Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 110

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da sind, dass sie eingehalten werden, und dass es in einem funktionierenden Rechts­staat auch Kontrollorgane geben muss, die die Einhaltung dieser Vorschriften überprü­fen.

Die Website der Arbeitsinspektion möchte ich wirklich als vorbildhaft anführen, viel­leicht können Sie sie auch nebenbei aufrufen. Dort wird jeden Monat ein positives Bei­spiel angeführt, wenn Arbeitsinspektoren zu Betrieben kommen, in denen sie eben be­ratend tätig werden, um einen unzufriedenstellenden Zustand im Sinne des Arbeitneh­merschutzes unter dem Motto beraten statt bestrafen zu beheben. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig, dass das das Ziel der Arbeitsinspektion insgesamt sein soll. Es werden von Betrieben dann aber auch immer wieder gerade an uns Politikerinnen und Politiker Vorfälle herangetragen, bei denen es eben anders aussieht, einfach Vorschrif­ten tendenziös gegen Interessen von Unternehmen ausgelegt werden und auch der ganz normale Hausverstand abhandengekommen ist.

Vor einigen Tagen hat „Die Presse“ unter der – zugegeben sehr reißerischen – Über­schrift (einen Zeitungsartikel in die Höhe haltend) „Arbeitsinspektor an die kurze Leine“ berichtet. Da wurde auch ein Beispiel angeführt, das lautet:

„Die Arbeitsinspektoren beanstandeten, dass sich die Raumhöhe dadurch“ – durch die Verlegung eines Holzbodens in einem Ausweichquartier eines Unternehmens – „von 250 auf 248 cm reduzierte. Der Holzboden musste weg.“ (Ruf bei der ÖVP: Bravo, Herr Stöger!)

Das ist ein typisches Beispiel, wo der Mangel an Hausverstand dazu führt, dass den Unternehmen völlig unverständliche Anweisungen gegeben werden. Da kommt dann folgendes Motto zum Tragen: Vurschrift is Vurschrift! Das muss nun einmal so sein!

Es ist beileibe unbestritten, dass Vorschriften, die die Gesundheit und die Sicherheit des einzelnen Arbeitnehmers und der Arbeitnehmerin betreffen, rigoros einzuhalten sind, aber dort, wo es um Ordnungsvorschriften geht, wo es auch um organisatorische Details geht, darf schon erwartet werden, dass ein gewisser Ermessensspielraum zum Tragen kommen kann, dass auch der Hausverstand Platz hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Sie, Herr Bundesminister außer Dienst, Herr Stöger – wir kennen uns schon län­ger aus der Tätigkeit im Bundesrat, und ich schätze Sie ja auch sehr als Person und auch Ihre Haltung –, jetzt sagen, diese Regierung setze alles daran, alles zu ver­schlechtern, möchte ich Sie daran erinnern: Am 31. Jänner des Vorjahres haben Sie ein Pressegespräch gegeben, nach dem die Überschrift in den Medien lautete (erneut einen Zeitungsartikel in die Höhe haltend): „Arbeitsinspektorat: Stöger will jetzt aufräu­men“. „Unzeitgemäße Verfahren sollen gestrichen, einzelne Gesetze überarbeitet wer­den.“ (Ruf: Schöne Worte!) – Ja, Herr Bundesminister außer Dienst, genau das ma­chen wir jetzt. Genau das haben wir jetzt vor. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordne­ten der FPÖ.)

Ich möchte Ihnen noch ein kleines Beispiel geben, wo auch der Hausverstand gefehlt hat. Ein Unternehmen in meinem Bundesland hat das Headquarter in einer alten gro­ßen Villa. In dieser Villa gibt es in der Mitte einen Stiegenaufgang, der nur auf der rech­ten Seite ein Geländer hat, damit man nicht abstürzen kann, aber auf der linken Seite des Stiegenaufganges, zwei, drei Meter breit, keinen Handlauf. Der Arbeitsinspektor beziehungsweise die Sicherheitsfachkraft sagt, eigentlich müsste da ein Handlauf sein. Der Denkmalschutz sagt, das Haus darf nicht verändert werden, man darf da keinen Handlauf montieren.

So, jetzt kommt eine im Auftrag der Vollziehung der Gesetze tätige öffentliche Person und sagt, liebe Geschäftsführung, ich empfehle Ihnen, ich halte Sie dazu an, schreiben Sie an Ihre Bediensteten im Haus, sie mögen, wenn sie sich auf dieser Stiege befinden und Übelkeit verspüren, bitte an der rechten Seite gehen, damit sie sich rechtzeitig am Handlauf anhalten können.

 


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