Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 46

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Wie das funktioniert, möchte ich auch gleich anhand des Budgets, das heute ja schon Thema war, erklären und anhand dessen quasi einen Beipackzettel abarbeiten:

Die Kosten sind eine noch aktuelle Steuer- und Abgabenquote von 42,7 Prozent. Das Ziel des Produkts, also des Doppelbudgets, ist, das erste Mal seit 60 Jahren in diesem Land keine Schulden mehr zu machen. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind ein gutes Wirtschaftswachstum, eine gute Zinssituation und 2,5 Milliarden Euro Einsparun­gen im System. Die Chancen dieses Doppelbudgets sind: kein neuer Schuldenruck­sack für junge Menschen in diesem Land, Geld frei machen für langfristige Zukunfts­investitionen sowie eine Senkung der Steuer- und Abgabenquote. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Risiko dieses Budgets ist wie bei jedem Budget dieser Welt natürlich die allge­meine Wirtschaftslage.

Abschließend würde ich sagen: Der Beschluss dieses PRIIP-Vollzugsgesetzes ist eine absolut sinnvolle Geschichte für die Konsumenten, und das Doppelbudget 2018 und 2019 ist ganz sicher ein Meilenstein für die jungen Menschen in diesem Land.

Seitdem ich mich politisch engagiere, setze ich mich dafür ein, dass keine Schulden gemacht werden, dass wir nicht auf Kosten zukünftiger Generationen leben. Das ist heute gelungen, und ich bin stolz, als Abgeordneter bald aufstehen zu dürfen, wenn es bei der Abstimmung darum geht, dieses Budget auch tatsächlich umzusetzen. Es ist ein historischer Tag und ein großer Erfolg dieser Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Angerer und Kitzmüller.)

12.22


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.


12.22.13

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Ich nehme Bezug auf das Ver­sicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz, und zwar auf die Teile, die heute wirklich in Umsetzung kommen, und nicht auf den Abänderungsantrag, der Gott sei Dank nicht kommt, der noch einmal abgewendet werden konnte.

Es kommt bei dieser Novelle zu einer Mindestharmonisierung, und das ist auch unser Kritikpunkt, Herr Minister, denn das wäre eigentlich die Gelegenheit gewesen, den Verbraucherschutz zu stärken. Diese Gelegenheit wird leider nicht genutzt.

Ich nehme auch zur Kenntnis, dass den NEOS der Konsumentenschutz offenbar egal ist und dass Sie, Herr Kollege Loacker, sich vom Konsumentenschutz verabschiedet haben. Das ist angekommen, wir werden den Menschen auch weiterhin sagen, dass die NEOS nicht bereit sind, die Konsumentinnen und Konsumenten entsprechend zu schützen.

Meine Damen und Herren! Es kommt durch diese Novelle zwar zu einer Be­schwer­destelle im Sozialministerium – das ist durchaus zu begrüßen –, die Beschwerdestellen bei den Versicherungen sind aber leider nicht so ausgestaltet, wie wir uns das ge­wünscht hätten. Da fehlt es nämlich an der Konkretisierung; es ist nicht einmal klar geregelt, bis wann eine Beschwerde behandelt werden muss und wann eine Rück­meldung kommen muss – anders als beim Zahlungsdienstegesetz, bei dem das klar geregelt ist.

Der wesentlichste Kritikpunkt ist aber die Verteilung der Versicherungsprovisionen, der Vertriebsprovisionen. Wir haben es im Ausschuss schon besprochen, Herr Minister. Da wäre unser Wunsch, unser Ansatz, dass man die Provisionen wirklich auf die gesamte


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