3. Ungewöhnlich war es, dass die Hausdurchsuchungen von der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), deren Leiter ein Gemeinderat der FPÖ ist, durchgeführt wurden.
In einer Pressekonferenz des BM Moser und seines Generalsekretärs Christian Pilnacek stellten diese klar, dass die Anordnung, den Einsatz durch die EGS durchzuführen, von ihrem Generalsekretär Peter Goldgruber kam.
Wie hat er diese Anordnung begründet?
Wieso war er mit der Frage der Durchführung der Hausdurchsuchung befasst?
Nahm Peter Goldgruber daraufhin Kontakt mit dem Leiter der EGS auf?
Wenn nicht, wie genau wurde der Kontakt zur EGS hergestellt?
Welche genauen Anordnungen hinsichtlich der Durchführung der Anordnungen hat die EGS bekommen?
4. Hat ihr Generalsekretär Peter Goldgruber eine Sachverhaltsdarstellung, einen „Konnex“ oder eine andere Kontaktnahme zur WKStA hergestellt?
Tat er dies auf ihren Auftrag hin?
Wann erfolgte dieser Kontakt (Datum und Uhrzeit)?
5. Haben Sie oder ihr Ressort mit Widerstand von Mitarbeitern des BVT im Rahmen der Hausdurchsuchungen am 28. Februar 2018 gerechnet, da die Staatsanwaltschaft von uniformierten und bewaffneten Einsatzkräften begleitet wurde?
6. Wer hat konkret die Hausdurchsuchungen jeweils geleitet?
7. Wie viele Personen waren bei der Hausdurchsuchung im BVT von Seiten der EGS beteiligt, wie viele Personen haben die Hausdurchsuchungen in wie vielen Privatwohnungen jeweils durchgeführt?
8. Sind die Berichterstattungen korrekt, wonach in der Anordnung der Hausdurchsuchungen Mordbegehungstatverdacht durch Mitarbeiter des BVT als Grundlage für die Genehmigung, die angeblich am 27. Februar 2018 um 22.30 Uhr durch einen Journalrichter erfolgte, angegeben wurde?
9. Wie beurteilen Sie als zuständiger Minister solche Verdachtsmomente gegenüber Beamten ihres Hauses?
10. Welche Beweismittel wurden darüber hinaus für die Anordnung angeführt?
Handelt es sich bei den untersuchten Sachverhalten nur um die bekanntgewordenen Vorwürfe betreffend die Nichtlöschung eines Aktes sowie die Weitergabe von Pass-Rohlingen an einen ausländischen Geheimdienst oder wurden auch Sachverhalte aus dem angeblichen 40-seitigen Whistleblower-Papier angeführt?
11. Gegen welche Abteilungen im BVT wurden diese Hausdurchsuchungen durchgeführt, war auch die sogenannte Führungseinheit betroffen und wie viele Mitarbeiter waren insgesamt von der Hausdurchsuchung im BVT betroffen?
12. Welche Gegenstände sollten laut Anordnung sichergestellt werden und welche wurden tatsächlich während der Hausdurchsuchungen sichergestellt?
13. Wie wurden diese Gegenstände abtransportiert und wo sind sie gegenwärtig aufbewahrt?
14. Aussagen des Generalsekretärs Pilnacek zufolge erfolgte die Sicherstellung technischer Daten bei den genannten Hausdurchsuchungen ausschließlich durch IT-Experten der Staatsanwaltschaft.
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