9.45

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wenn es nach Herrn Finanzminister Löger geht, hat er hier ein tolles Budget vorgelegt. (Abg. Rosenkranz: Richtig, das ist auch so! Bravo!) Er ist stolz darauf – es ist eine Zeitenwende. Ich aber sage Ihnen, wir haben uns das Budget sehr, sehr genau angeschaut, wir haben es analysiert, wir ha­ben das letzte Woche im Ausschuss diskutiert und mein Befund ist ein anderer; ich werde ihn jetzt präsentieren.

Von einer Zeitenwende im Sinne der Regierung kann überhaupt nicht die Rede sein. Die Reduktion des Defizits und die Erreichung von Überschüssen sind natürlich nicht auf die Maßnahmen der Regierung zurückzuführen, sondern auf zwei Faktoren: einer­seits auf eine sehr, sehr gute konjunkturelle Situation und andererseits auf die nied­rigen Zinsniveaus.

Ich erinnere daran, was die Regierungsverhandler Anfang November noch gesagt ha­ben: Sie haben davon geredet, dass das Budgetdefizit im Jahr 2018 steigen wird. Das hat damals niemand mehr verstanden. Keine der Prognosen, die national, aber auch von der Europäischen Kommission vorgelegt wurden, sind in diese Richtung gegan­gen. Die Regierungsverhandler haben schlicht und einfach nicht kapiert, dass eine sehr, sehr gute Konjunktur Auswirkungen auf den Budgetsaldo hat. Und im Nachzieh­verfahren quasi, mit der Vorlage dieses Doppelbudgets, haben Sie diese Ihre Meinung korrigiert – spät, aber immerhin. Von Zeitenwende kann allein deshalb aber keine Rede sein. (Beifall bei der Liste Pilz sowie des Abg. Kern.)

Die Konsolidierung in Zeiten guter Konjunktur anzugehen ist gewiss richtig, aber Spa­ren ist kein Selbstzweck, Sparen dient der Konsolidierung. Schulden per se sind nicht negativ. Meine Damen und Herren von der ÖVP und der FPÖ, es geht darum, in den nächsten Jahren die großen Herausforderungen zu bewältigen. Ganz entscheidend ist in diesem Zusammenhang, wofür die Steuergelder verwendet werden – werden sie für diese Herausforderungen verwendet? – und wer sie in welchem Ausmaß aufbringt.

Lassen Sie mich einige der großen Herausforderungen benennen: beispielsweise die Klimafrage bleibt außen vor; die Alterung der Gesellschaft – da geht es weniger um die Pensionen, sondern insbesondere um die Pflege –, ein Thema, das außen vor bleibt; die soziale Frage bleibt außen vor. In der Klimafrage passiert ja so gut wie gar nichts: Die Budgets werden im Wesentlichen zusammengekürzt, die Flugabgabe ist schon in der letzten Legislaturperiode halbiert worden – das schreibt sich die jetzige Regierung auf ihre Fahnen und präsentiert gleichzeitig eine Klima- und Energiestrategie.

Angesichts der Alterung der Gesellschaft ist die Pflege eine besondere Herausforde­rung. Und was wird in dieser Regierung debattiert? – Der Pflegeregress und die Unter­dotierung durch die Abschaffung des Pflegeregresses. Die Länder haben in der ver­gangenen Woche beim Treffen der Landesfinanzreferenten zunächst einmal ihre For­derungen auf den Tisch gelegt. Diesbezüglich, Herr Finanzminister, liegt eine ganz ein­deutige Unterbudgetierung vor.

Das ganz Entscheidende ist meines Erachtens aber die soziale Frage, und an der so­zialen Frage zeigt sich die tatsächliche, die wahre Zeitenwende dieser beiden Budgets. Wenn wir uns die Maßnahmen anschauen, die in diesen Budgets enthalten sind, den Familienbonus Plus, die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, die Senkung der Umsatzsteuer für die Hoteliers, dann sehen wir, dass im Wesentlichen sogenannte Leistungsträger entlastet werden – Klientel der ÖVP. ÖVP-Klientelpolitik vom Feinsten wird hier betrieben! (Beifall bei der Liste Pilz.) Jene Menschen aber, die auch Leis­tungsträger in dieser Republik sind, die Bezieher niedriger Einkommen, die Bezieher von Einkommen, die so niedrig sind, dass keine Lohn- und Einkommensteuer zu be­zahlen ist, die erhalten wenig bis nichts.

