Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 47

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Vertragsdauer umlegt und nicht nur auf die ersten paar Jahre, weil das eigentlich die Konfliktlinien sind, die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung entstehen, und da wurde leider nichts gemacht. Da argumentieren Sie, dass das im Rahmen dieser Harmonisierung nicht zwingend notwendig ist, und das finde ich sehr schade, weil Sie natürlich die Gelegenheit gehabt hätten, das mit zu ändern und mit zu regeln; aber das schieben Sie auf. Also wenn es um die Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher geht, dann haben Sie offenbar Zeit. Bei anderen Punkten sind Sie zügiger. Das ist der Hauptkritikpunkt, warum wir dieser Novelle natürlich nicht zustim­men.

Gott sei Dank ist der Abänderungsantrag, wie er schon vorbereitet war, nicht gekom­men; dazu haben meine Vorrednerinnen und Vorredner auch schon Stellung genom­men.

Lassen Sie mich auch noch einen Satz zum Budget sagen, weil mein Vorredner gerade versucht hat, dieses Budget so zu loben: Es ist leider das passiert, was wir befürchtet haben. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß, dass Sie Ihre Klientelpolitik in diesem Budget umsetzen und die Menschen in diesem Land auf der Strecke bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.25

12.25.08


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen; wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 erlassen wird, mit dem das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das E-Geldgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 60 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer gibt dem Gesetzentwurf in dritter Lesung seine Zustimmung? – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 samt Titel und Eingang in 26 der Beilagen.

Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist die Mehrheit.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Wer spricht sich in dritter Lesung für den Gesetzentwurf aus? – Das ist die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte erlassen und das Finanzmarktauf­sichts­behördengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 24 der Beilagen.

Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist die Mehrheit.

 


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