Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 58

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schaft!) Das ist übrigens jene Burschenschaft, in der ein gewisser Horst Wessel bis zu seinem Tod Mitglied war. Das ist eine interessante Ahnenreihe, das finde ich auch nicht sehr rühmlich, sondern eigentlich sehr bedenklich. (Ruf bei der FPÖ: Sie kennen sich überhaupt nicht aus!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ein schlechter Deal von Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache: Wählst du meinen Vizekanzler und Minister, dann wählen wir blindlings deine Burschenschafter. Das ist ein schlechter Deal. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schrangl.)

Es gibt viele bessere Kandidatinnen und Kandidaten. Eine dieser besseren und sehr, sehr guten Kandidatinnen ist Frau Rechtsanwältin Dr.in Marcella Prunbauer-Glaser. (Abg. Mölzer: Eine SPÖ-konforme Rechtsanwältin! – Abg. Kassegger: Sie hat auch ein SPÖ-konformes Rechtsbild!) Sie hat im Hearing überzeugt, sie ist Expertin in Zivilrechts- und Menschenrechtsfragen und sie ist bestens für die zukünftigen Heraus­forderungen des Verfassungsgerichtshofes geeignet. (Abg. Kassegger: Glauben Sie!)

Daher mein Appell an alle Abgeordneten hier, aber insbesondere an die Abgeordneten der ÖVP: Nutzen Sie die geheime Wahl hier im Hohen Haus und geben Sie der Qualität und dem Sachverstand Vorrang gegenüber Burschenschafterloyalität und billigen Koalitionsdeals. Das ist der Wunsch, den ich an Sie, an uns alle und letztlich auch an die Qualität der Rechtsprechung in Österreich habe. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

12.08


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.

 


12.08.25

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Herr Universitätsprofessor Dr. Andreas Hauer, den wir vorschlagen, ist ein hervorragender Kandidat. Schauen wir uns an, was in den letzten Jahren oder auch nur in letzter Zeit über ihn gesagt wurde. Ich darf zum Beispiel Heinz Mayer kritisieren (Abg. Kuntzl: Kritisieren? – Abg. Schieder: Zitieren!), zitieren (Abg. Kuntzl: „Kritisieren“ haben Sie gesagt!) – Verzeihung, ich habe mich versprochen, danke für den Hinweis –, der sagt, dass er bisher in der Fachwelt nur positiv auf­gefallen sei: „Er gehört sicher zu den besseren seines Faches.“ (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Ein Lob schaut anders aus!) Das sagt Heinz Mayer, er wurde erst vorgestern im „Standard“ zitiert. Auch sonst, wenn man sich in der Fachwelt umhört, hört man nur Gutes über Andreas Hauer als Jurist, als Verfassungsjurist. Er ist geradezu idealtypisch geeignet, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zu werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Woran entzündet sich jetzt die Kritik? – Ein Kritikpunkt ist die Anhörung, also dass es ein Hearing gegeben hat, bei dem sich etwa 40 Kandidaten präsentiert haben. Das sei schlecht oder das sei nicht in Ordnung gewesen. (Abg. Kuntzl: Nicht das Hearing!) – Nicht das Hearing, sondern die Tatsache, dass man schon im Vorfeld geahnt hat, wer vielleicht vorgeschlagen wird.

Also bitte, erstens einmal ist diese Anhörung, dieses Hearing überhaupt nur auf Initiative der FPÖ eingeführt worden (Beifall bei der FPÖ), weil wir der Meinung waren, dass sich Kandidaten, die Verfassungsrichter werden wollen, dem Nationalrat oder auch dem Bundesrat vorstellen sollen. Und ich halte es nach wie vor für ganz wichtig, dass wir das machen, damit wir auch sehen – beim Hearing war das auch der Fall –, welch hervorragende Juristen sich bewerben. Es geht natürlich darum, das ist immer das Wesen so eines Hearings, ob der Kandidat, von dem man sich schon denkt, er


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