Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung, 19. März 2018 / Seite 38

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Zur Frage 14:

Ich kann die Aussagen bestätigen. Die Exekutivbediensteten waren mit der Sicherung der von der WKStA geleiteten Hausdurchsuchungen beschäftigt, damit keine Gegen­stände beiseitegeschafft werden konnten.

Zur Frage 15:

Ein Konvolut von anonymen Anschuldigungen, welche den Verdacht verschiedener strafbarer Handlungen gegen Bedienstete des BMI beinhalteten.

Zur Frage 16:

Die Begleitung der Zeugen durch den – nicht durch zwei – fachzuständigen Mitarbeiter des Kabinetts als Vertrauensperson erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch der beiden Zeugen. Ich war von der Vermittlung des ersten Zeugen an die WKStA in Kenntnis.

Der dienstliche Auftrag bezog sich auf die Herstellung des Kontakts der Zeugen zur WKStA.

Dass der Mitarbeiter auf ausdrücklichen Wunsch der Zeugen als Vertrauensperson beigezogen wurde, ergab sich jeweils unmittelbar vor der Einvernahme und war durch mich weder beauftragt, noch war ich davon vorab in Kenntnis.

Ein Naheverhältnis der Zeugen zum Kabinettsmitarbeiter besteht nicht.

Zur Frage 17:

Ich verweise hinsichtlich der Dringlichkeit auf die Zuständigkeit der WKStA. Die 2017 geführten Ermittlungen bezogen sich nur auf einen Teilbereich des aktuell unter­such­ten Sachverhalts.

Zur Frage 18:

Ihm wurde vom Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien ein Fragen­katalog in der Causa der Weitergabe nordkoreanischer Passmuster übermittelt. (Abg. Schieder: Was ist mit den Fragen 10, 11, 12, 13?)

Zur Frage 19:

Aus dem service.portal, in dem Dienstzeiten und Abwesenheiten erfasst werden, ist für Dienstvorgesetzte nach Bearbeitung von Abwesenheitsansuchen der chronologische Verlauf nicht mehr nachvollziehbar.

Zur Frage 20:

Das Dekret traf am 21. Februar 2018 vom Bundespräsidenten unterschrieben im BMI ein. Über das Dekret verfügte bis 12. März der Leiter der Sektion I, ehe es am 13. März 2018 durch die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit an Mag. Gridling übergeben wurde.

Zu den Fragen 21 und 22:

Nein, das ist nicht üblich. Geplant war, auf Basis der Entschließung des Bundes­präsidenten ein Dekret zu erstellen und ihm dies im feierlichen Rahmen zu über­reichen. Am 13. März wurde das Dekret überreicht, nachdem davor, seit 28. Februar, eine dienstrechtliche Prüfung der weiteren Vorgangsweise erfolgt war.

Die Suspendierung erfolgte aufgrund folgender Umstände:

Es haben sich in einem laufenden Verfahren Verdachtsmomente ergeben, die diese Maßnahme zur Wahrung des Ansehens des Amtes erforderlich machten.

 


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