Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 113

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eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Matthias Strolz, Karin Doppelbauer, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer effektiven Schuldenbremse in der 15. Sitzung des Nationalrates am 21.03.2018

Die österreichische Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogramm zur Ver­ankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung. Durch eine verfassungsgesetzlich geregelte Schuldenbremse soll das gesamtstaatliche Bekenntnis zur Reduktion der Staatsschuldenquote nachhaltig und transparent werden.

In diesem Zusammenhang gilt es nun, zunächst die weiteren Beschlüsse und Maß­nahmen auf Europäischer Ebene insbesondere in Bezug auf die mögliche Überführung des Fiskalpaktes in Unionsrecht abzuwarten. Die beabsichtigte Überführung des Fiskal­paktes in EU-Recht soll in Form einer EU-Richtlinie erfolgen, die dann in der Folge innerstaatlich umzusetzen wäre.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat begrüßt die im Regierungsprogramm festgeschriebene Absicht einer verfassungsgesetzlich geregelten Schuldenbremse und ersucht die Bundesregierung zur Unterstützung dieses Vorhabens unter Beachtung allfälliger Beschlüsse auf Euro­päischer Ebene dem Nationalrat die entsprechende Regierungsvorlage zu übermitteln.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt und steht mit in Verhandlung.

15.55.06Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich gebe bekannt, dass das von mindestens 46 Abge­ordneten unterstützte Verlangen Nr. 2/US auf Einsetzung eines Unter­suchungs­ausschusses gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die Aufga­benerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) eingebracht wurde.

Dieses wird gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung an alle Abgeordneten verteilt.

Die Zuweisung des gegenständlichen Verlangens an den Geschäftsord­nungsaus­schuss erfolgt gemäß § 33 Abs. 6 der Geschäftsordnung am Schluss dieser Sitzung.

Das Verlangen hat folgenden Gesamtwortlaut:

Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

§ 33 Abs. 1 GOG

der Abgeordneten Mag. Kern, Mag. Schieder, Genossinnen und Genossen betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über die Aufgabenerfüllung des Bun­desamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungs­ausschuss)

 


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