Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung, 19. März 2018 / Seite 39

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Die WKStA ermittelt gegen Direktor Mag. Peter Gridling wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Die Vorwürfe beziehen sich auf den unmittelbaren Wirkungsbereich seiner Tätigkeit im BVT.

Ich zitiere die gesetzliche Vorschrift zur Suspendierung, § 112 Beamten-Dienst­rechts­gesetz; danach hat die Dienstbehörde „die vorläufige Suspendierung einer Beamtin oder eines Beamten zu verfügen“.

Zur Frage 23:

Die Funktion war seit 1.12.2017 vakant. Bis dahin hatte sie Mag. Wolfgang Zöhrer inne. Mag. Dominik Fasching nahm bereits am 28. November 2017 auf Weisung von BVT-Direktor Gridling die Vertretung wahr und wurde von mir am 6. März 2018 vor­läufig mit der BVT-Stellvertretung betraut.

Die Ausschreibung der Funktion wurde in der zuständigen Abteilung veranlasst und wird demnächst veröffentlicht.

Zur Frage 24:

Aufgrund dieser Amtshandlungen sind zurzeit drei Beamte vorläufig suspendiert. Ein Vertragsbediensteter wurde vom Dienst freigestellt.

Zurzeit wurden noch keine Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter des BVT eingeleitet. Drei betroffene Mitarbeiter hatten leitende Funktionen inne. Sie sind im Leitungsbereich des BVT-Direktors und daneben in den Abteilungen 2 und 3 tätig.

Zur Frage 25:

Ob derartige Vorwürfe zutreffen, ist Gegenstand der Ermittlungen der WKStA.

Zur Frage 26:

Das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich verweise auf die Zuständigkeit des Justiz­ressorts.

Zur Frage 27:

Die behaupteten Vorgänge sind Gegenstand von Ermittlungen. Nach Vorliegen der Ermittlungsergebnisse werden sämtliche allenfalls notwendigen Schritte gesetzt.

Zur Frage 28:

Ich habe bereits mit Botschaftern mehrerer Staaten Kontakt aufgenommen und mich vergewissert, dass die Beziehungen auf dieser Ebene intakt sind und wie bisher fortgesetzt werden.

Zur Frage 29:

Ich verweise auf die Zuständigkeit der WKStA und des Bundesministeriums für Justiz.

Zur Frage 30:

Sämtliche in der Aktenverwaltung dokumentierten Sachverhalte stehen weiterhin zur Verfügung und können bearbeitet werden.

Zur Frage 31:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht vom parlamentarischen Interpellationsrecht umfasst und nicht Gegenstand der Vollziehung.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite