men. Es ist national, international und wohl auch historisch noch nie einem Innenminister gelungen, eine eigene Behörde in derartigen Riesenschritten national und international zu desavouieren. Das ist wirklich einmalig. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Gudenus: Gibt es jetzt einen Rechtsstaat oder gibt es keinen Rechtsstaat?)
Jetzt muss ich, bevor ich Ihnen noch zwei Dinge dazu sage (Ruf bei der ÖVP: ... Sexisten!), die unseren Misstrauensantrag rechtfertigen, sagen: Ich bin kein Freund des Herrn Peter Gridling, ich habe mich oft genug in der Öffentlichkeit mit ihm gematcht. Es geht mir hier auch nicht darum, dass wir einen Minister haben, der in offenkundiger Affinität zu rechtsextremen Kreisen seine Politik macht, denn das darf er, er ist dazu legitimiert und er ist auch dazu gewählt.
Ich habe ein ganz anderes Problem. Mein Problem ist, dass er nicht beherrscht, was er als Amt übernommen hat. Ich glaube, dass die Selbsteinschätzung des Herrn Innenministers, die er im Jahr 2009 der „Presse“ gegenüber gegeben hat, viel aussagekräftiger ist als all das, was er uns heute hier an Rabulistik serviert hat.
Der „Presse“ hat er nämlich damals gesagt, selbst ganz vorne stehen möchte er nicht, dafür gebe es Begabtere. – Diese Selbsteinschätzung ist berechtigt – bis heute. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)
Wer dem Parlament gegenüber auf diese Art und Weise Fragen beantwortet, hat meines Erachtens allen Grund, sich zu genieren. Sie sind nicht dazu bestimmt, hier das Parlament zu beschimpfen, sondern Sie werden dafür bezahlt und sind dazu bestimmt, hier Antworten auf Fragen zu geben, und die sind Sie heute schuldig geblieben. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)
Zwei Dinge allerdings spielen bei dieser ganzen Sache eine Rolle – und ich wiederhole nicht, was wir heute den ganzen Tag lang schon an Sachverhaltserzählungen bekommen haben –: Der Herr Innenminister hat am 18. Dezember 2017 Herrn Mag. Peter Goldgruber als Generalsekretär bestellt; das durfte er, daran ist nichts auszusetzen. Die Position des Generalsekretärs, so wie sie bis zum 28. Dezember letzten Jahres existierte, war kabinettsaffin, deren Besetzung durfte auch ohne Ausschreibung nach § 2 des Ausschreibungsgesetzes erfolgen.
Allerdings hat die Koalition mit 28. Dezember 2017 etwas gemacht, was die Sache vollkommen ändert: Wir haben gemäß § 7 des Bundesministeriengesetzes jetzt einen Generalsekretär, der zur zentralen Institution eines jeden Bundesministeriums geworden ist. Jetzt können wir anfangen, uns den § 4a des Ausschreibungsgesetzes zur Hand zu nehmen, den der Herr Innenminister offenkundig nicht lesen wollte.
Was steht im § 4a des Ausschreibungsgesetzes? – Dort steht: Wenn sich der Aufgabenbereich eines Beamten um mehr als die Hälfte ändert, dann ist diese Position auszuschreiben. Ihr Günstling in diesem Amt war Ihnen die Ausschreibung nicht wert. Wir haben deshalb heute Vormittag bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Sie eingebracht. (Beifall bei der Liste Pilz.) Der Herr Minister wird ab heute bei der Staatsanwaltschaft Wien zumindest als Verdächtiger geführt.
Es gibt aber noch einen weiteren Grund für diese Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. (Abg. Rosenkranz: Stecken Sie auch hinter den anonymen Anzeigen in Niederösterreich?) – Ja! Na sicher! Wenn Sie das so fragen: Ja, Herr Rosenkranz! (Abg. Rosenkranz: Wollte ich nur wissen! – Abg. Gudenus: Sie stecken überall tief drinnen!)
Der zweite Grund dafür, dass wir diese Sachverhaltsdarstellung gemacht haben, hat mit der Suspendierung von Peter Gridling zu tun. Herr Minister, ich würde Ihnen sehr raten, auch wenn Sie nur cand. phil. sind, bitte einmal ins Gesetz zu schauen. Sie ha-
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