Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung, 19. März 2018 / Seite 30

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sprechenden respektvollen Umgang zu nähern und auch durch diese Diskussion unter Beweis zu stellen, dass unsere Bevölkerung dieses hohe Vertrauen zu Recht hat.

Ich erteile Herrn Abgeordnetem Klubobmann Mag. Kern als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Herr Abgeordneter, bitte sehr.


13.18.26

Abgeordneter Mag. Christian Kern (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Abgeordnete des Hohen Hauses! Wir wissen, dass uns die österreichische Bundesverfassung den Schutz grundsätzlicher Freiheitsrechte garantiert. Die Polizei und die Sicherheitsbehörden haben dabei eine besonders prominente Aufgabe; ihnen kommt die wichtige Aufgabe zu, diese Grund- und Freiheitsrechte abzusichern. Die Menschen in unserem Land sind auf funktionierende Institutionen angewiesen, die ihre Sicherheit garantieren, und der Sicherheitsapparat ist umgekehrt wiederum darauf angewiesen, dass ihm die Menschen in unserem Land vertrauen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben keine 100 Tage im Amt dafür ge­braucht, dass dieses Vertrauen nachhaltig in Zweifel gezogen wird. Es hat keine 100 Tage ge­dauert, um Zweifel zu nähren, ob Sie imstande sind, dieses Vertrauen der öster­reichischen Bevölkerung herbeizuführen – beziehungsweise ob Sie willens sind. Was wir hier erleben, ist ein politisches Spiel auf dem Rücken der Sicherheit, ein Spiel, das unsere Bürger und Bürgerinnen und die Polizisten und Polizistinnen, die jeden Tag ihre Knochen hinhalten, so nicht verdient haben. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Sie haben in den vergangenen Wochen eine Vorgehensweise gewählt, die dazu geführt hat, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung regelrecht lahmgelegt worden ist, und noch schlimmer: Das hat auch dazu geführt, dass das internationale Ansehen unserer Sicherheitsinstitutionen beschädigt wurde. Das ist keine Kleinigkeit, denn es geht darum, dass die Bekämpfung des Terrorismus mittlerweile eine grenzüberschreitende Aufgabe ist; dementsprechend bedeutet dieser internationale Vertrauensverlust einen realen Sicherheitsverlust für die Österreicher und Österreicherinnen.

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Tagen in Form unterschiedlicher Per­sonen mehrfach versucht, für Aufklärung zu sorgen. Ich und viele Staatsbürger und Staatsbürgerinnen haben den Eindruck bekommen, dass nach jedem dieser Auftritte mehr Fragen zu beantworten waren als vorher, dass man sich in Widersprüche ver­wickelt hat, dass Informationen in Salamitaktikform gegeben worden sind und jeden­falls kein Beitrag zur Aufklärung geleistet worden ist. Ich verweise auf den Ge­ne­ralsekretär des Justizministeriums, der erst gestern wiederholt hat, dass die Verhält­nismäßigkeit der Hausdurchsuchung seines Erachtens in Zweifel zu ziehen ist. Wenn man sich diesen Vorgang kurz vor Augen führt, dann kann man diese Zweifel des Generalsekretärs im Justizministerium durchaus nachvollziehen.

Diese Hausdurchsuchung wurde eingeleitet, indem man sich um halb elf am Vorabend mündlich einen Durchsuchungsbefehl organisiert hat. Bundesminister Moser, der Justizminister, hat erklärt: Das war notwendig, weil Gefahr im Verzug war! Wenige Stunden später haben sich die Fakten folgendermaßen dargestellt: Es war schon bekannt, dass seit Oktober in den inkriminierten Fällen ermittelt worden ist, und dem Chef des BVT war seit spätestens 2. Februar klar, dass bereits ermittelt wurde – das heißt, die Begründung Gefahr im Verzug ist, mit Verlaub, begrenzt glaubwürdig. Wie antwortet der Justizminister, damit konfrontiert, wenige Stunden später? – Er sagt, es bestand die Gefahr einer Datenfernlöschung. Selbst ohne allzu große technische


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