Nehmen wir den Familienbonus Plus her, Herr Kollege Wöginger: Die gut Verdienen­den profitieren davon mit bis zu 1 500 Euro pro Kind, und die Alleinerzieherin, die ein Einkommen unter 1 250 Euro brutto monatlich hat, mit maximal – maximal, Herr Kolle­ge, hören Sie mir gut zu! – 250 Euro; das ist gerade einmal ein Sechstel davon. Ist bei Ihnen nicht jedes Kind gleich viel wert? – Bei mir schon. Ich glaube, das wäre sozial gerecht. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es muss natürlich auch beachtet werden, dass jene Menschen, die keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, selbstverständlich Sozialversicherungsbeiträge zahlen und selbstverständlich Umsatzsteuer zahlen. Wenn wir die Gesamtsteuerlast anschauen, dann sehen wir, dass wir im Wesentlichen einen proportionalen Tarif haben. Das heißt, von niedrigeren Einkommen zahlt man nur relativ wenig weniger Steuern als von ho­hen Einkommen – und darauf wird in diesen beiden Budgets vergessen.

Das, was wir hier haben, ist im Wesentlichen eine Umverteilung vom unteren Einkom­mensdrittel hin zu den beiden oberen Einkommensdritteln. Das kann ich Ihnen bele­gen – Sie schütteln den Kopf. Wo wird denn gekürzt? – Gekürzt wird bei den Asylwer­bern, bei den Asylberechtigten, bei der schulischen Integration – ein Kürzen dort be­deutet nicht Sparen, das wird sich rächen –, bei den Langzeitarbeitslosen über 50. Die gute Konjunktur hilft diesen Menschen gar nicht, das ist ein strukturelles Problem. Wei­ters: Bei niedrigen Einkommen und Niedrigverdienern generell wird gekürzt. Im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik wird gekürzt. Bei den Pflichtschulen wird real gekürzt. Und im internationalen Kontext wird auch bei der Entwicklungshilfe gekürzt.

Wo aber wird nicht gekürzt? – Nicht gekürzt wird in der Verwaltung. Das Sparen im System wird immer genannt, aber ich habe mir das genauer angeschaut: Bei Ihnen zum Beispiel, in Ihrem Ressort, Herr Finanzminister, wachsen die Personalausgaben in der Zentralverwaltung um satte 4,9 Prozent. Das nennen Sie Sparen im System? Mei­nen Sie das wirklich ernst? Nicht viel anders ist es bei Ihnen, Herr Vizekanzler: Auch in Ihrem Bereich nimmt der Personalaufwand ebenso wie der betriebliche Sachaufwand zu. – Sie sparen eben nicht im System. Sie behaupten aber, dass Sie es tun. In Wahrheit haben wir es hier mit einem Phänomen zu tun, das heißt: Absaugen von heißer Luft in der Größenordnung von 1 Milliarde Euro. (Beifall bei der Liste Pilz, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Strolz.) Das ist plumpeste Budgettrickserei, wir kennen das aus der Vergangenheit!

Gar nicht gespart wird bei den hohen Einkommen oder bei den Reichen (Ruf: Thema­verfehlung!), sodass wir aus der Verteilungsperspektive, ich möchte es noch einmal betonen, eine Umverteilung von unten nach oben haben. Das ist der traurige Befund, den ich machen muss.

Diese Politik wird weitergehen, es werden weitere Schritte folgen. Angekündigt wurde ja die Senkung der Körperschaftsteuer, angekündigt wurde eine Tarifsenkung bei den unteren Tarifstufen – das begünstigt natürlich die oberen Einkommen und nicht so sehr die unteren Einkommen, und die, die keine Lohnsteuer zahlen, überhaupt nicht.

Die Hartz-IV-Problematik: In Deutschland redet man davon, wie man von Hartz IV wie­der wegkommt. Dort gibt es eine ernsthafte Debatte darüber, und wir in Österreich sind dabei, den Übergang vom Arbeitslosengeld in die Mindestsicherung durch den Wegfall der Notstandshilfe nahtlos zu gestalten. Das wird zu einem Niedriglohnsektor führen, das wird zu steigender Armut führen. Sie brauchen nur einen Blick nach Deutschland zu werfen, dort können Sie das sehr, sehr genau beobachten.

Wo aber findet man nichts, gar nichts? – Bei den Strukturreformen. Ja wo ist denn die Föderalismusreform des Herrn Verwaltungsreformministers Josef Moser? – Rücktritts­gerüchte hören wir da. Wo ist die massive Senkung der Lohnnebenkosten durch eine ökologische Steuerreform? – Nichts zu hören, nichts zu sehen. Oder: Wo ist die Lohn­nebenkostensenkung durch höhere Besteuerung des Vermögens? – Nichts da!

