Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung, 22. März 2018 / Seite 120

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wir sind letztendlich die, die hier argumentieren, die hier diskutieren, die hier unter Umständen etwas abändern und schlussendlich auch darüber abstimmen. Und da ist es wichtig, dass man Meinungen einholt (Beifall bei FPÖ und ÖVP), nämlich schrift­liche Meinungen, wie sie eben im Rahmen des Begutachtungsverfahrens hereinge­kommen sind, oder mündliche im Rahmen des Hearings.

Sie sagen, wenn nicht 200 Leute vor einem Bildschirm mit mir zuhören, dann bringt mir das nichts. – Das kann ich intellektuell nicht nachvollziehen, denn an sich müssten es Ihre Ohren, Ihr Sensorium und Ihre intellektuelle Leistung sein, was Sie dann mit die­sen Ausführungen von Experten machen werden oder nicht.

Ich sage Ihnen jetzt zum Abschluss: Kollege Jarolim hat gesagt, es geht hier um die Frage der Vernunft und der Verbrechensbekämpfung. – Ja, wir werden beide Dinge zusammenführen. Das, was inhaltlich von der Frau Kollegin Lueger hier gesagt wurde, stimmt so nicht, aber das weiter zu erörtern, dazu wird die Debatte im Ausschuss dienen – und vor allem die öffentliche Debatte hier im Haus, bei der dann jeder Bürger zusehen und sich ein Bild darüber machen kann, wer in Österreich Sicherheit unter Wahrung von Persönlichkeitsschutz möchte und wer Gaunern freie Hand geben will. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak. – Bitte.


15.28.19

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Ich wollte darauf replizieren, was Kollege Amon vorhin zur Geschäftsbehandlung gesagt hat. Herr Kollege Amon! Ja, Sie haben recht, die Geschäftsordnung sieht das so vor. Es gibt Leute, die ein bisschen kreativer sind, mitdenken und sich überlegen, dass man so etwas öffentlich machen könnte. Jemand, der unter anderem kreativer ist und davon ausgeht, dass diese Hearings in der Regel, meist öffentlich sind, ist die Parlamentsdirektion. Sie müssten auf der Homepage des österreichischen Parlaments im Glossar nachschauen, nämlich unter H wie Hearing (auf sein iPhone blickend und zitierend): „Ein Hearing ist eine (meist öffentliche) Anhörung von ExpertInnen zu einem bestimmten Thema im Rahmen von Ausschussverhandlungen [...]“

So viel zum Thema meist öffentlich. Ich nehme an, die Parlamentsdirektion weiß, wieso sie das hinschreibt. Sie wird es nicht hinschreiben, wenn wir es in der Regel hinter verschlossenen Türen machen würden. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

Ich habe selbst überlegt: Es gab sicher schon Hearings, die hinter verschlossenen Tü­ren stattfanden. Die meisten Hearings, in denen ich war, ja fast alle, waren öffentlich. Ich erinnere mich an das Hearing zum Informationsfreiheitsgesetz und an alle Frem­denrechtsänderungsgesetze, die wir gemeinsam im Innenausschuss lange diskutiert haben. Auch das waren immer öffentliche Hearings, soweit ich mich erinnern kann.

Die Frage ist ja: Wieso macht man ein Hearing? Kollege Rosenkranz meint, er will das Hearing machen, damit er sich mit Experten auseinandersetzen kann, und so weiter und so fort. Also wenn ich persönlich mich mit Experten zu einem Thema auseinan­dersetzen will, um mich weiterzubilden und mir eine Meinung zu bilden, dann schreibe ich denen ein Mail, telefoniere mit denen (Abg. Rosenkranz: Aber da kommen dann andere, an die ich gar nicht denke zum Beispiel!) – das ist richtig, Herr Kollege Rosenkranz –, und dann probiere ich, mich mit denen auseinanderzusetzen. Das heißt, man macht ein Hearing, damit Sie in dem Zusammenhang schlauer werden, ein anderes Wissen aufbauen und dann mit diesem weiteren Wissen den Antrag verändern. Das ist ja das Skurrile. Im Ernst, Herr Kollege Rosenkranz: Sie waren jetzt


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