in der Gastronomie bedeutet - - (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Herr Vizekanzler ist bitte am Wort! Sie kön­nen sich dann gerne melden.

 


Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, Vizekanzler Heinz-Christian Strache (fortsetzend): Ein totales Rauchverbot würde bedeuten: Die Raucher stehen vor den Lokalen, sie erzeugen Lärm, Anrainer werden belästigt. (Abg. Königsberger-Ludwig: Passivlärm, oder was?) Es kommen dann von den Behörden, wie es in Wien in den letzten Jahren passiert ist, horrende Geldstrafen auf die Gastronomen zu. Das geht so weit, dass man manchen Gastronomen sogar die Sperrstunde von 4 Uhr in der Früh auf 12 Uhr Mitternacht vorverlegt hat und Lokale vor dem Zusperren gestanden sind! Was ist denn das für eine Lösung? Das ist doch keine Lösung! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Da muss man doch gemeinsam mit allen Betroffenen versuchen, jedem gerecht zu werden. Das muss doch die Verantwortung sein, die wir alle als politische Verantwor­tungsträger haben. Da muss jede Meinung und Position wertgeschätzt werden und nach Möglichkeit auf alles eingegangen werden. Genau das versuchen wir mit diesem Gesetz. (Abg. Königsberger-Ludwig: 500 000 Österreicher und Österreicherinnen!)

Im Übrigen, ein kleines historisches Detail: Die Raucherkultur ist ja eine uralte, über 1 000 Jahre alt, das weiß jeder. In Wien ist sie aber interessanterweise unter Metter­nich entstanden. Er hat sich damals aufgeregt, dass die Bevölkerung rauchend durch


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die Straßen Wiens gegangen ist und damit das öffentliche Bild eigentlich ein fürchter­liches war. (Abg. Schieder: Taugt Ihnen der Metternich, oder was? Ich habe geglaubt, der Kickl ist der Metternich!) Da hat er angeregt, es wäre doch gescheit, die Kaffee­hauskultur dahin gehend zu öffnen, dass leutselige Menschen dort die Möglichkeit ha­ben, bei einem guten Kaffee ein Zigaretterl oder eine Zigarre zu rauchen und mitein­ander ins Gespräch zu kommen.

Glauben Sie mir, das hat auch einen soziale Aspekt! Was glauben Sie, wie viele Men­schen es in Österreich gibt – da lachen Sie vielleicht –, die einsam sind, die keine Fa­milie haben, die keine Freunde haben und ins Beisl gehen, um dort mit anderen Men­schen bei einer Zigarette, bei einem Bier, bei einem guten weißen Spritzer Kommu­nikation zu leben, Anschluss zu finden! Fragen Sie die Wirte! Fragen Sie einmal die Gastronomen! (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzei­chen.)

Sie haben heute auch Deutschland angesprochen, aber nicht gesagt, dass 13 von 16 deutschen Bundesländern unser derzeit gültiges Gesetz haben und kein allgemei­nes Rauchverbot. 3 000 Gastronomen in Bayern haben nach Einführung des totalen Rauchverbots zugesperrt, und unzählige Angestellte wurden in die Arbeitslosigkeit ge­schickt. Auch das haben Sie nicht dazugesagt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Ich komme zum Schluss. Ja, wir nehmen direkte Demokratie ernst. Ich frage Sie: Wie ist die SPÖ all die Jahrzehnte seit Bestehen der Zweiten Republik mit direkter Demo­kratie umgegangen? Wie sind Sie mit Volksbegehren umgegangen, die über eine Mil­lion Menschen unterschrieben haben? (Abg. Lausch: Schubladisiert! Begräbnis erster Klasse!) Da haben Sie gesagt: Acht Millionen haben nicht unterschrieben! – Das war damals Ihre zynische Antwort. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Gudenus – in Richtung SPÖ –: Schande über Sie!)

Wir haben daher im Regierungsprogramm eines festgemacht: einen Verfassungsände­rungsantrag, der sicherstellen soll, dass in Zukunft die direkte Demokratie ein Recht des Volkes wird und weder von Ihnen noch von uns abhängig ist. Das Volk soll das Recht haben, das zu entscheiden und durchzusetzen. Das ist ein Meilenstein in der Demokratie und der direkten Demokratie. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich sage Ihnen zum Abschluss: Mit dem Volksbegehren habe ich überhaupt kein Pro­blem, ich freue mich darauf. Es zeigt, dass die direkte Demokratie gut angenommen wird. 400 000 Unterschriften sind weniger als die 500 000 von jenen, die vor Jahren diese Petition gegen das Rauchverbot unterschrieben haben. (Abg. Plessl: Das sind Unterstützungserklärungen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Jetzt wirklich letzter Satz: Ich habe kein Problem damit, nach dem Volksbegehren, das ja noch nicht einmal angelaufen ist, eine Abstimmung sicherzustellen und möglich zu machen. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gab­riel Obernosterer. – Bitte.

 


16.56.58

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Herr Vizekanzler, Sie haben in voller Sachlichkeit, glaube ich, die Problematik dargelegt. (Widerspruch bei der SPÖ.) Zum Beitrag des Herrn Kollegen Strolz von den Freiheitlichen (Heiterkeit –


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Abg. Höbart: Nein! Nein! – Abg. Haider: Das hat weder er noch wir verdient!) – ah, von den NEOS! – muss ich Folgendes sagen: Wir wissen alle um die Problematik dieses Themas. Wir wissen alle um die Ernsthaftigkeit dieses Themas, und ich erwarte mir gerade von einem Fraktionsführer, dass die Debatte darüber auch sachlich geführt wird.

Herr Strolz, ich habe gerade vorhin eine SMS bekommen. Wissen Sie, was mir einer geschrieben hat – und da hört bei mir die Gaudi auf –: Wenn Sie jetzt mitstimmen, dann wünsche ich Ihnen einen Lungenkrebs und dass Sie an diesem sterben!? – Das können Sie nachlesen. Zitiert in der SMS wird Ihr Redebeitrag hier heraußen. (Zwi­schenrufe bei SPÖ und NEOS. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Den Wirten, in deren Gaststätten man in Zukunft noch rauchen darf, zu unterstellen, dass sie verantwortlich sind für die vielen Toten, die durch das Rauchen verursacht werden, das finde ich einfach nicht in Ordnung und nicht korrekt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich bin selbst Wirt und Hotelier, ich kenne diese Problematik. (Abg. Loacker: Selbst beschlossen vor zwei Jahren! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Können Sie mir vielleicht einmal zuhören? – Ich bin selbst Raucher, meine Frau ist Nichtraucher, ich kenne auch diese Konflikte zwischen meiner Frau und mir. (Abg. Strolz: Sie sind hier als Politiker und nicht als Ehemann!) Ich weiß, dass Rauchen nicht gesund ist. Leider habe ich angefangen und noch nie den Willen zum Aufhören gehabt. Eines weiß ich aber auch: wo man das Rauchen lernt und wo die Menschen rauchen. Es gibt heute bei uns noch die Möglichkeit, in Lokalen zu rauchen – nicht nur bei uns, sondern in 15 Ländern Europas –; wenn man aber sagt, die Wirte sind schuld, dann ist das nicht richtig. Bleiben wir bei der Sachlichkeit! Raucher gehen in Raucherlokale und Nicht­raucher gehen in Nichtraucherlokale! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Da frage ich mich: Wo ist denn die Gesetzgebung bei den Vereinslokalen? Viele Wirte stellen auf ein Nichtraucherlokal um, und wissen Sie, was im Dorf draußen passiert? – Nach der Probe bleiben die Vereinsleute im Vereinslokal und trinken dort ihr Bier und rauchen dort. Warum darf man es denn dort machen? Erklärt mir das einmal! (Abg. Rosenkranz: Was sollen denn die Bobos von einem Dorf wissen?)

Jetzt gehen wir wirklich zur Sachlichkeit über. Es wird immer wieder gesagt, Österreich ist mit diesem Rauchergesetz der Aschenbecher Europas. Wir haben ein bestehendes Nichtraucherschutzgesetz. Dieses bestehende Nichtraucherschutzgesetz ist sicherlich nicht das härteste in Europa (Abg. Strolz: Warum machst den Wendehals? Warum machst den Wendehals? Ich versteh’s nicht! Wider besseres Wissen!), aber es gehört auch nicht zu den liberalsten. Wie das auch der Vizekanzler gesagt hat: Der Gesetzes­text – die Zeit ist zu kurz, sonst könnte ich ihn vorlesen – von Baden-Württemberg ent­spricht 1 : 1 unserem Nichtraucherschutzgesetz.

Dann frage ich jetzt auch: Habt ihr euch das Gesetz, das in Kraft hätte treten sollen, anstelle dessen das Bestehende bleibt (Zwischenruf des Abg. Plessl), einmal genau angeschaut? – In der Hotellerie ist es möglich, Raucherlounges und Zigarrenlounges einzurichten, und in der Gastronomie ist das nicht möglich. Wo ist da die Gerechtig­keit? Und dann geht die Hoteliervereinigung her und unterschreibt ein Nichtraucher­schutzgesetz. Also bleiben wir hier bitte bei der Sachlichkeit! (Abg. Loacker: Das Ge­setz haben ja Sie beschlossen!)

Das Jugendschutzgesetz wird verschärft, bis zu 18 Jahren darf man dort nicht hinein; das ist genauso wie bei den starken Getränken.

Gegen etwas verwehre ich mich mit allen Mitteln: Wir haben zwei Lokale zu Hause; ich brauche kein Gesetz, um die Zielgruppe meiner Gäste abzuklären, dahin gehend, ob ich ein Raucherlokal oder ein Nichtraucherlokal bin. Danach könnt ihr mich fragen, was


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für ein Lokal wir zu Hause haben. Wir haben auch ein Gasthaus, nicht nur ein Hotel. (Abg. Kucher: Mitarbeiter...?) – Der Mitarbeiterschutz ist - - Lieber Herr Kollege, ihr seid so was von weit weg von der Realität (Beifall bei ÖVP und FPÖ – Rufe bei der FPÖ: Richtig! So ist es!), aber so was von weit weg von der Realität! Wir haben 70 Mit­arbeiter, und wenn bei mir eine Bedienung, ein Bediensteter sagt: Im Raucherbereich bediene ich nicht!, dann braucht er dort nicht zu bedienen, weil wir froh sind, dass wir überhaupt Mitarbeiter haben. Ihr seid so weit weg von der Realität, so weit weg! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kucher.)

