Jetzt komme ich zur weiteren Vorgangsweise: Wie ist das weiter vor sich gegangen? – Die Regierung hat im Ministerrat beschlossen, dass dieser Entwurf mit Verschärfungen – das sind diese Veränderungen – erneut ins Parlament kommen soll. Somit war auch geplant, dass wir für den 5. April eine Sitzung des Innenausschusses vorbereiten, in der dieses Gesetz zu Beginn eigentlich nur hätte besprochen werden sollen. Wir waren aber der Meinung, dass es, da es so viele Stellungnahmen gibt, erneut eine Begutachtung braucht; ÖVP und FPÖ wollten keine Begutachtung mehr. Wir haben uns darauf verständigt, dass es eine Ausschussbegutachtung gibt, die am 7.3. begonnen hat. Wir hatten uns auch darauf verständigt, dass es zu einem Expertenhearing kommt. Somit war eigentlich klar, dass wir dieses Gesetz noch einmal ordentlich durchbesprechen können, wir können vielleicht noch Korrekturen veranlassen, damit vielleicht mehr als nur die Regierungsparteien zustimmen können.
Was ist aber gestern passiert? – Gestern gab es seitens der ÖVP und der FPÖ auf einmal die Meinung: Wir wollen das Expertenhearing nicht öffentlich abhalten. – Wozu macht man ein Expertenhearing, wenn es nicht öffentlich ist? Meine Damen und Herren von FPÖ und ÖVP! Fürchten Sie sich vor der Öffentlichkeit, fürchten Sie, dass Sie Ihre Sache nicht durchziehen können? (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)
Von unserer Seite besteht die Möglichkeit, wir sagen, wir hätten gerne die Öffentlichkeit dabei, man soll über dieses Gesetz noch einmal öffentlich diskutieren, damit man sich auch ein Bild über dieses Gesetz machen kann. Das wollen Sie nicht.
Was ist heute in der Früh passiert? – Heute in der Früh gab es auf einmal einen Fristsetzungsantrag. Was bedeutet das? – Für Menschen, die mit dem Parlamentarismus nicht so vertraut sind: Wenn dieser Ausschuss nicht stattfindet, weil wir dieser Tagesordnung nicht – in keiner Weise! – zustimmen werden, weil die Expertenhearings nicht öffentlich sind – die Begutachtung hat stattgefunden –, dann, so haben Sie hier den Antrag gestellt, soll nach dem 19. April dieses Jahres dieses Gesetz hier im Plenum beschlossen werden – ohne Expertenhearing, ohne zusätzliche Begutachtung, ohne Debatte im Ausschuss, sondern gleich hier im Plenum. Da soll drübergefahren werden. Das ist das Einzige, was Sie hier planen.
Sie befürchten, dass es seitens der Öffentlichkeit noch negative Meldungen betreffend dieses Gesetz gibt. Ich kann ein paar berühmte, sehr schätzenswerte Menschen zitieren, die sich auch zu diesem Gesetz geäußert haben. Die neue Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Bierlein sagt: „Öffentliches Interesse und Grundrechte müssen immer in Balance stehen. In die Grund- und Freiheitsrechte kann nur eingegriffen werden, wenn das durch eine Überwachungsmaßnahme zu schützende öffentliche Interesse höher zu bewerten ist und andere Maßnahmen nicht ausreichen.“
Ich darf noch jemanden zitieren, und zwar Präsident Wolff vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, der sagt, dass sich die Entwürfe im Wesentlichen nicht geändert haben. Sehr „befremdlich“ ist für ihn aber, „dass in einigen Punkten sogar die Fristen erweitert wurden, was einen gravierenden Eingriff in die Rechte der Bürger darstellt“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Sie hätten hier und heute noch die Chance: Machen wir den Ausschuss, machen wir das Expertenhearing, machen wir das Expertenhearing öffentlich und schauen wir, dass dieses parlamentarische Prozedere, das jahrelang so üblich war, so durchgeführt wird! Denn Sie werden auch keine Möglichkeit haben, das gegenüber der Bevölkerung zu argumentieren, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie das hinter verschlossenen Türen machen können, und wenn es der Bevölkerung nicht passt, dann ziehen Sie es einfach durch. – Damit werden Sie hier keine Chance haben! (Beifall bei der SPÖ.)
15.12
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite