Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 54

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Im Sinne des § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wird aufgrund einer kurzfristigen Einigung der Klubs für diese Debatte vorgeschlagen, nach Klubstärke zu sprechen.

Wer sich für diese Regelung ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Damit gehen wir in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Gerstl zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl, Sie haben das Wort.

 


11.50.55

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Vor allem: Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren nun über die Nominierung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes, und lassen Sie mich da gerade als Erstredner ein paar generelle Bemerkungen machen, damit auch unsere Zuseherinnen und Zuseher ver­stehen, wie das Prozedere ist.

Unsere Verfassung sieht vor, dass die Höchstrichter von der Bundesregierung oder vom Parlament – sprich: vom Nationalrat auf der einen Seite und vom Bundesrat auf der anderen Seite – vorgeschlagen werden. Die Ernennung erfolgt durch den Bundes­präsidenten. Die Festlegung einer solchen Vorgangsweise ist für eine Verfassung nicht unüblich. Es ist eine sehr normale Vorgangsweise, wie es sie in vielen Ländern gibt, dass von den höchsten politischen Gremien Richter für den Verfassungsgerichtshof vor­geschlagen werden.

Heute stehen wir deshalb hier und diskutieren dieses Thema, weil das Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Müller die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht hat und daher laut Gesetz in den Ruhestand treten muss. Das Vorschlagsrecht für die Ernen­nung eines neuen Mitglieds liegt beim Nationalrat, und der Nationalrat hat diesbe­züglich ein Hearing durchgeführt.

Das ist nicht selbstverständlich, vor vielen Jahren gab es das noch nicht, aber seit einigen Jahren ist es Usus, dass wir zuvor ein Hearing durchführen und uns alle Kan­didaten anhören. Was in diesem Bereich vielleicht neu war, ist, dass wir so viele Kandidaten gehabt haben wie noch nie: 41 Kandidaten! In der Zeit davor gab es zehn bis 15 Kandidaten. – Da stellt sich die Frage, ob wir dieses System in Zukunft bei­behalten oder nicht.

Zu der jetzigen Vorgangsweise haben sich alle Fraktionen bekannt, und es wurden alle Fraktionen gefragt, ob sie diese Vorgangsweise, so wie wir sie gewählt haben, auch jetzt wieder anwenden wollen. Wir haben das getan, und daher stehe ich dazu, und es ist auch der Wunsch der Österreichischen Volkspartei, dass die Form des Hearings auch weiter in die Überlegungen miteinbezogen wird. Wenn wir eine Änderung wollen – das habe ich auch schon einmal kurz am Rande einer Rundfunksendung mit den Verfassungssprechern besprochen –, dann wäre es mir ein Anliegen, dass wir eine solche jedenfalls einstimmig vornehmen.

Das konkrete Mitglied Dr. Müller wurde damals, in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts, von der Sozialdemokratie vorgeschlagen. Die SPÖ hat Dr. Müller, der ein Mitarbeiter des Sozialministeriums war, als Kandidat vorgeschlagen, und die da­maligen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben dann im Nationalrat diesen Vor­schlag beschlossen. Das ist ein üblicher Vorgang – er war damals nicht außerordent­lich, er ist auch heute nicht außerordentlich. So werden auch heute die Regierungs-


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