Kein Wirt, kein Hotelier wird es einem Mitarbeiter aufzwingen, im Raucherbereich be­dienen zu müssen. Das gibt es nicht! Bringt mir den, der das macht, einmal her! (Prä­sidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Kollege Schellhorn, du bist der nächste Redner (Abg. Schellhorn: Ich komme!), sag einmal, was wahr ist! – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.02


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist nicht Herr Abgeordneter Schellhorn, sondern Herr Abgeordneter Christian Höbart. – Bitte.

 


17.02.45

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Ministerin! Das ist ja jetzt teilweise schon eine skurrile Diskussion, die wir führen. Ich möchte jetzt ein bisschen eine Replik auf ein paar Vorredner vornehmen.

Herr Klubobmann Kolba, Sie wollten vorhin – und ich möchte Sie daran erinnern, was Sie hier von sich gegeben haben – namentlich und geheim abstimmen lassen. Wie das gehen soll, entzieht sich meiner und unserer Kenntnis. Sie sollten sich ein bisschen besser in die Geschäftsordnung einarbeiten. (Zwischenruf des Abg. Kolba.) Das ist nicht ganz möglich, namentlich und gleichzeitig geheim abzustimmen, das funktioniert nicht so ganz; aber so sind halt die Pilze. Übrigens, die Maske heute in der Früh hat Ihnen ganz gut gepasst – das wollte ich nur anmerken –, nämlich jene unseres Innen­ministers Herbert Kickl.

Frau Abgeordnete Rendi-Wagner, Sie haben davon gesprochen, dass es eine sehr emotionale Diskussion ist; Sie haben manchmal das Gefühl, dass es ein Ausspielen von Rauchern gegen Nichtraucher ist – ja, aber dafür sind Sie verantwortlich! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das erleben wir in den letzten Tagen und Wochen bei diesem nicht uninteressanten Volksbegehren, und wir nehmen direkte Demokratie und Volksmeinung selbstverständ­lich ernst. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Auch wahr ist, dass dieses Volksbegehren selbstverständlich parteipolitisch herangezogen wird, um mit Ihren Positionen regel­recht über unsere Republik drüberzufahren. Hand aufs Herz – auch wenn Sie jetzt den Kopf schütteln –: Es ist so!

Ein Vorredner hat es ja auch schon gesagt: Das, was die Sozialdemokratie am besten kann, ist, zu verbieten, möglichst unmündige, unkritische Bürger zu schaffen und das Geld aus den Hosensäcken zu ziehen, das man in Wahrheit nicht hat, um es an anderen Stellen auszugeben. (Abg. Rendi-Wagner: Die Gesundheit zu schützen, das ist die Aufgabe!) Darin zeichnet sich die Sozialdemokratie aus, sehr geehrte Damen und Herren. Eine Verbotspartei seid ihr geworden! (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Obernosterer hat völlig recht, wenn er davon spricht, dass ihr schon so weit weg von der Realität seid. (Zwischenruf des Abg. Krist.) Unser Vizekanzler hat das in sehr eindrucksvollen Worten von sich gegeben: Es geht schlichtweg um eines, nämlich um Wahlfreiheit. Spielen Sie nicht Raucher und Nichtraucher aus (Abg. Rendi-Wag­ner: Das spielen Sie aus! Sie spielen aus!), denn als Nächstes spielen Sie dann die


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Schweinsbratenesser und die Veganer oder die Vegetarier gegeneinander aus! Es ist nicht in Ordnung, was Sie hier machen. Die Position der Freiheitlichen Partei ist eine ganz klare: Wir stehen für Wahlfreiheit.

Da finde ich es interessant, dass die NEOS, die sogenannten Liberalen – bei Klubob­mann Strolz würde es mich manchmal reizen, Ihnen die Duracell-Batterien hinten rauszunehmen, das täte dem Hohen Haus manchmal nicht schaden (Abg. Strolz: Ich nehme Ihnen auch gleich was raus!) –, dass gerade Sie als liberale Partei auch zu einer Verbotspartei mutieren. Das steht Ihnen nicht gut, das sei Ihnen auch einmal ge­sagt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wie gesagt: Wahlfreiheit, Freiheit ist unser höchstes Gut. Wir brauchen keine unmün­digen, unkritischen Bürger. Die wissen schon, was gut ist, und das sollen sie auch tun können.

Unsere Position möchte ich nochmals erläutern: Wir sind für die Fortführung der be­stehenden Lösung mit einer Verschärfung des Nichtraucherschutzes, der Nichtraucher­bestimmungen; zum Beispiel dass man Tabakwaren erst ab dem 18. Lebensjahr kau­fen kann und auch durchaus strenge Kontrollen sicherzustellen sind; zum Beispiel dass wir ein strenges Rauchverbot im Pkw sicherstellen wollen, wo wir wissen, dass das Passivrauchen (Abg. Knes: Ist das kein Verbot?! – Ruf bei der SPÖ: Verbotspartei!) für die Insassen teilweise gefährlicher ist als in den sogenannten Gasthäusern. Auch das wollen wir umsetzen.

Auf der anderen Seite wollen wir die Wahlfreiheit der Konsumenten und der Gastwirte sicherstellen, nämlich, wie gesagt, dass ein Raucher – und das hat auch Kollege Ober­nosterer absolut richtig auf den Punkt gebracht – in der Regel in ein Raucherlokal ge­hen wird und ein Nichtraucher, so wie ich es übrigens bin, eher ein Nichtraucherlokal besuchen wird. Das liegt aber ganz in den Händen der Konsumenten, aber auch der Wirte, denn die Wirte sollen letztendlich entscheiden, in welche Richtung es mit ihrem Betrieb geht – in Richtung Nichtraucherlokal, Raucherlokal, oder man nutzt die derzeit geltenden Bestimmungen mit eigenen Bereichen.

Noch ein letztes Wort zur direkten Demokratie; es wurde schon einiges gesagt, ich halte es auch nochmals fest: Wir legen großen Wert auf die direkte Demokratie. Auch unser Vizekanzler hat es heute noch einmal klipp und klar gesagt, damit es auch alle Journalisten, Redakteure und auch die linke Reichshälfte endlich einmal verstehen (Zwi­schenruf des Abg. Knes): Wir werden das Volksbegehren nach Abschluss bewerten und stehen einer verbindlichen Volksbefragung oder gar einer Volksabstimmung jeden­falls positiv gegenüber. (Abg. Rendi-Wagner: Dann muss man es ja jetzt nicht kippen!) Wir werden uns das jedenfalls anschauen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.07


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.

 


17.07.58

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vize­kanzler! Geschätzte Ministerin! Wenn ich so die Redebeiträge der Regierungsparteien, auch Ihre Redebeiträge, Herr Vizekanzler, Frau Ministerin, anhöre, dann fällt mir ei­gentlich nur das Zitat von Ludwig Thoma ein: Die Mehrheit samma, aber die Bledern a. (Heiterkeit und Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Insofern ist es nicht anders zu begründen ...

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Schellhorn! (Abg. Schellhorn: Das ist ein Zitat!)  Wenn Sie mir kurz zuhören, dann sage ich Ihnen, dass es die Vereinba-


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rung im Haus gibt, dass auch Zitate nicht verwendet werden, die die Würde des Hau­ses berühren. Das heißt, es ist kein guter Trick, es über Zitate zu versuchen. Daher bitte ich Sie, das zurückzunehmen und wieder in die Debatte einzugehen.

 


Abgeordneter Josef Schellhorn (fortsetzend): Ich empfinde es als nicht besonders intelligent, wenn man das so argumentiert, wie Sie das gemacht haben. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Rosenkranz: Frau Präsidentin!) Ich möchte darauf zurückkom­men, Frau Minister - - (Abg. Wurm: Das ist ja unglaublich! Frau Präsidentin! – Zwi­schenruf des Abg. Ofenauer.) – Das darf ich auch nicht sagen, oder was?

Wenn ich fortfahren darf, Frau Minister (Abg. Neubauer: Nehmen Sie das zurück! – Abg. Rosenkranz: Was sagen denn Sie als Außenstehender zum Thema Intelligenz?), Sie haben ja argumentiert, Nichtraucherschutz ist als Verbot der Gastfreundschaft gegenüber zu sehen. Ich weiß nicht, wohin Sie auf Urlaub fahren – vielleicht Germania oder in sonst irgendeine Bude (Bundesministerin Hartinger-Klein: Bitte?), ich weiß es nicht –, aber insofern können Sie wirklich nicht davon ausgehen, dass das als touris­tische Attraktivität herangezogen werden kann, um nach Österreich auf Urlaub zu fah­ren – oder Sie möchten vielleicht einen neuen Job bei der ÖW, aber so geht das nicht. Das ist nicht die Norm und das wird überhaupt nicht nachgefragt. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Genau das Gegenteil ist der Fall.

Würden Sie sich bei der ÖHV oder bei einer Vorfeldorganisation der ÖVP erkundigen, wie viele Beschwerden darüber eingehen, dass in Österreich in den Hotels noch geraucht wird, dann würden Sie dementsprechend auch eine klare Argumentation haben, warum diese Verlängerung so sinnlos ist. (Abg. Rosenkranz: Welcher Hotelier wird gezwungen, dass bei ihm geraucht wird?)

Dazu, was Sie zu den Themen Passivrauchen und Freiheit gesagt haben: Herr Vize­kanzler, ich habe heute Vormittag, als es um den Trojaner gegangen ist, nicht bemerkt, dass Sie da für die Freiheit der Bürger waren. Sie sind eher für die Einschränkung der Bürger gewesen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Bundesminister Strache: Das ist Schutz!) – Nein, das ist kein Schutz, der Trojaner ist kein Schutz, und es ist kein Schutz, Herr Vizekanzler, es ist kein Schutz - - (Zwischenruf des Abg. Rosen­kranz.) – Lassen Sie mich bitte ausreden! (Abg. Rosenkranz: Das ist richtig! Verbre­cher gehören ins Gefängnis! So gesehen ist diese Freiheit wirklich eingeschränkt!) – Ja, dann schreiben Sie nie, dass das eine Bombe war, was Sie gesagt haben. (Abg. Rosenkranz: So gesehen, ja!) – Mhm. (Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Anhalten­de Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Noch etwas zum Kollegen Obernosterer – er hat das, glaube ich, gesagt –: Das neue Gesetz, Kollege Obernosterer, sieht sogar vor, dass in den Vereinen nicht geraucht werden darf. Wie darf ich mir das dann vorstellen? Kommt dann die berittene Polizei und kontrolliert das? (Heiterkeit und Beifall bei der Liste Pilz.)

