Expertise drängt sich die Frage auf, warum man dem potenziellen Fernlöscher nicht einfach die Administratorrechte entzogen hat.
Da gibt es eine Vielzahl von kleineren und größeren Fragen, durch die sich ein ganz anderer Umstand offenbart: Offenbar hat man deshalb nicht das gelindeste Mittel gewählt, weil es auch darum gegangen ist, maximales Aufsehen zu erregen, eine maximale Einschüchterung bei den ermittelnden Beamten zu gewährleisten. Das Bundesministerium für Inneres hat sich mit dieser Situation offenbar selbst nicht ganz wohlgefühlt. Sie haben dann in weiterer Folge offenbar realisiert, wie denn das alles auf die Bürger und Bürgerinnen wirken wird; dann hat es geheißen, man habe ja nur einen Konnex mit den vier Zeugen herbeigeführt, einen Konnex mit der Staatsanwaltschaft. Bemerkenswerterweise hat das Justizministerium dann darauf hingewiesen: Nein, es hat sich um eine handfeste Anzeige gehandelt! Wieder einen Tag später haben wir festgestellt, dass diese Anzeige erfolgt ist, indem der Generalsekretär des Innenministeriums und Mitarbeiter Ihres Kabinetts, Herr Minister Kickl, diese Zeugen der Staatsanwaltschaft zugeführt hat.
Die Frage, die sich aufdrängt, ist: Warum hat man das nicht gleich so dargestellt, nicht gleich die Fakten auf den Tisch gelegt, sondern das erst dann zugegeben, als es nicht mehr vermeidbar war?
Diese Geschichte hat noch einen weiteren bemerkenswerten Seitenaspekt. Die Zeugen sind nicht bekannt, sie haben das Recht auf Anonymität gemäß § 162 der Strafgesetzordnung in Anspruch genommen. (Abg. Kassegger: „Strafgesetzordnung“?) Dieser Paragraf regelt, dass Menschen diesen Schutz bekommen sollen, wenn sie Angst um Leib und Leben haben. Die Frage, die sich dann stellt, ist natürlich: Was bedeutet das eigentlich, wegen Datenlöschungen, die erfolgt sind beziehungsweise nicht erfolgt sind, hat jemand Angst um Leib und Leben, wegen drei Passrohlingen, die nach Südkorea gegangen sind, hat jemand Angst um Leib und Leben? – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben da tatsächlich Aufklärungsbedarf, Fragwürdigkeiten gibt es in diesem Zusammenhang sonder Zahl. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)
Einer der interessantesten Punkte – auch das wurde bereits öffentlich diskutiert – ist die Frage, von wem und wie diese Hausdurchsuchungen durchgeführt worden sind. Man hat sich entschieden, die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität heranzuziehen. Bemerkenswert ist die Begründung, warum gerade sie, denn im Umkehrschluss heißt das, man konnte dem Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung nicht vertrauen, man konnte der Cobra nicht vertrauen, weil dort ein gestandener ÖVP-Mann der Chef ist. Das heißt, da passiert Folgendes: Sie entziehen dem halben Sicherheitsapparat, dem BVT, der Cobra und dem Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung einfach so das Vertrauen.
Sehr geehrter Herr Minister, ich frage Sie allen Ernstes: Wenn Sie schon diesen Einheiten des Sicherheitsapparates nicht vertrauen, wie sollen denn unsere Bürger und Bürgerinnen noch Vertrauen in diese Institutionen haben? (Beifall bei der SPÖ.)
Es gibt noch einen Aspekt, den ich durchaus als bedrückend einreihen würde: Der Chef der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität ist ein bekennender FPÖ-Gewerkschafter und -Politiker. Gestern hat sich herausgestellt, welche politische Gesinnung dieser Mann vertritt, welche Inhalte er im Internet postet und über Facebook weiterverbreitet. (Abg. Gudenus: Gesinnungs...!) Das Bemerkenswerte ist, wenn man sich das anschaut, ich sage es Ihnen ehrlich, da dreht es einem den Magen um. (Abg. Gudenus: Bei Ihren Ausführungen auch!) Das ist antisemitischer Mist, das ist rassistische Hetze, das ist sogar Material, das die Reichsbürger verbreitet haben. Der Herr Präsident, Herr Sobotka, weiß, wie oft wir im Ministerrat gesessen sind und uns
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