Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 84

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weitergehen werden, mit uns und unterstützen Sie uns dabei! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.22


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Abgeordneter.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bißmann. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


14.22.36

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren im Hohen Haus! In dieser Debatte geht es um Petitionen und Bürgerinitiativen, konkret um zwei Bürgerinitiativen: „die ökologische Ausrichtung und die soziale Absicherung der Energiewende in Österreich. Zum Wohlergehen der Men­schen und zur Schonung von Lebensräumen und Natur“ und „Verpflichtung zur Abgabe unverkäuflicher Ware an die Zivilgesellschaft vor der Müllentsorgung – Anti-Wegwerf-Gesetz“. – Vielen herzlichen Dank an die Initiatoren dieser Initiativen, für die vielen Stunden an ehrenamtlicher Arbeit, damit Sie diese hier einbringen konnten!

Wie viele hier im Saal wissen eigentlich, dass das Petitionsrecht ein Relikt aus der Kaiser­zeit, aus der Monarchie ist? Seit der Verabschiedung des Staatsgrund­ge­setzes 1867 konnte jeder Mann und übrigens auch jede Frau, von der Kammerzofe bis zum Fürsten, um Audienz bei Kaiser Franz Joseph persönlich ansuchen. Wenn der Bittsteller oder die Bittstellerin dann dem Kaiser gegenüberstand und eine Petition vorbrachte, dauerte der Empfang aber nur 3 Minuten, weil die Antwort vorher schon festgelegt wurde.

Das erinnert irgendwie auch an die heute noch gängige Praxis hier im Parlament. Wir haben in der parlamentarischen Demokratie den Zugang zu Macht und Gesetzgebung weiterentwickelt und der niederschwelligste Zugang ist die parlamentarische Bürger­initiative, wo 500 Unterschriften erforderlich sind, damit ein Anliegen im Parlament ein­gebracht werden kann. Das ist eine sehr gute Möglichkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger, um mit uns in Dialog zu treten und Zugang zu Macht und Gesetzgebung zu erhalten.

Was ich im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen und im Umweltausschuss erleben durfte, hat mich aber schockiert, hat mich echt schockiert. Die Bürgerinitiative zum Anti-Wegwerf-Gesetz, mit 8 000 Unterschriften, wurde im Oktober 2014 einge­bracht. Das Parlament hat fast vier Jahre gebraucht, um sich damit zu beschäftigen. Ich habe echt gedacht, mein Schwein pfeift. Das Wort beschäftigen ist eigentlich zu hoch gegriffen, denn eigentlich haben wir gar nichts gemacht. Ohne eine inhaltliche Diskussion, ohne auch nur Worte zum Inhalt der Bürgerinitiative zu verlieren, wan­der­ten bürgerliches Engagement und Herzblut auf Nimmerwiedersehen vom Petitionsaus­schuss in den Umweltausschuss, haben unterwegs noch ein paar kurze Stellungnah­men von Ministerien eingesammelt, um dann hier von uns Abgeordneten gnädiger­weise noch einmal debattiert zu werden – von uns Abgeordneten, die Initiatoren von Bürgerinitiativen haben nämlich immer noch kein Rederecht hier. Das Rederecht für Initiatoren ist übrigens ein Reformvorschlag des Kollegen Michael Bernhard von den NEOS. Ich hoffe, er wird eines Tages verwirklicht werden. Da hat sich anno dazumal sogar der Kaiser mehr Zeit genommen, den BürgerInnen zuzuhören. (Abg. Neubauer: Sie wissen aber schon, dass wir eine repräsentative Demokratie haben!)

Wir von der Liste Pilz nehmen lebendigen Parlamentarismus sehr ernst, im Gegensatz zur Wendehals-FPÖ (Abg. Zanger: Was ist mit dir los?) nehmen wir auch den Wunsch der Bevölkerung nach mehr direkter Demokratie und Mitbestimmung ernst. Unser Listengründer Peter Pilz hat hier schon 1986 einen Antrag zur Einführung der direkten


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