Wie wollen Sie das machen? Wie geht das? Wie will man das alles durchkontrollieren, was Sie jetzt auf sehr dünnem Eis hier propagieren, weil Sie ein Wahlversprechen ge­macht haben – für den Wirt ums Eck? Für den Tourismus ist es schädlich, wenn wir dieses Gesetz haben. Dazu müssen wir ein klares Bekenntnis ablegen; für den Wirt ums Eck vielleicht, ja, aber das hat keine touristischen Aspekte, Frau Ministerin. (Abg. Ro­senkranz: Das ist für Sie nichts wert! Das ist für Sie nichts wert!)

Insofern ist es schon sehr bezeichnend, wenn Herr Höbart (Abg. Wurm: Sagt der Ho­telier!) vom Schweinsbraten spricht. Den Schweinsbraten nehme ich zu mir, persönlich, hier, und scheide ihn auch wieder aus. (Abg. Höbart: So genau wollen wir es gar nicht wissen!) Den Tabakkonsum mute ich anderen zu, und das ist Tatsache. Da findet eine passive Gesundheitsschädigung statt, deshalb ist das dementsprechend risikoreich. Das sollten Sie bedenken (Abg. Neubauer: ... Freigabe von Cannabis ...!), und be-


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gründen Sie es nie mit dem Sport, begründen Sie es nie mit dem Schweinsbraten oder dem Alkohol! (Abg. Rosenkranz: Mich hat noch niemand gezwungen, passiv zu rauchen!) – Soll ich noch einmal Ludwig Thoma zitieren? (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Er hat sehr viele gute Zitate! – Anhaltende Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

17.12


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn Zwi­schenrufe zu einer lebendigen Debatte gehören, bitte ich trotzdem, dem Redner oder der Rednerin mehr Aufmerksamkeit zu widmen. (Abg. Neubauer: Hat er es zurückge­nommen?)

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Zinggl. – Bitte. (Abg. Neubauer: Hat er es zurückgenommen? – Ruf bei der ÖVP: Sie haben Ihre Maske vergessen! Maske aufsetzen! – Abg. Zinggl – auf dem Weg zum Rednerpult –: Geh, seid nicht so überlustig!)

 


17.12.57

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Ich möchte jetzt gar nicht mehr in­haltlich auf das Thema eingehen. Es haben die diversen Redebeiträge und insbeson­dere die Antworten der Ministerin auf die dringlichen Fragen gezeigt, dass es hier wirklich jeder Vernunft entbehrt und dass die Rücknahme dieser Schutzbestimmungen in den Gaststätten nicht nur einfältig, sondern auch böse und jenseits gleichzeitig ist. Mit Ausnahme des Abgeordneten Lugar hat, glaube ich, niemand wirklich erklären kön­nen, warum diese Schutzbestimmungen aufgehoben werden können und warum eine Regierung so dermaßen mit dem Kopf gegen die Wand rennt.

Die Politikwissenschaft steht da vor einem großen Rätsel. Ich kann mich erinnern, dass einige Politikwissenschafter und -wissenschafterinnen während der Koalitionsverhand­lungen argumentiert haben, dass es da um Nebelgranaten und um Rauchbomben geht, damit vor anderen Differenzen ein Wall aufgebaut wird und von diesen Differen­zen der Regierungsfraktionen abgelenkt wird; aber jetzt machen diese Regierungsfrak­tionen da Ernst. Die machen das wirklich, also ganz ungeniert, und es ist irgendwie kaum einzusehen, wie das geht, dass ein und dieselben Abgeordneten im Jahr 2015 für diese Schutzbestimmungen argumentiert haben und jetzt dagegen stimmen, so als hätten sich die Verhältnisse geändert und würde das Rauchen jetzt gesünder sein. Irgendwie kann sich das überhaupt nicht ausgehen.

Was passiert da? Wie kann da jetzt dieser Knopf im Kopf der einzelnen Abgeordneten gelöst werden? – Im „Kurier“ war gestern ein ganz interessanter Artikel dazu. Die ÖVP hat eigentlich nur ein Argument, das ist fast einleuchtend: Sie halten sich an die Koa­litionsvereinbarung, also Pakttreue. – Na gut, dazu haben wir ohnehin schon alles Mög­liche gehört, das kann man verschieden beurteilen.

Aber wie schaut es bei der FPÖ aus? – Es werden drei Argumente seitens der FPÖ genannt. Das erste Argument ist, sie halten sich an den Koalitionspakt und an die Ver­einbarungen mit dem Regierungspartner.

Beide nennen also sozusagen als Argument, weshalb sie jetzt gegen diese Schutzbe­stimmungen sind, dass sie sich an den Regierungspakt halten, und keiner weiß genau, warum. Wer hat das da reingeschrieben? Warum ist das da reingeschrieben wor­den? – Das ist jetzt noch nicht erklärt.

Der zweite Grund der FPÖ lautet: Wahlversprechen einhalten. Auch da muss ich sa­gen: Ein Wahlversprechen muss ja einmal mit einer Begründung gegeben worden sein. Die einzige Begründung ist der dritte Grund, der noch irgendwie verständlich klingt: Es ist jener der Wahlfreiheit und der Freiheit des Individuums.


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Na ja, also die FPÖ steht jetzt nicht groß für die Wahlfreiheit, werte Kollegen und Kolleginnen. Wie würde das zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Genuss von Cannabis ausschauen? Wären Sie da auch für die Wahlfreiheit des Individuums? Oder wie sieht das bei der Wahlfreiheit der Homosexuellen aus, wenn sie das gleiche Recht bei der Eheschließung haben wollen? (Beifall bei Liste Pilz, SPÖ und NEOS.)

Diese Wahlfreiheiten können Sie also nicht nachweisen, und Sie sind nicht glaubwür­dig. Es gibt auch überhaupt keinen Grund für ein unverantwortliches Gesetz. Keine Ah­nung, was Sie alle von den Regierungsfraktionen da reitet; die Politikwissenschaft gibt auf, sie verweist jetzt an die Psychologen und die wiederum an die Therapeuten. Schauen wir, was rauskommt! – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei der Liste Pilz.)

17.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Irene Hochstetter-Lackner. – Bitte.

 


17.16.57

Abgeordnete Irene Hochstetter-Lackner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Volkswille ist die einzige legitime Grund­lage jeglichen Regierens. – So hat schon vor rund 200 Jahren Thomas Jefferson die heutige Diskussion auf den Punkt gebracht. Was die jetzige schwarz-blaue Bundes­regierung beim Thema Nichtraucherschutz tut, ist aber genau das Gegenteil davon. Sie wagen es, geschätzte Damen und Herren, den Willen der Österreicherinnen und Öster­reicher zu negieren. Sie negieren die Stimmen von fast einer halben Million Menschen, genauer gesagt von 432 000 Menschen.

Herr Vizekanzler, wir wollen Ihnen nicht das Rauchen verbieten, aber ich persönlich möchte Sie einfach an Ihre Rolle erinnern: Sie haben eine Vorbildwirkung für alle Kinder in diesem Land, und an diese Rolle möchte ich Sie auch bei dieser Abstimmung heute hier erinnern. (Ruf bei der FPÖ: Er stimmt ja nicht ab!) Ich frage mich nun schon seit Tagen: Warum? Warum haben Sie eigentlich Angst, und wovor denn?

Als Kärntnerin bin ich schon seit Jahren von Ländern umgeben, in denen der Nichtrau­cherschutz sehr hoch gehalten wird und das Rauchen in den Lokalen verboten ist. Trotzdem sind sie alle sehr gastfreundlich, Frau Ministerin, das darf ich Ihnen auch noch sagen, und ich darf Ihnen versichern, dass die Kärntnerinnen und Kärntner sehr, sehr gerne ihren Kaffee in Italien oder in Slowenien konsumieren. Ich behaupte sogar, viele Kärntnerinnen und Kärntner trinken ihren Kaffee nicht lieber in Österreich, son­dern lieber jenseits der Grenze, und das sogar im tiefsten Winter, weil man danach ganz einfach nicht stinkt. (Abg. Belakowitsch: Na das ist ein Argument!)

Ist diese Wettbewerbsverzerrung Ihr Schutz für die heimischen Gastronomen? – Die Gastronomie in Italien hat mit dem totalen Rauchverbot ein neues Geschäftsmodell ge­schaffen. Der Aschenbecher vor dem Lokal ist ein neuer gesellschaftlicher Treffpunkt geworden, und sogar ich als Mutter von zwei quirligen Töchtern stehe ganz gerne mit meinem Kaffee im Freien, obwohl ich Nichtraucherin bin. Die Angst vor Umsatzein­bußen im Tourismus sollten Sie also einmal ganz locker beiseitelegen.

Wenn wir als Beispiel Bayern heranziehen, so sprechen auch da die Erfahrungen für sich. Seit sieben Jahren gibt es dort das Rauchverbot und die Gastronomie verzeichnet keine Umsatzeinbußen, sondern flächendeckend ein Umsatzplus.

Nicht einmal die heimische Gastronomie haben Sie hinter sich, geschätzte Damen und Herren von ÖVP und FPÖ. Auch in meiner Heimatstadt, in Villach, haben sich einige Lokale bewusst dazu entschieden, auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter und auf die Gesundheit ihrer Kundinnen und Kunden zu achten, und sind Vor­reiter geworden, indem sie seit einiger Zeit freiwillig rauchfrei sind. Insgesamt sind es in Klagenfurt und in Villach schon über 60 Lokale, die Verantwortung übernehmen und


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ein Rauchverbot eingeführt haben. Ich möchte stellvertretend für viele, viele Lokale das Gasthaus Gatternig in Villach anführen. Ich finde es einfach toll, dass die den ersten Schritt dorthin gewagt haben und dass sie das bis heute nicht bereut haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch in Salzburg gibt es eine Initiative, und das sogar unter einem ÖVP-Landesrat für Gesundheit, dass die Gastronomie rauchfrei wird (Abg. Svazek: Die war ja vorher schon rauchfrei!), und das ist gut so. Es ist gut für die Beschäftigten, denn eines muss uns hier allen bewusst sein: Mitarbeiter können sich ihren Job nicht einfach so aussu­chen, sie sind davon abhängig. Und, geschätzte Damen und Herren von der ÖVP – weil das bei Ihnen so durchgeklungen ist –, diese Mitarbeiter sind nicht die höchstbe­zahlten Mitarbeiter in diesem Land. Die Mitarbeiter, von denen wir hier sprechen, sind solche, die nicht unbedingt den besten KV haben, und die können sich ihre Jobs bei Weitem nicht aussuchen. Schon allein die gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers müsste Grundlage genug sein, das Arbeitsumfeld für die Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer so gesund wie möglich zu gestalten.