Wo Sie aber sehr wohl in die Strukturen eingreifen, meine Damen und Herren, das ist im Haushaltsrecht; damit komme ich jetzt zum Budgetbegleitgesetz. Da gibt es einen unscheinbaren Artikel 1, und da wollen Sie die mittelfristige Budgetplanung vom Früh­jahr in den Herbst verlegen. Das heißt, Sie sind in Sorge, dass Sie mit uns hier in die­sem Hohen Haus zu viel über öffentliche Haushalte, über Budgets diskutieren müssen. Ich finde, das ist unerträglich. Eines der Argumente für die Verlegung des Bundesfi­nanzrahmens in den Herbst, die Sie verwendet haben, war, dass Sie gesagt haben, wir wollen zeitnahe Budgets erstellen. – Dann, Herr Finanzminister und meine Damen und Herren von der ÖVP, frage ich Sie aber: Warum wird denn das Budget 2019 jetzt im Frühjahr vorgelegt und nicht erst im Herbst? Wenn Sie es zeitnahe erstellen wollen, dann tun Sie es bitte im Herbst! – Also dieses Argument entkräften Sie ja selbst.

Was Sie damit aber rückgängig machen, ist das Mitwirkungsrecht, das mit dem neuen Haushaltsrecht 2013 geschaffen wurde. Wenn Sie das heute hier abschaffen, dann schaffen Sie ein Mitwirkungsrecht dieses Hauses bei der Budgeterstellung ab. Das ist ein demokratiepolitischer Rückschritt, und diesen demokratiepolitischen Rückschritt wollen wir nicht in Kauf nehmen, daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kai Jan Krai­ner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2018-2019 (59 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (91 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 entfallen Ziffer 2 und 3“

*****

Warum ist das in Wirklichkeit ein Skandal? – Es wurde eine Evaluierung des Haus­haltsrechts gemacht, diese hat 200 000 Euro gekostet, und Sie enthalten die Ergeb­nisse dieser Evaluierung diesem Hause vor. Und ohne Not und ohne diese Ergebnisse hier zu diskutieren verlegen Sie ganz einfach die Debatten zum Bundesfinanzrahmen in den Herbst. Unerträglich! (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich fasse zusammen: Die Ausrichtung des Doppelbudgets in Zeiten guter Konjunktur auf Konsolidierung hin ist richtig, aber der traurige Befund ist: Wir haben es hier mit einer neoliberalen Zeitenwende zu tun, einer neoliberalen Zeitenwende, die die Ten­denz in Richtung einer Zweidrittelgesellschaft beschleunigt. Es wird nicht dort entlastet, wo es dringend notwendig wäre, bei den Beziehern niedriger Einkommen, die in den letzten 15 Jahren Realeinkommenseinbußen hinnehmen mussten, nein, es wird oben entlastet.

Ein weiterer Punkt: Der Klimaschutz wird völlig ignoriert.

Lassen Sie mich abschließend auch noch auf einen Punkt hinweisen, der mich ver­gangene Woche im Budgetausschuss schon sehr gestört hat: Es wurde dort nämlich ein Abänderungsantrag von ÖVP, FPÖ, SPÖ, aber auch NEOS eingebracht, mit dem die Mittel dieses Hauses aufgestockt werden. Teilweise sind das Mittelsteigerungen, die aus meiner Sicht – gegeben die Kürzung in anderen Bereichen und gegeben die Kürzung bei den niedrigen Einkommen – inakzeptabel sind. Aus den hier vorgetra­genen Gründen werden wir weder diesem Abänderungsantrag noch dem Doppelbud­get 2018/2019 zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

9.58

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Karin Doppelbauer, Kai-Jan Krainer, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (59 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung sowie Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen ausgesprochen, ein Bundesgesetz über den Be­teiligungserwerb an der Si.A. Errichtungs-GmbH und der Aufnahme weiterer Gesell­schafter im Wege einer Kapitalerhöhung erlassen sowie das Bundeshaushaltsge-setz 2013, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank, das Bundesimmobiliengesetz, das Buchhaltungsagenturgesetz, das Abschlussprüfer-Auf­sichtsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 2018, das Wählerevidenzge-setz 2018, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut, das Universitäts­gesetz 2002, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (Budgetbegleit­gesetz 2018-2019) (91 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2018-2019 (59 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (91 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 entfallen Ziffer 2 und 3

Begründung

Die Regierung will die Fortführung einer ansonsten auslaufenden Regelung beschlie­ßen, nach welcher der mittelfristige Bundesfinanzrahmen einschließlich des Strategie­berichts zeitgleich mit dem Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das folgende Fi­nanzjahr zu beraten und zu beschließen ist.

