Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 114

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Die unterzeichnenden Abgeordneten verlangen gemäß § 33 Abs. 1 2. Satz GOG-NR die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Untersuchungsgegenstand

Untersuchungsgegenstand ist die Klärung der politischen Verantwortung betreffend die Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbe­kämp­fung (BVT) und allfälliger in diesem Bereich der Vollziehung bestehender Missstände im Zeitraum 16. Dezember 2013 bis 13. März 2018.

Vollziehung des Bundes

Gemäß Art. 53 Abs. 2 B-VG muss der Gegenstand der Untersuchung im Bereich der Vollziehung des Bundes sein.

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes, mit dem das BVT in seiner heutigen Form geschaffen wurde, gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 7 ("Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit") und Z 14 ("Organisation und Führung der Bundespolizei") des B-VG. Gemäß § 22 PStSG ist mit dem Vollzug dieses Gesetzes der Bundesminister für Inneres betraut.

Zeitraum der Untersuchung

Am 16. Dezember 2013 erfolgte die Angelobung der 28. Bundesregierung der Zweiten Republik Österreich. Diese Bundesregierung sah in ihrem Regierungsübereinkommen explizit die Schaffung besonderer bundesgesetzlicher Regelungen für den Staats­schutz (PStSG) vor. Dieser Zeitpunkt markiert daher die Initiative zur Einrichtung des BVT in seiner heutigen Form.

Es handelt sich daher beim Untersuchungsgegenstand um einen bestimmten abge­schlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes.

Der Anschein grober Missstände in diesem Bereich der Vollziehung ergibt sich unter anderem aus

- anhängigen Ermittlungsverfahren gegen eine Reihe von leitenden Beamten des BVT, die auch zu Suspendierungen geführt haben,

- daraus resultierenden Verunsicherungen der restlichen Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter,

- der Gefährdung von aktuellen Ermittlungen im rechtsextremen Bereich sowie

- der Skepsis anderer ausländischer Geheimdienste, den Informationsaustausch mit dem BVT aufrechtzuerhalten.

Weiters wird eine inhaltliche Gliederung gem. § 1 Abs. 5 VO-UA in folgende Beweis­themen vorgenommen:

Die politische Verantwortung für

1. Einflussnahmen auf das BVT durch Mitglieder der Bundesregierung, Staats­sekre­täre, Generalsekretäre und Mitarbeiter der Kabinette sowie Ermittlungen gegen den Direktor, den stellvertretenden Direktor sowie Bedienstete des BVT wegen angeblicher Rechtswidrigkeiten

2. die Verarbeitung von Daten, deren Sicherheit, deren Verwendung, deren Übermitt­lung sowie deren Löschung samt Protokollierung dieser Vorgänge sowie die Zurver­fügungstellung von Ressourcen an die Rechtsschutzbeauftragten

3. allfällige Weitergaben von Informationen an nicht berechtigte Personen

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite