Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 76

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Zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. Die Sitzung wird um 13.38 Uhr unterbrochen und um 13.50 Uhr wieder aufgenommen.)

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Wahlergebnis bekannt:

Es wurden 172 Stimmen abgegeben, alle Stimmen waren gültig.

Hievon entfielen auf Herrn Universitätsprofessor Dr. Andreas Hauer 105 Stimmen, auf Frau Dr.in Marcella Prunbauer-Glaser 57 Stimmen und auf Herrn Dr. Gottfried Musger 10 Stimmen.

Somit lautet der Wahlvorschlag des Nationalrates für die Ernennung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes auf Herrn Universitätsprofessor Dr. Andreas Hauer. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

13.51.42Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 20/AB

 


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen mit der Ordnungszahl 20/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Ver­lesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bun­des­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Mi­nu­ten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Loacker als Antragsteller, die Debatte zu eröff­nen. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

 


13.52.18

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Anfrage hat sich auf das KESt-Aufkommen in den letzten Jahren bezogen. Gedanklicher Anlass dazu war eigentlich, dass im Zuge der steuerlichen Änderungen 2016 die Erhöhung der KESt eine der verschiedenen Gegen­finanzierungsmaßnahmen hätte sein sollen.

Was man jedenfalls aus den Zahlen der Anfragebeantwortung sieht: Diese Gegen­finan­zierung hat, wie das so oft der Fall ist, nicht funktioniert, und die KESt-Erhöhung hat nicht das eingespielt, was uns damals vorgelegt wurde. Das ist ja keine Über­raschung, wir erleben das immer wieder. Sei es bei der Sektsteuer, sei es beim Pflege­regress, irgendwie hat man das Gefühl, zwei Leute – früher ein Roter und ein Schwarzer, jetzt ein Schwarzer und ein Blauer – sitzen da und schnapsen irgendwelche Zahlen


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