Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung, 22. März 2018 / Seite 114

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Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staats­sekretären sollen nicht länger als 10  Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Lueger zur Begründung des Verlan­gens. – Bitte, Frau Abgeordnete.


15.03.52

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Niemand auf der Regierungs­bank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Geschichte zu diesem Fristsetzungsantrag, der heute in der Früh eingebracht wurde, ist ja eine spannende: Es geht um das Sicher­heitspaket, das sich in zwei Teile teilt, einerseits in den Teil, der im Innen­ausschuss behandelt wird, und andererseits in den Teil, der im Justizausschuss behandelt wird. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Ich erinnere mich, dieser Gesetzentwurf ist bereits in der vorigen Gesetzgebungs­periode aufgelegen. Zu diesem Entwurf gab es in Summe 9 035 Stellungnahmen – ich möchte nur dazusagen, normalerweise gibt es so in etwa 100, 150 Stellung­nah­men. 9 035 Stellungnahmen! Aufgrund dessen haben wir Sozialdemokraten uns ent­schlossen, dass wir diesem Gesetz in der Form nicht zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Was ist weiter passiert? – Es gab einen Ministerrat, die Regierungsparteien haben sich darauf geeinigt, dieses Gesetz wieder einzubringen, und zwar mit – so wie ver­sprochen – Änderungen. Ich kann mich erinnern, wir haben dieses Gesetz schon einmal debattiert, und wir haben uns über die Änderungen auch schon einmal kurz unterhalten. Die Änderungen, die ich in diesem Gesetz gefunden hätte, wären etwa Verlängerungen dahin gehend, dass man Videoaufzeichnungen länger aufbewahren muss, dass diese länger gespeichert werden müssen. Das sind also nicht wirklich Verbesserungen im Sinne der Bevölkerung.

Worum geht es eigentlich in diesem Entwurf? – Ich bleibe bei dem Teil, der im Innen­ausschuss behandelt wird, mein Kollege Jarolim wird dann zum Justizteil sprechen. Es geht in diesem Gesetz um die Herausgabepflicht für bereits vorhandenes Video­ma­terial, um die Möglichkeit der Verlängerung der Aufbewahrungsdauer bei Video­über­wachungen durch bestimmte Rechtsträger, die zulässig den öffentlichen Raum über­wachen, um Registrierung von Prepaid-Handywertkarten, um den Ausbau der Kenn­zeichenerkennungssysteme, um die Einführung von Sicherheitsforen und um den Ausbau der Kostenersatzpflicht bei mutwillig verursachten Polizeieinsätzen.

Ich möchte mich nur auf einen Punkt beschränken: Es ist derzeit so – und wir alle kennen das, wenn wir mit dem Auto auf der Autobahn fahren –, dass für die Asfinag die Möglichkeit besteht, eine Section Control durchzuführen. Wir alle haben die leidvolle Erfahrung gemacht, dass, wenn wir zu schnell durch die Section Control fahren, circa einen Monat später der Strafzettel kommt. Dann muss man einzahlen, denn man wird dafür bestraft, dass man zu schnell gefahren ist.

Was ist der Plan in diesem Gesetz? – Der Plan ist, dass es nicht nur eine Strafe für das Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit gibt, sondern dass auch Daten gesammelt werden. Es werden Daten gesammelt: Was ist das für ein Kraftfahrzeug? Wer ist der Fahrer des Kraftfahrzeugs? Wer sitzt zusätzlich noch im Kraftfahrzeug? Diese Daten werden gesammelt. Das heißt, es besteht die Möglichkeit, wirklich Bewegungsmodelle von Menschen zu erstellen; Pendler fahren regelmäßig durch Section Controls. Wir, und das haben wir auch damals schon gesagt, halten nichts von dieser Orwell’schen Überwachungsmanie, denn es ist schlichtweg so, dass niemand diese Summe und Fülle an Daten dann auch auswerten kann. (Beifall bei der SPÖ.) – So weit zum Inhalt des Gesetzes.

 


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