eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Matthias Strolz, Karin Doppelbauer, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer effektiven Schuldenbremse in der 15. Sitzung des Nationalrates am 21.03.2018
Die österreichische Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogramm zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung. Durch eine verfassungsgesetzlich geregelte Schuldenbremse soll das gesamtstaatliche Bekenntnis zur Reduktion der Staatsschuldenquote nachhaltig und transparent werden.
In diesem Zusammenhang gilt es nun, zunächst die weiteren Beschlüsse und Maßnahmen auf Europäischer Ebene insbesondere in Bezug auf die mögliche Überführung des Fiskalpaktes in Unionsrecht abzuwarten. Die beabsichtigte Überführung des Fiskalpaktes in EU-Recht soll in Form einer EU-Richtlinie erfolgen, die dann in der Folge innerstaatlich umzusetzen wäre.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Nationalrat begrüßt die im Regierungsprogramm festgeschriebene Absicht einer verfassungsgesetzlich geregelten Schuldenbremse und ersucht die Bundesregierung zur Unterstützung dieses Vorhabens unter Beachtung allfälliger Beschlüsse auf Europäischer Ebene dem Nationalrat die entsprechende Regierungsvorlage zu übermitteln.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich gebe bekannt, dass das von mindestens 46 Abgeordneten unterstützte Verlangen Nr. 2/US auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) eingebracht wurde.
Dieses wird gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung an alle Abgeordneten verteilt.
Die Zuweisung des gegenständlichen Verlangens an den Geschäftsordnungsausschuss erfolgt gemäß § 33 Abs. 6 der Geschäftsordnung am Schluss dieser Sitzung.
Das Verlangen hat folgenden Gesamtwortlaut:
Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
§ 33 Abs. 1 GOG
der Abgeordneten Mag. Kern, Mag. Schieder, Genossinnen und Genossen betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über die Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss)
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