Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 44

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Wirkung hat und dass diese Wirkung mit Blüten sogar noch besser erzielt werden kann als zum Beispiel mit dem Medizinprodukt Dronabinol.

In Österreich würden Patienten, die sich Cannabisblüten beschaffen und konsumieren, strafrechtlich verfolgt. Die Medizinprodukte, die es auf Suchtgiftrezept gibt, sind sau­teuer, und die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur sehr zögerlich. Viele ältere Patienten haben mir gesagt: Vor welcher Sucht schützt mich der Staat, wenn es mir in meinem betagten Alter darum geht, meinen letzten Lebensabschnitt mit weniger oder vielleicht deutlich reduzierten Schmerzen verbringen zu können?

Ich glaube, dass es unangemessen ist, dieses Thema einfach in der Rundablage lan­den zu lassen. Ich halte das Abstimmungsverhalten von Schwarz-Blau im Ausschuss für ignorant, aber ich habe eine Hoffnung: Wir haben einen Entschließungsantrag ein­gebracht, der im Gesundheitsausschuss zu behandeln sein wird, und ich bitte Sie alle darum, dieses Thema ernst zu nehmen und dass wir im Gesundheitsausschuss darüber reden, wie wir für viele, viele Tausend Patienten hier Erleichterung schaffen können. – Danke schön. (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

11.12


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Angelika Kuss-Bergner. – Bitte.

 


11.12.40

Abgeordnete Angelika Kuss-Bergner (ÖVP): Geschätzte Präsidentin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Zuhörerinnen und Zu­hörer! Der Petitionsausschuss im Nationalrat ist für mich als neue Abgeordnete ein sehr interessanter Ausschuss, weil ich da mit Problemen und Lösungsvorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem ganzen Land konfrontiert werde. Heute weisen wir zig Bürgerinitiativen den Fachausschüssen zu.

Als Volksschuldirektorin und Volksschullehrerin liegt mir die Bildung unserer Kinder natürlich sehr am Herzen. Wir als Volkspartei bekennen uns zu einem uneinge­schränk­ten Recht auf Bildung. Bildung ist die unverzichtbare Grundlage für eine umfassende persönliche Entwicklung. Sie ist der Schlüssel zur Welt. Der gleichbe­rechtigte Zugang zu Bildung ist für uns ebenso eine unverzichtbare Grundlage einer chancengerechten Gesellschaft. Bildungswege müssen für alle Kinder gleichermaßen offen sein. Bildung darf weder an der sozialen noch an der geografischen Herkunft scheitern. Um dieses propagierte Recht auf Bildung auch umsetzen zu können, braucht es eine ent­sprechende Infrastruktur mit einem breiten Bildungsangebot, und zwar nicht nur in den Ballungsräumen, sondern gerade im ländlichen Raum. Die Freiheit der Schulwahl ist dabei wesentlicher Bestandteil unseres Schulsystems und muss erhalten bleiben, und Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Wahlmöglichkeit ist aber dann gefährdet, wenn die Infrastruktur – und ich rede hier vor allem von der Infrastruktur im ländlichen Raum – nicht gegeben ist. Es ist nämlich ein großer Unterschied, ob Kinder mit zehn Jahren in ihrer unmittelbaren Um­gebung den gewünschten, frei gewählten Schulzweig besuchen können oder ob sie dafür – stellen Sie sich das vor! – jeden Tag 150 Kilometer fahren müssen. Diese Belastungen tragen Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk Hermagor, die in ihrem Heimatbezirk keine AHS-Unterstufe besuchen können und deswegen nach Villach auspendeln müssen.

Diese Bürgerinitiative wurde dankenswerterweise von meinem Kollegen Gabriel Ober­nosterer eingebracht.

 


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