Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 184

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Wir fordern deshalb Einkommenstransparenz, die Offenheit der Gehälter von Frauen und Männern, damit tatsächlich eingeschaut werden kann. Nur so kann die Lohnschere geschlossen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Wort möchte ich noch zur Sozialversicherung verlieren: Die Selbstverwaltung steht seitens der Bundesregierung wiederholt in der Kritik, man könne sich die Struktur der Gebietskrankenkassen nicht mehr leisten. Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Schauen Sie sich doch einmal die Chefposten an, die in den Unternehmen der Bundesländer vergeben werden! Sehen Sie sich an, was die Geschäftsführer und Vorstände dort verdienen, da sind Sie bei einem Vielfachen dessen, was die Selbstverwaltung kostet!

Rufen Sie Ihre Landeskaiser an! Beenden Sie das, wenn es Ihnen tatsächlich ums Sparen im System geht! (Abg. Rosenkranz: Ich habe aber die Nummer vom Kaiser nicht! – Weiterer Zwischenruf bei der FPÖ.) Es geht Ihnen aber nicht ums Sparen, sondern es geht Ihnen darum, den Sozialstaat und die Selbstverwaltung anzugreifen. Dann seien Sie aber wenigstens so ehrlich und geben Sie das zu! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

20.09


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort hat sich nun die Frau Präsidentin des Rechnungshofes gemeldet. – Bitte, Frau Präsidentin.


20.10.03

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es wurde schon sehr viel zum Ein­kommensbericht gesagt, und ich will jetzt gar nichts mehr wiederholend ausführen, sondern noch einiges zur Struktur des Einkommensberichts hier darlegen.

Mit dem Einkommensbericht kommen wir unserem gesetzlichen Auftrag nach, alle zwei Jahre über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pen­sionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes zu berichten. Diesen Bericht haben wir für die Jahre 2015 und 2016 eben am 15. Dezember 2017 dem Hohen Haus vorgelegt. Der Einkommensbericht beschränkt sich damit auf öffentliche Unternehmen des Bundes und umfasst nicht andere öffent­liche Unternehmen etwa anderer Gebietskörperschaften.

Ich will auch darauf hinweisen, dass die Daten von den geprüften Stellen selbst kom­men, diese wurden vom Rechnungshof aufbereitet und in tabellarischer Form darge­stellt.

Ziel dieses Berichts ist es, einen regelmäßigen und umfassenden Überblick über die Einkommen eben bei diesen Unternehmen und Einrichtungen des Bundes zu geben. Wir als Rechnungshof beurteilen aber nicht die Höhe der Einkommen.

Zusätzlich zur reinen Darstellung der durchschnittlichen Einkommen analysieren wir die übermittelten Daten, und zwar haben wir das folgendermaßen gemacht: Wir haben die durchschnittlichen Einkommen in den über dem Durchschnitt liegenden Branchen in den Jahren 2013 bis 2016 analysiert, weiters die Verteilung der durchschnittlichen Einkommen in den über dem Durchschnitt liegenden Branchen in den Jahren 2013 bis 2016 und die Durchschnittseinkommen in einzelnen relevanten Branchen. Dazu haben wir auch anschauliche Grafiken in der Zusammenfassung des Einkommensberichts dargestellt.

In Summe will ich jetzt nur noch die einzelnen Daten sagen: Im Jahr 2016 bezog sich die Erhebung – ich nenne jetzt nur das letzte Jahr – auf 403 Unternehmen und Ein­richtungen. Die Durchschnittseinkommen für Vorstand, Geschäftsführung pro Vollzeit­äquivalent lagen bei 210 000 Euro, die Durchschnittseinkommen für die Beschäftigten


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