Ich möchte meine Rede abschließen mit den Worten eines Journalisten, den Sie alle kennen, mit den Worten von Kurt Kuch. Er ist 2015 leider verstorben, und nachträglich hätte er mit Sicherheit gerne auf jede gerauchte Zigarette verzichtet. Kurt Kuch sagte in einem Interview auf die Frage, was sein erster Gedanke nach der Diagnose Lungen­krebs war, Folgendes: Dass ich niemals die Matura meiner Tochter, ihren ersten Freund, geschweige denn ihre Hochzeit miterleben werde.

Diesen Gedanken möchte ich speziell jenen 28 Abgeordneten der ÖVP mitgeben, die 2015 für den Nichtraucherschutz gestimmt haben und sich jetzt in der Pflicht und unter dem Zwang der neuen Volkspartei unter Sebastian Kurz befinden und sich gegen den Nichtraucherschutz aussprechen werden. Ich appelliere hier und heute an Sie: Denken Sie bei all Ihren Entscheidungen auch an Ihre Kinder, denken Sie an Ihre Enkelkinder, und denken Sie vor allem auch an Ihre Lunge! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

17.22


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein. – Bitte.

 


17.22.23

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Vizekanzler! Es ist ja wirklich erstaunlich, welche Emotionen bei so einem Thema hier hochkommen und welche Stilblüten es dann teilweise treibt. Ich habe mir ein paar Zitate herausgeschrieben:

Herr Kucher macht hier ganz lustige Geisterfahrerwitze und bedenkt dabei nicht, dass es im letzten Jahr in Österreich über 400 Geisterfahrer gegeben hat, wovon einige tödliche Unfälle verursacht haben. Aber das ist lustig, darüber machen wir uns lustig, das ist natürlich ganz witzig.

Die ehemalige und abgewählte Gesundheitsministerin Rendi-Wagner übt Kritik an ei­nem Initiativantrag – den dieses Haus hier übrigens erst in der nächsten Sitzung be­schließen kann. Vielleicht sollte man sich auch ein bissel mit den Gepflogenheiten die­ses Hauses auseinandersetzen: Heute wurde der Antrag nämlich nur eingebracht, und er kommt zuerst in den Ausschuss; das heißt, heute beschließen wir noch gar nichts. (Abg. Schieder: War das jetzt für den Gudenus? Weil der ist gestern falsch ...! – Abg. Gudenus: ...! Das ist wie in der Schule!) Unabhängig davon kritisiert sie einen Ini­tiativantrag und kritisiert damit, dass dieses Haus selbstbewusst genug ist, um selbst in der Gesetzwerdung tätig zu werden. Das ist auch ein bemerkenswerter Zugang.

Aber, Herr Schieder, Ihre primitive Agitation, die Sie heute hier schon den ganzen Tag, vor allem als die - - (Beifall bei der FPÖ.)

 



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Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Jenewein! Sie beginnen Ihre Rede da­mit, dass Sie sich darüber wundern, dass diese Debatte so emotional geführt wird – und dann tragen Sie mit Ihrer Wortwahl auch dazu bei. Ich bitte Sie, sich in Ihrer Aus­drucksweise zu mäßigen. (Abg. Belakowitsch: Welche Ausdrücke?)

 


Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (fortsetzend): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Ich bedanke mich für die Belehrung. Ich erwünsche aber, bitte schön, vom Präsi­dentenpult keine Belehrung. Wenn Sie mir einen Ordnungsruf geben wollen, dann tun Sie das – andernfalls, bitte schön, lassen Sie mich weitersprechen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wenn Sie weiter zuhören würden, ohne hier permanent irgendetwas hereinzubrüllen, was eh kein Mensch in diesem Haus versteht, dann sollte man sich auch die Aussagen von Herrn Strolz zur Brust nehmen. Ich habe mir drei Zitate herausgeschrieben. Herr Strolz meinte wortwörtlich, wir „nehmen bewusst Tote in Kauf“. (Abg. Strolz: Ja!) Er hat wortwörtlich gesagt, „Sie entscheiden sich fürs Sterben“, „Sie stellen parteipolitische Taktik über den Tod“. (Abg. Strolz: Ja! Danke fürs Wiederholen!) – Das ist jener Herr Strolz, dessen Partei im Jahr 2014 die Cannabis-Legalisierung in ihre Programmatik übernommen hat und der für die Nationalratswahl 2017 die Eigenverantwortung in Fragen des gesundheitlichen Lebensstils in seinem Programm dahin gehend definiert hat, dass das natürlich alle Drogen umfasst. (Abg. Strolz: Stimmt ja nicht!) Das ist je­ner Herr Strolz! – Zu dieser Agitation von Herrn Strolz habe ich übrigens auch nichts vom Präsidentenpult gehört.

Wissen Sie, was wirklich ein Skandal ist? – Wirklich ein Skandal ist, mit welcher elitären Arroganz man hier permanent konfrontiert ist: Alles weiß man besser (Ruf bei der FPÖ: Der Jarolim!) – besser als die dummen Politiker, die dumme Bundesregie­rung, die dummen Konsumenten, die dummen Raucher. Alles weiß man besser!

Wissen Sie – um abschließend noch einmal auf Herrn Strolz zu replizieren –, Sie haben uns da am Ende Ihrer Ausführungen etwas mitgegeben, und zwar dass unser Beschluss – wie gesagt, es findet ja heute kein Beschluss statt, sondern es gibt eine Zuweisung an den Ausschuss – eine Schande für das Parlament wäre.

Herr Strolz! Ihre heutige Rede ist eine Schande für den Parlamentarismus, und Sie sind zu einer unerträglichen Belastung geworden mit diesen Zitaten, die Sie heute hier von sich gegeben haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Sie sollten herauskommen und sich entschuldigen! Das wäre angebracht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.26

17.26.32*****

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Jenewein, für den Ausdruck ans Präsi­dium: „hereinzubrüllen, was [...] kein Mensch [...] versteht“, erteile ich Ihnen einen Ord­nungsruf. (Ruf bei der FPÖ: Wofür war denn der? – Abg. Neubauer: Was ist denn da ein Ordnungsruf, bitte? – Abg. Belakowitsch: Das ist ja unfassbar! Wenn Sie überfor­dert sind, legen Sie es zurück! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

*****

Wir setzen in der Debatte fort.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Cornelia Ecker. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 176

17.26.46

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Minis­terin! Ich versuche als vorletzte Rednerin, diese emotionale Debatte noch einmal zu­sammenzufassen, und versuche auch, die Emotionen herauszunehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren – und auch noch einmal für die Zuseher –, es geht uns als SPÖ darum, dass die 2015 gemeinsam von SPÖ und ÖVP beschlossene No-velle zum Nichtraucherschutz beibehalten wird. Ganz ehrlich gesagt verstehe ich die­sen Zickzackkurs der ÖVP nicht, Herr Obernosterer. Sie stimmten 2015 dafür und stim­men heute dagegen. Dieser Zickzackkurs ist einfach nicht verständlich.

Sie vermitteln den Eindruck, dass diese Regierung nicht reformfähig ist. Schwarz-Blau ignoriert den Willen der Bevölkerung, sprich der über 430 000 Österreicherinnen und Österreicher, die das Volksbegehren Don’t smoke bereits unterschrieben haben. (Abg. Rosenkranz: Das sind nicht einmal alle SPÖ-Wähler von der letzten Wahl! – Abg. Lausch: Andere Volksbegehren waren erfolgreicher!) Laut Medienberichten haben unter anderem auch Ihre Parteikollegen aus der ÖVP Reinhold Mitterlehner und Erwin Pröll unterschrieben. Sieht so der neue Stil aus, dass Wirtsleute, dass Ärztinnen und Ärzte, dass alle neun Landeshauptleute – alle neun Landeshauptleute! –, die sich für ein Rauchverbot einsetzten, von dieser Regierung übergangen werden?

Gerade die FPÖ hat in der letzten Legislaturperiode – ich war selber dabei und konnte das oftmals beobachten – immer für direkte Demokratie plädiert. Das ist gut so. (Abg. Rosenkranz: Das ist an Ihrem Widerstand gescheitert bis jetzt!) Hier an dieser Stelle aber agieren Sie dagegen, frei nach dem Motto: Direkte Demokratie ja und gut, aber wenn es uns nicht passt, dann eben nicht. (Abg. Rosenkranz: Falsch! Falsch! Haben Sie nicht zugehört? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Herr Vizekanzler, ich nehme Sie beim Wort. Ich schaue mir genau an, wie die Volksab­stimmung ausgeht, und werde hier genau zusehen, wie Sie dann agieren.

Die ÖVP mit ihrem Schweigekanzler Kurz sieht hier tatenlos zu. Es scheint, das Stre­ben nach Macht zählt in der Regierung offenbar mehr als das Streben nach Verantwor­tung. Viele Gastronomiebetriebe, gerade aus meinem Bundesland Salzburg, sind mit diesem Rückschritt gar nicht zufrieden und haben da großen Unmut. An dieser Stelle möchte ich – und das möchte ich besonders Ihnen, Frau Gesundheitsministerin, mit auf den Weg geben – einen Gastronomen von einem In-Lokal in Salzburg zitieren, der meinte: „Ich kann es nicht glauben, die ganze Welt wird rauchfrei, nur Österreich nicht.“ – Ich könnte Ihnen noch zahlreiche Topgastronomen nennen, die diese Meinung teilen.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir haben keineswegs die Gastfreundlichkeit verboten. Das sehen 85 Salzburger Gastronomen so, die sich freiwillig der Initiative Freiwillig rauchfrei angeschlossen haben.

Zudem möchte ich Ihnen noch eine Studie mit auf den Weg geben, und zwar eine Stu­die von einem Zuhörer, der diese Debatte hier im Hohen Haus jetzt verfolgt. Da wurden 28 Lokale auf Feinstaub untersucht. (Abg. Rädler: Kennen wir!) Die Feinstaubbelas­tung in Lokalen mit Raucher- und Nichtraucherbereich weist im Nichtraucherbereich ei­ne Belastung von bis zu 110 000 Feinstaubteilchen pro Kubikzentimeter auf. Zum Ver­gleich: In einem Nichtraucherlokal liegt die Belastung bei circa 5 000 Feinstaubteil­chen. – Frau Ministerin, Sie können diese Studie gern haben. Peter Tappler und Um­weltmediziner Hans-Peter Hutter haben diese gemacht. Ich stelle sie Ihnen gerne zur Verfügung.

