Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 45

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keit, darum sollte es der Regierung gehen, wenn sie Gesetzesvorlagen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten im Parlament einbringt.

Finanzprodukte sind komplex, unverständlich und unübersichtlich. Wir diskutieren über ein Gesetz, das mehr Transparenz vor Abschluss von Verträgen über Finanzprodukte bringen soll. Die verpflichtende, einfache und verständliche Information von Ver­brauche­rinnen und Verbrauchern im Zusammenhang mit allen Spar- und Anlage­produkten ist notwendig, und zwar auf einer DIN-A4-Seite, nicht mehr und nicht weni­ger, gerade weil es um Kleinanleger geht, um Menschen, die nicht in der Lage sind, tagtäglich Aktienkurse zu überprüfen und zu verfolgen. Es geht um Menschen, die jeden Monat einen Beitrag von ihrem Lohn absparen, damit sie in der Pension einen kleinen Polster haben. Ich rede von Altersvorsorgeprodukten, die jedoch vom Wirksam­werden der EU-Verordnung ausgenommen werden. Gerade Altersvorsorgeprodukte wie die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, Pensionszusatzversicherungen und Ver­träge zur Zukunftssicherung werden von der Informationspflicht – die ja wichtig wäre, weil die Information dann vereinfacht und übersichtlich dargestellt werden muss – ausgenommen.

Es ist mir schon klar, dass es im Rahmen der EU-Verordnung 1286 aus dem Jahr 2014 diese Ausnahmeregelungen gibt, aber, sehr geehrte Damen und Herren, nichts und niemand würde uns daran hindern, hier in diesem Parlament eine bessere Regelung zu beschließen, so wie es auch die Interessenvertretungen fordern – ich spreche da die Bundesarbeitskammer und den ÖGB an, die im Begutachtungsverfahren sehr fundierte Kritik und Anregungen eingebracht haben.

Sicherheit, Transparenz, Vertrauen und Verlässlichkeit, das fehlt leider in diesem Ge­setz speziell in Bezug auf jene Produkte, bei denen sie besonders angebracht sind, nämlich bei der Altersvorsorge. Daher hoffe ich doch noch auf ein Umdenken im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.19


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Nico Marchetti. – Bitte.


12.19.09

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als einer der jüngsten Abge­ordneten in diesem Parlament war es mir von Anfang an immer besonders wichtig, die Abläufe in diesem Hohen Haus besonders einfach und verständlich zu erklären. Das hat bis jetzt auch ganz gut geklappt, bis ich erfahren habe, dass ich heute aufgrund des Wirksamwerdens der EU-Verordnung 1286/2014 über das PRIIP-Vollzugsgesetz reden muss.

Ich würde sagen: challenge accepted; ich werde jetzt versuchen, dieses Gesetz so einfach zu erklären, dass kein Zuseher vor dem Fernsehschirm den Fernseher des­wegen abdrehen muss. 

Die Intention hinter diesem Gesetz ist nämlich eine ähnliche. Nicht alle Konsumenten sind Finanzexperten, nicht jeder kennt sich bis ins Detail mit allen Anlageprodukten aus. Deswegen, um all diese Tücken und Risiken erfahren zu können und weil Dr. Google sicher kein guter Anlageberater ist, hat die EU sich entschieden, bei ähnlichen Produkten ein einheitliches Standardformular zu entwickeln, damit dann auch wirklich leicht verständlich ist, was dieses Produkt beinhaltet; dann weiß man, welche Kosten, Risiken und Chancen es beinhaltet. Und weil das sinnvoll ist und wir eine proeuropäische Regierung sind, setzen wir diese EU-Verordnung natürlich sehr gerne um.

 


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