- Wer hat die ggstl. Vereinbarung seitens des Bundes
unterschrieben?
- Was steht in § 3 Abs 2 der ggstl.
Vereinbarung?
- Wie begründen Sie, dass gemäß der
ggstl. Vereinbarung der Bund sicherstellt, den Mitgliedsunternehmen des
Fachverbands Mineralölindustrie und Energiehandel keine weiteren
Belastungen aufzuerlegen und bestehende Förderungen nicht zu
verschlechtern und wie begründen Sie weiters, dass der Bund die
Länder darauf hinweisen soll, dass den Mitgliedsunternehmen
keine weiteren Belastungen durch Landesgesetze auferlegt werden bzw
Förderungen nicht verschlechtert werden und wurden die
Länder von dieser Vereinbarung informiert?
- Welche Sektion in welchem Ministerium ist derzeit
zuständig für die ggstl. Vereinbarung? Wie heißt der
zuständige Sektionsleiter?
- Wie und wie oft wurde die Einhaltung der ggstl.
Vereinbarung durch die betroffenen Unternehmen von dem
zuständigen Ministerium evaluiert und was war das Ergebnis dieser
Evaluierungen?
- Welche sind die jeweils 5 größten
Mitgliedsunternehmen des Fachverbands Mineralölindustrie sowie
des Fachverbands für Energiehandel?
- Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die in
§ 3 Abs 2 der Vereinbarung festgehaltene freiwillige
Selbstverpflichtung des Staates gegenüber diesen Unternehmen?
- Wurde der Koalitionspartner SPÖ über die
ggstl. Vereinbarung informiert?
- Mit welchen weiteren Fachverbänden wurden solche
Vereinbarungen geschlossen?
- Welche Förderungen gab es zum Zeitpunkt der
Vereinbarung, sodass das Ministerium in der ggstl. Vereinbarung
sicherstellt, dass Mitgliedsunternehmen „bestehende Förderungen
nicht verschlechtert werden“?
- Von welchen Belastungen bzw Verschlechterungen von
Förderungen gegenüber Mitgliedsunternehmen des Fachverbands
für Mineralölindustrie sowie für Energiehandel hat in Folge
der ggstl. Vereinbarung der Bund im Zeitraum 2009 bis heute
abgesehen?
- Wurde oder wird durch die ggstl. Vereinbarung eine
ökosoziale Steuerreform verhindert und die steuerliche
Begünstigung von Diesel gegenüber Benzin sowie von
Heizöl gegenüber Diesel beibehalten?
13.
Weshalb wurde Ihrer Kenntnis
nach „aufgrund“ dieser Vereinbarung des BMWFJ mit den
genannten Fachverbänden Mineralölindustrie und Energiehandel der WKO
die „Heizen mit Öl GmbH“ gegründet, wie es in den
Förderrichtlinien des aktuellen Formulars der Heizen mit Öl GmbH
beschrieben steht?
14.
Wie erklären Sie den Widerspruch, dass bis heute in den
aktuellen Förderungsrichtlinien des „Heizen mit
Öl“-Energiefonds der Wortlaut „Aufgrund einer Vereinbarung
des BMWFJ mit den Fachverbänden Mineralölindustrie und Energiehandel
der Wirtschaftskammer Österreich wurde unter Einbindung des
IWO-Österreich die Heizen mit Öl GmbH („HMÖ“ oder
„Förderungsgeber“) zur Förderung von
Energieeffizienzmaßnahmen gegründet“ steht, während
Vertreter Ihrer Fraktion in ihrer Replik auf die PK der Liste Pilz vom 6.4.2018
meinen, dass die Vereinbarung seit 2014 obsolet und seit 2016
gegenstandslos wäre?
Fühlen Sie sich an die ggstl. Vereinbarung,
insbesondere an die in § 3 Abs 2 der Vereinbarung
festgeschriebene Selbstverpflichtung des Staates Österreich gebunden und
falls nicht, werden sie die ggstl. Vereinbarung des Bundes mit