In diesem Sinne möchte ich noch einmal betonen: Ein Drittel der Krebserkrankungen ist auf das Rauchen zurückzuführen und wäre vermeidbar. 13 000 Menschen jährlich sterben an den Folgen des Rauchens. Das ist einfach nur traurig.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 177

Sehr geehrte Frau Ministerin! In Ihrer Anfragebeantwortung sprechen Sie vom „grausli­chen“ Gesetz - -

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete! Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Redezeit Ihrer Fraktion ausgeschöpft ist, und ich bitte Sie, zum Schlusssatz zu kommen.

 


Abgeordnete Cornelia Ecker (fortsetzend): Grauslich sind die Folgen, die der Tabak­konsum verursacht, und nichts anderes. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

17.31


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter David Lasar. – Bit­te, Herr Abgeordneter.

 


17.31.22

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Viel haben wir heute gehört. An und für sich wollte ich nichts mehr sagen, aber es geht einfach nicht.

Frau Rendi-Wagner! Liebe Frau Kollegin! Wissen Sie überhaupt, was Sie heute alles von sich gegeben haben? (Heiterkeit.) Ich will es jetzt nicht einzeln aufzählen. Es war: „Aschenbecher Europas“ – nicht nur Sie, auch andere haben das gesagt –, das Wort heuchlerisch habe ich heute gehört. (Abg. Drozda: Na fürchterlich!)  Ja, richtig, fürch­terlich. Und wissen Sie auch, warum? – Gehen Sie bitte einmal 300 Meter – oder 500 Me­ter, es ist ein bisschen weiter – ins Rathaus hinüber. Dort haben Sie vis-à-vis vom Ge­meinderatssaal einen Rauchersalon gemacht, Sie als Sozialdemokraten. (Zwischenru­fe bei der SPÖ.) Dort können Sie rauchen, dort sehen Sie keinen Millimeter! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

Und hier regen Sie sich auf?! – Ja, liebe Opposition, Sie wissen ja nicht, auf was für ein Thema Sie setzen sollen. Das ist das einzige Thema, das jetzt bei Ihnen hängen ge­blieben ist. Gehen Sie hinüber, schauen Sie sich das an! Das ist ein öffentliches Ge­bäude. Dort hat es bis jetzt immer eine Stadträtin für Soziales und Gesundheit gege­ben. Sie, Frau Rendi-Wagner, werden als neue SPÖ-Stadträtin dort drüben gehandelt! Ach so, Sie wollen nicht, weil es dort ein Raucherkammerl gibt? Deswegen gehen Sie wahrscheinlich nicht hinüber. – Also das ist Ihre Oppositionspolitik. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

An die NEOS gerichtet: Dort trifft man sich bei jeder Gemeinderatssitzung! (Zwischen­ruf des Abg. Schieder.) – Ja, greifen Sie sich nur dorthin, das ist schon richtig. (Abg. Schieder: Dort wird ja nicht serviert! Das ist ja kein Lokal!) – Was heißt: reserviert? Das ist ein öffentliches - - (Abg. Schieder: Serviert!) – Herr Schieder, das ist ein öffent­liches Gebäude! Und wenn Sie es noch immer nicht wissen, dann sage ich es Ihnen noch einmal, denn Sie wissen in letzter Zeit ja gar nichts mehr (Beifall bei der FPÖ): Sie dürfen in einem öffentlichen Gebäude nicht rauchen – falls Sie es noch nicht wis­sen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Schieder. Ja, ist schon gut.

Ich weiß auch, Sie kennen sich bei der U-Bahn gut aus – ich weiß es –, obwohl Sie nicht einmal wissen, wo die nächste U-Bahn-Station ist; das ist ja das Nächste. Sie kennen sich überall gut aus, nur eines wissen Sie vielleicht noch nicht. (Abg. Schie­der: Da redet der Richtige!) – Ja, ich bin Nichtraucher (Heiterkeit), glauben Sie es mir! (Abg. Schieder: Nein, beim Auskennen hab’ ich gemeint!)

Wissen Sie, was ich noch sagen will: In Kärnten – jetzt sind ja Landtagswahlen in Kärn­ten, und das muss man sich einmal vorstellen –, was verteilt Ihre Fraktion dort? – Feu­erzeuge! – Na, so was! Und hier wollen Sie gegen die Demokratie stimmen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 178

Also in Wahrheit, alle über einen Kamm geschert: Geniert euch für das, was ihr heute gesagt habt! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Wöginger, Nehammer
und Rädler.)

Wir leben die direkte Demokratie in diesem Haus, meine Damen und Herren. Bei uns gibt es demokratische Abstimmungen auch über etwas, was Sie nicht einmal in Ihrem eigenen Rathaus, das Sie da drüben seit 70 Jahren mit Sozialdemokratie bevölkern (Abg. Höbart: Aber nicht mehr lang!), schaffen, nämlich dass man dort nicht raucht. Nehmen Sie das vielleicht zum Anlass, in sich zu gehen, und machen Sie in Zukunft vernünftige Oppositionspolitik! Ich sage Ihnen ehrlich, das war heute einfach nichts. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie Bravoruf bei der FPÖ.)

17.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Sche­rak. – Bitte.

 


17.35.06

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Vizekanz­ler! Frau Gesundheitsministerin! Herr Kollege Lasar, vielleicht kurz vorweg, nur um Sie nicht zu enttäuschen: Man kann mit einem Feuerzeug auch eine Kerze anzünden (leb­hafte ironische Heiterkeit bei der FPÖ), man muss nicht zwingend eine Zigarette an­zünden – man kann das aber natürlich auch.

Also man muss der FPÖ ja zugestehen, dass sie bei ihrer Meinung geblieben ist. Sie von der FPÖ waren immer gegen das Rauchverbot, Sie sind weiterhin gegen das Rauchverbot, und das kann man gut oder schlecht finden, man kann bessere oder schlechtere Argumente dafür oder dagegen haben. Was mich aber interessiert, das ist – und dafür ist ja die parlamentarische Debatte eigentlich da –, die Argumente zu hören, wieso jemand seine Meinung in diesem Zusammenhang ändert.

Jetzt sitzen hier 28 Abgeordnete der ÖVP, und ich habe nur vom Kollegen Obernos­terer etwas dazu gehört. (Zwischenruf der Abg. Winzig.) – Nein, ich mache mir ja keine Sorgen, Frau Kollegin Winzig, ich würde es nur gerne wissen, woher Ihr Meinungsum­schwung kommt. (Abg. Rosenkranz: Der Mitterlehner ist auch nicht mehr da!) Ich habe es aber nicht gehört, ich habe nur den Kollegen Obernosterer gehört. Ich weiß nicht, vielleicht wollen die Wähler von August Wöginger im Wahlkreis auch wissen, wieso er seine Meinung geändert hat, oder jene von Kollegen Haubner. Bei all jenen, die neu sind, stellt sich diese Frage ja nicht in dieser Form – Kollege Nehammer hat vielleicht immer diese Meinung gehabt, ich weiß es nicht –, aber bei all jenen, die damals mitgestimmt haben, wie etwa Frau Kollegin Steinacker, Herr Kollege Hammer – bei Karlheinz Kopf weiß ich es nicht, vielleicht hat er nicht mitgestimmt, weil er gerade den Vorsitz geführt hat, das habe ich jetzt nicht recherchiert –, Kollege Strasser – Herr Kollege Strasser, wieso haben Sie Ihre Meinung dazu geändert? – oder Kollege Lopat­ka. Das ist das, was so nicht nachvollziehbar ist.

Man kann ja gegen das Rauchverbot sein, das ist ja legitim. Ich verstehe es zwar nicht, aber ich finde es legitim. (Abg. Winzig: Das war alles schon in den Medien ...!) – Sie haben es schon in den Medien gesagt? Dann habe ich offensichtlich die falschen Me­dien gelesen; das tut mir leid, Frau Kollegin Winzig. Ich glaube aber, im parlamen­tarischen Prozess wäre es auch wichtig, dass man hier rausgeht und sagt, wieso man vor zwei Jahren aus nachvollziehbaren Gründen für das Rauchverbot gestimmt hat und plötzlich nicht mehr dafür stimmt. Dafür kann es ja unter Umständen sachliche Gründe und sinnvolle Gründe geben, die kenne ich nur nicht.

Der einzige Grund, den ich gehört habe, ist einerseits: Die FPÖ wollte das und die FPÖ hat das ja immer gesagt, und jetzt sind Sie dem Koalitionszwang ausgesetzt. Und der zweite Grund ist dieser unsägliche Klubzwang. Das ist das, was mir so wehtut: dass


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28 Abgeordnete vor zwei Jahren gesagt haben, ja, wir sind für ein absolutes Rauch­verbot in der Gastronomie, und zwei Jahre später 28 Abgeordnete der ÖVP, die gesagt haben, ja, wir sind für ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie, das offensichtlich nicht mehr sagen dürfen. Das Schlimmste war – das hat mich äußerst irritiert –: Als Kollege Smolle von einem Journalisten oder einer Journalistin angerufen und gefragt wurde, wie er denn abstimmen wird, hat er gesagt, das dürfen Sie nicht mich fragen, Sie müssen bei der Presseabteilung der ÖVP nachfragen. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS.) – Ernsthaft! Das steht heute in der Zeitung.

Das ist wirklich ein Problem. Sie können für oder gegen das Rauchverbot sein, aber wenn Sie Ihre Meinung innerhalb von zwei Jahren um 180 Grad drehen – die FPÖ ist immer gleich geblieben, das ist ja legitim –, dann wäre es, glaube ich, auch wichtig, dass Sie sich hier herausstellen und erklären, was die sachlichen Gründe dafür sind, dass Sie Ihre Meinung entsprechend ändern. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

17.38


17.38.20Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Durchführung einer Volksbefragung über ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr.in Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Aufweichung des Rauchverbots in der Gastronomie“.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von 20 Abge­ordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe da­her auch so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag von Dr.in Rendi-Wagner stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte beachten Sie, dass es nur einer dieser Stimmzettel sein soll.

Ich bitte nun Herrn Schriftführer Abgeordneten Preiner, mit dem Namensaufruf zu be­ginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird ihn später dabei ablösen. – Bitte.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Preiner und Gahr werfen die Abgeordne­ten den Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Die Stimmabgabe ist nun beendet.

