Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 138

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  1. Wer hat die ggstl. Vereinbarung seitens des Bundes unterschrieben?
  2. Was steht in § 3 Abs 2 der ggstl. Vereinbarung?
  3. Wie begründen Sie, dass gemäß der ggstl. Vereinbarung der Bund sicherstellt, den Mitgliedsunternehmen des Fachverbands Mineralölindustrie und Energie­handel keine weiteren Belastungen aufzuerlegen und bestehende Förderungen nicht zu verschlechtern und wie begründen Sie weiters, dass der Bund die Län­der darauf hinweisen soll, dass den Mitgliedsunternehmen keine weiteren Be­lastungen durch Landesgesetze auferlegt werden bzw Förderungen nicht ver­schlechtert werden und wurden die Länder von dieser Vereinbarung informiert?
  4. Welche Sektion in welchem Ministerium ist derzeit zuständig für die ggstl. Ver­einbarung? Wie heißt der zuständige Sektionsleiter?
  5. Wie und wie oft wurde die Einhaltung der ggstl. Vereinbarung durch die betrof­fenen Unternehmen von dem zuständigen Ministerium evaluiert und was war das Ergebnis dieser Evaluierungen?
  6. Welche sind die jeweils 5 größten Mitgliedsunternehmen des Fachverbands Mi­neralölindustrie sowie des Fachverbands für Energiehandel?
  7. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die in § 3 Abs 2 der Vereinbarung festge­haltene freiwillige Selbstverpflichtung des Staates gegenüber diesen Unterneh­men?
  8. Wurde der Koalitionspartner SPÖ über die ggstl. Vereinbarung informiert?
  9. Mit welchen weiteren Fachverbänden wurden solche Vereinbarungen geschlos­sen?
  10. Welche Förderungen gab es zum Zeitpunkt der Vereinbarung, sodass das Mi­nisterium in der ggstl. Vereinbarung sicherstellt, dass Mitgliedsunternehmen „bestehende Förderungen nicht verschlechtert werden“?
  11. Von welchen Belastungen bzw Verschlechterungen von Förderungen gegen­über Mitgliedsunternehmen des Fachverbands für Mineralölindustrie sowie für Energiehandel hat in Folge der ggstl. Vereinbarung der Bund im Zeitraum 2009 bis heute abgesehen?
  12. Wurde oder wird durch die ggstl. Vereinbarung eine ökosoziale Steuerreform verhindert und die steuerliche Begünstigung von Diesel gegenüber Benzin so­wie von Heizöl gegenüber Diesel beibehalten?

13.  Weshalb wurde Ihrer Kenntnis nach „aufgrund“ dieser Vereinbarung des BMWFJ mit den genannten Fachverbänden Mineralölindustrie und Energiehandel der WKO die „Heizen mit Öl GmbH“ gegründet, wie es in den Förderrichtlinien des aktuellen Formulars der Heizen mit Öl GmbH beschrieben steht?

14.  Wie erklären Sie den Widerspruch, dass bis heute in den aktuellen Förderungs­richtlinien des „Heizen mit Öl“-Energiefonds der Wortlaut „Aufgrund einer Ver­einbarung des BMWFJ mit den Fachverbänden Mineralölindustrie und Energie­handel der Wirtschaftskammer Österreich wurde unter Einbindung des IWO-Österreich die Heizen mit Öl GmbH („HMÖ“ oder „Förderungsgeber“) zur För­derung von Energieeffizienzmaßnahmen gegründet“ steht, während Vertreter Ihrer Fraktion in ihrer Replik auf die PK der Liste Pilz vom 6.4.2018 meinen, dass die Vereinbarung seit 2014 obsolet und seit 2016 gegenstandslos wäre?

Fühlen Sie sich an die ggstl. Vereinbarung, insbesondere an die in § 3 Abs 2 der Vereinbarung festgeschriebene Selbstverpflichtung des Staates Österreich gebunden und falls nicht, werden sie die ggstl. Vereinbarung des Bundes mit


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