Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung, 22. März 2018 / Seite 113

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Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 4 bis 6 in der Fassung des Ausschussberichts.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Ziffer 7 in der Fassung des Aus­schussberichts.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichts.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Ruf bei der FPÖ: Bravo!)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 84 der Geschäftsordnung, den gegen­ständlichen Gesetzesbeschluss nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42 Bundes-Verfassungsgesetz, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundes­präsi­denten einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt. (Abg. Wittmann: So weit zur direkten Demokratie!)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Gesund­heits­ausschusses, seinen Bericht 34 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

15.02.30Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zur Durchführung der kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Amon, MBA, und Dr. Rosenkranz, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungs­vorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßen­verkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden, 15 der Beilagen, eine Frist bis 19. April 2018 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­set­zungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung 10 Minuten Redezeit zukommen.

 


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