19.43

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof legt alle zwei Jahre einen Bericht über die Einkommen jener Unternehmungen und Einrichtungen des Bundes vor, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen. Damit kommt der Rechnungshof einem verfassungsgemäßen Auftrag nach.

Wir besprechen jetzt den Bericht über die Jahre 2015 und 2016; Grundlage sind die Daten von rund 400 Unternehmungen und Einrichtungen. Leider muss ich feststellen, dass die Kritikpunkte des letzten Berichtes mehr oder weniger eins zu eins auch auf diesen Bericht übertragbar sind, aber es gibt durchaus auch einige positive Aspekte zu berichten.

Die durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten sind im Zeitraum 2013 bis 2016 mehr gestiegen als jene der Vorstände und Geschäftsführer. Bei diesen machte die Erhöhung 1,9 Prozent aus, bei den Beschäftigten doch 5,1 Prozent; eine aus meiner Sicht gute Entwicklung. Die Einkommen der Beschäftigten stiegen höher als jene der in den Chefetagen Ansässigen, bei den letzten Berichten war es meistens umgekehrt.

Durchschnittlich gesehen verdienten Vorstände im Jahr 2016 um das Dreifache mehr als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Jahr 2014 war es noch um das Vierfache mehr. Auch diese Zahl ist aus meiner Sicht positiv zu erwähnen, sie spiegelt die Parallelentwicklung wider.

Sehr geehrte Damen und Herren! Leider muss ich feststellen, dass sich die Situation der Frauen in den Chefetagen nicht verbessert hat. Zum einen stieg der Frauenanteil in den Führungsgremien in den letzten vier Jahren von 19,6 auf nur 20,1 Prozent. Das bedeutet tatsächlich Stillstand in der Erfüllung der Forderung nach mehr Frauen in Führungspositionen. Zum anderen in keiner Weise nachvollziehbar ist das Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder. Es machte nur 78,2 Prozent der Durchschnitts­bezüge der männlichen Kollegen aus. Das heißt, wir sind auch in den Führungsetagen noch immer weit weg von der Umsetzung der Forderung nach gleicher Entlohnung bei gleicher Leistung.

Erfreulich ist hingegen die Situation bei den Aufsichtsrätinnen. Waren 2013 nur 25,4 Pro­zent der Aufsichtsräte weiblich, sind es 2016 28,1 Prozent. Das ist nicht berauschend, aber immerhin um rund 10 Prozent mehr als bei den Vorständen und Geschäfts­füh­rern.

Wirklich ermutigend ist die Entwicklung bei den Durchschnittsbezügen. Haben Frauen in Aufsichtsräten im Jahr 2013 noch 77,6 Prozent von den Bezügen ihrer männlichen Kollegen verdient, so waren es nach jährlichen Anstiegen von 5 bis 6 Prozent im Jahr 2016 bereits 94,1 Prozent. Dieser Anstieg verleitet zur Aussage, dass wir heute schon bei 100 Prozent angelangt sind. – Das wäre sehr schön, der nächste Bericht des Rechnungshofes wird das hoffentlich auch beweisen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist einfach beschämend, dass es heute noch immer nicht selbstverständlich ist, dass bei gleicher Leistung die gleiche Entlohnung bezahlt wird. Die Durchschnittsbezüge der Aufsichtsrätinnen aber beweisen, dass eine solche Angleichung auch gelingen kann. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

19.47

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Knes. – Bitte.