Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 117

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Nun zur Frage, ob wir denn diese Schuldenbremse in der Verfassung brauchen: Nein, diesen Unsinn brauchen wir nicht. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)

Im Übrigen haben wir bereits eine Schuldenbremse in unserer Rechtsordnung ver­ankert, Herr Kollege Strolz und meine Damen und Herren von FPÖ und von ÖVP: 2011 beschlossen, § 2 Abs. 4 Bundeshaushaltsgesetz 2013. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Dort heißt es: „Der Haushalt des Bundes ist nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Union grundsätzlich auszugleichen.“

Der Gesetzgeber hat damals auch normiert, was das heißt, „grundsätzlich auszu­gleichen“: Das heißt für den Bund, ein strukturelles Defizit in der Höhe von 0,35 Pro­zent des BIP einzugehen – und nicht mehr. (Abg. Strolz: Halten wir uns dran!) Das ist es!

Wir brauchen das nicht. (Abg. Strolz: Hält sich ... niemand dran!) Selbst in der Fiskal­politik der Europäischen Union wird das nicht vorgeschrieben. (Abg. Strolz: Herr Rossmann, es hält sich ja niemand dran! Die Selbstbindung in den Verfassungs­rang ...!) – Ja glauben Sie denn allen Ernstes, Herr Kollege Strolz  ich werde auf die Selbstbindung noch zu sprechen kommen , dass nur deshalb, weil man eine Schuldenbremse in der Verfassung verankert hat, das Commitment der Politik dann ein solches ist, dass sie sagen wird: Ja, weil wir das jetzt in der Verfassung verankert haben, halte ich mich daran!? (Abg. Strolz: ...Grundverständnis ...! Sie als Abgeord­neter freilich!)

Herr Kollege Strolz, es gibt so viele Verfassungsbestimmungen, die totes Recht geblieben sind, auch im Zusammenhang mit dem Bundeshaushaltsgesetz. Ich nenne Ihnen nur eine davon: Denken wir beispielsweise an das Gender Budgeting, die Gleich­stellung von Männern und Frauen (Beifall bei der Liste Pilz) – ein Grundsatz, den wir 2009 in der Verfassung verankert haben. Dieser Grundsatz, Herr Kollege Strolz, wird nicht gelebt, weil es kein politisches Commitment dafür gibt. (Abg. Strolz: ... Bekenntnis!) So einfach ist das, so schaut das aus. (Abg. Strolz: Das können Sie ja nicht ernst meinen!)

Sie sind allen Ernstes gewillt, das in der Verfassung zu verankern, und glauben, dass Ihnen die Politik dann folgen wird, nur weil das in der Verfassung steht? Ent­schul­digen Sie bitte, aber ich halte das für reichlich naiv. Wir brauchen das nicht. Das ist ökonomischer Unsinn. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Als Deutschland seine Schuldenbremse 2009 in der Verfassung eingeführt hat, hat es 200 vernünftige Ökonominnen und Ökonomen gegeben, die gesagt haben: Lassen Sie diesen Unsinn bleiben! Deutschland hat es nicht bleiben lassen. (Abg. Strolz: Achtung! Sie stolpern über Ihre eigene Argumentation!) Derjenige, der in Deutschland die Schul­denbremse in der Verfassung verankern wollte, distanziert sich jetzt im Übrigen davon. Und genau diese Schuldenbremse nach deutschem Vorbild wollen Sie, Herr Finanz­minister – Sie haben es heute gesagt –, in der Verfassung verankern.

Bitte lassen Sie das, und bitte kommen Sie vor allem nicht wieder mit einem Entwurf daher, wie am 12.10. vergangenen Jahres! Da haben wir das nämlich diskutiert – es wurde von FPÖ und ÖVP eingebracht –, nur ist es Gott sei Dank nicht durchgegangen, da es keine Verfassungsmehrheit gegeben hat.

Der damalige Entwurf der Schuldenbremse war ein derartiger Pfusch, dass sich jeder, der ein wenig von Haushaltsrecht versteht, dafür genieren musste, wirklich. Das war ein derartiger Husch-Pfusch-Entwurf, wirklich unsäglich! – Ich kann das nicht oft genug wiederholen.

Schauen Sie sich das an! Lassen Sie diesen Entwurf, den Sie einbringen wollen, durch das Haus prüfen! Noch besser ist es aber, Sie verzichten darauf, einen solchen Ent-


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