Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 4 bis 6 in der Fassung des Ausschussberichts.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Ziffer 7 in der Fassung des Ausschussberichts.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Ruf bei der FPÖ: Bravo!)
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 84 der Geschäftsordnung, den gegenständlichen Gesetzesbeschluss nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42 Bundes-Verfassungsgesetz, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt. (Abg. Wittmann: So weit zur direkten Demokratie!)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 34 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zur Durchführung der kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Amon, MBA, und Dr. Rosenkranz, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert werden, 15 der Beilagen, eine Frist bis 19. April 2018 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung 10 Minuten Redezeit zukommen.
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