Ich bitte, die Stimmen auszuzählen, und werde zu diesem Zwecke die Sitzung kurz un­terbrechen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 180

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.44 Uhr unterbrochen und um 17.51 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis be­kannt.

Abgegebene Stimmen: 176; davon „Ja“-Stimmen: 68, „Nein“-Stimmen: 108. Der Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rendi-Wagner ist somit abgelehnt.

*****

(Abweichend von der Bekanntgabe des Stimmverhaltens durch Präsidentin Bures lautet das tatsächliche Abstimmungsergebnis wie folgt: abgegebene Stimmen: 175; davon „Ja“-Stimmen: 67, „Nein“-Stimmen: 108.)

*****

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenom­men.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Androsch, Antoni;

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Bernhard, Bißmann, Bures;

Cox;

Doppelbauer, Drozda Thomas, Duzdar Muna;

Ecker, Einwallner, Erasim;

Feichtinger Elisabeth, Feichtinger Klaus Uwe, Friedl;

Gamon Claudia, Greiner Karin, Griss Irmgard;

Hammerschmid, Heinisch-Hosek, Hochstetter-Lackner, Holzleitner, Hoyos-Trauttmans­dorff;

Keck, Kern, Knes, Kolba, Kollross, Königsberger-Ludwig, Kovacevic, Krainer Kai Jan, Krisper, Krist Hermann, Kucher Philip, Kuntzl;

Laimer, Leichtfried, Lindner Mario, Loacker, Lueger Angela;

Margreiter, Muchitsch;

Noll, Nussbaum;

Plessl, Preiner Erwin;

Rendi-Wagner, Rossmann;

Sandler, Schatz, Schellhorn, Scherak, Schieder, Stöger Alois, Strolz;


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Troch;

Unterrainer;

Vogl;

Wimmer, Wittmann;

Yildirim, Yılmaz;

Zadić Alma, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Amesbauer, Amon Werner, Angerer;

Baumgartner, Belakowitsch Dagmar, Berger, Berlakovich Nikolaus, Bösch, Brückl;

Deimek, Diesner-Wais, Dönmez;

Engelberg, Eßl;

Fichtinger Angela, Fürlinger, Fürst;

Gahr, Gerstl, Gerstner, Gödl, Graf Martin, Graf Tanja, Großbauer, Grünberg, Gudenus;

Hafenecker, Haider, Hammer Michael, Haubner, Hauser, Himmelbauer, Höbart, Hofin­ger Manfred, Höfinger Johann, Hörl;

Jachs, Jeitler-Cincelli, Jenewein;

Kainz, Kaniak, Kassegger, Kaufmann, Kirchbaumer, Kitzmüller, Klinger Wolfgang, Kopf, Krenn, Kugler Gudrun, Kühberger Andrea, Kumpitsch, Kuss-Bergner Angelika;

Lasar, Lausch, Lettenbichler, Linder Maximilian, Lindinger, Lintl, Lopatka, Lugar Robert;

Mahrer, Marchetti, Mölzer, Mühlberghuber;

Nehammer, Neubauer, Niss Maria Theresia;

Obernosterer, Ottenschläger;

Pewny, Plakolm, Povysil, Prinz;

Rädler, Ragger, Rauch, Riemer, Ries Christian, Rosenberger, Rosenkranz;

Schandor, Schimanek, Schmiedlechner, Schmuckenschlager, Schnöll, Schrangl, Schrott, Schwarz, Sieber Norbert, Singer Johann, Smodics-Neumann, Smolle, Sobot­ka, Stark, Stefan, Steinacker, Strasser, Svazek;

Taschner, Tschank;

Wagner, Wassermann, Weidinger, Winzig, Wöginger, Wurm;

Zanger Wolfgang, Zarits Christoph.

*****

17.52.249. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverga­begesetz 2006 geändert wird (54/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 182

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster hat sich der Antragsteller, Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff, zu Wort gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.52.53

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Werte Kollegen und Kolleginnen! Es ist mir eine Freude, heute hier bei meiner ersten Rede gleich ein so wichtiges The­ma, das auch für mich persönlich ein wichtiges Thema und ein Herzensanliegen ist, ansprechen zu dürfen.

Es geht in diesem Antrag, der Ihnen vorliegt, um mehr Qualität im Personenverkehr. Da steht das aktuelle Regierungsprogramm aus meiner Sicht leider ein bisschen im Widerspruch zu den EU-Vorgaben, die uns vorgelegt werden. Konkret hat die EU-Kom­mission 2014 klar festgehalten, dass eine europaweite Ausschreibung im öffentlichen Verkehr der Regelfall sein sollte, dass die Direktvergabe von öffentlichen Aufträgen die Ausnahme sein sollte und dass das so schnell wie möglich umzusetzen ist. – Leider ist es aber bis jetzt nicht wirklich absehbar, dass die Regierung da die Initiative ergreift.

Warum sind solche Ausschreibungen so wichtig für uns? – Einerseits bringen sie klar eine Steigerung des individuellen Nutzens, das haben wir auch immer wieder am Bei­spiel der Weststrecke gesehen. Dort ist es so, dass die Gesellschaft Westbahn vor einigen Jahren in den Wettbewerb eingetreten ist und beispielsweise für viele Nutzer WLAN mitgebracht hat, was ein extremer Vorteil für die Nutzer auf dieser Strecke war; erst ein bisschen später haben die ÖBB nachgezogen.

Daran hat man ganz klar gesehen, dass Wettbewerb auch in diesen Bereichen zu Fortschritt und Innovation führt – und da reden wir noch nicht einmal von den vielen kleinen Unternehmen, die auch in diesen Markt hineindrängen. Es gibt jetzt zum Bei­spiel RegioJet auf der Linie Wien–Prag, die eintreten werden. Auch das wird mehr Qua­lität auf dieser Strecke bringen, wird mehr individuellen Nutzen bringen und natürlich auch weitere Anreize, Jobs zu schaffen und den Wirtschaftsstandort insgesamt weiter zu stärken.

Aber auch für unser Budget ist dieser Wettbewerb von Vorteil, wir sehen das an Deutschland: In Deutschland, in unserem schönen Nachbarland, werden alle Aufträge ausgeschrieben, es wird keine Direktvergabe mehr durchgeführt, und das hat in Deutschland zu Einsparungen von 30 Prozent für den Steuerzahler, für die öffentliche Hand geführt.

Mir ist schon bewusst, dass man Österreich und Deutschland betreffend den Schienen­verkehr nicht zu 100 Prozent vergleichen kann – da gibt es diverse Unterschiede –, aber trotzdem gibt es Berechnungen, die besagen, dass es auch hier zu einer Kostener­sparnis von 193 Millionen Euro im Jahr kommen würde. Es sind fast 200 Millionen Eu­ro, die wir in unserem Schuldenrucksack sparen würden, und gerade einer Regierung, die ja das Nulldefizit für die nächsten Jahre anvisiert und die den Schuldenstand lang­sam minimieren will, sollte es doch ein Anliegen sein, auch da etwas zu tun.

Mir ist bewusst, dass dieser Antrag erst ein erster Schritt ist, und deswegen freue ich mich auch sehr auf die Arbeit im Ausschuss, gemeinsam mit Ihnen, liebe Kollegen und Kolleginnen, da weiterzuarbeiten und zu schauen, dass wir ein bestmögliches Aus­schreibungsverfahren finden, um die Qualität zu steigern, um den individuellen Nutzen zu steigern und natürlich auch den Steuerzahler zu entlasten.

In diesem Sinne: Geben wir dem Wettbewerb eine Chance, geben wir Innovation eine Chance und schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen! – Danke schön. (Bei­fall bei den NEOS.)

17.55



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 183

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Andreas Otten­schläger zu Wort. – Bitte.

 


17.56.07

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es wird Sie jetzt nicht sehr verwundern, dass ich mich mit der Diskussion über mehr Wettbewerb auf der Schiene durchaus anfreunden kann, und ich möchte auch den damaligen General­direktor Christian Kern hier in Erinnerung rufen, der selbst, als er ÖBB-Chef war, immer gesagt hat, dass der Wettbewerb dem Unternehmen ÖBB durchaus gutgetan hat, bei­spielsweise auf der Weststrecke. In dem Zusammenhang, denke ich, vereint uns alle ja im Wesentlichen ein Ziel, nämlich dass wir die bestmöglichen Leistungen für unsere Kundinnen und Kunden mit möglichst wenig finanziellen Steuermitteln erreichen wol­len. Ich glaube, das Ziel eint uns grundsätzlich.

Wir werden zwar noch eine interessante und spannende Diskussion dazu auch im Aus­schuss führen, ich möchte nur, weil Sie, sehr geehrter Herr Kollege, gesagt haben, Sie sehen im Regierungsprogramm noch nicht viel beziehungsweise Widersprüchliches, anmerken, dass ganz eindeutig drinsteht, dass wir Folgendes vorhaben: eine „Vorbe­reitung auf den Wettbewerb bei überregionalen Schienen-Verbindungen: Entwicklung eines Maßnahmenplanes zur schrittweisen Einführung wettbewerblicher Vergabever­fahren für gemeinwirtschaftliche Personenverkehrsleistungen unter Berücksichtigung der optionalen Möglichkeit für Direktvergaben bei der Erbringung von regionalen und kommunalen Verkehrsdienstleistungen“.

Es ist, meine ich, auch sehr wichtig, in der Diskussion immer zu unterscheiden zwi­schen dem überregionalen Verkehr auf der einen Seite, wo wir ja schon – Sie haben es selbst erwähnt – in gewissen Teilen Wettbewerb haben, und dem, was vor allem in den Kommunen passiert. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir das auch entsprechend be­tonen.

Sie haben auch das Beispiel Deutschland gebracht, da gibt es viele Bereiche, die wir uns durchaus zum Vorbild nehmen können. – Trotzdem: Beispielsweise in Baden-Württemberg, aber auch in anderen Bundesländern hat es doch eine Zeit lang gedau­ert, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Ich denke, das ist jetzt der Start. Es wird noch eine Zeit dauern, bis wir so weit sind, denn wir müssen uns professionell darauf vorbereiten, damit dann auch die Umsetzung im Sinne der Kundinnen und Kun­den erfolgen kann – aber darüber werden wir im Ausschuss sicher noch viel detaillier­ter diskutieren können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Alois Stöger zu Wort. – Bitte.

