Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 41

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mehr Informationen und mehr Rechte sichern. – So weit, so gut. Worüber ich mir Sorgen mache, ist allerdings die im Ausschuss und auch hier im Plenum von der Liste Pilz und auch von der SPÖ und medial auch von der Arbeiterkammer vorgebrachte Position. Immer wenn wir EU-Richtlinien umsetzen, wird vor Gold Plating gewarnt, und jetzt wird von diesen Seiten nach noch mehr Regulierung, nach noch mehr Vorschrif­ten, nach noch mehr Einschränkungen geschrien, die am Ende des Tages zu einer Entmündigung des Kunden führen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Der Philosoph und Universitätsprofessor Konrad Paul Liessmann – andere bemühen Kardinäle, ich beziehe mich da lieber auf die Philosophen – sieht in diesem Zusam­menhang die Angemessenheit als antike Tugend in Gefahr. Er hat das im Rahmen des Österreichischen Sparkassentages so formuliert: „Zu viel staatliche Verantwortung nimmt auch die Freiheit, es selbst besser zu machen.“

Überzogene Konsumentenschutzbestimmungen belasten nicht nur die Kreditinstitute und die Versicherungsinstitute, sie belasten auch die Konsumenten, die durch ein Zuviel an gesetzlichem Schutz teilweise wie besachwaltete Menschen behandelt werden. Da gilt es aus der Sicht von NEOS einfach umzudenken. Die Politik hat nicht primär die Aufgabe, die Menschen zu bemuttern, sondern sie hat die Aufgabe, die Menschen zu ermächtigen und zu befähigen, eigene fundierte Entscheidungen zu treffen.

Die Kunden werden nicht geschützt, indem sie 30-seitige Formulare unterschreiben, bevor sie den Vertrag über ein Finanzprodukt abschließen, sie sind dann geschützt, wenn sie ein Mehr an Finanzbildung in der Schule und in der Öffentlichkeit genießen. Und hier gilt es etwas zu tun. (Beifall bei den NEOS.)

12.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte.


12.04.18

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan eingehen. Dieses zu erneuern macht durchaus Sinn – das jetzige stammt aus dem Jahr 1961. Aufgrund dessen, dass das neue Abkommen einerseits auf die OECD- und die G-20-Kriterien eingeht, andererseits aber auch Neuerungen und Entwicklungen bezüglich BEPS beinhaltet, ist es sinnvoll, dieses abzuschließen, weil damit ein Beitrag zu mehr Transparenz, ein Beitrag zu einem besseren Informationsaustausch und dadurch auch ein Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidung geleistet wird.

Eine robuste Steuerpolitik ganz generell ist auch – lassen Sie mich das sagen! – ent­wicklungspolitisch extrem wichtig. Bei der Addis-Abeba-Konferenz zur Entwicklungs­finanzierung im Jahr 2015 war das Thema Domestic Resource Mobilization ein ganz, ganz zentrales, und dafür ist es einfach auch notwendig, die Möglichkeit zu haben, national Steuern einnehmen zu können. Darum sind auch Doppelbesteue­rungsabkom­men für Länder des globalen Südens sehr wichtig, weil es notwendig ist, dass auch diesen Ländern ein klares, vorhersehbares Steuereinkommen ermöglicht wird, mit dem sie dann zum Beispiel ihre soziale Infrastruktur finanzieren können.

Beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan ist dies absolut problemlos – das sind zwei OECD-Länder, es erfolgt eine Erneuerung ihres Abkommens auf Augenhöhe. Bei Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern des globalen Südens gibt es relativ manifeste Evidenz dafür, dass sie jene benachteiligen, die eigentlich die Steuerein­kommen besonders dringend brauchen würden, nämlich die Länder des globalen Sü­dens. Ich möchte daher anregen, dass wir uns das einmal anschauen, dass wir unsere


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