Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung, 22. März 2018 / Seite 105

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An und für sich wäre die Regelung im Wesentlichen richtig gewesen, Sie haben aber selbst noch bei Ihrer Konstruktion, die Sie nun finden, Dinge offen gelassen, die ge­regelt gehören. Wenn man eine Fachmesse Tabak zulässt, bei der sich die Trafikanten treffen und die Tabakindustrie trifft, man auf der Fachmesse Tabak nicht rauchen darf, in der Gastronomie aber schon, dann merkt man, wie unlogisch die Regelung ist, die Sie uns hier auftischen (Zwischenruf des Abg. Martin Graf): inkonsequent von vorne bis hinten. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Martin Graf: Herr Kollege, dann stellen Sie den Zusatzantrag!)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! (Abg. Loacker kehrt ans Rednerpult zurück.)


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (fortsetzend): Soll ich den Zusatzantrag noch vorlesen? – Ich bringe folgenden Antrag ein (den Antragstext in einem sehr schnellen Tempo vorlesend):

Zusatzantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 107/A der Abgeordneten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG geändert wird (33 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„I. Nach Z. 3 wird folgende Z. 3a eingefügt:

„3a. § 12 Abs. 3 lautet wie folgt:

„Rauchverbot gilt auch in Räumen, in denen Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden. Darüber hinaus gilt Rauchverbot in diesen Räu­men dann, wenn Arbeitnehmer_innen darin ihrer beruflichen Tätigkeit“ - -“ (Zwischen­rufe bei ÖVP und FPÖ.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! So viel Zeit haben wir schon noch: Könnten Sie den Antrag bitte richtig vorbringen! – Danke. (Neuerliche Zwi­schen­rufe bei ÖVP und FPÖ.)


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (fortsetzend): In der alten GP durfte man ihn auch schnell vorlesen. – Für die Langsamdenker also gerne langsam (Heiterkeit und Beifall bei NEOS und SPÖ):

Der Nationalrat wolle beschließen:

„I. Nach Z. 3 wird folgende Z. 3a eingefügt:

„3a. § 12 Abs. 3 lautet wie folgt:

„Rauchverbot gilt auch in Räumen, in denen Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden. Darüber hinaus gilt Rauchverbot in diesen Räumen dann, wenn Arbeitnehmer_innen darin ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.“

II. Nach Z. 3a wird folgende Z. 3b eingefügt:

„3b. § 12 Abs. 4 erster Satz lautet wie folgt:

 


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