Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 53

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

dass es in anderen Ländern mit der Umsatzsteuerbelastung anders als in unserem Lande ausschaut.

Auf der anderen Seite ist es aber schon auch so, dass wir anerkennen und schauen müssen, wie sich die Tourismuswirtschaft in den letzten Jahren entwickelt hat. Folgen­des steht ja selbst im Budgetbericht: „Der Tourismus entwickelt sich weiterhin sehr positiv.“ Wenn man sich die Gewinnentwicklung im Bereich des Tourismus anschaut, wird man feststellen können, dass in der Tat die Entwicklung in diesem Bereich nicht so schlecht ist. Also frage ich mich: Braucht man diese Entlastung bei der Um­satzsteuer im Bereich der Hotellerie wirklich oder nicht?

Eine andere Frage, die ich mir in diesem Zusammenhang stelle, ist folgende: Im Zusam­menhang mit der Gegenfinanzierung der Steuerreform 2015/2016 ist ja nicht nur die Mehrwertsteuer für die Nächtigungen im Bereich Tourismus erhöht worden, sondern es ist ja auch jene für Theaterkarten, Musikaufführungen, Eintrittspreise für Museen und für Umsätze für künstlerische Tätigkeit erhöht worden.

Werfen wir jetzt einen Blick auf jenen Bereich, für den die Umsatzsteuer auch erhöht wurde! Diese Erhöhung hat nämlich Künstler getroffen – in hohem Maße eine Gruppe, die sehr stark unter Druck steht. Die Künstler bilden eine Gruppe, die sehr stark armutsgefährdet ist, und auf der anderen Seite sind es die Bezieher niedriger Ein­kommen, die natürlich besonders darunter leiden, wenn Eintrittspreise für Museen und andere Kultureinrichtungen in der Tat erhöht werden.

Ich bringe daher einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Tourismusausschusses über die Regierungsvorlage 23 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, ein.

Der Abänderungsantrag hat mehr als eine Seite, er wird Ihnen vorgelegt oder liegt Ihnen bereits vor. Ich werde ihn daher in seinen Grundzügen erläutern.

Das Ziel ist sehr einfach: Kunst- und Kulturschaffende sind gleich wie Tourismus­be­triebe zu behandeln. Das ist das Ziel dieses Antrages.

Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag, weil ich glaube, dass Gleichheit zwi­schen den Kulturschaffenden auf der einen Seite und der Tourismuswirtschaft auf der anderen Seite geschaffen werden soll.

Der Herr Bundesminister hat ja in seiner Budgetrede heute betont, dass Kunst und Kultur Standortvorteile sind. Um diese Standortvorteile aber wirklich auch in einen echten Vorteil, der den Künstlerinnen und Künstlern dieses Landes und auch den Beziehern niedriger Einkommen etwas bringt, umzuwandeln, ersuche ich Sie, diesem unserem Abänderungsantrag zuzustimmen.

Ein weiterer Grund dafür, dass ich mir mit der Entlastung der Tourismusbetriebe besonders schwertue, ist folgender: Es ist durch nichts gewährleistet, dass die Um­satzsteuerentlastung tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben wird. Ein anderes Argument, warum ich mir schwertue, ist, dass es sich dabei um ein Steuergeschenk in der Größenordnung von 120 Millionen Euro handelt, wobei gleichzeitig durch das Doppelbudget 2018/2019 die Ärmsten der Gesellschaft belastet werden. So kann Politik nicht gemacht werden, meine sehr geehrten Damen und Herren, so nicht! – Danke sehr. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite