Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 48

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Damit kommen wir zur dritten Lesung.

Bitte um ein Zeichen bei Zustimmung auch in dritter Lesung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung, in 6 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer hierzu seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

12.28.066. Punkt

Bericht des Tourismusausschusses über die Regierungsvorlage (23 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (58 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Max Unterrainer. – Bitte.


12.28.33

Abgeordneter Mag. (FH) Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Eines ist mir bei dieser Debatte rund um die Mehrwertsteuersenkung von 13 auf 10 Prozent besonders wichtig: Wirtschafts- und tourismuspolitische Maßnahmen sind dringend notwendig – besser heute als morgen –, auch deshalb, weil es in diesem Zusammenhang – ganz, ganz wichtig – um ganz, ganz viele Arbeitsplätze geht. Deshalb finden Maßnahmen, die den strukturellen Problemen der Freizeit- und Tourismuswirtschaft entgegenwirken, auch unsere volle Zustimmung seitens der SPÖ.

Unsere Zustimmung gibt es, wenn genau dort, bei diesen Dingen, angesetzt wird. Die jetzt vorliegende Gesetzesänderung zeigt jedoch kaum Wirkung, nicht einmal ansatz­weise. Das zeigt schon die Definition der Mehrwertsteuer, wenn man in der Fach­literatur nachschaut; da steht zu lesen: Die Mehrwertsteuer dient zur Finanzierung des Staates und ist als Lenkungsinstrument vollkommen ungeeignet. – Damit ist ja eigent­lich der Großteil schon gesagt.

Warum? – Nehmen wir doch die Investitionen her! Sie sagen, dass nun mehr Geld für Investitionen vorhanden ist. Dann darf ich aber kurz ein wenig darauf eingehen, wie viele kleine und mittlere Betriebe im Tourismus tatsächlich etwas von dieser Geset­zesänderung haben. Es geht um insgesamt 120 Millionen Euro, die dadurch nicht in die Staatskasse fließen. Bei rund 140 Millionen Nächtigungen, etwas mehr, sind das in etwa 85 Cent pro Nächtigung; also da bleibt pro Betrieb nicht viel übrig. Auch mein Kollege Obernosterer hat im Ausschuss gesagt: Es bleiben im Dorfgasthaus wahr­scheinlich um die 2 000, 2 500 Euro übrig. Also für Investitionen bleibt da wirklich nicht viel übrig, diese Rechnung ist auch nicht wirklich vielversprechend.

Was diese Klein- und Mittelbetriebe aber brauchen, sind Maßnahmen, damit sie den Herausforderungen der Zukunft wirklich standhalten können, sie müssen gesunde Betriebe sein. Da komme ich schon zur eigentlichen Frage zurück: Wem kommt denn nun diese Gesetzesänderung zugute? – Sicherlich nicht dem Gast, denn ich glaube


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite