Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 148

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Durchführung einer Volksbefragung über ein generelles Rauchverbot in der Gast­ronomie

eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage betreffend Rauchverbot in der Gastronomie

Im Jahr 2015 fasste das Parlament – unter Setzung einer mehrjährigen Übergangsfrist – mit Mehrheit den Beschluss für ein absolutes Rauchverbot in Gastronomiebetrieben. Nach der Nationalratswahl 2018 wurde im Regierungsprogramm festgehalten, dass das beschlossene Gesetz nicht wie geplant im Mai 2018 in Kraft treten soll. Ausgelöst wurde damit ein Aufschrei der Zivilgesellschaft in Form eines Volksbegehrens für das absolute Rauchverbot. Das Volksbegehren „Don’t Smoke“ hat innerhalb weniger Tage mehr als 400.000 Unterschriften mobilisiert. Die Vorstellungen eines großen Teils der Bevölkerung von einer zeitgemäßen Gesundheitspolitik hat sich in den letzten Jahren weit davon wegentwickelt, was die Mehrheitsparteien im Regierungsübereinkommen zum Tabakrauchen festgeschrieben haben.

Die von Vizekanzler Strache medial erst für das Jahr 2021 avisierte Volksabstimmung über ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie läuft nicht nur gesundheitspoliti­schen Überlegungen und Evidenzen sondern auch den Interessen der Unternehme­rinnen und Unternehmer diametral zuwider, die vor allem Rechts- und Planungssicher­heit brauchen. Ein weiterer zeitlicher Aufschub hätte nur zur Folge, dass die Unsi­cherheit darüber, ob und wann eine generelles Rauchverbot in der Gastronomie gilt, um drei Jahre verlängert würde.

Was die Regierung für den Bereich des Jugendschutzes rund um den Tabakkonsum angekündigt hat, kann die Lösung der Frage über ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie nicht kompensieren. Vielmehr geht es darum, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen (so weit der Jugendschutz überhaupt in die Gesetzgebungskompe­tenz des Bundes fällt).

Gesundheitliche Risiken

Laut OECD rauchen in Österreich 24,3 % der Bürger_innen täglich. Damit belegt unser Land den drittschlechtesten Platz innerhalb der Europäischen Union. Expert_innen schätzen die Zahl der Toten, die jährlich an den Folgen des Rauchens sterben, zwi­schen 11.000 und 14.000. Lungenkrebs ist in der EU die häufigste Todesursache. Neun von zehn Lungenkrebsfällen sind auf Tabakrauch zurückzuführen.

Tabakrauchen ist das schwerwiegendste gesundheitliche Risiko, das selbst beeinflusst werden kann. Besonders deutlich steigt das Risiko, wenn man schon in jungen Jahren zu rauchen beginnt. Es besteht auch ein wissenschaftlich nachgewiesener direkter Zu­sammenhang zwischen dem Konsum von Zigaretten und dem höheren Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Je mehr und so länger man raucht, desto höher ist die Zahl der Zellmutationen. Diese Dosis-Wirkungs-Beziehung kann nur beendet werden, indem man mit dem Rauchen aufhört.

Lungenkrebs und andere Krebsarten (wie beispielsweise Krebserkrankungen der Spei­seröhre, Leber, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Blut, Kehlkopf oder Bronchien, etc.) stel­len aber bei weitem nicht das einzige gesundheitliche Risiko dar, das durch Tabakkon­sum ausgelöst wird: So ist Rauchen einer der wichtigsten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs aber auch Diabe-


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