Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 38

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Voriges Jahr war es so im Zusammenhang mit dem Heumarktthema, Sie wissen, dieses Hochhaus in Wien, das den Status des Weltkulturerbes gefährdet. Es gab eine Petition, elf Bürgerinitiativen haben sich angeschlossen und waren der Meinung, das Parlament sollte dieses Thema behandeln. Was war der Erfolg? – Die damaligen Regierungsparteien waren einstimmig dafür, dass es mehrere Stellungnahmen braucht, wohl wissend, dass der Gemeinderat vor Beendigung dieser Stellungnah­mefrist bereits die Flächenwidmung behandeln und beschließen wird. Daher war die Stellungnahme völlig für die Fische, genauso wie wir es jetzt – Kollege Bernhard hat es erwähnt – im Zusammenhang mit der Don’t-smoke-Petition erleben mussten.

Die Argumentation, es sei Usus, es sei üblich, dass Stellungnahmen eingefordert wer­den, kann ich schon deshalb nicht nachvollziehen, weil es auch Usus und üblich ist, dass Begutachtungsfristen eingehalten werden, wenn eine Regierungsvorlage zustan­de kommt; also entweder so oder so.

Die dritte Kategorie, mit der eine Petition oder Bürgerinitiative behandelt werden kann – sozusagen die oberste Königsklassifizierung –, besteht darin, diese einem anderen Ausschuss zuzuweisen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das ist eine Selbstverständlichkeit! Unter­ziehen sich engagierte Bürgerinnen und Bürger der Mühe, Unterschriften zu sammeln und dieses ganze Prozedere auf sich zu nehmen, weil sie ein Anliegen haben, dann muss das doch automatisch in den Ausschuss! (Beifall bei der Liste Pilz sowie des Abg. Bernhard.)

Ich bin ganz auf der Seite des Kollegen Bernhard, es müssen natürlich auch die Ein­bringer ein Rederecht haben, sowohl im Ausschuss als auch danach im Plenum, wenn das Thema behandelt wird. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit! In 45 Minu­ten – 45 Minuten hat der Ausschuss gedauert! – wurden 43 Petitionen behandelt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen im Geschäftsordnungsausschuss über diese Vorgangsweise wirklich nachdenken, wenn wir uns den Vorwurf nicht weiter umhängen lassen wollen, wir wären zu wenig einfühlend, zu wenig demokratisch, zu wenig bürgernahe. Gerade die Fraktionen, die immer besonders deutlich von direkter Demokratie sprechen, sollten sich einmal ein Beispiel nehmen und überlegen, ob sie im Zusammenhang mit der Diskussion zu diesem Thema anwesend sind beziehungs­weise zuhören. Es hat eh keiner zugehört, da nicht einmal das zur Kenntnis genom­men wird, was ich jetzt gesagt habe.

Ich schlage vor, dass wir im Geschäftsordnungsausschuss über dieses Thema sprechen und ich werde mich entsprechend dafür einsetzen. – Danke. (Beifall bei Liste Pilz und NEOS.)

10.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich darauf hinweisen: Das rote Licht ist außer Funktion. Es bleibt dem Redner nur übrig, sich das Display anzusehen. Wir haben keine Möglichkeit, die Störung zu beheben.

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. – Bitte.

 


10.51.19

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben heute viele Bürgerinitiativen und Petitionen in Be­handlung. Ich darf heute zu zweien davon, die über längere Zeit im Petitionsausschuss behandelt wurden, Stellung nehmen.

Kollege Zinggl, ich darf feststellen, dass viele Bürgerinitiativen und Petitionen durch die Behandlung im Ausschuss und dann durch Zuweisung an Fachausschüsse erfolgreich


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