 


17.58.51

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Direktvergabe ist gültiges EU-Recht. Die Di­rektvergabe im öffentlichen Verkehr ist möglich und soll auch möglich bleiben. Es geht darum, dass es einen leistungsbasierten Ansatz über Qualität, über Kosten gibt, und in der österreichischen Verkehrspolitik hat sich die Sozialdemokratie immer dafür einge­setzt, dass das gemacht wird. Seit Faymann haben wir in diesem Bereich vieles ge­macht.

Das Entscheidende in der Verkehrspolitik sind die Investitionen, und gerade beim Bahnfahrerland Nummer eins, das Österreich ist, ist es wichtig, dass man in den Aus­bau des öffentlichen Verkehrs investiert.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 184

Wenn ihr euch das anschaut, werdet ihr sehen, dass es dazu Studien und Evaluie­rungen gibt. Eine Vergleichsstudie der WU Wien sagt, europaweite Ausschreibungen sind um mehr als ein Achtel teurer, sie führen zu einem schlechteren Service und auch zu Unpünktlichkeit, wie in Schweden und in Großbritannien, und sie vernichten Ar­beitsplätze in der Region.

Die SPÖ steht dafür, dass wir das Bahnfahrerland Nummer eins bleiben, dass Bahn­fahren so schnell, so pünktlich und sicher bleibt, wie wir das erreicht haben, und das braucht gesicherte 50 000 Arbeitsplätze. Die müssen in der Region bleiben. Mir geht es darum, dass nicht ein deutsches Unternehmen den Regionalverkehr in Österreich führt, sondern dass wir das selber machen.

Schaut euch bitte an, was in der Luftfahrt passiert ist: Alle nationalen Gesellschaften sind zugrunde gegangen, und am Ende sind die autoritären Staaten und ein Betreiber in Europa übriggeblieben. Da muss man sehr genau hinschauen, und daher ist es auch richtig, dass man damit sehr pragmatisch umgeht. Direktvergabe muss möglich sein. (Beifall bei der SPÖ.)

18.00


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Hafen­ecker. – Bitte.

 


18.01.06

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kol­legen! Ja, worum geht es den NEOS in diesem Antrag? – Ganz kurz dazu in erster Le­sung: Es geht darum, dass die NEOS offenbar einen Widerspruch zwischen dem Re­gierungsprogramm und dem Bundesvergabegesetz orten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das kann man wirklich – Kollege Ottenschläger hat es auch schon getan – relativ rasch aufklären, indem man einen or­dentlichen Blick ins Regierungsprogramm wirft. Wir sind uns natürlich dessen bewusst, dass wir unsere Eisenbahn vor allem fit machen müssen für die weitere Liberalisierung, die mit dem Programm 2023 auf Ebene der EU geplant ist. Das ist uns vollkommen klar. Wie gesagt, wenn man die entsprechenden Zeilen im Regierungsprogramm an­ständig durchliest, sieht man auch, dass es uns sehr, sehr wichtig ist, die Bahn fit zu machen.

Ein weiterer Punkt, der drinnen nachzulesen ist, ist, dass wir natürlich auch die ent­sprechenden EU-Gelder lukrieren wollen, die wir für die Infrastrukturmaßnahmen im Sinne des Ausbaus der europäischen Achsen benötigen, und das bedingt ja natürlich geradezu den Umstand, dass man diesen EU-Richtlinien entspricht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen das sehr, sehr hintergründig und wirklich sehr genau und exakt im Verkehrsausschuss diskutieren, dafür stehen wir auch bereit. Kollege Ottenschläger hat bereits erwähnt, was dazu dezidiert im Regie­rungsprogramm steht. Jedenfalls aber, Herr Kollege Hoyos-Trauttmansdorff, wollen wir keinen neoliberalen Schnellschuss machen. Ich verweise da nur auf all die missglück­ten Eisenbahnprojekte zum Beispiel in England, im Vereinigten Königreich, wo man heute noch sehr intensiv und mit sehr viel Geld damit beschäftigt ist, die Schäden, die damals angerichtet worden sind, wieder gutzumachen.

Lassen Sie uns also im Verkehrsausschuss ordentlich darüber diskutieren, ich bin über­zeugt davon, dass wir auch eine gute Lösung finden. (Beifall bei der FPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

18.02


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. – Bitte.

 



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 185

18.02.56

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Es ist gut, dass wir über das Bundesvergabegesetz sprechen. Vor einiger Zeit haben wir dieses Gesetz hier im Hohen Haus novelliert, 2016 ist es in Kraft getreten.

Was war der Ausgangspunkt? – Die Diskussionen in der Bauwirtschaft; wenn die öf­fentliche Hand zum Beispiel Großprojekte ausgeschrieben hat, wurden sie in cumulo ausgeschrieben. Oft sind kleine Betriebe, zum Beispiel ein Elektriker, nicht zum Zug gekommen, weil zum Schaden der kleinen Wirtschaft das gesamte Projekt ausge­schrieben wurde.

Das zweite Problem ist, dass die öffentlichen Aufträge nach dem Billigstbieterprinzip ausgeschrieben werden, sodass nur der Billigste zum Zug kommt und nicht der Best­bieter. Beide Beispiele zeigen, dass das für die mittelständische Wirtschaft, für die kleinstrukturierte, regionale Wirtschaft oft ein großes Problem war, denn bei derartigen Aufträgen kommt es oft dazu, dass zum Beispiel Subfirmen aus Osteuropa kommen, die Lohn- und Sozialdumping betreiben und sich nicht an Spielregeln halten, an die sich unsere Unternehmen aber sehr wohl halten müssen. Im Sinne einer Unterstützung heimischer Betriebe oder auch von Betrieben aus dem Ausland, die sich an die Ge­setze halten, die sich an Lohnregelungen halten und nicht Sozialdumping betreiben, war das eine sinnvolle Novelle.

Ich weiß, wenn man sich die Ergebnisse anschaut, dass da noch einiges zu verbes­sern ist, aber ist es einmal in einem ersten Schritt dieses Bestbieterprinzip zu veran­kern, weil es damit mehr Transparenz bei der Vergabe an Subunternehmen gibt. Es soll auch verhindert werden, dass Lohn- und Sozialdumping betrieben wird. Wir wollen, dass kleine, regionale, mittelständische Unternehmen da Erfolg haben.

Was wir damals bei der Novelle auch gemacht haben und fortsetzen sollten, ist, dass wir den Lebensmittelbereich hineinbekommen haben. In der heutigen Zeit ist es so, dass wir in Österreich in etwa 2 Millionen Menschen haben, die täglich ihre Mahlzeit in einer öffentlichen Einrichtung zu sich nehmen, in einer Kaserne, in einem Spital, in ei­nem Pflegeheim oder in einer Schule zum Beispiel. Dort ist es oft so, dass über Groß­händler eingekauft wird, und dann findet sich zur Verwunderung mancher in einer hei­mischen Kaserne Butter aus Irland. Nicht, dass ich das schlechtreden will, aber in Zei­ten einer Milchkrise in Österreich sind dann viele verwundert und fragen, warum es da keine heimische Butter gibt, wo wir doch so viel eigene hochwertige Lebensmittel haben. – Die Antwort ist, dass eben die Ausschreibung nach dem Billigstbieterprinzip funktioniert.

Jetzt haben wir dort das Bestbieterprinzip eingeführt; zwar erst ab einem Auftragsvo­lumen von 100 000 Euro, aber der Weg ist der richtige, denn das, was wir wollen, ist, dass in öffentlichen Einrichtungen, in Spitälern, in Pflegeheimen, in Schulen, in Kaser­nen, hochwertige heimische Lebensmittel verwendet werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Der Punkt ist zwar, dass man natürlich nicht hineinschreiben kann, der Huber-Bauer von nebenan soll die Milch liefern, aber man in die Ausschreibungskriterien sehr wohl – und das ist der springende Punkt – kurze Transportwege, frische Lebensmittel, Bio oder jedenfalls gentechnikfrei und ähnliche Qualitätskriterien hineinnehmen kann. Ich halte das für sehr wichtig. Das Land Niederösterreich hat es vorgezeigt: In den öffent­lichen Institutionen, in Pflegeheimen, in den Landeskliniken, wird das bereits gemacht. Das ist ein echter Impuls für die heimische Lebensmittelwirtschaft und gerade auch für kleine Bauern, für Biobauern und solche, die hochwertige Lebensmittel in der Region produzieren.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 186

Abschließend: Es gibt eine Studie der Kepler Universität, die sagt, wenn wir die Ver­wertung regionaler Lebensmittel um 1 Prozent steigern, bringt das eine zusätzliche Wertschöpfung von in etwa 100 Millionen Euro in der Region plus 1 000 Arbeitsplätze. Ich meine, wir haben einen Mehrfacheffekt: Durch den Kauf der regionalen Produkte und die Unterstützung der regionalen Wirtschaft – wohlgemerkt in öffentlichen Institu­tionen, darauf können ja wir zugreifen – fördert man eine kleinstrukturierte bäuerliche Landwirtschaft. Die Landwirtschaftskammer Österreich hat die Initiative „Gut zu wis­sen!“ gestartet, weil das auch mit der Kennzeichnung dieser Lebensmittel einhergeht. Die Bürger, die Menschen sollen wissen, was sie zu sich nehmen, sie sollen es auf den Etiketten lesen können, und dafür setzen wir uns ein. Daher ist es gut, dass im Regie­rungsprogramm steht, dass das Bundesvergabegesetz auch dahin gehend erweitert werden soll, dass wir mehreren dieser öffentlichen Institutionen ermöglichen, derartige Produkte zu kaufen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.07


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 54/A dem Verfassungsausschuss zu.

18.07.4310. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz geändert wird (60/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Schließlich gelangen wir zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.

 


18.08.03

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Keine evidenzbasierte Politik ohne Evidenz, so heißt es. In unserem Programm steht das auch so drinnen, wir erheben sozusagen den Anspruch auf evidenzbasierte Politik.

Nun ist Österreich mit Sicherheit ein Förderweltmeister. Wir können aber zeitweise nicht überprüfen, wie effizient die Förderungen in Wirklichkeit sind. Das jüngste Bei­spiel ist der Beschäftigungsbonus: Wir können bis heute nicht wirklich verifizieren, wie effizient er war oder wie effizient er eingeführt wurde.

