16.08

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Bei dieser Vorlage, die unter diesem Tagesordnungspunkt heute zur Beschlussfassung vor­liegt, geht es darum, dass die Einkommensstaffeln bei der Leistung von Arbeits­losenversicherungsbeiträgen angehoben werden. Wenn man das sozialpolitisch betrachten will, sieht es beim ersten Hinschauen durchaus positiv aus, wenn man aber in die Tiefe geht und diese Maßnahme näher betrachtet und ein bisschen hinterfragt, kommt man auf einige Punkte drauf, die man vielleicht vorher nicht berücksichtigt hat.

Erstens: Man entzieht dem Arbeitsmarkt damit 140 Millionen Euro, das heißt AMS-Mittel. Diesbezüglich waren wir vonseiten der SPÖ bereit, auch in Gespräche einzu­treten über eine Vorgangsweise, wie sie in der Vergangenheit üblich war, nämlich da­hin gehend, dass man eine entsprechende Refinanzierung beziehungsweise Ausfalls­haftung anmerkt.

Das Zweite, was wir kritisieren, ist: Ja, es sind 140 Millionen Euro, die dadurch weniger an Einnahmen getätigt werden, die auch weniger an Beiträgen zu leisten sind, aber durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage, zu der es auf diese Weise kommt, hat auch der Finanzminister einen Gewinn, weil er auf Umwegen wiederum 50 Millionen Euro an Lohnsteuer lukriert. Man muss daher ganz klar sagen: Man verzichtet auf 140 Millionen Euro an Mitteln für den Arbeitsmarkt, für das AMS, der Finanzminister holt sich aber genau bei den davon betroffenen Menschen wieder 50 Millionen durch höhere Lohnsteuereinnahmen zurück.

Und der letzte Punkt, bei dem wir Ihnen helfen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und FPÖ: Dieser Antrag ist nicht das, was Sie den Menschen versprochen haben, nämlich eine umfassende Entlastung der Einkommensbezie­he­rinnen und -bezieher.

Unser Antrag, den ich jetzt einbringe, stellt dies sicher: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nettoent­lastung niedriger Einkommen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Entlastung aller niedrigen Einkommen die ,Negativsteuer‘ wesentlich auszubauen.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stimmen Sie unserem Antrag zu – damit setzen Sie Ihr Wahlversprechen um! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.10

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Stöger, Keck, Ing. Vogl, Gabriele Heinisch-Hosek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Nettoentlastung niedriger Einkommen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9 Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (25 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (43 d.B.)

Die Entlastung niedriger Einkommen ist für uns eine wesentliche Forderung. Der im Begutachtungsentwurf beschrittene Weg einer Absenkung der Sozialversicherungs­beiträge bei niedrigen Einkommen ist unseres Erachtens jedoch der falsche. Um­verteilung ist eine Aufgabe des Steuersystems, nicht der Sozialversicherung. Zirka 3,4 Millionen Menschen haben von dieser Beitragssenkung gar nichts, weil sie ent­weder so wenig Einkommen haben, dass sie gar keine Beiträge zur Arbeitslosen­versicherung zahlen oder Pensionsbezieher sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Entlastung aller niedrigen Einkommen die „Negativsteuer“ wesentlich auszubauen.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte.