Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 188

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Jetzt komme ich zum Aktuellen: Am 30. November 2017 hat die Europäische Kom­mission über neue gemeinsame Instrumente gegen den Mehrwertsteuerbetrug be­richtet. Einige der wichtigsten Maßnahmen sind: Es soll auf Basis gegenseitigen Ver­trauens die Zusammenarbeit zwischen nationalen Steuerbehörden und Strafverfol­gungsbehörden gestärkt werden. Eurofisc erhält neue Befugnisse zur Koordinierung grenzüberschreitender Ermittlungen, um grenzüberschreitende Lieferungen besser überprüfen zu können. Es gibt einen Austausch von Daten, die auf Mehrwert­steuer­betrug schließen lassen, mit europäischen Strafverfolgungsbehörden wie der Europol, Olaf und der Europäischen Staatsanwaltschaft. Gemäß den neuen Vorschriften werden Steuer- und Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten Informationen über Einfuhren von Waren in die EU austauschen.

Eurofisc-Beamte erhalten Zugang zu den Fahrzeugzulassungsdaten aller Mitglied­staaten, und das, meine Damen und Herren, ist ganz besonders wichtig, denn auf­grund der unterschiedlichen mehrwertsteuerlichen Behandlung von Neu- und Ge­brauchtwagen ist der Fahrzeughandel ganz besonders betrugsanfällig und die am weitesten verbreitete Betrugsart.

Durch den Austausch dieser Daten wird der Mehrwertsteuerbetrug weitaus wirksamer bekämpft werden können. Genau die Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Steuer­vermeidung setzen wir im Rahmen unseres Regierungsprogramms um, indem wir inter­nationalen Steuerverschiebungen, vor allem im Onlinebereich, einen Riegel vor­schieben und mit der Reform des Umsatzsteuerrechtes dem Karussellbetrug den Kampf ansagen.

Der Rechnungshof stellt dazu fest: „Das Eurofisc-Netzwerk ist ein ganz neues Instru­ment, das die Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen stärken und verein­fachen soll.“ Eurofisc ist „ein gelungenes Beispiel für gemeinsame Anstren­gungen innerhalb der EU“.

Danke für den Bericht, Frau Präsidentin! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.23


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Griss. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.23.44

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Wenn jemand rechtswidrig und schuld­haft einen Schaden verursacht, dann muss er ihn ersetzen. Es gibt aber eine Gruppe von Menschen, für die das nicht in diesem Maß gilt, die sind gleicher als gleich, und das sind Minister. Es kommt so gut wie nie vor, dass Minister für Schäden, die sie dem Bund verursachen, zivilrechtlich in Anspruch genommen werden.

Unter den Berichten, die der Rechnungshofausschuss zur Kenntnis genommen hat, war nämlich auch der Bericht über die Hypo Alpe-Adria – eine Sache, die umfassend untersucht wurde. Es ist aber nicht bekannt, dass gegen irgendjemanden der Verantwortlichen Schadenersatzansprüche erhoben worden wären.

Warum ist das so? – Der Grund ist nicht, dass wir keine gesetzliche Bestimmung hätten. Wir haben ein Organhaftpflichtgesetz. Wir haben Bestimmungen über Regress­ansprüche im Amtshaftungsgesetz. Im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung wird nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts für Schäden gehaftet. Dennoch kommt es so gut wie nie dazu, dass solche Ansprüche geltend gemacht werden. Was ist der Grund? – Wo kein Kläger, da kein Richter. Es ist niemand da, der diese Ansprüche geltend macht, obwohl natürlich eine Verpflichtung dazu bestünde und sich


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