In Österreich gibt der Bund mehr als 50 Millionen Euro jährlich für Sammlungen, Aus­wertungen, Publikationen und Speicherung von Statistikdaten aus, siehe § 32 Abs. 5 des Bundesstatistikgesetzes. Die für diese Tätigkeiten zuständige Statistik Austria be­schäftigt immerhin mehr als 700 Personen. Was die Wissenschaftler dann mit diesen Daten tun können, das bezeichnen sie selbst so – ich darf zitieren –: „Wissenschaftler sprechen in diesem Zusammenhang gerne von einem österreichischen Datenfriedhof.“

Wo liegt nun das Problem? – Das Problem liegt darin, dass es beispielsweise keine Möglichkeiten gibt, zu überprüfen, ob diverse industriepolitische Förderungen effizient sind oder ob diese überhaupt irgendeine Wirkung zeigen. Hauptgrund ist nämlich fol­gender Paragraf aus dem Bundesstatistikgesetz, nämlich § 31 Abs. 3: „Die Verwen­dung von personenbezogenen Statistikdaten ist auch für wissenschaftliche Zwecke un­zulässig.“ Das ist das Kernproblem.

Wie kann das Problem gelöst werden? – Zum Beispiel, dass zum Zwecke der wissen­schaftlichen Forschung die Verwendung von Daten ermöglicht wird, wenn bestimmte


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Mindestvoraussetzungen erfüllt werden, und zwar insofern, dass auch Daten von Per­sonengesellschaften überprüft werden können beziehungsweise nachverfolgt werden können.

In Holland gibt es außerdem seit Längerem die Möglichkeit von linked data; in dieser Hinsicht sollten wir uns auch umsehen, ob solche Möglichkeiten auch für Österreich verwendbar wären. Selbst das Wifo und alle anderen Institutionen würden uns dafür dankbar sein, wenn sie datenbasiert arbeiten könnten und die Effizienz der Politik, von Lenkungsmaßnahmen überprüfen könnten. Dazu braucht die Statistik Austria ein ande­res Gesetz, und darum ginge es. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Him­melbauer. – Bitte.

 


18.11.25

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Herr Abgeordneter Schellhorn! Ich darf gleich vorwegschicken, wir haben uns den Antrag angesehen, wir wollen natürlich auch hier Gesprächsbereit­schaft signalisieren und unterstützen auch Ihre Aussage, dass, wenn wir effektiv arbei­ten wollen, wir entsprechende Fakten, evidenzbasierte Fakten, nach denen wir unsere Arbeit ausrichten können.

Das betrifft ja unter anderem auch den Datenschutz, dem wir uns widmen. Daten­schutz ist, glaube ich, derzeit in aller Munde. Es gibt sehr viele Medienberichte, die über das aktuelle Vorhaben auf EU-Ebene, die Datenschutz-Grundverordnung, berich­ten, und ich bin mir sicher, sehr viele von Ihnen werden zu Hause, in ihren Regionen von Unternehmen, von Vereinen, von Privatpersonen diesbezüglich angesprochen.

Ein großes Thema, das uns im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung hinsichtlich der Anpassungen der Öffnungsklauseln in Österreich beschäftigt, ist natürlich, wie wir in Österreich arbeiten. Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung vorgenommen, zu deregulieren, vor allem auch Gold Plating zurückzufahren, das, was überschießend ist, einfach zu streichen.

Ein großes Thema ist – das hat Abgeordneter Schellhorn in seinem Antrag ange­sprochen – das Thema der juristischen Personen im Datenschutzgesetz. Ich kann von meiner Seite anbieten, darüber zu sprechen, inwieweit juristische Personen in diesem Bereich angeführt werden müssten. Sicherlich gebührt Unternehmen auch ein gewis­ser Schutz, vor allem wenn es um Geschäftsgeheimnisse, Betriebsgeheimnisse geht, und dass Unternehmen diesen Schutz erfahren, dafür müssen wir Sorge tragen. Ist es aber wirklich notwendig – angesichts des Gold Platings, das hier passiert ist –, dass auch juristische Personen umfasst werden, oder könnte es sich auf natürliche Perso­nen, wie es auch die Datenschutz-Grundverordnung vorsieht, beschränken? Vielleicht wäre das auch schon eine mögliche Lösung in diesem Prozess.

Also ich glaube, wir sollten hier im Gespräch bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.13


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Walter Bacher. – Bitte.

 


18.13.43

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Lieber Kollege Schellhorn, natürlich ist es zu befürworten, dass wirtschaftspolitische Maßnahmen auf Sinnhaftigkeit und Nutzen evaluiert werden. Der gegenständliche An­trag betrifft ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, und es geht wie auch in der heutigen


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Aktuellen Stunde um das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten und um das österreichische Spezifikum, dass nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen gemeint sein können.

Eine Anpassung des Grundrechts auf Datenschutz an die europäische Situation konnte im Datenschutzgesetz 2018 leider nicht mehr vorgenommen werden, da am Ende der letzten Gesetzgebungsperiode die notwendige Mehrheit nicht mehr vorhanden war. Weiters ist noch offen, ob bis zum 25. Mai 2018 von der Bundesregierung noch eine diesbezügliche Anpassung vorgeschlagen wird.

Ich möchte auch auf das in Begutachtung befindliche Datenschutz-Anpassungsge­setz – Bundeskanzleramt – hinweisen, welches sich ebenfalls mit der Problematik per­sonenbezogener Daten beschäftigt. Wir unterstützen daher eine gemeinsame Bera­tung dieses Antrags mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz. Allerdings finde ich die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie eher falsch. Ich verstehe es, Kollege Schellhorn, das ist deine Spielwiese, da willst du es haben. Ich denke, im Ver­fassungsausschuss wäre es besser aufgehoben gewesen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl. – Bitte.

 


18.15.22

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Hohes Haus! Meine Damen und Herren zu Hause! Meine Kollegen haben dazu schon einiges gesagt. Ich glaube, dass es keine Ungleichbehandlung von Personen und Kapitalgesellschaften geben darf. Wir müssen uns das, glaube ich, ganz genau anschauen. Datenschutz ist eine heikle Materie, das wirkt auf den ersten Blick meist einfach, aber es ist dann doch heikler, als man auf den ersten Blick erkennt.

Mehr Transparenz, vor allem im Umgang mit Steuergeld, ist auf jeden Fall ein Ansin­nen dieser Bundesregierung. Wir werden im Zuge der Anpassungen, meine Vorredner haben es schon zweimal erwähnt, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäi­schen Union auf jeden Fall zu diskutieren haben.

Ich glaube auch, dass das ein Datenschutzthema ist und daher die Diskussion wahr­scheinlich im Verfassungsausschuss besser aufgehoben wäre. Wir werden aber se­hen, wo wir es dann am Ende des Tages diskutieren werden. Diskutabel ist es, und wie gesagt, ich halte fest, es ist wichtig, Transparenz beim Umgang mit Steuergeld herzu­stellen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.16


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte.

 


18.16.46

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste im virtuellen Raum! Die letz­te Rede der heutigen Sitzung zählt wahrscheinlich angesichts der bisherigen Tages­ordnungspunkte nicht zu den Höhepunkten des heutigen Tages. (Abg. Rosenkranz: Das kann man nie sagen!) Trotzdem mache ich es mit großer Freude.

Ich stehe hier und folge einer der Usancen in diesem Haus – weil ja immer wieder von Usancen die Rede war –, nämlich jener, dass sich Erstredner als solche auch outen. Dieser guten Sitte folge ich heute und darf Sie mit einem herzlichen steirischen Grüß Gott auch am Ende dieser Sitzung begrüßen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Ab­geordneten von SPÖ und NEOS.)


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Es ist für mich wahrlich eine Ehre und Freude, hier zu stehen und meine Region, mein Land, meine Stadt mit voller Kraft und Leidenschaft zu vertreten. Ich werde das auch in den nächsten Jahren tun. Als Bürgermeister von Gleisdorf, einer rund 11 000 Men­schen umfassenden oststeirischen Kleinstadt, ist es seit mehr als 18 Jahren mein Ziel, mit einer sachorientierten und alle Parteien umfassenden Politik das Beste für unsere Stadt zu erreichen. Genau diese Art von Politik möchte ich auch hier ins Haus ein- und mitbringen.

Einer anderen Usance, meine Damen und Herren, möchte ich allerdings keinesfalls folgen, nämlich wenn es darum geht, in so manchen Diskussionen – davon hatten wir heute einige – gute Manieren und vor allem den soliden Respekt voreinander über Bord zu werfen. In diesem Sinne wünsche ich uns allen miteinander eine gute Zeit hier im Hohen Haus. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Nun aber zum Inhalt: Meinungen gehen oft auseinander, dennoch glaube ich, dass am Ende ein guter Wille auch ein gutes Ergebnis bringt. So auch in der Sache der von Abgeordnetem Schellhorn und Kollegen initiierten Novelle. Der Antrag, da kann ich mich Kollegin Himmelbauer anschließen, ist durchaus zu begrüßen und auch positiv zu werten, weil wissenschaftliche Erkenntnisse uns alle nicht nur inhaltlich weiterbringen, sondern weil sie möglicherweise auch zu einer Entlastung der Wirtschaft führen kön­nen. Andererseits endet die Freiheit des einen dort, wo die Freiheit des anderen be­ginnt, und das ist in diesem Fall, wie auch schon meine Vorredner erwähnt haben, zu beachten.

Es sind hier vier Aspekte zu diskutieren, nämlich: Wie kann dieser Datenschutz unter Garantie der Schutzinteressen für Betriebe und Personen ohne grobe Behinderung wissenschaftlicher Interessen gewährleistet werden? Zweitens: Das kann ausschließ­lich dann sichergestellt werden, wenn für die Öffnung dieser Daten entsprechende Ver­fahrensbestimmungen geschaffen werden, um das gleiche Datenschutzniveau zu ga­rantieren. Drittens brauchen wir dafür keine neuen Institutionen – so viel zum Thema Deregulierung –, denn die geeignete Einrichtung gibt es bereits in Form des Statistik­rates. Und viertens: Nicht zuletzt müssen wir bedenken, dass sich derzeit alle Betriebe unseres Landes auf die recht scharfe Datenschutz-Grundverordnung – auch sie wurde bereits erwähnt – vorbereiten, um eben dem Datenschutz Genüge zu tun.

Auf der anderen Seite können wir als öffentliche Hand aber nicht die Türen und Tore für Daten öffnen, die die öffentliche Hand von Betrieben gesammelt hat. Diese sind nicht ohne jegliches Reglement freizugeben, auch nicht für wissenschaftliche Zwe­cke. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.20


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 60/A dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

18.20.39Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 100/A(E) bis 148/A(E) eingebracht worden sind.

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Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 190

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 18.21 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Die Sitzung ist geschlossen.

18.21.07Schluss der Sitzung: 18.21 Uhr

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