Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 155

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Frau Dr. Krisper, es ist selbstverständlich, dass wir in Österreich Schutz gewähren, aber auch, dass wir nach Wegen suchen, vor Ort, in Afghanistan zu helfen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Sie schlagen nun aber vor, dass wir die Rückführungen nach Afghanistan aussetzen. Sie geben Gründe dafür an und ich werde darauf eingehen. Aber nur zur Information für alle: Wir gehen von circa 40 000 Afghaninnen und Afghanen in Österreich aus. Das ist die größte Gruppe in der Grundversorgung, und es ist die zweitgrößte Gruppe bei den Antragstellern.

Nun sagen Sie, Frau Dr. Krisper: Wir können nicht nach Afghanistan rückführen, es gibt ein Gutachten, das nicht wissenschaftlichen Standards entspricht. – Ja, dieses Gutachten wird derzeit geprüft. Sie nehmen aber eine Vorverurteilung vor, indem Sie sagen, es sei ein Reisebericht. (Abg. Scherak: Es ist ein Reisebericht!) Dafür gibt es aber ein Verfahren.

Vielleicht müsste man sich zuerst einmal die Frage stellen, aufgrund welcher Grund­lagen denn die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter entscheiden. Da gibt es nicht nur dieses eine Gutachten, sondern es liegen Länderberichte und Staatendokumentationen vor, die Informationen von großen internationalen Institu­tionen, zum Beispiel dem Roten Kreuz, enthalten. Das Gutachten entspricht in seinen Schlussfolgerungen der Judikatur des VwGH, des VfGH und auch des UNHCR.

Sie sagen, vor zwei Wochen war jemand hier, eine Mitarbeiterin des UNHCR, die ge­sagt hat, die Lage verschlechtert sich. – Das stimmt. Wenn das UNHCR die Richtlinien ändert, dann wird Österreich sicher auch darüber nachdenken, wie man damit umzugehen hat. Bisher ist das noch nicht geschehen.

Das Gutachten des Herrn Mahringer bezieht sich auch nur auf einen Bereich Afgha­nistans und auch nur auf junge erwerbsfähige Menschen. Es hat also auch nicht die Reichweite, die man ihm hier zuspricht.

Die Entscheidungen in Österreich liegen im Vergleich mit anderen europäischen Län­dern genau im Schnitt. Über circa 33 Prozent der Asylansuchen von Afghaninnen und Afghanen werden in Österreich, aber auch in anderen EU-Ländern positiv be­schieden.

Zur Sicherheitslage: Solange die Höchstgerichte sagen, dass die Sicherheitslage im Einzelfall geprüft werden muss, aber eine Rückführung denkbar ist, dürfen wir auch den Richterinnen und Richtern nicht absprechen, dass sie sich genau überlegen, was sie tun. Ich möchte an dieser Stelle den Beamten und den Richtern ganz herzlich für ihre mühevolle Arbeit danken. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte aber noch jemandem danken, und zwar den vielen Einzelpersonen, den Pfarrgemeinden, den Vereinen, die sich für die Flüchtlinge und für die Integration enga­gieren. Da werden unzählige Stunden an Freiwilligenarbeit geleistet, und auch das müssen wir sehen und honorieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Frau Dr. Krisper, auch mir tut es leid, wenn wir persönliche Hoffnungen zerstören müssen oder wenn jemand rückgeführt wird und dort ein neues Leben beginnen muss. Wir wissen aber eines: Wir können die Probleme der ganzen Welt nicht in Österreich lösen.

Herr Dr. Troch hat eine Diskussion angesprochen, die wir in Bezug auf den Jemen und den Fall Hamid bin Haidara im Menschenrechtsausschuss hatten. Sie haben uns als „zickig“ bezeichnet. Herr Dr. Troch, ich möchte nur festhalten, dass sich eine Dis­kussion um eine Formulierung ergeben hat, es aber immer außer Streit stand, dass wir das Anliegen teilen. Statt die Regierungsfraktionen als „zickig“ zu bezeichnen, würde


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