Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 148

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wir die Erneuerbaren fit für den Markt und den Markt fit für die Erneuerbaren machen, und zwar durch Marktprämien, durch Investitionsförderungen sowie – dort, wo es sinn­voll ist – durch Ausschreibungen.

Zu den Fragen 19, 20 und 27:

Die drei Vereinbarungen wurden damals auf Basis der Energieeffizienz-Vorläuferrichtli­nie 2006 getroffen. Sie waren ein damals gewünschtes und geeignetes Instrument, bei dem sich die einzelnen Branchenverbände bis Ende 2016 erstmals zu konkret quantifi­zierten Einsparungs- und Effizienzmaßnahmen verpflichtet haben.

Mit der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012 und dem Inkrafttreten des österreichischen Energieeffizienzgesetzes im Jahr 2015 wurde das System der Selbstverpflichtung je­doch abgelöst und durch ein gesetzliches Verpflichtungssystem ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt waren logischerweise all diese Vereinbarungen obsolet, weil die wesentli­chen Inhalte gesetzlich geregelt wurden. Die Vereinbarungen sind jedoch spätestens mit den in § 4 jeweils festgelegten Einsparungserfüllungsverpflichtungen mit Ende 2016 gegenstandslos.

Zur Frage 21:

Die gegenständlichen Vereinbarungen wurden seitens des damaligen Ministeriums vom damaligen Sektionschef Dr. Alfred Maier unterzeichnet.

Zu den Fragen 22 bis 24:

Wie gesagt, es ist mit der Einführung des Energieeffizienzgesetzes dieser Paragraf so­wie die gesamte Vereinbarung obsolet geworden. Die Vereinbarungen wurden damals öffentlich präsentiert und waren öffentlich zugänglich.

Zur Frage 25:

Bis Anfang 2015 wurden seitens der Energieagentur jährliche Kurzinformationen zum Stand der Einsparungen erstellt. Da die freiwilligen Vereinbarungen danach durch das Energieeffizienzgesetz abgelöst wurden, sind keine weiteren Evaluierungen dahin ge­hend mehr erfolgt.

Zur Frage 26:

Die Frage zur Größe von Mitgliedsunternehmen einzelner Fachverbände der Wirt­schaftskammer Österreich ist diesen zu stellen beziehungsweise ist in diesem Zusam­menhang auf der Homepage der einzelnen Fachverbände nachzulesen.

Zur Frage 28:

Die freiwilligen Vereinbarungen wurden damals öffentlich präsentiert. Neben dem da­maligen Koalitionspartner wurde daher auch eine breite Öffentlichkeit informiert.

Ich möchte noch einmal klarstellen: Es gab keinerlei Nebenabsprachen oder Geheim­abkommen. Die Vereinbarungen wurden mehrmals öffentlich präsentiert und mit Pres­seaussendungen begleitet. Sie waren zudem auf der Homepage verfügbar und somit nicht besonders geheim.

Zur Frage 29:

Freiwillige Vereinbarungen wurden mit dem Fachverband der Gas- und Wärmeversor­gungsunternehmungen, dem Fachverband der Mineralölindustrie und dem Fachver­band Energiehandel sowie dem Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs ge­schlossen.

Zu den Fragen 30 und 31:

Mir sind aus der Vergangenheit keine Förderungen des Bundesministeriums für Nach­haltigkeit und Tourismus für die Mineralölwirtschaft bekannt. Aktuell kann ich diese auch ausschließen.

 


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