lange genug in der Opposition, Sie wissen, was passiert, wenn wir in den Ausschüssen diskutieren, und ob dann aufgrund der Stellungnahme der Experten der Entwurf massenhaft geändert wird. Sie wissen genau, dass das nicht so ist und auch in diesem Fall nicht so sein wird.
Worum geht es bei einem Hearing? – Es geht darum, dass wir mit der interessierten Öffentlichkeit, mit der Zivilgesellschaft in einen Austausch treten, und darum, dass die Menschen natürlich auch das Recht haben, mitzubekommen, was wir in diesem Zusammenhang diskutieren. (Abg. Rosenkranz: Machen wir’s nächstes Mal als Telefonjoker!) Das kann man auch nicht wollen, so wie die ÖVP und Sie das nicht wollen, und das hat natürlich einen guten Grund. Sie machen hier etwas, nämlich dass Sie wieder einmal – beziehungsweise tut es die ÖVP wieder einmal, die Überwachungspartei ÖVP macht das nämlich seit Jahrzehnten, Sie sind jetzt neu in diesem Spiel, auch die FPÖ ist jetzt eine Überwachungspartei – die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einschränken. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Die Sicherheitspartei, ja! Die Sicherheitspartei!)
Ja, das ist die Sicherheitspartei. Ich meine, ich brauche Ihnen nicht vorzulesen, was Ihr Innenminister ursprünglich zu diesem Überwachungspaket gesagt hat. Ich habe Ihnen schon zugestanden, Sie haben ein paar Giftzähne gezogen. Die grundlegenden Giftzähne sind aber leider immer noch vorhanden, und das wissen Sie auch als Rechtsanwalt, Herr Kollege Rosenkranz. Sie müssen ja nur bei Ihrer Standesvertretung nachlesen. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag sagt dazu - - (Abg. Rosenkranz: Habe ich auch gelesen!) – Sie haben es gelesen? (Abg. Rosenkranz: Natürlich!) – Ah, das ist interessant. Dann haben Sie es entweder nicht ganz gelesen oder Sie haben es überlesen oder Sie wollen es nicht wahrnehmen. (Abg. Rosenkranz: O ja!) Sie hätten nämlich sehen müssen, dass da drinnen steht, dass „die gegenständlich vorliegenden Gesetzesvorschläge zahlreiche Maßnahmen“ enthalten, „die [...] nicht mit den durch die grundrechtliche Judikatur von VfGH und EGMR sowie den vom EuGH entwickelten Grundsätzen in Einklang zu bringen sind“.
Sie wollen also bewusst ein grundrechtswidriges Gesetz beschließen, verweigern sich einem Hearing. (Abg. Rosenkranz: Wieso? Wer entscheidet in Österreich, was grundrechtswidrig ist? Aus meiner bescheidenen Sicht ist es der Verfassungsgerichtshof!) – Herr Kollege Rosenkranz, seien Sie mir nicht bös, aber grundrechtlich vertraue ich dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag weitaus mehr als den beiden Überwachungsparteien FPÖ und ÖVP. Der Rechtsanwaltskammertag ist da ernster zu nehmen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Haben Sie schon mal vom Verfassungsgerichtshof gehört?)
Natürlich habe ich etwas vom Verfassungsgerichtshof gehört! Das ist ja der Gerichtshof, der vom Rechtsanwaltskammertag hier ins Treffen geführt wird, weil er die Urteile und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes sinnerfassend lesen, interpretieren kann und deswegen auch Stellungnahmen abgibt. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Schauen Sie sich’s an!)
Herr Kollege Rosenkranz, das ist ganz einfach: Ich persönlich brauche, um mich mit Experten auseinanderzusetzen, nicht das Hearing. Es geht darum, dass wir die Zivilgesellschaft miteinbinden, dass die Menschen draußen sich schlaumachen können, dass sie mitbekommen, was Sie für einen tätlichen Angriff auf ihre Grund- und Freiheitsrechte, auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger vorhaben. Sie wissen, wie gefährlich der Bundestrojaner ist. Kollege Stefan weiß das, deswegen war auch er lange dagegen. Sie wissen, dass Sie sich mit dem Bundestrojaner von dem Grundsatz der Internetsicherheit, der IT-Sicherheit verabschieden und bewusst Sicherheitslücken aufmachen, die dann natürlich nicht nur von der Bundesregierung genützt
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