Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 72

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Wir haben einen Kandidaten, der in jeder Hinsicht – fachlich, persönlich – geeignet ist, hervorragend geeignet ist, am besten geeignet ist, und das ist Gottfried Musger. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich kenne ihn seit Jahrzehnten, ich weiß, wie er arbeitet. (Abg. Gudenus: Freunderlwirtschaft!) Er ist ein Richter, der absolut vorbildlich ist. Er ist ein Richter, wie ihn der Verfassungsgerichtshof braucht und notwendig braucht, wie ich aus meiner Erfahrung dort sagen kann.

Daher appelliere ich an Sie, vor allem auch an die Abgeordneten der ÖVP – eine staatstragende Partei ist sie genannt worden –: Entscheiden Sie nach bestem Wissen und Gewissen für den, der aufgrund seiner Persönlichkeit und seiner Qualifikation für dieses hohe Amt am besten geeignet ist! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Werden Sie damit – Sie alle – Ihrer Verantwortung gerecht! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

13.03


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Fürlinger zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


13.03.18

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich habe mich spät, aber doch zu Wort gemeldet, weil ich aus meiner bescheidenen regionalpolitischen Erfahrung heraus mit dem Kandidaten Dr. And­reas Hauer zu tun hatte.

Ich habe einen hochdekorierten, hochbestallten Spezialisten und Universitätsprofessor kennengelernt, der einer Wertegemeinschaft verpflichtet ist, die mit dieser Republik sehr, sehr gut in Einklang zu bringen ist, und der ein hochspezialisierter Jurist ist. Und, Herr Kollege Noll, dass es Institut für Verwaltungsrecht heißt, ist eine Eigenheit der JKU. Tatsache ist, dass er bei den beiden großen B-VG-Kommentaren mitgearbeitet hat. Das ist schon ein besonderer Ausweis, wenn man bei zwei großen Kommentaren dabei ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wenn Sie, Herr Kollege Schieder, heute sagen, Sie wollen Qualität und Sachverstand, dann unterschreibe ich das sofort. Ich kann Ihnen sagen, dass Sie mit Andreas Hauer so viel Qualität und Sachverstand für dieses Höchstgericht bekommen werden, wie Sie es sich nur wünschen können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Ich glaube, Sie werden mich enttäuschen!)

Ich finde die Debatte allerdings nicht ganz unspannend, weil man anhand einer ein­zelnen Äußerung versucht, die Reputation dieses großartigen Rechtswissenschaftlers herunterzuziehen. Ich halte die Debatte für nicht sehr respektvoll. Im Jahr 2010 – wohlgemerkt 2010 – hat er einen Vortrag gehalten – das war keine wissenschaftliche Publikation, es ist nur später abgedruckt worden –, in dem er Kritik an der Recht­sprechung des Straßburger Gerichtshofes geübt hat, wie Kollegin Fürst auch zitiert hat. Diese Kritik teilen abseits der Ideologie viele Juristen in diesem Land. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Diese Kritik hat er möglicherweise überspitzt formuliert (Zwischenruf bei der SPÖ), aber ich halte fest, dass die Freiheit der Wissenschaft und die Meinungsfreiheit der Wissenschafter für alle Meinungen gilt, nicht nur für jene, die manchen genehm ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Im Sinne dieser Freiheit der Wissenschaft und angesichts dessen, dass diese Äuße­rung überspitzt formuliert war, rate ich uns allen zu ein bisschen Selbstreflexion (neuer­licher Zwischenruf bei der SPÖ), die nottut, wenn ich an die Debatten der letzten 24 Stunden hier denke, insbesondere an jene über das Rauchen. Wenn jeder von uns


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