Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 69

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Für die Mercosur-Staaten ist die Europäische Union bereits jetzt weltweit der wichtigste Absatzmarkt. 85 Prozent der EU-Ausfuhren in den Mercosur unterliegen dem Zoll. Mercosur hat der EU angeboten, 93 Prozent seiner Warenpalette für den zollfreien Handel freizugeben. Allein der Abbau dieser Zölle würde den EU-Unternehmen Kosten in der Höhe von 4 Milliarden Euro ersparen. Der wechselseitige Abbau von Schutz­zöllen und eine verstärkte wirtschaftspolitische Zusammenarbeit sind grundsätzlich zu begrüßen. Dazu braucht es allerdings keine Schiedsgerichte, keine Angleichung von Umwelt- und Sozialstandards und auch keine wechselseitige Öffnung kommunaler Ausschreibungen.

Zusammengefasst: Es braucht kein Freihandelsabkommen wie jenes, das aktuell verhandelt wird, sondern fairen und gerechten Handel.

Klar ist: Der Trend in Europa geht zu einer immer strengeren Lebensmittel­kennzeich­nung und zu einer laufenden Erhöhung der Produktqualität bei gleichzeitiger Regiona­lisierung, und das ist gut so. Das Mercosur-Freihandelsabkommen würde diesen Trend auf ganzer Linie unterlaufen.

Die EU verhandelt des Weiteren derzeit über punktuelle Schutzklauseln, wie Sie wissen, um die zu erwartenden negativen Effekte abzufedern. Wir sagen: Wozu? Warum nicht gleich die Verhandlungen aussetzen und über Alternativen nachdenken?

Ich sage Ihnen: Der Abbau sämtlicher Handelshemmnisse wird nicht kalkulierbare Fol­gen für den Standort Österreich haben. Hinzu kommt, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes – ganz aktuell, das sogenannte Achmea-Urteil – die gesamte Inves­titions­schutzgerichtsbarkeit massiv infrage stellt. Laut EuGH geht es da nicht mehr nur um die Einhaltung der Grundsätze des Binnenmarktes, vielmehr steht der angedachte Investorenschutz im Widerspruch zur Autonomie des Unionrechts, denn laut Urteil ist es Sache der obersten nationalen Gerichte und des EuGH, die volle Anwendung des Unionrechts, nämlich in allen Mitgliedstaaten, und den Schutz der Rechte des Einzel­nen sicherzustellen.

Es stellt sich nun die Frage, wie die österreichische Bundesregierung sich hierzu auf EU-Ebene verhalten wird. Im Rahmen einer Aussendung vom 21. März 2017 hat sich die damalige EU-Abgeordnete Elisabeth Köstinger noch klar für einen Abbruch der Verhandlungen mit den Mercosur-Ländern ausgesprochen.

Es gibt dazu auch einen relativ aktuellen Artikel in der „Kronen Zeitung“ vom 15.2.2018, und ich darf zitieren: Es wäre „die Unterzeichnung des für unsere heimischen Bauern bisher wohl schlimmsten Freihandelsabkommens“. Und: „‚[...] die Konkurrenz der Konzerne ist übermächtig‘, kritisieren Ministerin Elisabeth Köstinger, Bauernbund-Chef Strasser“.

Ich darf Sie deshalb auffordern, folgendem Antrag, den ich nun einbringen und vorle­sen werde, zuzustimmen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verhand­lungen über ein Handelsabkommen EU-Mercosur“

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite