16.20

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Dass mir das passiert: Ich muss Frau Abgeordneter Belakowitsch-Jenewein recht geben. Sie hat nämlich gesagt, was man beschlossen hat, muss man auch gegen­finanzieren. – Genau das tut ihr aber nicht. (Abg. Wurm: Doch kein Lob, oder wie?)

Das Zweite – ich habe es im Ausschuss schon gesagt –, was ihr da macht, ist: Ihr schwächt eure eigene Ministerin. Ihr nehmt eurer Ministerin Geld weg (Abg. Belakowitsch: Nur euren sozioökonomischen Betrieben!), und auf der anderen Seite freut sich der Finanzminister, dass er Zusatzgeld bekommt. So etwas tut man nicht! Ich weiß, mit der Koalition ist es schwierig (die Abgeordneten Lopatka und Rädler: Mit euch war es schwierig!), aber wenn man genau hinschaut, sieht man, dass genau das der entscheidende Fehler ist. (Ruf bei der ÖVP: Du irrst dich!)

Es ist aus meiner Sicht gut, dass man eine Entlastung umsetzen möchte; das ist korrekt, das ist richtig. Man muss das aber auch aus dem Budget gegenfinanzieren. Ihr hebt das jetzt auf, dass man das aus dem Budget gegenfinanzieren kann. Was kommt dabei heraus? – Dabei kommt heraus, dass jene Menschen, die es dringend brauchen, nämlich jene Arbeitslosen, die krank sind, die Schwierigkeiten haben, arbeitslos bleiben. Die Arbeitslosigkeit ist Gott sei Dank zurückgegangen, aber bei behinderten Menschen, bei jenen Menschen, die gesundheitliche Einschränkungen haben, bei jenen, die über 50 und langzeitarbeitslos sind, ist die Arbeitslosigkeit nur durch die Aktion 20 000 zurückgegangen, und die beendet ihr. Das ist unwürdig, und daher ist es wichtig, dass man den Langzeitarbeitslosen eine Perspektive gibt. Es ist unwürdig, wenn Arbeitslose nicht wissen, wie es weitergeht, es ist unwürdig, wenn man Arbeitslosen erklärt, dass länger gearbeitet werden muss. Mir ist es auch wichtig, dass Sie Arbeitslose nicht als Sozialschmarotzer hinstellen oder als Nichtleistungsträger abstempeln. (Abg. Höbart: Wer sagt das?)

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (25 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (43 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 2 entfällt.

Die bisherige Ziffer 3 erhält die Bezeichnung Ziffer 2.

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.23

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Stöger, Keck, Ing. Vogl, Gabriele Heinisch-Hosek

Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (25 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz geändert wird (43 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1.         Ziffer 2 entfällt.

2.         Die bisherige Ziffer 3 erhält die Bezeichnung Ziffer 2.

Begründung

Die Streichung des § 2a Abs. 5 AMPFG, nach der die Einnahmenverluste der Arbeits­losenversicherung durch die (gänzliche bzw. teilweise) Befreiung niedriger und mittlerer Einkommen vom arbeitnehmerseitig zu tragenden Arbeitslosenversiche­rungs­beitrag durch den Bund zu ersetzen sind, ist absolut abzulehnen.

Mit der vorgeschlagenen Novelle des AMPFG werden nur geringe Erhöhungen der monatlichen Nettoeinkommen im Einkommensbereich zwischen € 1.382,00 und € 1.948,00 brutto und lediglich geringfügige und angesichts der Wirtschaftsentwicklung nicht notwendige konjunkturbelebende Wirkungen erreicht.

Dafür aber werden der Arbeitslosenversicherung insgesamt Einnahmen aus Bundes­mittel in einer Höhe von knapp € 500 Mio. entzogen – € 195 Mio. durch die Ausweitung der Beitragsbefreiungen bzw. -senkungen bis zu einem Bruttomonatseinkommen von € 1.948,00 sowie der durch § 2a Abs. 1 idgF auf rund € 300 Mio. zu beziffernden Einnahmenausfall in der Arbeitslosenversicherung.

Dafür fehlt aber eine klare und von ihren Wirkungen her einschätzbare Gegen­finan­zierung. In den erläuternden Bemerkungen wird dazu zwar ausgeführt, die Abgänge der Arbeitslosenversicherung seien ohnehin gem. § 1 Abs. 4 AMPFG durch den Bund zu bedecken. Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung in ihrem Regierungs­übereinkommen angekündigten und mittlerweile bereits in Teilen bekannt gewordenen Einsparungspolitik ist dieser Hinweis aber wenig geeignet, Befürchtungen zu zer­streuen, dass es in Folge zu deutlichen Kürzungen im Budget für Arbeitsmarktpolitik und damit einhergehender Einschnitte entweder im Leistungsrecht der Arbeitslosen­versicherung oder bei den finanziellen Grundlagen für Arbeitsmarktförderungsmaß­nahmen inklusive von Aus- und Weiterbildungsangeboten für Arbeitsuchende aber auch Unternehmen kommen wird.

Mit einer Beibehaltung des § 2a Abs. 5 AMPFG wäre wenigstens die Abdeckung des Bundes für die Einnahmeausfälle für die Arbeitslosenversicherung auf Grund gänz­licher bzw. teilweiser Beitragsbefreiungen außer Streit gestellt.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.