Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 59

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wäre geeignet, dort auch entspricht. Das ist ja bei einem Hearing regelmäßig so. Wenn jemand nominiert wird, dann stellt er sich einem Hearing – vielleicht vor dem Natio­nalrat oder dem Europäischen Parlament – und wird dort von denjenigen, die in der Kommission sitzen, getestet. So ist es auch hier. Er wird, so wie alle anderen, getestet, und man stellt fest, ob er entspricht, oder man merkt dort, er ist schlechter als die anderen Kandidaten.

Wer sich von dieser Kommission jetzt ernsthaft herausstellt und behauptet, dass Andreas Hauer in irgendeiner Form schlechter gewesen wäre als andere Kandidaten, der muss sich selbst fragen, ob er das ernst meint. (Beifall bei der FPÖ.)

Andreas Hauer ist während dieser Anhörung als einziger Kandidat unmittelbar attackiert worden, kein anderer Kandidat (Abg. Scherak: Das stimmt doch gar nicht! – Abg. Schieder: Das stimmt nicht!) – das ist völlig richtig –, kein anderer Kandidat ist aufgrund einer Mitgliedschaft in einer Vereinigung oder aufgrund irgendwelcher Äußerungen, die er getroffen hat, angegangen worden. (Abg. Kuntzl: Gefragt worden ist er! – Ruf bei der FPÖ: Kein anderer Kandidat!) – Kein anderer Kandidat, so ist es. (Abg. Wittmann: Weil kein anderer Kandidat solche Aussagen getätigt hat!) Sie meinen, kein anderer Kandidat hätte irgendwelche Äußerungen getätigt? – Das ist doch nicht seriös. Wir wissen ganz genau, dass nur bei diesem Kandidaten alles untersucht wurde, was er bisher publiziert hat. Er hat eben Hunderte Publikationen verfasst, und man hat genau zwei Halbsätze gefunden, die man kritisieren kann. Auf die gehe ich auch gerne noch ein.

Also so viel zur Anhörung. Dort hat er jedenfalls entsprochen, und er ist dort als Ein­ziger attackiert worden. Die Anhörung hat einen Sinn, weil man eben im Verhältnis zu den anderen Kandidaten sieht, wie er sich äußert.

Jetzt zum Grundsätzlichen: Dass Universitätsprofessoren Urteile von Höchstgerichten kritisieren, ist ganz normal. Die ganze juristische Fachliteratur ist voll von derartigen Artikeln, die sich damit auseinandersetzen. Wer irgendetwas anderes behauptet, der hat noch nie juristische Fachliteratur in der Hand gehabt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das ist ganz wesentlich; es hat auch ein anderer Kandidat, der selbst auch Professor ist, bei der Anhörung gesagt, dass er natürlich auch schon oft den OGH kritisiert hat, weil das eben ein Wesen seiner Tätigkeit ist. Das ist also ganz normal, und das hat Andreas Hauer auch gemacht.

Jetzt wird hier seine Wortwahl, wie er sich geäußert hat, kritisiert, dass das undif­ferenziert wäre und so weiter. Wenn man sich aber den Beitrag aus dem Jahr 2010 mit dem Titel „Sicherheitsverwaltung und die EMRK“, auf den sich diese Kritik bezieht, tatsächlich anschaut, dann stellt man fest, dass er sich sehr differenziert mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auseinander­setzt.

Er stellt fest, dass viele Judikaturlinien des EGMR im Interesse des Grundrechts­schut­zes berechtigt sind, und führt dann an, welche positiven Seiten er an den Ent­schei­dungen des Gerichtshofes für Menschenrechte sieht – also völlig differenziert. Er hält dann aber fest: „Zu weit geht die Judikatur des EGMR jedoch in Belangen der Frem­denpolizei“, und zitiert dann ein paar Fälle, wo es nicht möglich war, kriminelle Aus­länder abzuschieben, zum Beispiel auch Bulgaren und so weiter. Er zitiert das, stellt das fest und sagt seiner Wertung nach – ein Professor soll und darf eine Meinung haben und soll sie vor allem auch äußern, und das würde ich sagen, das qualifiziert jemanden sogar besonders dafür, Richter eines Verfassungsgerichtshofes zu sein –, dass bei der Abwägung der Lebensumstände des Delinquenten im Verhältnis zu den Grundrechten der Bürger – und zwar auf Eigentum, auf Leben und so weiter – eine


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