Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 37

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Zuletzt haben wir auch gesehen, dass intensive Debatten in der Öffentlichkeit, wie zum Beispiel zum Freihandelsabkommen, aber auch zu anderen Themen, zu mehreren parallel laufenden Initiativen führen. Diese wollen wir, ähnlich zu dem, wie es im Deutschen Bundestag gehandhabt wird, zusammenfassen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir müssen darauf achten, dass auch in zukünftigen Perio­den nicht die Grundlage für die BürgerInnen ist, dass wir uns als Fraktionen in diesem Hohen Haus gut verstehen, sondern dass die Menschen ein Anrecht darauf haben, gehört zu werden. Lassen wir gemeinsam Gnade zu Recht werden für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

10.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolf­gang Zinggl. – Bitte.

 


10.45.22

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Herr Präsident! Ich schätze natürlich die Bemühungen des Parlaments und des Ausschusses, die Initiativen und Petitionen zu behandeln, möchte aber heute, da wir das erste Mal über Ausschussergebnisse des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen verhandeln und diskutieren, die Gelegenheit wahrnehmen, um Kritik zu üben.

Ich glaube nicht, dass wir hier im Parlament mit den Bürgerinitiativen und mit den Petitionen so umgehen, wie sich das die Betreiber und Betreiberinnen dieser Petitionen erwarten und erwünschen. Wir nehmen die Ängste, die Beschwerden, die Nöte, die Anliegen nicht wirklich wahr, nicht wirklich ernst. So wie wir damit umgehen, ist es einfach unerträglich, das muss ich ehrlich sagen.

Ich hatte in den vergangenen Jahren immer wieder die Gelegenheit, an den Aus­schuss­sitzungen teilzunehmen und ich wundere mich wirklich, dass es überhaupt noch Initiativen gibt, dass engagierte Bürger und Bürgerinnen immer noch glauben, dass hier im Parlament ihre Anliegen tatsächlich so behandelt werden, wie es ihnen aus der Seele notwendig erscheint.

Ich glaube, dass wir, wenn wir schon über Demokratie und über Bürgernähe sprechen, einmal im Geschäftsordnungsausschuss – ich lade wirklich alle Fraktionen dazu ein – über die Geschäftsordnung nachdenken sollten, denn diese Behandlung ist herablas­send, arrogant und wenig zielführend.

Im Wesentlichen hat der Ausschuss drei Möglichkeiten, mit Bürgerinitiativen und Pe­titionen umzugehen: Erstens, er kann sie zur Kenntnis nehmen. – Das ist eine zynische Umschreibung von Entsorgung. Das ist die schmählichste Form des Umgangs dieses Ausschusses mit einer Petition, er nimmt sie zur Kenntnis und damit war’s das: Aus! Tschüss! Auf Wiedersehen!

Das beste Beispiel dafür haben wir soeben gehört, die Bürgerinitiative betreffend „Ehe Gleich! Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare“ wird einfach entsorgt, indem sie zur Kenntnis genommen wird. Wir können auch den freien Hoch­schul­zugang als Beispiel nennen, es wird einfach ignoriert. 380 000 Studierende sind davon betroffen, aber wir finden es nicht der Mühe wert, eine Zuweisung an den Wis­sen­schaftsausschuss vorzunehmen.

Die zweite Möglichkeit, die der Ausschuss hat, ist eine Art Umschreibung von Vertrös­tung, nämlich die Bitte um Stellungnahmen von anderen Institutionen, Ministerien und so weiter. Das ist manchmal tatsächlich notwendig, gar keine Frage, aber sehr oft wird dieses Instrument missbräuchlich verwendet.

 


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