rem bei einem Peter Pilz herumkugeln. Darüber, ob das ein Beitrag zur Sicherheit ist, sollten Sie wirklich einmal nachdenken. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schieder: Das ist auch ein starkes Stück, dem Parlament sein Recht beschneiden!)
Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Im Zuge der Kooperation mit der WKStA fand am 27.2.2018 eine Einsatzbesprechung statt, an der Generalsekretär Mag. Goldgruber und ein Kabinettsmitarbeiter sowie die fallführende Staatsanwältin und ihr Gruppenleiter teilnahmen. Im Zuge dessen wurde der Vorschlag, die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, kurz EGS, mit der Sicherung der beabsichtigten Hausdurchsuchungen zu betrauen, durch die WKStA angenommen.
Ich war in Kenntnis davon, dass die zuvor genannte Einsatzbesprechung stattfindet.
Mit der Frage der Durchführung der Hausdurchsuchung war ausschließlich die WKStA befasst. Zur Sicherung und als Hilfsorgane wurde die EGS herangezogen. Ihr Kommandant Preiszler erhielt in der genannten Einsatzbesprechung die für diesen Auftrag nötigen Informationen, die sich nur auf die Zeit und die Einsatzorte bezogen.
Es gilt der Grundsatz der Wahrung der Unbefangenheit, weshalb eine Organisationseinheit heranzuziehen war, die in keiner Weise Berührungspunkte zu den durch die beabsichtigten Hausdurchsuchungen vorangetriebenen Ermittlungen der WKStA aufweist.
Generalsekretär Goldgruber hat zuvor aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen am 18. Jänner 2018 mit der WKStA Kontakt aufgenommen und das Konvolut übergeben. Die Vorwürfe waren der WKStA bekannt, und ein Verfahren nach der Strafprozessordnung war bereits anhängig. Ich wurde von Generalsekretär Goldgruber über diesen Schritt informiert.
Zur Frage 5:
Nein. Die Beamten der EGS waren bei diesen Einsätzen in Zivilkleidung, ohne Sturmhauben, Langwaffen, Überziehschutzwesten oder Helme, adjustiert und haben die Standardausrüstung, die Dienstpistole Glock 17 und Unterziehschutzwesten, einige auch Polizeierkennungsjacken, getragen.
Zur Frage 6:
Die Hausdurchsuchungen wurden durch von der WKStA eingesetzte Staatsanwälte geleitet.
Zur Frage 7:
35 Beamte waren zur Sicherung der Hausdurchsuchungen im BVT eingesetzt, 23 in den Privatwohnungen, somit insgesamt 58.
Zu den Fragen 8 bis 13:
Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Justizressorts. (Abg. Neubauer: Nicht einmal das wissen sie!) Darüber hinaus sind – bezogen auf die Frage 9 – Meinungen und Einschätzungen nicht vom parlamentarischen Interpellationsrecht umfasst und nicht Gegenstand der Vollziehung.
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