wir die Erneuerbaren fit für den Markt und den Markt fit für die Erneuerbaren machen, und zwar durch Marktprämien, durch Investitionsförderungen sowie – dort, wo es sinnvoll ist – durch Ausschreibungen.
Zu den Fragen 19, 20 und 27:
Die drei Vereinbarungen wurden damals auf Basis der Energieeffizienz-Vorläuferrichtlinie 2006 getroffen. Sie waren ein damals gewünschtes und geeignetes Instrument, bei dem sich die einzelnen Branchenverbände bis Ende 2016 erstmals zu konkret quantifizierten Einsparungs- und Effizienzmaßnahmen verpflichtet haben.
Mit der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012 und dem Inkrafttreten des österreichischen Energieeffizienzgesetzes im Jahr 2015 wurde das System der Selbstverpflichtung jedoch abgelöst und durch ein gesetzliches Verpflichtungssystem ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt waren logischerweise all diese Vereinbarungen obsolet, weil die wesentlichen Inhalte gesetzlich geregelt wurden. Die Vereinbarungen sind jedoch spätestens mit den in § 4 jeweils festgelegten Einsparungserfüllungsverpflichtungen mit Ende 2016 gegenstandslos.
Zur Frage 21:
Die gegenständlichen Vereinbarungen wurden seitens des damaligen Ministeriums vom damaligen Sektionschef Dr. Alfred Maier unterzeichnet.
Zu den Fragen 22 bis 24:
Wie gesagt, es ist mit der Einführung des Energieeffizienzgesetzes dieser Paragraf sowie die gesamte Vereinbarung obsolet geworden. Die Vereinbarungen wurden damals öffentlich präsentiert und waren öffentlich zugänglich.
Zur Frage 25:
Bis Anfang 2015 wurden seitens der Energieagentur jährliche Kurzinformationen zum Stand der Einsparungen erstellt. Da die freiwilligen Vereinbarungen danach durch das Energieeffizienzgesetz abgelöst wurden, sind keine weiteren Evaluierungen dahin gehend mehr erfolgt.
Zur Frage 26:
Die Frage zur Größe von Mitgliedsunternehmen einzelner Fachverbände der Wirtschaftskammer Österreich ist diesen zu stellen beziehungsweise ist in diesem Zusammenhang auf der Homepage der einzelnen Fachverbände nachzulesen.
Zur Frage 28:
Die freiwilligen Vereinbarungen wurden damals öffentlich präsentiert. Neben dem damaligen Koalitionspartner wurde daher auch eine breite Öffentlichkeit informiert.
Ich möchte noch einmal klarstellen: Es gab keinerlei Nebenabsprachen oder Geheimabkommen. Die Vereinbarungen wurden mehrmals öffentlich präsentiert und mit Presseaussendungen begleitet. Sie waren zudem auf der Homepage verfügbar und somit nicht besonders geheim.
Zur Frage 29:
Freiwillige Vereinbarungen wurden mit dem Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen, dem Fachverband der Mineralölindustrie und dem Fachverband Energiehandel sowie dem Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs geschlossen.
Zu den Fragen 30 und 31:
Mir sind aus der Vergangenheit keine Förderungen des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus für die Mineralölwirtschaft bekannt. Aktuell kann ich diese auch ausschließen.
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