Damit wird der zweistufige Budgetprozess ausgehebelt. Dieser sieht in der ursprüng­lichen Fassung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 vor, dass im Frühjahr die verbind­liche mittelfristige Budgetplanung einschließlich der Festlegung von budgetpolitischen Zielen und Strategien erfolgt. Darauf aufbauend wird der Bundesvoranschlag für das folgende Finanzjahr samt den dazugehörenden Maßnahmen im Herbst beschlossen. Das war auch der Geist, von dem das neue Haushaltsrecht getragen war, das interna­tionalen Beispielen folgend nach jahrelangen Beratungen einstimmig beschlossen wurde. Die Mehrheit der EU-Staaten mit mittelfristiger Haushaltsplanung hat ein ver­gleichbares Prozedere. Mit einer Verschiebung und Zusammenlegung im Herbst sind eine Reihe von Nachteilen verbunden:

1. Der Prozess im Frühjahr hat derzeit Schwächen, allen voran ein eklatantes Strate­giedefizit und die mangelhafte Selbstbindung der Regierung an die eigene verbindliche mittelfristige Planung. Diese Schwächen rechtfertigen jedoch keine Verlagerung der mittelfristigen Makro-Planung einschließlich der Ziel- und Strategiedebatte in den Herbst. Der Budgetprozess im Herbst wird durch die geplante Regelung überfrachtet, wodurch die saubere Trennung zwischen Planungs- und Umsetzungsphase im Bud­getierungsprozess verloren geht. Ziel muss es daher sein, die Ziel- und Strategiede­batte im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung weiterhin von der detaillierten Mikro-Budgetdebatte im Herbst zu trennen und die genannten Schwächen zu beheben.

2. Durch die Verschiebung der mittelfristigen Planung werden jene Mitwirkungsrechte des Parlaments in Budgetangelegenheiten entscheidend geschwächt, die mit dem neu­en Haushaltsrecht geschaffen wurden. Die öffentlichen Debatten zum Bundesfinanz­rahmen, die bisher an zwei Plenartagen stattfanden, wurden durch ein öffentliches Hearing im Budgetausschuss ergänzt. Beides soll nun auf Dauer entfallen. Zudem ste­hen wesentliche Informationen, etwa die detaillierte Schätzung der öffentlichen Abga­ben und anderer Einnahmenkategorien nicht mehr zur Verfügung. Dies trägt zur weite­ren Intransparenz in Budgetangelegenheiten bei, obwohl die Schaffung von Trans­parenz ein wesentliches Ziel der Reform des Haushaltsrechts war, das sogar als Grundsatz in der Bundesverfassung verankert wurde. Ziel bei Einführung des neuen Haushaltsrechts war eine Stärkung der Rolle des Parlaments im Budgeterstellungs­prozess. Die Verschiebung erweist sich daher insgesamt als demokratiepolitischer Rückschritt.

Die im Arbeitsprogramm der vorangegangenen österreichischen Bundesregierung vor­gesehene externe Evaluierung des Haushaltsrechts durch internationale Organisa­tionen (IWF, OECD) sowie durch das Institut für öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Prof. Dr. Iris Saliterer) ist laut Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen abge­schlossen. Es werden also mitten in einem Evaluierungsprozess unüberlegt und über­eilt Änderungen vorgenommen, ohne die Ergebnisse dem Nationalrat vorgelegt zu ha­ben. Die Kosten der externen Evaluierung betragen nach Angaben des Bundesministe­riums für Finanzen rund 200.000 Euro.

Am 16.2.2017 haben sich Expertinnen und Experten im parlamentarischen Haushalts­rechtsbeirat, der die Evaluierung zum Haushaltsrecht begleitet, in einer ersten Stel­lungnahme mehrheitlich gegen eine übereilte Änderung des zweistufigen Budgetpro­zesses ausgesprochen. In den letzten Jahren wurden Beschlüsse zu Änderungen im Haushaltsrecht stets einstimmig und nach sorgfältiger Diskussion gefasst, da es sich um eine Kernmaterie des Parlaments handelt. Durch die geplante Regelung bzw. die Fortführung derselben wäre diese Vorgangsweise durchbrochen.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Ich erteile nun Herrn Bundesminister Löger das Wort. – Bitte, Herr Minister.