Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 156

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

ich eher sagen, dass sich die Opposition als sperrig erwiesen hat. Ich freue mich, dass wir doch einen gemeinsamen Antrag zustande gebracht haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ja, es gibt viele Anliegen im Bereich Menschenrechte und es gibt viele aktuelle Fragen. Heute reden wir nicht von ungefähr über den Welt-Downsyndrom-Tag. Frau Kollegin Königsberger-Ludwig hat das Recht auf Inklusion hervorgehoben; ich sage Ihnen: 90 Prozent der Kinder mit Downsyndrom werden nicht einmal geboren.

Heute ist auch Welttag gegen Rassismus. Auch in diesem Bereich gibt es hinsichtlich der Menschenrechte sehr, sehr viel Arbeit.

Die Menschenrechte sind ein Bereich der Politik, in dem wir Konsens finden können. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir da gemeinsam vorgehen. Ich möchte Ihnen diese Zusammenarbeit anbieten und hoffe, dass Sie auf dieses Angebot eingehen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.22


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amesbauer. – Bitte.


18.22.50

Abgeordneter Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren! Auch ich werde mich mit dem Antrag der NEOS, von SPÖ und Liste Pilz unterstützt, betreffend „Sicherung von rechtsstaatlichen Asylver­fahren in Bezug auf Afghanistan“ beschäftigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition! Ich muss sagen, als ich diesen Antrag gelesen habe, war ich etwas irritiert, und zwar, weil es Ihnen in Wahrheit darum geht, Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen nach Afghanistan aus­zu­setzen; so steht es auch in Ihrem Antragstext. Als Begründung führen Sie die Sicherheitslage in Afghanistan oder zumindest in Teilen Afghanistans an, so, wie es Frau Kollegin Krisper auch gemacht hat. Sie führen als Begründung auch den Sach­verständigen an, wie Sie es in Ihrem Redebeitrag auch gemacht haben, dem Sie unterstellen, unsauber und unwissenschaftlich zu arbeiten beziehungsweise mangeln­de Qualifikation vorzuweisen.

Frau Kollegin Kugler hat es angesprochen, Karl Mahringer ist ein Experte auf diesem Gebiet. Wenn Sie recherchiert hätten, wüssten Sie, dass dieser Herr in den Jah­ren 2009 bis 2014 selbst in Afghanistan gelebt hat, jetzt noch regelmäßig in Afgha­nistan vor Ort ist und auch regelmäßig jene Gebiete besucht, in die Abschiebungen vorgenommen werden. Mehr Kenntnis von der tatsächlichen Situation wird von uns hier und auch sonst in Österreich kaum jemand haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Abgesehen davon – und das ist eigentlich der Kern meiner Aussage zum Thema Sachverständiger – ist es nicht die Aufgabe von uns Abgeordneten, darüber zu urteilen, weil das Parlament, das wissen Sie genau, und auch die Bundesregierung nicht für die Auswahl eines Sachverständigen zuständig sind. Die Auswahl und Be­stellung eines Sachverständigen in einem Gerichtsverfahren stellt einen Akt der unab­hängigen Rechtsprechung dar, auf den weder die Regierung noch das Parlament Einfluss nehmen kann und darf. Es ist eine glatte Themenverfehlung, das in diesen Antrag zu packen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scherak: ... im Ausschuss!)

Es stellt sich die Frage: Worum geht es der Opposition eigentlich wirklich bei diesem Antrag? Was ist der Hintergedanke? – Ich mutmaße, dass es Ihnen darum geht – das ist auch der Kern Ihres Antrags –, dass Sie einfach Abschiebungen nach Afghanistan


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite